Buch lesen: "Teilhabe älterer Menschen"

Die Autorin

Susette Schumann, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Master of Business Administration Gesundheitsmanagement, tätig in der Fort- und Weiterbildung beim Evangelischen Diakonieverein Berlin-Zehlendorf, stellv. Vorstand der Deutschen Fachgesellschaft Aktivierend-therapeutische Pflege e. V.
Susette Schumann
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-038832-1
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-038833-8
epub: ISBN 978-3-17-038834-5
mobi: ISBN 978-3-17-038835-2
Vorwort
Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe 
Die Überschrift der gesamten Buchreihe »Altenhilfe verstehen und umsetzten« bietet eine willkommene Möglichkeit, die Unterstützung älterer Menschen trotz körperlicher, psychischer und sozialer Einschränkungen nicht aus der Perspektive ihrer Schwäche heraus zu beschreiben, sondern vielmehr aus ihrer Position der Stärke. Sie findet ihren Ausdruck in der eingehenden Beschäftigung mit ihren Kompetenzen, die sie aufgrund ihrer Lebenserfahrung im Laufe ihres Lebens erworben haben und von der die Pflegenden in der Altenhilfe profitieren können, um Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe im Rahmen des Möglichen zu verwirklichen und durch Anstöße zur persönlichen Weiterentwicklung nachhaltig zu sichern.
Fokussierung auf Selbstständigkeit 
Es scheint kein Zufall zu sein, dass auch pflegewissenschaftliche Veröffentlichungen und sozialpolitische Vorgaben den Fokus auf die Kompetenzen älterer Menschen und damit die Gestaltung der Lebenspanne Alter, die sich zwischen persönlicher Abhängigkeit und Unabhängigkeit bewegen kann, richten. Am deutlichsten wird dies an der wissenschaftlich-systematischen Entwicklung des noch »neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes«, der treffender als der »umfassendere Pflegebedürftigkeitsbegriff« beschrieben werden könnte. An seinem Beispiel wird deutlich, dass sich Altenpflege zukünftig inhaltlich mehr auf die zentralen Begriffe wie individuelle Ressourcen, Kompetenzen und in der Folge mit der Betonung der Selbstbestimmung bei älteren Menschen durch die Fokussierung auf ihre Selbstständigkeit konzentrieren wird. Selbstbestimmung und Selbstständigkeit bilden wiederum die Basis, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, was sich als ökonomische, politische, soziale und kulturelle Teilhabe äußern kann.
Altenpflege befasst sich von daher nur in Ausnahmesituationen und vorrübergehend, wie z. B. bei akuten gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Phasen von körperlicher und geistiger Abhängigkeit von Dritten, mit der Kompensation von Defiziten, die auch die Kompensation der unterschiedlichen oder aller Teilhaben der älteren Menschen betreffen kann. Die eingehende Beschäftigung mit der Teilhabe lenkt dabei den Fokus auf ältere Menschen als soziale Personen und ergänzt dabei die Sicht auf das Alter, welches ggf. von kognitiven und körperlichen Einschränkungen geprägt ist.
Reflexion der eigenen Teilhabebedürfnisse und -bedarfe 
Die Fokussierung auf die verschiedenen Facetten der Teilhabe von älteren Menschen hat möglicherweise auch Auswirkungen auf das gängige Altersbild der Schwäche und zu erduldender Einsamkeit und Interessenlosigkeit, was gerade professionelle Personen in ihrem Handeln beeinflussen und so Auswirkung auf die Gestaltung der pflegerischen Versorgung haben kann. Damit verbunden ist die Reflexion der eigenen Teilhabebedürfnisse und Teilhabebedarfe als ein wichtiger Schritt für die Gestaltung der pflegerischen Versorgung für ältere Menschen.
Die reflektierte Gestaltung von Teilhabe liegt sicherlich auch im Interesse der älteren Menschen, die ihre Lebenszufriedenheit eher aus einer von persönlicher Autonomie und dem Eingebundensein in das gesellschaftliche Leben geprägten Lebensgestaltung ziehen können und deshalb die Phasen der persönlichen Abhängigkeit auf das absolute Minimum reduzieren möchten. Wünschenswert wäre, dass ihre Perspektive Eingang in zukünftige Empfehlungen zur qualitätsorientierten pflegerischen Versorgung finden würde und auf diesem Weg ihre subjektiven Bedürfnisse und subjektiven Bedarf an Teilhabe Gegenstand des pflegerischen Aushandlungs- und Gestaltungsprozesses werden.
Vorbereitung auf die eigenständige Gestaltung der Teilhabe 
Die Förderung und die Gestaltung der Teilhabe können nicht unbedingt als eine pflegerische Anforderung gesehen werden. Sie sind in erster Linie in der Rehabilitation und der Behindertenarbeit beheimatet, dennoch ist es sinnvoll, sich aus einer pflegerischen Perspektive damit zu beschäftigen und ggf. Anregungen in die eigene Arbeit zu integrieren. Schließlich sind pflegerische Anforderungen wie die Förderung der Selbstständigkeit und damit der Selbstbestimmung die Vorbereitung auf die eigenständige Gestaltung der Teilhabe älterer Menschen. Die pflegerische Notwendigkeit, sich mit Teilhabe und Teilhabeplanung auseinanderzusetzen, ergibt sich aus dem neuen Pflegeberufereformgesetz, welches Teilhabe, insbesondere die soziale Teilhabe, bei allen pflegerischen Interventionen mitdenkt und teilweise auch schon prospektiv mitgestaltet.
Ältere Menschen gehören nicht unbedingt zur Zielgruppe der Menschen, die Anspruch auf Teilhabeleistungen haben. Das Bundesteilhabegesetz richtet sich in erster Linie an Menschen mit Behinderung und erwerbstätige Menschen. In die Gruppe der Menschen mit Behinderung gehören nur die älteren Menschen, deren Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde, denn sie gelten mit ihrem vorliegenden Pflegegrad gleichzeitig als behindert. Das Kriterium der Erwerbstätigkeit trifft für ältere Menschen selten zu, aus diesem Grund entfallen evtl. Ansprüche auf Teilhabeleistungen. Allerdings sprechen Gerontologen von der Lebensspanne Alter als dem »produktiven Alter«, was sich aus den zahlreichen Aktivitäten älterer Menschen herleitet, z. B. ihrem ehrenamtlichen Engagement.
Verknüpfung von pflegerischem Wissen und methodischer Vorgehensweise 
In der vorliegenden Buchreihe »Altenhilfe verstehen und umsetzten« finden sich zum einen die Aufbereitung von aktuellem Wissen zur Teilhabe bei älteren Menschen und zum anderen ein Überblick über Vorgehensweisen, ihre Möglichkeiten und Grenzen der Teilhabe zu identifizieren, sie mit ihnen gemeinsam und aus einer professionellen Perspektive zu bewerten, um im Anschluss daran Interventionen zu verabreden, die den Wünschen und Zielen der älteren Menschen entsprechen. Die Verknüpfung von pflegerischem Wissen und methodischer Vorgehensweise verbindet Theorie mit pflegewissenschaftlichen Inhalten und der persönlichen Bedeutung für den einzelnen älteren Menschen.
Fachkompetenz 
Die Aufbereitung des aktuellen Wissens zur Teilhabe erfolgt durch eine breit angelegte Darstellung der Inhalte mit dem Ziel der Erweiterung der eigenen Fachkompetenz. Darunter können inhaltliche Fakten, Grundsätze, Grundprinzipien, aber auch Konzepte oder Theorien verstanden werden (vgl. Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, 2011). Mit dieser Basis wird es möglich, professionelle Aufgaben zu bewältigen, die sich aus den individuellen Bedürfnissen nach Teilhabe der älteren Menschen ergeben. Eine professionelle Aufgabe bewältigen bedeutet in diesem Kontext die Identifikation der Einschränkung und Potentiale der Teilhabemöglichkeiten bei der Einzelperson, die angemessene und gemeinsame Erarbeitung einer persönlichen Entscheidung unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Ziele der älteren Menschen und die begründete Darstellung eines pflegefachlichen Lösungsangebots. Die sich anschließende Umsetzung des Lösungsangebots, ggf. mit personeller Unterstützung anderer professioneller oder auch nicht professioneller Personen, und die Evaluation des erzielten Ergebnisses runden diesen Prozess ab (vgl. Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, 2011).
Methodenkompetenz 
Die Orientierung am person-orientierten pflegerischen Ansatz erfordert die Verfeinerung der eigenen Methodenkompetenz im Sinne professioneller Vorgehensweisen, sich den Möglichkeiten der Teilhabe der älteren Menschen systematisch zu nähern. Sie beinhaltet die Kenntnis um ein an Systematiken oder Prinzipien orientiertes reflektiertes Handeln. Beides stellt in den Mittelpunkt, professionelle Gestaltungs-, Entscheidungs- und Handlungsoptionen unter Einbeziehung der älteren Menschen zu erkennen und zu nutzen (vgl. Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, 2011).
Pflegerischer Qualifikationserwerb 
Es ist zu begrüßen, dass mit dem Pflegeberufe(-reform-)gesetz im Jahr 2020 die Qualifikationserfordernisse des Deutschen Qualifikationsrahmens darin Eingang finden. Mit diesem Schritt basieren der berufliche und der hochschulische pflegerische Qualifikationserwerb aller zukünftigen Pflegenden auf einheitlichen Anforderungen, die den Dialog und die Kooperation zwischen den Absolventen beider Qualifikationswege zum Nutzen der älteren Menschen verbessern helfen.
Vorbehaltstätigkeiten 
Die dazu unterstützend eingeführten Vorbehaltstätigkeiten müssen von beruflich pflegenden Personen ausgeführt werden, die eine Berufserlaubnis, d. h. ein Examen, erworben haben (vgl. Bundesgesetzblatt Juli 2017), und umfassen:
• Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs.
• Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses.
• Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung von Qualität der Pflege (vgl. Bundesgesetzblatt Juli 2017).
Konkretisiert werden die pflegerischen Vorbehaltstätigkeiten durch die Beschreibung des zukünftigen Ausbildungsziels, das im Rahmen der Ausbildung zu erreichen sein wird, um als professionell Pflegende tätig werden zu dürfen.
Die Ausbildung soll Pflegende insbesondere im Umgang mit der sozialen bzw. gesellschaftlichen Teilhabe der älteren Menschen dazu befähigen, die Vorbehaltstätigkeiten im Detail auszuführen. Dazu gehören:
• Die Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen.
• Die Beratung, Anleitung und Unterstützung von älteren Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen.
• Die Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten (vgl. Bundesgesetzblatt Juli 2017).
• Dies kann die Gestaltung von biografie- und lebensweltorientierten Angeboten zur Ausführung von Alltagsaktivitäten sowie das Schaffen von Gelegenheiten zur sozialen und kulturellen Teilhabe umfassen. Dabei sind die Selbstbestimmungsrechte der zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen zu achten (vgl. Rahmenlehrplan, 2019).
Ausbildungsziel 
Das in Zukunft zu erreichende Ausbildungsziel, welches seine Konkretisierung im sog. Rahmenlehrplan findet, orientiert sich im Bereich der Fachkompetenz an Prävention und Gesundheitsförderung in der Pflege, an der Befähigung älterer Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung und zur Wiedererlangung verlorengegangener Kompetenzen durch einen Rehabilitationsprozess. Das Ziel der künftigen Ausbildung fokussiert die Gestaltung der gesellschaftlichen Teilhabe, die pflegerischen Prozesse der Ressourcen- und Kompetenzförderung, welche Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung vorbereiten.
Inhalt
1 Vorwort
2 1 Erhebung und gemeinsame Festlegung des Bedürfnisses und des Bedarfs von Teilhabe
3 1.1 Die integrierte Teilhabeplanung für ältere Menschen
4 2 Teilhabe aus der Perspektive der älteren Menschen
5 2.1 Bildung und Lernen als Grundlage für die persönliche Entwicklung im Alter
6 2.2 Soziales Eingebundensein und Beziehungsnetzwerke gestalten als Grundlage von sozialer Teilhabe
7 2.3 Die alltägliche Lebensführung im Alter
8 2.3.1 Das private Wohnen als Ausgangspunkt von sozialer Teilhabe
9 2.3.2 Körperliche Bewegung
10 2.3.3 Mobilität im öffentlichen Raum
11 2.3.4 Freizeitaktivitäten und Freizeitgestaltung
12 2.3.5 Professionelle und informelle pflegerische Unterstützung
13 2.4 Sicherheit und Sicherheitsempfinden als Hürde für soziale Teilhabe
14 2.5 Die finanzielle Situation älterer Menschen als Grundlage für eine ökonomische Teilhabe
15 2.6 Politisches Engagement als politische Teilhabe
16 2.7 Gemeinschaftliches Leben und kulturelle Teilhabe
17 2.8 Digitale Teilhabe
18 2.9 Fazit
19 2.10 Meine Lerngeschichte
20 3 Die Gestaltung der Teilhabe für ältere Menschen
21 3.1 Gestaltung von Chancengleichheit und Inklusion
22 3.2 Vermeidung von Ausgrenzung und Diskriminierung
23 3.3 Teilhabe in besonderen Situationen
24 3.4 Teilhabe für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen
25 3.5 Sozialraumorientierung für ältere Menschen
26 3.6 Fazit
27 3.7 Meine Lerngeschichte
28 4 Schlusswort und Darstellung des Lernerfolgs
29 5 Vorläufige Zusammenfassung und Ausblick
30 Literatur
31 Stich- und Schlagwortverzeichnis
1 Erhebung und gemeinsame Festlegung des Bedürfnisses und des Bedarfs von Teilhabe
Eine pflegefachliche methodische Vorgehensweise ist die systematische Erhebung und gemeinsame Bewertung und Festlegung des Bedürfnisses und des Bedarfs der Teilhabe. Diese Vorgehensweise kann auch für die Festlegung einzelner Formen der Teilhabe, z. B. der sozialen oder politischen Teilhabe, übernommen werden.
Subjektives Bedürfnis oder individueller Bedarf 
Vor der Erhebung eines subjektiven Bedürfnisses oder eines individuellen Bedarfs sollten beide Begriffe definiert werden.
Bei einem subjektiven Bedürfnis der älteren Menschen handelt es sich um existenzielle und lebensnotwendige Kompetenzen und Aktivitäten, die einen empfundenen Mangel bezüglich ihrer Lebens- und Alltagsgestaltung decken sollen (vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2001). Dazu zählen ökonomische und soziale Bedürfnisse von Teilhabe als Basis für die Alltags- und Lebensgestaltung, gefolgt von kulturellen und politischen Teilhabebedürfnissen als Möglichkeiten der Beschäftigung mit identitätsstiftenden Themen, z. B. Kunst und Politik. Ohne die Befriedigung der Bedürfnisse der Teilhabe ist die Gestaltung eines sinnstiftenden und erfüllten Lebens nur schwer möglich.
Positiver Nutzen der Alltags- und Freizeitgestaltung 
Ein subjektiver Bedarf bei älteren Menschen umfasst alle Teilhabeformen, die einen positiven Nutzen zur Alltags- und Freizeitgestaltung beitragen können, um ein lebensnotwendiges Bedürfnis zu stillen (vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2001). Damit stellt ein Bedarf auf die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten ab, die die Befriedigung eines Bedürfnisses verwirklichen können. Der Begriff des Bedarfs lässt sich mit den Schritten der Erhebung und der Realisierung von Teilhabe umschreiben. Der pflegerische Auftrag im Bereich der Teilhabe umfasst in der Regel die Erhebung eines Bedarfs, denn die Realisierung der Teilhabe findet meist im Anschluss an die Bewältigung von gesundheitlicher Einschränkung oder von Pflegebedürftigkeit statt und obliegt meist den Angehörigen der privaten und informellen Netzwerken der älteren Menschen. Pflegerische Anforderungen beziehen sich auf die Vorbereitung älterer Menschen auf die eigenständige oder assistierte Form von Teilhabe, um sie an die Beteiligten der informellen Netzwerke zu übertragen.
Teilhabebedürfnisse: sozial, ökonomisch, politisch und kulturell 
Die unterschiedlichen Teilhabebedürfnisse wie die soziale, ökonomische, politische und kulturelle Teilhabe bringen zum Ausdruck, dass ältere Menschen mitmachen, mitgestalten, eben »mitmischen« möchten. Diese Bedürfnisse können evtl. aufgrund gesundheitsbedingter Einschränkungen nicht befriedigt werden. Dennoch bleiben sie bestehen und bilden einen Aspekt von »gutem Leben«, wenn sie trotzdem angegangen werden können. Dieses drückt sich in der Möglichkeit aus, sich mit Gleichgesinnten zu treffen, um sich auszutauschen, finanzielle Mittel zu besitzen, um sich im öffentlichen Raum zu bewegen oder für pflegerische Unterstützung zu zahlen, politisches Engagement zu betreiben und um Kultur- und Sportveranstaltungen zu besuchen.
Tab. 1: Übersicht über individuelle Bedürfnisse und subjektive Bedarfe bei der Teilhabe älterer Menschen

Bedürfnisse älterer Menschen bei TeilhabeSubjektiver Bedarf älterer Menschen bei Teilhabe und positiver Nutzen
Bei der Zuordnung der Teilhabeformen und ihres Nutzens für das Leben zeigt sich, dass die soziale und ökonomische Teilhabe am ehesten den Charakter lebensnotwendiger Aktivitäten haben. Ohne soziale und ökonomische Teilhabe kann die Lebens- und Alltagsgestaltung kaum gelingen. Die politische und kulturelle Teilhabe dagegen können die Lebens- und Alltagsgestaltung bereichern und identitätsstiftend wirken. Kann diese Bereicherung nicht mehr initiiert werden, weil z. B. der ältere Mensch seine Wohnung nicht verlassen kann, kann der Alltag dennoch gestaltet werden, auch wenn wichtige Impulse aus Kultur und Politik fehlen. Eine fehlende kulturelle und politische Teilhabe kann von den älteren Menschen am ehesten über Medien wie das Fernsehen oder das Internet kompensiert werden. Dies ist kein Ersatz für eine soziale Interaktion, kann aber als eine passive Möglichkeit der Information und Auseinandersetzung mit Politik und Kultur gelten.
Individuellen Teilhabebedarf decken 
Der Auftrag an die Pflegenden lautet nun, sich mit den älteren Menschen über ihre Teilhabebedürfnisse zu verständigen, um den entsprechenden Bedarf in Form pflegerischer Unterstützung anzubieten und somit den individuellen Teilhabebedarf zu initiieren und ggf. zu decken. Dabei können Pflegende auf die Unterstützung anderer Berufsgruppen zurückgreifen, wenn spezielles Wissen, wie z. B. die Realisierung sozialrechtlicher Ansprüche, nötig ist.
Auch wenn die Pflegenden in der Regel nicht die Maßnahmen zur Teilhabe selbst ausführen, sondern eher parallel zur Genesung von gesundheitlichen Einschränkungen einen Teilhabebedarf erheben, sind sie gehalten, dies systematisch zu tun. Vor der Ermittlung des Teilhabebedarfs werden die Teilhabebedürfnisse ermittelt. Dieses Ermitteln kann als ein pflegediagnostischer Prozess und Festlegung von pflegerischen Interventionen verstanden werden.
Dieser pflegediagnostische Prozess kann in einzelne Schritte unterteilt werden:

Abb. 1: Schritte des pflegediagnostischen Prozesses
Im ersten Schritt ermitteln die Pflegenden zusammen mit den älteren Menschen ihr Teilhabebedürfnis, um zu verstehen, wo ein empfundener Mangel besteht. Dieser Mangel soll behoben werden, indem die Ursache für den Mangel, d. h. der Teilhabebedarf, ermittelt wird. Die Ursache für einen Teilhabebedarf gibt wichtige Hinweise, welche Teilhabeform betroffen sein könnte. Das Vorhandensein von Ressourcen kann dabei helfen, die verlorengegangene Teilhabe wiederherzustellen, und ist ein wichtiger Bestandteil zu ihrer Wiedererlangung. Diese vorhandenen Ressourcen zeigen sich meistens in Alltagssituationen und sind deshalb im pflegerischen Kontext gut zu ermitteln. Im letzten Schritt erfolgt die Erhebung des Umfangs und der Art des Teilhabebedarfs, um die entsprechenden Angebote zu unterbreiten.
Für die Realisierung der Teilhabeformen ist das Einverständnis der älteren Menschen erforderlich, aus diesem Grund ist die Gestaltung einer gemeinsamen Entscheidungsfindung von Vorteil. Interventionen zur Förderung z. B. der ökonomischen Teilhabe bedürfen der Zustimmung der älteren Menschen. Angebote zur sozialen oder kulturellen Teilhabe dagegen können auch von den älteren Menschen abgelehnt werden, ohne dass dies zu existenziellen Risiken führen müsste.
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