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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
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© 2021 novum publishing
ISBN Printausgabe: 978-3-99107-289-8
ISBN e-book: 978-3-99107-290-4
Lektorat: K. Kulin
Umschlagfotos: Mastercard Popov | Dreamstime.com; Hermann Weißker
Umschlaggestaltung, Layout & Satz: novum publishing gmbh
Innenabbildungen: Hermann Weißker
Vorwort
Der Buchtitel
Die Kommunikation
Alle Kontrollaufgaben erhalte ich täglich digital und melde ihre Durchführung täglich auf dem gleichen Weg ab.
Alle abgerechneten und umgelegten Kosten habe ich mit Hilfe eines 400-Euro-Angestellten durchgeführt. Es ist ja egal, wer die Tätigkeit ausführt.
Zu den von mir durchgeführten und abgerechneten Kontrollen, die objektiv nicht möglich sind, habe ich keine Erklärung.
Es ist mir noch nicht aufgefallen, dass es zum Beispiel keine Fußabtritte an der Außentür und der Kellertreppe gibt.
Eine Gehaltserhöhung, die aufgrund der Umstellung von der pauschalen zur leistungsbezogenen Vergütung des Hauswartes zum 01.01.2016 möglich wäre, habe ich nicht erhalten.
Für die abgerechneten Hausmeisterkontrollen bekomme ich keinen Cent.
Eine Einladung zur Informationsveranstaltung für die Mieter des Hauses im Juli 2018 habe ich nicht erhalten – ich wäre auch nicht gekommen, um auf Anfragen oder Probleme der Mieter antworten zu müssen. Ich mache nur meinen Job.
Die Kostenart Hauswart ist zulässig und rechtmäßig, auch wenn es keinen Hauswart für das Mietobjekt gibt.
Da es keinen Hauswart gibt, gibt es auch keinen Arbeits- und keinen Leistungsvertrag für diese Tätigkeit.
Die gesamte Hausmeisterkontrolltätigkeit ist in einem einheitlichen Vonovia-Standardkontrollplan (Anlage 3) für alle Vonovia-Mietobjekte festgelegt.
Die Kontrollen wurden nicht, wie behauptet, vom Objektbetreuer festgelegt und in einer Liste zusammengefasst.
Die Umstellung der bisherigen Pauschal- auf eine leistungsbezogene Vergütung ist falsch formuliert, es muss richtig heißen: Umstellung auf eine sachbezogene Abrechnung.
Es handelt sich nicht um eine personengebundene Vergütung, sondern um umlegbare Kosten der Hausmeisterkontrolltätigkeit und erfüllt somit die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Fakturierung von 26,35 €/Kontrolle wurde nicht wie behauptet von der Firma Immo Service Dresden GmbH kalkuliert, sondern von der Vonovia errechnet und festgelegt.
Mieterversammlungen oder Informationsveranstaltungen führen wir nicht durch, weil wir uns nicht beschimpfen lassen wollen.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Die Betriebskostenabrechnung
Räume | Art der Flächenach DIN 277 | Art der Flächenach WoFIV |
Wohnung lt. Mietvertrag | Nutzfläche | Wohnfläche |
Hausflur | Verkehrsfläche | Wohnfläche |
Treppenräume | Verkehrsfläche | Wohnfläche |
Keller | Nutzfläche | keine Wohnfl. |
Hauswirtschaftsräume | Nutzfläche | keine Wohnfl. |
Balkon, Terrasse | Nutzfläche | 50 % Wohnfl. |
Abrechnung | Wohnfläche gesamtAbrechnungseinheit B | WohnungsflächenAbrechnungseinheit A |
2003 | 8497,56 m² | 7591,8 m² |
2003–2014* | 8106,56 m² | 7200,8 m² |
2014/2015 | 8106,56 m² | 7200,8 m² |
2015/2016 | 8106,56 m² | 7200,8 m² |
ab 2016/2017 | entfällt | 7200,8 m² |
Abrechnung | Anzahl der Kostenarten | Umrechnungs- einheit B |
2004/2005 | 15 | 15 |
2005/2006 | 16 | 15 |
2006/2007 | 15 | 14 |
2012/2013 | 15 | 13 |
2014/2015 | 20 | - |
2015/2016 | 25 | 4* |
2017/2018 | 23 | - |