Buch lesen: "Rechtsextremismus"
CHRISTOPH SCHULZE
RECHTSEXTREMISMUS
GESTALT UND GESCHICHTE


INHALT

Ein Sommer in Deutschland
Begriffe und Dimensionen
Was ist Rechtsextremismus?
Ideologie-Kern und gesellschaftliche Grundvorstellungen
Geschichte und Gestalt
Geschichtliche Konjunkturen
Zur Geschichte rechtsextremer Parteien
Aktuelles Gravitationszentrum AfD
Traditionelle Kulturgemeinschaften und Jugendverbände
Publizistik
Neonazigruppen
Neonazistisch geprägte Jugend- und Subkulturen
Terrorismus und Gewalt
Rechtsextremismus in Interessengruppen und staatlichen Institutionen
Neue Fluidität: Internetmilieus, Verschwörungsgläubige und »Reichsbürger«
Kampagnen und Themen
Fallbeispiel Neue Rechte: Hintergründe, Strategie, Aufstieg und Bedeutungsverlust der »Identitären«
Verbreitung und Ursachen
Wie verbreitet ist rechtsextremes Denken?
Erklärungen, Bedingungen und Ursachen
Gegenmaßnahmen
Weiterführende Literatur
EIN SOMMER IN DEUTSCHLAND

»Widerstand! Widerstand!«, hallt es durch die Straßen von Chemnitz. Es herrscht ein mildes Wetter an diesem 1. September 2018, aber die Stimmung auf der Demonstration in der sächsischen Großstadt ist aufgeheizt.
Seit 2015, also seit drei Jahren, befindet sich die extreme Rechte republikweit im Kampagnenmodus. Mit aggressiver Rhetorik, wütenden Demonstrationen und flankiert von Gewalttaten macht das Spektrum mobil. Es geht gegen die Aufnahme von Flüchtlingen, denen pauschal und abwertend ein Hang zur Kriminalität und invasorische Absichten unterstellt werden. An den Aufmärschen sind besonders am Anfang Menschen beteiligt, die vielleicht nur eine Unsicherheit angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen verspüren oder konkretere rassistische Ressentiments pflegen, die jedoch keine geschlossene rechtsextreme Ideologie vertreten. Später vereindeutigt sich das Bild: Die Proteste werden immer radikaler. Es gebe einen sinisteren Plan, ausgedacht von dunklen, volksfeindlichen Mächten, von der Merkel-Regierung: Mit dem »großen Austausch«, so die rechtsextreme Propaganda, soll mithilfe der Flüchtlinge die Abschaffung des deutschen Volkes erreicht werden. Diese Erzählung über eine deutschenfeindliche Verschwörung ist wirksam. Wer das apokalyptische Szenario für realistisch hält, sieht sich als befugt an, zu drastischen Gegenmaßnahmen zu greifen.
Der Ruf nach »Widerstand« steht im Rahmen der flüchtlingsfeindlichen Kampagne seit 2015 in einer politischen Tradition. Ab 1970 mobilisierte in der alten Bundesrepublik das rechtsextreme Milieu zur »Aktion Widerstand«, einem wichtigen Markstein auf dem Weg zum neueren rechten Terrorismus. Damals ging es noch nicht gegen Flüchtlinge, sondern gegen die Ostpolitik der Bundesregierung von Kanzler Willy Brandt, dem von rechts der Verrat an deutschen Interessen vorgeworfen wurde.
Bei einem gut besuchten Stadtfest in Chemnitz am 25. August 2018 kommt es wegen einer Nichtigkeit zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Dabei wird Daniel H. mit einem Messer tödlich verletzt. Der schnell ermittelte und festgenommene Hauptverdächtige ist ein syrischer Flüchtling. Rechtsextreme Gruppen nutzen dieses Tötungsdelikt als willkommenen Anlass, um ihre Antiflüchtlings-Kampagne zu einem neuen Höhepunkt zu treiben. In den Sozialen Medien werden schon Stunden nach der Tat absurde Gerüchte und Lügen über das Geschehene verbreitet, wodurch die Stimmung in der Stadt angeheizt wird. Rechte Hooligans schreiten voran – hunderte marschieren am 26. August durch die Stadt: »Wir sind die Krieger, wir sind die Fans, Adolf-Hitler-Hooligans«. Menschen, die für Flüchtlinge gehalten werden, werden aus der Demonstration heraus verfolgt und angegriffen. Auch Polizeikräfte werden attackiert. Am nächsten Tag kommt es zu einem neuen Aufmarsch, etliche weitere sollten folgen. Abends wird das einzige jüdische Restaurant der Stadt unter antisemitischen Parolen überfallen und der Inhaber verletzt. Der Ehrenvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, erklärt die Ausschreitungen bei den Protesten ausdrücklich für normal: »Wenn eine solche Tötungstat passiert, ist es normal, dass Menschen ausrasten.«
Die Appelle der Familie des Erstochenen Daniel H., den Tod ihres Angehörigen nicht für rassistische Mobilmachung zu missbrauchen, interessieren die Rechtsextremen nicht. Daniel H., ein Deutschkubaner, war zu Lebzeiten selbst Rassismus ausgesetzt. Ein Justizbeamter verstößt derweil gegen seine professionellen Pflichten und stellt den Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen online. Weitere rechtsextreme Gruppen beginnen, nach Chemnitz zu mobilisieren und beteiligen sich an den Demonstrationen.
Am 1. September ziehen dann tausende Rechtsextreme durch Chemnitz, intensiv begleitet von den Kameras und Mikrofonen der ihnen nahestehenden »alternativen« Presseorgane. Zu diesem Aufmarsch haben Landesverbände der AfD, »Pegida« aus Dresden und »Pro Chemnitz« aufgerufen. Vorne stehen AfD-Funktionäre wie Björn Höcke und Andreas Kalbitz, weiter hinten versammeln sich die militanten Neonazis. Mit dabei ist der spätere Mörder des Kasseler CDU-Politikers Walter Lübcke. Nach dieser Demonstration, so der Attentäter später, »stand fest, dass wir das machen«. Auch die Gruppe »Revolution Chemnitz«, deren Mitglieder später wegen der Planung terroristischer Anschläge verurteilt werden, ist mit dabei. Erneut werden Menschen gejagt. Ein von Vermummten verprügelter Afghane muss im Krankenhaus behandelt werden. Aufgrund einer Blockade durch einen Gegenprotest kommt die Demonstration zwischendurch zum Stehen. Die Neonazis werden noch aggressiver – der Aufzug endet in Chaos und Randalen.
Die Gegenbewegung zu den rassistischen Aufmärschen wächst schließlich an und beginnt sich Tage später durchzusetzen. Am Konzert »Wir sind mehr« mit Bands wie den Toten Hosen und der Chemnitzer Band Kraftklub nehmen am 3. September Zehntausende teil, um gegen die rechtsextreme Eskalation Stellung zu beziehen. Derweil sorgen Äußerungen des amtierenden Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen für Irritationen, als er sich trotz der vielfachen und wohldokumentierten Gewalt festlegt, dass es in Chemnitz keine »Hetzjagden« gegeben habe. Schließlich wird der CDU-Mann in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Auch wenn seit den Ereignissen von Chemnitz mittlerweile einige Zeit vergangen ist: Was sich in diesen Tagen im Sommer 2018 abspielte, wirft Licht auf wichtige Facetten des gegenwärtigen Rechtsextremismus in Deutschland. Rechtsextremismus ist eine gewachsene, vielgestaltige und ausdifferenzierte politische Erscheinung. In immer wieder aufflammenden, mal machtvolleren und mal fehlschlagenden Kampagnen greift die extreme Rechte gesellschaftliche Entwicklungen und Diskussionen auf, und versucht so, die politischen Verhältnisse und die Regeln des sozialen Zusammenlebens zu beeinflussen und letztendlich zu kippen. Dem Rechtsextremismus stehen eigene oder mit ihm zumindest verbundene Medien und Mobilisierungskanäle zur Verfügung. Die Möglichkeiten des Internets allgemein und speziell die Stimmungsmache in Sozialen Medien werden massentauglich eingesetzt. Rechtsextremismus erscheint in Gestalt von politischen Parteien, in Straßenbewegungen, im Netz. Bei Anlässen wie in Chemnitz agieren Rechtsextreme gemeinsam, auch wenn sie sonst häufig genug über Fragen der Haltung, der Strategie und des Programms zerstritten sind. Ein radikaler, exkludierender Nationalismus und Rassismus sind die weltanschaulichen Säulen, und immer wieder tritt ein aggressiver Antisemitismus zutage. Rechtsextreme beschwören Krisenszenarien, rufen zur Tat, verherrlichen die Durchsetzungskraft – darum kommt es aus ihren Reihen heraus zur Anwendung von Gewalt, ja sogar zum Terrorismus. In seiner jahrzehntelangen Geschichte hat der Rechtsextremismus in der Bundesrepublik eigene Traditionen entwickelt, die sich regelmäßig bemerkbar machen: In Chemnitz verwiesen die »Widerstands«-Rufe auf die »Aktion Widerstand« von 1970, also auf eine fast 50 Jahre alte Episode der eigenen Bewegung. Solche Traditionen werden aufrechterhalten, auch wenn sich der Rechtsextremismus in einer sich wandelnden Gesellschaft immer wieder selbst hat wandeln müssen. Viele Phänomene, die mit dem deutschen Rechtsextremismus verbunden sind, lassen sich auch in anderen europäischen und westlichen Ländern übereinstimmend oder in Varianten auffinden. Doch mit der Vergangenheit des Nationalsozialismus und dessen millionenhaftem Morden hat er im Land der Täterinnen und Täter besondere Bedingungen: Nach den konkreten Erfahrungen der deutschen Geschichte haben radikaler Nationalismus und Rassismus eigentlich doch jede legitimatorische Grundlage verloren.
Wie stark sich Rechtsextreme entfalten können, hängt von den politischen Gelegenheiten ab, die sich ihnen bieten, und auch davon, ob sie in der Lage sind, diese auszunutzen. Rechtsextreme agieren nicht in einem Vakuum, sondern sind in die Gesellschaft eingebettet. Ihnen schlägt vielfältiger Widerstand entgegen, der sich sozial, kulturell und politisch in Form von Gegenmaßnahmen und Gegendemonstrationen äußert und der ihre Handlungsoptionen begrenzt. Zu anderen politischen Strömungen hält er Kontakt und kann sich in seiner Agitation auf ein Reservoir an Vorurteilen und Diskriminierungsmustern in Teilen der Bevölkerung stützen. Der Staat wird durch den Rechtsextremismus herausgefordert, hat auf ihn zu reagieren und ihm Grenzen zu setzen. Allerdings gibt es auch – konstant über die Jahrzehnte – in den Behörden Trägerinnen und Träger rechtsextremer Ideen, Verharmlosungen oder sogar Mittun.
Der deutsche Rechtsextremismus hat einen Doppelcharakter. Er stellt einerseits ein zersplittertes, minoritäres Lager dar, das oft stark auf sich selbst bezogen ist und sich seit 1945 in der Opposition befindet. Andererseits ist das entsprechende Denken in vielen Teilen der Bevölkerung zu finden, zumindest in Fragmenten. Das rechtsextreme Lager vermochte es, sich am Leben zu halten und immer wieder Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen. In der AfD hat es in den vergangenen Jahren wie bisher nie zuvor eine Partei gefunden, mit der Wahlerfolge erstritten werden und durch die es Einfluss und Finanzkraft generieren kann.
Weiter gehen vom Rechtsextremismus Gefahren für das gesellschaftliche Zusammenleben und die Demokratie aus – und, weniger abstrakt, sind durch ihn Freiheit, Leib und Leben von Menschen gefährdet.
Ein solides Wissen ist ein Rüstzeug, um den Gefahren des Rechtsextremismus begegnen zu können. Zu diesem Zweck bietet dieses Buch einen Überblick zur Gestalt und Geschichte dieses politischen Lagers. Es ist in drei Hauptkapitel gegliedert. Zunächst wird das Begriffsinstrumentarium diskutiert (»Begriffe und Dimensionen«). Die gängigen Definitionsansätze des Rechtsextremismus (bzw.: Rechtsradikalismus, Rechtspopulismus und ähnliches) werden besprochen und zudem werden die damit verbundenen Inhalte und Hauptideen skizziert.
Zweitens werden im Kapitel »Geschichte und Erscheinungen« das Gewirr der rechtsextremen Organisationen entknotet und die wichtigen Formationen genannt und eingeordnet – ob sie nun regelmäßiger Gegenstand von Presseberichterstattung sind oder weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit existieren. Die Perspektive, die dieses Kapitel einnimmt, betont also die Akteursebene und stellt somit die extreme Rechte und ihre Kampagnen selbst zentral. Die Parteien werden gemeinsam behandelt, ebenso Milieuorganisationen oder die subkulturellen Phänomene. Um ein vollständiges Bild anbieten zu können und um die Wirkmöglichkeiten der extremen Rechten verstehen zu können, müssen auch Übergangsbereiche beachtet werden. Darum wird der Blick – zumindest kursorisch – auch auf die rechtsextremen Anteile in Milieus und Organisationen gerichtet, die für sich genommen nicht oder nicht vollständig rechtsextrem sind. Genauso werden rechtsextreme Tendenzen, wie sie in staatlichen Institutionen vorkommen, eingeordnet. Derweil ist vieles, was in der Berichterstattung zum Rechtsextremismus als Neuigkeit erscheint, keinesfalls beispiellos. Darum werden die gegenwärtigen Phänomene historisch informiert anhand ihrer Entstehung und ihrer Entwicklung in der Zeitgeschichte Deutschlands ab 1945 dargestellt und hergeleitet. Als ein Fallbeispiel für das konkrete Agieren von Rechtsextremen wird die sogenannte »Neue Rechte« und deren jüngste Inkarnation in der »Identitären Bewegung« vorgestellt.
Im dritten Hauptkapitel »Verbreitung und Ursachen« wird der Blick von der Akteursebene gelöst und auf die Rahmenbedingungen gerichtet. Einerseits werden die Erkenntnisse zur Verbreitung rechtsextremer Einstellungen in der Bevölkerung – also die potenzielle Nachfrage zu den Angeboten, die die extreme Rechte macht – diskutiert. Andererseits werden mehrere Ansätze dargestellt, die die Ursachen für den Rechtsextremismus identifizieren.
Als Quellen dienen Dokumente aus der extremen Rechten selbst, aber vor allem schöpfen sich die hier versammelten Informationen aus wissenschaftlicher und journalistischer Literatur über und gegen die extreme Rechte. Auch wenn dieses Buch nicht den Anspruch hat, einen vollständigen Verweisapparat anzubieten, werden einige der Forscherinnen und Forscher, die die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus prägten, genannt und wichtige Publikationen im Anhang aufgeführt.
Dieses Buch spiegelt notwendigerweise den Stand des Wissens zum Thema und kann darum nicht geeignet sein, bestehende Schwächen zu überwinden und Lücken zu schließen. Es handelt sich um ein Überblickswerk zum deutschen Rechtsextremismus, der in den hiesigen Traditionslinien des rechten deutschen Nationalismus steht. Darum ist es nicht leistbar, denjenigen Rechtextremismus in Deutschland, der sich primär auf den Nationalismus in anderen Ländern bezieht, erschöpfend einzubeziehen. Beispielsweise können die Präsenz der »Grauen Wölfe« in türkischstämmigen Communitys in Deutschland oder Gruppen, die mit der faschistischen Ustaša-Bewegung in Kroatien sympathisieren, hier nicht mitbehandelt werden. Ebenso wenig können andere Phänomene wie der islamistische Fundamentalismus – der mit dem Rechtsextremismus einige Gemeinsamkeiten teilt – diskutiert werden.
BEGRIFFE UND DIMENSIONEN

Worüber reden wir, wenn wir von Rechtsextremismus reden? Was ist damit gemeint und was nicht? Die Antwort auf diese Fragen ist diffiziler, als es zunächst erscheinen mag. Noch immer werden manche Presseberichte zum Thema mit Archivfotos von klobigen Skinhead-Springerstiefeln illustriert. Doch gerecht wird man dem Phänomen mit Stereotypen nicht. Anhand von Kleidung, Symbolen oder brachialen Parolen ist Rechtsextremismus selten identifizierbar. Nur kleinere Fraktionen der Rechtsextremen bekennen sich tatsächlich über die Mode nach außen zu ihrer Gesinnung. Ein Fokus auf Äußerlichkeiten vereinfacht zu stark und suggeriert irrtümlich, dass Rechtsextremismus ein Problem randständiger Schlägertypen sei: Rechtsextreme, das sind die anderen, die mit uns nichts zu tun haben.
In diesem Kapitel werden dem Begriff Rechtsextremismus und verwandten Bezeichnungen eine Kontur verliehen. Dafür werden die gängigen Herangehensweisen vorgestellt, eingeordnet und gegebenenfalls auf jeweilige analytische Vor- und Nachteile hingewiesen. Der Schwerpunkt liegt auf der sozialwissenschaftlichen Beschäftigung mit diesem Problem, doch auch das davon abzugrenzende behördliche Verständnis wird berücksichtigt. Vertiefend wird auf ausgewählte Elemente des rechtsextremen Denkens eingegangen und an Beispielen die Spannbreite der teils widersprüchlichen Positionen skizziert, die im Rechtsextremismus zu gesellschaftlichen Fragen zu finden sind.
Was ist Rechtsextremismus?
Kaum jemand bezeichnet sich selbst als »rechtsradikal« oder »rechtsextrem«. Sicherlich gibt es prominente Ausnahmen, wie das bis 2013 erschienene Magazin Hier & Jetzt, das sich an das NPD-Milieu wendete und den Claim »radikal rechte Zeitschrift« prominent im Untertitel führte. Die allermeisten Rechtsextremen hingegen weisen solche Einordnungen von sich und bestehen darauf, vielleicht seltener gewordene aber doch respektable, demokratische Inhalte zu vertreten. Schon die Rede von »Radikalität« wird von ihnen als aufgezwungener Platzanweiser in der politischen Landschaft verstanden. Selbst ihr Rechtssein weisen viele zurück und reklamieren stattdessen, einen soliden Konservatismus zu vertreten. Andere wollen für »gesunden Menschenverstand« jenseits von »rechts« und »links« und anderem »Schubladendenken« stehen. Durch die Geschichte der Bundesrepublik waren Eigenbezeichnungen wie »Nationale«, »nationales Lager«, »nationale Opposition« oder simpel »Patrioten« gängig und werden auch weiterhin verwendet.
Mit der »extremen Rechten« ist im Kern ein bestimmtes politisches Milieu gemeint. Es wird durch ein – manchmal enges, manchmal loseres – Wir-Gefühl zusammengehalten, das sich aus ideologischen und weltanschaulichen Grundüberzeugungen, aus der Geschichte und aus sozialen, personellen und organisatorischen Verbindungen nährt. Freilich grenzt die extreme Rechte an andere politische Milieus an und in bestimmten Bereichen sind Überlappungen zu finden. Manche Rechtextreme bewegen sich auch in nicht-rechtsextremen Organisationen. Obendrein ist rechtsextremes Denken als Einstellungsmuster in der Bevölkerung verbreitet, hat also auch eine unorganisierte und nicht notwendig mit konkreten Handlungen verknüpfte Dimension.
Folgt man dem italienischen Rechtsphilosophen Norberto Bobbio, dann können links und rechts als Pole verstanden werden, die einander entgegenstehende soziökonomische Vorstellungen betreffen. Der linke Pol des politischen Spektrums ist egalitär orientiert und strebt dementsprechend das Abfedern sozioökonomischer Schieflagen zwischen Menschengruppen oder gar das Erreichen sozialer Gleichheit an. Am rechten Pol wird die grundsätzliche Gleichheit von Menschen bestritten. Die Extremposition: Ungleichheit zwischen Menschen und Menschengruppen ist kein Unrecht und kein Produkt menschlichen Handelns, sondern ein Naturzustand, den es zu bejahen, zu bewahren und zu verwalten gilt. Für die Abbildung politischer Überzeugungen ist ergänzend zu diesen sozioökonomischen Polen eine zweite, politisch-kulturelle Achse hinzuzudenken. In der Frage nach den Grundvorstellungen bezüglich staatlicher und sozialer Ordnung bildet diese die Antagonismen Autoritarismus und Libertarismus ab, unterscheidet also zwischen strikter, pluralismusfeindlicher Herrschaft und größtmöglichen Handlungsfreiheiten.
Mit der extremen Rechten ist das politische Milieu gemeint, welches für eine scharfe Ablehnung des Gleichheitsgedankens einsteht und in aller Regel scharf autoritaristisch orientiert ist. Dabei ist es in politischen Einzelfragen, in ihren Strategien und sozial nuanciert. Generell aber will die extreme Rechte mit der Durchsetzung eines harten und ethnozentrischen Nationalismus dem Ungleichheitsgedanken in ihrer Weltanschauung die ihrer Ansicht nach gebührende politische Geltung verschaffen. Oft werden dafür die Ideen der Aufklärung und des Universalismus radikal verworfen, mindestens wird ihren Prämissen misstraut. Hierin liegt ein markanter Unterschied zwischen dem Rechtsextremismus und einem modernen, konstitutionellen und aufgeklärten Konservatismus.
Die grundsätzlich unterschiedlichen Menschen könnten laut den rechtsextremen Ideen ihr Potenzial zum Wohle der nationalen Gemeinschaft am besten entfalten, wenn diese an den ihnen qua Natur (oder: qua göttlichem Willen) zustehenden Positionen in der Gesellschaft lebten und arbeiteten. Eine soziale Mobilität der Volksangehörigen ist nur in einem geringen Maße vorgesehen. Ein Arbeiter ist Arbeiter und sollte Arbeiter bleiben. Identität ist hergebracht, den Individuen eingeschrieben und nur ihre Aufrechterhaltung und Entfaltung verspricht, die Ordnung zu bewahren. Staat und Gesellschaft werden oft als ganzheitliche Körper beschrieben, deren Fortexistenz davon abhänge, dass ihre Gliedmaßen die jeweiligen Funktionen erfüllen können und »Wucherungen« nicht zugelassen werden. Wenn alle Volksangehörigen an ihrem Platz wirkten, werde Harmonie erreicht. Ambivalenzen und gesellschaftlichen Interessenkonflikten wird tendenziell die Legitimität abgesprochen. Um den nötigen Zusammenhalt zu gewährleisten, seien Staat und Gesellschaft auf eine hierarchische Gliederung angewiesen, in der sich die Ungleichheit der Menschen organisch abbilde. Legitimen Anspruch auf Gleichheit gebe es nur unter Gleichrangigen – die sozialen Bindungskräfte, etwa bei der Pflichterfüllung im Militärdienst, gelten als kameradschaftliche Tugend. Dieses Grundprinzip von Ungleichheit und Hierarchie erstreckt sich auf die meisten gesellschaftlichen Felder, von der Arbeitswelt über das Geschlechterverhältnis bis hin zu politischen Mitspracherechten. Verbunden mit dem völkischen Nationalismus steht im Rechtsextremismus darum das Ansinnen im Zentrum, »Ordnungen der Ungleichheit« (so Stefan Breuer über die deutsche radikale Rechte von 1871 bis 1945) zu schaffen und zu sichern. Häufig blickt die extreme Rechte mit Bewunderung auf ausgewählte ältere und archaische Gesellschaften, von denen sie zu wissen glaubt, dass in ihnen eine »natürliche Ordnung« gewahrt war. Aus Sicht des Rechtsextremismus ist die eigene Politik gewissermaßen eine Art angewandte Anthropologie. Was den Menschen (bzw.: die Völker oder die »Rassen«) ausmacht, ist entweder unabänderlich oder das zu bewahrende und zu respektierende Produkt von gigantischen Werdungsprozessen. Aufgabe von Politik ist in diesem Verständnis weniger die Gestaltung von Gesellschaft, sondern eher die Gerechtigkeit gegenüber dem ohnehin Gegebenen. Die NPD etwa behauptet von sich, ein »lebensrichtiges Menschenbild« zu vertreten, das »auf der Natur des Menschen« aufbaue und die Naturgesetze in das politische Handeln einbeziehe. Das Menschenbild des Rechtsextremismus neigt zu einem starken Bezug auf vermeintlich verhaltensbiologisch bedingte Konstanten. Instinkte und Konkurrenzempfinden trieben menschliches Handeln an und Kampf und Auseinandersetzung seien darum zu bejahen. Sozialdarwinistisch wird das Recht des Stärkeren affirmiert: »Leben ist Kampf«, und wer sich durchsetzt, hat Recht.
Den hauptsächlichen Bezugsrahmen bildet für die extreme Rechte das Begriffspaar von Nation und Volk, verstanden als staatliche Formgebung bzw. als ethnisch weitgehend homogene Einheit. Wer sich zum Volk zählen darf, wird mit einer Mischung aus essenzialistisch-kulturellen und biologisch-rassistischen Argumenten begründet. Veränderungen und Verschiebungen, welche die vermeintliche Einheit des Volkes betreffen, werden von Rechtsextremen abgelehnt oder nur mit großer Trägheit und Verzögerung akzeptiert – das Deutschsein der Nachfahrinnen und Nachfahren der polnischen Einwanderung ins Ruhrgebiet im 19. Jahrhunderts wird auch von heutigen Rechtsextremen nicht mehr in Zweifel gezogen.
Rechtsextreme vertreten in Übereinstimmung mit ihren Ungleichheitsvorstellungen auf kultureller Ebene in aller Regel eine drastische Gegenwartskritik. Die von ihr als natürlich angesehene Ordnung sei aus den Fugen geraten und müsse darum restauriert werden – anders könne dem von ihr beständig diagnostizierten »Verfall« kein Einhalt geboten werden. Dass ausgerechnet die Nation das Fundament ist, auf der die vermeintlich natürliche Ordnung der Gesellschaft aufgebaut werden soll, ist eigentlich ein Paradoxon. Denn natürlich ist die Idee der Nation selbst keine übergeschichtliche Konstante, sondern ein vergleichsweise junges Produkt menschlichen Denkens und Handelns. Die heutigen Vorstellungen von Nationalstaatlichkeit sind erst im 18. Jahrhundert entstanden. Somit ist die extreme Rechte selbst ein modernes Phänomen – trotz ihrer Sehnsucht nach der Wiederherstellung alter Zustände. Im »Reichs«- und »Abendland«-Denken vieler Rechtsextremer gehen Nationalismus, idealistisch-mythische Vorstellungen und imperiale und auch kolonialistische Ideen ineinander über. Das Verhältnis von Rechtsextremen zur Moderne ist generell ambivalent. Bestimmte »Exzesse« bekämpft sie. Oft versteht sie ihr Tun selbst als »reaktionär«, als Verteidigung gegen die Zumutungen der heutigen Zeit. Nur in obskureren Varianten aber will sie alle Erscheinungen der Moderne wieder abschaffen. In gewisser Hinsicht ist die extreme Rechte sogar eine Meisterin in der Nutzung neuer Möglichkeiten – moderne Kommunikationstechnologie in der Propaganda werden von ihr nicht verschmäht, sondern vorbehaltlos eingesetzt.
In der öffentlichen und auch wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Themenfeld ist eine ausgesprochene Vielfalt von unterschiedlichen Bezeichnungen anzutreffen, die für Verwirrung sorgen kann. Heißt es nun Rechtsextremismus? Rechtsradikalismus? Wie steht es um andere Bezeichnungen wie Rechtspopulismus oder Neofaschismus? Meinen diese dasselbe Phänomen? Es lohnt, diese Fragen knapp zu diskutieren, da die Begriffe eine jeweils eigene Geschichte haben und ihre Verwendung Akzente setzen kann. Zunächst ist festzuhalten, dass diese Begriffe in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und somit auch in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen angewendet werden. Zu nennen ist der Gebrauch zur Markierung der Illegitimität von Positionen in öffentlichen Debatten, der Gebrauch im staatlich-administrativen Bereich sowie, drittens, der Gebrauch in den Sozialwissenschaften.
Erstens ist die öffentliche Debatte zu beachten. Wenn von Rechtsextremismus oder Rechtsradikalismus die Rede ist, werden in der Regel Grenzen des Hinnehmbaren markiert. Hier geht es um die Assoziation zum geschichtlichen Erbe des historischen Nationalsozialismus, zu dem sich die Gesellschaft positionieren und mit dem sie sich kritisch auseinandersetzen sollte – je nachdem, wohin die Debatte pendelt, mittels Repression und Abgrenzung oder Dialog und Integration. Demzufolge handelt es sich um politische Begriffe, da mit ihnen die Legitimität eines politischen Akteurs bewertet wird. In ihren Diskursstrategien versuchen Rechtsextreme durch Provokationen und die ständige Wiederholung von Parolen, einerseits ihre Sichtweisen in die gesellschaftliche Diskussion einzubringen und so zu normalisieren (also: die Grenzen des »Sagbaren« und »Machbaren« zu ihren Gunsten zu erweitern). Andererseits betreiben sie, wenn es in der öffentlichen Selbstdarstellung als opportun erscheint, eine »Mimikry« (so der Rechtsextreme Karlheinz Weißmann) bzw. eine »Selbstverharmlosung« (Götz Kubitschek) und stellen sich selbst und ihre Forderungen als moderater dar, als sie tatsächlich sind. Der Einsatz solcher Mittel dient dem Zweck, einer Etikettierung als rechtsextrem in öffentlichen Debatten zu entkommen. Zudem versuchen Rechtsextreme mit gleicher Intention, Begriffe aufzuweichen, um sie zu entwerten. Etwa durch Retorsionen, das heißt vergeltende Erwiderungen: Kritikerinnen und Kritikern wird vorgeworfen, wie eine »SAntifa« zu agieren, oder die kritische Thematisierung von Rassismus wird als eigentlicher oder »antideutscher« Rassismus zu brandmarken versucht.
Zweitens handelt es sich um behördliche Termini. Als sich in der jungen Bundesrepublik Rechtsextreme wieder organisierten und zur Tat schritten, wurde 1952 die »Sozialistische Reichspartei« (SRP) durch das Bundesverfassungsgericht verboten. Das Gericht definierte in der Urteilsfindung die »freiheitlich-demokratische Grundordnung«, gegen dessen Feinde sich der Staat durch Verbote zur Wehr setzen dürfe. In Abkehr von der ursprünglichen »antifaschistisch-demokratischen Politik« der Alliierten wurde in diesem Zuge ein »antitotalitärer Grundkonsens« zur Norm. Als »wehrhafte Demokratie« müsse sich die Bundesrepublik gegen den Radikalismus sowohl von links als auch von rechts verteidigen. 1956 wurde die »Kommunistische Partei Deutschlands« (KPD) verboten. Ausführlich begründete das Bundesverfassungsbericht in diesem Urteil, dass für ein Parteienverbot eine Ablehnung der »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« (»verfassungsfeindlich«) nicht genüge, sondern auch, dass diese Ablehnung mit einer konkreten, »aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung« einhergehen müsse (»verfassungswidrig«). Unterdessen gab es bisher nur die beiden genannten Verbote von Parteien in der Bundesrepublik. Zwei Verbotsverfahren gegen die NPD (2001–2003 und 2013–2017) wurden eingestellt. Das erste ausgerechnet aufgrund der hohen Durchsetzung der Partei mit V-Leuten des Verfassungsschutzes, das zweite mit der bemerkenswerten Begründung, dass diese Partei zwar verfassungswidrige Ziele verfolge, aber organisatorisch nicht in der Lage sei, diese umzusetzen. Auch Verbote gegen andere Gruppierungen wie etwa Vereine werden nicht häufig ausgesprochen, was aus der Perspektive politischer Grundrechte durchaus begrüßenswert sein kann. Dies heißt jedoch auch: Rechtsextremismus und auch Rassismus oder Nationalismus sind in der Bundesrepublik grundsätzlich keineswegs verboten. Entsprechende Bestrebungen sind gegebenenfalls lediglich unter Beobachtung gestellt. Die Geheimdienste, unter anderem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, sprachen zur Bezeichnung ihrer Beobachtungsobjekte bis in die 1970er-Jahre von »Radikalismus« und schwenkten dann auf den Extremismusbegriff um. Sie unterscheiden dabei vorrangig Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und »extremistische Bestrebungen von Ausländern«, die allesamt in fundamentalem Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stünden.