Zur Allensteiner Stadtchronik der Jahre 1802 bis 1827

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Aus der Reihe: historisches Deutschland #76
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Zur Allensteiner Stadtchronik der Jahre 1802 bis 1827
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Herausgeber

Erik Schreiber

Historisches Deutschland

Zur Allensteiner Stadtchronik der Jahre 1802 bis 1827

und zur Geschichte des Schulwesens zu Allenstein

in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

e-book 076

Allensteiner Chronik

Erscheinungstermin: 01.11.2020

© Saphir im Stahl

Verlag Erik Schreiber

An der Laut 14

64404 Bickenbach

www.saphir-im-stahl.de

Titelbild: Simon Faulhaber

Lektorat: Peter Heller

Vertrieb: neobooks

Separat-Abdruck aus der Altpreuss. Monatsschrift Bd. XXXVIII. Hft. 5 u. 6.

Zur Allensteiner Stadtchronik der Jahre 1802 bis 1827

und zur Geschichte des Schulwesens zu Allenstein

in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Von

Dr. Gustaf Sommerfeldt

Die aus dem Nachlaß Franz Hipler's in der „Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands“ 12, 1899, S. 567—600 veröffentlichte. Chronik der Stadt Allenstein“ bedarf, was den Inhalt und was die Art der Edition angeht, mannigfacher Berichtigungen und Vervollständigungen. Sie nennt sich „Chronica“ und ist ein halbstarker Band in Folio, der sich Abteilung I, Fach 1, No. 1 des Magistratsarchivs zu Allenstein vorfindet. Die beiderseitigen Holzdeckel der Handschrift sind mit farbigem, teilweise gewelltem Papier überzogen und zeigen mehrfache Siegel- und Verpackungsspuren. Auf der Rückseite finden sich außer den bei Hipler S. 580 — 600 zum Abdruck gebrachten vier geistlichen Reden noch andere Beilagen geringeren Umfangs und verschiedenen Alters angeheftet. Die bei Hipler S. 568 als Chronik I und II bezeichneten Nebenchroniken sind Vorarbeiten zu der bis 1827 reichenden Hauptchronik, datieren beide vom 20. August 1817 und endigen, wie auch der Hipler'sche Abdruck angiebt, mit dem Wort „zerschmetterte“. Die Chronik I ist in der That ein von dem Allensteiner Polizeibürgermeister Andreas Petrus Grunenberg persönlich verfasstes Concept zu Chronik II, die unterm 22. August 1817 an den Landrat des Kreises Heilsberg, von Conradi, übersandt wurde. Im Gegensatz zu der Chronik I, die nur unterzeichnet ist „Magistratus Grunenberg“, trägt die zweite Chronik, die auf Büttenpapier und von zierlicherer Schreiberhand hergestellt ist, neben der Unterschrift des Polizeibürgermeisters auch diejenige des Stadtsekretärs, der Andreas Grunenberg hieß und ein Verwandter des Polizeibürgermeisters war, drittens die Unterschrift eines der Ratsmänner der Stadt Allenstein. Den Namen dieses Ratsmannes liest Hipler S. 568 (vgl. auch S. 574) als „Thomek“. Indessen lassen die Schriftzüge dieser Unterschrift, die eigenhändig ist, deutlich erkennen, daß „Marreck“ gelesen werden muß. Es gab thatsächlich auch zur fraglichen Zeit in Allenstein einen Ratsherrn Gottlieb Marreck, der ein kaufmännisches Geschäft seit Anfang 1808 betrieb, Besitzer des Hauses Allenstein No. 97 war und sich in Unterschriften des Magistrats bis zum Ende der 20 er Jahre des 19. Jahrhunderts meist in der Namensform Marreck, bisweilen als Marrecki, genannt findet. Die Stadtchronik selbst erwähnt ihn in der Niederschrift III an einer Stelle, die Hipler freilich willkürlich übergangen und im Abdruck fortgelassen hat, zum Jahre 1813 als Chef der damals auf Befehl der Regierung organisierten Allensteiner Landwehr (vergl. unten S. 438).

Was die beiden genannten Grunenberg angeht, so wären, zumal Andreas Petrus Grunenberg der Verfasser der wichtigen und grundlegenden Chronik I ist, einige nähere Bemerkungen über dieselben in der Edition der Chronik am Platze gewesen. Auf Grund der Allensteiner Kirchenbücher ergab sich mir, daß Andreas Petrus Grunenberg als Sohn des Allensteiner Bürgermeisters Andreas Grunenberg und seiner Gemahlin Anna am 8. Februar 1746 zu Allenstein geboren ist. Andreas Petrus war lange Jahre hindurch Stadtkämmerer zu Allenstein, bis er im März 1809, als der Allensteiner Polizei- und Justizbürgermeister Martin Rogalli gestorben war, zur Stellung des Polizeibürgermeisters aufrückte, welches Amt er bis zu seinem Tode, 2. März 1818, bekleidete. Er hinterließ keine männlichen Erben, sondern nebst der Gemahlin Amalia Grunenberg, geborenen Kober, die zu Allenstein am 7. März 1842 starb, nur noch zwei Nichten. — Andreas Grunenberg, der in der Unterschrift vom 20. August 1817 genannte Stadtkämmerer, hat dieses Amt eine Reihe von Jahren hindurch bekleidet. Meist wird er in den Akten jedoch nur als Allensteiner Kaufmann und Ratsherr bezeichnet. Er starb zu Allenstein am 13. August 1846, seine Gemahlin hieß Elisabeth Grunenberg und war eine geborene Zimmermann.

Zahlreiche Akten, die bis zum Jahre 1773 zurückreichen und als Ergänzung der Chronik Grunenbergs bei der Edition derselben durch Hipler hätten herangezogen werden müssen, finden sich im königlichen Staatsarchiv zu Königsberg in einem Konvolut, das die Signatur „Dep. Allenstein No. 6“ führt. Die Aufschrift dieses Fascikels lautet: ,.Notizen zur Chronik und zum Lagerbuch der Stadt Allenstein, sowie sonstige statistische und topographisch-historische Zusammenstellungen.“ Hier findet sich u. a. fol. 2 als ein recht wichtiger Bestandteil das Original jener chronikalischen Notizen der Jahre 1780 bis 1860, die Hipler S. 578—579 nach einer späten und unvollkommenen Kopie zum Abdruck gebracht hat, die dem Allensteiner Codex der Chronik als einzelnes Vorblatt vorgeheftet ist. Die Originalnotizen des Königsberger Fascikels nun dienen mit dazu, die von Hipler S. 568 ausgesprochene Annahme, als könnte der Allensteiner Bürgermeister Karl Anton Ehlert (Karl Anton Ehlert war Oberleutnant a. D. Nach langer verdienstvoller Thätigkeit als Bürgermeister wurde er pensioniert und starb, nachdem er einige Jahre zu Allenstein noch im Ruhestande gelebt hatte, am 28. April 1841.) der Verfasser der bis 1827 reichenden Fortsetzung der Chronik sein, vollständig zu widerlegen. Obwohl nämlich die genannten Aufzeichnungen von 1780 ff. in dem Königsberger Fascikel von vier verschiedenen Händen (meist wohl solchen einzelner Beamten des Magistrats) geschrieben sind, tritt die Handschrift Ehlerts hier nicht auf. Folgende sind die wichtigsten der Varianten, welche sich gegenüber dem Druck Hiplers (S. 578—579) feststellen ließen:

Zum Jahre 1782, Zeile 3 muß es heißen: „eine Seite des Daches brannte ab“. Ebenda Zeile 14 „Windesstille“ statt Windstille; hinter „1657 abgebrandt“ finden sich folgende bei Hipler ganz fehlenden Notizen: „1821, den 8. Mai schlug der Blitz in den runden Thurm der hiesigen katholischen Schloßkirche ein. In Folge dessen brannte das Dach dieses Thurmes und das in der Nähe stehende Salzmagazin ab. — 1803, den 16. August brannte die Krummstrasse, eine Seite der Richtstrasse und der südwestlichen Marktseite ab. — 1818, den 17. Januar ein fürchterlicher Orkan“. — Zum Jahre 1834, Zeile 1 hinter „in Folge dessen“ ist die Jahreszahl 1835 einzuschieben; zum Jahre 1857 Zeile 1 „baut“ statt baute. — Der Passus „Woher der Name Starkenthal—Verschönerungsverein'' ist ein Einschiebsel von besonderer Hand und trägt gleich den darauf folgenden Notizen bis „abgebrandt“ keinerlei Datum. Statt „im Ermland“ ist in der vorletzten Zeile dieser Notizen „im Wermelande“ zu lesen.

So wenig man in fol. 2 des genannten Königsberger Fascikels die gelenken, durch besondere Glattheit sich auszeichnenden Schriftzüge Ehlerts antrifft, so auch nicht in dem Allensteiner Manuskript der oft genannten Chronik I. Diese ist vielmehr in einer Schrift geschrieben, die vielfach Buchstaben aufweist, die in besonderer „Weise verschnörkelt sind; mit der Schrift Ehlerts, die aus den zahlreichen Akten und Schriftstücken seiner spezielleren Amtsführung bekannt ist, hat die Handschrift der Chronik I nichts zu thun. Aus dem Umstände, daß die Chronik nicht weiter als bis 1827 geführt ist, während Ehlert bis zum Juli 1835 im Amte blieb, ergiebt sich zudem, daß Ehlert der „Chronik“ schwerlich ein besonderes Interesse entgegengebracht hat. Das einzige, was dazu diente, ein solches Interesse Ehlerts etwa zu bekunden, war, daß er durch Verfügung vom 29. Juli 1832 einem unterm 20. Juli desselben Jahres gestellten Antrage auf Uebersendung des Manuskripts der Chronik nach Königsberg und wegen eventuellen Abdrucks derselben in den „Preußischen Provinzialblättern“ seine Zustimmung erteilte. (Diese von Hipler übersehene Verfügung Ehlerts vom 29. Juli 1832 findet sich unter den Anlagen der Hauptchronik (Chronik I) und besteht aus den Worten: „Der Requisition zu genügen. Allenstein, den 29. July 1832. Der Magistrat. E[hlert].“ — Trotz der so von Ehlert erteilten Genehmigung des Abdrucks hat ein solcher in den „Preussischen Provinzialblättern“ nicht stattgefunden. — Litterarisch verwertet ist die Chronik ausser in der Publikation Hiplers überhaupt nur in des Dr. Aloysius Grünen berg Werk „Geschichte und Statistik des Kreises Allenstein“ (Allenstein. 1864. 4°. 147 Seiten). Ueber den Zeitraum 1773 — 1864 wird daselbst S. 44 — 52 gehandelt. Der Verfasser dieses Werkes war schwerlich ein Verwandter des Bürgermeisters Andreas Petrus Grunenberg, sondern stammte aus Alt-Wartenburg her, wo sein Vater Matthäus Grunenberg 51 Jahre hindurch als Organist und Lehrer der dortigen Stadtschule wirkte. Vgl. Grunenberg, Geschichte des Kreises Allenstein S. 53 und F. Hipler, Das Leben eines Ermländischen Dorfschullehrers (Sep. a. Ermländische Zeitung 1875). Braunsberg, Erml. Zeitungsdruckerei, o. J.; ebd. S. 18 erwähnt Hipler auch den Aloysius Grunenberg.) Endlich beweisen die Sprache und der ungewöhnlich schwerfällige Stil, den die Fortsetzung der Chronik (Jahre 1818 bis 1827) aufweist, daß Ehlert hier unmöglich eine Urheberschaft zukommen kann; man wird vielmehr mit einiger Gewißheit wohl annehmen dürfen, daß einer der untergeordneteren Beamten des Allensteiner Magistrats für die Eintragungen in die Chronik seit 1818 verantwortlich ist. Dieser Fortsetzer hat zugleich den älteren, bis 1817 reichenden, Teil der Chronik durch wichtige und an einzelnen Stellen auch recht ausführliche Zusätze vermehrt. Diese Zusätze hat Hipler infolge einer bedauerlichen Art des Editionsverfahrens sämtlich unterdrückt. Er legte nämlich für die Zeit bis 1817 ausschließlich die Chronik II zu Grunde. Die genannten wichtigen Zusätze aus III hat er weder für den Text verwertet, noch in den Anmerkungen respective Varianten den geringsten Hinweis auf dieselben angebracht. Einige der wichtigsten dieser Zusätze mögen deshalb hier zum Abdruck gelangen.

 
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