Der VorsorgePlaner

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Inhaltsübersicht

1 Warum Sie vorsorgen sollten

1.1 Brechen Sie ein Tabu ...

1.2 Verschaffen Sie sich einen Überblick

1.3 Erteilen Sie Vollmachten

1.4 Auch an den Tod sollten Sie denken

1.5 Legen Sie verbindlich fest, was Sie wollen

1.6 Legen Sie einen Notfallordner an

2 Persönliche Daten

2.1 Hinterlegen Sie Ihre persönlichen Daten

2.1.1 Ordnen Sie Ihre persönlichen Daten

2.1.2 Ein Notfall ist ein Notfall

2.2 Formulare (Persönliche Daten)

2.2.1 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

2.2.2 Eigene Person

2.2.3 (Ehe-)Partner

2.2.4 Eigene Kinder

2.2.5 Kinder des (Ehe-)Partners

2.2.6 Gemeinsame Kinder

2.2.7 Eigene Eltern

2.2.8 Eltern des (Ehe-)Partners

2.2.9 Eigene Geschwister

2.2.10 Geschwister des (Ehe-)Partners

2.2.11 Eigene sonstige Verwandte/Angehörige

2.2.12 Sonstige Verwandte/Angehörige des (Ehe-)Partners

2.2.13 Vorsorgebevollmächtigte/-r

3 Finanzdaten

3.1 Warum Dokumente zu Ihren Finanzen so wichtig sind

3.1.1 Sonderfall Kontovollmachten

3.1.2 Bis zum Tod und darüber hinaus

3.2 Formulare (Konten, Sparverträge etc.)

3.2.1 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

3.2.2 Banken und Konten

3.2.3 Sparverträge und Sparkonten

3.2.4 Kontoübersicht

3.2.5 Konto-/Depotvollmacht

3.2.6 Darlehen, Hypotheken und Grundschulden

3.2.7 Bausparverträge

3.2.8 Safes/Schließfächer

3.2.9 Wertpapierdepots

3.2.10 Freistellungsaufträge

3.3 Formulare (Vermögensübersicht )

3.3.1 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

3.3.2 Immobilien

3.3.3 Wertpapiere

3.3.4 Verbindlichkeiten/Schulden

3.3.5 Hausrat/Wertsachen

4 Renten, Pensionen und Versicherungen

4.1 Formulare (Renten, Pensionen und Versicherungen)

4.1.1 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

4.1.2 Renten und Pensionen

4.1.3 Krankenversicherungen

4.1.4 Pflegeversicherungen

4.1.5 Lebensversicherungen

4.1.6 Unfallversicherungen

4.1.7 Kfz-Versicherungen

4.1.8 Privathaftpflichtversicherungen

4.1.9 Haftpflichtversicherungen

4.1.10 Sachversicherungen

4.1.11 Rechtsschutzversicherungen

4.1.12 Sterbegeldversicherungen

5 Verträge und Abonnements

5.1 Formulare (Verträge und Abonnements)

5.1.1 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

5.1.2 Mitgliedschaften

5.1.3 Abonnements

5.1.4 Sonstige Verträge

6 Krankheitsfall

6.1 Vor Krankheit ist niemand sicher – Vorbereitung hilft Ihnen und Ihren Angehörigen

6.1.1 Wer muss sich um die Vorsorge für den Krankheits- oder Pflegefall kümmern?

6.1.2 Was es mit der ärztlichen Schweigepflicht auf sich hat

6.1.3 Das gilt für die »Nichteheliche Lebensgemeinschaft«

6.1.4 Durchbrechen der Schweigepflicht

6.1.5 Die Patientenverfügung – ein zentrales Vorsorgedokument

6.1.6 Die Vorsorgevollmacht: Wenn es nicht um Anweisungen an Ihre Ärzte geht

6.1.7 Die Betreuungsverfügung – Keine Entmündigung, sondern sinnvolle Vorsorge

 

6.2 Formulare (Krankheitsfall)

6.2.1 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

6.2.2 Gesundheitszustand

6.2.3 Benachrichtigung der Angehörigen bei Erkrankung

6.2.4 Checkliste Krankenhausaufenthalt

6.2.5 Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

6.2.6 Patientenverfügung

6.2.7 Vorsorgevollmacht

6.2.8 Betreuungsverfügung

6.2.9 Informationsvollmacht

6.2.10 Generalvollmacht

6.2.11 Einzelvollmacht

6.2.12 Postvollmacht

7 Todesfall

7.1 Vorsorge für den Todesfall – Machen Sie den Tod nicht zum Tabu

7.1.1 Was kann zu Lebzeiten geregelt werden?

7.1.2 Was müssen Ihre Angehörigen für den Todesfall wissen?

7.1.3 Wie ist die Bestattung zu regeln?

7.1.4 Streit vermeiden in Fragen des Erbrechts

7.1.5 Für die Kinder vorsorgen

7.1.6 Auch für Ihre Haustiere können Sie Vorsorge treffen

7.1.7 Der digitale Nachlass: Was passiert im Todesfall mit Ihren Daten im Internet?

7.1.8 Das gilt für E-Mail-Konten

7.1.9 Das gilt für Profile in sozialen Netzwerken

7.1.10 Das gilt für eigene Webseiten eines Verstorbenen

7.1.11 Was ist zu raten?

7.2 Formulare (Todesfall)

7.2.1 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

7.2.2 Was im Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu erledigen ist

7.2.3 Zu benachrichtigende Personen im Todesfall

7.2.4 Nachlassregelung

7.2.5 Bestattungswünsche

7.2.6 Verfügung über meine Internet-Zugangsdaten

7.2.7 Vormundschaftsregelung für hinterbliebene minderjährige Kinder

8 Organisationshilfen

8.1 Formulare (Organisationshilfen)

8.1.1 Deckblatt Notfallordner

8.1.2 Notfallkarte

9 Download und Umfrage

Der VorsorgePlaner als E-Book - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, etc.

1 Warum Sie vorsorgen sollten

Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, dass er selbst nicht mehr handeln und keine Entscheidungen mehr treffen kann. Für diesen Fall können Sie rechtzeitig selbst bestimmen, wer dann für Sie handelt. Erteilen Sie daher frühzeitig, also noch in Zeiten geistiger Frische, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und legen Sie in einer Patientenverfügung Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung und Versorgung fest. Auch wenn normalerweise erst mit zunehmendem Alter das Risiko von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit steigt. Gerade mit Rücksicht auf Verwandte und Freunde sollte man sich rechtzeitig darum kümmern.

1.1 Brechen Sie ein Tabu ...

... und reden Sie mit Ihren Nächsten über Krankheit, Unfall und Tod. In jungen Jahren sollten Sie hier klare Ansagen machen: Wer sich deutlich äußert, lässt seine Liebsten nicht im Ungewissen. Wenn der schlimmste aller Fälle eintritt, wissen Ihre Angehörigen zumindest, was Sie für diesen Fall wollten und wie Ihre Meinung dazu ist. Die Schicksalsschläge treffen auch nicht nur Senioren. Wenn Sie beispielsweise mit dem Auto viel unterwegs sind, dann müssen Sie ständig damit rechnen, von heute auf morgen durch einen Verkehrsunfall Ihre Gesundheit – vielleicht nur vorübergehend – einzubüßen.

Auch sehr junge Menschen können plötzlich unheilbar erkranken. Im hohen Alter kann unerwartet die Altersdemenz eintreten. Es gibt noch zahlreiche weitere Situationen, in denen Menschen aller Altersklassen durch Unfall, lebensbedrohliche Erkrankung oder altersbedingt nicht mehr ohne fremde Hilfe ihre Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst regeln können. Das Schicksal schlägt altersunabhängig zu. Oft besteht dann der Wunsch, die wichtigsten Dinge für sich und die Angehörigen rechtzeitig zu regeln.

Hinzu kommt, dass durch die Möglichkeiten der modernen Medizin Patienten häufig Behandlungen ausgesetzt werden, die sie so für sich nicht gewollt hätten. Helfen Sie sich und Ihrem Partner, Ihren Angehörigen usw., für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. Sorgen Sie vor – und zwar nicht nur finanziell. Unterstützen Sie Ihre Familie bei den vielen jetzt auftretenden Alltagsproblemen, indem Sie die nachfolgenden Empfehlungen beachten.

1.2 Verschaffen Sie sich einen Überblick

Verschaffen Sie sich einen [Überblick] über Ihre Finanzen, Versicherungen, Versorgungen und sonstigen Vertragsangelegenheiten. Hierbei helfen Ihnen alle Formulare, die wir für sie auch zum Download zusammengestellt haben.Denn oft wissen selbst nahe Angehörige wie der Partner oder die Kinder nicht,

 bei welchen Banken Sie Konten haben,

 welche Versicherungen zum Beispiel für den Krankheitsfall bestehen,

 welche Versorgungsansprüche gegen einen ehemaligen Arbeitgeber bestehen,

 welche Vereinsmitgliedschaften Sie haben usw.

Im zweiten Abschnitt dieses Ratgebers finden Sie hierfür die notwendigen Formulare, die im Notfallordner enthalten sein sollten. Ihre Angehörigen werden es dann leichter haben, wenn ein Notfall eintritt. Und: Über entsprechende Kontovollmachten können Sie im Voraus regeln, wer an welches Geld kann. So können Sie sicher sein, dass nur die Personen, denen Sie absolutes Vertrauen schenken, auch über Ihr Geld verfügen können und es in Ihrem Sinne einsetzen werden.

1.3 Erteilen Sie Vollmachten

Wenn Ihre Vertrauensperson, die für Sie und in Ihrem Sinne handeln soll, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind, keinerlei Vollmachten hat, dann wird selbst der einfachste Behördengang kaum zu bewerkstelligen sein. Wenn Sie heute so erkranken, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, dann kann dies nur mittels [ Patientenverfügung ] geschehen. Nur wer eine solche in besseren Zeiten erstellt hat, kann im Nachhinein bei einer medizinischen Behandlung dann noch über sich bestimmen, wenn er geistig und körperlich nicht mehr dazu in der Lage ist. Und: Wer will schon eine fremde Person, die im Notfall für einen entscheidet? Eine gerichtlich angeordnete Betreuung wollen sicher viele Menschen vermeiden. Meistens besteht hier der Wunsch danach, dass sich eine ganz bestimmte Person um alle Angelegenheiten kümmern soll, wenn man es selbst nicht mehr kann. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich die gerichtliche Betreuung vermeiden.

Im dritten Kapitel finden Sie die [ Formulare ] für die Vollmachten, die für Sie wichtig sind. Mit den Erläuterungen wird Ihnen das Ausfüllen leicht fallen.

1.4 Auch an den Tod sollten Sie denken

Mit den Hinweisen und [ Formularen ] im vierten Abschnitt legen Sie zum einen das fest, was Sie für Ihre Bestattung wünschen. Sie machen zum anderen aber auch Ihre Angehörigen aufmerksam auf Dinge, die im Todesfall zu beachten sind und Unterlagen, die diese finden müssen. Mit diesen Formularen können Sie sichergehen, dass Ihre Angehörigen im Trauerfall zumindest die Gewissheit haben, dass sie alles, was Sie gewollt hätten, veranlassen können.

Und: Nehmen Sie sich Zeit. Es muss nicht alles auf einmal gemacht werden. Wer noch einmal nachdenkt, kommt vielleicht zu einem anderen und besseren Ergebnis. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Eintragungen bei Bedarf

zu aktualisieren. Selbst wenn sich an den einzelnen Inhalten nichts geändert hat, sollten Sie vor allem bei der Patientenverfügung durch Ihre Unterschrift mit Datum bestätigen, dass Sie an den getroffenen Verfügungen festhalten wollen. Eine Patientenverfügung sollte spätestens alle zwei Jahre überprüft werden.

1.5 Legen Sie verbindlich fest, was Sie wollen

Wenn Sie eine – ordnungsgemäß erstellte – Patientenverfügung haben, dann müssen Sie nicht mehr damit rechnen, dass Sie in einer schwierigen gesundheitlichen Situation so behandelt werden, wie das vielleicht ein Dritter für gut befindet, nicht aber Sie selbst. Entscheiden Sie selbst, auch in jungen Jahren. Unfälle oder Krankheiten können uns alle treffen, gleichgültig, wie alt wir sind. Wenn Sie in einer [ Betreuungsverfügung ] im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wird man Ihren Vorgaben nachkommen. Sie müssen sich dann nicht mit einem Fremden auseinandersetzen, der Ihre Geschäfte regelt.

Treffen Sie keine oder die falschen Vorsorgemaßnahmen, dann müssen Sie immer damit rechnen, dass im Unglücks- oder Krankheitsfall ein anderer – vielleicht eine Ihnen völlig fremde Person – über Ihren Willen hinweg entscheidet. Und: Eine solche Situation kann auch Ihre Liebsten belasten. Die kennen zwar Ihren Willen und Ihre Wünsche sehr gut. Sie haben dann aber nicht die notwendigen Vollmachten, um für Sie zu handeln.

1.6 Legen Sie einen Notfallordner an

Legen Sie einen Notfallordner an, in dem Sie alle notwendigen Informationen sammeln, die Ihren Verwandten ein sinnvolles Handeln möglich machen. In diesen Notfallordner sammeln Sie alle von Ihnen ausgefüllten Formulare: Hier gehört alles hinein von A wie Allergie bis Z wie Zentrale Vorsorgeregister-Registrierung. Sie haben auch die Möglichkeit, weitere Blätter, Formulare, Urkunden, Kopien, die für Sie wichtig sind, einzufügen oder den Aufbewahrungsort wichtiger Papiere zu vermerken. Ein [ Deckblatt ] für diesen Ordner haben wir Ihnen ebenfalls vorbereitet.

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Tipp: Diesen Notfallordner kontrollieren Sie einmal im Jahr unter Aktualitätsaspekten. Ist noch alles auf dem neuesten Stand? Muss ich etwas ergänzen oder aktualisieren? Das gilt vor allem für die persönlichen Daten wie Adresse, Telefonnummer usw., die sich durchaus öfter einmal ändern.

 

Wenn Sie noch leben, aber nicht mehr eigenständig Entscheidungen treffen können, müssen sich Ihre Angehörigen in dem von Ihnen angelegten Notfallordner Klarheit verschaffen können. Deshalb sollten Sie besonders darauf achten, dass Ihr Notfallordner den Angehörigen die folgenden Fragen beantwortet:

 Wer handelt und entscheidet im Fall des Falles?

 Wer verwaltet das Vermögen?

 Wer erledigt die Bankgeschäfte?

 Wer organisiert notwendige ambulante Hilfen?

 Wer sucht einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?

 Wer kündigt die Wohnung oder den Telefonanschluss?

 Welche ärztliche Versorgung wird bevorzugt?

 Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?

 Wer kümmert sich um die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

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Tipp: Informieren Sie Ihre Angehörigen und/oder Ihre Vertrauensperson darüber, wo Sie Ihren Notfallordner aufbewahren. Nur so ist sichergestellt, dass diese in einem Notfall schnell Zugriff darauf haben.

Die Autorinnen

Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa

Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa ist Rechtsanwältin in Feldafing. Sie ist regelmäßig als Buch- und Zeitschriftenautorin für Fachverlage und als Dozentin in den Bereichen Vorsorge, Pflege und Fragen des Arbeitslebens und Arbeitsrechts tätig.

Veronika Raithel

Veronika Raithel ist Rechtsanwältin in Moorenweis. Sie konzentriert sich in Ihrer Arbeit auf die Themen Erbrecht, Vorsorge und Pflege sowie Patientenrechte und ist hier bereits vielfach als Autorin und Referentin in Erscheinung getreten.

Achtung!

Alle Ausfüllhilfen zu den Formularen sind auch in den jeweiligen Download-Formularen als Kommentare hinterlegt.

Mit Hilfe dieses Verweissystems können Sie jeden wichtigen Hinweis direkt auffinden.

Alle Formulare in diesem Ratgeber finden Sie auch zum Download im Internet. Den Link finden Sie am Ende des Werks.

2 Persönliche Daten

2.1 Hinterlegen Sie Ihre persönlichen Daten

2.1.1 Ordnen Sie Ihre persönlichen Daten

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren Status quo und legen Sie einen [Notfallordner] an. Legen Sie alle ausgefüllten Formulare im Notfallordner ab. Ein [ Deckblatt ] für den Ordner liegt ebenfalls zum Download bereit.

Mit Hilfe der Formulare im ersten Abschnitt dieses Ratgebers haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten richtig und umfassend zu hinterlegen.

Der große Vorteil für Ihre Angehörigen ist, dass sie dann alles Wichtige für den Notfall direkt zur Hand haben. Vorausgesetzt ist natürlich immer, dassIhre Angehörigen Ihren Notfallordner auch finden. Deshalb sollten Sie klar mitteilen, wo sich dieser befindet.

Helfen Sie Ihren Angehörigen mit geordneten Unterlagen.

2.1.2 Ein Notfall ist ein Notfall

Natürlich wissen Ihre Angehörigen alles Mögliche über Sie, aber dennoch sind beispielsweise bei einem Unfall viele Menschen überfordert und können sich im Moment nicht konzentrieren.

Helfen Sie Ihren Liebsten in dieser Situation und hinterlegen Sie alle persönlichen Daten, nach denen Ihre Angehörigen z. B. von einem Arzt, einem Polizisten, einem Bankmitarbeiter usw. gefragt werden könnten.

In einem ersten Schritt hinterlegen Sie in Ihrem Notfallordner Ihre [ persönlichen Daten ]. Mit den folgenden Formularen sorgen Sie dafür, dass Sie hier nichts vergessen.

2.2 Formulare (Persönliche Daten)

2.2.1 Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

Eigene Person

Wichtig: Diese Hinweise gelten sinngemäß für alle Formulare zu den persönlichen Daten, soweit sie entsprechende Angaben enthalten. Sie finden die Hinweise auch in den jeweiligen Download-Formularen.

Adresse: Achten Sie darauf, dass Sie diese Angaben aktuell halten. Gerade Adressen und Telefonnummern ändern sich häufiger.

Krankenversicherung: Geben Sie an, in welcher Krankenversicherung Sie versichert sind. Das wird eine der ersten Fragen sein, die einem Angehörigen nach einem Unfall gestellt werden.

Reg.-Nr. des Standesamts: Die Registernummer finden Sie auf der Heiratsurkunde.

Aktenzeichen: Das Aktenzeichen der Ehescheidung finden Sie auf dem Scheidungsurteil.

Familienbuch: Geben Sie hier den Ort (Schreibtischschublade, Tresor usw.) an, an dem Sie Ihr Familienbuch aufbewahren. So haben Ihre Angehörigen die Möglichkeit, an ein Original zu kommen.

Partnerschaftsvereinbarung: Immer mehr Menschen entscheiden sich anstelle der Ehe für eine Lebensgemeinschaft. Damit verzichten sie allerdings auf eine Reihe von gesetzlich verbrieften Vorteilen, die verheirateten Paaren eingeräumt werden. Wenn eine solche Partnerschaft in eine Krise gerät, dann tauchen trotzdem eheähnliche Probleme auf, die sinnvollerweise zuvor in einem Partnerschaftsvertrag geregelt werden sollten.

2.2.2 Eigene Person


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.3 (Ehe-)Partner


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.4 Eigene Kinder


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.5 Kinder des (Ehe-)Partners


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.6 Gemeinsame Kinder


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.7 Eigene Eltern


Link zum ausfüllbaren Formular ].

2.2.8 Eltern des (Ehe-)Partners


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.9 Eigene Geschwister


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.10 Geschwister des (Ehe-)Partners


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.11 Eigene sonstige Verwandte/Angehörige


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.12 Sonstige Verwandte/Angehörige des (Ehe-)Partners


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

2.2.13 Vorsorgebevollmächtigte/-r


Link zum ausfüllbaren [ Formular ].

3 Finanzdaten

3.1 Warum Dokumente zu Ihren Finanzen so wichtig sind

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Dokumente, die Ihre Angehörigen in Sachen »Geld« für Sie benötigen. Denn in aller Regel weiß man nur selbst Bescheid über diese Dinge. Wer seine [ Sparbücher auflistet ], läuft nicht Gefahr, dass sie für Jahrzehnte verschollen bleiben oder gar ein »Finder« sich ein Sparbuch unter den Nagel reißt. Gerade bei Sparbüchern ist Vorsicht geboten, denn Banken können demjenigen, der das Sparbuch vorlegt, das Guthaben auszahlen. Eine Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob es sich dabei um die Person handelt, die dieses Sparbuch angelegt hat oder die das Guthaben tatsächlich auch bekommen soll.

3.1.1 Sonderfall Kontovollmachten

Am dringendsten müssen für den Notfall die Vermögensangelegenheiten geregelt werden. Und innerhalb dieser Vermögensangelegenheiten nehmen die Kontobevollmächtigungen einen besonderen Stellenwert ein. Nur wer eine wirksame und von der Bank akzeptierte [Vollmacht] hat, kann für Sie über Ihr Geld verfügen. Wenn keine Vollmacht vorliegt, sind schon die einfachsten Bankgeschäfte nicht möglich. Wenn z.B. eine Zuzahlung für eine Behandlung oder ein Hilfsmittel fällig wird, kann niemand diesen Betrag von Ihrem Konto abheben und zahlen. Wer keine Kontobevollmächtigung hat, muss für diesen Fall akzeptieren, dass ein vom Gericht eingesetzter Betreuer die Bewegung auf Ihrem Konto vornimmt.

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Tipp: Verwenden Sie unbedingt die [bankeigenen Formulare], die man Ihnen zur Verfügung stellt. Unser Muster dient hier zu Ihrer Kontrolle.Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie die Bankvollmacht notariell beurkunden. Auch in diesem Fall müssen Sie bankeigene Vordrucke verwenden.

Wenn Sie alleiniger Inhaber eines Giro- oder Sparkontos sind, kann auch Ihr Ehepartner nicht über das Konto verfügen und benötigt für den Notfall immer eine Bankvollmacht.

3.1.2 Bis zum Tod und darüber hinaus

Die Kontovollmacht, die man übrigens auch für ein Depot erteilen kann, sollte über den Tod hinaus Geltung haben. Sie stellen damit sicher, dass die Bestattung gewährleistet ist und die Nachlassabwicklung nach Ihren Vorstellungen verläuft.

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Tipp: Das heißt nicht, dass der Kontovollmachtsinhaber frei über Ihr Geld verfügen kann und darf. Der Bevollmächtigte ist gegenüber den Erben zur Auskunft verpflichtet und er muss diesen auch detailliert darlegen, welche Ausgaben wofür gemacht wurden. Kann der Bevollmächtigte diese Rechenschaft nicht ablegen, macht er sich gegenüber den Erben schadensersatzpflichtig.

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