Buch lesen: «Volkswirtschaft», Seite 3

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1.1.4 Volkswirtschaftliche Güter

Schematisch und in der Übersicht lassen sich die verschiedenen volkswirtschaftlichen Güterbegriffe nach ihrer Nutzungsdauer und Nutzungsart wie folgt darstellen:


Konsumgüter, Investitionsgüter, Vorleistungen

Die ökonomischen (knappen) Güter (vgl. Abschnitt 1.1.1) lassen sich demnach zunächst in Sachgüter (Waren) und Dienstleistungen unterteilen. Sie können dauerhaft (langlebig) und nicht dauerhaft (kurzlebig) sein. Die Grenze zwischen Kurz- und Langlebigkeit ist das Ende des Wirtschaftsjahres, das normalerweise dem Kalenderjahr entspricht. Sachgüter können kurz- oder langlebig sein, während Dienstleistungen nur kurzlebig sind und gleichzeitig mit ihrer Produktion auch vollständig genutzt werden. Die Nutzung der Güter führt zu ihrer Vernichtung. Eine weitere und begrifflich wichtige Unterteilung ist die in Investitions- und Konsumgüter und in Vorleistungen. Investitionsgüter sind langlebige, Vorleistungen kurzlebige Güter, die wieder zur Produktion genutzt werden. Konsumgüter sind kurz- und langlebige Güter, die durch Nutzung zwar auch vernichtet, aber nicht wieder zur Produktion genutzt werden.

Vorleistungen werden vor allem von der Zulieferindustrie hergestellt und als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dem betrieblichen Produktionsprozess zugeführt. Als typische Beispiele für Investitionsgüter gelten die im Produktionsprozess eingesetzten Maschinen (Ausrüstungsinvestitionen) und Gebäude (Bauinvestitionen). Typische Konsumgüter sind z. B. Nahrungsmittel und auch Elektrogeräte im privaten Haushalt, sofern mit ihnen nicht wieder etwas produziert und verkauft wird.

Situationsbezogene Antwort 4

Die von Installationsmeister Röhrl installierten Pelletheizungen könnten nach ihrer Nutzungsart unter alle drei volkswirtschaftlichen Güterbegriffe fallen. Da die Pelletheizungen annahmegemäß ausschließlich in privaten Haushalten installiert werden, könnten sie zunächst einmal unter die privaten Konsumgüter fallen. Dies wäre dann der Fall, wenn sie nicht wieder zur Produktion genutzt werden, wenn sie also z. B. dazu dienen, die Wohnräume eines privaten Haushalts zu heizen. Dass es sich bei Pelletheizungen typischerweise um langlebige Sachgüter handelt, die über die Jahre hinweg genutzt werden, spielt bei Konsumgütern keine Rolle, da sie kurz- und langlebige Güter umfassen. Das ist bei Investitionsgütern anders, da bei ihnen die Langlebigkeit gegeben sein muss. Bei den Pelletheizungen würde es sich um private Investitionsgüter handeln, wenn sie in Unternehmen des privaten Haushaltsbereichs (vgl. Abschnitt 1.1.6) (z. B. im Familienbetrieb einer Bäckerei) installiert werden. Sie würden dann nämlich wieder der Produktion (z. B. zur Beheizung der Backstube bei der Semmelproduktion) dienen. Untypisch, aber keineswegs völlig unrealistisch wäre eine kurzlebige Nutzung von Pelletheizungen in der Produktion. Dies wäre dann der Fall, wenn sie z. B. im Auftrag eines Subunternehmens bei der Erstellung eines größeren Wohnungsbauprojekts installiert würde. Für das Subunternehmen würde es sich um eine Vorleistung handeln, die im gleichen Jahr an den Betreiber des Wohnungsbauprojekts weitergereicht wird und dann erst bei ihm zu einer privaten Investition wird.

Situationsbezogene Frage 5

Wie ist die von Installationsmeister Röhrl bei der Produktion der Pelletheizungen eingesetzte Betriebsausstattung (Beschäftigte, Firmengelände und -gebäude, Maschinen, Bankguthaben etc.) volkswirtschaftlich einzuordnen?

1.1.5 Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren

Die volkswirtschaftliche Produktion entspringt der Kombination von drei Quellen (Produktionsfaktoren): Arbeit, Boden und Kapital.

Arbeit ist ein ursprünglicher (originärer) und der wohl wichtigste Produktionsfaktor, da er unmittelbar auf den Menschen bezogen und mit der menschlichen Existenz untrennbar verbunden ist.

Produktionsfaktor: Arbeit

Wir alle werden gleichsam schon durch Geburt zu Eigentümern von Arbeitskraft, die allerdings erst nach einer Ausbildung im Produktionsprozess einsetzbar ist. Die Untrennbarkeit der Arbeitskraft vom Menschen selbst ist auch der eigentliche Grund dafür, warum Arbeitslosigkeit als menschliches und damit besonders gravierendes, gesellschaftliches (soziales) Problem empfunden wird und warum der Arbeitnehmer sich in einer besonders abhängigen Position gegenüber denjenigen fühlt, die über den Einsatz und die Kombination der Produktionsfaktoren entscheiden. In der volkswirtschaftlichen Fachsprache wird daher – entgegen unserem täglichen Sprachgebrauch – unter Arbeit nur die abhängige, unselbstständige Arbeit verstanden, d. h., nur diejenigen zählen zu den Arbeitnehmern, die sich vertraglich bereit erklärt haben, ihr Eigentum an Arbeitskraft im Produktionsprozess von den Produzenten als Eigentümern von Boden und Kapital nutzen zu lassen, und im Gegenzug dafür einen Teil des gesamten Produktionsergebnisses als Arbeitnehmerentgelt (Kontrakteinkommen, z. B. in Form von Löhnen und Gehältern) für sich beanspruchen. Die volkswirtschaftliche Leistungskraft der Arbeit ist – wie bei allen Produktionsfaktoren – eine Frage der Quantität und Qualität. Sie wird demnach bestimmt durch die vorhandene arbeitsfähige Bevölkerung (= Zahl der unselbstständigen Erwerbspersonen = unselbstständige Erwerbstätige + Arbeitslose) und durch ihren Ausbildungsstand, aber auch durch die Art ihrer Eingliederung in den Produktionsprozess und dabei vor allem durch ihre Ausstattung und Kombination mit dem Produktionsfaktor Kapital.

Boden ist wie Arbeit ein originärer Produktionsfaktor, denn er ist gleichsam der Planet, auf dem wir leben.

Produktionsfaktor: Boden

Boden dient im Produktionsprozess z. B. als land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche, als Standort von Produktionsanlagen und als Quelle nicht erneuerbarer Rohstoffe (Ressourcen). Die produktionsbedingte Nutzung des Bodens führt allerdings nach traditioneller volkswirtschaftlicher – im Übrigen auch nach betriebswirtschaftlicher bzw. steuerrechtlicher – Sichtweise zu keinem Verschleiß, was vor dem Hintergrund der Umweltproblematik zunehmend in Frage gestellt wird. Unter diesem kritischen Blickwinkel erscheint es auch nicht ratsam, den Produktionsfaktor Boden mit Umwelt gleichzusetzen, wie es in einigen Lehrbüchern geschieht. Die volkswirtschaftliche Leistungskraft des Bodens wird wiederum quantitätsmäßig z. B. durch die ha-Größe und qualitätsmäßig durch die Bodengüte bestimmt. Die Eigentümer des Bodens produzieren eine Dienstleistung, indem sie anderen Produzenten von Sachgütern und Dienstleistungen die Bodennutzung (z. B. als Standort von Produktionsstätten) gestatten und dafür (bei fremden Produzenten) z. B. Pachteinnahmen erzielen. Ihr Faktoreinkommen ist der Gewinn, der ihnen im Gegensatz zu den Arbeitnehmern aber nicht als Kontrakteinkommen, sondern als Residualeinkommen zufließt. Erst am Ende des Wirtschaftsjahres wird anhand der Buchführung geklärt, wie hoch es tatsächlich gewesen ist.

Kapital ist im Gegensatz zu Arbeit und Boden kein originärer, sondern ein abgeleiteter (derivativer) Produktionsfaktor, denn er ist erst selbst durch die Produktion von Gütern entstanden.

Produktionsfaktor: Kapital

Sachkapital sind die im Produktionsprozess eingesetzten Investitionsgüter wie z. B. Maschinen und Gebäude, während Geldkapital eine Forderung bzw. Verbindlichkeit und damit eine indirekte Beteiligung am Eigentum des Sachkapitals darstellt. Sachkapital kann neu gebildet, aber durch seine Nutzung im Produktionsprozess auch verschlissen werden. Voraussetzung für die Sachkapitalbildung ist die Geldkapitalbildung, die volkswirtschaftlich als Sparen bezeichnet wird. Sparen ist Konsumverzicht, d. h., es entsteht dadurch, dass die Eigentümer der Produktionsfaktoren ihr durch die Faktornutzung bei der Güterproduktion erhaltenes Einkommen nicht voll zum Kauf von Konsumgütern verwenden, sondern den Rest – meist unter Vermittlung des Bankensystems – den Investoren als Käufern von Investitionsgütern und damit wieder der Produktion zur Verfügung stellen.

Auch die Kapitaleigentümer beanspruchen für die Faktornutzung einen Teil des Produktionsergebnisses als Faktoreinkommen. Es fließt ihnen wie den Bodeneigentümern als Residualeinkommen in Form des Gewinns zu. Der Gewinnanspruch wird von den Boden- und Kapitaleignern außerdem mit dem Argument begründet, dass sie auch das Risiko des Verlustes durch Liquidierung ihres Faktoreigentums zu tragen haben.

Situationsbezogene Antwort 5

Installationsmeister Röhrl setzt bei der Installation von Pelletheizungen durch seine Beschäftigten den volkswirtschaftlichen Produktionsfaktor Arbeit ein, der je nach Beschäftigungsstunden und Ausbildungsstand der Beschäftigten von unterschiedlicher Quantität und Qualität ist. Die Beschäftigten sind Eigentümer von Arbeitskraft und gestatten Installationsmeister Röhrl vertraglich die Nutzung ihrer Arbeitskraft (Arbeitnehmer) und erhalten als Nutzungsentgelt den vertraglich vereinbarten Lohn oder das Gehalt (Kontrakteinkommen). In der vertraglichen Bindung kommt eine Abhängigkeit der Arbeitnehmer zum Ausdruck. Die Beschäftigten von Installationsmeister Röhrl gehen demnach einer abhängigen, unselbständigen Tätigkeit nach, während die Tätigkeit von Installationsmeister Röhrl als Betriebsinhaber eine selbständige Tätigkeit darstellt. Er ist Eigentümer der volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Boden und Kapital. Der Boden ist z. B. das Firmengelände, das Kapital sind z. B. das Firmengebäude und die eingesetzten Maschinen (Sachkapital) und die flüssigen Geldmittel auf dem Bankkonto (Geldkapital). Für die Nutzung seiner Produktionsfaktoren erhält er den Gewinn, der allerdings nicht vertraglich vereinbart ist, sondern sich erst am Ende des Jahres ergibt (Residualeinkommen). Ein Verlust als negativer Gewinn würde sein Kapitaleigentum und im schlimmsten Fall der Insolvenz auch sein Bodeneigentum schmälern.

Situationsbezogene Frage 6

Welche Kunden von Installationsmeister Röhrl zählen aus volkswirtschaftlicher Sicht zu den privaten Haushalten und wie unterscheiden sie sich von anderen möglichen Kundengruppen?

1.1.6 Volkswirtschaftliche Sektoren

Die am volkswirtschaftlichen Güterversorgungsprozess beteiligten Spezialisten treffen tagtäglich millionenfache Entscheidungen. Nach dem offiziellen, auch in Deutschland gültigen Begriffsystem des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010), das auf dem weltweit gültigen „System of National Accounts 2008“ (SNA 2008) der Vereinten Nationen (UN) beruht und durch eine entsprechende Verordnung der Europäischen Union (EU) allen Mitgliedsländern vorschreibt, in ihrer nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) die vorgegebenen Begriffe und Buchungssysteme zu verwenden, werden fünf Grundsektoren unterschieden:

Private Unternehmen konsumieren nicht, sondern investieren nur.

Private Unternehmen

Die privaten Unternehmen werden in Unternehmen mit eigener und ohne eigene Rechtspersönlichkeit unterteilt. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Personen) sind nichtfinanzielle (z. B. ein Automobilproduzent) und finanzielle (z. B. eine Geschäftsbank) Kapitalgesellschaften wie z. B. eine AG oder GmbH, aber auch Quasi-Kapitalgesellschaften wie z. B. eine OHG oder KG. Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind die Selbstständigen wie z. B. ein Handwerksbetrieb oder ein Rechtsanwalt. In den privaten Unternehmen werden mittels des Einsatzes und der Kombination von Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital) und der gegebenen Produktionstechnologie Güter hergestellt. Für die Nutzung der Produktionsfaktoren müssen die Unternehmen an die Eigentümer der Produktionsfaktoren ein Entgelt – letztlich wiederum Güter – zahlen, d. h., es entstehen ihnen Kosten, z. B. Arbeitnehmerentgelte als Lohnkosten (Lohnsatz × Arbeitsmenge). Für die Eigentümer der Produktionsfaktoren, die in sämtlichen Sektoren angesiedelt sein können, sind diese Zahlungen Einkommen (Faktoreinkommen). Für den Verkauf ihrer erzeugten Produkte am Markt (Marktproduktion) erzielen die Unternehmen einen Erlös oder Umsatz (= Preis × Absatzmenge). Der Gewinn als Betriebsüberschuss (für die Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit) bzw. als Selbstständigeneinkommen (für die Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit) ergibt sich aus der Differenz von Umsatz und Kosten und fließt als Einkommen den Eigentümern des Unternehmens bzw. der entsprechenden Produktionsfaktoren als verteilter Gewinn zu oder verbleibt als unverteilter Gewinn im Unternehmen.

Private Haushalte konsumieren vor allem, aber investieren auch.

Private Haushalte

Die privaten Haushalte sind Eigentümer von Produktionsfaktoren, stellen diese den privaten Unternehmen, den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und dem Staat zur Verfügung und beziehen für ihre Nutzung ein Einkommen als Arbeitnehmerentgelt (z. B. Löhne und Gehälter) für die Nutzung ihrer Arbeitskraft oder ein Selbstständigeneinkommen für die Nutzung ihres Bodens oder/und Kapitals. Die Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zählen als Selbstständige zu den privaten Haushalten, da in der Praxis häufig eine klare Trennung zwischen privatem Haushaltsbereich und Unternehmensbereich nicht möglich ist. In diesen Fällen stellen also die privaten Haushalte ihre Produktionsfaktoren gleichsam sich selbst zur Verfügung. Über ihr Einkommen verfügen die privaten Haushalte, indem sie Konsumgüter kaufen und den Rest sparen, um damit z. B. den eigenen Kauf von Investitionsgütern in ihren Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu finanzieren oder anderen den Kauf durch Kreditvergabe (auch z. B. durch den Erwerb von Aktien) zu ermöglichen.

Private Organisationen ohne Erwerbszweck investieren und konsumieren.

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck umfassen z. B. die Gewerkschaften, politischen Parteien, Kirchen, Forschungseinrichtungen, Hilfswerke, Sportvereine etc. Ihre Dienstleistungsproduktion ist – bis auf ganz wenige Ausnahmen (z. B. Wohnungsvermietung) – nicht für den Markt (Nichtmarktproduktion) bestimmt und wird daher als ihr Eigenverbrauch und damit als Konsum interpretiert und mit den Herstellungskosten bewertet. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck werden auch als „Dritter Sektor“ bezeichnet (engl.: Non-Governmental Organizations („NGOs“)).

Der private Sektor hat keine hoheitlichen Befugnisse

Private Unternehmen, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck bilden zusammen den privaten Sektor. Die im privaten Sektor tätigen Wirtschaftssubjekte („Private“) handeln meist nach ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse (Egoismus), dürfen dabei aber keine Gewalt gegenüber anderen Wirtschaftssubjekten ausüben. Dies bleibt dem Staat vorbehalten.

Der Staat investiert und konsumiert.

Der staatliche Sektor hat hoheitliche Befugnisse

Der Staat (auch „öffentlicher Sektor“ oder „öffentliche Haushalte“ genannt) hat im Gegensatz zum privaten Sektor hoheitliche Befugnisse (Gewaltmonopol mit Legislative, Exekutive und Judikative), d. h., er darf die Privaten zwingen und in ihrem Eigeninteresse (Individualinteresse) einschränken, wenn es dem öffentlichen Interesse, dem Interesse aller in einem Gemeinwesen (Gemeininteresse), dient. Was darunter zu verstehen ist, legt die Verfassung, in Deutschland das Grundgesetz, fest. Sind die hoheitlichen Befugnisse nicht an einer Stelle konzentriert (Zentralstaat), sondern werden sie wie in Deutschland als Bundesstaat auf verschiedenen, abgestuften Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger) eingesetzt, so sprechen wir von Föderalstaat oder Föderalismus.

Private und öffentliche Güter

Im wirtschaftlichen Bereich erhebt der Staat als Träger der Finanzhoheit z. B. Steuern (= „Zwangsabgaben“ = Güterentzug für den Steuerzahler) von den privaten Haushalten und Unternehmen. Dafür stellt er öffentliche Güter zur Verfügung. Bei ihnen handelt es sich um ökonomische (knappe) Güter als Dienstleistungen (z. B. Bildungsleistungen durch Schulen, Sicherheitsleistungen durch militärische Einrichtungen, Rechtsprechung durch Gerichte, Nutzung des Verkehrsnetzes etc.), die jedes Gesellschaftsmitglied nutzen kann. Eine direkte Gegenleistung durch Preiszahlung muss nicht erbracht werden, d. h., es gilt – im Gegensatz zu den privaten Gütern – kein Ausschlussprinzip. Es handelt sich demnach bei den öffentlichen Gütern um eine Nichtmarktproduktion, die wie bei den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck als Eigenverbrauch des Staates und damit als Konsum (Staatskonsum) interpretiert und ebenfalls mit Herstellungskosten (darunter z. B. die Gehälter der Beamten) bewertet wird. Nur bei staatlichen Genehmigungen und entsprechenden Gebühren gilt das Ausschlussprinzip. Sie gelten daher als Marktproduktion und werden zu Vorleistungen oder privatem Konsum (Genaueres unter Abschnitt 1.2.2). Außerdem ist der Staat als wirtschaftspolitische Instanz tätig, indem er für Ordnung in der Wirtschaft sorgt (Ordnungspolitik), Ungleichgewichte (Instabilitäten) im Güterversorgungsprozess zu verhindern versucht (Prozesspolitik) und die Aufteilung der gesamten Gütermenge auf die und in den verschiedenen Sektoren korrigiert (Strukturpolitik). Im 4. – 7. Kapitel werden wir darauf näher eingehen.

Die übrige Welt sind das Ausland oder die Ausländer.

Übrige Welt

Die übrige Welt umfasst alle Tauschpartner einer Volkswirtschaft (z. B. über den Export und Import von Gütern), die sich außerhalb der geographischen Grenzen des Landes befinden (Inlands-Auslands-Konzept) oder die als Gebietsfremde ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben (Inländer-Ausländer-Konzept).

Situationsbezogene Antwort 6

Die Kunden von Installationsmeister Röhrl sind zunächst private Haushalte, die die Pelletheizung nicht in einem Produktionsprozess, sondern z. B. zur Beheizung der Wohnräume einsetzen. Es sind aber auch private Haushalte, die sie als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. als Bäckerei) im Produktionsprozess (z. B. zur Beheizung der Backstube bei der Semmelproduktion) einsetzen. Installationsmeister Röhrl produziert demnach private Konsumgüter, aber auch private Investitionsgüter. Private Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. die örtliche Kirchengemeinde) und der Staat (z. B. die örtliche Gemeindeverwaltung) zählen nicht zu seinen Kunden. Auch im Auslandsgeschäft (z. B. durch die Lieferung (= Export) der Pelletheizung an einen österreichischen Betrieb oder den Bezug (= Import) von Ersatzteilen von einem österreichischen Händler) ist er nicht tätig.

Situationsbezogene Frage 7

Welche Geschäftsbeziehungen bestehen zwischen Installationsmeister Röhrl und seinen Geschäftspartnern im privaten Haushaltssektor?

1.1.7 Unternehmen und Haushalte im Tauschkontakt

Private Unternehmen (mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit) und private Haushalte (vgl. Abschnitt 1.1.6) sind über den Güter- und Faktormarkt miteinander verbunden, auf denen sie als Spezialisten und damit als Anbieter und Nachfrager aufeinander treffen und sich in ihren Wünschen und Plänen selbst untereinander abstimmen (koordinieren) oder von außen abgestimmt werden. Wie konkret die Planabstimmung bzw. der Interessenausgleich erfolgt, ist die Frage nach dem Koordinationsmechanismus, mit dem wir uns im 2. Kapitel näher befassen werden.

Güter- und Faktormarkt

Auf dem Gütermarkt wird entschieden, welche Güter in welchen Mengen von den privaten Unternehmen für die privaten Haushalte produziert werden, während über den Faktormarkt die privaten Haushalte als Faktoreigentümer den privaten Unternehmen als Faktorkombinierern die zur Produktion notwendigen Produktionsfaktoren zur Verfügung stellen. Auf dem Gütermarkt treten die privaten Haushalte also als Nachfrager nach den Gütern auf, die ihnen dort mit ihrer Hilfe von den Unternehmen angeboten werden. Andererseits bieten die privaten Haushalte auf dem Faktormarkt den privaten Unternehmen ihre Hilfe in Form der Nutzung ihres Eigentums an Arbeitskraft, Boden oder/und Kapital an, die von den privaten Unternehmen benötigt und daher nachgefragt wird, um das Güterangebot erstellen zu können. Damit ist der Kreis geschlossen.

Geldströme überlagern die Güter- und Faktorströme

Private Haushalte und private Unternehmen sind aber nicht nur über Güter- und Faktorströme, sondern auch über Geldströme miteinander verbunden, die den Güter- und Faktorströmen entgegengerichtet sind und sie gleichsam wie ein Schleier überlagern. Die Tauschbeziehungen zwischen den Spezialisten als Anbietern und Nachfragern erfolgen nämlich unter Einsatz von Geld als allgemeinem Tauschmittel (vgl. Abschnitt 6.1.3). Es ergibt sich dadurch eine weitere Wechselbeziehung (Interdependenz) zwischen den Wirtschaftssektoren. Diese Interdependenzen wurden schon früh in der Wirtschaftsgeschichte von – damals noch stark naturwissenschaftlich bzw. medizinisch geprägten – Ökonomen wie z. B. dem französischen Arzt François Quesnay (1694–1774) in Diensten von Ludwig XV. mit dem menschlichen Blutkreislauf verglichen.

Der beschriebene Wirtschaftskreislauf zwischen den privaten Unternehmen und Haushalten lässt sich in einer Übersicht verdeutlichen:

Situationsbezogene Antwort 7

Die Geschäftspartner von Installationsmeister Röhrl im privaten Haushaltssektor sind zunächst seine Kunden, die sich von ihm eine Pelletheizung einbauen lassen. Werden in den privaten Haushaltssektor entgegen der offiziellen Definition keine Unternehmen einbezogen, so handelt es sich bei den installierten Pelletheizungen nur um Konsumgüter. Mit deren Verkauf macht Installationsmeister Röhrl in einer Geldwirtschaft einen Umsatz, der für die privaten Haushalte Konsumausgaben darstellt. Die ihm zufließenden Geldmittel gibt Installationsmeister Röhrl wie in einem Kreislauf wieder an die privaten Haushalte zurück, weil er von ihnen die Nutzung der Produktionsfaktoren erhalten hat. Für die Eigentümer der Produktionsfaktoren sind diese Geldmittel Einkommen (Faktoreinkommen). Da nicht nur die Beschäftigten von Installationsmeister Röhrl als Eigentümer des Produktionsfaktors Arbeit, sondern auch er selbst als Eigentümer der Produktionsfaktoren Boden und Kapital dem privaten Haushaltssektor angehören und er eigene Produktionsfaktoren gleichsam an sich selbst in seiner Rolle als Unternehmer „verleiht“, zählt neben den Löhnen und Gehältern seiner Beschäftigten auch sein Gewinn zum Faktoreinkommen.

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