Buch lesen: "Die römische Republik"

Der Autor
Prof. Dr. Lukas Thommen forscht und lehrt an den Universitäten Basel und Zürich.
Lukas Thommen
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Umschlagbild: Senatus Populusque Romanus (SPQR) Inschrift, Rom, Piazza del Campidoglio (Foto: Fabianodp, iStock Photo ID 989569510).
1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
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ISBN 978-3-17-040116-7
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pdf: ISBN 978-3-17-040117-4
epub: ISBN 978-3-17-040118-1
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Inhalt
1 1 Einleitung
2 Periodisierung
3 Staats- und Verfassungsbegriff
4 Forschungsgeschichte zur Verfassung und Gesellschaft Roms
5 Ziel
6 2 Die Anfänge Roms
7 Italische Grundlagen
8 Gründungslegenden
9 Königszeit und Etruskerherrschaft
10 Stadtwerdung
11 Frührömische Gesellschaft und Sozialstruktur
12 3 Begründung der Republik
13 Römische Geschichtsschreibung
14 Sturz des Königtums und Übergang zur Republik
15 Beginn des Ständekampfes
16 Provokationsrecht
17 Centurien- und Tribusordnung
18 4 Ständekampf und Ständeausgleich
19 Zwölftafelgesetz und Dezemvirat
20 Magistratur, Senat und leges Liciniae Sextiae
21 Versammlungsplätze
22 5 Eroberung und Organisation Italiens
23 Foedus Cassianum
24 Latinerkrieg und Samnitenkriege
25 Bundesgenossensystem in Italien
26 6 Politische Institutionen
27 Senat
28 Magistrate
29 Konsuln und Praetoren
30 Aedilen
31 Volkstribunen
32 Quaestoren
33 Censoren
34 Außerordentliche Magistrate: Interrex, Diktator und magister equitum
35 Volksversammlung
36 Centurienreform
37 Promagistrate
38 7 Römische Gesellschaft
39 Senatorenstand, Nobilität und Klientel
40 Ritterstand
41 Plebs
42 Sklaven und Freigelassene
43 Familie und Ehe
44 Rechtliche Stellung der Frau
45 Wertbegriffe
46 8 Eroberung der Mittelmeerwelt und Provinzialsystem
47 Rom und Messana
48 Erster Punischer Krieg (264–241 v. Chr.)
49 Zweiter Punischer Krieg (218–201 v. Chr.)
50 Die Makedonischen Kriege (215–168 v. Chr.)
51 Dritter Punischer Krieg (149–146 v. Chr.)
52 Provinzialsystem
53 Zerstörung Karthagos als Wendepunkt
54 9 Soziale Krise und die Gracchen
55 Ti. Sempronius Gracchus
56 C. Sempronius Gracchus
57 Popularen und Optimaten
58 10 Marius
59 Aufstieg im Krieg
60 Heeresreform
61 Rückschläge in Rom und Italien
62 M. Livius Drusus und der Bundesgenossenkrieg
63 11 Sulla
64 Laufbahn
65 Maßnahmen als Diktator 82/1 v. Chr.
66 Ausblick
67 12 Pompeius
68 Aufstieg
69 Neuordnung des Ostens
70 Rückkehr
71 Ende
72 13 Das Volkstribunat in der späten Republik
73 Soziale Herkunft und politische Ausrichtung
74 Gesetzgebung
75 Gerichtliche Anklagen
76 Handlungen im Senat
77 Interzessionen
78 Sullas Restriktionen und Ciceros Verteidigung
79 Topografie
80 14 Cicero und Caesar
81 Jugend
82 Aufstieg
83 Catilinarische Verschwörung
84 Triumvirat und Ciceros Exil
85 Ciceros Staatsphilosophie
86 Caesars Rückkehr und Diktatur
87 Ciceros Reaktion
88 Octavian und Ciceros Tod
89 Fazit
90 Anmerkungen
91 Literatur- und Quellenverzeichnis
92 Quellensammlungen
93 Antike Autoren
94 Literatur
95 Abbildungsverzeichnis
96 Register
1 Einleitung
Im 8./7. Jh. v. Chr. schlossen sich einige kleine latinische Hügelsiedlungen am unteren Lauf des Tibers zu einer folgenreichen Gemeinschaft zusammen. Mit der Vereinheitlichung des Siedlungsgebiets der künftigen Stadt Rom hatte ein beispielhafter Aufstieg begonnen, der spätere Generationen immer wieder faszinierte. Das neu entstehende politische Zentrum in Mittelitalien stand gegen 600 v. Chr. zunächst unter dem Einfluss der Etrusker, die ihre Macht von der Toskana her weiter nach Süden ausdehnten. Unter der Zuwanderung aus weiteren angrenzenden Gegenden bildete sich in Rom eine neue herrschaftliche Schicht, welche die Macht nach anfänglichem Königtum um 500 v. Chr. unter sich aufteilte und ihr Territorium erfolgreich ausbaute.
In der Folge sind nicht nur die Etrusker selbst, sondern auch die anderen umliegenden italischen Völker von Rom zurückgedrängt bzw. vereinnahmt worden. Bis zum Jahre 270 v. Chr. war ganz Italien südlich des Arno an Rom gebunden und kurz darauf kam es zu den langjährigen Auseinandersetzungen mit dem punischen Karthago als der wichtigsten gegnerischen Macht im westlichen Teil der alten Welt. Im Jahre 201 v. Chr. erreichte die Stadt einen entscheidenden Sieg über die Punier und übernahm damit auch die Kontrolle über das ganze westliche Mittelmeer. Kurz darauf wurde sogar das östliche Mittelmeergebiet erobert, und unter Pompeius und Caesar erreichte das Imperium Romanum im 1. Jh. v. Chr. die Grenze von Rhein und Euphrat.
Die Herrschaftsausdehnung zur Zeit der Republik hatte freilich auch ihre Kehrseite. Durch die Vergrößerung des Machtbereichs waren die gemeindestaatlichen Strukturen und die aristokratische Regierung des Senats überholt worden, wurden aber keiner grundlegenden Revision unterzogen. Einzelpersönlichkeiten, die sich der Macht von Heereseinheiten bedienten, versprachen den Bürgern und Soldaten im 1. Jh. v. Chr. konkrete Lösungen existenzieller Probleme, wozu insbesondere Landzuweisungen gehörten. Die herausragende Position und der politische Anspruch dieser Politiker und Feldherren ließen sich schwerlich im Gefüge der alten Führungselite der Nobilität einbinden, sodass die Republik grundsätzlich gefährdet oder sogar »verloren« erschien: »Res publica amissa est«, wie es Cicero wiederholt ausdrückte,1 wobei gerade er bis zuletzt verbissen um den Erhalt der traditionellen Strukturen kämpfte. Nach der Ermordung Caesars im Jahre 44 v. Chr. und dem kriegerischen Nachfolgestreit sollte unter Augustus eine neue politische Ära beginnen, an deren Spitze fortan ein princeps stand. Die Republik wurde im Jahre 27 v. Chr. vom »Prinzipat« abgelöst, das die »Kaiserzeit« einläutete und Roms Existenz nochmals 500 Jahre lang sicherstellte.
Die Ursache der Größe Roms stellte schon beim römischen Schriftsteller Livius (59 v. Chr.–17 n. Chr.) eine Leitfrage dar. Roma aeterna (»Ewiges Rom«) wurde unter Augustus als erstem Kaiser zu einem Leitgedanken, der auch im Mittelalter und in der Neuzeit faszinierte. Sowohl das Heilige Römische Reich Deutscher Nation als auch Napoleon knüpften an ihn an. Durch die Rezeption des römischen Rechts in Westeuropa wurde der römischen Rechtsidee ein dauerhaftes Nachleben gesichert. Sowohl das deutsche Kaisertum als auch das Papsttum konnten sich als Rechtsnachfolger der römischen Kaiser im Westen erachten.
In der Neuzeit erhielt aber auch die römische Republik wieder neue Bedeutung. In ihr wurde eine Mischverfassung mit »checks and balances« erkannt, die einer Volksherrschaft, wie sie in der athenischen Demokratie gegeben war, vorgezogen wurde.2 Die englischen Aufklärer des 17. Jhs. sahen in der Monarchie nach wie vor Vorteile. Thomas Hobbes verband die Demokratie mit Unordnung und einer ungerechten, entscheidungsschwachen Pöbelherrschaft (Leviathan 19), während John Locke das Volk über die Staatsform entscheiden lassen wollte und eine Mäßigung durch Gewaltenteilung forderte (Zwei Abhandlungen über die Regierung 2,132. 143–148). Dementsprechend galt die Demokratie auch in der »Glorious Revolution« (1688/89), welche das Zusammenspiel von König und Parlament regelte, als Grundlage für Chaos und Anarchie. Erst im 18. Jh. stellte der schottische Philosoph David Hume die Idee einer repräsentativen Demokratie in den Vordergrund.3
Die amerikanische Unabhängigkeitsbewegung setzte in den 1770er-Jahren ebenfalls auf republikanische Freiheit und Stabilität. Auch in der Französischen Revolution von 1789 rückte nicht die Demokratie ins Zentrum, da Frankreich dafür allein schon durch seine Größe als ungeeignet erschien und ein Repräsentativsystem nach dem Muster der römischen Republik als adäquater galt.4 Der Revolutionär Gracchus Babeuf, der sich gegen die Regierung des Direktoriums wandte (1795–1799), orientierte sich an den römischen Volkstribunen, welche die Interessen des Volkes wahren sollten, und trat entsprechend für eine republikanische Verfassung ein. Somit hatte die römische Republik insgesamt eine geeignete Vorlage für die atlantischen Revolutionen abgegeben und die daraus resultierenden modernen Verfassungen mitgeprägt.

Abb. 1: Archaisches Rom, Modell im Museo della Civiltà Romana, Esposizione Universale di Roma (E.U.R.); links Iuppitertempel, davor Forum Boarium und Holzbrücke (Pons Sublicius), Mitte Palatin.
Periodisierung
Allgemein hat sich in der modernen Literatur eine Dreiteilung der Republik eingebürgert:5
1. Die frühe Republik bzw. das Zeitalter der Ständekämpfe (509–287 v. Chr.), in denen ein Ausgleich zwischen Patriziern und Plebejern erreicht und ein großer Teil Italiens unterworfen wurde.
2. Die klassische oder mittlere Republik (287–133 v. Chr.), in der die Mittelmeerwelt vereinnahmt wurde.
3. Die späte Republik bzw. das Zeitalter der Krise, das früher auch als Zeitalter der Revolution bezeichnet wurde (133–27 v. Chr.).
Das Ende der Republik hat sich schon mit dem Einmarsch Caesars in Italien (49 v. Chr.) und dessen Diktatur (48 v. Chr.) angekündigt, die dann zu einer Dauerherrschaft mutierte. Auf Caesars Ermordung (44 v. Chr.) folgte eine Phase der Bürgerkriege, die sich mit dem Regime des Triumvirats (43 v. Chr.) verband und mit der entscheidenden Schlacht von Actium (31 v. Chr.) endete, bis dann Octavian im Jahre 27 v. Chr. zum Augustus erhoben wurde. Für die Zeit vor 500 v. Chr. wird von der Königszeit oder auch sachgemäßer vom archaischen Rom gesprochen, in der es zu einer Zuwanderung von Etrurien und anderen umgebenden Gebieten gekommen war und die Grundsteine für eine expansive Herrschaftsbildung gelegt wurden.
Während der Zeit der Republik ergab sich jeweils ein folgenreiches Spannungsverhältnis zwischen Innen- und Außenpolitik.6 In der Frühzeit stand der neu entstehende patrizische Geschlechterstaat in Rivalität mit den umliegenden Städten und Völkern. Zudem war er im Innern mit dem Ständekampf zwischen den Patriziern und Plebejern beschäftigt. Er hatte daher nur geringe außenpolitische Ambitionen und verfolgte zunächst eine beschränkte territoriale Hegemonie, die sich auf die unmittelbare Umgebung konzentrierte. Die Erfolge der Plebejer im Ständekampf bewirkten ab 367 v. Chr. die Entstehung einer neuen patrizisch-plebejischen Führungsschicht, der sog. Nobilität. Diese ermöglichte ab der zweiten Hälfte des 4. Jhs. v. Chr. eine dynamische Außenpolitik und Expansion, die sich in den Jahren 340–270 v. Chr. mit der Eroberung Italiens verband. Dabei wurden zunächst die Latiner (338 v. Chr.), dann die Samniten (291 v. Chr.) und schließlich die übrigen Stämme Mittel- und Unteritaliens Rom unterworfen.
Die sog. klassische Republik schloss an das Ende des Ständekampfes (287 v. Chr.) an und basierte auf dem baldigen Abschluss des letzten Samnitenkrieges (272 v. Chr.). In der anschließenden Phase, deren Dauer bis zum Jahre 133 v. Chr. festgelegt wird, schottete sich die Nobilität als Führungselite ab und die staatlichen Institutionen wurden kaum noch erweitert. Gleichzeitig gelang es aber, ein Weltreich zu erobern: In den Jahren 264–201 v. Chr. wurden die Punier ausgeschaltet, was die Beherrschung des westlichen Mittelmeeres zur Folge hatte; in den Jahren 200–167/146 v. Chr. wurden den Makedonen und Seleukiden Niederlagen beigebracht und damit auch das östliche Mittelmeer machtpolitisch eingenommen. Die Expansion während der klassischen Republik hatte dazu geführt, dass die innere Ordnung lange Zeit gestützt und bestätigt wurde.
Dennoch entstand ein Missverhältnis zwischen Weltherrschaft und stadtstaatlich-aristokratischer Ordnung. Dies führte in der Folge zu einer Zeit der Krise und inneren Unruhen, die im Jahre 133 v. Chr. mit Tiberius Gracchus einsetzte und mit Caesar bzw. Augustus endete. Damals kamen die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen im Rahmen des Imperiums zum Tragen und führten zur Auflösung der republikanischen Ordnung. Die Außenpolitik konzentrierte sich vermehrt auf die Sicherung des Herrschaftsgebiets und dessen Verwaltung. Zur Lösung der militärischen Aufgaben war es jedoch nötig, langfristige Kommandos für einzelne Feldherren zu vergeben. Diese banden die zunehmend berufsmäßig operierenden Soldaten an ihre Person, wodurch die Heeresklientel zu einem gewichtigen Faktor wurde. Dies trug zum Zerfall der traditionellen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse bei, sodass daraus ein Bürgerkrieg und schließlich die Alleinherrschaft des princeps resultierten.
Staats- und Verfassungsbegriff
Der Historiker Polybios (ca. 200–120 v. Chr.) sah in der römischen Verfassung (politeia) einen wesentlichen Erfolgsfaktor der Römer, denen der Aufbau eines Weltreiches gelungen war. Die römische Republik besaß jedoch keine geschriebene Verfassung, sondern nur seit jeher überlieferte, traditionelle Regeln, die als mos maiorum (»Sitte der Vorfahren«) bezeichnet wurden: »Er [mos maiorum] enthielt alle das öffentliche Leben betreffenden Grundsätze über die Zuständigkeiten der Staatsorgane, die Regeln ihres Handelns und das Verhältnis zwischen Amt und Amtsträger, d. h. die Ämterordnung schlechthin.«7 Diese Dinge konnten im Konfliktfall auch durch Gesetze (lex/leges) geregelt werden, ohne dass die Gesetze aber je in ein einheitliches System integriert worden wären. Christian Meier spricht im Anschluss an Cicero (rep. 2,2 f.) von einer gewachsenen Verfassung und stellt fest:
»Die römische Republik kannte kein in rechtlichen Kategorien zu fassendes Institutionengefüge, das sich – unsern Verfassungen entsprechend – aus dem Ganzen ihrer Ordnung herauslösen ließe.«8
Neben dem Fehlen einer Verfassungsurkunde ist auch die Absenz eines prägnanten Staatsbegriffs bezeichnend. Im Zentrum stand der Begriff res publica, die »öffentliche Sache«, im Gegensatz zu res privata. Res publica bezeichnet aber auch den nichtmonarchischen Freistaat im Gegensatz zum regnum, dem »Königtum« mit absolutem Gewaltmonopol. Die Selbstbezeichnung der Römer lautet populus Romanus oder auch senatus populusque Romanus (SPQR) und umfasst das Gesamtvolk, also Patrizier und Plebejer, die der durch Rechtsgesetze gefügten Ordnung unterstanden. Der Name des Staates benennt somit nur den Souverän und enthält keinen Hinweis auf die Verfassungsform.9
Der Aufbau des Staates wurde von den Römern mit dem Begriff constitutio umschrieben. Diese enthält gemäß Cicero »erstens eine gewisse Ausgewogenheit der Rechte (aequabilitas), welche freie Männer nicht längere Zeit entbehren können, zweitens aber Stetigkeit (firmitudo), weil jene Grundformen leicht in die ihnen entgegengesetzten Fehler umschlagen, so dass aus dem König ein Gewaltherr wird, aus den Aristokraten (optimates) ein Parteiklüngel (factio), aus dem Volk eine Masse und ein wüstes Durcheinander, und weil die Grundformen selbst oft in neue Formen hinüberwechseln. Dies geschieht in dieser die Grundformen verbindenden, im rechten Maß gemischten Verfassung (permixta constitutio) in der Regel nicht außer bei großen Fehlern der führenden Männer. Denn es besteht kein Grund zu einer Umwälzung, wo jeder fest an seinem Platze steht und kein Abgrund lauert, in den er gleiten und stürzen kann« (rep. 1,69).
Cicero lehnt sich hier in den Auseinandersetzungen der späten Republik an das griechische Modell des Verfassungsumschwungs an, wie es Aristoteles im 4. Jh. v. Chr. formuliert hatte. Um den Wechsel der Verfassungen zu verhindern, ist es nötig, Teile der Monarchie, Aristokratie und Demokratie zu mischen (sog. Mischverfassungstheorie). Entscheidend sind »ihre Autorität kraft Alter und Bewährung, ihr die gesellschaftlichen und staatsorganisatorischen Kräfte ausbalancierendes Gleichmaß (aequabilitas), ihre die Freiheit bewahrende Aufgabe bzw. Funktion und ihre dauerhafte Beständigkeit (firmitudo).«10 Auch wenn diese Bedeutung von constitutio in der Antike nicht mehr weiterverfolgt wurde, war Cicero damit bereits in die Nähe des modernen Verfassungsbegriffs gerückt.11
Dieser wurde allerdings erst im 18. Jh. bedeutsam, als sich das Bürgertum gegen den monarchischen Absolutismus richtete. Im Kampf gegen Feudalismus und eigenmächtige Fürsten traten Forderungen nach Gleichheit und Menschenrechten ins Zentrum. Bei den daraus resultierenden Verfassungen handelte es sich um eigentliche »Herrschaftskompromisse«. Diese führten Frieden zwischen verschiedenen Konfliktparteien herbei, indem allgemein gültige Rechtsnormen festgelegt wurden.12 Die römische Republik und die darin herrschende Freiheit für den Einzelnen erhielten dabei Vorbildcharakter.
Forschungsgeschichte zur Verfassung und Gesellschaft Roms
In der Renaissance hatte eine neue Beschäftigung mit der Erbschaft der einstigen Großmacht Rom begonnen. Livius war schon um 1300 zu neuen Ehren gekommen und im 16. Jh. wurden auch die von Plutarch dargestellten »großen Einzelpersönlichkeiten« wieder zu Vorbildern erhoben. Niccolò Machiavelli (1469–1527) interessierte sich sowohl für die Ursprünge als auch den Aufstieg Roms und beschäftigte sich dementsprechend mit der ausführlichsten Quelle zum frühen Rom, den ersten zehn Büchern des Livius (Discorsi sopra la prima deca di Tito Livio). Dabei fragte er nach dem Wesen der Republik als zentraler Regierungsform, in der die Kriegführung und Religion eine entscheidende Rolle spielten. Besonderes Interesse galt den Prinzipien von Herrschaft, die anhand von römischen Königen, Feldherren, Diktatoren und Kaisern abgehandelt wurden und in einer eigenen Schrift über die Rolle des Herrschers (Il principe) zur Darstellung kamen.
In Frankreich verfasste Montesquieu 1734 seine Considérations sur les causes de la grandeur des Romains et de leur décadence. Er betonte darin den Wert der Gesetze, die bei den Römern zentralen Stellenwert erlangt hatten. Damit trat erstmals die Verfassungsfrage in den Vordergrund, sodass Rom nicht mehr nur unter moralisierender Sicht thematisiert wurde. Montesquieu hatte aber auch schon erkannt, dass Rom an bestimmte Dimensionen gebunden war und die Ausdehnung des Imperiums zum Untergang führte. Die Gesetze hätten unter den Kaisern nicht mehr ausreichend korrigiert werden können. Somit konnten sie für Montesquieu auch nicht mehr den Fortbestand der freiheitlichen Grundstrukturen garantieren.
Eine entscheidende Vorgabe für die wissenschaftliche Beschäftigung mit Rom machte dann Barthold Georg Niebuhr, der im Jahre 1811/12 eine Römische Geschichte verfasste, die in zwei Bänden erschien. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern stellte seine Darstellung der römischen Republik keine Nacherzählung von Livius’ Universalgeschichte dar. Vielmehr übte er an der widersprüchlichen Überlieferung historische Kritik, freilich oft noch ohne befriedigende Lösungen zu finden. In sein Werk flossen in neuer Weise zahlreiche Analogien und Gegenwartsbezüge ein. Da Niebuhr mit seiner Quellenkritik auf die Forschung des 19. Jhs. große Wirkung ausübte, gilt er oft auch als Begründer der modernen deutschen Geschichtsschreibung.13
Die monumentalsten Forschungen zu Rom legte in der Folge Theodor Mommsen (1817–1903) vor. Er war von Hause aus Jurist und daher für die Darstellung des römischen Rechts prädestiniert. Sein Wirken bezog sich jedoch auf alle Bereiche der Altertumswissenschaft von der Philologie über die Historie bis hin zur Numismatik und Epigrafik. Mommsen war u. a. maßgeblich an dem bis heute zentralen Inschriftenwerk Corpus Inscriptionum Latinarum (CIL) beteiligt. Als ursprünglich begeisterter Anhänger der 1848er-Revolution war er von einer Epoche des Umbruchs und neuen Verfassungsdenkens geprägt, das sich mit der Verwirklichung moderner Staatlichkeit verband. 1854–1856 legte Mommsen drei Bände über die Römische Geschichte vor, die mit einer Verherrlichung von Caesar endete. In ihm sah Mommsen einen ungekrönten Volksmonarchen, der mit den ungelösten Problemen und korrupten Verhältnissen der ausgehenden Republik aufräumte.14
Die größte Leistung Mommsens war aber seine Abhandlung Römisches Staatsrecht, die von 1871–1888 in drei Bänden erschien. Obwohl die Römer keine Kodifikation des Staatsrechts kannten, ist es Mommsen gelungen, eine systematische Darstellung aller Dinge des öffentlichen Rechts vorzunehmen. Die Systematik erhielt dabei den Vorrang vor dem Historischen. Zentral in Band 1 ist die Charakterisierung der Magistratur, die den Oberbegriff für alle staatlichen Ämter darstellt. Die Magistratur wurde grundlegend mit den Begriffen imperium und potestas gefasst, wobei imperium die unbeschränkte militärische, jurisdiktionelle und polizeiliche Amtsgewalt der obersten Magistrate zum Ausdruckt bringt und potestas die Befugnis zu rechtswirksamen Handlungen, insbesondere Befehle und Zwangsmaßnahmen, umfasst. Band 2 wendet sich ausführlich den einzelnen Magistraturen zu, während Band 3 die Bürgerschaft und den Senat abhandelt. Mommsen folgte damit einer Dreiteilung der politischen Gewalt in Magistratur, Senat und Volksversammlung, die schon antike Autoren wie Polybios (6,11) vorgegeben hatten und die bis in die heutigen Darstellungen erhalten geblieben ist.
Eine neue Forschungsrichtung beschäftigte sich im frühen 20. Jh. mit der Führungsschicht und deren vielfältigen Nah- und Treueverhältnissen. Voraussetzung dazu war die prosopografische Arbeit von Friedrich Münzer von 1920 über die Römische(n) Adelsparteien und Adelsfamilien. Diese basierte auf Münzers zahlreichen Artikeln über Einzelpersonen in dem großen altertumskundlichen Lexikon Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft. Als bahnbrechend hatte sich auch die Frankfurter Habilitationsschrift von Matthias Gelzer aus dem Jahre 1912 erwiesen: Die Nobilität der römischen Republik. Diese beleuchtet die Führungsschicht der Römer und ihre Beziehungen untereinander, im Hinblick auf politische Gruppenbildung. Dabei hebt Gelzer die Bedeutung der verschiedenen Treueverhältnisse hervor. Dazu gehört erstens das Nahverhältnis (Verwandtschaft), zweitens das Schutzverhältnis (patrocinium, geprägt von clientes als Abhängigen) und drittens das Freundschaftsverhältnis (amicitia). Insgesamt zeigt sich, dass die Klientelverhältnisse die Machtgrundlage der Nobilität bildeten.
Eine ausgedehnte Materialsammlung zur Wirtschafts- und Sozialstruktur erarbeitete Tenney Frank 1933–1940 in seinem fünfbändigen Economic Survey of Ancient Rome. Dabei betrachtete er die ungelösten ökonomischen Probleme als Ursache für den Untergang der Republik. Einen wichtigen Beitrag zu den politischen Gruppierungen der späten römischen Republik stellte in der gleichen Zeit der Lexikonartikel von Hermann Strasburger über die »Optimates« dar, der 1939 in Paulys Realencyclopädie erschien. Er machte klar, dass Optimaten und Popularen keine politischen Parteien verschiedener Gesellschaftsschichten waren, sondern Interessengruppierungen innerhalb der Nobilität und deren internen Auseinandersetzungen bildeten. Populare Politiker haben sich gemäß Strasburger nur des Volkes bedient, um selbst Macht zu erlangen und nicht, um die politischen Verhältnisse in ihren Grundzügen zu verändern. Ihre Zusammensetzung und Techniken hat dann Christian Meier 1965 in demselben Lexikon (Suppl. 10) im Artikel »Populares« ausführlich umrissen.
In diesem Zusammenhang ist auch das nach wie vor aktuelle Buch von Christian Meier aus dem Jahre 1966 entstanden, das den Titel Res publica amissa trägt. Aufbauend auf den Forschungen zu den Nah- und Treueverhältnissen in der Nobilität legte Meier eine umfassende Analyse zu den politischen Gegebenheiten in der späten Republik und den Ursachen von deren Scheitern vor. Dabei hob er den Gegensatz zwischen der gemeindestaatlichen Verfassungsform und dem Weltreich hervor und unterstrich die mangelnde Anpassungsfähigkeit von Senat und Nobilität, welche die anstehenden Probleme nie konsequent anzupacken bereit waren. Da eine grundsätzliche Veränderung des Systems von niemandem gewünscht wurde, sprach Meier von einer »Krise ohne Alternative«.15
Im englischsprachigen Raum erklärte Peter A. Brunt in seinem Werk Social Conflicts in the Roman Republic von 1971 den Untergang der Republik mit dem Konsensverlust in der Gesellschaft, da in ihr unterschiedliche und konkurrierende Interessen entwickelt wurden. Der Senat habe kurzfristige Eigeninteressen vertreten und an Autorität verloren, weil er Probleme, die durch die Expansion entstanden waren, nicht zu lösen vermochte. Dies erweckte den Ruf nach führenden Personen, welche die Probleme schließlich eigenmächtig anpackten. Erich S. Gruen betonte demgegenüber in seinem umfassenden Buch The Last Generation of the Roman Republic von 1974, dass die Republik im 1. Jh. v. Chr. trotz der mächtigen Kommandanten und ihren Armeen nicht wirklich in Schieflage war, da niemand deren Beseitigung suchte. Das Ende sei erst durch den Bürgerkrieg nach Caesars Tod herbeigeführt worden.
Über diese Ansätze hinaus verwies Jürgen von Ungern-Sternberg in einem Aufsatz von 1998 auf das Problem der Legitimität: »Die Wirkung der Weltherrschaft war eine andere: Sie enthob die herrschende Elite, die Nobilität, des Zwangs zum Kompromiss aus außenpolitischen Rücksichten. Die sich aufstauenden sozialen Probleme führten zu einem Legitimitätsverlust«.16 Schließlich hat Wolfgang Bölsel 2015 in seinem Überblickswerk zur römischen Republik drei weitere Gründe für den Niedergang aufgeführt, nämlich die mangelnde Integration und Repräsentation der Italiker im römischen Staat, die prekäre Versorgung der Legionäre und die vernachlässigten militärischen Fähigkeiten der führenden Kreise, welche einzelnen Feldherren die Möglichkeit zu persönlichem Machtausbau eröffneten.17
Die Sozialgeschichte hatte schon in den 1960er und 70er-Jahren neuen Auftrieb erhalten, wozu dann insbesondere Géza Alföldy (1975/2011) beitrug. Die Forschungen bezogen sich damals vermehrt auf die Unterschichten, zu denen neben Sklaven und Freigelassenen die Plebs in ihrer Gesamtheit zählt. In seinem Werk Italian Manpower 225 B.C.–A.D. 14 von 1971 beschäftigte sich Peter A. Brunt mit grundlegenden Fragen der römischen Bevölkerung und befasste sich dabei eingehend mit Bevölkerungszahlen und Heeresstärken. Die Plebs wurde in der Folge auch von weiteren Forschern – darunter Wilfried Nippel (1988/1995) und Cyril Courrier (2014) – nicht mehr als Pöbel abgetan, sondern unter soziologischen Kriterien in ihrem Stellenwert in der res publica sinnfällig ergründet. In neueren Forschungen wurden nicht nur die Agrarfrage und die Lebensumstände der Plebs weiterverfolgt, sondern auch die Kommunikationsformen mit dem Volk untersucht, wobei die Rhetorik eine prominente Rolle spielt.18
Weitere Arbeiten zur römischen Gesellschaft haben seit der zweiten Hälfte des 20. Jhs. tiefere Aufschlüsse über den Senatoren- und Ritterstand sowie das Klientelwesen ergeben.19 Ernst Badian, der sich 1958 mit Foreign Clientelae befasst hatte, wandte sich wie Claude Nicolet, der die französische Forschung auf dem Gebiet der Republik anführte, der Schicht der Ritter (equites) zu.20 Diese waren insbesondere als Staatspächter (publicani) in Erscheinung getreten und hatten damit bedeutende Aufgaben für den Staat wahrgenommen, wenn auch zum Teil in explizit eigenem Interesse, sodass ihre Bedeutung sowohl in einem Korrektiv als auch in einer stabilisierenden Ergänzung zum Senatorenstand gesehen wurde.