Buch lesen: "Hexen"
Ulrich Offenberg
HEXEN
die Bräute des Satans

© Verlag KOMPLETT-MEDIA GmbH
2011, München/Grünwald
www.komplett-media.de
eBook-Herstellung und Auslieferung:
HEROLD Auslieferung Service GmbH
www.herold-va.de
Geschichts-Daten
| 785 | Synode von Paderborn: Ächtung des Hexenglaubens |
| 1180 – 1240 | Caesarius von Heisterbach, Möch und Chronist |
| 1225 | „Mirakeldialoge” von Caesarius von Heisterbach, erste Erwänung von Incubus und Succubus |
| 1233 | Großinquisitor Konrad von Marburg wird von Bägern in Heide bei Marburg wegen Ketzerprozessen zu Tode geprüelt |
| 13. – 18. Jh. | Jh. Inquisition |
| 1324 | Erster Hexenprozess und erste Hexenverbrennung in Irland unter Richard de Ledrede |
| 15. Jh. | Beginn der Hexenprozesse |
| – 1472 | Nicolaus Jacquier, franzöischer Färer der Inquisition, Autor der „Ketzergeißel,, „Erfinder” des Hexenmals. |
| 1430 – 1505 | Heinrich von Institoris, deutscher Inquisitor |
| 1435 – 1494 | Jakob Sprenger Inquisitor fä die Bistäer Kön, Mainz und Trier |
| 1458 | Niederschrift der Êetzergeißel” |
| 1463 – 1528 | Freiherr Johann von Schwarzenberg, juristischer Autor, Freund von Martin Luther |
| 1481 – 1486 | Hexenverbrennungen in Konstanz |
| 1483 – 1546 | Martin Luther, Reformator |
| 1484 | Inquisitions-Bulle Òummis desiderantes, von Papst Innozenz VIII. |
| 1486 | Çexenhammer, von Heinrich von Institoris und Jakob SprengerAushebung eines Bordells von Succubi in Bologna |
| 1507 | Bamberger Çalsgerichtsordnung, von Johann von Schwarzenberg |
| 1529 – 1596 | Jean Bodin, franzöischer Hexenthoretiker |
| 1530 – 1612 | Nicolaus Remy (auch Remigius), Strafrichter und Hexenverfolger |
| 1532 | Reichsgesetz, die Ãarolina,, verfät den Feuertod auf Zauberei |
| 1540 | Hexenverbrennungen in Wittenberg |
| 1545 – 1598 | Peter Binsfeld, Weihbischof und Hexentheoretiker |
| 1551 – 1608 | Martin Delrio, Hexentheortiker |
| 1569 | Óheatrum Diabolorum,, Sammelwerk zum Thema Teufel |
| 1581 | Êetzergeißel, erscheint erstmals in Buchform |
| 1582 | Hexenprozesse in Arras |
| 1583 | Hexenprozesse in Osnabräk und Straßburg |
| 1589 | Óraktat äer die Bekenntnisse der Hexen” von Bischof Peter Binsfeld |
| 1590 – 1642 | Johann Matthäs Meyfart, Theologe, Käpfer gegen die Hexenverfolgungen |
| 1590 – 1594 | Hexenprozesse in Nödlingen |
| 1590 | Hexenprozesse in Trierexenverfolgungen in Freising exenverfolgungen in Bayern |
| 1591 – 1635 | Friedrich von Spee: Käpfer gegen den Hexenwahn |
| 1595 – 1666 | Benedikt Carpzow, Strafrechtler und Hexentheoretiker |
| 1595 | Äaemonolatria, von Nicolaus Remigius, Beginn der Kinder-Verbrennungen |
| 1599 | Äisquisitiones magicae, von Martin Delrio |
| 1605 | Hexenprozesse in Fulda, Kön und Wäzburg |
| 1613 | Hexenprozesse in Roermond, Niederlande |
| 1615 | Anklage gegen Katharina Kepler als Hexe |
| 1621 | Freispruch von Katharina Kepler von dem Hexenvorwurf |
| 1625 | – 1630. Hexenprozesse in Bamberg |
| 1626 | Kinderhexen-Prozess in Salem (USA) |
| 1627 – 1630 | Hexenprozesse in Kön |
| 1627 | Hexenprozess gegen Familie Haan in Bamberg |
| 1630 – 1680 | Johannes Prätorius, Schriftsteller |
| 1632 | Ãhristliche Erinnerung an gewaltige Regenten” von Johann Matthäs Meyfart |
| 1635 | Íeue sähsische Kriminalpraktik, von Benedikt Carpzow |
| 1655 – 1728 | Christian Thomasius, Käpfer gegen die Hexenverfolgungen |
| 1665 | Kinder-Verbrennungen in Reutlingen |
| 1668 | Âlockesberges Verrichtungen oder Ausfärlicher Geographischer Berichtä von Johannes Präorius |
| 1669 | Kinderhexen-Verbrennungen von Mara (Schweden) |
| 1672 | Folterprotokoll der Katherine Lips |
| 1701 | Äe Crimine Magiae, von Christian Thomasius |
| 1721, 1728 | Letzte Hexenprozesse |
| 1721 – 1787 | Pater Don Ferdinand Sterzinger, Käpfer gegen Hexenverfolgungen |
| 1766 | Rede von Ferdinand Sterzinger vor dem bayerischen Kurfästen gegen den Hexenglauben: Õon dem gemeinen Vorurtheile der wirkenden und thäigen Hexerey” |
Inhaltsverzeichnis
Drohung mit Folter
Geschichte des Hexenglaubens
Wie aus Ketzern Hexen wurden
Hexen in Irland
Die Bulle des Papstes
Der Hexen-Hammer
Kinder-Verbrennungen
Hebammen unter Generalverdacht
Die ominöse Hexensalbe
Incubus und Succubus
Teuflische Sippenhaft
Die brutalen Hexenproben
Geständnis durch Folter
Die drei Foltergrade
Tod ohne jeden Trost
Martin Luther und der Teufel
Die Macht der Prediger
Erfolgreiche Hexen-Traktate
Das Unwesen der Hexenkommissare
Prozesse gegen Kinder
Die Kinderhexen von Mora
Die Kinderhexen von Salem
Das Ende der Hexenprozesse
Schlupfwinkel der Hexen in Bayern
Die Kaiserin greift ein
Das Mittelalter war eine schreckliche Zeit. Kriege und Seuchen wüteten. Die Menschen hatten unendlich viele Gründe sich vor den Unbillen des Schicksals zu fürchten. Es war die Zeit dunkelster Mythen und grausamer Bräuche. Der schlimmste von allen war wohl die damals gängige Praxis der Hexenverbrennung. Sexuelle Verklemmung, ärgster Aberglaube und handfeste Interessen, oft von der Kirche geflissentlich unterstützt, verbündeten sich hier zu einem Verfolgungskult, dem viele, oft auch fortschrittliche Frauen zum Opfer fielen.
Der böse Höhepunkt dieser grauenvollen Tradition waren die Hexenverbrennungen. Sie waren öffentliche Spektakel, die willkommene Abwechslung für den tristen und mühseligen Alltag der Menschen des Mittelalters boten. Diese sorgsam inszenierten Massenhysterien, brachten die Menschen zur Raserei. Lauthals wurde der Tod der bösen Hexe gefordert. Und wenn dann die Flammen loderten, wurde laut gejubelt: „Sie brennt, die Hexe brennt.” Die Grausamkeit konnte nicht weit genug gehen. Das qualvolle Sterben und die Todesschreie des gemarterten Opfers stachelten den Massenfuror nur noch weiter an.
Rational denkende Menschen konnten wenig gegen diesen Massenwahn tun. Das erlebte auf brutale Weise sogar einer der größten Denker dieser Zeit, der Astronom Johannes Kepler. Er hätte sein Gesetz über die Planetenbewegung vielleicht schon fünf Jahre früher entwickeln können, wäre er nicht gezwungen gewesen, seine Mutter gegen den Vorwurf der Hexerei zu verteidigen. 1615 wurde die Witwe Katharina Kepler erstmals der Hexerei beschuldigt, erst am 28. September 1621 erfolgte ihr endgültiger Freispruch.
Die Mutter des weltberühmten Astronomen entsprach genau den damals herrschenden Klischeevorstellungen einer Hexe. Als klein, mager, von schwärzlichbrauner Gesichtsfarbe wurde ihr Äußeres beschrieben. Sie galt zudem als klatschsüchtig und zänkisch. Sie kannte sich mit heilkundigen Kräutern aus und wurde oft zu kranken Menschen oder Tieren gerufen. Natürlich gingen die Heilungszeremonien damals nicht ohne Handauflegen und Segensprechungen ab. Das alles war sehr, sehr verdächtig…
Und dann war doch noch die Sache mit ihrem Mann, so munkelte man schon bald nach Prozessbeginn. Da sei doch auch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen: Kurz nachdem sich die Eltern von Johannes Kepler im schwäbischen Leonberg niedergelassen hatten, war der Ehemann und Vater verschwunden. Er galt seither als in Kriegsdiensten gefallen oder verschollen. Als nun der Hexerei-Verdacht aufkam, erinnerte man sich daran, dass er sein Weib öfter übel behandelt hatte. Vielleicht hatte sich ja Katharina an ihm mit ihren Hexenkünsten gerächt?
In der Anklageschrift tauchte dieser Punkt zwar nicht auf, dafür wurden darin aber so ungefähr alle Unglücksfälle aufgezählt, die den Dorfbewohnern in Leonberg in den letzten Jahren widerfahren waren. Sie habe das Vieh behext, hieß es, habe einem Vater zwei Kinder getötet, sich als Kupplerin des Teufels betätigt und diesem eine junge Frau aus dem Ort zugeführt. Auch die Lähmung des Dorfschneiders wurde ihr zugeschrieben und vieles andere mehr. Dazu kamen die in Hexenverfahren üblichen Vorwürfe der Zauberei und der Gotteslästerung.
Der Aberglaube hatte in jeder Zeit jedes rationale Denken verdrängt. Alles war beherrscht von der Vorstellung eines allgegenwärtigen, personifizierten Teufels. Damals wurden sogar die unwahrscheinlichsten Dämonen- und Gespenstergeschichten in „wissenschaftlichen” Werken bewiesen. In solch einer Zeit schien Katharina Kepler in höchstem Maße verdächtig. Und streitbar wie sie war, legte sich die alte Frau überflüssigerweise auch noch mit dem Richter an. Der sah diesen Fall fortan als persönliche Herausforderung und strengte sich mit der Klage gegen die Keplerin besonders an.
Um seine Mutter dem ständigen Druck, der vom Gericht ausgeübt wurde, zu entziehen, lud Johannes Kepler sie für einige Wochen ins österreichische Linz ein. Damit erreichte er jedoch genau das Gegenteil: Der Richter wertete die Reise von Katharina Kepler als Flucht, als Schuldanerkenntnis. Sie müsse wohl ein schlechtes Gewissen haben, meinte er. Bei der Böswilligkeit, mit der das Verfahren gegen sie betrieben wurde, hätte man aber wohl auch ihr Verweilen in Leonberg als belastendes Indiz gewertet.
Der Jesuit Friedrich von Spee, der wohl bedeutendste Bekämpfer des Hexenwahns im 17. Jahrhundert, beschrieb die Zwickmühle, in der Frauen damals stecken, die der Hexerei beschuldigt wurden: Erfährt die Verdächtigte etwas von den Anschuldigungen und entzieht sich der Festnahme durch Flucht, so erklären die Richter zugleich, das sei ein außerordentlich starkes Indiz dafür, dass sie schuldig sei, da sie ein schlechtes Gewissen habe. Bleibt die Beschuldigte indessen da, so ist auch das ein Indiz: der Teufel, sagen sie, hält sie fest, dass sie nicht fort könne.
Drohung mit Folter
1620 erfolgte schließlich die Verhaftung der Katharina Kepler, kurz nachdem sie wieder nach Leonberg zurückgekehrt war. In einem für die Hexenprozesse typischen Schnellverfahren sollte die Sache gegen die Frau rasch zu Ende gebracht werden. Der Richter hatte schon einen Foltertermin angesetzt, als Johannes Kepler, immerhin kaiserliche Hofastronom und Astrologe, von Linz nach Leonberg eilte, um seiner Mutter beizustehen.
Mit widerwilliger Hochachtung bedachten die Leonberger Richter jenen Mann, der zu den engsten Beratern des Habsburger Kaisers Rudolph II. gehört hatte, einen Geheimwissenschaftler und Sterndeuter, dessen Kalendervoraussagen auch in weiten Kreisen der Bevölkerung anerkannt wurden. Vor dem Leonberger Gericht nutzte Kepler seinen Ruf weidlich aus und erreichte schließlich, dass die Prozessakten der juristischen Fakultät der Universität Tübingen zwecks Erstellung eines Gutachtens vorzulegen seien.
Das Ergebnis ließ nicht allzu lange auf sich warten: Katharina sollte peinlich befragt werden. Das hieß Folter. Aber, und das war entscheidend, es sollten ihr nur die Instrumente gezeigt werden. Wenn sie, Katharina Kepler, daraufhin standhaft bliebe, sollte sie frei zu lassen sein. Eine im Vergleich mit der sonst herrschenden Praxis zurückhaltende, geradezu menschliche Entscheidung. Der Beschluss der „Territio”, der Schreckung, wurde Katharina Kepler natürlich nicht mitgeteilt. Ihr wurde lediglich der erste Satz des Gutachtens vorgelesen. Sie vertraute jedoch auf ihre Unschuld und auf Gottes Hilfe und bestand die Probe.
„Man fange mit mir an, was man will, ich weiß nichts zu bekennen. Wäre ich eine Unholdin, so würde ich es längst bekannt haben. Sollte ich aus Marter und Pein etwas bekennen, so ist es doch nicht die Wahrheit. Ich sterbe darauf, dass ich mit der Hexerei nichts zu tun gehabt habe. Gott, dem ich alles befehle, wird die Wahrheit nach meinem Tod offenbaren. Er wird mein Beistand sein und seinen heiligen Geist nicht von mir nehmen. ”So sind die Sätze der Katharina Keplerüberliefert, als ihr die Folterinstrumente gezeigt wurden.
Am 28. September 1621 wurde Katharina Kepler wieder frei gelassen. Sie musste jedoch die Kosten des Verfahrens tragen. Auch das war üblich in einer Zeit, in der die Furcht vor Hexen und Zauberern zu einer wahren Epidemie ausartete. Kinder denunzierten ihre Eltern und Eltern beschuldigten ihre Kinder der Hexerei. Scharfrichter zogen mit ihren Bütteln auf der Suche nach Opfern durchs Land und ließen sich für ihre Henkersdienste gut bezahlen. Wenn vom finsteren Mittelalter die Rede ist, dann sind vor allem auch die brennenden Scheiterhaufen der katholischen Inquisition gemeint.
Geschichte des Hexenglaubens
Der Hexenwahn ist uralt und aus dem Heiden- und Judentum auf die christlichen Völker übergegangen. Bei den Juden schlug der Teufelsglaube Wurzeln, nachdem sie mit den Persern in Berührung gekommen waren. Moses bestrafte Zauberei, Wahrsagerei und Zeichendeuterei mit dem Tode. Welchen Sinn würde ein solches Verbot gehabt haben, wenn der Glaube daran im Volke nicht vorhanden gewesen wäre? Bei den Römern enthielten schon die zwölf Tafeln, Roms ältestes Gesetzbuch, Strafen für diejenigen bereit, die durch Zaubersprüche Menschen schädigten oder Feldfrüchte verdarben.
In den ersten Jahren des Christentums, als die junge Religion noch vielen Verfolgungen ausgesetzt war, bildete sich die apokalyptische Vorstellung des Antichrists als eines dämonischen Widersachers Christi und seiner Kirche. Die Gläubigen verstanden darunter die Unterdrücker und Verfolger der neuen Glaubenslehre. Als die Christenverfolgungen dann endlich aufhörten, stellten sich die frommen Menschen unter dem Antichristen den Fürsten der Finsternis vor. Ein von Gott verstoßener Engel, der ein sichtbares irdisches Reich gründen wolle und deshalb einen großen Kampf beginnen werde, schließlich jedoch unterliegen müsse.
Zunächst ging die Kirche gegen den Aberglauben, der ihrer Meinung nach heidnischen Ursprungs war, energisch vor. Die Synode von Paderborn im Jahre 785 bedrohte jeden mit dem Tode, der, vom Teufel verführt, nach Art der Heiden glaubte, jemand sei eine Hexe und fresse Menschen, vor allem kleine Kinder. In demselben Sinne forderte noch Papst Gregor VII. den König von Dänemark auf, zu verhindern, dass in seinem Land bei Unwettern und Seuchen unschuldige Frauen als Zauberinnen verfolgt würden, die angeblich das Unglück verursacht hätten.
Doch es half keine noch so schwere Strafandrohung. Und mit der Verbreitung des Mönchstums wurde der Hexenglaube immer phantastischer. In der Abgeschlossenheit ihres Klosterlebens hatten Mönche und Nonnen genügend Muße, um das unsichtbare Geisterreich mit allerhand Truggestalten zu bevölkern und den Aberglauben in ihrem Interesse zu fördern. Denn das ungebildete Volk suchte bei ihnen Schutz gegen die Bedrohung durch die bösen Geister. Dadurch festigte sich die Herrschaft der Geistlichen über schwache Gemüter immer mehr.
Gern erkauften sich Laien auch den geistlichen Schutz vor höllischen Anfechtungen. besonders solche, die ihr Gewissen von schwerer Schuld befreien wollten. Sie stifteten Kirchen und machten Klöstern beträchtliche Schenkungen, um sich durch das Gebet der Beschenkten die ewige Seligkeit zu sichern. Das behagte natürlich der Geistlichkeit. Konsequenterweise hielt sie es für unklug, den Aberglauben, die Ursache dieser Annehmlichkeiten, durch Aufklärung zu zerstören. So erhielt denn der Teufel durch die Phantasie der Menschen immer konkretere Konturen: er wurde der Inbegriff alles Naturwidrigen, Hässlichen und Grässlichen.
Der Hexen- und Zauberglaube verfestigte sich noch mehr, als die Inquisition zu wüten begann. Die römische Kirche vermischte nun die Zauberei mit dem Begriff der Ketzerei. Die beschränkten Pfaffen und Mönche, die fortan über die vermeintlichen Glaubensabweichler zu Gericht saßen, stempelten nur allzu leichtfertig mit der Bezeichnung „Zauberei” ab, was über ihr Fassungsvermögen hinaus ging. So erweiterten sie das Reich des Aberglaubens mit einer Unzahl unsinniger, phantasievoller Vorstellungen.
Die Hirngespinste der Richter fanden mehr und mehr Eingang in die Vorstellungswelt der Bevölkerung. So kam es, dass völlig unschuldige, aber nervenschwache, überspannte und von der Existenz des Teufels überzeugte Menschen sich schließlich mit dem Satan für verbündet hielten, wenn sie lebhaft von nächtlichen Treffen mit dem Herrn der Finsternis träumten. Solche Träume waren durchaus erklärlich, bekam jedermann fortwährend schon von Kindesbeinen an vom Aberglauben geprägte Schreckensvorstellungen erzählt. Gerade Personen mit besonders zartem Gewissen fürchteten sich am meisten, in die Fallstricke des Teufels zu geraten. Dazu trugen auch die Legenden von den Versuchungen der Heiligen bei. Solche oft durch Hysterie hervorgerufenen Visionen kamen bei Frauen damals häufiger vor als bei Männern. Auch so ist es zu erklären, dass es mehr Hexen gab als Zauberer.
Die kostenlose Leseprobe ist beendet.