Buch lesen: «Kommunalrecht Baden-Württemberg»

Schriftart:

Kommunalrecht Baden-Württemberg

von

Dr. Matthias Müller Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg

4., neu bearbeitete Auflage


eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9171-7

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

www.cfmueller.de www.cfmueller-campus.de

© 2019 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM) Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des ebooks das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen. Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag schützt seine ebooks vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Bei Kauf im Webshop des Verlages werden die ebooks mit einem nicht sichtbaren digitalen Wasserzeichen individuell pro Nutzer signiert. Bei Kauf in anderen ebook-Webshops erfolgt die Signatur durch die Shopbetreiber. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch


ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre kommunalrechtlichen Kenntnisse!


[Bild vergrößern]

Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Das vorliegende Skript trägt in seiner Konzeption dem Umstand Rechnung, dass das Kommunalrecht in Baden-Württemberg vom Wortlaut der GemO und deren teils sehr detaillierten Regelungen lebt. Anders als Ihnen dies aus Teilen des Straf- oder Zivilrechts bekannt sein mag, spielen weitschweifende Theorienstreite in der Gemeindeverfassung kaum eine Rolle. Für die Fallbearbeitung ist es vielmehr von Vorteil, wenn Sie neben dem Gesetzestext auch die internen Strukturen der Gemeinde verinnerlicht haben. Um dies zu erleichtern, vermittelt Ihnen das Skript ein möglichst plastisches Bild von den (inner)gemeindlichen Zusammenhängen. Wenn Sie verstehen, wie eine Gemeinde rechtlich „funktioniert“, wird Ihnen das Lösen kommunalrechtlich geprägter Klausuren keine Schwierigkeiten bereiten.

Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen.

Ammerbuch, im September 2019 Matthias Müller

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?


Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse.

Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?


Online-Wissens-Check

Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.

Ihr persönlicher User-Code: 436000012

Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

zurück zu Rn. 13, 56, 108, 136, 187, 288, 317, 386, 400

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Rechtliche Grundlagen des Kommunalrechts

2. Teil Die Gemeinden im Staatsaufbau

A.Gliederung des Bundes und der Länder

B.Unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung

I.Unmittelbare Staatsverwaltung

II.Mittelbare Staatsverwaltung

C.Gemeinden und Landkreise als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung

D.Arten von Gemeinden

I.Kreisangehörige Gemeinden

II.Sonderfall: Große Kreisstädte

III.Stadtkreise

3. Teil Kommunale Selbstverwaltungsgarantie

A.Verfassungsmäßige Grundlage

B.Inhalt des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG

I.Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG

1.Institutionelle Rechtssubjektsgarantie

2.Objektive Rechtsinstitutsgarantie

II.Eingriffe

III.Schranken

1.Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung

2.Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung

IV.Kommunale Selbstverwaltungsgarantie in der Landesverfassung

V.Rechtsschutz

1.Verletzung durch formelles Landesgesetz: Kommunalrechtliche Normenkontrolle zum Staatsgerichtshof

2.Verletzung durch formelles oder materielles Bundesrecht: Kommunalverfassungsbeschwerde zum BVerfG

3.Allgemeine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG?

4. Teil Aufgaben der Gemeinde

A.Weisungsfreie Aufgaben: Freiwillige Aufgaben und weisungsfreie Pflichtaufgaben

I.Freiwillige Aufgaben

II.Weisungsfreie Pflichtaufgaben

B.Weisungsaufgaben

C.Bundesauftragsangelegenheiten

5. Teil Einwohner und Bürger der Gemeinde

A.Einwohner

I.Begriff des Einwohners

II.Den Einwohnern Gleichgestellte

1.Grundbesitzer und Gewerbetreibende – § 10 Abs. 3 GemO

2.Juristische Personen und Personenvereinigungen – § 10 Abs. 4 GemO

B.Bürger

I.Begriff

II.Ehrenamtliche Tätigkeit – § 15 GemO

1.Pflicht zur ehrenamtlichen Tätigkeit

2.Vertretungsverbot – § 17 Abs. 3 GemO

3.Ausschluss wegen Befangenheit – § 18 GemO

C.Übungsfall Nr. 1

6. Teil Beteiligung von Einwohnern und Bürgern

A.Gelegenheit zur Äußerung – § 20 Abs. 2 S. 2 GemO

B.Einwohnerversammlung – § 20a GemO

I.Allgemeines

II.Anberaumung, Verhandlungsgang

III.Anberaumung auf Antrag der Einwohner

IV.Rechtsschutz

C.Einwohnerantrag – § 20b GemO

I.Voraussetzungen des Einwohnerantrags

II.Entscheidung über die Zulässigkeit

III.Rechtsschutz

D.Fragestunde und Anhörung

E.Bürgerentscheid

I.Allgemeines

II.Voraussetzungen

III.Verfahren

IV.Ergebnis des Bürgerentscheids

V.Rechtswirkung des Bürgerentscheids

F.Bürgerbegehren

I.Allgemeines

II.Voraussetzungen

III.Entscheidung über die Zulässigkeit

IV.Durchführung

V.Rechtswirkung

VI.Exkurs: Besonderheiten beim Rechtsschutz im Zusammenhang mit Bürgerbegehren

7. Teil Öffentliche Einrichtungen

A.Begriff der öffentlichen Einrichtung

I.Einrichtung

II.Widmungsakt

III.Schaffung im gemeindlichen Wirkungskreis

B.Voraussetzung für die Schaffung öffentlicher Einrichtungen

C.Anspruch auf Zulassung

I.Öffentliche Einrichtung

II.Anspruchsberechtigte

III.Beschränkungen des Zulassungsanspruchs

IV.Sonderfall: Zulassung politischer Parteien

V.Exkurs: Rechtsweg bei Ablehnung des Zulassungsanspruchs

1.Zulassungsanspruch

2.Benutzungsverhältnis

D.Anschluss- und Benutzungszwang

I.Begriff

II.Voraussetzungen

1.Satzung

2.Öffentliche Einrichtung

3.Öffentliches Bedürfnis

E.Übungsfall Nr. 2

8. Teil Die Organe der Gemeinde

A.Der Gemeinderat

I.Rechtsstellung des Gemeinderats – § 24 GemO

II.Rechtsstellung der Gemeinderäte – § 32 GemO

III.Aufgaben des Gemeinderats

IV.Zusammensetzung des Gemeinderats – § 25 GemO

V.Wahl des Gemeinderats

1.Wahlgrundsätze, aktives und passives Wahlrecht

2.Hinderungsgründe

VI.Ausscheiden aus dem Gemeinderat, Nachrücken, Ergänzungswahl

VII.Haftung

VIII.Fraktionen im Gemeinderat – § 32a GemO

IX.Geschäftsordnung des Gemeinderats – § 36 Abs. 2 GemO

B.Der Bürgermeister

I.Rechtsstellung

II.Aufgaben

1.Aufgaben als Vorsitzender des Gemeinderats

2.Aufgaben als Leiter der Gemeindeverwaltung – § 44 GemO

3.Wahl des Bürgermeisters

9. Teil Ausschüsse, Ältestenrat, Jugendgemeinderat

A.Ausschüsse

I.Beschließende Ausschüsse

1.Verhältnis zum Gemeinderat

2.Zusammensetzung

II.Beratende Ausschüsse – § 41 GemO

B.Ältestenrat

C.Beteiligung Jugendlicher

10. Teil Stellvertreter des Bürgermeisters, Beigeordnete, Beauftragung, Bevollmächtigung

A.Stellvertreter des Bürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderats

B.Beigeordnete

I.Rechtsstellung der Beigeordneten, Amtszeit, Wahl

II.Aufgaben

C.Amtsverweser

D.Beauftragung und rechtsgeschäftliche Vollmacht

11. Teil Die Gemeinderatssitzung

A.Beschlussfassung im Gemeinderat

I.Allgemeines

II.Wahlen

III.Abstimmungen

B.Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung

I.Zuständigkeit des Gemeinderats

1.Verbandskompetenz

2.Organkompetenz

II.Ordnungsgemäße Einberufung

1.Zuständigkeit

2.Form, Adressatenkreis, Frist

3.Tagesordnung

4.Beifügung der erforderlichen Unterlagen

5.Exkurs: Informationsrecht des Gemeinderats/Informationspflicht des Bürgermeisters

6.Ortsübliche Bekanntgabe

7.Ausnahme: Einberufung im Notfall

8.Rechtsfolge: Teilnahmepflicht

III.Öffentlichkeit der Sitzung

1.Grundsatz der Öffentlichkeit

2.Ausnahme: Nichtöffentlichkeit

3.Zuständigkeit

4.Rechtsfolgen der Nichtöffentlichkeit

5.Rechtsschutz

IV.Ordnungsgemäße Verhandlungsleitung

1.Verhandlungsleitung

2.Sitzungsordnung, Hausrecht

3.Rechtsschutz

4.Exkurs: Allgemeines öffentlich-rechtliches und zivilrechtliches Hausrecht

V.Befangenheit

1.Allgemeines

2.Persönlicher Anwendungsbereich des § 18 GemO

3.Befangenheitsgrund

4.Persönliche Betroffenheit

5.Ausnahmen von der Befangenheit

6.Verfahren zur Feststellung der Befangenheit

7.Rechtsfolgen der Befangenheit

8.Fehlerfolgen

9.Heilung

10.Rechtsschutz des zu Unrecht ausgeschlossenen Gemeinderats

VI.Beschlussfähigkeit

C.Fehlerhafte Beschlüsse und Rechtsschutz

D.Niederschrift

E.Besondere Arten der Beschlussfassung: Offenlegung und schriftliches bzw. elektronischen Verfahren

F.Vollzug der Beschlüsse

G.Übungsfall Nr. 3

12. Teil Kommunales Satzungsrecht

A.Begriff der Satzung

B.Rechtsgrundlagen

C.Begrenzung der Satzungsbefugnis

D.Pflichtsatzungen

E.Hauptsatzung

F.Verfahren betreffend das Zustandekommen einer kommunalen Satzung

G.Heilung von Verfahrens- und Formvorschriften

H.Rechtsschutz gegen kommunale Satzungen

I.Abstraktes Normenkontrollverfahren

II.Inzidente Normenkontrolle

III.Verfassungsbeschwerde

I.Exkurs: Aufbau einer kommunalen Satzung

J.Kommunale Satzung

13. Teil Aufsicht

A.Begriff

B.Verfassungsgrundlagen

C.Rechtsaufsicht

I.Allgemeines

II.Formelle Rechtmäßigkeit des Aufsichtshandelns

1.Rechtsaufsichtsbehörden

2.Form des Handelns, Anhörung

3.Anhörung

4.Bekanntgabe

III.Die einzelnen Rechte der Aufsicht

1.Beanstandung, Aufhebung, Rückgängigmachung – § 121 GemO

2.Anordnungsrecht – § 122 GemO

3.Informationsrecht – § 120 GemO

4.Ersatzvornahme – § 123 GemO

5.Bestellung eines Beauftragten – § 124 GemO

6.Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters – § 128 GemO

7.Weitere Kompetenzen der Rechtsaufsichtsbehörde

8.Exkurs: Besonderheiten beim Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsaufsicht

D.Fachaufsicht

I.Begriff, Rechtsstellung

II.Aufsichtsmittel der Fachaufsichtsbehörde

1.GemO

2.Spezialgesetzliche Aufsichtsrechte

III.Verhältnis der Fachaufsicht zur Rechtsaufsicht

IV.Fachaufsichtsbehörden

V.Exkurs: Besonderheiten beim Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Fachaufsicht

1.Rechtliche Einordnung der fachaufsichtlichen Maßnahme

2.Weisungen ohne VA-Qualität

3.Weisung mit VA-Qualität

14. Teil Kommunalverfassungsstreit

A.Zulässigkeit der Klage

I.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs – § 40 VwGO

1.Rechtsstreitigkeit

2.Nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit

II.Statthafte Klageart

III.Klagebefugnis

IV.Feststellungsinteresse

V.Beteiligtenfähigkeit

VI.Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen

B.Begründetheit der Klage

I.Passivlegitimation

II.Rechtsverletzung

C.Einstweiliger Rechtsschutz

D.Übungsfall Nr. 4

15. Teil Besondere Verwaltungsformen

A.Ortschaftsverfassung

I.Allgemeines, Begriff

II.Ortschaftsrat

III.Ortsvorsteher

B.Bezirksverfassung – § 64 ff. GemO

I.Allgemeines

II.Bezirksbeirat

16. Teil Landkreise

A.Rechtsstellung

B.Verfassungsmäßige Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG

C.Aufgaben

D.Organe

I.Kreistag

II.Landrat

E.Aufsicht

17. Teil Überblick: Interkommunale Zusammenarbeit

A.Zweckverband

B.Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalten

C.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzw. Zweckvereinbarung

D.Verwaltungsgemeinschaften

I.Gemeindeverwaltungsverband

II.Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

18. Teil Überblick: Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

Sachverzeichnis

Literaturverzeichnis


Ade Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, in: Praxis der Kommunalverwaltung, zitiert nach Beck-Online
Aker/Hafner/Notheis Gemeindeordnung, Gemeindehaushalsverordnung Baden-Württemberg, 2013 (zitiert: AHN)
Creifelds Rechtswörterbuch, 20. Aufl. 2011
Dietlein/Pautsch BeckOK Kommunalrecht Baden-Württemberg, Stand: 1. Mai 2019 (zitiert: BeckOK KommunalR BW/Bearbeiter)
Gern Kommunalrecht Baden-Württemberg 9. Aufl. 2005 (zitiert: Gern)
Gersdorf Verwaltungsprozessrecht, 4. Aufl. 2009
Jarass/Pieroth Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 15. Aufl. 2018 (zitiert: Bearbeiter in Jarass/Pieroth)
Kunze/Bronner/Katz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, 4. Aufl., Stand: Dezember 2018 (zitiert: KBK)
Müller Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht, 2006
Schenke Verwaltungsprozessrecht, 16. Aufl. 2019
Waibel Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg, 5. Aufl. 2007

€19,99

Genres und Tags

Altersbeschränkung:
0+
Umfang:
451 S. 20 Illustrationen
ISBN:
9783811491717
Verleger:
Rechteinhaber:
Bookwire
Download-Format:
Audio
Durchschnittsbewertung 4,2 basierend auf 35 Bewertungen
Entwurf, audioformat verfügbar
Durchschnittsbewertung 4,8 basierend auf 85 Bewertungen
Text, audioformat verfügbar
Durchschnittsbewertung 4,7 basierend auf 95 Bewertungen
Audio
Durchschnittsbewertung 4,7 basierend auf 1167 Bewertungen
Text, audioformat verfügbar
Durchschnittsbewertung 4,8 basierend auf 1060 Bewertungen
Audio
Durchschnittsbewertung 4,6 basierend auf 551 Bewertungen
Text, audioformat verfügbar
Durchschnittsbewertung 4,7 basierend auf 644 Bewertungen
Text, audioformat verfügbar
Durchschnittsbewertung 4,2 basierend auf 311 Bewertungen
Text, audioformat verfügbar
Durchschnittsbewertung 4,7 basierend auf 52 Bewertungen
Text
Durchschnittsbewertung 0 basierend auf 0 Bewertungen
Text
Durchschnittsbewertung 0 basierend auf 0 Bewertungen
Text
Durchschnittsbewertung 0 basierend auf 0 Bewertungen
Text
Durchschnittsbewertung 0 basierend auf 0 Bewertungen
Text
Durchschnittsbewertung 0 basierend auf 0 Bewertungen
Text
Durchschnittsbewertung 0 basierend auf 0 Bewertungen
Text
Durchschnittsbewertung 0 basierend auf 0 Bewertungen