Buch lesen: "Der Zweikampf"
Heinrich von Kleist
Der Zweikampf
Saga
Der ZweikampfCoverbild/Illustration: Shutterstock Copyright © 1811, 2020 Heinrich von Kleist und SAGA Egmont All rights reserved ISBN: 9788726755725
1. Ebook-Auflage, 2020
Format: EPUB 3.0
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Der Zweikampf
Herzog Wilhelm von Breysach, der seit seiner heimlichen Verbindung mit einer Gräfin, namens Katharina von Heersbruck aus dem Hause Alt-Hüningen, die unter seinem Range zu sein schien, mit seinem Halbbruder, dem Grafen Jakob dem Rotbart, in Feindschaft lebte, kam gegen das Ende des vierzehnten Jahrhunderts, da die Nacht des heiligen Remigius zu dämmern begann, von einer in Worms mit dem deutschen Kaiser abgehaltenen Zusammenkunft zurück, worin er sich von diesem Herrn in Ermangelung ehelicher Kinder, die ihm gestorben waren, die Legitimation eines mit seiner Gemahlin vor der Ehe erzeugten natürlichen Sohnes, des Grafen Philipp von Hüningen, ausgewirkt hatte. Freudiger als während des ganzen Laufs seiner Regierung in die Zukunft blickend, hatte er schon den Park, der hinter seinem Schlosse lag, erreicht: als plötzlich ein Pfeilschuss aus dem Dunkel der Gebüsche hervorbrach und ihm dicht unter dem Brustknochen den Leib durchbohrte. Herr Friedrich von Trota, sein Kämmerer, brachte ihn, über diesen Vorfall äusserst betroffen, mit Hilfe einiger andern Ritter in das Schloss, wo er nur noch in den Armen seiner bestürzten Gemahlin, die Kraft hatte, einer Versammlung von Reichsvasallen, die schleunigst auf Veranstaltung des letzteren zusammenberufen worden war, die kaiserliche Legitimationsakte vorzulesen; und nachdem nicht ohne lebhaften Widerstand, indem infolge des Gesetzes die Krone an seinen Halbbruder, den Grafen Jakob den Rotbart, fiel, die Vasallen seinen letzten bestimmten Willen erfüllt und unter dem Vorbehalt, die Genehmigung des Kaisers einzuholen, den Grafen Philipp als Thronerben, die Mutter aber, wegen Minderjährigkeit desselben, als Vormünderin und Regentin anerkannt hatten: legte er sich nieder und starb.
Die Herzogin bestieg nun ohne weiteres unter einer blossen Anzeige, die sie durch einige Abgeordnete an ihren Schwager, den Grafen Jakob den Rotbart, tun liess, den Thron; und was mehrere Ritter des Hofes, welche die abgeschlossene Gemütsart des letzteren zu durchschauen meinten, vorausgesagt hatten, das traf wenigstens dem äusseren Anschein nach ein: Jakob der Rotbart verschmerzte in kluger Erwägung der obwaltenden Umstände das Unrecht, das ihm sein Bruder zugefügt hatte; zu mindesten enthielt er sich aller und jeder Schritte, den letzten Willen des Herzogs umzustossen, und wünschte seinem jungen Neffen zu dem Thron, den er erlangt hatte, von Herzen Glück. Er beschrieb den Abgeordneten, die er sehr heiter und freundlich an seine Tafel zog, wie er seit dem Tode seiner Gemahlin, die ihm ein königliches Vermögen hinterlassen, frei und unabhängig auf seiner Burg lebe; wie er die Weiber der angrenzenden Edelleute, seinen eignen Wein und in Gesellschaft munterer Freunde die Jagd liebe und wie ein Kreuzzug nach Palästina, auf welchem er die Sünden einer raschen Jugend, auch leider, wie er zugab, im Alter noch wachsend, abzubüssen dachte, die ganze Unternehmung sei, auf die er noch am Schluss seines Lebens hinaussehe. Vergebens machten ihm seine beiden Söhne, welche in der bestimmten Hoffnung der Thronfolge erzogen worden waren, wegen der Unempfindlichkeit und Gleichgültigkeit, mit welcher er auf ganz unerwartete Weise in diese unheilbare Kränkung ihrer Ansprüche willigte, die bittersten Vorwürfe: er wies sie, die noch unbärtig waren, mit kurzen und spöttischen Machtsprüchen zur Ruhe, nötigte sie, ihm am Tage des feierlichen Leichenbegängnisses in die Stadt zu folgen und daselbst an seiner Seite den alten Herzog, ihren Oheim, wie es sich gebühre, zur Gruft zu bestatten; und nachdem er im Thronsaal des herzoglichen Palastes dem jungen Prinzen, seinem Neffen, in Gegenwart der Regentin Mutter, gleich allen andern Grossen des Hofes, die Huldigung geleistet hatte, kehrte er unter Ablehnung aller Ämter und Würden, welche die letztere ihm antrug, begleitet von den Segnungen des ihn um seine Grossmut und Mässigung doppelt verehrenden Volks wieder auf seine Burg zurück.
Die Herzogin schritt nun, nach dieser underhofft glücklichen Beseitigung der ersten Interessen, zur Erfüllung ihrer zweiten Regentenpflicht, nämlich wegen der Mörder ihres Gemahls, deren man im Park eine ganze Schar wahrgenommen haben wollte, Untersuchungen anzustellen, und prüfte zu diesem Zweck selbst mit Herrn Godwin von Herrthal, ihrem Kanzler, den Pfeil, der seinem Leben ein Ende gemacht hatte. Inzwischen fand man an demselben nichts, das den Eigentümer hätte verraten können, ausser etwa, dass er auf befremdende Weise zierlich und prächtig gearbeitet war. Starke, krause und glänzende Federn steckten in einem Stiel, der, schlank und kräftig, von dunkelm Nussbaumholz gedrechselt war; die Bekleidung des vorderen Endes war von glänzendem Messing, und nur die äusserste Spitze selbst, scharf wie die Gräte eines Fisches, war von Stahl. Der Pfeil schien für die Rüstkammer eines vornehmen und reichen Mannes verfertigt zu sein, der entweder in Fehden verwickelt oder ein grosser Liebhaber von der Jagd war; und da man aus einer, dem Knopf eingegrabenen Jahreszahl ersah, dass dies erst vor kurzem geschehen sein konnte: so schickte die Herzogin auf Anraten des Kanzlers den Pfeil, mit dem Kronsiegel versehen, in allen Werkstätten von Deutschland umher, um den Meister, der ihn gearbeitet hatte, aufzufinden und, falls dies gelang, von demselben den Namen dessen zu erfahren, auf dessen Bestellung er gedrechselt worden war.
Fünf Monden darauf lief an Herrn Godwin, den Kanzler, dem die Herzogin die ganze Untersuchung der Sache übergeben hatte, die Erklärung von einem Pfeilmacher aus Strassburg ein, dass er ein Schock solcher Pfeile samt dem dazu gehörigen Köcher vor drei Jahren für den Grafen Jakob den Rotbart verfertigt habe. Der Kanzler, über diese Erklärung äusserst betroffen, hielt dieselbe mehrere Wochen lang in seinem Geheimschrank zurück; zum Teil kannte er, wie er meinte, trotz der freien und ausschweifenden Lebensweise des Grafen, den Edelmut desselben zu gut, als dass er ihn einer so abscheulichen Tat, als die Ermordung eines Bruders war, hätte für fähig halten sollen; zum Teil auch, trotz wieder andern guten Eigenschaften, die Gerechtigkeit der Regentin zu wenig, als dass er in einer Sache, die das Leben ihres schlimmsten Feindes galt, nicht mit der grössten Vorsicht hätte verfahren sollen. Inzwischen stellte er unter der Hand in der Richtung dieser sonderbaren Anzeige Untersuchungen an, und da er durch die Beamten der Stadtvogtei zufällig ausmittelte, dass der Graf, der seine Burg sonst nie oder nur höchst selten zu verlassen pflegte, in der Nacht der Ermordung des Herzogs daraus abwesend gewesen war: so hielt er es für seine Pflicht, das Geheimnis fallen zu lassen und die Herzogin in einer der nächsten Sitzungen des Staatsrats von dem befremdenden und seltsamen Verdacht, der durch diese beiden Klagpunkte auf ihren Schwager, den Grafen Jakob den Rotbart fiel, umständlich zu unterrichten.
Die Herzogin, die sich glücklich pries, mit dem Grafen, ihrem Schwager, auf einem so freundschaftlichen Fuss zu stehen, und nichts mehr fürchtete, als seine Empfindlichkeit durch unüberlegte Schritte zu reizen, gab inzwischen, zum Befremden des Kanzlers, bei dieser zweideutigen Eröffnung nicht das mindeste Zeichen der Freude von sich; vielmehr, als sie die Papiere zweimal mit Aufmerksamkeit überlesen hatte, äusserte sie lebhaft ihr Missfallen, dass man eine Sache, die so ungewiss und bedenklich sei, öffentlich im Staatsrat zur Sprache bringe. Sie war der Meinung, dass ein Irrtum oder eine Verleumdung dabei stattfinden müsse, und befahl, von der Anzeige schlechthin bei den Gerichten keinen Gebrauch zu machen. Ja, bei der ausserordentlichen, fast schwärmerischen Volksverehrung, deren der Graf nach einer natürlichen Wendung der Dinge seit seiner Ausschliessung vom Throne genoss, schien ihr auch schon dieser blosse Vortrag im Staatsrat äusserst gefährlich; und da sie voraussah, dass ein Stadtgeschwätz darüber zu seinen Ohren kommen würde, so schickte sie, von einem wahrhaft edelmütigen Schreiben begleitet, die beiden Klagpunkte, die sie das Spiel eines sonderbaren Missverständnisses nannte, samt dem, worauf sie sich stützen sollten, zu ihm hinaus, mit der bestimmten Bitte, sie, die im voraus von seiner Unschuld überzeugt sei, mit aller Widerlegung derselben zu verschonen.
Der Graf, der eben mit einer Gesellschaft von Freunden bei der Tafel sass, stand, als der Ritter mit der Botschaft der Herzogin zu ihm eintrat, verbindlich von seinem Sessel auf; aber kaum, während die Freunde den feierlichen Mann, der sich nicht niederlassen wollte, betrachteten, hatte er in der Wölbung des Fensters den Brief überlesen: als er die Farbe wechselte und die Papiere mit den Worten den Freunden übergab: „Brüder, seht! welch eine schändliche Anklage auf den Mord meines Bruders wider mich zusammengeschmiedet worden ist!“ Er nahm dem Ritter mit einem funkelnden Blick den Pfeil aus der Hand und setzte, die Vernichtung seiner Seele verbergend, inzwischen die Freunde sich unruhig um ihn versammelten, hinzu: dass in der Tat das Geschoss sein gehöre und auch der Umstand, dass er in der Nacht des heiligen Remigius aus seinem Schloss abwesend gewesen, gegründet sei! Die Freunde fluchten über diese hämische und niederträchtige Arglistigkeit; sie schoben den Verdacht des Mordes auf die verruchten Ankläger selbst zurück, und schon waren sie im Begriff, gegen den Abgeordneten, der die Herzogin, seine Frau, in Schutz nahm, beleidigend zu werden: als der Graf, der die Papiere noch einmal überlesen hatte, indem er plötzlich unter sie trat, ausrief: „Ruhig, meine Freunde!“ — und damit nahm er sein Schwert, das im Winkel stand, und übergab es dem Ritter mit den Worten: dass er sein Gefangener sei! Auf die betroffene Frage des Ritters: ob er recht gehört und ob er in der Tat die beiden Klagpunkte, die der Kanzler aufgesetzt, anerkenne? antwortete der Graf: „Ja! ja! ja!“ — Inzwischen hoffe er der Notwendigkeit überhoben zu sein, den Beweis wegen seiner Unschuld anders als vor den Schranken eines förmlich von der Herzogin niedergesetzten Gerichts zu führen. Vergebens bewiesen die Ritter, mit dieser Äusserung höchst unzufrieden, dass er in diesem Fall wenigstens keinem andern als dem Kaiser von dem Zusammenhang der Sache Rechenschaft zu geben brauche; der Graf, der sich in einer sonderbar plötzlichen Wendung der Gesinnung auf die Gerechtigkeit der Regentin berief, bestand darauf, sich vor dem Landestribunal zu stellen, und schon, indem er sich aus ihren Armen losriss, rief er aus dem Fenster hinaus nach seinen Pferden, willens, wie er sagte, dem Abgeordneten unmittelbar in die Ritterhaft zu folgen: als die Waffengefährten ihm gewaltsam mit einem Vorschlag, den er endlich annehmen musste, in den Weg traten. Sie setzten in ihrer Gesamtzahl ein Schreiben an die Herzogin auf, forderten als ein Recht, das jedem Ritter in solchem Fall zustehe, freies Geleit für ihn und boten ihr zur Sicherheit, dass er sich dem von ihr errichteten Tribunal stellen, auch allem, was dasselbe über ihn verhängen möchte, unterwerfen würde, eine Bürgschaft von zwanzigtausend Mark Gilbers an.
Die Herzogin, auf diese unerwartete und unbegreifliche Erklärung, hielt es bei den abscheulichen Gerüchten, die bereits über die Veranlassung der Klage im Volk herrschten, für das Ratsamste, mit gänzlichem Zurücktreten ihrer eignen Person der Kaiser die ganze Streitsache vorzulegen. Sie schickte ihm auf den Rat des Kanzlers sämtliche über den Vorfall lautende Aktenstücke zu und bat, in seiner Eigenschaft als Reichsoberhaupt ihr die Untersuchung in einer Sache abzunehmen, in der sie selber als Partei befangen sei. Der Kaiser, der sich wegen Verhandlungen mit der Eidgenossenschaft gerade damals in Basel aufhielt, willigte in diesen Wunsch; er setzte daselbst ein Gericht von drei Grafen, zwölf Rittern und zwei Gerichtsassessoren nieder; und nachdem er dem Grafen Jakob dem Rotbart, dem Antrag seiner Freunde gemäss, gegen die dargebotene Bürgschaft von zwanzigtausend Mark Silbers freies Geleit zugestanden hatte, forderte er ihn auf, sich dem erwähnten Gericht zu stellen und demselben über die beiden Punkte: wie der Pfeil, der nach seinem eignen Geständnis sein gehöre, in die Hände des Mörders gekommen? auch: an welchem dritten Ort er sich in der Nacht des heiligen Remigius aufgehalten habe, Red’ und Antwort zu geben.
Es war am Montag nach Trinitatis, als der Graf Jakob der Rotbart mit einem glänzenden Gefolge von Rittern, der an ihn ergangenen Aufforderung gemäss, in Basel vor den Schranken des Gerichts erschien und sich daselbst, mit Übergebung der ersten, ihm, wie er vorgab, gänzlich unauflöslichen Frage, in bezug auf die zweite, welche für den Streitpunkt entscheidend war, folgendermassen fasste: „Edle Herren!“ und damit stützte er seine Hände auf das Geländer und schaute aus seinen kleinen blitzenden Augen, von rötlichen Augenwimpern überschattet, die Versammlung an. „Ihr beschuldigt mich, der von seiner Gleichgültigkeit gegen Krone und Zepter Proben genug gegeben hat, der abscheulichsten Handlung, die begangen werden kann, der Ermordung meines, mir in der Tat wenig geneigten, aber darum nicht minder teuren Bruders; und als einen der Gründe, worauf ihr eure Anklage stützt, führt ihr an, dass ich in der Nacht des heiligen Remigius, da jener Frevel verübt ward, gegen eine durch viele Jahre beobachtete Gewohnheit aus meinem Schlosse abwesend war. Nun ist mir gar wohl bekannt, was ein Ritter der Ehre solcher Damen, deren Gunst ihm heimlich zuteil wird, schuldig ist; und wahrlich! hätte der Himmel nicht aus heiterer Lust dies sonderbare Verhängnis über mein Haupt zusammengeführt: so würde das Geheimnis, das in meiner Brust schläft, mit mir gestorben, zu Staub verwest und erst auf den Posaunenruf des Engels, der die Gräber sprengt, vor Gott mit mir erstanden sein. Die Frage aber, die kaiserliche Majestät durch euren Mund an mein Gewissen richtet, macht, wie ihr wohl selbst einseht, alle Rücksichten und alle Bedenklichkeiten zu Schanden; und weil ihr denn wissen wollt, warum es weder wahrscheinlich, noch auch selbst möglich sei, dass ich an dem Mord meines Bruders, es sei nun persönlich oder mittelbar, teilgenommen, so vernehmt, dass ich in der Nacht des heiligen Remigius, also zur Zeit, da er verübt worden, heimlich bei der schönen, in Liebe mir ergebenen Tochter des Landdrosts Winfried von Breda, Frau Wittib Littegarde von Auerstein, war.“
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