Ansichten vom Rande der Jagd

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Ansichten vom Rande der Jagd
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Rolf Klüsener

Ansichten vom Rande der Jagd

Essays aus dem Jägerleben

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Inhaltsverzeichnis

Titel

Über die Jagd

Mümmelmann lässt grüßen

Jagd ! Wann, wie und wo ?

Jagdliches Brauchtum

Von einem der auszog

Bockjagd in Österreich

Jagd und Öffentlichkeitsarbeit oder "So geht es nicht !"

Wild und Alibifunktion 1 (Die Wildkatze)

Wild und Alibifunktion 2 (Das Haselhuhn)

Die Geschichte vom Wolf im Westerwald

Das Rotkäppchen Syndrom

Von der Rückkehr der Bären

Vom Rückgang des Niederwildes

Jagd mit Gift und Falle

So eine Sauerei !

Jagdtrophäen und andere Staubfänger

Der Feuerbesttatung entkommen

Der arme Hirsch

Der Schuss im Sitzungssaal

Der Jäger kein Sheriff

Wildunfall kann teuer werden.

Jagd in Zahlen

Jagd heute

Ist die Jagd noch zeitgemäß ?

Jagd in Print und Net

Impressum neobooks

Über die Jagd

Jagd als solche

Aus Sicht der Evolution gehört die Jagd, ebenso wie das Sammeln, zu den elementaren Voraussetzungen menschlicher Entwicklung und menschlichen Daseins. Notwendig zur Lebens- und Arterhaltung.

Die Frühmenschen werden als Jäger und Sammler klassifiziert. .

Auch nach dem Verlust der Reisszähne, dem Erwerb des aufrechten Gangs, dem Sesshaftwerden und dem Erlernen des Umgangs mit dem Feuer, verlor die Jagd nicht an Bedeutung, ja sie hatte einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung von Werkzeugen und Techniken zur Verbesserung des Beutemachens.

Der Umgang mit dem Wildtier gab schließlich den Anstoß zur Domestizierung von Tieren, nicht nur als Nahrungspeicher- und spender, sondern auch als Jagdgehilfen und Wächter über seine Sicherheit und sein Eigentum, oder als Vertilger ungebetener Mitesser der gehorteten Vorräte. Die Menschheit war also über die Jagd "auf den Hund gekommen", was schließlich "nicht für die Katz" war.

Mit der Jahrtausende währenden Größenzunahme des menschlichen Gehirns entstanden schließlich auch die "Großkopfeten" ,die glaubten die Ausübung der Jagd sei ausschließlich ihnen vorbehalten und zu ihrem Vergnügen geschaffen.

Wir sind bei der Klassifizierung in Hohe-Jagd für die Hohen Leute und Niedere-Jagd für das Niedere Volk angekommen.

Manche Zeitgenossen meinen, das habe mit der Größe des Wildes zu tun.

Hat es aber, wie wir sehen, nicht !

Zur Hohen Jagd gehört Auerwild, jagdbare Paarhufer, auch Schalenwild gennant, außer Rehwild, das mit dem Haar- und Federwild, zur Niederen Jagd gehört.

Heute kann Jedermann die Jagd nach geltenden gesetzlichen Maßgaben in Deutschland ausüben.

Mümmelmann lässt grüßen

Traum eines Unschuldigen

Heide- und Hasenfreund Hermann Löhns läßt seine Romangestalt Mümmelmann in der bleihaltigen Luft eines Kesseltreibens philosophieren: „Der Mensch ist doch das böseste Raubzeug“

Doch der tödlich gestreckte Hase wähnt eine heile Welt für seine Artgenossen herauf dämmern: „Schließlich wird Mensch gegen Menschen sich kehren! und sie werden sich alle umbringen...

Der Hase wird Herr der Erde sein; denn sein ist die Fruchtbarkeit und das reinste Herz“

Doch es scheinen eher Wahnvorstellungen des tödlich gestreckten Hasen zu sein,denn....

Es kam anders !

Jagd ! Wann, wie und wo ?

Jagdschein und Co.

Nach Gesetz und Recht muss ein Jagdschein erworben werden. Zum Erwerb muss ein Kandidat einen Lehrgang in Praxis und Theorie mitmachen und eine praktische und schriftliche Prüfung, meistens vor einer unteren Jagdbehörde, ablegen.

Schwerpunkt der Ausbildung ist Waffenrecht, Waffenkunde, sowie der Umgang mit der Jagdwaffe. Mit dem Erwerb des Jagdscheins ist das Recht auf Erlangung einer Waffenbesitzkarte verbunden, die Voraussetzung zum Erwerb von Jagdwaffen.

Nach 3 Jahren praktischer Jagderfahrung als sogenannter Jungjäger und Erwerb des 4. Jahresjagdscheins ist der Jagdscheininhaber Jäger und jagdpachtfähig.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts ist das Jagdrecht in Deutschland an Grund und Boden gebunden. Damit nicht jeder in seinem Vorgarten jagen kann, wurde das Reviersystem eingeführt.

Das Reviersystem kennt Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke Eigenjagdbezirk nennt man alle zusammenhängenden land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke, die einer Person oder Personengemeinschaft gehören und - zusammen - eine bestimmte Mindestgröße, nach Bundesjagdgesetz v.75 Hektar., erreichen. Gemeinschaftliche-Jagdbezirke bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, wenn sie im Zusammenhang nach Bundesjagdgesetz mindestens 250 Hektar umfassen. ( Landessrecht bricht Bundesrecht bezüglichd der Mindestgrössen!) Eigenjagdbezirke werden meistens von den Eigentümern selbst bejagt, können aber auch, bezüglich der Pachtlaufzeiten, frei verpachtet werden. Gemeinschaftliche-Jagdbezirke, deren gesetzliche Vertretung der Jagdvorstand ist, werden in der Regel ausgeschrieben und meistbietend verpachtet ( wohl eher versteigert), was öffentlich vor sich gehen kann oder im verdeckten Angebot.

Die Laufzeiten der Pachtverträge richten sich danach, ob eine Hochwildjagd ansteht, 12 Jahre Laufzeit; oder eine Niederwildjagd bei einer Laufzeit von 9 Jahren. Zwischen Ausschreibung und Unterschrift der Pachtverträge gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten und Dunkelfelder, auf die hier nicht eingegangen werden soll und kann. Der Preis wird bestimmt von Angebot und Nachfrage und Entfernung zu Großstädten. Hüten muss man sich vor den Jagdvorständen, die in der Regel geldgierig sind und auf Gleitklauseln und unmäßige Unterstützung der Dorfvereine drängen. Hingegen muss man bei Pachtung fiskalischer Jagden aufpassen, das man nicht die gesamte Pachtfläche zur Vermeidung von Verbissschäden auf eigene Kosten verdrahten muss, und dass die zuständige Forstbehörde nicht zu unverschämt mit ihrer Einflussnahme auf die Ausübung der Jagd wird.

Wie heißt es doch so schön:

Grüß Gott euch, grüne Auen

grüß Gott dich schöner Wald

wo unsere Blicke schauen

der Wunder mannigfalt

.

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