Buch lesen: "Festschrift für Jürgen Taeger"

Schriftart:

IT-Recht in Wissenschaft und Praxis

Festschrift für
Jürgen Taeger

Herausgegeben von

Louisa Specht-Riemenschneider • Benedikt Buchner •

Christian Heinze • Oliver Thomsen

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

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ISBN: 978-3-8005-1716-9



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Printed in Germany

Geleitwort

Am 23. Oktober 2020 hält Jürgen Taeger seine Abschiedsvorlesung an der Universität Oldenburg. Für seine Freunde und Wegbegleiter* ist das ein willkommener Anlass, die Verdienste von Jürgen Taeger als Wissenschaftler, Hochschullehrer und Praktiker in Form der vorliegenden Festschrift zu würdigen. Wir Herausgeber freuen uns sehr, dass sich im Rahmen dieser Festschrift so viele Kollegen, Gefährten und Freunde von Jürgen Taeger zusammengefunden haben, um auch auf diese Weise ihre persönliche und fachliche Wertschätzung zu zeigen.

Jürgen Taeger wurde am 5. Juni 1954 in Hannover geboren. Er studierte ab 1976 Rechts- und Sozialwissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Universität Hannover. 1982 legte er sein Assessorexamen ab. Von 1982 bis 1987 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover. Nach der Promotion 1987 blieb er dem Institut treu und war dort als Hochschulassistent bei seinem akademischen Lehrer Wolfgang Kilian tätig. Dort wurde er 1994 mit einer Arbeit zur außervertraglichen Haftung für fehlerhafte Computerprogramme habilitiert. Bereits die damals erteilte Venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht und Rechtsinformatik bringt das zum Ausdruck, was dann das weitere wissenschaftliche Wirken von Jürgen Taeger bis heute kennzeichnet, nämlich die traditionelle rechtswissenschaftliche Forschung in Kerngebieten des Privatrechts, kombiniert mit einer visionären Aufarbeitung und Fortentwicklung zentraler rechtlicher Zukunftsfragen an der Schnittstelle von Recht und Informatik.

Von 1991 bis 1996 vertrat Jürgen Taeger Professuren an verschiedenen Universitäten. 1996 erhielt er einen Ruf an die Universität Ilmenau, den er ablehnte. Einen Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg nahm er im selben Jahr an und hat dort bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im März dieses Jahres die Forschung und Lehre am Fachbereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften maßgeblich geprägt. Die Liste seiner Verdienste sowohl um die rechtswissenschaftliche Forschung als auch um die juristische Ausbildung ist so lang, dass sie im Rahmen dieses Vorworts kaum angemessen gewürdigt werden kann. Wer sein Publikationsverzeichnis aufruft, wird dort mehr als 200 Einträge und 30 herausgegebene Bücher finden, und mit den Schriften, die Jürgen Taeger selbstständig veröffentlicht oder herausgegeben hat, lässt sich eine juristische Bibliothek für das Informationsrecht und die Rechtsinformatik schon mehr als reichhaltig bestücken.

Prägend ist vor allem aber auch das herausragende Engagement von Jürgen Taeger für die Ausbildung von Nachwuchsjuristinnen und -juristen. Verwiesen sei hier nur auf seine Tätigkeit als Direktor des Center für lebenslanges Lernen der Universität Oldenburg und auf seine Leitung des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Informationsrecht (LL.M.)“. Für viele Juristinnen und Juristen in ganz Deutschland ist Jürgen Taeger das prägende Gesicht ihrer informationsrechtlichen Ausbildung. Maßgeblich betrieben hat Jürgen Taeger auch die Gründung des Interdisziplinären Zentrums für Recht der Informationsgesellschaft (ZRI), dessen Leitung er seit 2017 innehat. So treibt er denn auch in diesem interdisziplinären Rahmen die Forschung voran, um Antworten auf die dringenden technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen unserer Zeit zu finden. Weitere Funktionen Jürgen Taegers seien hier nur beispielhaft aufgezählt: seine vielfältigen Ämter in der akademischen Selbstverwaltung, sei es als Dekan, als Institutsdirektor oder als Mitglied des Akademischen Senats, seine zahlreichen Beiratstätigkeiten, unter anderem auch bei den verschiedensten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften, oder auch seine Ehrenämter in unterschiedlichen Stiftungen. Nicht minder beeindruckend ist die Liste seiner Drittmittelforschungsprojekte, die bereits in den 90er Jahren beginnt – in einer Zeit also, in der für die meisten Juristinnen und Juristen an deutschen Universitäten die heute so wichtige Drittmittelforschung noch ein Fremdwort war.

Wer Jürgen Taeger kennt, verbindet mit seiner Person vor allem aber auch die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI). Seit 2005 lenkt er als Vorsitzender die Geschicke der Stiftung, er ist das Gesicht der DSRI und hat deren jährlich stattfindende Herbstakademie zu einer Institution gemacht, mit deren Strahl- und Anziehungskraft sich wohl kaum sonst eine juristische Tagungsveranstaltung messen kann. Wer Jürgen Taeger im Vorfeld und bei der Tagung selbst erlebt, der kann sehen, mit wie viel Herzblut, Energie und auch Erfolg er seine Vision verfolgt, engagierte junge Juristinnen und Juristen zusammenzubringen und zu fördern, nicht nur durch ein hochkarätiges wissenschaftliches Programm, sondern auch durch einen gesellschaftlichen Rahmen, der geprägt ist durch die Person Jürgen Taegers als wohlwollender und lebensfroher Mentor der jungen Juristengeneration.

Jürgen Taeger mag zwar eine Abschiedsvorlesung halten, ein Abschied als Forscher und Lehrer, als Rechtspraktiker oder als Nachwuchsförderer wird damit aber gewiss nicht einhergehen. Dafür werden nicht zuletzt all diejenigen sorgen, die auch schon bislang auf seine Kooperation und Unterstützung gebaut haben – angefangen bei der DSRI über seine zahlreichen Kollegen und Freunde in Wissenschaft und Praxis bis hin zur Universität Babeş-Bolyai Universität Cluj-Napoca (Rumänien), die ihm erst kürzlich den Titel „Prof. h.c.“ verliehen hat. In diesem Sinne freuen sich auch die Herausgeber und Autoren dieser Festschrift auf viele weitere Jahre der juristischen Zusammenarbeit und der freundschaftlichen Verbundenheit.

Bonn, Bremen, Hannover, Oldenburg

Louisa Specht-Riemenschneider,

Benedikt Buchner,

Christian Heinze,

Oliver Thomsen

* Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Verzeichnis der Autoren

Charlotte Berg

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, White & Case LLP, Frankfurt am Main

Benedikt Buchner

Dr. iur., LL.M. (UCLA), Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Direktor des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR), Universität Bremen

Petra Buck-Heeb

Dr. iur., Universitätsprofessorin für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Leibniz Universität Hannover und Sprecherin der dortigen Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht

Hermann Butzer

Dr. iur., Universitätsprofessor, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht, Direktor des Instituts für Staatswissenschaft, Leibniz Universität Hannover

Christian Czychowski

Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und Partner, Nordemann Czychowski & Partner, Berlin, Honorarprofessor an der Universität Potsdam

Dieter Dörr

Dr. iur., Seniorforschungsprofessor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht, Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Jan Eichelberger

Dr. iur., LL.M.oec., Universitätsprofessor, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

Thorsten Feldmann

LL.M. (UCLA), Rechtsanwalt und Partner, JBB Rechtsanwälte, Berlin

Detlev Gabel

Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner, White & Case LLP, Frankfurt am Main

Sebastian Golla

Dr. iur., Juniorprofessor für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im digitalen Zeitalter, Ruhr-Universität Bochum

Christian Heinze

Dr. iur., LL.M. (Cambridge), Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insbesondere Patent- und Markenrecht (GRUR-Professur), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

Hans-Ulrich Heyer

(Hon.) Prof. Dr. iur., RiAG, stellv. DirAG Oldenburg (Oldbg.)

Thomas Hoeren

Dr. iur., Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Zivilrechtliche Abteilung –, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Bernd Holznagel

Dr. iur., LL.M. (McGill), Universitätsprofessor, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Öffentlichrechtliche Abteilung –, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Thomas Janicki

LL.M. (Kassel), Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Jan Christopher Kalbhenn

LL.M. (Amsterdam), Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Öffentlichrechtliche Abteilung –, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Wolfgang Kilian

Prof. em. Dr. Dr. h.c., Institut für Rechtsinformatik (IRI), Leibniz-Universität Hannover

David Klein

Dr. iur., LL.M. (Univ. of Washington), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Taylor Wessing PartG mbB, Hamburg

Sascha Kremer

Fachanwalt für IT-Recht und Gründer, Kremer Rechtsanwälte, Köln

Matthias Lachenmann

Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner, BHO Legal PartG mbB, Datenschutzbeauftragter (UDISzert) und Gesellschafter, BHO Consulting GmbH, Köln

Sebastian Louven

Dr., Rechtsanwalt, louven.legal, Detmold, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Jochen Marly

Prof. Dr. iur., Universitätsprofessor für Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Recht der Informationsgesellschaft, Technische Universität Darmstadt

Jan Geert Meents

Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner, DLA Piper, München

Dirk Meinicke

Dr. iur., LL.M. (Hamburg), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für IT-Recht, Partner bei Meinicke & Berthel Rechtsanwälte/Fachanwälte, Hamburg

Britta Alexandra Mester

Dr. iur., Leiterin Akademie/Senior Beraterin Datenschutz, datenschutz nord GmbH, RAin, Herausgeberin Datenschutz und Datensicherheit (DuD), Lehrbeauftragte C3L, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Bremen

Flemming Moos

Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Osborne Clarke, Hamburg

Boris P. Paal

Dr. iur., M.Jur. (Oxford), Universitätsprofessor für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Medien- und Informationsrecht, Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht (Abt. I – Privatrecht), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Carlo Piltz

Dr. iur., Rechtsanwalt, Salary Partner, reuschlaw Legal Consultants, Berlin

Jan Pohle

Rechtsanwalt und Partner, DLA Piper, Köln

Boris Reibach

LL.M., Rechtsanwalt und Partner, Scheja und Partner Rechtsanwälte Bonn

Thomas Riehm

Dr. iur., Universitätsprofessor, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie, Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft, Universität Passau

Johannes Rolfs

Dr. iur., LL.M. (Informationsrecht), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Edgar Rose

Dr. iur., Geschäftsführer des Interdisziplinären Zentrums für Recht der Informationsgesellschaft (ZRI), Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

David Saive

Dr. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Taeger, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und Head of Legal, Digital Vault Services GmbH, München

Gregor Scheja

Dr., Rechtsanwalt, Scheja und Partner Rechtsanwälte, Bonn

Jens M. Schmittmann

Dr. iur., Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management Essen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Steuerberater und Mitglied des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs. Chefredakteur der Zeitschriften Betriebs-Berater und Der Steuerberater in der dfv Mediengruppe

Jochen Schneider

Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, CSW Rechtsanwälte, München

Jens M. Schubert

Dr. iur. habil., apl. Professor für Arbeitsrecht und Europäisches Recht, Leuphana Universität Lüneburg, Leuphana Law School; designierter Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der AWO, Berlin

Volker Schumacher

Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner, Lindenau Prior & Partner, Düsseldorf

Louisa Specht-Riemenschneider

Prof. Dr. iur., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht, Direktorin am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht, Leiterin der Forschungsstelle für Rechtsfragen neuer Technologien sowie Datenrecht (For-Tech), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Indra Spiecker genannt Döhmann

Prof. Dr. iur., LL.M. (Georgetown), Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht, Verwaltungswissenschaften; Direktorin Forschungsstelle Datenschutz, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Björn Steinrötter

Dr. iur., Juniorprofessur für IT-Recht und Medienrecht, Universität Potsdam

Oliver Thomsen

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Leiter Recht, CEWE Stiftung & Co.

KGaA, Oldenburg

Paul Voigt

Lic. en Derecho, CIPP/E Rechtsanwalt & Abogado, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Berlin

Barbara Völzmann-Stickelbrock

Prof. Dr. iur., Universitätsprofessorin der FernUniversität in Hagen, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Zivilprozessrecht

Andreas Wiebe

Dr., LL.M., Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht, Direktor Institut für Wirtschafts- und Medienrecht, Georg-August-Universität Göttingen

Inhaltsverzeichnis

1  Geleitwort

2  Verzeichnis der Autoren

3  1. Teil Bürgerliches Recht Außervertragliche Haftung für fehlerhafte Computerprogramme – Taeger 25.0 I. Einleitung II. Die Taeger’schen Grundlagen 1. Produkthaftung nach dem ProdHG 2. Die Haftung nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung III. 25 Jahre nach der Habilitationsschrift IV. Schluss Over-the-Air-Updates bei vernetzten Fahrzeugen – Pflicht zur Durchführung und Pflicht zur Duldung I. Einleitung1 II. Produzentenhaftung: Produktbeobachtungspflicht III. Rechtsfolge: Update-Pflicht? 1. Umfang und Ausgestaltung der (gefahrenabwehrrechtlich erforderlichen) Updates 2. Duldungspflicht des Nutzers/Eigentümers IV. Zusammenfassung Datenschutz durch Technikgestaltung in der Vertragspraxis I. Einleitung1 II. Datenschutz durch Technikgestaltung 1. Überblick zu Art. 25 DS-GVO 2. Regelungsadressaten des Art. 25 DS-GVO 3. Konkrete Anforderungen in der Praxis III. Vertragsrechtliche Implikationen des Datenschutzes durch Technikgestaltung 1. Vorvertragliche Pflichten 2. Grundlagen im Lichte vertragstypologischer Spezifika 3. Ausgewählte, spezielle Problemlagen in der Praxis IV. Vertragliche Lösungsoptionen V. Fazit Daten als Gegenleistung? I. Einführung 1. Überblick: Datengetriebene Geschäftsmodelle 2. Arten datenbezogener Austauschbeziehungen II. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen 1. Einwilligung und Widerruflichkeit 2. Das Koppelungsverbot des Art. 7 Abs. 4 DSGVO 3. Gesetzliche Erlaubnistatbestände III. Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Schuldrecht 1. Vertragspflicht zur Einwilligung? 2. Schicksal der Gegenleistung bei Widerruf der Einwilligung IV. Ergebnisse Über die Willenserklärung – Der Rechtsbindungswille in Zeiten des technologischen Wandels I. Das Internet der Verträge oder Trierer Weinversteigerung 4.0 II. Der Rechtsbindungswille III. Die Ermittlung des Rechtsbindungswillens IV. Untersuchung der „digitalen“ Fallgruppen 1. Vertragsschluss im Internet 2. Webseitennutzungsverträge V. Übertragung der Fallgruppen auf die Blockchain-Technologie 1. (Kurze) technische Beschreibung 2. Teilnahme an der Blockchain 3. Rechtsbindungswille in der Blockchain VI. Kritische Betrachtung der Fallgruppen-Methodik VII. Kritische Betrachtung der Auslegung anhand des objektiven Empfängerhorizonts VIII. Interdisziplinarität als Schlüssel

4  2. Teil Recht der Daten und Datenschutz Auskunfteien – alte Herausforderungen, neue Lösungsansätze? I. Einleitung II. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung im Auskunfteienbereich 1. Ausgangspunkt 2. Die Datenübermittlung an Auskunfteien 3. Die Datenverarbeitung durch Auskunfteien 4. Die Datenabfrage bei Auskunfteien III. Fazit Aufzeichnungspflichten bei Wertpapiergeschäften nach § 83 WpHG I. Einleitung II. Die Rechtsgrundlagen 1. MiFID II bzw. § 83 WpHG 2. DSGVO 3. Verhältnis von DSGVO und MiFID II III. Die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation IV. Wechselwirkungen von WpHG und DSGVO 1. § 83 WpHG als Erlaubnistatbestand i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO 2. Information bzw. Einwilligung der betroffenen Personen 3. Recht auf Auskunft und Kopie 4. Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung 5. Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen V. Fazit Hat der Staat Daten zu verschenken – und darf er das? I. Datenschätze der öffentlichen Hand II. Muss die Kommune Verkehrsdaten an Private herausgeben? III. Darf die Kommune Verkehrsdaten an Private herausgeben? IV. Wie ist die Datenweitergabe vertragsrechtlich auszugestalten? V. Vertragsmodelle VI. Ergebnis Ersatz immaterieller Schäden bei Datenschutzverstößen I. Rechtsprechung 1. AG Diez, Schlussurteil vom 7.11.2018 – 8 C 130/18 2. LG Karlsruhe, Urteil vom 2.8.2019 – 8 O 26/19 3. OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 11.6.2019 – 4 U 760/19 4. OLG Innsbruck, 13.2.2020 – 1 R 182/19b II. Literatur III. Schaden und Schadensersatz im Spiegel des Unionsprivatrechts 1. Autonom-unionsrechtlicher oder mitgliedstaatlicher Schadensbegriff? 2. Schadensrechtliche Grundsätze des Unionsprivatrechts 3. Kein Schadensersatzanspruch ohne Schaden 4. Keine generelle Ausnahme von „Bagatellverstößen“ 5. Immaterielle Schäden 6. Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs 7. Notwendigkeit der konkreten Darlegung immaterieller Einbußen IV. Fazit Das neue brasilianische Datenschutzgesetz – DSGVO unter dem Zuckerhut I. Einleitung II. Überblick über das LGPD7 1. Aufbau und Zwecksetzung 2. Anwendungsbereich 3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 4. Internationaler Datentransfer 5. Rechte der Betroffenen 6. Weitere Pflichten der datenverarbeitenden Stellen 7. Haftung und Sanktionen 8. Datenschutzaufsicht III. Ein angemessenes Datenschutzniveau in Brasilien? IV. Ausblick Pfade der polizeilichen Datenverarbeitung I. Jürgen Taeger im Sicherheitsrecht II. Entwicklung polizeilicher Datenverarbeitung 1. Polizeiliches Informationswesen: Von INPOL zu Polizei 2020 2. Private Datenbestände: Von Schützenvereinen zu Sozialen Netzwerken 3. Computergestützte Ermittlungsmethoden: Von Rasterfahndung zu Data Mining III. Fazit Datenschutzverantwortlichkeiten bei Insolvenzbekanntmachungen I. Einleitung 1. Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren 2. Das Insolvenzportal 3. Vernetzung von Insolvenzregistern innerhalb der EU II. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten für Insolvenzbekanntmachungen 1. Die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten 2. Insolvenzgerichte 3. Insolvenzportalbetreiber 4. Europäisches Insolvenzregister (IRI) III. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten bei Verarbeitungen über Datenschnittstellen, eigenständigen Transkriptionen und Suchalgorithmen IV. Folge der eigenständigen Verantwortlichkeiten V. Ergebnis Unzulänglichkeiten im Konzept der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit I. Auftakt II. Konzept der Verantwortlichkeit 1. Verantwortungszuweisung 2. Bestimmungskriterien der Verantwortlichkeit III. Konzeptionelle Defizite bei der Bestimmung von Verantwortlichkeiten 1. Verantwortlichkeiten in dezentralisierten Strukturen 2. Mehrgliedrige Verarbeitungsszenarien 3. Verantwortungsdiffusionen IV. Korrekturansätze 1. Rückbesinnung auf den Wortlaut 2. Alleinverantwortlichkeiten 3. Nutzung von gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten 4. Datenschutzrechtliche Störerhaftung V. Schlussbetrachtung Personenbezogene Geschichte des Datenschutzrechts I. Idee der „informationellen Selbstbestimmung“ II. Datenschutzrecht als Umsetzung der Idee III. EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) IV. Internationales Datenschutzrecht V. Zukunft des Datenschutzrechts 1. Marktmacht 2. Kommerzialisierung personenbezogener Daten 3. Weitere Probleme VI. Errungenschaft des Datenschutzrechts Zivilrechtlicher Datenschutz oder datenschutzrechtliches Zivilrecht? I. Systematik der DSGVO als Ausgangspunkt II. Die Rechtsgrundlage III. Der unbestimmte Rechtsbegriff als zentrales Problem 1. Autonom statt individuell 2. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale 3. Datenschutzrechtlich „zulässige“ Vertragstypen? IV. Fazit Künstliche Intelligenz als (gemeinsam) Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter unter der DSGVO? I. Einleitung: Begriff der Künstlichen Intelligenz1 II. Zum sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO III. Die Verantwortlichkeit in der DSGVO 1. Zum Begriff des Verantwortlichen in der DSGVO 2. Die e-Person als juristische Person? 3. KI als Entscheidungsträger? 4. KI als Auftragsverarbeiter oder gemeinsam Verantwortlicher? 5. Zurechnung der Entscheidungen einer stärkeren KI? 6. Zwischenergebnis de lege lata 7. Analoge Anwendung von Art. 4 Nr. 7 DSGVO? IV. De lege ferenda: Ein Blick in die Zukunft Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen I. Beispiele für KI-Anwendungen im Gesundheitswesen II. Technische Grundlagen von KI-Medizinprodukten 1. Künstliche Intelligenz (KI) 2. Machine Learning (ML) und Deep Learning (DL) 3. Geschlossene und offene KI-Systeme im Gesundheitswesen III. Medizinprodukterecht bei KI-Systemen IV. Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten mittels KI 1. „Die KI“ als System eines Verantwortlichen 2. Verantwortlichkeit bei geschlossenen KI-Systemen 3. (Gemeinsame) Verantwortlichkeit bei offenen KI-Systemen V. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 1. Rechtsgrundlagen in geschlossenen und offenen KI-Systemen 2. Anforderungen an die Einwilligung im medizinischen Bereich 3. Fazit zu Rechtsgrundlagen VI. Verbot der automatisierten Einzelfallentscheidung VII. Übertragung von Gesundheitsdaten im Rahmen von KI-Systemen 1. Weisungsgebundene Tätigkeiten an den KI-Systemen 2. Ergänzende Vorgaben an internationale Datentransfers VIII. Ausblick: Erforderliche Anpassungen an KI im internationalen Gesundheitswesen Informationelle Selbstbestimmung in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung I. Hintergrund und ursprüngliche Kritik II. Rechenschaftspflicht III. Joint Control/Auftragsverarbeitung IV. Datenschutz-Folgenabschätzung V. Haftung VI. Fazit Der Einsatz von Cloud Services in der Rechtsanwaltskanzlei – berufsrechtliche Risiken und rechtsgestalterische Lösungswege I. Einleitung II. Vorgaben aus BRAO und BORA 1. Geheimhaltungspflicht und Annex-Verpflichtungen 2. Beauftragung von Cloud Service-Providern nach § 43e BRAO 3. Zusätzliche Anforderungen für Cloud Service-Provider außerhalb Deutschlands 4. Verpflichtung, die Zusammenarbeit mit Cloud Service-Providern zu beenden 5. Obligatorische Einwilligung des Mandanten bei individueller Auslagerung 6. Einwilligung und Verzicht 7. Der Umgang mit Handakten, § 50 BRAO 8. Datenschutz III. Strafgesetzbuch 1. Sachlicher Geltungsbereich von § 203 StGB in Bezug auf Rechtsanwälte und geschützte Informationen 2. Allgemeine Zulässigkeit einer Auslagerung – Kriterium der „Erforderlichkeit“ 3. Anforderungen für die Auslagerung von geschützten Informationen /Geheimhaltungspflichten 4. Rechtliche Konsequenzen für Cloud Service-Provider IV. Informationspflicht gegenüber Mandanten im Hinblick auf die Auslagerung V. Fazit Scoring im Spannungsfeld von DS-GVO und BDSG I. Einleitung II. Scoring als Betrachtungsgegenstand 1. Einsatzfelder und Zielsetzungen 2. Internes und externes Scoring 3. Charakteristische Phasen von Scoring-Verfahren III. Scoring im Spannungsfeld von DS-GVO und BDSG 1. Gesetzeshistorie 2. Datenschutzrechtliche Vorgaben 3. Anwendung der Maßstäbe auf das externe Scoring 4. Betroffenenrechte IV. Fortentwicklungsperspektiven V. Zusammenfassung „Sicherheit der Verarbeitung“ als gesetzlicher Erlaubnistatbestand – Wann dürfen personenbezogene Daten zum Zweck der Daten- und IT-Sicherheit verwendet werden? I. Einleitung II. Verarbeitung auf der Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) 1. Erfüllung 2. Rechtliche Verpflichtung 3. Der der Verantwortliche unterliegt III. Anforderungen an die Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 3 DSGVO) 1. Rechtsgrundlage festgelegt durch Unionsrecht 2. Zweckfestlegung (zwingend) 3. Spezifischere Vorgaben (optional) 4. Verfolgung eines im öffentlichen Interesse liegenden Ziels IV. Anwendungsfall: Art. 32 DSGVO V. Fazit Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von gewerkschaftlichen Direktwerbemaßnahmen gegenüber Nichtmitgliedern I. Zulässigkeit der direkten Gewerkschaftswerbung 1. Werbebegriff der DSGVO 2. Erlaubnistatbestand der DSGVO 3. Berücksichtigung anderer Vorschriften 4. Zwischenergebnis II. Grundsätzliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Information von Betroffenen nach Art. 13, 14 DSGVO 1. Informationspflichten bei Direkt- und Dritterhebung22 2. Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflichten23 3. Form der Informationspflicht24 4. Auswirkungen der Informationspflichten auf die Interessenabwägung Die zeitliche Wirkungsdauer der datenschutzrechtlichen Einwilligung – das „absolute“ und „relative“ Verfallsdatum I. Einleitung II. Fazit und Folgerungen aus dem Bestehen des „absoluten“ und „relativen Verfallsdatums“ Arbeitsschutz vs. Datenschutz!? I. Das Konfliktfeld zwischen Arbeitsschutz und Datenschutz 1. Aktuelle Varianten der verstärkten Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Arbeitsschutz 2. Hochrangige Schutzgüter im Konflikt 3. Befund II. Rechtliche Strukturen 1. Arbeitsschutzrecht 2. Datenschutzrecht III. Beispiel: Bodycams bei privaten Diensten 1. Anzuwendendes Recht 2. Berechtigtes Interesse 3. Eignung zur Prävention 4. Erforderlichkeit des Einsatzes von Bodycams 5. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne Grenzen der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO – Erkenntnisse aus einem Vergleich zur strafrechtlichen Mittäterschaft sowie zum öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Störerbegriff nach deutschem Recht I. Voraussetzungen zur Annahme einer gemeinsamen Verantwortung II. Rechtsvergleichende Auslegung des Europarechts III. Vergleich der gemeinsamen Verantwortung nach Art. 26 DSGVO zur Mittäterschaft nach deutschem Strafrecht IV. Vergleichbarkeit von Straf- und Datenschutzrecht 1. Ähnlicher Wortlaut 2. Vergleichbarer Regelungsgehalt 3. Vergleichbare Normenstruktur in Europa V. Abgrenzungskriterien einer strafrechtlichen Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB VI. Vergleich der gemeinsamen Verantwortung nach Art. 26 DSGVO zur öffentlich-rechtlichen Störerhaftung nach deutschem Recht VII. Zustandsverantwortlichkeit VIII. Handlungsverantwortlichkeit IX. Vergleich zur Rechtsprechung des EuGH X. Zweckveranlasser XI. Vergleich der gemeinsamen Verantwortung nach Art. 26 DSGVO zum zivilrechtlichen Störerabwehranspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB XII. Mittelbarer Handlungsstörer XIII. Vergleich zur Rechtsprechung des EuGH XIV. Ergebnis Veröffentlichung der Insolvenzverwaltervergütung zwischen Datenschutz und Transparenz I. Einführung II. Bekanntmachung des Vergütungsbeschlusses III. Datenschutzrechtliche Einwendungen IV. Rechtfertigung der Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses 1. Sachlicher Anwendungsbereich 2. Räumlicher Anwendungsbereich 3. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung 4. Rechtmäßigkeit neuer Geschäftsmodelle V. Fazit Datenschutzrecht und anwaltliches Berufsrecht: Spannungsverhältnis, Zusammenspiel und aktuelle Brennpunkte I. Das Verhältnis Berufsrecht und Datenschutzrecht 1. Verschwiegenheit versus datenschutzrechtliche Informationspflichten 2. Datenschutzaufsicht versus Rechtsanwaltskammern 3. Ein Datenschutzverstoß kann zugleich ein Berufsrechtsverstoß sein II. Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen 1. Outsourcing von nicht-anwaltlichen Dienstleistungen 2. Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit dem Mandanten 3. Versenden von E-Mails an den Gegner 4. Datenschutzrechtliche Beratung durch Nicht-Anwälte – ein Verstoß gegen das RDG? 5. Ausblick Technikzukünfte: Überlegungen zu Determinanten von Datenzugang und Welthandel mit Daten I. Vorwort II. Einleitung III. Außerrechtliche Rahmenbedingungen eines Welthandels mit Daten 1. Technikzukünfte 2. Die Infrastruktur 3. Daten als Öffentliches Gut IV. Der Schutz von Daten als ein Regelungsregime des Welthandels mit Daten 1. Der Schutz der Herkunft von Daten ohne territoriale Kollisionsregel und Rechtsvereinheitlichung 2. Die Verwendung von Daten und ihre Zusammenführung aus unterschiedlichen Quellen V. Die Kontrolle des weltweiten Handels und der Einhaltung von Datenschutzrecht 1. Das Problem der Anonymität und die prozessuale Durchsetzbarkeit 2. Mangelnde Kenntnis von Informationseingriffen 3. Die Ausgestaltung von Auffindbarkeit und Vergessen VI. Fazit und Ausblick: Das Vorsorgeprinzip als Ausdruck der Multipolarität von Technikzukünften Datenwirtschaftsrecht* I. Einleitung II. Daten als Wirtschaftsgüter in Zeiten der Digitalisierung III. Status quo im „Recht der Daten“ IV. Bausteine eines Datenwirtschaftsrechts 1. Personenbezogene Daten 2. Nicht-personenbezogene Daten V. Schluss Der Arbeitgeber als TK-Diensteanbieter – Unauflösbarer Konflikt zwischen Fernmeldegeheimnis und DSGVO-Pflichten? I. Einführung II. Pflichten aus dem TKG 1. Arbeitgeber als TK-Diensteanbieter 2. Pflichten von Diensteanbietern III. Rechtliche Konflikte 1. Konflikte mit nationalem Recht 2. Konflikte mit der DSGVO IV. Verhältnis zwischen DSGVO und § 88 TKG 1. Art. 95 DSGVO 2. Art. 88 DSGVO V. Fazit Datenschutz, Big Data und KI im Gesundheitswesen I. Einführung: Gesundheitswesen, Big Data und KI II. Hauptprobleme aus datenschutzrechtlicher Sicht 1. Personenbezug 2. Anonymisierung und Pseudonymisierung 3. Einwilligung als Rechtsgrundlage 4. Forschungsprivileg Art. 9 Abs. 2 lit. j i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO, §§ 27 BDSG, 75 Abs. 3 SGB X 5. Art. 9 Abs. 2 lit. h, i DSGVO und Bedeutung für KI 6. Zweckbindung und Ausnahmen 7. Informationspflichten und Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit 8. Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Datenrichtigkeit 9. Art. 22 DSGVO Verbot automatisierter Entscheidungen 10. Weitere datenschutzrechtliche Pflichten III. Lösungswege und Perspektiven 1. Rolle der Ethik 2. Privacy by Design 3. Einwilligung als Dreh- und Angelpunkt 4. Erweiterung von Art. 22 DSGVO 5. Selbst- und Ko-Regulierung 6. Klassische Regulierung IV. Fazit

5  3. Teil Informations- und Medienrecht Freedom of information oder arcana imperii? I. Einführung II. Warum eigentlich? Ziele, Vor- und Nachteile von Informationszugangsfreiheit III. Umschau: Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzgebung in Deutschland IV. Entwürfe, Entwürfe, Entwürfe ... – Zum Stand in Niedersachsen 1. Rückblick auf zehn Jahre Diskussion 2. Vorstellung und Vergleich der in jüngerer Zeit vorgelegten Gesetzentwürfe V. Fazit und Ausblick Die Meinungsmacht der Intermediäre und der neue Medienstaatsvertrag I. Einleitung II. Die Vorgaben der Rundfunkfreiheit 1. Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit 2. Die Pflicht zur Vielfaltsicherung III. Die Meinungsmacht der Intermediäre IV. Die Regelungen im Medienstaatsvertrag und ihre Bewertung 1. Allgemeines 2. Die lückenhafte Einbeziehung der Intermediäre in den Medienstaatsvertrag 3. Das Fehlen eines medienübergreifenden Vielfaltssicherungsrechts 4. Die Maßnahmen zur positiven Vielfaltssicherung a) Stärkung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks b) Transparenzregelungen c) Diskriminierungsverbot d) Das fehlende verfahrensrechtliche Instrumentarium V. Zusammenfassung Journalistische Sorgfaltspflichten auf YouTube und Instagram I. Journalistische Sorgfalt im Internet als Regelungsproblem II. Anerkennung journalistischer Grundsätze und des Wahrhaftigkeitsgebots III. Normadressaten 1. Pressedienste 2. Informationsdienste 3. Fazit IV. Aufsicht 1. Pressedienste 2. Informationsdienste 3. Fazit V. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 1. Journalistische Sorgfaltspflichten für Informationsdienste 2. Aufsichtsbefugnisse über Informationsdienste 3. Unterschiedliche Behandlung von Presse- und Informationsdiensten VI. Schlusswort Der digitale Lauschangriff – Zugriff auf smarte Sprachassistenten im Strafverfahren I. Einleitung II. Smart-Home: Digitalisierung des Lebensalltags und der Privatsphäre 1. Smarte Sprachassistenten im Alltag 2. Funktionsweise und technischer Hintergrund 3. Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung III. Strafverfahrensrechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung von Sprachassistenten 1. Verfassungsrechtliche Vorüberlegungen 2. Offene Maßnahmen 3. Verdeckte Maßnahmen IV. Fazit Informationsregeln im Arbeitsrecht I. Einführung und erste Sortierung 1. Ausdrückliches und inkludiertes Informationsrecht 2. Einfache und qualifizierte Informationsgabe 3. Form der Informationsgabe 4. Blickwinkel 5. Rechtsfolgen/Sanktionen II. (Unvollständige) Sammlung von Informationsregeln im Arbeitsrecht 1. Aus dem Arbeitsverhältnis kommend 2. Arbeitsschutzrecht (i. w. S.) 3. Kollektives Arbeitsrecht III. Kritik an den Rahmenbedingungen einer Informationsgabe anhand dreier Beispiele 1. Arbeitsschutz in der Praxis 2. Unschärfen bei Informationsregeln 3. Betriebliche Interessenvertretung IV. Vorschläge 1. Gesetzliche Kriterien installieren 2. Zurückbehaltungsrechte früher eingreifen lassen 3. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erweitert verstehen 4. Betriebsverfassungswidrig erlangte Informationen dürfen im Prozess nicht genutzt werden V. Allgemeines Fazit – Ausblick

6  4. Teil Recht des geistigen Eigentums Zur Kollision des Urheberrechts mit der Meinungsfreiheit I. Zensururheberrecht? Supergrundrecht? II. Grundrechtskollision III. No Fair Use IV. Europarechtliche Vorfragen V. Grundrechtliche Fundamente VI. Folgen Patentverletzungen durch Entwicklung, Anwendung und Verbreitung künstlicher neuronaler Netze I. Statt einer Einleitung: Eine Bemerkung zur Haftung für fehlerhafte Computerprogramme II. Patentrecht und Künstliche Intelligenz – ein Überblick III. Definition der Künstlichen Intelligenz im patentrechtlichen Kontext IV. Patentverletzung durch Entwicklung, Anwendung und Verbreitung neuronaler Netze 1. Entwurf der Topologie des untrainierten neuronalen Netzes 2. Training des neuronalen Netzes 3. Anwendung des trainierten neuronalen Netzes 4. Verbreitung eines patentierten neuronalen Netzes V. Zurechnung von autonomen Verletzungshandlungen eines KI-Systems VI. Verschulden VII. Schluss Perspektiven der Software-Lizenz – nach EuGH zu E-Books – Ende der Online-Erschöpfung? I. Hypothesen, Ausgangslage* 1. Vertragstyp – Lücke zwischen Theorie und Praxis 2. AGB und AGB-Recht – irrelevant 3. Kein öffentliches Zugänglichmachen 4. Bedarf an aktuellen Entscheidungen II. AGB-rechtliche Aspekte 1. Vertragstyp und AGB 2. Zahl der AGB/Vertragsformulare 3. Bezeichnungen 4. Leistungsbeschreibungen in AGB 5. Widersprüche hinsichtlich zentraler Aussagen/Befunde 6. Moving Target – oder wie kommt eine neue Schicht in die alte Torte? III. Spezielle AGB: indirekte Nutzung 1. Named User-Fiktion 2. AGB-Text 3. Nutzung vs. Identifizierung 4. Dekompilieren und Bearbeiten sind erlaubt IV. Segmentiertes Recht V. Neue Entwicklung durch Richtlinien mit Gegengewicht zu EuGH? Urheberrechtlicher Schutz für Algorithmenerzeugnisse? – Phasenmodell de lege lata, Investitionsschutz de lege ferenda?1 I. Einige persönliche Worte vorab II. Einleitung III. Gang der Untersuchung IV. Algorithmenerzeugnisse V. Schutz von Softwarecode VI. Anthropozentrische Schutzrichtung des Urheberrechts – Künstliche Intelligenz als Hilfsmittel? VII. Zurechnung als Bindeglied VIII. Trennung zwischen Vorbereitungs- und Gestaltungsphase IX. Anforderungen an die Schöpfungshöhe X. Schutzrechtsentstehung ohne menschliche Einflussnahme in der Gestaltungsphase? 1. Maschinelle Kreativität vs. neues Leistungsschutzrecht 2. Works made for hire 3. Rechtsinhaber und Schutzdauer X. Zusammenfassung der Ergebnisse

7  5. Teil Rechtsdurchsetzung Auslegung des Unternehmensbegriffs im datenschutzrechtlichen Sanktionsregime I. Einleitung 1. Verhältnis zwischen Kartellrecht und Datenschutzrecht 2. Problemstellung II. Bußgeldrechtlicher Unternehmensbegriff der DSGVO 1. Normzweck und Historie 2. Wortlaut und Systematik 3. Datenschutzrechtlicher Unternehmensbegriff III. Auslegungsgrundsätze eines funktionalen Unternehmensbegriffs 1. Doppelte Relevanz einheitlicher Unternehmensbegriffe 2. Anwendungsgrundsätze 3. Übertragbarkeit auf das Datenschutzbußgeldrecht 4. Nachweispflichten IV. Folgen Möglichkeiten und Grenzen eines selbstständigen Beweisverfahrens in Softwaremängelprozessen I. Beweisprobleme bei Mängeln II. Fristsetzung III. Risikoanalyse und Alternativen IV. Selbstständiges Beweisverfahren 1. Zuständigkeit 2. Verfahrensgegenstand und Auftragsbefugnis 3. Inhalt des Antrags 4. Möglichkeit des Antragsgegners 5. Kosten Daten in Zwangsvollstreckung und Insolvenz I. Einführung II. Daten als Vollstreckungsgegenstand III. Daten in der Einzelzwangsvollstreckung 1. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen 2. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe 3. Mögliche Vollstreckungshindernisse IV. Daten in der Insolvenz 1. Massezugehörigkeit der Daten des Insolvenzschuldners 2. Aussonderung von Daten in der Insolvenz des Cloud-Betreibers V. Fazit VI. Ausblick Jürgen Taeger: Ein großer Mensch mit Werten und Engagement für andere

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