Die Geschichte des Deutschen Ritterordens

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Die Geschichte des Deutschen Ritterordens
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Gustav Freytag

Die Geschichte des Deutschen Ritterordens


Schwerterkampf. Minatur nach Hewitt


Impressum

Umschlaggestaltung: Harald Rockstuhl, Bad Langensalza

Titelbild: Hermann von Salza, Stich um 1850

Umschlagrückseite: Die Marienburg – etwa 60 km südöstlich von Danzig/​Polen. Foto: Harald Rockstuhl

Reprint: Auflage um 1920: Berlin und Leipzig; Hermann Hillger Verlag

1. Reprintauflage 2015

ISBN 978 - 3-86777 - 953-1

ISBN 978 - 3-86777 - 954-8, E-Book [EPUB]

Innenlayout: Harald Rockstuhl, Bad Langensalza

1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2016

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Inhaber: Harald Rockstuhl

Mitglied des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V.

Lange Brüdergasse 12 in D-99947 Bad Langensalza/​Thüringen

Telefon: 03603/​81 22 46 Telefax: 03603/​81 22 47

www.verlag-rockstuhl.de

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

Kreuzzüge

Leben und Vergehen einer politischen Genossenschaft

Die Dienstleute St. Mariens vom deutschen Hause

Ihre älteste Regel und Zusätze

Zusammensetzung des Ordens

Ritter und Nichtritter

Hermann von Salza

Landerwerb

Die heidnischen Preußen

Kolonisation in Livland und Preußen

Die ersten Kreuzfahrten

Heldenzeit des Ordens

Sagen

Der Orden im 14. Jahrhundert: Gute Verwaltung, inneres Siechtum

Die Preußenzüge des Adels

Die Reisen nach Litauen

Kriegsbrauch des Ordens

Der Zug Herzog Albrechts von Österreich 1377, nach Peter Suchdenwirt

Schneller Verfall des Ordens

Kreuzzüge 1096 – 1396

Erster Kreuzzug: 1096 – 1099

Zweiter Kreuzzug: 1147 – 1149

Dritter Kreuzzug: 1189 – 1192

Vierter Kreuzzug: 1202 – 1204

Kinderkreuzzug: 1212

Albigenserkreuzzug: 1209 – 1229

Fünfter Kreuzzug

Kreuzzug von Damiette: 1217 – 1221

Kreuzzug Friedrichs II.: 1228 – 1229

Sechster Kreuzzug: 1248 – 1254

Hirtenkreuzzug: 1251

Siebter Kreuzzug: 1270 – 1272

Aragonesischer Kreuzzug: 1284 – 1285

Kreuzzug gegen Alexandria: 1365

Kreuzzug von Nikopolis: 1396

Leben und Vergehen einer politischen Genossenschaft

In etwa drei Jahrhunderten entsteht, herrscht und vergeht eine der größten politischen Genossenschaften. Ihr Leben ist reich an fremdartigen Bildern, an stolzen Erfolgen und tiefen Niederlagen, an Schöpfungen, welche sie selbst überdauert haben.

In dem Leben des Ordens stehen Berechtigung und Schuld, seine Taten und die Vergeltung, welche ihm das Schicksal zuteilt, in so wohlgewogenem und für uns Menschen verständlichem Verhältnis wie bei wenig politischen Gebilden. Der Orden schuf selbstsüchtig für seine Zwecke wie der einzelne Mann, und er wirkt doch wieder in mehrhundertjähriger Dauer und in übermenschlicher Größe durch viele tausend Einzelleben, die er sich dienstbar gemacht.

Aber sein geschichtliches Leben ist doch grundverschieden von dem eines Volkes und von dem eines starken Mannes. Ein Kulturvolk arbeitet mit einer großen Zahl von leitenden Ideen, welche ihm Gedanken, Begeisterung, Willenskraft geben, es ist zeitweise schwach und stark, krank und gesund unter Kampf und Herrschaft seiner wechselnden Ideale. Vielleicht kommt auch ihm die Zeit, wo der Schutt abgelegter Ideen sich in seinem Leben so übermächtig anhäuft, daß es daran zugrunde geht; dann dauern die Einzelmitglieder desselben und tragen die besondere Bildung, die sie durch ihr Volkstum erhielten, auf ein anderes Volk über, um dieses zu verstärken, weil sie ihm die Einseitigkeit seiner Natur mildern. So lebten und vergingen die Babylonier, die Griechen, Juden, Römer, Araber. Darum ist jedes vergangene Kulturvolk den späteren ehrwürdig und vertraulich.

Auch der einzelne Mann lebt und schafft so, daß ihm sein Verständnis der Welt fortgebildet wird und daß sein Wille durch Wechsel seiner Erkenntnis und durch Liebe und Haß in jeder Stunde unablässig reguliert wird. Auch ihm wird zuletzt Einsicht und Gemüt beschränkt durch die Folgen früheren Tuns, die sie auf seinem Haupte sammeln, seine Freiheit, ein Neuer zu werden, hört auf, er verfällt endlich der Summa dessen, was er geworden ist und was er getan hat. Ihm ist der Tod der letzte Erfolg seines Lebens und die letzte Gunst des Schicksals. Und nach seinem Tode betrachten ihn auch spätere Gegner seiner Lebensarbeit mit Teilnahme, er war ein Mensch wie sie, und für menschliche Größe und Tüchtigkeit hat jede Folgezeit eine sympathische Empfindung.

Weit unfreier und einseitiger arbeitet eine Genossenschaft; sie wird durch eine einzige Idee getragen, und sie kann nur bestehen, solange ihre Zwecke nicht in Widerspruch geraten und stärkeren sittlichen Forderungen der Völker. Sie kann ihr Prinzip nicht wandeln, sie vermag nur schwer zu lernen und sich zu verjüngen. Und wie Begeisterung und Fanatismus, welche das Prinzip einer Genossenschaft vielen Menschenleben mitzuteilen weiß, mächtiger und furchtbarer sind als die schöpferische Kraft eines einzelnen Lebens, so ist die Herrschaft der Genossenschaft auch von einer fürchterlichen Starrheit und Beschränktheit, und ihr Fall tief, ruhmlos und kläglich, denn sie vergeht durch ihr Schwäche in Verkümmerung, unter Gleichgültigkeit, Widerspruch, Haß, Verachtung der Menschen. Das geschah der Kirche des Mittelalters, dem römischen Reich deutscher Nation, dem Innungswesen, der Hansa, dem deutschen Orden. Was diese Einrichtungen wollten, wurde durch die Zeit als beschränkt und unwahr widerlegt, was sie für Segen hielten, das ward vielleicht den Enkeln zum Fluch, was ihnen heilig erschien, das erklärten spätere für ein Werk des Teufels. Und die menschliche Teilnahme, welche den gestorbenen Helden zugute kommt und die Ehrfurcht, womit wir ein untergegangenes Volk betrachten, bewahren wir schwer für Ideen, welche uns nichtig geworden sind.

Aber ein guter Trost bleibt bei solcher geschichtlicher Betrachtung. Was je Menschen erwärmt und auf Dauer tatkräftig gespannt hat, das hinterläßt, wenn es vergeht, ein Geschaffenes, das irgendwo, ungeahnt, ganz ohne Wunsch und Willen des Erzeugers, sein neues Dasein kundgibt. Die Kreuzzüge eroberten nicht das Morgenland, aber sie wurden den Völkern Beginn eines selbständigen nationalen Lebens. Die Kirche des Mittelalters hinterließ den deutschen Protestantismus, die freie Wissenschaft und jedem einzelnen die Pflicht, seinen Gott zu suchen; der deutsche Staat des Mittelalters wurde Vorstufe für eine höhere politische Bildung, die gerade jetzt die volle Kraft der Deutschen in Anspruch nimmt; durch die Zunftgenossen und Hansen erblühte die deutsche Städtekraft; der deutsche Orden vermachte ein großes Kulturland, kräftige Bürgerschaften und deutsche Grundbesitzer dem modernen Staat. –

 

Die Dienstleute St. Mariens vom deutschen Hause

Das Heer der Kreuzfahrer lag im Jahr 1190 an dem Berge Turon vor Accon. Da fühlten Kaufleute aus Bremen und Lübeck Erbarmen mit den Kranken, sie nahmen die Segel aus den Koggen, ihren Seeschiffen, und errichteten daraus auf dem Nikolaikirchhof zwischen dem Heer und dem Fluß Bellus eine Lufthütte, dort pflegten sie die Kranken mit treuer Sorgfalt. Sie statteten das Hospital mit Betten, Zubehör und Geld aus und stellten es unter den Schutz der Jungfrau Maria. Und der Hauptmann, der Bürger Siebrand, erwarb für die Stiftung vom König Guido von Jerusalem Anrecht auf ein Haus des Königs oder eine Straße in Accon und auf vier Morgen Landes in der Stadtflur, sobald die Stadt erobert wäre. Als Siebrand mit den Hansen in die Heimat zurückkehrte, legte er die Stiftung in die Hand des Kaplans Konrad und des Kämmerers Burkhard, welche mit Friedrich von Schwaben, dem Sohne Kaiser Friedrich Rotbarts, im Oktober 1190 vor Accon angekommen waren. Burkhard und Konrad verwalteten die deutsche Stiftung nach der Regel der Johanniter [Andere Ritterorden], verlegten sie nach Eroberung der Stadt Accon auf erworbenen Stadtgrund, erbauten eine Kirche und Wohnungen und warben durch die Hohenstaufen beim Papst um die Rechte einer geistlichen Genossenschaft für die Brüder des Marienhospitals deutscher Nation. Die Bruderschaft erhielt vom Papst Cölestin III. im Jahre 1196 einen Stiftungsbrief mit den Vorrechten einer geistlichen Körperschaft, im Jahre 1199 wurde ihr vom Papst Innozenz III. bestätigt, daß sie einen Orden bilden sollte, der die Ritterregel von den Templern [Andere Ritterorden], die Hospitalregel von den Johannitern nähme.

Ihre älteste Regel und Zusätze

So entstand der Orden, welcher unter allen ritterlichen Bruderschaften die größte Bedeutung gewinnen sollte, aus einer deutschen Bürgerstiftung. Und für seine ganze Geschichte sollte der Zusammenhang mit dem Bürgertum entscheidend werden. Daß er Städtegründer, Schützer und Teilnehmer an dem Großhandel der Nordmeere wurde, das gab ihm die beste Kraft; als die Ordensinteressen und die der Städte sich feindlich schieden, verging er.

Die Dienstleute St. Mariens vom deutschen Hause, wie sie in ihrer ältesten Regel genannt werden, sind begebene Menschen unseres Herrn Christus, sie sind ausgenommen von jedem weltlichen Gericht, ihnen ist geboten Keuschheit, Verzicht auf eigenen Willen und Verzicht auf eigenen Besitz. Nur der Orden darf besitzen Land und Gebäude, Renten, Weib und Mann. Zum Andenken daran, daß der Orden eher Spital hatte als Ritterschaft, soll er in seinem obersten Hause oder wo sonst der Meister mit dem Kapitel (der Genossenschaft) beschließt, ein Hospital halten für alle Zeit.

Wer in das Hospital aufgenommen wird, soll zuerst beichten, wenn er die Kraft hat; seine Habe soll der Bruder des Hospitals verzeichnen. Die Siechen sollen alle Tage ihre Krankenkost bekommen, bevor die Brüder essen, der Orden soll ihnen nach Vermögen Ärzte halten, und ein Nachtlicht darf ihnen nie fehlen. Man soll ihnen in Demut und Treue dienen. –

Um die großen Kosten des Hospitals zu decken, darf man mit Erlaubnis des Meisters Almosenbitter in das Land senden, Leute von geistlichem Leben, erfahren und mäßig.

Der Orden besteht aus – wenigen – Geistlichen und aus Laien, welche die Hauptmasse und Stärke des Ordens sind; beide sollen fromm ihren Gottesdienst halten, siebenmal im Jahre das Abendmahl nehmen. Wenn ein Bruder stirbt, soll man seine besten Kleider und des Bruders Speise und Trank 40 Tage einem Armen geben.

Die Brüder sollen Hemden, Niederkleid und Beinstrümpfe, Leilach (Leinlaken) und Bettgewand von Leinwand haben, Pelz, Kürse (Pelzrock) und Bettdecke sollen nur von Schaf- und Geißfell sein, aber Geißfell soll nur erhalten, wer es verlangt. Von den Laienbrüdern sollen die Ritterbrüder weiße Mäntel tragen, sonst in Kleidern von den übrigen Laienbrüdern nicht unterschieden sein; alle Brüder aber tragen an Mantel, Kappe (Kutte mit Ärmeln) und Wappenrock ein schwarzes Kreuz. Wer neues Gewand erhält, soll das alte zurückgeben für die Knechte und Armen. Alle sollen ihr Haar kurz geschoren tragen, die Brüderpfaffen nicht zu kleine Platte, die Laienbrüder mäßige Bärte. – Der Vollbart wurde bald gegenüber der Rittermode das charakteristische Kennzeichen der Ordensbrüder und „die Bärtigen“ ihr Beiname.

Bei Tische sprechen die Pfaffen den Segen und die Laien ein Paternoster und Ave-Maria [Vaterunser und „Gegrüßet seist du, Maria“ (Gebet)]. Drei Tage in der Woche dürfen sie Fleisch essen, drei Tage Molken und Eier, am Freitag Fastenspeise, bei Schwachen und Kranken darf man die Kost bessern. In ihrem Haus essen die Brüder zwei und zwei miteinander, nur Mus und Trank hat jeder allein. In allen Häusern, wo ein Konvent der Brüder ist, nämlich nach der Zahl der Apostel zwölf Brüder und ein Komtur, soll man die Lektion bei Tische halten, und alle Essenden sollen schweigen. Sonst soll man bei Tische wenig reden, wenn nicht der Oberste Gästen zu Gefallen Erlaubnis gibt. Angebrochenes Brot soll man nach Tische als Almosen geben, außerdem den zehnten Teil alles Brotes, das in dem Ofen des Hauses gebacken wird. An bestimmten Tagen sollen die Brüder fasten, an jedem Fasttage haben die Brüder eine Abendkollation, diesen Trank sollen sie tun zwischen Vesper und Komplet (dem letzten Gottesdienst), und dabei von ehrsamen Dingen leise sprechen. Alle Brüder sollen in einem Raume schlafen, begürtet mit Hemd, Niederkleid und Hosen, jeder in besonderem Bett, ausgenommen die im Dienst des Ordens anderswo schlafen. In der gemeinsamen Schlafstelle soll jede Nacht Licht brennen. Wenn die Komplet gesprochen ist, dann sollen die Brüder schweigen, bis die Prime (Morgengottesdienst) des nächsten Tages gesungen ist, außer in Notfällen.

Kein Bruder darf ein Siegel haben, keiner Briefe absenden oder lesen ohne Erlaubnis des Oberen, der Vorlesung fordern darf. Die Brüder dürfen tauschen oder verschenken, was sie aus Holz für sich gemacht haben [Es sind wohl Armbrüste, Speere und Pfeile gemeint.]. Kein Bruder im Haus darf ein Schloß an Truhe und Schrein legen.

Rosse, Waffen, Knechte und was dem Bruder zum Streite nötig und erlaubt ist, soll er nach Landesgewohnheit führen (nicht selbst besitzen), aber nicht Silber, Gold und weltliche Farben an Schild, Sattel, Zaum. Sattel, Schaft und Schild sollen keine Überdecke haben. Rosse oder Waffen, die einem Bruder verliehen sind, darf der Obere ohne Widerspruch anderen geben; niemand soll bestimmte Waffen und Rosse fordern, hat er Einwand gegen die zugeteilte Rüstung, so soll er ihn demütig kundgeben. – Jagd mit Hunden und Federspiel sollen die Brüder nicht üben. Wo Jäger nützlich sind, darf der Orden sie halten, und die Brüder dürfen sie zum Schutz geleiten, nur wilde Tiere dürfen sie töten, ohne Jagdhunde, und Vögel schießen zur Übung.

Die Brüder sollen einträchtig leben in Sanftmut von niemandem Übles raunen, nicht von vergangenen Taten, nicht afterreden, nicht lügen, fluchen, schelten, streiten, prahlen, nicht schlagen und nicht drohen. Hat ein Bruder den andern erzürnt, soll er ihn um Verzeihung bitten, bevor die Sonne untergeht.

Bei allen Geschäften, welche die Ordensgemeinde angehn, bei Einsetzung und Absetzung, bei Landverkauf, bei Aufnahme von Brüdern, soll der Meister alle gegenwärtigen Brüder versammeln, dem besseren Rat der Brüder sollen Meister oder Obere folgen, aber sie selbst sollen entscheiden, welcher der bessere Rat sei.

Brüder auf der Wegefahrt sollen gutes Beispiel geben; Herbergen von bösem Leumund sollen sie meiden. Zu Hochzeiten, Rittergesellschaften und weltlichen Spielen sollen die Brüder selten gehn; wo man Argwohn haben kann, sollen sie das Gespräch mit Frauen, zumeist mit jungen, meiden; Frauen dürfen sie nicht küssen, auch nicht ihre eigene Mutter oder Schwester. Gebannte Leute sollen sie meiden, und Gevatter sollen sie nur stehn, wenn das Kind in Todesgefahr ist.

Keinen Knaben soll man vor dem 14. Jahre beim Orden annehmen. Kein Weib soll man zur Gesellschaft in den Orden nehmen, denn oft geschieht es, daß männliche Kraft durch Heimlichkeit des Weibes schädlich erweicht wird. Doch zum Krankendienst und beim Vieh darf man Frauen als Mitschwestern annehmen, sie aber sollen getrennt von der Wohnung der Brüder hausen.

Auch weltliche Leute darf man in die Heimlichkeit des Ordens aufnehmen, verheiratete und ledige, als Mitbrüder und Mitschwestern, wenn sie darum bitten, wenn sie würdig sind und wenn sie ihr Gut gegen Leibgedinge (bestimmtes Jahreseinkommen) oder doch jährliche Spenden dem Orden geben.

Der Meister soll ein Stab sein der Schwachen und ein Züchtiger der Ungehorsamen, deshalb soll er Stab und Gerte in seiner Hand führen. Er hat Gewalt, von allen diesen Gesetzen zu befreien, nur nicht von Keuschheit, Armut und Gehorsam.

Das war die älteste Regel des deutschen Hauses, wie sie sich zuerst aus den Statuten der Hospitaliter und Templer, demnächst aus Verordnungen der Päpste bis zur Eroberung Preußens bildete, ein ehernes Band, das die Selbstwilligkeit brach und den einzelnen dem Orden als Werkzeug untergab. Diese alte Regel wurde durch spätere „Gesetze“, d. h. Bestimmungen, welche sich die Brüder selbst gesetzt, und durch „Gewohnheiten“ vermehrt und verändert, in dem Ordensstatut das Neue an das Alte hängt. Aber man suchte in jener Zeit nicht System und Folgerichtigkeit des geschriebenen Status, das ehrwürdige Alte blieb in den Formeln bestehn, auch wenn es dem Zusatz sich nicht recht fügen wollte. Aus diesen ältesten Zusätzen nur folgendes:

Kein Bruder soll aus Bequemlichkeit oder zum Scherz barfuß gehen, keiner soll mit dem andern auf einem Pferde reiten, außer in Not. Der ungelehrte Bruder soll in dem Orden ohne Erlaubnis nicht lernen, die vorher gelehrt waren, mögen das wohl fortsetzen, wenn sie wollen; kein Laienbruder soll Pfaffe werden und kein Pfaffe zur hohen Schule fahren ohne des Meisters Erlaubnis. Drei Tische sollen im Konvent sein, der Meister und alle gesunden Brüder sitzen an der Konventstafel, alle erhalten gleiche Speise, der Meister aber vierfache Portionen, damit er den Brüdern sende, welche in Buße sitzen. Nach der Konventstafel essen die dienenden Brüder am zweiten Tisch; die Knechte, welche auf Arbeit waren, am dritten Tisch. Außerdem gibt es eine Tafel von Krankenkost, die Firmarientafel. Bedarf der Meister aber besserer Speise, so mag er an der Krankentafel essen oder allein. Jeden Freitag, außer an Festtagen des Ordens, soll jeder Bruder seine Juste (sein Gerechtes) – die üblichen Ruten- oder Geißelhiebe der Mönchsorden – erhalten.

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