Was tun beim Todesfall?

Text
0
Kritiken
Leseprobe
Als gelesen kennzeichnen
Wie Sie das Buch nach dem Kauf lesen
Was tun beim Todesfall?
Schriftart:Kleiner AaGrößer Aa

© 2022 by Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH

Postfach 10 01 61 · 68001 Mannheim

Telefon 0621/8626262

info@akademische.de www.akademische.de

Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.

Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle) Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhaltsübersicht

1 Vorwort

2 Die ersten Schritte nach einem Todesfall

2.1 Totenfürsorge

2.1.1 Was die Totenfürsorge umfasst

2.1.2 Wem die Totenfürsorge obliegt

2.1.3 Wenn die Berechtigten bzw. Verpflichteten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen

2.2 Was in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall geregelt werden muss

2.3 Welche Formalitäten zu beachten sind

2.3.1 Totenschein

2.3.2 Sterbeurkunde

2.4 Vorbereitung der Bestattung

2.4.1 Umfang der Vorbereitung

2.4.2 Beachtung der Wünsche des Verstorbenen

2.4.3 Auswahl der Bestattungsform

2.4.4 Auswahl des Friedhofs

2.4.5 Auswahl des Grabmals

2.5 Kosten der Bestattung

2.5.1 Kosten für den Bestattungsunternehmer

2.5.2 Grabnutzungsgebühren

2.5.3 Bestattungsgebühren

2.5.4 Kosten der Grabpflege

2.6 Wer die Kosten der Bestattung zu tragen hat

2.6.1 In erster Linie haben die Erben die Kosten zu tragen

2.6.2 In welchem Umfang die Kosten zu tragen sind

2.6.3 Wann Unterhaltsverpflichtete die Kosten tragen müssen

2.6.4 Wann das Sozialamt die Kosten trägt

3 Erbrechtliche Auswirkungen des Todesfalls

3.1 Was geerbt werden kann und was nicht

3.2 Erbfolge

3.2.1 Testamentarische Erbfolge

3.2.2 Gesetzliche Erbfolge

3.3 Eintritt des Erbfalls

3.3.1 Wichtige Dokumente

3.3.2 Testamentseröffnung beim Nachlassgericht

3.3.3 Annahme der Erbschaft

3.3.4 Ausschlagung der Erbschaft

3.3.5 Anfechtung des Testaments

3.4 Erbschein

3.4.1 Notwendigkeit

3.4.2 Antrag

3.4.3 Erteilung

3.4.4 Kosten

3.4.5 Rechtliche Wirkungen

3.5 Wie der Erbe an die Erbschaft gelangt

3.5.1 Welche Auskünfte der Erbe verlangen kann

3.5.2 Was der Besitzer des Nachlasses an den Erben herausgeben muss

3.6 Abwicklung des Nachlasses

3.6.1 Pflichtteil

3.6.2 Vermächtnis

3.6.3 Auflage

3.7 Erbengemeinschaft

3.7.1 Verwaltung des Nachlasses

3.7.2 Verkauf des Erbteils durch den Miterben

3.7.3 Haftung für Schulden des Erblassers

3.7.4 Verteilung des Nachlasses

3.8 Nachlassverbindlichkeiten und Haftung des Erben

3.8.1 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

3.8.2 Nachlassverwaltung

3.8.3 Nachlassinsolvenz

4 Wie man Zugang zu den digitalen Daten des Verstorbenen bekommt

4.1 Erbrecht für digitale Daten

4.2 Auflistung des digitalen Nachlasses

4.3 Bestellung eines digitalen Nachlassverwalters

5 Auswirkungen des Todesfalls auf die Hinterbliebenenversorgung

5.1 Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung

5.1.1 Voraussetzungen

5.1.2 Höhe

5.1.3 Anrechnung von Einkommen

5.1.4 Rentenantrag

5.1.5 Dauer der Rentenzahlung

5.1.6 Rentenabfindung der gesetzlichen Rentenversicherung

5.1.7 Rentensplitting statt Hinterbliebenenrente

5.2 Erziehungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung

 

5.2.1 Voraussetzungen

5.2.2 Höhe

5.2.3 Rentenantrag

5.2.4 Dauer der Rentenzahlung

5.3 Waisenrente

5.3.1 Voraussetzungen

5.3.2 Höhe

5.3.3 Rentenantrag

5.3.4 Dauer der Rentenzahlung

5.4 Hinterbliebenenversorgung der Beamten

5.4.1 Bezüge für den Sterbemonat

5.4.2 Sterbegeld

5.4.3 Witwengeld

5.4.4 Witwenabfindung

5.4.5 Unterhaltsbeitrag

5.4.6 Waisengeld

5.5 Renten aus der staatlich geförderten Altersvorsorge

5.5.1 Riester-Rentenversicherung

5.5.2 Rürup-Rente

5.5.3 Betriebsrente

6 Auswirkungen des Todesfalls auf ein Wohnungsmietverhältnis

6.1 Auswirkungen beim Tod des Mieters

6.1.1 Wenn der verstorbene Mieter in der Wohnung mit seinem Ehegatten und Familienangehörigen zusammengelebt hat

6.1.2 Der verstorbene Mieter hat in der Wohnung mit anderen Mitmietern zusammengelebt

6.1.3 Wann die Erben in den Mietvertrag eintreten

6.1.4 Rechtsfolgen bei Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Eintritt

6.1.5 Rechte des Vermieters

6.2 Auswirkungen beim Tod des Vermieters

7 Auswirkungen des Todesfalls auf Bankgeschäfte des Verstorbenen

7.1 Anzeigepflicht der Bank beim Tod des Kunden

7.2 Legitimation des Erben gegenüber der Bank

7.3 Auswirkungen des Todesfalls auf Bankkonten des Verstorbenen

7.3.1 Einzelkonto

7.3.2 Gemeinschaftskonto

7.3.3 Auswirkungen des Todesfalls auf ein Sparbuch des Verstorbenen

7.3.4 Auswirkungen des Todesfalls auf ein Bankschließfach des Verstorbenen

7.3.5 Auswirkungen des Todesfalls auf ein Wertpapierdepot des Verstorbenen

7.3.6 Auswirkungen des Todesfalls auf Kreditverbindlichkeiten des Verstorbenen

7.3.7 Auswirkungen des Todesfalls auf Bankvollmachten des Verstorbenen

8 Auswirkungen des Todesfalls auf Versicherungsverträge des Verstorbenen

8.1 Gesetzliche Krankenversicherung

8.2 Private Krankenversicherung

8.3 Privathaftpflichtversicherung

8.4 Kfz-Haftpflichtversicherung

8.5 Hausratversicherung

8.6 Rechtsschutzversicherung

8.7 Wohngebäudeversicherung

8.8 Private Unfallversicherung

8.9 Berufsunfähigkeitsversicherung

8.10 Private Rentenversicherung

8.11 Risikolebensversicherung

8.12 Kapitallebensversicherung

9 Auswirkungen des Todesfalls auf weitere Alltagsverträge und Mitgliedschaften des Verstorbenen

9.1 Energielieferungsverträge

9.2 Telefonverträge

9.3 Abos

9.4 Heimverträge und Verträge mit ambulantem Pflegedienst

9.5 Leasingverträge

9.6 Arbeitsverträge

9.7 Fitnessstudioverträge

9.8 Mitgliedschaften in Vereinen

10 Steuerliche Auswirkungen des Todesfalls

10.1 Einkommensteuerrechtliche Auswirkungen

10.1.1 Steuererklärung für den Verstorbenen

10.1.2 Steuererstattung oder -nachzahlung

10.1.3 Ehegattensplitting

10.1.4 Steuererklärung des Erben

10.1.5 Einkommensteuer bei Erbengemeinschaft

10.2 Erbschaftsteuerliche Auswirkungen

10.2.1 Erbschaftsteuererklärung

10.2.2 Steuerpflichtige Zuwendungen von Todes wegen

10.2.3 Steuerfreie Zuwendungen

10.2.4 Bewertung des Nachlasses

10.2.5 Abzug der Nachlassverbindlichkeiten vom hinterlassenen Vermögen

10.2.6 Berechnung der Erbschaftsteuer

10.2.7 Fälligkeit der Erbschaftsteuer

11 Anhang

11.1 Verfügung über die Totenfürsorge

11.2 Textbausteine für eine umfassende Bestattungsverfügung

11.3 Antrag beim Nachlassgericht auf Erteilung eines Erbscheins

11.4 Musterliste zum digitalen Nachlass

11.5 Muster einer digitalen Vorsorgevollmacht

11.6 Kündigung des nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eingetretenen Erben

11.7 Schreiben des Erben an die Bank wegen Auskunft über bestehende Konten

11.8 Anzeige des Todes des Versicherten bei einer sachgebundenen Versicherung (z.B. Privathaftpflicht-, Hausrat-, Kfz-Haftpflicht-, Wohngebäudeversicherung)

11.9 Anzeige des Todes des Versicherten bei einer personengebundenen Versicherung (z.B. Lebensversicherung)

11.10 Kündigung eines Versicherungsvertrags nach dem Tod des Versicherten

11.11 Kündigung eines Energielieferungsvertrags

11.12 Kündigung eines Festnetz- oder Mobilfunkvertrags

11.13 Anzeige des Todes eines Vereinsmitglieds

Was tun beim Todesfall? - Schnelle Hilfe beim Tod eines Angehörigen

1 Vorwort

Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Viele Menschen fühlen sich deshalb bei einem Todesfall in der Familie zunächst überfordert, vor allem, wenn dieser unerwartet eintritt. Während die Trauer den Angehörigen wenig Raum lässt, um die erforderlichen Formalitäten zu erledigen, sind gerade in dieser Situation unter Umständen wichtige Entscheidungen zu treffen. Diese müssen teilweise – wie beispielsweise die Bestattung und alle damit zusammenhängenden Fragen – unmittelbar nach Eintritt des Todes und in den nachfolgenden Tagen getroffen werden; andere wichtige Entscheidungen – wie etwa die Abwicklung des Mietverhältnisses und der Bankgeschäfte – stehen in den nächsten Wochen und Monaten an.

Dieser Ratgeber will Angehörigen in einer schwierigen Zeit zur Seite stehen und ihnen Rat und Unterstützung bei einem Todesfall bieten. Sie erfahren, welche Formalitäten im Zusammenhang mit der Bestattung erledigt werden müssen, wem die Bestattungspflicht obliegt, welche Bestattungskosten entstehen und wer diese Kosten zu tragen hat. Dargelegt werden auch die erb- und mietrechtlichen sowie die steuerlichen Auswirkungen des Todesfalls, ebenso die Konsequenzen für Versicherungen, Bankgeschäfte, Alltagsgeschäfte und Mitgliedschaften des Verstorbenen. Auf die Hinterbliebenenversorgung wird ebenso eingegangen wie auf die Frage, wie man Zugriff auf die digitalen Daten des Verstorbenen bekommt.

In erster Linie will der Ratgeber den Angehörigen dabei helfen, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen. Checklisten und Formulierungshilfen helfen, keine Fehler zu machen und die mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen rechtssicher abzuwickeln.

 

Dr. iur. Otto N. Bretzinger

!

Tipp: Alle Muster, die Sie im Anhang dieses Ratgebers finden, finden Sie auch zum Download im Internet.

Der Link zur Download-Seite befindet sich am Ende des Anhangs des Ratgebers.

2 Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, muss die Familie erst einmal den Schock und die Trauer bewältigen. Um bestimmte Formalitäten, die zeitnah erledigt werden müssen, kommt man jedoch nicht herum. Wichtig ist es vor allem, alle zuständigen Behörden, Institutionen und Stellen rechtzeitig über den Todesfall zu informieren. Andernfalls drohen unter Umständen rechtliche Nachteile.

2.1 Totenfürsorge

Die Frage der Bestattungspflicht mit dem Recht und der Pflicht zur Totenfürsorge ist von der Frage zu trennen, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat. Das Recht der Totenfürsorge umfasst das Entscheidungsrecht über den Leichnam des Verstorbenen und über den Ort und die Art der Bestattung.

2.1.1 Was die Totenfürsorge umfasst

Die Totenfürsorge umfasst insbesondere das Recht, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern und für dessen Beerdigung zu sorgen. Der Inhaber der Totenfürsorge darf also insbesondere die Bestattungsart und den Ort der letzten Ruhestätte bestimmen, die ärztliche Leichenschau veranlassen und Rechte nach dem Strafrecht (z.B. Störung der Totenruhe, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) wahrnehmen. Auch Umbettungen während der Ruhefrist werden von der Totenfürsorge erfasst, ebenso wie Anordnungen zur Obduktion und Exhumierung des Toten.

Aus dem Recht der Totenfürsorge folgt die Bestattungspflicht. Diese umfasst die Verpflichtung, im Todesfall für die ordnungsgemäße Bestattung des Leichnams zu sorgen. Dazu gehört auch die Pflicht, die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt zu veranlassen.

2.1.2 Wem die Totenfürsorge obliegt

Das Recht der Totenfürsorge steht nicht automatisch den Erben des Verstorbenen zu. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten bestimmen, wem die Totenfürsorge obliegt. Dabei kann er auch die Reihenfolge der Totenfürsorgeberechtigten festlegen. Er kann auch ohne Weiteres einem Angehörigen das Totenfürsorgerecht entziehen. Regelungen über die Totenfürsorge sind grundsätzlich formlos gültig. Sie können zu Lebzeiten auch in einer Vorsorgevollmacht, einer Generalvollmacht, in einem Bestattungsvorsorgevertrag oder in einer eigenständigen Erklärung getroffen werden. Die Feuerbestattungsgesetze der Länder sehen allerdings teilweise vor, dass die gewünschte Einäscherung in einem Testament oder in einer unter Angabe des Orts oder Tages eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Erklärung erfolgen muss.

!

Tipp: Hat der Verstorbene Anordnung getroffenen, wer den Ort seiner letzten Ruhestätte bestimmen und wer für die Bestattung sorgen soll (z.B. der Lebensgefährte oder Freund), so ist die betreffende Person totenfürsorgeberechtigt, auch wenn sie nicht zu den nahen Angehörigen oder Erben gehört.

Hat der Verstorbene die Totenfürsorge nicht geregelt, ist sein mutmaßlicher Wille maßgebend. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, auch solche, die erst nach der Bestattung auftreten.

Urteil

Wem das Recht zur Totenfürsorge zusteht und wer damit über den Ort der Bestattung entscheiden darf, bestimmt sich nach dem Willen des Verstorbenen. Dieser Wille muss zweifelsfrei aus den Äußerungen und Umständen geschlossen werden können. Bestehen jedoch Zweifel am Willen des Verstorbenen, so müssen diese ausgeräumt werden. Beweispflichtig dafür ist derjenige, der sich auf das Totenfürsorgerecht beruft.

BGH, Az. XII ZR 58/91

Ist auch der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht feststellbar, so steht das Recht zur Totenfürsorge den nächsten Angehörigen zu. Die Reihenfolge der berechtigten bzw. verpflichteten Angehörigen bestimmen die Bestattungsgesetze der Länder. Danach sind in erster Linie die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen (nicht die Erben) zur Totenfürsorge berufen, zuerst der Ehegatte und danach die Kinder des Verstorbenen. Danach kommen die weiteren Verwandten in gerader Linie (z.B. Enkel) und sodann die nächsten Seitenverwandten (z.B. Onkel, Tanten). Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Angehörigen entscheidet also der Ehegatte. Fehlt ein Ehegatte, entscheiden die Kinder. Der eingetragene Lebenspartner ist dem Ehegatten gleichgestellt. Das Totenfürsorgerecht ist unabhängig davon, wer Erbe des Verstorbenen wird.

Achtung: Ist der Totenfürsorgeberechtigte gleichzeitig Erbe und schlägt er die Erbschaft aus, so bleibt sein Totenfürsorgerecht von der Ausschlagung unberührt.

2.1.3 Wenn die Berechtigten bzw. Verpflichteten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen

Grundsätzlich sind die Wünsche des Verstorbenen für die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen bindend. Setzen die sich über den Willen des Verstorbenen hinweg, weil sie beispielsweise die gewünschte Erdbestattung ablehnen, hat das in der Regel keine Folgen, weil niemand die Umsetzung der Verfügung fordert. Die Wünsche des Verstorbenen dürfen dann nicht umgesetzt werden, wenn dessen Vorgaben gegen das Gesetz verstoßen, wenn also etwa der Verstorbene angeordnet hat, dass seine Asche auf dem Kaminsims im Wohnzimmer zu stehen hat.

Weigern sich die Bestattungspflichtigen, die Bestattung innerhalb der Bestattungsfrist vorzunehmen, oder kann eine Bestattung deshalb nicht erfolgen, weil der Bestattungspflichtige nicht rechtzeitig ausfindig gemacht werden kann, kann das örtliche Ordnungsamt die Bestattung zwangsweise im Wege der Ersatzvornahme veranlassen. In diesem Fall wird die Behörde die Bestattung des Verstorbenen selbst vornehmen oder durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen lassen. Die Beerdigungskosten werden dann vorerst von der Behörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen übernommen.

2.2 Was in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall geregelt werden muss

Die nachfolgende Checkliste soll eine erste Orientierungshilfe sein, wenn Angehörige mit einem Todesfall konfrontiert werden. Die Übersicht gibt einen groben Fahrplan für die zu erledigenden Aufgaben und die notwendigen Entscheidungen.


Unmittelbar nach Eintritt des Todes
Arzt verständigen
Totenschein vom Arzt ausstellen lassen
Angehörige benachrichtigen
Überführung des Leichnams in die Leichenhalle veranlassen
Wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunden zu Lebens- und Unfallversicherungen)
Geistlichen (z.B. Pfarrer) informieren, wenn gesitlicher Beistand gewünscht wird
Eigenen Arbeitgeber informieren und Sonderurlaub beantragen
Wohnung versorgen
Innerhalb von 36 Stunden
Religionsgemeinschaft benachrichtigen
Arbeitgeber des Verstorbenen informieren
Sterbefall beim Standesamt anzeigen und Sterbeurkunde ausstellen lassen
Behörden über den Todesfall informieren (z.B. Arbeitslosengeld-II-Empfänger)
Bestatter auswählen und abstimmen, welche Aufgaben selbst übernommen werden
Traueranzeige aufgeben (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird) und Trauerkarten versenden
Überführung in die Leichenhalle (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)
Termin für Trauerfeier bzw. Beerdigung festlegen
Trauergäste einladen
Bestattungsform bestimmen
Bei Feuerbestattung Genehmigung des Krematoriums einholen (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)
Auswahl des Friedhofs oder der Grabstelle auf dem Friedhof
Auswahl des Sargs, der Urne, der Totenbekleidung
Erwerb der Grabnutzungsrechte an einer Grabstätte oder Verlängerung bestehender Grabnutzungsrechte (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)
Terminabsprachen zur Bestattung (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)
Trauergäste einladen
Trauerkleidung beschaffen
Krankenkasse des Verstorbenen informieren
Lebens- und Unfallversicherung des Verstorbenen informieren
Verfügungen des Verstorbenen suchen (Organspende, Bestattungswünsche, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut)
Auszahlung einer eventuellen Sterbegeldversicherung beantragen
Terminkalender des Verstorbenen durchsehen und geplante Termine (z.B. geplante Reise) absagen
Sterbeurkunde beantragen
Bis zur Trauerfeier bzw. Beerdigung
Trauerfeier vorbereiten (mit Geistlichem oder Trauerredner Inhalte und Gestaltung festlegen)
Blumenschmuck bestellen (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)
Gaststätte für Leichenschmaus reservieren (soweit dies nicht vom Bestattungsinstitut erledigt wird)
Nach der Trauerfeier bzw. Beisetzung
Danksagungskarten verschicken bzw. Danksagungsanzeige in der Zeitung aufgeben
Daueraufträge und Lastschriften bei der Bank prüfen und gegebenenfalls ändern oder löschen
Bestehende Verträge, Mitgliedschaften und Abos des Verstorbenen kündigen
Finanzielle Ansprüche des Verstorbenen (z.B. gegenüber Versicherungen oder der Krankenkasse) geltend machen
Wohnsituation klären (z.B. Mietvertrag)
Testament des Erblassers beim Nachlassgericht abgeben
Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
Evtl. bestehende Renten bei der Rentenversicherung abmelden
Krankenkasse informieren
Neuversicherung der Hinterbliebenen bei der Krankenkasse veranlassen
Gegebenenfalls Tod des Versicherten bei der Pflegeversicherung melden
Witwen-, Witwer- oder Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen
Gegebenenfalls Überbrückungsgeld bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen
Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen
Post umbestellen
Gegebenenfalls Wohnung der Verstorbenen räumen
Nach Aufforderung des Finanzamts Erbschaftsteuererklärung abgeben
Grabpflege klären
Grabmal bestellen
Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen, wenn Verstorbener Grundeigentum hatte
Akte mit wichtigen Dokumenten (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung, Grabpflege, Abrechnungen) anlegen

2.3 Welche Formalitäten zu beachten sind

Von den Angehörigen des Verstorbenen muss die Ausstellung eines Totenscheins veranlasst werden. Ferner muss eine Sterbeurkunde besorgt werden.

2.3.1 Totenschein

Tritt der Tod zu Hause ein, muss sofort ein Arzt benachrichtigt werden, damit der Totenschein ausgestellt werden kann. Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt danach den Totenschein aus. Bei einem Todesfall im Krankenhaus stellt die Klinik automatisch den Totenschein aus.

Mit dem Totenschein beurkundet der Arzt den Tod eines Menschen. Der Totschein enthält den Namen, das Geschlecht, den Geburtstag und -ort sowie die Wohnadresse des Verstorbenen. Darüber hinaus gibt er Auskunft über den Sterbezeitpunkt, die Todesart und den zuletzt behandelnden Arzt. In einem vertraulichen Teil enthält der Totenschein darüber hinaus noch nähere Angaben zur Todesursache.

2.3.2 Sterbeurkunde

Jeder Sterbefall muss innerhalb von drei Tagen dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeit der Tod eingetreten ist. Voraussetzung für die Anzeige ist, dass der Totenschein ausgestellt wurde. Die Sterbeurkunde muss u.a. vorgelegt werden, wenn die Bestattung vorbereitet wird, Versicherungen abgemeldet werden, der Erbschein beantragt wird, Ansprüche auf Hinterbliebenenrenten oder Leistungen aus einer Lebens- oder Unfallversicherung geltend gemacht oder Verträge gekündigt werden.

Die Sterbeurkunde können der verwitwete Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel usw., Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. des Verstorbenen und jeder beantragen, der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann.

Für die Beantragung der Sterbeurkunde müssen außer dem Totenschein je nach Familienstand folgende Bescheinigungen beim Standesamt vorgelegt werden:

 Ledige: Geburtsurkunde und Personalausweis des Verstorbenen.

 Verheiratete: Heiratsurkunde und Personalausweis des Verstorbenen.

 Geschiedene: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und Personalausweis des Verstorbenen.

 Verwitwete: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten und Personalausweis des Verstorbenen.

Die Sterbeurkunde enthält

 den Namen des Verstorbenen,

 dessen Geburtsort und -datum,

 seine Konfession,

 den letzten Wohnsitz und den Familienstand des Verstorbenen,

 den Namen des Ehegatten oder Lebenspartners, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte,

 den Sterbeort und den Zeitpunkt des Todes.

!

Tipp: Die Sterbeurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister kostet je 12,– €. Ausfertigungen der Sterbeurkunde zum Nachweis des Sterbefalls für die Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung und das Versorgungs- und Sozialamt sind gebührenfrei.

2.4 Vorbereitung der Bestattung

Nachdem die wichtigsten Dinge erledigt sind, muss festgelegt werden, wo und auf welche Art und Weise die Bestattung durchgeführt werden soll. Dabei werden den Angehörigen Entscheidungen erleichtert, wenn der Verstorbene noch zu Lebzeiten Verfügungen über seine Bestattung getroffen hat.

Grundsätzlich darf der Verstorbene frühestens 48 Stunden nach seinem Tod bestattet werden. In einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) darf der Verstorbene aus religiösen Gründen auch vor Ablauf dieser Frist beerdigt werden. Unterschiede gibt es auch bei der Höchstdauer. Je nach Bundesland gilt für Erdbestattungen oder Einäscherungen eine Maximalfrist von vier bis zehn Tagen.

2.4.1 Umfang der Vorbereitung

Im Regelfall werden die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Organisation und der Durchführung der Beerdigung beauftragen. Schließlich müssen zumindest der Sarg und die Sargausstattung sowie die Überführung der Leiche vom Sterbeort zum Friedhof dort in Auftrag gegeben werden. Andere organisatorische Aufgaben von der Buchung der Trauerhalle bis zum Bestellen des Blumenschmucks können die Angehörigen auch selbst regeln.

!

Tipp: In Deutschland gibt es über 4.000 Bestatter. Vor allem in Großstädten steht eine große Zahl von Bestattungsunternehmen zur Auswahl zur Verfügung. Wichtig ist es, den Bestatter in Ruhe auszuwählen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Die vom Bestatter zu übernehmenden Dienstleistungen sollten transparent dargestellt und die entsprechenden Kosten aufgeschlüsselt werden. Pauschalangebote sind nicht immer sinnvoll, weil unter Umständen bestimmte Leistungen nicht benötigt werden. Auf jeden Fall sollte man vom Bestatter einen Kostenvoranschlag einholen, bevor dieser beauftragt wird. Unverständliche Posten sollte man sich erklären lassen.

Bei der Suche nach dem richtigen Bestatter können Empfehlungen aus dem Verwandten- und Freundeskreis helfen. Auch in der Nachbarschaft sollte man sich umhören, unter Umständen auch bei Blumenläden, die Erfahrung mit verschiedenen Bestattungsunternehmen haben.

Die Vorbereitung der Bestattung umfasst insbesondere

 die Auswahl der Bestattungsform,

 die Auswahl des Friedhofs,

 die Organisation der Trauerfeier,

 die Durchführung der Beisetzung des Verstorbenen und

 die Auswahl des Grabmals.

2.4.2 Beachtung der Wünsche des Verstorbenen

Eine zu Lebzeiten verfasste Bestattungsverfügung kann die Angehörigen entlasten und ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Darin kann man den Angehörigen die Vorstellungen und Wünsche für die eigene Bestattung mitteilen. Gerade in der Zeit, in der die Hinterbliebenen emotional stark belastet und mit ihren eigenen Gefühlen beschäftigt sind, werden sie froh sein, wenn genaue Festlegungen für die Bestattung vorhanden sind.

Für eine Bestattungsverfügung ist keine Form vorgeschrieben. Sinnvoll ist es jedoch, die Verfügung handschriftlich zu verfassen und zu unterschreiben. Nicht sinnvoll ist es, die Bestattungswünsche in einem Testament festzulegen. Ein Testament wird nämlich regelmäßig erst Wochen nach dem Eintritt des Erbfalls vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bestattung des Erblassers im Regelfall längst erfolgt. Im Zweifel können also die nächsten Angehörigen Wünsche des Erblassers zu seiner eigenen Beerdigung gar nicht umsetzen, weil sie von den Wünschen nicht rechtzeitig Kenntnis nehmen konnten.

In einer Bestattungsverfügung kann geregelt werden,

 wer totenfürsorgeberechtigt sein und sich um die Bestattung kümmern soll,

 in welcher Art die Bestattung stattfinden soll (Erd- oder Feuerbestattung),

 an welchem Ort man bestattet werden will,

 wie die Bestattungsfeier ablaufen soll,

 wie die Grabstätte gestaltet und gepflegt werden soll,

 wer bei Unklarheiten entscheiden soll,

 ob und gegebenenfalls wie die Wünsche und Vorstellungen finanziell abgesichert sind.

In der Bestattungsverfügung können beispielsweise folgende Wünsche und Vorstellungen geäußert werden:

 Art der Bestattung: z.B. Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Baumbestattung, Naturbestattung; Reihengrab, Wahlgrab, Familiengrab, Urnengrab.

 Ort der Bestattung: z.B. Friedhof der Heimatgemeinde.

 Bestattungsfeier: z.B. keine Bestattungsfeier, Bestattung im engsten Familienkreis, mit oder ohne Aufbahrung, begleitende Musik, Blumenschmuck, geistlicher Beistand, Trauerredner, Zeitungsanzeigen, Trauerkarten.

 Durchführung der Bestattung: Benennung eines Bestattungsinstituts, Hinweis auf Bestattungsvorsorgevertrag.

 Grabgestaltung: z.B. Beschreibung des Grabmals, Gestaltung und Pflege der Grabstätte.

 Finanzielle Absicherung: z.B. Hinweise auf Vorsorgeversicherung oder Sparkonto.

!

Tipp: Die Bestattungsverfügung sollte an einem Ort aufbewahrt werden, der für die Angehörigen gut zugänglich ist. Sinnvoll ist, die Verfügung dort zu verwahren, wo auch andere wichtige Unterlagen (z.B. das Testament) abgelegt werden. Die Verfügung kann auch direkt an die Verwandten ausgehändigt werden, die die Bestattung einmal organisieren werden. Falls kein Kontakt mit Angehörigen besteht, kann die Verfügung aber auch beim Pfarramt, dem Hausarzt oder bei dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden.