Buch lesen: «Das BGB für ausländische Studierende - Übungen zu Rechtssprache und Methodik», Seite 5

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1 › B. Lesen und Verstehen der Normen des BGB

B. Lesen und Verstehen der Normen des BGB

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Wie Sie bereits wissen, ist das deutsche Recht eine kodifizierte Rechtsordnung. Somit ist das Lesen und Verstehen von Gesetzestexten für ein erfolgreiches Jurastudium essenziell. Schwerpunkt dieses Kapitels ist daher, Ihnen Strategien zu vermitteln, wie die Normen des BGB richtig zu lesen und zu verstehen sind.

Im ersten Abschnitt wird der Aufbau einer Norm erklärt. Sie lernen, wie man ihre Voraussetzungen bzw. ihren Tatbestand und ihre Rechtsfolge erkennt. Die Normen des BGB sind sowohl sprachlich als auch inhaltlich für Nichtmuttersprachler wie für Muttersprachler schwer zu verstehen. Ein Grund hierfür ist der sprachliche und inhaltliche Abstraktionsgrad, der im zweiten Abschnitt näher erläutert wird. Da die Bedeutung einer Norm oder eines Wortes nicht immer eindeutig erkennbar ist, muss diese oftmals ausgelegt, d. h. interpretiert, werden. Hier kennt das deutsche Recht, so wie andere Rechtsordnungen auch, verschiedene Methoden, die Auslegungsmethoden genannt werden. Diese werden im dritten Abschnitt ebenso wie der sogenannte Verweis und die Analogie erklärt. Die genannten Methoden und Konzepte üben Sie zunächst anhand eines fiktiven Gesetzes, das wesentlich einfacher gefasst ist als das BGB. Somit lassen sich Auslegungsmethoden, der Verweis und die Analogie leichter und offensichtlicher erkennen.

Für das richtige Verständnis einzelner Normen spielen Bedingungssätze, auch Konditionalsätze genannt, eine wesentliche Rolle. Daher erfahren Sie in diesem Kapitel, welche Bedeutung sie haben und wie diese gebildet werden. Weiterhin setzen Sie sich mit dem für die Rechtssprache typischen Genitiv auseinander, den Sie in diesem Kapitel anwenden sollen, um Besitzverhältnisse auszudrücken. Sie wiederholen in diesem Zusammenhang die Deklination des bestimmten wie auch des unbestimmten Artikels in allen vier Fällen (Nominativ, Genitiv, Dativ, Akkusativ). So wird es Ihnen später leichter fallen, ebenso Pronomen, Adjektive und Nomen richtig zu deklinieren und korrekte Bezüge zwischen den einzelnen Satzgliedern herzustellen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Sätze lang und verworren sind, was in der deutschen Rechtssprache oft der Fall ist.

Übungen zum rechtssprachlichen Fachwortschatz, vor allem zu häufig verwendeten Verben, typischen Präpositionen, Synonymen und festen Formulierungen, runden dieses Kapitel ab. Sie erwerben hier grundlegende Wortschatzkenntnisse, um sich schriftlich wie auch mündlich in der Rechtssprache ausdrücken zu können. Diese Übungen bilden die Voraussetzungen für alle weiteren Wortschatzübungen in dem vorliegenden Lernbuch. In Zweifelsfällen können Sie an dieser Stelle immer wieder nachschlagen.

1 › B › I. Bestimmung von Tatbestand und Rechtsfolge

I. Bestimmung von Tatbestand und Rechtsfolge

1. Übung Tatbestand und Rechtsfolge

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a) Lesen Sie folgenden Text zur Zusammensetzung von Normen.

Lesen und Verstehen von Normen aus dem BGB

Eine Norm besteht aus Tatbestand und Rechtsfolge. Der Tatbestand umfasst die Voraussetzungen. Die einzelnen Voraussetzungen heißen auch Tatbestandsmerkmale. Nur wenn die jeweiligen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, tritt die Rechtsfolge ein. Daher verhält sich der Tatbestand wie eine Bedingung, die erfüllt sein muss. Man kann sagen: Die Rechtsfolge tritt dann ein, wenn der Tatbestand erfüllt ist. Eine erfolgreiche Arbeit mit dem Gesetz setzt voraus, dass Tatbestand und Rechtsfolge einer Norm genau bestimmt werden können.

Beispiel

§ 1 BGB

§ 1 BGB lautet: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Tatbestand: Vollendung der Geburt.

Rechtsfolge: Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt.

Man kann auch sagen: Wenn die Geburt vollendet ist, dann ist der Mensch rechtsfähig.

Hinweis

Der Tatbestand wird im Gesetz häufig durch die Präpositionen mit (+ Dat.), zu (+ Dat.) oder durch (+ Akk.) oder das Adjektiv erforderlich gekennzeichnet. Die Konjunktionen oder und auch manchmal und können ausdrücken, dass eine Norm Tatbestandsalternativen enthält. Die Rechtsfolge wird in einigen Normen mit der Konjunktion so eingeleitet.

b) Markieren Sie in folgenden Sätzen den Tatbestand.

Beispiel

§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

§ 80 Abs. 1 BGB

Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.

§ 598 BGB

Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.

§ 812 Abs. 2 BGB

Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

§ 929 S. 1 BGB

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.

2. Übung Konditionalsätze mit wenn

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a) Lesen Sie, wie Tatbestand und Rechtsfolge einer Norm durch einen Konditionalsatz ausgedrückt werden können.

§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.


Tatbestand: Kaufvertrag.
Rechtsfolge: Der Verkäufer einer Sache ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Man kann auch sagen:

Wenn ein Kaufvertrag vorliegt, (dann) ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Der Verkäufer einer Sache ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen, wenn ein Kaufvertrag vorliegt.

Liegt ein Kaufvertrag vor, (dann) ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Allen drei Sätzen liegt dieselbe Bedeutung zugrunde.

Hinweis

Beachten Sie, dass mit wenn immer ein Nebensatz eingeleitet wird, d.h. das Verb kommt ans Ende. Konditionalsätze können auch ohne eine Konjunktion gebildet werden. Es wird dann, wie im dritten Beispiel, mit dem Verb begonnen.

b) Formulieren Sie Konditionalsätze mit und ohne wenn. Konjugieren Sie die Verben.

Beispiel

kaufen – möchten – ein – er – Auto

müssen – Autohändler – zum – gehen – er

Wenn er ein Auto kaufen möchte, (dann) muss er zum Autohändler gehen.

Er muss zum Autohändler gehen, wenn er ein Auto kaufen möchte.

Möchte er ein Auto kaufen, (dann) muss er zum Autohändler gehen.


(1) jetzt – viele Übungen – machen – ich meine Deutschkenntnisse – schnell – besser – werden
(2) wir – am Ende des Semesters – eine Prüfung – schreiben lernen – wir – viel Deutsch – jetzt – müssen
(3) viele Fragen – stellen – ich alles – verstehen – ich – leichter
(4) wir – die Lesestrategien – anwenden wir – die Gesetze des BGB – besser – verstehen – werden – bald
(5) Paul – eine Zeitung – kaufen schließen – einen Kaufvertrag – er

3. Übung Bestimmung und Formulierung von Tatbestand und Rechtsfolge

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Bestimmen und formulieren Sie den Tatbestand und die Rechtsfolge folgender Normen in einem Konditionalsatz mit wenn.

Beispiel

§ 1 BGB

Wenn die Geburt vollendet ist, dann ist der Mensch rechtsfähig.

§ 13 BGB Wenn eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, . . . . . . . . . . . . . . .(1).

§ 90 BGB . . . . . . . . . . . . . . .(2), dann ist er eine Sache.

§ 433 Abs. 2 BGB Wenn ein Kaufvertrag vorliegt, . . . . . . . . . . . . . . .(3).

§ 535 Abs. 1 S. 1 BGB . . . . . . . . . . . . . . .(4), . . . . . . . . . . . . . . .(5).

§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB Wenn jemand etwas erlangt durch . . . . . . . . . . . . . . .(6) eines anderen . . . . . . . . . . . . . . .(7) Grund, dann . . . . . . . . . . . . . . .(8).

1 › B › II. Der Umgang mit Normen und ihre Auslegung

II. Der Umgang mit Normen und ihre Auslegung

4. Übung Abstraktionsgrad

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Hinweis

Der Abstraktionsgrad beschreibt, wie Begriffe und Konzepte in den Normen des BGB gebildet werden.

a) Lesen Sie folgenden Text zum Abstraktionsgrad des BGB.

Der Abstraktionsgrad des BGB

Das BGB wurde von Juristen für Juristen geschrieben und enthält Bestimmungen, die für eine Vielzahl von Sachverhalten gelten. Es ist mithin für Laien nur schwer zu verstehen, denn es weist sowohl sprachlich als auch systematisch einen hohen Abstraktionsgrad auf.

Die sprachliche Abstraktion zeigt sich z. B. in der Verwendung von Oberbegriffen. So wird das Wort Sache für alle körperlichen Gegenstände (z. B. Auto, Buch, Fernseher), das Wort Rechtsgeschäft für alle Willenserklärungen (z. B. Angebot, Annahme, Kündigung) und Verträge (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag) verwendet.

Die systematische Abstraktion zeigt sich in der Verwendung des Klammerprinzips. Wie in der Mathematik wird alles Allgemeine vor die Klammer gezogen. In der Mathematik heißt es: x (a + b). Im BGB heißt es: Allgemeiner Teil (Schuldrecht, Sachenrecht, . . .). Die Regeln des Allgemeinen Teils des BGB gelten für das Schuldrecht ebenso wie für das Sachenrecht. Die Normen des Allgemeinen Teils des Schuldrechts gelten für das gesamte Schuldrecht.

b) Ersetzen Sie die konkret formulierten Regelungen durch eine abstrakte Norm, die alle konkreten Regelungen umfasst. Hierzu müssen Sie die kursiv markierten Wörter durch einen Oberbegriff ersetzen. Jede Linie entspricht einem Wort.

Beispiel

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Laptops verpflichtet, dem Käufer den Laptop zu übergeben und das Eigentum an dem Laptop zu verschaffen. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer DVD verpflichtet, dem Käufer die DVD zu übergeben und das Eigentum an der DVD zu verschaffen. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer eines Handys verpflichtet, dem Käufer das Handy zu übergeben und das Eigentum an dem Handy zu verschaffen.

Abstrakte Formulierung: Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Der Verbraucher Verbraucher ist jeder Mann, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Verbraucher ist jede Frau, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Abstrakte Formulierung:

Verbraucher ist . . . . . . . . . . . . . . . (1), . . . . .(2) ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder . . . . .(3) gewerblichen noch . . . . .(4) selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Die Rechtsfähigkeit Die Rechtsfähigkeit des Mädchens beginnt mit der Vollendung der Geburt. Die Rechtsfähigkeit des Professors beginnt mit der Vollendung der Geburt. Die Rechtsfähigkeit der Apothekerin beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Abstrakte Formulierung:

Die Rechtsfähigkeit . . . . . . . . . . (5) beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Der Vertragsschluss Wer einem anderen die Schließung eines Kaufvertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Wer einem anderen die Schließung eines Dienstvertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Wer einem anderen die Schließung eines Werkvertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

Abstrakte Formulierung:

Wer einem anderen die Schließung . . . . . . . . . . (6) anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

c) Üben Sie das Klammerprinzip. Folgende Regelungen sind in Normen des BGB enthalten. Welches ist eine allgemeine Regelung und muss deshalb vor der Klammer, also im Allgemeinen Teil stehen?

Beispiel

(a) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

(b) Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

(c) Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

Antwort: In Satz (b) wird der Begriff der Sache legaldefiniert. Das ist eine allgemeine Regel, die im Allgemeinen Teil stehen muss.

(1) (a) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

(b) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

(c) Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

(2) (a) Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.

(b) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache.

(c) Hat der Besitzer mit der Sache eine andere Sache als wesentlichen Bestandteil verbunden, so kann er sie abtrennen und sich aneignen.

(3) (a) Erlangt der Erwerber aufgrund der Veräußerung den Besitz von Zubehörstücken, die dem Veräußerer nicht gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so finden die Vorschriften der §§ 932–936 BGB Anwendung. (b) Das Vorkaufsrecht kann auf das Zubehör erstreckt werden, das mit dem Grundstück verkauft wird. (c) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen.

5. Übung Formulierung von Besitzverhältnissen mit dem Genitiv

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a) Einige Sätze in Übung 4b) drücken Besitzverhältnisse aus. Sehen Sie sich die Sätze noch einmal an und kombinieren Sie.

Hinweis

Um Besitzverhältnisse anzuzeigen, benutzt man in der deutschen Schriftsprache und in der Rechtssprache meist den Genitiv. Umgangssprachlich verwendet man eher die Präposition von (+ Dat.).


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b) Formulieren Sie Ihre Genitivbeispiele aus Übung 5a) um.

Beispiel

die Rechtsfähigkeit des Mädchens – die Rechtsfähigkeit von einem Mädchen

c) Ergänzen Sie die Tabelle mit den entsprechenden Endungen.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass im Singular maskulin und neutrum in den meisten Fällen ein -s an das Nomen gehängt wird. Ausnahmen bilden die schwachen Maskulina (z. B. der Mensch) und nominalisierte Adjektive bzw. Partizipien (z. B. der Deutsche).

Im Dativ Plural hängt man immer ein -n an das Nomen. Nomen mit einem Zischlaut am Ende, beispielsweise -ss, -z oder -tz, bilden den Genitiv immer auf -es, also des Gesetzes, des Satzes. Bei vielen anderen ein- und zweisilbigen Nomen sind grundsätzlich beide Formen möglich. Dies bestimmt häufig der Satzrhythmus. Im Zweifelsfall schauen Sie am besten im Rechtschreibduden (siehe Literaturverzeichnis) nach. Dort finden Sie das optionale Genitiv-e direkt hinter dem Artikel in eckigen Klammern, also z. B. Vertrag, der; -[e]s.


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Sg. mask. Sg. fem. Sg. neutr. Pl.
Nom. der Laptop (k)ein Laptop . . . . .(5) . . . . .(6) . . . . .(10) (k)ein Handy die Verträge keine Verträge
Gen. . . . . .(1) . . . . .(2) der DVD . . . . .(7) des Handys . . . . .(11) . . . . .(15) keiner Verträge
Dat. dem Laptop . . . . .(3) . . . . .(8) (k)einer DVD . . . . .(12) . . . . .(13) den Verträgen . . . . .(16)
Akk. . . . . .(4) (k)einen Laptop die DVD . . . . .(9) das Handy . . . . .(14) . . . . .(17) . . . . .(18)

d) Korrigieren Sie die Fehler und formulieren Sie richtige Wortgruppen im Genitiv.


Fehler Korrektur
der Mutters Tochtern die Tochter der Mutter
(1) die Kündigung einem Vertrag
(2) die Rechte den Mieter
(3) des Besitzersʼ Haus
(4) dem Verkäufer Buchs
(5) die Übergabe des Saches
(6) die Rechtsfähigkeit das Kind
(7) des BGBʼs Gesetze
(8) die Zahlungen ein Zins
(9) die Forderungen einer Gläubiger
(10) dem Mann sein Eigentum
(11) die Entrichtung den Mieten