E-Book "Die Handwerker-Fibel"

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2.2.2 Dienstleistungen

a) Beratungsdienste der Handwerksorganisationen für die Mitgliedsbetriebe – Handwerksförderung

Die Gewerbe- und Handwerksförderung hat die Aufgabe, zur Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks beizutragen. Sie soll ferner betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Sie gibt den Betrieben eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe.

Technische und wirtschaftliche Entwicklung

Die Notwendigkeit einer ständigen Anpassung der Betriebe an die technische und wirtschaftliche Entwicklung verlangt von Betriebsinhabern und Mitarbeitern

>handwerkliches Können,

>fachtheoretische Kenntnisse,

>betriebswirtschaftliche Kenntnisse,

>Handlungskompetenz.

Träger

Durch die Gewerbeförderung erhalten alle im Handwerk Tätigen Gelegenheit, ihre Kenntnisse und Kompetenzen fortlaufend zu erweitern. Die Handwerksbetriebe werden durch zahlreiche Förderungsmaßnahmen in die Lage versetzt, wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben.

Die wesentlichen Träger der Gewerbe- und Handwerksförderung sind die Handwerksorganisationen, also:

>Handwerkskammern,

>Kreishandwerkerschaften,

>Innungen,

>Landes- und Bundesinnungsverbände.

b) Maßnahmen der Handwerksförderung


Beratungsgebiete

c) Beratungsangebote und Leistungen im Einzelnen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Zur betriebswirtschaftlichen Beratung der Handwerksbetriebe bestehen bei allen Handwerkskammern überfachliche und bei zahlreichen Innungen sowie Landes- und Bundesinnungsverbänden fachliche Betriebsberatungsstellen.

Die wichtigsten Aufgaben bzw. Beratungsgebiete sind:

>Unternehmensführung

>Existenzgründung und alle damit zusammenhängenden Fragen, wie z. B. Rechtsform, Standortwahl, Finanzierung, Planung

>Betriebsübernahme, Nachfolgeregelung, Betriebsbörse

>Organisation des Rechnungswesens (Buchführung, Kostenrechnung, Auswertung, Controlling)

>Investitionen und Finanzierung, Finanzplanung, Kapitalbeschaffung, spezielle Finanzierungshilfen, Handwerksförderungsprogramme

>Marktanalysen, Marketing/Vertrieb

>Messebeteiligungen

>Kooperationsmöglichkeiten

>Personalwesen

>Arbeitsvorbereitung (REFA)

>Betriebsanalysen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Rentabilitätsberechnungen, Verlustquellenforschung, Schwachstellenanalysen.

Freiberufliche Beratung

Ein Handwerksbetrieb kann nur wettbewerbsfähig sein und bleiben, wenn er über eine gute betriebswirtschaftliche Organisation verfügt. Deshalb sollte sich der Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer bei Bedarf von der betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle seiner Berufsorganisationen beraten lassen.

Auf dem Sektor der Betriebsberatung sind auch freiberufliche Berater tätig. Deren wichtige Beratungsgebiete sind:

>Existenzgründung

>Existenzaufbau

>Marketing

>Umweltschutz

>Energieeinsparung

>wirtschaftliche und organisatorische Probleme der Unternehmensführung

>Personalwesen.

Zuwendungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und gegebenenfalls das zuständige Landesministerium gewähren Zuwendungen für die Beratungskosten. Über Einzelheiten der Auswahl des richtigen Beraters und der Förderungsvoraussetzungen sollte sich der Existenzgründer bzw. Handwerksbetriebsinhaber vorab bei seiner Handwerkskammer informieren.

Technische Betriebsberatung

Die technische Betriebsberatung und die Technologietransferberatung werden von Handwerkskammern und Fachverbänden durchgeführt.

Aufgaben und Gegenstand technischer Betriebsberatung sind u. a.:

Aufgaben

>technische Betriebsplanung

>Betriebsstätte, Betriebseinrichtung

>Verfahrenstechnik

>Innovationen

>Digitalisierung

>Fertigungswirtschaft

>Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Zertifizierung

>Umweltschutz

>CE-Kennzeichnung von Produkten nach EG-Richtlinien, Normen

>Verwertung von Erfindungen

>Technologietransfer

>Zulieferfragen.

Nach verschiedenen Technologieberatungsprogrammen können auch freiberuflichtätige Unternehmensberater beauftragt werden. Wegen des Förderumfangs und des Antragsverfahrens sollten sich Betriebsinhaber bzw. Existenzgründer vor Erteilung des Beratungsauftrags mit einer Handwerksorganisation in Verbindung setzen.

Einzelbereiche

IT-Beratung/Neue Medien

Bereiche dieser Beratung sind:

>EDV/IT im betrieblichen Rechnungswesen

>Analyse der betrieblichen Anforderungen

>EDV-Geräte

>Softwareprogramme

>Anwendungsgebiete

>Einsatz des Internets in Werkstatt und Büro, Reaktion auf Wirtschaft 4.0.

Beratung in Fragen der Außenwirtschaft, EU-Beratung

Die von den meisten Handwerkskammern betriebenen Exportberatungsstellen unterstützen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kontaktstellen im Ausland eine wachsende Zahl von exportwilligen und exportfähigen Handwerksbetrieben beim Absatz ihrer Produkte und Dienstleistungen auf ausländischen Märkten. Aufgaben der Exportberatungsstellen sind vor allem:

Exportberatungsstellen

>Warenimport, -export

>grenzüberschreitendes Arbeiten

>Zahlungsbedingungen, Devisen- und Zollvorschriften

>Normen

>Vermittlung von Geschäftsverbindungen für Einkauf und Verkauf

>Exportfinanzierung

>Werbebroschüren, Exportkataloge, Internetauftritte

>Beteiligung an Ausstellungen und Messen im Ausland

>Kooperationen

>EU-weite öffentliche Ausschreibungen

>Förderprogramme der EU.

Informationsbedarf

Informationsberatung, Informationsvermittlungsstellen

Der Bedarf an Information und deren geeigneter Vermittlung nimmt auch im Handwerk laufend zu.

Um den Handwerksbetrieben dabei zu helfen, haben einzelne Handwerkskammern Informationsvermittlungsstellen geschaffen.


Umweltschutzberatung

Der Umweltschutz berührt den Handwerksbetrieb in zweifacher Hinsicht:

>als von Umweltschutzvorschriften Betroffener

>als Problemlöser bei der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutz.

Umweltschutzberater bei Handwerkskammern, Fachverbänden und staatlichen bzw. kommunalen Beratungsstellen beraten den Handwerker auf beiden genannten Gebieten. Sie unterstützen ferner Handwerksbetriebe bei der Teilnahme am EMAS (Umwelt-Management-System) und anderen Umweltzertifizierungen. Sie geben auch Informationen zu unterschiedlichen Themen im Bereich Energie.

Energie

Beratung in Formgebung und Formgestaltung

Zur Steigerung der kulturellen Leistungsfähigkeit des Handwerks und zur bestmöglichen Gestaltung von Handwerksprodukten tragen die Formgebungsberatungsstellen der Handwerksorganisationen, insbesondere der Handwerkskammern, bei.

Hauptaufgaben der Formgebungsberatung sind:

>Aufklärung über die kulturelle Bedeutung des Handwerks

>Herausstellung der Wertarbeit

>verkaufswirksame Gestaltung handwerklicher Produkte

>Mitwirkung bei Ausstellungen und Messen

>moderne Gestaltung von Produkten/Design.

Rechtsberatung

Die engmaschige Gesetzgebung zieht einen großen Bedarf bei der Rechtsberatung nach sich. Die Handwerksorganisationen (Handwerkskammern und Verbände) geben ihren Mitgliedern auf allen einschlägigen Rechtsgebieten Auskunft. Wichtige Gebiete:

>Zivilrecht

>öffentliches Recht

>Arbeitsrecht

>Sozialversicherungsrecht, Versicherungsfragen

>Steuerrecht (keine Steuerberatung).

Sonstige Beratungsbereiche

Beratung durch die Handwerksorganisationen erfolgt ferner durch die Ausbildungsberatung und die Fortbildungsberatung der Handwerkskammern ( >> Abschnitte 1.5.4, 4.4.1 sowie 4.4.5 in Band 4 der Handwerker-Fibel.).

Zwei wichtige Bereiche der Handwerksförderung sind des Weiteren:

>Messen, Ausstellungen, Sonderschauen

Messen

Messen/Ausstellungen sind Veranstaltungen mit wichtiger Barometer- und Signalfunktion. Sie gewinnen für das Handwerk durch Öffnung zusätzlicher Märkte insbesondere in Europa noch mehr an Bedeutung.


Internationale Handwerksmesse

 

Die Leitmesse des deutschen Handwerks und größte Messe des Handwerks und der Zulieferindustrie für das Handwerk ist die Internationale Handwerksmesse in München.

Ziele

Mit den Messeveranstaltungen sollen folgende Ziele erreicht werden:

– Absatzförderung

für Produkte und Dienstleistungen der Handwerker

– Beschaffungs- und Einkaufsmöglichkeiten für das Handwerk

– Anbahnung internationaler Geschäftsbeziehungen und Kooperationen

– Informationsbörse für Handwerksbetriebe und Verbraucher

– Image- und Nachwuchswerbung für das Handwerk

– Förderung der Kooperation der Betriebe im Handwerk sowie zwischen Industrie und Handwerk

– Forum für Rahmenveranstaltungen wie Fachtagungen und Kongresse

– Forum für handwerkspolitische Dialoge.

>Wissenschaftliche Institute

Handwerksforschung

Zur wissenschaftlichen Untersuchung der Handwerkswirtschaft und zur wissenschaftlichen Förderung des Handwerks wird handwerks- oder mittelstandsbezogene Forschung betrieben.

Die umfassendste Handwerksforschung erfolgt durch das Deutsche Handwerksinstitut (DHI). Dessen wichtige Forschungsbereiche sind

– Technik, Organisation, Qualifizierung,

– Beruf, Bildung, Arbeit,

– Handwerkswirtschaft, Recht.

Umsetzung

Die wissenschaftlichen Forschungsergebnisse werden ausgewertet und gewerbefördernden und handwerkspolitischen Entscheidungen und Maßnahmen zugrunde gelegt. Ferner werden zahlreiche Forschungsergebnisse des DHI zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Handwerksbetrieben umgesetzt.

Wiederholungsfragen sowie handlungsorientierte, fallbezogene Übungsaufgaben

1.Unter Bruttoinlandsprodukt versteht man

1 alle in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Güter und Dienstleistungen.

2 alle in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Güter und Dienstleistungen abzüglich der Exporte.

3 alle Bar- und Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

4 die Summe aller Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungszweige.

5 das Wirtschaftswachstum in einer Volkswirtschaft, bezogen auf die Leistungen pro Arbeitskraft.

>> Seite 20 |

2.Was wissen Sie über die Verwendung des Bruttoinlandsprodukts?

>> Seite 21 |

3.Unter Währung versteht man

1 die Kaufkraft des Geldes, bezogen auf den Gütervorrat in einer Wirtschaft.

2 das in einer Volkswirtschaft umlaufende Metallgeld.

3 das in einer Volkswirtschaft umlaufende Papiergeld.

4 die Ordnung des Geldwesens eines Landes oder eines Wirtschaftsgebietes sowie die Wertbeziehungen und den Zahlungsverkehr zu anderen Ländern.

5 den geldlichen Bereich der Wirtschaftspolitik.

>> Seite 21 |

4.Wovon hängt die Kaufkraft des Geldes unter anderem ab?

>> Seite 21 |

5.Welche wichtigen Aufgaben hat die Europäische Zentralbank (EZB)?

>> Seite 22 |

6.Stellen Sie die wichtigsten geldpolitischen Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB) dar!

>> Seite 22 |

7.Beschreiben Sie die wesentlichen Merkmale der Wirtschaftssysteme!

>> Seite 22 |

8.Kennzeichnen Sie mit (1) Merkmale der sozialen Marktwirtschaft und mit (2) Merkmale der Planwirtschaft:

1 Zentrale Planung und Lenkung

2 Staatliche Preisfestsetzung

3 Freiheit der Berufswahl

4 Staatseigentum an den Produktionsmitteln

5 Kontrollierter Wettbewerb

6 Soziale Absicherung.

>> Seite 22 |

9.Wesentliche Elemente einer sozialen Marktwirtschaft sind

1 umfassende Investitionslenkung in allen Bereichen durch den Staat und die sonstigen Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts.

2 weitgehende Verstaatlichung der Grundstoffgüterindustrie und geringes Eigentum an Produktionsmitteln.

3 Verstaatlichung des gesamten Bankensystems und eingehende Regelung der Zinspolitik durch die Bundesregierung.

4 weitgehende Einschränkung der Tarifautonomie der Sozialpartner sowie Lenkung der Berufswahl und Berufsausübung.

5 freie Marktpreisbildung, freies Unternehmertum und Freiheit des selbstständigen wirtschaftlichen Handelns.

>> Seite 23 |

10.Die zentralen Aufgaben der staatlichen Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft sind

1 Maßnahmen zum bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit, Rohstoffe und Kapital.

2 die Einrichtung von staatlichen Unternehmensberatungsstellen zur Förderung von Rationalisierungsmaßnahmen.

3 die Verteilung des Sozialprodukts für Verbrauchs- und Investitionszwecke sowie für den Staatsverbrauch.

4 die Erreichung von hohem Beschäftigungsstand, stetigem und angemessenem Wirtschaftwachstum, stabilem Preisniveau und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht.

5 Einflussnahme auf Preisbildung, Lohn- und Tarifpolitik sowie auf die Führung großer Unternehmen.

>> Seite 23 |

11.Als Handwerksunternehmer sollen Sie auch das wirtschaftliche Beziehungsgeflecht erklären können, in dem ein Handwerksbetrieb tätig ist.

a)Welche volkswirtschaftlichen Aufgaben hat das Handwerk in erster Linie?

1 Nur noch Facharbeiter für die Industrie auszubilden.

2 Den individuellen Bedarf an Gütern und Leistungen zu befriedigen.

3 Eine große Masse gleichförmiger Güter herzustellen, die dem täglichen Bedarf dienen.

4 Rohstoffe zu gewinnen und zu verarbeiten.

5 Der Industrie Vorleistungen zu erbringen.

b)Stellen Sie Schwerpunkte der handwerklichen Leistungsstruktur dar!

c)Beschreiben Sie die wichtigsten wirtschaftlichen Funktionen und Bereiche, in denen das Handwerk tätig ist!

d)Wo liegen heute die Hauptprobleme des Handwerks?

>> Seiten 23 bis 25 |

12.Beschreiben Sie die Hauptgebiete der Tätigkeit von Handwerk und Industrie und schildern Sie die im Wege der Arbeitsteilung bestehenden Verknüpfungen von Handwerk und Industrie!

>> Seiten 24 bis 25 |

13.Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebs und stellen in Ihrer Arbeit fortlaufend fest, wie sich die Strukturen unserer Wirtschaft im Allgemeinen und des Handwerks im Besonderen verändern. Um den Herausforderungen des technischen und wirtschaftlichen Strukturwandels zu begegnen, sind Maßnahmen zu dessen Bewältigung im Wesentlichen auf drei Aktionsfeldern notwendig.

Aufgabe: Stellen Sie einige Maßnahmen dar, die Sie für erforderlich halten,

a)im Bereich der Handwerksbetriebe!

b) durch die Handwerksorganisationen!

c) durch den Staat!

>> Seite 26 |

14.Wo liegen in der Zukunft die günstigsten Entwicklungschancen für das Handwerk?

>> Seiten 26 bis 27 |

15.Warum ist eine große Zahl von selbstständigen, eigenverantwortlich und wirtschaftlich unabhängig handelnden Handwerksunternehmern für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft und für die Sicherung einer demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung so wichtig?

>> Seiten 30 bis 31 |

16.Worin besteht der Beitrag des Handwerks zur Formgebung und zur Schaffung und Erhaltung von Kulturgütern?

>> Seite 31 |

17.Als Inhaber eines Handwerksbetriebs wissen Sie, dass die Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der Betriebe gegenüber der Politik, den Behörden, den gesellschaftlichen Gruppierungen und der Öffentlichkeit nur durch organisiertes Handeln in Handwerksorganisationen wirksam möglich ist. Deshalb wollen Sie sich einen Überblick über den Aufbau der Handwerksorganisationen verschaffen.

Aufgabe: Ordnen Sie jeweils zu, welche der nachfolgend genannten Organisationen zu den fachlichen (1) und welche zu den regionalen (2) gehört:

1 Innung

2 Handwerkskammer

3 Bundesinnungsverband

4 Kreishandwerkerschaft

5 Landesinnungsverband.

>> Seite 32 |

18.Die oberste Spitzenorganisation des gesamten deutschen Handwerks nennt sich

1 Gesamtverband des Deutschen Handwerks.

2 Zentralverband des Deutschen Handwerks.

3 Deutscher Handwerkstag.

4 Bundesverband des Deutschen Handwerks.

5 Deutscher Handwerkskammertag.

>> Seite 32 |

19.Die Handwerksinnung ist

1 der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

2 der zwangsweise Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

3 der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern eines bestimmten Handwerks in einem bestimmten Bereich.

4 der zwangsweise Zusammenschluss der unter c) genannten Handwerker.

5 eine Einrichtung der gemeinsamen Selbsthilfe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

>> Seite 33 |

20.Welche Rechtsform hat die Handwerksinnung?

1 Sie ist eine Handwerkergenossenschaft.

2 Sie ist ein nicht rechtsfähiger Verein.

3 Sie ist ein im Vereinsregister eingetragener rechtsfähiger Verein.

4 Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5 Sie ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

>> Seite 33 |

21.Sie sind als Inhaber eines Handwerksbetriebs noch nicht Mitglied der zuständigen Innung. In einem Schreiben des Obermeisters wurden Sie gebeten, Mitglied der Innung zu werden. Bevor Sie eine Entscheidung über die Mitgliedschaft treffen, wollen Sie sich einen möglichst vollständigen Überblick darüberverschaffen, welche Aufgaben die Innung hat bzw. was sie für die Mitglieder tut.

Aufgabe: Stellen Sie deren Aufgaben und Leistungen dar!

>> Seiten 33 bis 34 |

22.Woher bekommt die Innung die finanziellen Mittel, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt?

1 Von den Innungsmitgliedern, die Beiträge an die Innung zahlen müssen.

2 Von allen Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks.

3 Von der Kreishandwerkerschaft.

4 Von der Handwerkskammer.

5 Vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.

>> Seite 35 |

23.Die Kreishandwerkerschaft ist

1 der Zusammenschluss der Handwerksinnungen, die in einem Landkreis bestehen.

 

2 der Zusammenschluss aller in einem bestimmten Landkreis ansässigen selbstständigen Handwerker.

3 der Zusammenschluss einiger selbstständiger Handwerker zu einem Arbeitskreis.

4 der Zusammenschluss von älteren Handwerksmeistern, die seit mehr als 25 Jahren selbstständig sind.

5 der Zusammenschluss der Gesellen in einem Stadt- oder Landkreis.

>> Seite 35 |

24.Welche Rechtsform hat die Kreishandwerkerschaft?

1 Nicht rechtsfähiger Verein.

2 Personengesellschaft.

3 Kapitalgesellschaft.

4 Rechtsfähiger Verein.

5 Körperschaft des öffentlichen Rechts.

>> Seite 35 |

25.Welches ist die wichtigste Aufgabe der Kreishandwerkerschaft?

1 Durchführung von geselligen Veranstaltungen von Handwerkern.

2 Durchführung von Aufgaben der Handwerkskammer als deren Außenstelle.

3 Rechtsaufsicht über die Innungen.

4 Wahrnehmung der Interessen des Gesamthandwerks im Kreishandwerkerschaftsbezirk.

5 Abschluss von Tarifverträgen.

>> Seite 36 |

26.Die Handwerkskammer ist

1 der freiwillige Zusammenschluss von Inhabern von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks in einem bestimmten Regierungsbezirk.

2 die gesetzliche Berufsstandsvertretung des Gesamthandwerks im Kammerbezirk (z. B. Regierungsbezirk).

3 der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern im Kammerbereich.

4 der zwangsweise Zusammenschluss von selbstständigen und unselbstständigen Handwerkern im Kammerbereich.

5 der freiwillige Zusammenschluss der Arbeitnehmer von Handwerksbetrieben im Regierungsbezirk.

>> Seite 36 |

27.Die Handwerkskammer hat die Rechtsform

1 einer juristischen Person des Privatrechts.

2 eines nicht rechtsfähigen Vereins.

3 einer BGB-Gesellschaft.

4 einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

5 einer Handwerkergenossenschaft.

>> Seite 36 |

28.Sie haben als selbstständiger Handwerker einen Beitragsbescheid der Handwerkskammer erhalten. Es ist für Sie von Interesse, zu wissen, wofür Sie diesen Pflichtbeitrag leisten, d. h., welche Aufgaben die Handwerkskammer grundsätzlich und für die einzelnen Mitglieder erfüllt.

Aufgabe: Stellen Sie dar, welche die drei Hauptaufgabenbereiche dieser Einrichtung sind!

>> Seite 37 |

29.Beschreiben Sie die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Handwerkskammer als Dienstleistungsunternehmen (Handwerksförderung) für ihre Mitglieder!

>> Seite 37 |

30.Auf welchen Gebieten wird die Handwerkskammer zur Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder hauptsächlich tätig?

>> Seite 37 |

31.Welche von den nachstehend aufgeführten Aufgaben gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Handwerkskammer?

1 Vertretung der Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbereich.

2 Festsetzung von Preisen für handwerklich erzeugte Waren und für handwerkliche Dienstleistungen.

3 Beratung aller Handwerker des Kammerbezirks in allen mit dem Handwerk zusammenhängenden Fragen.

4 Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die verschiedenen Handwerke.

5 Führung der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle.

>> Seite 38 |

32.Zu den zentralen Aufgaben der Handwerkskammer gehören (zwei Antworten sind richtig!)

1 die Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbezirk.

2 die Betreuung der freiwilligen Mitglieder in fachlicher Hinsicht.

3 die Unterstützung der Mitgliedsinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4 die regionale und überfachliche Handwerksförderung.

5 die Entscheidung über Lehrlingsstreitigkeiten.

>> Seiten 37 bis 39 |

33.Welches ist das oberste Organ der Handwerkskammer?

1 Der Präsident.

2 Der Hauptgeschäftsführer.

3 Präsident und Hauptgeschäftsführer zusammen.

4 Die Mitgliederversammlung (Vollversammlung).

5 Der Gesamtvorstand.

>> Seite 39 |

34.Sind in den wichtigsten Organen der Handwerkskammer auch die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vertreten?

1 Nein, sie bestehen nur aus selbstständigen Handwerkern.

2 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 50% in allen Organen vertreten.

3 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 20% in allen Organen vertreten.

4 Ja, ein Viertel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

5 Ja, ein Drittel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

>> Seiten 39 bis 40 |

35.Welches ist die wichtigste Finanzierungsquelle der Handwerkskammer für die Durchführung ihrer Aufgaben?

1 Alle im Kammerbereich ansässigen Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes und deren Arbeitnehmer sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.

2 Alle Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.

3 Alle Innungen eines Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an die Handwerkskammer abzuführen.

4 Alle benötigten Finanzmittel erhält die Handwerkskammer vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.

5 Alle Gemeinden des Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil (10%) der von ihnen erhobenen Gewerbesteuer an die Handwerkskammer abzuführen.

>> Seite 40 |

36.Bezüglich der Mitgliedschaft in einzelnen Handwerksorganisationen gelten unterschiedliche Regelungen. Sie stehen auch in bestimmter Beziehung zueinander.

Aufgaben: Setzen Sie in die unten stehenden Sätze den jeweils richtigen Buchstaben ein: A = Handwerkskammer; B = Kreishandwerkerschaft; C = Innung

1 Die Rechtsaufsicht über die Innungen hat die _____.

2 Innungen sind Pflichtmitglied bei einer _____.

3 Alle Inhaber von Handwerksbetrieben sind entsprechend Gesetz Mitglied der _____.

4 Freiwillige Mitgliedschaft gilt bei der _____.

>> Seiten 33 bis 39 |

37.Stellen Sie wichtige Aufgaben der Landes- und Bundesinnungsverbände dar!

>> Seiten 40 bis 41 |

38.Aufgaben der Gewerbeförderung sind

1 die Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks.

2 nur die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung.

3 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung des Exports und außenwirtschaftlicher Kontakte.

4 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation.

5 Pflege von Gemeingeist und Berufsehre im Handwerk.

>> Seite 43 |

39.Wichtigste Träger von Gewerbe- und Handwerksförderungsmaßnahmen sind

1 die Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Verbände.

2 vorwiegend die Handwerkskammern und die Kreishandwerkerschaften.

3 in größtem Umfang der Bundesminister für Finanzen.

4 in größtem Umfang das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

5 vorwiegend die Gewerbeämter.

>> Seite 43 |

40.Nennen Sie die wichtigsten Maßnahmen der Handwerksförderung!

>> Seite 43 |

41.Welche Ziele werden mit der Durchführung von Messeveranstaltungen im Handwerk angestrebt?

>> Seite 47 |

42.Sie sind selbstständiger Handwerksmeister und haben die Erfahrung gemacht, dass zur sachgerechten Leitung eines modernen und erfolgreichen Handwerksbetriebs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erforderlich ist. Die Beratungsangebote der Handwerksorganisationen sind neben freiberuflichen Beratungsleistungen, wie z. B. durch Steuerberater und Rechtsanwälte, für Sie die wichtigsten. Damit Sie diese Beratungsleistungen je nach Bedarf in bestmöglicher Weise beanspruchen können, verschaffen Sie sich einen Überblick.

Aufgabe: Erstellen Sie eine Liste über die wichtigsten Beratungsleistungen der Handwerksorganisationen, die Sie in Anspruch nehmen können!

>> Seiten 44 bis 46 |

43.Stellen Sie die wichtigsten Beratungsangebote der betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer dar!

>> Seite 44 |

44.Welche Möglichkeiten bestehen für einen Handwerksbetrieb, freiberufliche Berater über die Handwerksorganisation in Anspruch zu nehmen?

>> Seite 44 |

45.Das Handwerk wird wissenschaftlich gefördert

1 durch alle Universitäten in der Bundesrepublik.

2 durch alle Fachhochschulen in der Bundesrepublik.

3 durch alle Fachakademien des Handwerks.

4 in erster Linie durch das Deutsche Handwerksinstitut e. V.

5 nur durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

>> Seite 47 |