Christian Bales
Die Einkommensteuer kurz erklärt
griffig, kurz und plausibel
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Inhaltsverzeichnis
Titel
Das System der Einkommensteuer
Impressum neobooks
Die Einkommensteuer – nach EStG – besteuert die „natürlichen“ Personen.
Eine natürliche Person ist jeder Mensch mit Geburt.
Im Gegensatz dazu besteuert die Körperschaftsteuer die „ Juristischen Personen“.
Das Steueraufkommen 2016 betrug 239 Milliarden Euro.
Es gibt verschiedene „Erhebungsformen“ der Einkommensteuer. Beispielsweise die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer .
Diese wurden früher im Volksmund Quellensteuer genannt, weil sie an der
Quelle der Steuerentstehung erhoben wurden.
So war die Quelle der Lohnsteuer, der Lohn bzw. das Gehalt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Lohnsteuer abzuziehen und abzuführen vom jeweiligen Arbeitslohn.
Die Kapitalertragssteur wird beispielsweise vom jeweiligen Zinsertrag einbehalten.
Bei der Einkommensteuer gilt das Welteinkommensprinzip.