Der Vereinsassistent

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Aus der Reihe: Die Assistenten #2
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Der Vereinsassistent
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Inhaltsübersicht

1 Vorwort

2 Formulare für die Gründung des Vereins

2.1 Schritt für Schritt zur Vereinsgründung

2.2 Checkliste für die Vereinsgründung

2.3 To-do-Liste für die Vereinsgründung

2.4 Gründungsprotokoll

2.5 Vereinsrechtlich veranlasster Inhalt der Satzung

2.5.1 Name, Sitz, Geschäftsjahr des Vereins

2.5.2 Zweck des Vereins

2.5.3 Erwerb der Mitgliedschaft

2.5.4 Mitgliedschaftsrechte

2.5.5 Mitgliedsbeiträge

2.5.6 Beendigung der Mitgliedschaft

2.5.7 Organe des Vereins

2.5.8 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

2.5.9 Einberufung der Mitgliederversammlung

2.5.10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

2.5.11 Vorstand

2.5.12 Zuständigkeit des Vorstands

2.5.13 Vertretung durch den Vorstand

2.5.14 Beschlussfassung des Vorstands

2.5.15 Auflösung des Vereins

2.6 Steuerrechtlich veranlasster Inhalt

2.7 Datenschutzrechtlich veranlasster Satzungsinhalt

2.8 Muster einer einfachen Vereinssatzung

2.9 Muster einer ausführlichen Satzung eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins

2.10 Muster einer Satzung eines nicht eingetragenen, nicht gemeinnützigen Vereins

2.11 Anmeldung zum Vereinsregister

2.12 Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit

3 Formulare für den laufenden Betrieb des Vereins

3.1 Vereinsordnungen außerhalb der Vereinssatzung

3.1.1 Versammlungsordnung der Mitgliederversammlung

3.1.2 Geschäftsordnung des Vorstands

3.1.3 Beitragsordnung

3.1.4 Datenschutzordnung

3.2 Formalien im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung und der Tätigkeit des Vorstands

3.2.1 Einladung zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung

3.2.2 Einladung zu einer weiteren Mitgliederversammlung nach beschlussunfähiger erster Versammlung

3.2.3 Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht

3.2.4 Protokoll einer Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl und Satzungsänderung

3.2.5 Anmeldung einer Satzungsänderung

3.2.6 Anmeldung von Veränderungen im Vorstand

3.2.7 Anmeldung des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds

3.2.8 Antrag auf Bestellung eines Notvorstands

3.3 Arbeitsverträge

3.3.1 Muster eines Arbeitsvertrags

3.3.2 Muster eines Arbeitsvertrags für geringfügig entlohnte Beschäftigte

3.4 Muster von Zuwendungsbestätigungen

3.4.1 Geldzuwendung

3.4.2 Sachzuwendung

3.4.3 Sammelbestätigung über Geldzuwendungen

3.5 Formalien im Zusammenhang mit dem Datenschutz

3.5.1 Informationspflichten

3.5.2 Einwilligung in die Datenverarbeitung

3.5.3 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

3.5.4 Auftragsverarbeitung

4 Formulare für die Auflösung des Vereins

4.1 Protokoll einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

4.2 Anmeldung der Auflösung des Vereins und Anmeldung der Liquidatoren

4.3 Bekanntmachung der Auflösung des Vereins

4.4 Anmeldung der Löschung des Vereins

Der Vereinsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Sie im Verein brauchen – u.a. Gründung, Satzung, Tagesordnung, Datenschutz

1 Vorwort

Zwar werden Vereine von vielen Menschen belächelt, aber nirgendwo gibt es so viele Vereine wie in Deutschland. Rund jeder zweite Bundesbürger ist Mitglied in einem von mehr als 600.000 Vereinen. Besonders beliebt sind Sportvereine. Über 90.000 werden gezählt. Jeder fünfte Bundesbürger verbringt dort seine Freizeit. Daneben haben vor allem kulturelle Vereine eine große Bedeutung. Und 95 Prozent der gemeinnützigen Organisationen sind Vereine.

Grundlage des Vereinslebens ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder und der Verantwortlichen. Dieses bürgerschaftliche Engagement leistet einen unschätzbaren Beitrag für das gesellschaftliche Leben. Vereine engagieren sich in den verschiedensten Bereichen und vertreten gesellschaftliche Interessen. Sie übernehmen ehrenamtlich eine Vielzahl sozialer, kultureller, sportlicher oder gesellschaftlicher Aufgaben, die sonst entweder gar nicht oder aber mit deutlich höherem finanziellen und bürokratischem Aufwand durch staatliche Einrichtungen geleistet werden müssten.

 

Wer im Verein Verantwortung übernehmen will, muss sich mit den Grundsätzen des Vereinsrechts vertraut machen. Er muss unter anderem wissen, welche Rechte und Pflichten die Vereinsmitglieder haben, wie die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen ablaufen, wer den Verein vertritt und wer die Geschäfte führt, wie der Verein und die Vereinsorgane haften und er muss sich mit dem Datenschutz im Verein und nicht zuletzt auch mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen. Unter Umständen stehen auch Fragen im Zusammenhang mit der Gründung und der Beendigung des Vereins an. Das Vereinsrecht zu kennen ist allerdings nur das eine, das andere ist, es in der täglichen Praxis umzusetzen. Nicht selten scheitert es vor allem daran, dass die Verantwortlichen nicht wissen, wie Satzungen oder Vereinsordnungen formuliert oder gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten eingehalten werden.

Dieser Ratgeber will allen Verantwortlichen im Verein bei den täglichen praktischen Herausforderungen helfen. Er enthält alle Formulare im Zusammenhang mit der Gründung des Vereins, dem laufenden Vereinsbetrieb und der Beendigung des Vereins. Umfangreiche Checklisten geben Handlungsanleitungen und fassen bei den wichtigen rechtlichen Fragen das Wesentliche zusammen.

Insgesamt will der Vereinsassistent die Verantwortlichen bei den mit der Vereinsführung zusammenhängenden Formalitäten begleiten und Hilfestellung bei der praktischen Vereinsarbeit leisten.

Dr. iur. Otto N. Bretzinger

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Tipp: Alle Formulare, Muster und Formulierungsbeispiele in diesem Ratgeber finden Sie auch zum Download im Internet.

Der Link zur Download-Seite befindet sich am Ende des Ratgebers.

2 Formulare für die Gründung des Vereins

Gesetzliche Regelungen über die Gründung eines eingetragenen (rechtsfähigen) Vereins gibt es nicht. Regelmäßig vollzieht sich die Vereinsgründung in der Weise, dass mehrere Personen einen bestimmten Zweck in Form eines eingetragenen Vereins verfolgen wollen. Es wird eine Vereinssatzung entworfen. Danach erfolgt die Einladung zur Gründungsversammlung. In der Gründungsversammlung wird die Vereinssatzung beschlossen und der Vorstand bestellt. Die Gründungsmitglieder einigen sich auf ein Gründungsprotokoll. Es erfolgt die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister. Mit der Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein die Stellung eines eingetragenen und damit rechtsfähigen Vereins.

2.1 Schritt für Schritt zur Vereinsgründung

Die nachfolgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Schritte zur Gründung eines eingetragenen Vereins.

 Vorüberlegungen (u.a. Zweck, Name, Sitz, Gemeinnützigkeit, Mitglieder).

 Erarbeitung eines Satzungsentwurfs.

 Gründungsversammlung einberufen.

 Verabschiedung der Vereinssatzung und Bestellung eines Vorstands in der Gründungsversammlung. Unterzeichnung der Vereinssatzung von mindestens sieben Mitgliedern.

 Gründungsprotokoll errichten.

 Anmeldung des Vereins mit Satzung und Gründungsprotokoll beim Registergericht.

 Ggf. (wenn ein gemeinnütziger Verein gegründet werden soll) wegen vorläufiger Anerkennung der Gemeinnützigkeit Ausfertigung der Anmeldung an Finanzamt schicken.

 Registergericht übersendet nach Eintragung des Vereins in das Vereinsregister einen Registerauszug.

Anmerkungen:

1 Vereinssatzung: Will der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, muss die Gründungssatzung den gesetzlich vorgegebenen inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt kann die Satzung weitere Regelungen enthalten.!Tipp: Will der Verein als gemeinnützig anerkannt werden, muss der Inhalt der Satzung die entsprechenden steuerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ferner kann die Aufnahme einer Datenschutzklausel in die Satzung sinnvoll sein.

2 Gründungsprotokoll: Zur Gründung eines Vereins müssen sich die Gründungsmitglieder über die Errichtung einer Satzung einigen. Ferner müssen die Gründer den ersten Vorstand wählen. Die Vereinbarung der Satzung und die Bestellung des Vorstands sollten in einem Gründungsprotokoll festgehalten werden.

3 Anmeldung beim Vereinsregister: Der eingetragene Verein erlangt mit seiner Eintragung in das Vereinsregister seine Rechtsfähigkeit. Für die Eintragung ist die Anmeldung erforderlich. Ferner müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden.

4 Anmeldung beim Finanzamt: Der Verein muss beim Finanzamt angemeldet werden. Bei dieser Behörde muss auch der Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt werden.

2.2 Checkliste für die Vereinsgründung

Bei der Gründung eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Formalien beachtet werden. Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen im Rahmen einer Übersicht Auskunft darüber, auf was Sie bei der Gründung achten müssen und welche Unterlagen notwendig sind.

Checkliste: Vereinsgründung

Schritt 1: Anzahl der Mitglieder

 Zur Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Personen erforderlich.

 Als Mitglieder kommen natürliche und juristische Personen (z.B. GmbH) in Betracht.

 Auch nicht geschäftsfähige Personen können einen Verein gründen, sie müssen jedoch durch ihre gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) vertreten sein.

Schritt 2: Gründungsversammlung abhalten

 Zur Gründung eines Vereins ist eine Gründungsversammlung notwendig.

 Bei der Einberufung der Versammlung sind keine besonderen Formalien zu beachten.

 Die Gründungsversammlung beschließt die Satzung, die von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein muss.

 Die Versammlung muss einen Vorstand wählen.

Schritt 3: Gründungsprotokoll erstellen

Das Gründungsprotokoll muss mindestens enthalten:

 den Ort und den Tag der Versammlung,

 die Namen des Protokollführers und des Versammlungsleiters,

 die Wahlergebnisse und die gefassten Beschlüsse,

 die Namen und Anschriften der gewählten Vorstandsmitglieder,

 die Unterschriften des Protokollführers und des Vorsitzenden.

Schritt 4: Vereinssatzung verfassen und verabschieden

Die Satzung muss folgende Bestimmungen enthalten:

 Zweck des Vereins,

 Namen des Vereins,

 Sitz des Vereins,

 den Hinweis, dass der Verein eingetragen werden soll,

 Bestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,

 Regelungen, ob und welche Beiträge erhoben werden,

 Bestimmungen über die Bildung des Vorstands,

 Bestimmungen über die Voraussetzungen und die Form für die Einberufung der Mitgliederversammlung und über die Form der Beurkundung von Beschlüssen,

 den Tag der Errichtung der Gründungssatzung.

Schritt 5: Vorstand wählen

 Die Gründungsversammlung muss einen Vorstand wählen.

 Die Gewählten müssen das Amt annehmen.

 Nur der Vorstand ist zur Anmeldung des Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister zuständig.

Schritt 6: Verein beim Registergericht anmelden

Mit der Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

 Abschrift des Gründungsprotokolls mit Wahl des Vorstands.

 Abschrift der Satzung, welche von mindestens sieben Vereinsmitgliedern unterzeichnet sein und den Tag der Errichtung angeben muss.

 Liste der Vereinsmitglieder mit Namen und Anschrift, welche die Satzung unterzeichnet haben.

Schritt 7: Verein beim Finanzamt anmelden

 Durch einen entsprechenden Antrag muss beim Finanzamt die Prüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins veranlasst werden.

2.3 To-do-Liste für die Vereinsgründung

Dem nachfolgenden Formular können Sie die im Zusammenhang mit der Vereinsgründung anstehenden Aufgaben entnehmen. So erkennen Sie in der richtigen Reihenfolge, was jeweils ansteht und können Wichtiges und Unwichtiges trennen.

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2.4 Gründungsprotokoll

Bei der Anmeldung des Vereins in das Vereinsregister muss das Gründungsprotokoll eingereicht werden, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftleiter unterzeichnet werden muss. Das Gründungsprotokoll muss den gesamten Vorgang der Gründungsversammlung dokumentieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse wiedergeben.

Checkliste: Inhalt des Gründungsprotokolls

 Ort und Datum der Gründungsversammlung

 Name des Protokollführers

 Name des Versammlungsleiters

 Wahlergebnisse

 Gefasste Beschlüsse

 Name, Beruf und Anschrift der gewählten Vorstandsmitglieder

 Unterschrift des Protokollführers und des ersten Vorsitzenden

Musterprotokoll: Gründungsversammlung

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Anmerkungen:

 Anzahl der Gründer: Mindestens zwei Personen müssen einen Verein gründen. Die Eintragung in das Vereinsregister darf jedoch erst erfolgen, wenn mindestens sieben Mitglieder die Satzung unterzeichnet haben. Deshalb sollten sich möglichst von Beginn an mindestens sieben Mitglieder an der Gründung des Vereins beteiligen.

 Vereinssatzung: Bei der Satzung handelt es sich um die Verfassung des Vereins. Bei der Errichtung der Satzung müssen die inhaltlichen Vorgaben des Gesetzes berücksichtigt werden. Es gelten Muss- und Sollvorschriften. Im Rahmen der Vereinsgründung müssen sowohl die Muss- als auch die Sollvorschriften beachtet werden. Andernfalls darf der Verein nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.

 Bestellung des Vorstands: Der erste Vorstand muss im Rahmen der Gründung als zwingend vorgeschriebenes Vereinsorgan durch die Gründer bestellt werden. Die Bestellung setzt grundsätzlich die Wahl des Vorstandsmitglieds und dessen Annahme voraus.!Tipp: Die erstmalige Bestellung des Vorstands im Rahmen der Gründung ist erst abgeschlossen, wenn sämtliche in der Satzung vorgesehenen Vorstandsmitglieder bestellt wurden.

 Erhebung von Mitgliedsbeiträgen: Wenn sich die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen aus der Satzung ergibt, ist kein entsprechender Beschluss in der Gründungsversammlung erforderlich. Ist die Beitragsfestsetzung jedoch der Mitgliederversammlung überlassen, sollte diese möglichst in der Gründungsversammlung erfolgen, andernfalls müsste dies eine spätere Mitgliederversammlung übernehmen.!Tipp: Wenn die Beitragsfestsetzung in der Gründungsversammlung erfolgt, ist ein entsprechender Protokollvermerk über die Festlegung des Beitrags erforderlich.

 

 Ergänzungen und Änderungen der Satzung: Es ist möglich, dass einzelne Regelungen der Vereinssatzung vom Registergericht oder vom Finanzamt beanstandet werden. Deshalb ist es sinnvoll, den Vorstand zu ermächtigen, den Satzungswortlaut gegebenenfalls anzupassen, wenn dies (außerhalb von Grundentscheidungen der Gründerversammlung) notwendig ist. So kann unter Umständen eine erneute Gründungsversammlung vermieden werden. Eine entsprechende Ermächtigung sollte ins Gründungsprotokoll aufgenommen werden.

 Unterzeichnung des Gründungsprotokolls: Das Protokoll ist von den Personen zu unterzeichnen, denen diese Aufgabe auch nach der Vereinssatzung obliegt. Regelmäßig erfolgt die Unterzeichnung durch den ersten Vorsitzenden und den Protokollführer.!Tipp: In jedem Fall ist das Protokoll vom Protokollführer ausdrücklich in dieser Eigenschaft zu unterzeichnen, damit dieser erkennbar Verantwortung für den Inhalt des Protokolls übernimmt.

 Unterzeichnung der Vereinssatzung: Da die Eintragung des Vereins nur erfolgt, wenn der Verein mindestens sieben Mitglieder hat, sollte die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet werden und außerdem die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.!Tipp: Es wird empfohlen, die Satzung durch alle Personen unterzeichnen zu lassen, die an der Gründung mitwirken, um so den Vereinsbeitritt zu dokumentieren.

2.5 Vereinsrechtlich veranlasster Inhalt der Satzung

Jeder Verein benötigt eine Satzung, die bei der Gründung des Vereins beschlossen wird. Die Satzung regelt die Grundordnung des Vereins und enthält die für das Vereinsleben wesentlichen Grundentscheidungen. Die sogenannte Vereinsautonomie beinhaltet das Recht des Vereins, sich eine eigene innere Ordnung zu geben. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist der Verein in der Ausgestaltung seiner Satzung grundsätzlich frei. Will der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden, muss die Gründungssatzung allerdings den gesetzlich vorgegebenen inhaltlichen Anforderungen entsprechen.

 Das Gesetz schreibt für Vereinssatzungen bestimmte Mindestregelungen vor.

 Über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt hinaus kann der Verein im Rahmen seiner Satzungsautonomie seine Satzung inhaltlich individuell gestalten und weitere Rechte und Pflichten festlegen.

Checkliste: Inhalt der Vereinssatzung


InhaltsteilErläuterungMuss-Vorschrift1 Soll-Vorschrift2 Kann-Vorschrift
Zweck des Vereins Durch die Festlegung des Zwecks des Vereins werden die Ziele der Mitglieder zum Ausdruck gebracht, die sie unter dem Vereinsnamen verfolgen. X
Name des Vereins Der Vereinsname ist die Bezeichnung, unter welcher sich die Mitglieder versammeln und als Verein in der Öffentlichkeit auftreten. X
Sitz des Vereins Vereinssitz ist der Ort, an dem sich der Verein befindet, an dem er also im Rechtsverkehr erscheint. X
Eintragung in das Vereinsregister Aus der Satzung muss sich der Wille der Vereinsgründer ergeben, mit der Eintragung ins Vereinsregister einen rechtsfähigen Verein zu gründen. X
Gemeinnützigkeit des Vereins Für gemeinnützige Vereine bestehen zahlreiche steuerliche Vergünstigungen. X
Abweichende Bestimmung des Geschäftsjahres In der Satzung kann eine Bestimmung über das Geschäftsjahr getroffenen werden. Enthält die Satzung keine abweichende Regelung, so ist das Kalenderjahr das Geschäftsjahr. X
Eintritt und Austritt der Mitglieder Die Mitgliedschaft kennzeichnet die Rechtsstellung des Mitglieds im Verein, das heißt seine Rechte und Pflichten. Deshalb muss in der Satzung geregelt werden, wie man Vereinsmitglied wird und wie die Mitgliedschaft endet. X
Einberufung und Form für die Einberufung der Mitgliederversammlung In der Satzung soll festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist und wie die Mitglieder einzuladen sind. X
Minderheitsrecht Das Gesetz gibt einer Minderheit von Vereinsmitgliedern das Recht, die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verlangen. Durch die Satzung kann abweichend vom Gesetz die dafür notwendige Mitgliederzahl festgelegt werden. X
Bezeichnung des Beschlussgegenstands bei Einberufung der Mitgliederversammlung Zur Gültigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet wird. Von diesem Erfordernis kann durch entsprechende satzungsrechtliche Regelung abgesehen werden. X
Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren Kraft Gesetzes kann die Mitgliederversammlung auch im schriftlichen Verfahren Beschlüsse fassen, wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind. Durch die Satzung kann die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ausgeschlossen werden oder es kann das Erfordernis der Zustimmung aller Mitglieder durch eine andere Mehrheit ersetzt werden. X
Notwendige Mehrheit für Satzungsänderungen Für Satzungsänderungen kann die nach dem Gesetz erforderliche Dreiviertel-Mehrheit durch eine kleinere oder größere Mehrheit geändert werden. X
Form der Beurkundung von Beschlüssen Beschlüsse, die in der Mitgliederversammlung gefasst werden, müssen zum Nachweis im Rechtsverkehr beurkundet, das heißt in einer Niederschrift (Protokoll) festgehalten werden. Die Form der Beurkundung der Beschlüsse hat die Satzung zu regeln. X
Erhebung von Mitgliedsbeiträgen Die Beiträge der Mitglieder sind die finanzielle Grundlage zur Verwirklichung des Vereinszwecks. Deshalb soll in der Satzung geregelt werden, ob und welche Beiträge zu erheben sind. X
Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Mitgliedschaftsrechte Kraft Gesetzes ist die Mitgliedschaft im Verein weder übertragbar noch vererblich. Ferner kann die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nicht einem anderen überlassen werden. Durch Satzung können der Ausschluss der Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Mitgliedschaft und das Verbot, die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte einem anderen zu übertragen, abgeändert bzw. aufgehoben werden. X
Erschwerung des Austrittsrechts aus dem Verein Durch Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt aus dem Verein nur zum Schluss eines Geschäftsjahres oder erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist, die höchstens zwei Jahre betragen darf, zulässig ist. X
Bildung des Vorstands Die Satzung muss regeln, wie sich der Vorstand zusammensetzt, das heißt, aus welcher Anzahl an Mitgliedern der Vorstand besteht. Regelmäßig gibt die Satzung neben der Zahl verschiedene Vereinsämter vor. X
Amtsdauer des Vorstands In der Satzung kann die Amtsdauer des Vorstands festgelegt werden. Bei einem mehrköpfigen Vorstand können die Amtszeiten für die Vorstandsmitglieder unterschiedlich bestimmt sein. X
Vertretungsbefugnis des Vorstands Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so kann einem einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern durch die Satzung das Recht eingeräumt werden, den Verein allein zu vertreten (Einzelvertretungsbefugnis).Grundsätzlich ist die Vertretungsbefugnis des Vorstands unbeschränkt. Durch Satzung kann jedoch mit Wirkung gegen Dritte der Umfang der Vertretungsmacht beschränkt werden. X
Widerruf der Bestellung des Vorstands Kraft Gesetzes ist die Bestellung des Vorstands widerruflich. Durch die Satzung kann die Widerruflichkeit auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt. X
Datenschutzklausel Vereinsmitglieder und andere betroffene Personen müssen umfassend über Datenverarbeitungsvorgänge informiert werden. Seiner Informationspflicht kann der Verein mit der Aufnahme einer Datenschutzklausel in seine Satzung – zumindest teilweise – entsprechen. X
Erleichterung oder Erschwerung der Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann durch die Satzung erleichtert oder erschwert und die nach dem Gesetz erforderliche Dreiviertel-Mehrheit durch eine kleinere oder größere Mehrheit geändert werden. X
Tag der Errichtung der Satzung 3 Die bei der Vereinsgründung von den Gründungsmitgliedern beschlossene Satzung soll die Angabe des Tages der Errichtung enthalten. X
Unterschriften 3 Die bei der Vereinsgründung von den Gründungsmitgliedern beschlossene Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein. X

Anmerkungen:

1 Muss-Vorschriften: Das Gesetz verlangt, dass bestimmte Vorschriften in der Satzung enthalten sein müssen. Zu diesen Muss-Vorschriften gehören die Bestimmungen über den Zweck des Vereins, seinen Namen, seinen Sitz und dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll.!TippFehlt in der Satzung eine Muss-Vorschrift, darf der angemeldete Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.Wurde der Verein eingetragen, obwohl eine der Muss-Vorschriften in der Satzung fehlt, so muss die Eintragung von Amts wegen wieder gelöscht werden.

2 Soll-Vorschrift: Das Gesetz verlangt, dass bestimmte Vorschriften in der Satzung enthalten sein sollen. Dazu gehören Bestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, über die Bildung des Vorstands, über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist, sowie über die Form der Einberufung und über die Beurkundung der gefassten Beschlüsse.!TippWurde der Verein eingetragen, obwohl eine der Soll-Vorschriften in der Satzung fehlt, so bleibt die Eintragung bestehen. Dem Verein kann lediglich nahegelegt werden, die fehlenden Bestimmungen bei nächster Gelegenheit im Wege einer Satzungsänderung nachträglich in die Satzung aufzunehmen.

3 Formalien: Die Verletzung dieser gesetzlichen Anforderungen berührt nicht die Gültigkeit der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister.

2.5.1 Name, Sitz, Geschäftsjahr des Vereins

Bestimmungen über den Namen und den Sitz des Vereins gehören zum zwingenden Inhalt der Satzung. Andernfalls kann der Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.

1) Vereinsname und Eintragung in das Vereinsregister: Den Namen des Vereins können die Gründungsmitglieder grundsätzlich frei wählen. Allerdings darf kein Name gewählt werden, der bereits von einem anderen Verein verwendet wird. Ferner können sich aus einer Verbandszugehörigkeit Einschränkungen ergeben (z.B. gegen die Aufnahme eines Sponsorennamens in den Vereinsnamen). Grundsätzlich darf nur ein Name gewählt werden.

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Tipp: Der Name soll sich von den Namen der an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden. Bei der Namenswahl ist der Grundsatz der Namenswahrheit zu beachten. Der Name darf also keine irreführenden Angaben enthalten. Er darf nicht über Art, Größe, Alter, Bedeutung, Zweck oder sonstige wesentliche Verhältnisse des Vereins täuschen.

Aus der Satzung muss sich außerdem ergeben, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Mit der Eintragung erhält dann der Name des Vereins den Zusatz »eingetragener Verein«.

Formulierungsbeispiel

Der Verein führt den Namen ____________________. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

2) Sitz des Vereins: Mit dem Vereinssitz sind behördliche und gerichtliche Zuständigkeiten verbunden (z.B. die Zuständigkeit des Registergerichts). Der Vereinssitz muss in Deutschland sein. Der Verein kann nur einen Sitz haben. In der Satzung muss als Vereinssitz ein bestimmter Ort angegeben werden.

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Tipp

 Grundsätzlich ist der Sitz des Vereins frei bestimmbar. Allerdings muss der Verein am gewählten Sitz tatsächlich zumindest aktiv oder postalisch erreichbar sein. Als Vereinssitz kommt auch die Privatadresse eines Vorstandsmitglieds in Betracht.

 Wenn der Sitz nicht festgelegt wird, gilt der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird, als Vereinssitz.

Formulierungsbeispiel

Sitz des Vereins ist ____________________.

3) Geschäftsjahr: In der Satzung kann eine Bestimmung über das Geschäftsjahr getroffen werden. Enthält die Satzung keine abweichende Regelung, so ist das Kalenderjahr das Geschäftsjahr.

Formulierungsbeispiel

Das Geschäftsjahr beginnt am 1.7. und endet am 30.6. des Folgejahrs.

2.5.2 Zweck des Vereins

Die Bestimmung des Zwecks des Vereins gehört zum zwingenden Inhalt der Satzung. Andernfalls kann der Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.

1) Zweckbestimmung: In der Bestimmung des Vereinszwecks kommt das Interesse der Mitglieder zum Ausdruck, welche Ziele und Aufgaben Sie mit dem Verein verfolgen. In Betracht kommt jedes denkbare Interesse, sofern nicht ein sitten- oder gesetzwidriges Ziel erreicht werden soll.

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Tipp

 Die Zweckbestimmung ist deshalb erforderlich, um den wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein abzugrenzen. Der nichtwirtschaftliche Verein (Idealverein) erlangt seine Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Vereinsregister. Der wirtschaftliche Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit dagegen durch staatliche Verleihung.

 Durch die Zweckangabe in der Satzung werden die Organe des Vereins rechtlich gebunden. Sie dürfen nicht über die durch den satzungsrechtlich vorgegebenen Zweck hinaus tätig werden.

 Wenn der Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, werden an die Satzung besondere inhaltliche Anforderungen gestellt.

Formulierungsbeispiel

Zweck des Vereins ist ____________________ [z.B. die Förderung des Tierschutzes].

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