Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsschadens
Das Verhältnis des Vermögensnachteils bei der Untreue (§ 266 StGB) zum Vermögensschaden beim Betrug (§ 263 StGB) unter besonderer Berücksichtigung des GefährdungsschadensText
Link kopieren
Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine schnellere und komfortablere Nutzung der Website zu ermöglichen.Mehr erfahren
Отзывы