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© 2021 novum publishing
ISBN Printausgabe: 978-3-99107-309-3
ISBN e-book: 978-3-99107-310-9
Lektorat: Susanne Schilp
Umschlagfotos: Sevda Stancheva,
Sergey Mayorov | Dreamstime.com
Umschlaggestaltung, Layout & Satz: novum publishing gmbh
Innenabbildungen: Bild 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9: Simplymaps.de, Bild 7: Mount Rainier: ClassicStock/akg-images/ H. Armstrong Roberts, Bild 10: Burj Khalfa: akg-images/IAM/World HIstory Archive, Bild 11: Burj Al Arab: akg-images/Rainer Hackenberg
1 Es darf ab sofort kein Fahrzeug (Pkw, Lkw oder Kraftrad sowie Motorboot) mit Verbrennungsmotor jeglicher Art für den Straßenverkehr neu zugelassen werden. Erlaubt sind lediglich Fahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellen- oder anderen abgasfreien Antrieben. Hybrid-Autos dürfen noch bis 31. 12. 2030 neu zugelassen werden. Der Gebrauch von Fahrzeugen mit ausschließlich Verbrennungsmotoren (Pkw, Lkw, Krafträder und Motorboote) ist ab 1. 1. 2032 verboten. Von obigen Verboten ausgenommen sind landwirtschaftliche Maschinen und Traktoren, Maschinen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Bergbaus.
2 Fahrzeugen, deren Baujahr vor dem Jahre 2017 liegt, wird die Straßen-Zulassung ab 1. 1. 2030 entzogen.
3 Jedes Gebäude über 2,20 Meter Höhe mit Flachdach, einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern und/oder einer Ausrichtung zwischen Südost und Südwest muss spätestens bis 31. 12. 2030 mit einer Solaranlage des Standards 5/25 ausgestattet sein, anderenfalls werden gerichtlich noch festzusetzende Ordnungsstrafen verhängt. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Kredite, die durch die erzielten Stromabführungs-Einnahmen oder bei Eigenverwendung durch Raten abbezahlt werden können. Die Gemeinden haben für die Ableitung der erzeugten Strommengen zu den staatlichen oder privaten Stromnetzen zu sorgen, soweit kein vollständiger Eigenverbrauch vorliegt.
4 Zwecks Reduzierung der Abstrahlung von Heizungs- oder Kraftwerks-wärme in die Atmosphäre werden alle Gemeinden mit einer Größe ab 20.000 Einwohnern angewiesen, klima-adäquate Verordnungen zu erlassen, die die erlaubte und noch festzulegende Wärme-Abstrahlung je Quadratmeter Außen-Fassade regelt. Gegebenenfalls sind nachträgliche Gebäude-Isolierungen anzuordnen. Wird dies nicht befolgt, sind innerhalb einer angemessenen Frist Ordnungsstrafen zu erteilen.
5 Öl-Heizungen, die vor dem 1.1. 2008 eingebaut wurden, sind durch Wärmepumpen- oder andere abgasfreie Heizsysteme zu ersetzen. Öl-Heizungen werden ab 1. 1. 2032 gänzlich verboten. Abgasarme Erdgasheizungen bleiben bis auf Weiteres erlaubt.
6 Der Flugverkehr zwischen Orten, die weniger als 1.000 Kilometer von einander entfernt liegen, wird verboten. Bewohnte und unbewohnte Inseln dürfen nur noch mit Schiffen angefahren werden, die als abgasfrei oder abgasarm zugelassen wurden. Die Normen für das Prädikat „abgasarm“ erlässt das Welt-Schifffahrtsamt.
7 Fracht- und Passagierschiffen wird der Antrieb durch Rohöl ab 1. 1. 2030 verboten. Sie unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Abgaskontrolle derjenigen Länder, in denen sie registriert sind. Schiffe, die den Abgasvorschriften bei Anlandung in Häfen des Geltungsbereiches dieses Gesetzes nicht entsprechen, sind zu beschlagnahmen.
8 Kerosin, als Treibstoff von Motorflugzeugen aller Arten und Typen, wird mit einer Sondersteuer von 20 Prozent vom Einkaufspreis belastet. Der Erlös daraus ist zweckgebunden und darf nur für Zwecke der Luftverbesserung verwendet werden. Diese Maßnahme dient dem Ziel, abgasfreie Treibstoffe für die Luftfahrt zu entwickeln.
9 Das Abholzen jeglicher Wälder, auch die Reduzierung von Waldflächen aller Art, bedarf der Genehmigung einer inzwischen installierten, übergeordneten internationalen Forstbehörde. Das Fällen jedes Baumes mit einem Stammumfang über dem Boden ab zwei Metern ist genehmigungspflichtig und muss durch die Anpflanzung von drei Ersatzbäumen gleicher Art kompensiert werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, entsprechende Baumschutz-Satzungen zu erlassen.
10 Alle Länder werden verpflichtet, amtlich bevollmächtigte Kommissare zur Kontrolle der Wasserqualität von Flüssen und Seen sowie des Grundwassers einzusetzen, die entsprechend der bereits festgelegten Qualitätsstandards gegf. Maßnahmen einzuleiten haben, die das Überleben von Süßwasserfischen in allen Gewässern ermöglicht.
11 Familien, die ab 1. 1. 2031 mit mehr als zwei Kindern unter fünf Jahren registriert werden, unterliegen ab 1. 1. 2032 einer Sondersteuer. Evtl. Kindergeld-Zahlungen entfallen ab dem vierten Kind vollständig. Ausnahmeregelungen können für Mehrlingsgeburten getroffen werden.
12 Trotz erheblichen Widerstandes sowohl der Evangelischen als auch der Katholischen Kirche sowie der ansässigen islamischen Verbände sind in Anbetracht des Ernstes der Lage von den Unterzeichner-Ländern angemessene Abtreibungs-Gesetze – soweit noch nicht geschehen – zu erlassen.
13 Koma-Patienten dürfen nicht länger als 21 Tage durch lebenserhaltende Maßnahmen behandelt werden.
14 Alle diplomatischen Vertretungen außerhalb Europas sind angewiesen, ihre Gastländer darauf hinzuweisen, dass ab 2035 keinerlei Zuschüsse und Hilfsgelder mehr gezahlt werden, wenn in den betreffenden Ländern ein Bevölkerungszuwachs von mehr als drei Prozent innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab 1. 1. 2033, festgestellt wird. Um dies kontrollieren zu können, werden die UNO-Behörden beauftragt, unter der Federführung einer noch zu benennenden Firma ein Welt-Meldeamt einzurichten, dem weltweit alle örtlichen Einwohner-Meldeämter, Passämter und statistischen Landesämter elektronisch angeschlossen werden müssen. Den Ländern, die sich diesem Kontrollinstrument verweigern, sind nach einer angemessenen Frist alle Zuschüsse, Ausschuss-Mitgliedschaften und Stimmrechte zu sperren.
15 Auf Grund der notwendigen und zunehmenden Kommunikation zwischen den Ländern der Welt wird beschlossen, (amerikanisches) Englisch als Pflicht-Zweitsprache zu akzeptieren. Während der gesamten Schulzeit ist Englisch als Pflichtfach in die Lehrpläne aufzunehmen. Darüber hinaus wird empfohlen, Englisch bereits in den Kindertagesstätten – soweit möglich – zu sprechen. Den Universitäten wird nahegelegt, alle Vorlesungen auf Englisch abzuhalten. Alle wissenschaftlichen Lehrbücher sollten auch in englischer Sprache verfügbar sein.
1 eine weitere zahlenmäßige Vermehrung der Weltbevölkerung rigoros gestoppt wird,
2 der Ausstoß aller umweltschädlichen Abgase weltweit auf nahe Null vermindert wird und
3 die sauerstoffspendende Pflanzenwelt in ihrer Gesamtheit weltweit erhalten bleibt.