Aufenthalts- und Asylrecht

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Aus der Reihe: JURIQ Erfolgstraining
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Aufenthalts- und Asylrecht
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Aufenthalts- und Asylrecht

von

Dr. Kyrill-Alexander Schwarz

Professor für öffentliches Recht am Institut für Staats- und

Verwaltungsrecht, Universität Würzburg

und

Mario Winzek


www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch


ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Das gerade für die Praxis wichtige Aufenthalts- und Asylrecht erweist sich als eine spannende Materie, die sowohl Bezüge zum Verfassungsrecht als auch zum Verwaltungsrecht aufweist und zudem in ein komplexes System völkerrechtlicher und unionsrechtlicher Vorgaben eingebunden ist.

Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an die Verfasser unter Kyrill-alexander.schwarz@uni-wuerzburg.de bzw. Mario.winzek@mw-98.net.

Würzburg, im November 2018

Kyrill-Alexander Schwarz

Mario Winzek

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Literaturverzeichnis

1. Teil Die Entstehung des Asylrechts

2. Teil Das allgemeine Ausländerrecht

A.Regelungsgegenstand und staatsrechtlicher Status

I.Regelungsgegenstand

II.Die staatsrechtlichen Status

B.Einreise und Aufenthalt

I.Die Einreise

1.Voraussetzungen der Einreise

2.Voraussetzung der Erteilung eines Aufenthaltstitels

II.Der Aufenthalt

III.Die Aufenthaltstitel

1.Das Visum

2.Die Aufenthaltserlaubnis

3.Die Niederlassungserlaubnis

4.Weitere

C.Beendigung des Aufenthalts

I.Beendigung bei Besitz eines Aufenthaltstitels

1.Das Erlöschen

2.Die Ausweisung

II.Zurückweisung bereits an der Grenze

III.Instrumente zur Durchsetzung

3. Teil Das materielle Asylrecht

A.Einleitung

I.Überblick

 

II.Rechtsquellen

B.Asylrecht für politisch Verfolgte

I.Allgemeines

1.Asylrecht als subjektiv-öffentliches Recht

2.Leistungs- oder Abwehrrecht

3.Schranken des Asylgrundrechts

4.Verhältnis zum GEAS

5.Verhältnis zum Völkerrecht

6.Gewährleistungsumfang

II.Voraussetzungen

III.Schutzbereich

1.Persönlich

2.Sachlich

a)Verfolgung

b)Politisch

c)asylerhebliche Merkmale

d)Verfolger

e)Verfolgte

f)Flucht wegen bzw. vor Verfolgung

g)Verfolgungsprognose

IV.Gesetzliche Einschränkungen

1.Die Drittstaatenregelung

a)Drittstaat

b)Einreise

2.Die Herkunftsstaatenregelung

V.Ungeschriebene Einschränkungen

1.Fluchtalternativen

2.Nachfluchtgründe

VI.Eingriff und Schranken

VII.Übungsfall Nr. 1

C.Asylrecht für Flüchtlinge

I.Der Flüchtlingsstatus

II.Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

1.Qualifizierte Verfolgung

a)Verfolgungshandlung

aa)Verfolgungshandlungen nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG

bb)Verfolgungshandlungen nach § 3a Abs. 1 Nr. 2 AsylG

cc)Verfolgungshandlungen nach § 3a Abs. 2 AsylG

b)Verfolgungsgründe

c)Verknüpfung von Verfolgungshandlung und -grund

d)Verfolgungsakteure

e)Schutzakteure

f)Verfolgungssubjekte

g)Schutzlosigkeit

2.Begründete Furcht

3.Aufenthalt außerhalb des Herkunftslandes

III.Ausschlussgründe

1.Völkerrechtsverbrechen

2.Schwere nichtpolitische Straftat

3.Zuwiderhandlung

4.Schutz einer Institution

IV.Versagung der Zuerkennung

D.Der subsidiäre Schutz

I.Voraussetzungen

1.Nichterfüllung der Flüchtlingseigenschaft

2.Ernsthafter Schaden

a)Todesstrafe

b)Folter, unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung

c)Ernsthafte individuelle Bedrohung

II.Ausschlussgründe

III.Rechtsfolgen

IV.Übungsfall Nr. 2

E.Abschiebungsverbote

I.Das unionsrechtliche Abschiebungsverbot aus § 60 Abs. 2 AufenthG

II.Abschiebungsverbot aus § 60 Abs. 5 AufenthG

III.Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG

IV.Ausschlussgründe

V.Rechtsfolgen

F.Familienasyl

I.Rechtsgrundlagen

II.Abgrenzung zum Familiennachzug

III.Voraussetzungen

1.Anwendbarkeit

2.Fallgruppen

a)Familienasyl für Ehegatten und Lebenspartner

b)Familienasyl für Kinder

c)Familienasyl für Eltern und Geschwister

IV.Ausschlussgründe

V.Rechtsfolgen

G.Beendigung des Schutzstatus

I.Unterschiede zum VwVfG

II.Erlöschen der Asylberechtigung

III.Widerruf der Asylberechtigung

1.Der nachträgliche Wegfall

 

2.Nachträglich erfüllter Exklusionsgrund

3.Rechtsfolgen des Widerrufs

IV.Widerruf des subsidiären Schutzes

V.Widerruf des Abschiebungsschutzes

VI.Rücknahme des Aufenthaltstitels

VII.Verfahren

VIII.Übungsfall Nr. 3

4. Teil Das formelle Asylrecht

A.Das Asylverfahren

I.Das Asylbegehren

II.Die Einreise des Ausländers

1.Einreise über den Landweg

2.Einreise über den Luftweg

III.Identitätsfeststellung

1.Umfang des Eingriffs

2.Zuständigkeit für den Eingriff

3.Datenschutz

4.Rechtsfolgen

IV.Verteilung in Aufnahmeeinrichtungen

V.Stellung des Asylantrags

VI.Übersicht über die Entscheidung des BAMF

VII.Das beschleunigte Verfahren

B.Der Asylantrag

I.Das förmliche Verfahren

II.Umfang des Verfahrens

III.Pflichten des BAMF

IV.Pflichten und Rechte des Asylbewerbers

V.Das Dublin-Verfahren

1.Allgemeines

2.Die Dublin-Zuständigkeit

a)Die Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 1 Dublin-III-VO

b)Die Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 2 UAbs. 1 Dublin-III-VO

c)Das Selbsteintrittsrecht

3.Das Dublin-Verfahren

a)Informationspflichten

b)Persönliches Gespräch

c)Verfahrensrechtliche Vorgaben

4.Rechtsfolge

5.Rechtsschutz

VI.Der weitere Prüfungsrahmen des BAMF

1.Weitere formelle Voraussetzungen

2.Besonderheiten im Flughafenverfahren

3.Das beschleunigte Verfahren

4.Materielle Voraussetzungen

5.Exkurs zur Erklärung EU-Türkei vom 18.3.2016

C.Die Entscheidungen des BAMF

I.Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens

1.Form

2.Frist

3.Zustellungserfordernis

II.Die Entscheidungsarten

III.Ablehnende Entscheidungen

1.Ablehnung als unzulässig

2.Ablehnung als offensichtlich unbegründet

3.Ablehnung als (einfach) unbegründet

IV.Stattgebende Entscheidungen

1.Entscheidungen vollständiger Stattgabe

2.Entscheidungen teilweiser Stattgabe

a)Bei Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

b)Bei lediglich subsidiärem Schutz

c)Bei nationalem subsidiären Schutz

V.Rechtsschutz

D.Verfahren bei Folge- und Zweitantrag

I.Der Folgeantrag

II.Der Zweitantrag

III.Rechtsschutz

5. Teil Ausgang des Asylverfahrens

A.Positive Entscheidungen

B.Negative Entscheidungen

I.Allgemeines

II.Die Abschiebung

1.Die Ausreisepflicht

2.Abschiebungsgrund

a)Überwachungsbedürftigkeit

b)Keine Sicherung der Ausreisefrist

3.Abschiebungsandrohung

a)Allgemeines

b)Inhaltliche Voraussetzungen

4.Abschiebungsanordnung

5.Keine Abschiebungsverbote bzw. -hindernisse

6.Fristablauf

III.Die Duldung

1.Allgemeines

2.Die Gruppenaussetzung

IV.Die individuelle Duldung

1.Duldung wegen Unmöglichkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen

a)Rechtliche Unmöglichkeit

b)Tatsächliche Unmöglichkeit

2.Duldung auf Grund dringender humanitärer Gründe

3.Duldung aus anderen Gründen

V.Einreise- und Aufenthaltsverbote

C.Rechtsschutz gegen negative Entscheidungen

I.Abschiebungsandrohung

II.Abschiebungsanordnung

III.Abschiebung

IV.Duldungsversagung

6. Teil Prozessrechtliche Instrumente

A.Allgemeines

B.Das Klageverfahren

I.Sachentscheidungsvoraussetzungen

1.Örtliche Zuständigkeit des Gerichts

2.Statthafte Klageart

a)Ablehnung des Asylantrags

b)Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 AufenthG

c)Ablehnung eines Folgeantrags

d)Entscheidung im Dublin-Verfahren

3.Klagefrist

II.Weitere Besonderheiten

1.Einzelrichterregelung

2.Gerichtliche Sachaufklärungspflicht

3.Mündliche Verhandlung

C.Die Rechtsmittel

I.Allgemeines

II.Berufungsausschluss

III.Zulassung der Berufung

D.Der vorläufige Rechtsschutz

I.Allgemeines

II.Das Verfahren nach § 36 AsylG

III.Der vorläufige Rechtsschutz in anderen Fällen

1.Besonderheiten im Flughafenverfahren

2.Einreise aus sicherem Drittstaat, § 34a Abs. 2 S. 1 und 2 AsylG

3.Einreise- und Aufenthaltsverbote sowie Befristung, § 11 AufenthG

7. Teil Versorgung und Verteilung

A.Unterbringung

I.Allgemeines

II.Die Unterbringungspflicht der Länder

1.Aufnahmeeinrichtungen

2.Gemeinschaftsunterkünfte

III.Der Königsteiner Schlüssel

IV.Die Wohnpflicht der Asylbewerber

1.Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen

2.Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften

B.Leistungen

I.Allgemeines

II.Leistungen nach dem AsylbLG

1.Leistungsberechtigte

2.Ende der Leistungsberechtigung

III.Grundleistungen

1.Grundleistungen in Aufnahmeeinrichtungen

2.Grundleistungen außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen

3.Ergänzende allgemeine Regelungen

IV.Weitere Leistungen

1.Sonstige Leistungen

2.Leistungen bei Krankheit

V.Einschränkungen

VI.Besser- und Schlechterstellung

Sachverzeichnis

Literaturverzeichnis


Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016
Dreier Grundgesetzkommentar, 3. Aufl. 2013
Göbel-Zimmermann/Eichhorn/Beichel-Benedetti Asyl- und Flüchtlingsrecht, 1. Aufl. 2018
Hailbronner Asyl- und Ausländerrecht, 4. Aufl. 2017
Heusch/Haderlein/Schönenbroicher Das neue Asylrecht, 1. Aufl. 2016
Jarass/Pieroth Grundgesetzkommentar, 14. Aufl. 2016
Kluth/Heusch Ausländerrecht, 1. Aufl. 2016
Luft Die Flüchtlingskrise, 2. Aufl. 2017
Mangoldt/Klein/Starck Grundgesetzkommentar, 7. Aufl. 2018
Stern/Becker Grundgesetzkommentar, 2. Aufl. 2015
Tiedemann Flüchtlingsrecht, 1. Aufl. 2015

Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

Lernthema 7 Lernen – einzeln und in der Gruppe

Die Beantwortung der Frage, ob man besser einzeln oder in einer Gruppe lernen sollte, hängt von den Lernaufgaben und -inhalten, von der spezifischen Gruppe (Einzelpersonen, Größe, Rahmenbedingungen und Spielregeln) und von der Persönlichkeit des Lernenden ab. Ein „Muss“ gibt es nicht, aber bestimmte Vor- und Nachteile. Die folgenden Tipps geben Ihnen Hinweise zur Abwägung und unterbreiten konkrete Vorschläge zur Gestaltung des Gruppenlernens.

Lerntipps
Einzelarbeit hat grundlegende Vor- und Nachteile!

Die Vorteile: Wer allein arbeitet, kann sein Lernpensum inhaltlich, zeitlich und mengenmäßig selbst bestimmen. Man braucht keine Absprachen über Termine und inhaltliche Aufgabenverteilungen treffen, bestimmt das Lerntempo selbst, muss sich nicht mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Arbeitsstilen oder „Endlos-Diskussionen“ auseinandersetzen. Man ist ganz auf sich konzentriert.

Die Nachteile: keine Vergleichsmaßstäbe, keine Überprüfung und Rückmeldung über den eigenen Wissensstand, keine unterschiedlichen Meinungen und Sichtweisen auf Fragestellungen und Themen, kein Regulativ für Lernvermeidung, keine neuen Ideen zur Bewältigung von Lernproblemen.

Die Arbeit in der Gruppe kann sehr nützlich sein!

Sie haben Vergleichswerte, wissen besser, ob sie die Lerninhalte verstanden haben, „verbeißen sich nicht“, lernen verschiedene Perspektiven zu einem Thema kennen, können sich bei Lernproblemen gegenseitig unterstützen und gemeinsame Lernziele verabreden, können sich Arbeit teilen und als Ausgleich für die Anstrengung auch gemeinsame Freizeitaktivitäten entfalten. Um sich die Vorteile zunutze zu machen, brauchen Sie Regeln, damit Sie mit Problemen besser umgehen können, z. B. Terminverbindlichkeit, Häufigkeit der Treffen, Dauer der Arbeitsphasen und Pausen, Festlegung und Vorbereitung der Inhalte, Diskussionsstil, Kritikfähigkeit untereinander.