Arztstrafrecht in der Praxis

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Arztstrafrecht in der Praxis
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Arztstrafrecht in der Praxis

Arztstrafrecht in der Praxis

Begründet von

Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer

apl. Professor an der Ludwigs-Maximilians-Universität München

und Rechtsanwalt in München

Fortgeführt ab der 6. Auflage von

Prof. Dr. Karsten Gaede

o. Professor an der Bucerius Law School, Hamburg

und Rechtsanwalt in Köln

unter Mitarbeit von

Dr. Elmar Biermann

Justitiar des Berufsverbandes

Deutscher Anästhesisten, Nürnberg

Rolf-Werner Bock

Rechtsanwalt in Berlin

Prof. Dr. Annika Dießner

o. Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage


www.cfmueller.de

Herausgeber


Praxis der Strafverteidigung Band7
Begründet von
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)
Herausgegeben von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin
Schriftleitung
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien

Autoren

Prof. Dr. Karsten Gaede ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Bucerius Law School und geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Medizinrecht in Hamburg. Er ist ferner geschäftsführender Herausgeber und Schriftleiter der medstra. In Köln ist er bei Tsambikakis und Partner als Rechtsanwalt tätig.

Kontakt: karsten.gaede@law-school.de und gaede@tsambikakis.com

Dr. Elmar Biermann ist Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten.

Kontakt: justitiare@bda-ev.de

Rolf-Werner Bock ist Rechtsanwalt in Berlin.

Kontakt: berlin@uls-frie.de

Dr. Annika Dießner ist Professorin für Strafverfahrensrecht und Strafrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Die frühere Fachanwältin für Strafrecht ist in Nebentätigkeit als Of Counsel auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts tätig.

Kontakt: annika.diessner@hwr-berlin.de

Impressum

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-0642-1

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 6221 1859 599

Telefax: +49 6221 1859 598

www.cfmueller.de

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Vorwort der Herausgeber

Vorwort der Herausgeber

Mehr denn je hat das Arztstrafrecht „Konjunktur“. Das gilt nicht nur im Hinblick auf den „klassischen“ Bereich der Delikte zum Schutz von Leib und Leben, die für die Angehörigen der ärztlichen Berufe berufsbedingt besonders relevant sind. Zunehmend geraten Ärzte insbesondere auch wegen des Verdachts von Wirtschafts- und Korruptionsstraftaten in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Pars pro toto sei der Vorwurf des Abrechnungsbetruges genannt, von dem niedergelassene Ärzte gleichermaßen betroffen sein können wie Krankenhausärzte, privatärztliche Liquidationen ebenso wie kassenärztliche.

Es zeichnet das vorliegende Werk aus, dass es diese wie auch alle anderen neueren Entwicklungen im Arztstrafrecht aufgreift und ausführlich behandelt. Es darf mit Fug und Recht als das Standardwerk des Arztstrafrechts bezeichnet werden, das inzwischen einen beinahe enzyklopädischen Umfang erreicht hat, ohne indes seine besondere Qualität einzubüßen: die sehr strukturierte und dogmatisch reflektierte Darstellung der Materie, veranschaulicht durch eine Fülle von Beispielen aus der Praxis. Hierbei profitiert das Werk zum Nutzen des Lesers nicht zuletzt von der eigenen breit gestreuten beruflichen Tätigkeit der Verfasser, die auf eine Fülle unveröffentlichter Entscheidungen zurückgreifen können.

Selbstverständlich behandelt die Neuauflage aber auch alle bedeutsamen neueren Entscheidungen der Obergerichte, wie etwa die Entscheidung des BVerfG zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben (medstra 2020, 223) sowie die Entscheidung des BGH zum ärztlich assistierten Suizid (medstra 2019, 363). Viele weitere Themenfelder werden ausgebaut oder neu bearbeitet, so z.B. das Medizinwirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkten u.a. bei der Verschränkung von Korruption und Abrechnungsbetrug sowie der Behandlung von MVZ, die integrierte Berücksichtigung der gebotenen Health-Care-Compliance, die Sanktionsgefahren der Datenschutzgrundverordnung, die Strafbarkeit nach dem AMG und dem IfSG, die Sanktionsregime der Corona-Prävention sowie die Maßstäbe der Triage, ferner die strafbare Werbung für den Schwangerschaftsabbruch gemäß dem neu gefassten § 219a StGB und die besonderen Verteidigeraufgaben bei Compliance-Verstößen, die mit der Gefahr der Vermögensabschöpfung Hand in Hand gehen.

Die vorliegende 6. Auflage markiert einen tiefgreifenden Generationenwechsel. Aus dem klassischen „Ulsenheimer“ ist nun der „Ulsenheimer/Gaede“ geworden. Der neue Mitautor und Mitnamensgeber Karsten Gaede ist ein erfahrener Medizinstrafrechtler und Garant für das weiterhin hohe Niveau sowie die ungebrochene Aktualität des Werkes. Zum bewährten Autorenteam gehören ferner der langjährig im Arztstrafrecht tätige Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock sowie der Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, Elmar Biermann. Des Weiteren konnte Annika Dießner als neue Mitautorin gewonnen werden, die ebenfalls auf ihre profunden Kenntnisse im Arztstrafrecht und ihre vielfältigen Erfahrungen als in diesem Bereich arbeitende Strafverteidigerin zurückgreifen kann. Sie alle tragen dazu bei, dass das Werk seine, es schon immer prägende Mischung aus hochkarätiger Wissensvermittlung und praxisnaher Umsetzung im Alltag von Verteidigern, Allgemeinjuristen und Medizinern beibehält.

Alles in allem ist das Werk für jeden im Bereich des Arztstrafrechts tätigen Rechtsanwender unverzichtbar, nicht zuletzt für den darauf spezialisierten Strafverteidiger.

Im September 2020

Passau Werner Beulke

Berlin Alexander Ignor

Bearbeiterverzeichnis

Bearbeiterverzeichnis


Gaede Einleitung, Kap. 1 Teil 1 I–III, V, VII–XI, Teil 4, 6–9, 13–16
Biermann Kap. 1 Teil 1 VI, Teil 3
Bock Dießner Kap. 1 Teil 1 IV, Teil 2 Kap. 1 Teil 5, 10-12, Kap. 2

Inhaltsverzeichnis

 

Vorwort der Herausgeber

Bearbeiterverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung Zur praktischen Bedeutung des Arzt- und Medizinstrafrechts

Kapitel 1 Das materielle Arztstrafrecht Vorbemerkung

Teil 1Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

I.Der Deliktsaufbau der Fahrlässigkeitstat

II.Die Elemente des Unrechtstatbestandes

1.Der (naturwissenschaftliche) Kausalzusammenhang zwischen Handlung (Unterlassen) und Erfolg

2.Die Verletzung der im Verkehr erforderlichen (objektiven) Sorgfaltspflicht

a)Behandlungsmisserfolg nicht gleichbedeutend mit Behandlungsfehler

b)Objektiv-typisierender Sorgfaltsmaßstab

aa)Der Facharztstandard

bb)Die gebotene Sorgfalt

cc)Erlaubtes Risiko als Grenze

dd)Normativität des Standards

c)Standard und Leitlinien

aa)Maßgeblichkeit des Standards

bb)Prozessuale Bedeutung der Leitlinien

cc)Differenzierung der Leitlinien

dd)Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien

ee)Klinikinterne Leitlinien

ff)Zusammenfassung und prozessuale Hinweise

d)Bestimmung der objektiv gebotenen Sorgfalt aus der Sicht ex ante

e)Grundsatz der Methodenfreiheit

aa)Therapiefreiheit und medizinischer Fortschritt

bb)Ärztliche Verantwortung und Selbstbestimmung des Patienten

cc)Therapiefreiheit und Behandlungsfehler

dd)Einschränkungen der Therapiefreiheit

f)„Facharztstandard“ und Facharztqualität

aa)Formeller und materieller Facharztstatus

bb)Notwendigkeit des formellen Facharztstatus

cc)Haftung des Berufsanfängers

dd)Einsatz des Berufsanfängers

ee)Personelle Voraussetzungen in der Geburtshilfe

ff)Personelle Voraussetzungen in der Anästhesie

g)Differenzierungen des Sorgfaltsmaßstabs (Standards)

h)Einfluss der Ressourcenknappheit auf den medizinischen Standard

aa)Ökonomische Grenzen des Standards

bb)Relativität des Standards

cc)Sozialrechtliche Grenzen des Standards

i)Maßstabssteigerung bei größerem individuellen Leistungsvermögen und besserer Ausstattung

j)Übernahmeverschulden (sog. Übernahmefahrlässigkeit)

k)Die ärztliche Fortbildungspflicht

3.Die Bestimmung des fachärztlichen Standards durch Gerichte und Sachverständige

a)Sachfragen und Rechtsfragen

b)Prozessuale Stellung des Sachverständigen und Konsequenzen für die Verteidigung

c)Gebot der Objektivität

d)Übersteigerungsgefahren

4.Sorgfaltspflichtverletzung durch Tun oder Unterlassen

a)Der Tatbestand der unechten Unterlassungsdelikte

b)Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen als Wertungsproblem

aa)Das Unterlassungsmoment der Fahrlässigkeit

bb)Normative Abgrenzungskriterien

cc)Problematik der wertenden Betrachtung

c)Die Garantenstellung des Arztes

aa)Garantenstellung durch Behandlungsübernahme

bb)Garantenstellung durch Ingerenz

cc)Weitere Fallgruppen und fehlende Garantenstellung

d)Die tatbestandliche Pflichtverletzung

5.Die typischen Fehlerquellen: Behandlungsfehler, Organisationsfehler, Aufklärungsfehler

III.Begriff und Erscheinungsformen des Behandlungsfehlers

1.Begriff

2.Der „Kunstfehler“-Begriff

3.Klassifikation der Behandlungsfehler

4.Der grobe Behandlungsfehler: Begriff und Bedeutung im Strafrecht

a)Strafrechtliche Relevanz des groben Behandlungsfehlers

b)Leichtfertigkeit und grobe Fahrlässigkeit

c)Definition des groben Behandlungsfehlers

d)Richterliche Wertung des Behandlungsfehlers als „grob“

e)Beispiele für „grobe Behandlungsfehler“

IV.Organisationsfehler, insbesondere im Rahmen der Arbeitsteilung

1.Organisationsfehler als Sorgfaltspflichtverletzung

a)Praktische Systematisierung von Organisationsfehlern

b)Rechtliche Systematisierung von Organisationsfehlern

aa)Organisationsverschulden versus Übernahmeverschulden

bb)Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungszuständigen

 

cc)Organisationsverschulden versus Sicherheitsrecht (Nebenstrafrecht)

c)Systemische Aspekte adäquater Organisation

d)Risk Management als Instrument adäquaten Qualitätsmanagements

2.Insbesondere: Organisationsfehler im Rahmen der Arbeitsteilung

a)Teilbarkeit der Verantwortungsbereiche: Prinzip der Einzel- und Eigenverantwortlichkeit

b)Der Vertrauensgrundsatz als tragendes Leitprinzip zur Abgrenzung der Verantwortlichkeit und Begrenzung der jeweiligen Sorgfaltspflichten

c)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz in typischen Fallkonstellationen

aa)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich horizontaler Arbeitsteilung

bb)Arbeitsteilung und Vertrauensgrundsatz im Bereich vertikaler Arbeitsteilung

cc)Originär ärztliche Tätigkeiten (Arztvorbehalt/Delegationsausschluss)

dd)Originär eigene Aufgaben des Pflegedienstes

V.Aufklärungsmängel und ihre strafrechtliche Bedeutung

1.Empirischer Hintergrund – gebotene Einschränkungen

a)Strafverfahren wegen Aufklärungsfehlern

b)Auffangfunktion des Aufklärungsfehlers

c)Einige Beispiele

d)Der Myom-Fall und seine Folgen

e)Übernahme und Einschränkung der Zivilrechtsjudikatur im Strafrecht

f)Einschränkung durch den Schutzzweckzusammenhang

g)Problem des Verschuldens bei Aufklärungsfehlern

2.Der ärztliche Heileingriff als tatbestandsmäßige Körperverletzung

a)Die grundlegende Entscheidung des Reichsgerichts

b)Kritik an der Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs

c)Fortbestand der ständigen Rechtsprechung und gebotene Folgerungen

3.Aufklärung und Einwilligung

a)Verfassungsrechtliche Grundlagen der Einwilligung

b)Entwicklung der Aufklärungspflicht

c)Verschärfung der Aufklärungsanforderungen

VI.Die Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung

1.Bestandteil der Behandlung

2.Recht auf Nichtwissen

3.Keine allgemeingütige Formel

4.Gegenstand der Aufklärung

a)Therapeutische „Aufklärung“

b)Wirtschaftliche Aufklärung

c)Diagnoseaufklärung

d)Risikoaufklärung als Oberbegriff

aa)Verlaufsaufklärung

bb)Risikoaufklärung im engeren Sinn

5.Umfang und Intensität der Risikoaufklärung

a)Art des Risikos

aa)Allgemeine Risiken

bb)Eingriffsspezifische, typische Risiken

cc)Allgemein bekannte Risiken

b)Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs

aa)Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen

bb)Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen

cc)Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen

dd)Aufklärung bei zwingend (absolut) indizierten Eingriffen

ee)Aufklärung bei vital indizierten, dringlichen Eingriffen

6.Die Schwere des Eingriffs

7.Abhängigkeit der Aufklärungsanforderungen von der Person, dem Verhalten und dem körperlichen Zustand des Patienten

a)Der verständige Patient und das Konzept der Stufenaufklärung

b)Individualisierung der Aufklärung

8.Aufklärung über Behandlungsalternativen

a)Allgemeine Grundsätze und Fallbeispiele

b)Aufklärungspflicht bei neuen Therapieverfahren und Außenseitermethoden

c)Schranken der Aufklärung

9.Keine „Vernunfthoheit“ des Arztes, kein „therapeutisches Privileg“

a)Ablehnung ärztlicher Hilfe aus Glaubens- und Gewissensgründen

aa)Akutsituation

bb)Elektive Eingriffe

cc)Intraoperatives Transfusionserfordernis

b)Keine Entscheidung „zu Lasten Dritter“

10.Die Erweiterungsoperation bei unvorhersehbaren Abweichungen vom ursprünglichen Operationsplan

11.Aufklärungspflichtiger, Aufklärungsadressat, Zeitpunkt und Form der Aufklärung

a)Wer klärt auf?

aa)Aufklärung durch den behandelnden Arzt

bb)Delegation der Aufklärung auf andere Ärzte

b)Die aufzuklärende Person

aa)Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung

bb)Minderjährige Patienten

cc)Einwilligungsunfähige Volljährige

12.Der Zeitpunkt der Aufklärung

a)Die Umstände des Einzelfalls entscheiden

b)Zeitpunkt bei stationären Eingriffen

aa)Unterschiedliche Zeitpunkte für Operateur und Anästhesist

c)Ambulante und stationär diagnostische Eingriffe

d)„Verspätete“ Aufklärung

e)Problemfall Geburtshilfe

f)Keine „Verfallsfrist“ für die Aufklärung

13.Die Form der Aufklärung

a)Schriftform kein Wirksamkeitserfordernis

b)Gespräch unerlässlich

c)Sprachkundige Person

d)„Einwilligungserklärung“

e)Das Konzept der Stufenaufklärung

14.Dokumentation und „Beweissicherung“

15.Keine „unbilligen Anforderungen“ an den Nachweis der Aufklärung

16.„Ständige Übung“

17.Wegfall der Aufklärungspflicht

a)Vorinformierter Patient

b)Ausdrücklicher Verzicht

aa)Kein Blankoverzicht

bb)Kein Verzicht durch Berechtigte?

c)Aufklärung „kontraindiziert“

d)Unmöglichkeit der Aufklärung

18.Keine Haftung des Arztes trotz Verletzung der Aufklärungspflicht

a)Der Erfolg liegt außerhalb des „Schutzbereichs der Norm“

b)Fehlende Kausalität des Aufklärungsmangels

aa)Hypothetische Einwilligung

bb)Nachweis der hypothetischen Einwilligung

cc)Zivilverfahren

dd)Strafverfahren

19.Irrtumsprobleme im Rahmen der Einwilligung

a)Tatbestandsirrtum

b)Verbotsirrtum

VII.Die Zurechenbarkeit des Erfolges

1.Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang

a)Sog. doppelte Kausalitätsprüfung der Rechtsprechung

b)Gebotene Prüfung des rechtmäßigen Alternativerhaltens

c)Spezifischer Pflichtwidrigkeitszusammenhang

d)Striktes Verständnis – Anforderungen an den Nachweis

aa)An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts auch bei pflichtgemäßem Verhalten

bb)Vermeidbarkeitstheorie und Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

cc)„Vernünftige“ Zweifel in ihren Auswirkungen

e)Praktische Auswirkungen der unterschiedlichen Ansichten von Judikatur und Risikoerhöhungslehre

f)Die Feststellung einer „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ in der Praxis – Bedeutung der Lebensverkürzung

aa)Keine sichere Lebensrettung

bb)Sichere Lebensverlängerung

cc)Dauer der Lebensverkürzung

dd)Lebensverkürzung um Stunden

ee)Reale Konsequenzen der neueren Rechtsprechung

ff)Kritik und Grenzen der neueren Rechtsprechungsentwicklung

h)Fehler bei der Kausalitätsprüfung in der Praxis

2.Der Schutzzweckzusammenhang und seine Bedeutung als haftungseinschränkendes Kriterium

a)Unterscheidung von Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang

b)Beispiele für den fehlenden Schutzzweckzusammenhang

3.Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung- und Schädigung

4.Das Dazwischentreten des Opfers und Dritter

VIII.Die objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges

IX.Die praktisch relevanten Rechtfertigungsgründe im Arztstrafrecht

1.Die Einwilligung

a)Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten

b)Aufklärung des Patienten

c)Willensmängel

aa)Beispiele

bb)Einwilligung ad personam

cc)Heimliche Aids-Tests

d)Die Sittenwidrigkeit des Eingriffs (§ 228 StGB)

aa)Rechtliche Zulässigkeit der „Wunschsectio“

bb)Zulässigkeit weiterer nicht indizierter verbreiteter ärztlicher Handlungen

cc)Sittenwidrigkeit des Doping

2.Die mutmaßliche Einwilligung

a)Eigenständigkeit des Rechtfertigungsgrundes

b)Fallgestaltungen der mutmaßlichen Einwilligung

c)Subsidiarität der mutmaßlichen Einwilligung

d)Maßgeblichkeit des Patientenwillens

e)Erforschung des mutmaßlichen Willens

3.Unrechtsausschlussgründe: Erlaubnistatbestandsirrtum und hypothetische Einwilligung

4.Sonstige Rechtfertigungsgründe

X.Voraussetzungen des Schuldvorwurfs wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung

1.Der subjektive Maßstab für die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung

2.Die subjektive Voraussehbarkeit des Erfolges

3.Die Zumutbarkeit der Einhaltung der gebotenen Sorgfalt

XI.Die Körperverletzungsdelikte §§ 223 ff., § 340 StGB

1.Der objektive Tatbestand der Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB)

2.Die vorsätzliche Körperverletzung

a)Abgrenzung: Vorsatz – Fahrlässigkeit

b)Die Abgrenzungskriterien

c)Gebotene Vorsicht anhand von Beispielen

d)Beispiele für Vorsatzfälle

e)Versuchsstrafbarkeit (§ 223 Abs. 2 StGB)

f)Verlust des Versicherungsschutzes bei Vorsatz

3.Prozessuale Aspekte der vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzung

a)Der Strafantrag

b)Das „besondere öffentliche Interesse“ als Prozessvoraussetzung

c)Richterliche Überprüfung des „besonderen öffentlichen Interesses“

d)Verjährungsbeginn insbesondere bei unechten Unterlassungsdelikten

4.Die qualifizierten Tatbestände der Körperverletzung (§§ 224, 226, 227, 340 StGB)

a)Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

b)Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

c)Die absichtliche oder wissentliche Herbeiführung der schweren Folge (§ 226 Abs. 2 StGB)

d)Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

aa)Voraussetzungen nach der Rechtsprechung

bb)Ggf. drastische Rechtsfolgen des § 227 StGB

cc)Anwendungsbeispiele und Einschränkungsbedarf

e)Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)

Teil 2Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)

I.Allgemeine Grundlagen

1.Strafgrund; Keine Sonder- oder erweiterte Berufspflicht für Ärzte

2.Rechtsnatur des § 323c Abs. 1 StGB: echtes Unterlassungsdelikt

3.Unzulässige Umfunktionierung des § 323c Abs. 1 StGB zu einem „Auffangtatbestand“

a)Unerheblichkeit des Sorgfaltspflichtverstoßes

b)Verkennung des Vorsatzerfordernisses

II.Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen

1.„Bei“ einem „Unglücksfall“

a)Das Tatbestandsmerkmal „Unglücksfall“

b)Suizid(-Versuch) als Unglücksfall i. S. v. § 323c Abs. 1 StGB?

c)Ex-post-Bestimmung des Unglücksfalls

d)Raum-zeitliche Beziehung („bei“) zum Unglücksfall

2.Die Erforderlichkeit der Hilfeleistung

a)Ex-ante-Bestimmung der Erforderlichkeit

b)Bestmögliche Hilfeleistung

c)Erforderlichkeit der Krankenhauseinweisung

d)Untersuchung Bestandteil der erforderlichen Hilfe

e)Hausbesuch als erforderliche Hilfeleistung

f)Grenzen der „erforderlichen“ Hilfe

3.Die Zumutbarkeit der Erfüllung der Hilfspflicht

4.Das Vorsatzerfordernis, Tatbestands- und Verbotsirrtum

5.Subsidiarität des § 323c Abs. 1 StGB

6.Strafrahmen, Verjährung

III.Literatur zu § 323c Abs. 1 StGB

Teil 3Ärztliche Sterbehilfe – Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht – Behandlungsabbruch – Tötung auf Verlangen – Beihilfe zum Suizid

I.Die Problemstellung

II.Die grundlegenden Entscheidungen (Sachverhalt)

1.BGHSt 32, 367 ff. („Fall Dr. Wittig“)

2.OLG München JA 1987, 579 ff. („Fall Prof. Hackethal“)

3.LG Ravensburg NStZ 1987, 229 ff

4.BGHSt 40, 275 ff. („Kemptener Fall“)

5.BGHSt 42, 301 ff. = BGH NStZ 1997, 182

6.BGHSt 46, 279 ff. = BGH JZ 2002, 150 ff

7.BGH Beschl. v. 17.3.2003 – XII ZB 2/03

8.BGHZ 163, 195 = BGH NJW 2005, 2385 ff.

9.BGH Urt. v. 25.6.2010 – II StR 454/09 (Fall Putz)

10.BGH NJW 2011, 161 = NStZ 2011, 274 = ZfL 2011, 20

11.BGH Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 202/13

12.BGH Urt. v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16

13.BGH Beschl. v. 8.2.2017 – XII ZB 604/15

14.BGH Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18

15.BGH Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18

III.Weitere Fallbeispiele

1.BVerwG Urt. v. 2.3.2017 – III C 19.15

2.BVerwG Urt. v. 28.5.2019 – III C 6.17

IV.Leitsätze (Entscheidungskriterien) und Differenzierungen

V.„Direkte“ und „indirekte“ Sterbehilfe

1.Direkte Sterbehilfe

2.Indirekte Sterbehilfe

VI.Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch

1.Sterbehilfe „im eigentlichen“ und „im weiteren“ Sinne

2.Maßgeblichkeit des aktuellen Patientenwillens

3.Maßgeblichkeit des antizipativen Willens

4.Maßgeblichkeit des Behandlungswunsches/mutmaßlichen Willens

a)Strenge Prüfungsvoraussetzungen

b)Rückgriff auf allgemeine Wertvorstellungen

c)Erforschung des individuellen mutmaßlichen Willens

d)Betreuerbestellung und Einschaltung des Betreuungsgerichts

e)Entscheidung pro vita in Zweifelsfällen

f)Keine „einsamen“ Entscheidungen

5.Pflicht zur Rettung des bewusstlosen Patienten unter Inkaufnahme irreparabler schwerer Schäden? – Ein Fallbeispiel aus der Praxis

VII.Zum ärztlich assistierten Suizid

1.Grundlegende Entscheidungen vor 2019

a)OLG München 1987

aa)Unterlassene Hilfeleistung

bb)Berufspflichtverletzung

b)VG Berlin Urt. v. 30.7.2012 – 9 K 63.09 = ZfL 2012, 80 ff.

c)LG Gießen 2012

d)StA LG München I 2010

e)LG Deggendorf 2013

2.Das „Hamburger“ und das „Berliner“ Urteil des BGH 2019

a)Der Hamburger Fall

aa)Kein Tötungsdelikt durch aktives Tun

(1)Straflose Beihilfe

(2)Keine mittelbare Täterschaft bei freiverantwortlichem Suizidenten

bb)Keine vollendete Tötung durch Unterlassen

cc)Keine versuchte Tötung durch Unterlassen mangels Garantenstellung

(1)Keine Übernahme der ärztlichen Behandlung

(2)Keine Garantenstellung aus vorangegangenem gefährlichen Tun (Ingerenz)

(3)Keine Garantenstellung durch Verletzung der Bundesärzteordnung oder des ärztlichen Standesrechts

(4)Pflichtwidrige geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung?

dd)Keine unterlassene Hilfeleistung

b)Der Berliner Fall

aa)Kein vollendetes Tötungsdelikt durch aktives Tun

(1)Keine Tatherrschaft des Angeklagten

(2)Keine mittelbare Täterschaft mangels Verantwortlichkeitsdefizits

(a)Kein Ausschluss der Freiverantwortlichkeit des Selbsttötungsentschlusses

(b)Langjähriger ernsthafter Todeswunsch

(3)Gabe muskelentspannender Medikamente nicht kausal für Tod

(4)Verhindern von Rettungsbemühungen

bb)Mangels Garantenstellung keine versuchte Tötung durch Unterlassen

(1)Vereinbarung einer Sterbebegleitung

(2)Anspruch, in Ruhe sterben zu dürfen

(3)Keine Verpflichtung, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln

(4)Verschaffen der Medikamente

cc)Keine unterlassene Hilfeleistung

c)Bewertung der Urteile

3.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB

a)Hintergrund des Urteils

b)Recht auf selbstbestimmtes Sterben

aa)Recht auf Selbsttötung ohne Reichweitenbegrenzung und Freiheit, angebotene Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen

bb)Unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

cc)Keine Verpflichtung zur Suizidhilfe

dd)Verbote in den ärztlichen Berufsordnungen verfassungsrechtlich bedenklich

ee)Europäische Menschenrechtskonvention

ff)Voraussetzungen autonomer Selbstbestimmung

(1)Freier Wille

(2)Umfassende Aufklärung und Beratung

gg)Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Regulierung der Suizidhilfe

4.VG Köln und erneute Entscheidung des BVerfG

a)Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln

b)Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung nicht erreicht

c)Erlaubnisanträge nicht erfolgreich

d)Zur Anpassung des Betäubungsmittelrechts

5.Ausblick

a)Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben

b)Recht Dritter, ihre Bereitschaft zur Suizidhilfe rechtlich umzusetzen