Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Praktische Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen durch Banken

Herausgegeben von

Dr. Bernhard Gehra Managing Director und Senior Partner

Norbert Gittfried, LL.M. Partner und Associate Director

Dr. Georg Lienke, LL.M. Rechtsanwalt, Associate Director

2. Auflage


C.F.Müller GmbH

www.cfmueller.de

Impressum

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Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-6602-9

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

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© 2020 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort

Vorwort

Zu den Kernaufgaben von Banken gehört die Finanzierung der Unternehmen durch Kredite. Auf diese Weise fördern Finanzinstitute Beschäftigung und Wohlstand in einer Volkswirtschaft. Nichtsdestotrotz stehen Banken aufgrund ihrer zentralen Rolle und Verantwortung seit der globalen Finanzkrise gesellschaftlich stark in der Kritik. Seit der Rettung zahlreicher Institute mit Steuergeldern sind die Bürgerinnen und Bürger in vielen Industriestaaten zunehmend kritisch gegenüber Banken eingestellt. Gerade einmal die Hälfte der Weltbevölkerung hat noch Vertrauen in Finanzinstitute. Besonders skeptisch sind einer aktuellen Erhebung zufolge die Konsumenten in Deutschland (vgl. 2018 Edelman Trust Barometer).

Zuletzt wurde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzinstitute erneut durch eine Reihe prominenter Skandale weiter auf die Probe gestellt, bei denen Banken Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht verhinderten. Unter anderem wurde bekannt, dass Kriminelle in einem einzigen Jahr 30 Mrd. USD durch die estnische Tochtergesellschaft eines dänischen Finanzinstituts geschleust und gewaschen hatten.

Unzureichende Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat eine Vielzahl von Ursachen, angefangen bei unvollständigen Kundendaten, unzutreffender Bewertung von Risikoländern bis hin zu fehlender Überwachung verdächtiger Transaktionen. Nicht zuletzt die Digitalisierung der Risiko- und Compliance-Funktionen könnte langfristig einen Beitrag zur Stärkung der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung leisten.

Abgesehen von der Erosion des Vertrauens haben die jüngsten Ereignisse zu Strafzahlungen in Rekordhöhe geführt. Allein in den Jahren 2009 bis 2019 summierten sich die Strafen für unzureichende Compliance bei Banken in Europa und den USA auf mehr als 380 Mrd. USD (vgl. Boston Consulting Group; Global Risk 2020: It‘s time for banks to self-disrupt).

Als Reaktion hat die Europäische Kommission im März 2020 einen Entwurf für ein in weiten Teilen überarbeitetes Aufsichtsregime zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt.[1] Der Entwurf sieht u.a. vor, dass die europäische Aufsicht über den Finanzsektor in 2021 in einer EU-Aufsichtsbehörde zentralisiert wird und gleichzeitig ein unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültiges Regelwerk in Form einer EU-Verordnung geschaffen wird. Der regulatorische Druck auf Banken wird also weiter zunehmen und in Konsequenz die Notwendigkeit für Banken, bestehende und zukünftige Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung kompromisslos umzusetzen.

Dieses Handbuch gibt Entscheidungsträgern einen von Praktikern erstellten Kompass zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen an die Hand. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, sowohl die organisatorische Einordnung der Pflichten als auch praktische Aspekte des Risikomanagements zu beleuchten. Während große Teile des Buches auf in Deutschland anwendbare Gesetze, Anforderungen der Aufsicht und Marktstandards abstellen, werden länderspezifische Besonderheiten in wichtigen ausländischen Märkten dargestellt: Großbritannien, USA, Schweiz und Österreich. Das Handbuch berücksichtigt den Stand der Gesetzgebung und der aufsichtlichen Anforderungen vom Juli 2020.

Der ganz besondere Dank der Herausgeber gilt den Autoren, deren Erfahrung und Expertise den Mehrwert des Handbuchs ausmachen.

München/Frankfurt, im Juli 2020

Die Herausgeber

Anmerkungen

[1]

Communication from the European Commission on an Action Plan for a comprehensive Union policy on preventing money laundering and terrorist financing; 16th March 2020.

Bearbeiterverzeichnis

Bearbeiterverzeichnis


Dr. Klaus Alten Rechtsanwalt, Group Compliance Advisory, Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart 9. Kapitel
Laura Covill Director, Financial Crime Compliance, ABN AMRO Bank N.V., UK Branch, London 14. Kapitel A
Ivan Dunjic, M.A. HSG in Law Rechtsanwalt, Walder Wyss AG, Zürich 14. Kapitel C (zusammen mit Mathys)
Eva Garcia Jurado Senior Compliance Officer, DZ PRIVATBANK S. A., Luxemburg 2. Kapitel (zusammen mit Leiendecker, Reiser und Skalnik); 5. Kapitel (zusammen mit Gehra und Hildebrand)
Dr. Bernhard Gehra Managing Director und Senior Partner, Boston Consulting Group GmbH, München 5. Kapitel (zusammen mit Hildebrand und Garcia Jurado)
Norbert Gittfried, LL.M. Partner und Associate Director, Boston Consulting Group GmbH, Frankfurt/Main 3. und 10. Kapitel (zusammen mit Lienke)
Dr. Katharina Hefter Managing Director und Partner, Boston Consulting Group GmbH, Berlin 6. Kapitel (zusammen mit Pauly)
Felix Hildebrand Partner, Boston Consulting Group GmbH, München 5. Kapitel (zusammen mit Gehra und Garcia Jurado)
Dr. Joachim Kaetzler Rechtsanwalt, Partner, CMS Hasche Sigle, Frankfurt/Main 8. Kapitel
Jannik Leiendecker Associate Director, Boston Consulting Group GmbH, München 2. Kapitel (zusammen mit Reiser, Skalnik und Garcia Jurado)
Dr. Georg Lienke, LL.M. Associate Director, Rechtsanwalt, Boston Consulting Group GmbH, Frankfurt/Main 3. und 10. Kapitel (zusammen mit Gittfried)
Dr. Beat Mathys, LL.M. Rechtsanwalt, Partner, BommerMathys Rechtsanwälte, Zürich 14. Kapitel C (zusammen mit Dunjic)
Dr. Bernhard Moitzi Head of Risk Management Services and Integration, BAWAG P.S. K. AG, Wien 14. Kapitel D
Malaika Nolde, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, CFE, Datenschutzauditorin (TÜV), nolde.legal, Düsseldorf 12. Kapitel
Oliver Pauly Global Head Monitoring & Operational Risk Control Programme Manager Global AML Standards and Infrastructure, Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich 6. Kapitel (zusammen mit Hefter)
Carla Pohle Senior Compliance Officer, stellv. Geldwäschebeauftragte, ABN AMRO Bank N.V., Frankfurt Branch, Frankfurt/Main 11. Kapitel
Knut C. Reiser Diplom-Ökonom, Stuttgart 2. Kapitel (zusammen mit Leiendecker, Skalnik und Garcia Jurado)
Raimund Röhrich, MBA Global Head Financial Crime Compliance, Managing Director, Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich 7. Kapitel
Dr. Barbara Roth, LL.M. Rechtsanwältin, Chief Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte, UniCredit Bank AG, München 4. Kapitel
Katharina Skalnik M.Sc. (Econ.), Consultant, Boston Consulting Group (Austria) GmbH, Wien 2. Kapitel (zusammen mit Leiendecker, Reiser und Garcia Jurado)
Wolfgang Vahldiek Direktor Recht, Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V., Frankfurt/Main Einleitung
Dr. Stephan A. Vitzthum Associate Partner Assurance, EMEIA Financial Services, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München 13. Kapitel
Mike White Director of Bank Supervision, Federal Reserve Bank, St. Louis, Missouri 14. Kapitel B
Zitiervorschlag Gehra/Gittfried/Lienke/Roth Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, 4. Kap. Rn. 3

Inhaltsübersicht

 

Inhaltsübersicht

Vorwort

Bearbeiterverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Kapitel Einleitung

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung

4. Kapitel Der Geldwäschebeauftragte: Rollen- und Aufgabenprofil nach § 7 GwG

5. Kapitel Die zentrale Stelle nach § 25h Abs. 7 KWG: Gesetzliche und aufsichtliche Anforderungen sowie aufbauorganisatorische Implikationen für Kreditinstitute

6. Kapitel Transaktions-Monitoring zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

7. Kapitel Prävention von Bestechung und Korruption als praxisrelevante Unterfälle sonstiger strafbarer Handlungen

8. Kapitel Gruppenweite Umsetzung von Pflichten zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

9. Kapitel Pflichten von Kreditinstituten bei der Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos

10. Kapitel EU-GeldtransferVO: Überwachung von Transaktionsdaten und Umgang mit unvollständigen Geldtransfers

11. Kapitel Das Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG: Anforderungen an Inhalt und Führung der Kontenabrufdatei

12. Kapitel Datenschutzrechtliche Aspekte in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

13. Kapitel Jahresabschlussprüfung: Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen nach der PrüfbV

14. Kapitel Länderspezifische gesetzliche und regulatorische Anforderungen in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Stichwortverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Bearbeiterverzeichnis

Inhaltsübersicht

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Kapitel Einleitung

A.Die bisher erfolgte Richtlinien- und Gesetzgebung

I.Die 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force

1.Die FATF

a)Gründung

b)Rolle

c)Inhalte der FATF-Empfehlungen

II.Die EU-Geldwäscherichtlinien

1.Erste EG-GeldwäscheRL

2.Zweite EG-GeldwäscheRL

3.Dritte EG-GeldwäscheRL

a)Politische Motivation

b)Inhalte

4.Vierte EU-GeldwäscheRL

a)Politische Motivation

b)Inhalte

 

5.Änderung der Vierten EU-GeldwäscheRL (sog. 5. EU-GeldwäscheRL)

III.Zahlungsverkehr

1.EU-Geldtransferverordnung

2.Beispiele für nationale gesetzgeberische Maßnahmen

B.Aktuelle Bedrohungslage

I.Problematik von Berechnungsmodellen

II.Risikoabschätzung

III.Geldwäsche-Verdachtsfälle

1.Erhöhte Meldezahlen aus dem Finanzsektor

2.Ergebnisse der Verdachtsmeldungen

3.Zwischenfazit

IV.Polizeiliche Kriminalstatistik

C.Effektivität der Regularien

I.Aufdeckung von Geldwäscheaktivitäten

II.Terrorismusfinanzierung

D.Sicht der Institute und Fazit

I.Kosten und Nutzen der Geldwäschebekämpfung

II.Fehlende Unterstützung beim Kampf gegen Terrorismusfinanzierung

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen

A.Einführung

I.Gesetzgeberische Ziele der Risikoanalyse nach § 5 GwG und § 25h Abs. 1 KWG

II.Gesetzliche und aufsichtliche Vorgaben an die Risikoanalyse sowie Marktstandards

1.Deutsche gesetzliche Vorgaben

a)Proportionalitätsgrundsatz

b)Nationale Risikoanalyse

c)Zu berücksichtigende Risikofaktoren

d)Sonstige Anforderungen nach § 5 Abs. 2 GwG

2.Aufsichtliche Vorgaben an die Risikoanalyse

a)BaFin

b)Europäische Aufsichtsbehörden: Leitlinien zu Risikofaktoren

3.Aktuelle Marktstandards

a)Nationale Marktstandards

b)Internationale Marktstandards

III.Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick

1.Schritt 1: Bestandsaufnahme

2.Schritt 2: Risikoerfassung und -identifizierung

3.Schritt 3: Risikokategorisierung und -bewertung

4.Schritt 4: Erfassung bestehender Sicherungsmaßnahmen

5.Schritt 5: Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Sicherungsmaßnahmen

B.Einbettung der Risikoanalyse in Risikomanagement nach § 4 GwG

I.Umfang der internen Sicherungsmaßnahmen, § 6 Abs. 2 GwG

II.Angemessenheit der internen Sicherungsmaßnahmen

1.Kriterien der Angemessenheit

2.Beurteilung der Angemessenheit

C.Durchführung der Risikoanalyse

I.Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation

1.Organisationsstruktur des Instituts

a)Aufbauorganisation

b)Aufgaben und Tätigkeiten der Geschäftsbereiche

c)Auslagerungen

d)Auslandsfilialen

e)Repräsentanzen

f)Tochterunternehmen und Beteiligungen

2.Geschäftstätigkeit des Instituts

a)Aufgaben und Unternehmensgegenstand

b)Gesellschaftsrechtliche Struktur

c)Geschäftszahlen und Geschäftsentwicklung

3.Produkt- und Dienstleistungsstruktur

4.Kundenstruktur

5.Vertriebsstruktur

6.Transaktionsstruktur (sofern einschlägig)

7.Korrespondenzbankbeziehungen (sofern einschlägig)

8.Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet

II.Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1.Zu berücksichtigende Risikofaktoren

a)Risikofaktoren nach GwG, Anlagen 1 und 2

b)Risikofaktoren nach EU-Risikoanalyse

c)Nationale Risikoanalyse

d)Subnationale Risikoanalyse 2019/2020

2.In die Erstellung der Risikoanalyse einzubeziehende Informationen

a)Typologienpapiere bzw. Verdachtskataloge

b)Im Institut vorhandenes Wissen

c)Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute

III.Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1.Institutsspezifisches Risikomodell

a)Methodik des Risikomodells

b)Individuelle Risikobewertung

2.Einzubeziehende Risikodimensionen

3.Zu berücksichtigende Risikofaktoren

a)Risikofaktoren der Dimension „Kunde“

b)Risikofaktoren der Dimension „Produkt“

c)Risikofaktoren der Dimension „Transaktion“

d)Risikofaktoren der Dimension „Vertrieb“

4.Berechnung eines Gesamtrisikoscores pro Kunde

a)Mögliche Optionen bei der Kombination des Gesamtrisikoscores

b)Institutsspezifische Gewichtung der Risikofaktoren

5.Kategorisierung

IV.Schritt 2b: Risikoerfassung und -identifizierung – sonstige strafbare Handlungen

1.Definition der „sonstigen strafbaren Handlungen“

2.Identifizierung von institutsspezifischen Szenarien

V.Schritt 3b: Risikokategorisierung und -bewertung – sonstige strafbare Handlungen

1.Kriterien zur Bewertung der Szenarien

a)Eintrittswahrscheinlichkeit

b)Erwartete Schadenshöhe

c)Durchführung der Bewertung: Self Assessment

2.Kategorisierung der bewerteten Szenarien

VI.Schritt 4: Erfassung interner Sicherungsmaßnahmen

1.Erläuterung der internen Sicherungsmaßnahmen

2.Qualitative Bewertung der internen Sicherungsmaßnahmen

a)Schwerpunkte des Self Assessments

b)Auswertung der Ergebnisse

c)Gesamteinschätzung

VII.Schritt 5: Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen

1.Ermittlung des Residualrisikos

2.Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen

3. Kapitel Allgemeine, vereinfachte und verstärkte kundenbezogene Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG: Umfang und institutsspezifische Umsetzung

A.Einführung

I.Gesetzgeberischer Zweck der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten

1.Identifizierung des Vertragspartners und der ggf. für ihn auftretenden Person und Identitätsüberprüfung

2.Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten

3.Erkennung von politisch exponierten Personen

4.Ermittlung des Geschäftszwecks und der Art der angestrebten Geschäftsbeziehung

5.Überwachung der Geschäftsbeziehung

II.Kernanforderungen im Überblick

1.Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG

2.Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG

3.Verstärkte Sorgfaltspflichten

B.Regulatorische Anforderungen

I.Allgemeine Sorgfaltspflichten, § 10 GwG

1.Auslöser von allgemeinen Sorgfaltspflichten, § 10 Abs. 3 GwG

a)Begründung einer Geschäftsbeziehung, § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG

b)Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung, § 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG

c)Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG

d)Zweifel an Angaben zur Identität des Vertragspartners, § 10 Abs. 3 Nr. 4 GwG

e)Risikobasierte Wiederholung der Sorgfaltspflichten bei Bestandskunden, § 10 Abs. 3a GwG

2.Risikobasierte Festlegung des Umfangs der allgemeinen Sorgfaltspflichten, § 10 Abs. 2 GwG

a)Ermessenspielraum der Kreditinstitute

b)Risikoanalyse als Kernstück des risikobasierten Ansatzes

3.Identifizierung und Identitätsüberprüfung des Vertragspartners, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG

a)Möglichkeit des Absehens von der Identifizierung, § 11 Abs. 3 GwG

b)Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Vertragspartners, § 11 Abs. 6 GwG

c)Zeitpunkt der Identifizierung, § 11 Abs. 1 GwG: Vor Begründung der Geschäftsbeziehung

d)Begriff des Vertragspartners

e)Identifizierung und Identitätsüberprüfung von natürlichen Personen als Vertragspartner

f)Identifizierung und Identitätsüberprüfung von juristischen Personen als Vertragspartner

4.Identifizierung und Identitätsüberprüfung der ggf. für den Vertragspartner auftretenden Person, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG

a)Begriff der auftretenden Person

b)Überprüfung der Berechtigung

c)Zu erhebende Angaben, anerkannte Legitimationsdokumente und Verfahren zur Identitätsüberprüfung

5.Abklärung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG

a)Allgemeine Definition und Begriffsbestimmung, § 3 GwG

b)Konstellation 1: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei juristischen Personen als Vertragspartner, § 3 Abs. 2 GwG

c)Konstellation 2: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei fremdnützigen Rechtsgestaltungen für die treuhänderische Vermögensverwaltung

d)Konstellation 3: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei Handeln auf Veranlassung

e)Risikobasierte Identitätsüberprüfung von wirtschaftlich Berechtigten

6.Identifizierung und Identitätsüberprüfung von Verfügungsberechtigten nach § 154 Abs. 2 AO

a)Zweck der Vorschrift

b)§ 154 Abs. 2 bis 2d AO

7.Feststellung des PEP-Status

a)Definition der politisch exponierten Person, § 1 Abs. 12 GwG

b)Familienmitglied eines PEP, § 1 Abs. 13 GwG

c)Einem PEP bekanntermaßen nahestehende Person, § 1 Abs. 14 GwG

8.Ermittlung des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung

a)Hintergrund der Regelung

b)Regelfall: Umfang der Ermittlungspflicht

c)Ausnahmetatbestand: Zweifelsfreie Identifizierbarkeit des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung

9.Verpflichtung zur Aktualisierung der Kundendaten, § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG

a)Gegenstand der Aktualisierung

b)Frequenz der turnusmäßigen Aktualisierung

c)Anlassbezogene Aktualisierung von Kundendaten

d)Vorgehen zur Aktualisierung

II.Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG

1.Faktoren für ein potentiell geringeres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Anlage 1 GwG

a)Faktoren bezüglich des Kundenrisikos, Nr. 1

b)Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos, Nr. 2

c)Faktoren bezüglich des geografischen Risikos, Nr. 3

2.Umfang der vereinfachten Sorgfaltspflichten

a)Verlagerung des Zeitpunkts der Erfüllung der Sorgfaltspflichten

b)Anpassung des Umfangs der für Identifizierungs- oder Verifizierungszwecke eingeholten Informationen

c)Anpassung der Qualität bzw. der Quelle der für Identifizierungs-, Verifizierungs- oder Überwachungszwecke eingeholten Informationen

d)Anpassung der Häufigkeit der Datenaktualisierung und der Überprüfung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten

e)Anpassung der Häufigkeit bzw. Intensität der Transaktionsüberwachung

III.Verstärkte Sorgfaltspflichten, § 15 und Anlage 2 GwG

1.Kriterien für ein potentiell höheres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

a)Kriterien bezüglich des Kundenrisikos

b)Kriterien bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos

c)Kriterien bezüglich des geografischen Risikos

2.Zwingende Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten

a)Politisch exponierte Person, § 15 Abs. 3 Nr. 1 GwG

b)Ansässigkeit des Kunden in Drittstaat mit hohem Risiko, § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG

c)Besondere Eigenschaften der betreffenden Transaktion/Hochrisikotransaktionen, § 15 Abs. 3 Nr. 3 GwG

d)Korrespondenzbankbeziehung, § 15 Abs. 3 Nr. 4 GwG

3.Umfang der verstärkten Sorgfaltspflichten

a)Höheres Geldwäscherisiko als Ergebnis der Risikoanalyse oder im Einzelfall; PEP

b)Drittstaat mit hohem Risiko

c)Hochrisikotransaktionen

d)Korrespondenzbankbeziehung

IV.Durchführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, § 17 GwG

1.Rückgriff auf zuverlässige Dritte kraft Gesetzes, § 17 Abs. 1 GwG

2.Rückgriff auf andere geeignete Personen und Unternehmen, § 17 Abs. 5 GwG

4. Kapitel Der Geldwäschebeauftragte: Rollen- und Aufgabenprofil nach § 7 GwG

A.Einleitung

B.Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

I.Verpflichtete Unternehmen nach dem Gesetz

1.Gesetzlich Verpflichtete

a)Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute

b)Versicherungsunternehmen

c)Kapitalverwaltungsgesellschaften

d)Glückspielveranstalter

2.Befreiung von der Verpflichtung

II.Auf behördliche Anordnung

1.Regelbeispiele des § 2 Abs. 1 GwG

2.Insbesondere: Güterhändler

C.Persönliche Voraussetzungen eines Geldwäschebeauftragten

I.Sachkunde

II.Zuverlässigkeit gemäß § 1 Abs. 20 GwG

III.Externe Geldwäschebeauftragte

1.Übertragung nach Anzeige bei der Aufsichtsbehörde

2.Vertragliche Gestaltung

a)Auslagerungsfähige Leistungen

b)Steuerungsmöglichkeit des Verpflichteten

c)Kontrollmöglichkeit der Behörde

d)Verschwiegenheitspflichten

3.Überwachungspflichten

D.Bestellung des Geldwäschebeauftragten und Stellung in Unternehmen

I.Bestellung durch die Geschäftsleitung

1.Beschluss der Geschäftsleitung

2.Anzeige der Bestellung an die Aufsicht

3.Widerruf der Bestellung und Abberufung

a)Widerruf der Bestellung

b)Abberufung durch die Geschäftsleitung

4.Anzeige der Entpflichtung

II.Stellung des Geldwäschebeauftragten im Unternehmen

1.Führungskraft mit entsprechender Einflussnahmemöglichkeit

2.Der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet

a)Kein Mitglied der Geschäftsleitung selbst

b)Unmittelbare Berichtslinie an die Geschäftsleitung

c)Verantwortliches Mitglied der Leitungsebene nach § 4 Abs. 3 GwG

d)Berichterstattung an das Aufsichtsorgan

3.Weisungsunabhängigkeit

4.Zusammenlegung mit anderen Funktionen

a)Interessenskonfliktfreie Ausgestaltung

b)Interne Revision

c)Datenschutz

d)Rechtsabteilung

e)Compliance-Funktion nach WpHG

f)Risikocontrolling

5.Ansprechpartner im Unternehmen

6.Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden

7.Ausübung im Inland

E.Pflichten des Geldwäschebeauftragten

I.Durchführung und Erstellung der Risikoanalyse gemäß § 5 GwG

II.Implementierung von Sicherungssystemen gemäß § 6 GwG

1.Interne Grundsätze und Arbeitsanweisungen, Verfahren und Kontrollen

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