Buch lesen: «Internal Investigations»
Internal Investigations
Ermittlungen im Unternehmen
Herausgegeben von
Thomas C. Knierim Rechtsanwalt
Dr. Markus Rübenstahl, Mag.iur. Rechtsanwalt
Prof. Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht
2., neu bearbeitete Auflage
C.F. Müller
© 2016 Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Impressum
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Vorwort zur 2. Auflage
Seit Erscheinen der 1. Auflage haben sich unternehmensinterne Aufklärungen, Internal Investigations, als ein fester Bestandteil einer Corporate Governance etabliert. Weit über den Kreis gut organisierter börsennotierter Gesellschaften und Weltkonzerne hinaus reichen mittlerweile Maßnahmen und Reaktionen auf Compliance-Verstöße in die mittelständische Privatwirtschaft hinein. Auch mittlere und kleinere Unternehmen und sogar juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen sich zunehmend der Herausforderung, ein adäquates Compliance Management System vorzuhalten und intern zu ermitteln. Diese begrüßenswerte Entwicklung wird begünstigt durch interne Risikoevaluierungen und Aufklärungsbemühungen im Umfeld einer zunehmenden Internationalisierung. Wer seine Produkte mit Produktions- und Handelsbetrieben rund um den Globus anbietet oder lokal Rohstoffe und Leistungen beschafft oder veredelt, erfährt nicht nur über lokale Diskussionen mit Behörden und Justiz am Standort, sondern sieht sich auch einem internationalen Netzwerk europäischer und supranationaler Kontrollbehörden gegenüber, deren Rollen und Funktionen auch bei der Internal Investigation bedacht werden müssen. Aber auch z. B. Krankenhäuser der öffentlichen Hand und Universitäten machen verstärkt die Erfahrung, dass sie nicht etwa als „Teile des Staates“ von Strafverfolgungsmaßnahmen ausgenommen werden.
Ohne ein überzeugendes investigatives Konzept wäre die Selbstverpflichtung einer Compliancekultur nicht aufrecht zu erhalten, in allen Bezügen des unternehmerischen Handelns, sei es im Vertrieb, im Einkauf, bei Umweltgefahren und im Export, auf die Einhaltung von Menschenrechten und europäischen Grundrechtestandards zu achten. Erfreulich ist es zu beobachten, dass die Verstärkung des Daten- und Arbeitnehmerschutzes durch den Gesetzgeber von den Unternehmen akzeptiert und umgesetzt wurde. Durch diese Entwicklungen erfährt die Internal Investigation eine rechtsstaatliche Prägung, die ihr Ansehen stärkt und ihren Ergebnissen nützt.
Die schon in der 1. Auflage tragende Idee, ein „Recht der Internal Investigation“ sowie deren Praxis im Sinne einer „best practice“ zu beschreiben, d.h. Zwecksetzung, Aufgaben und Befugnisse der Unternehmen, ihre Vorgehensweise und Ergebnisfindungen zu beschreiben, ist das Leitmotiv der 2. Auflage geblieben. Die schon in 2012 beobachteten Entwicklungen sind zwar weiterhin nicht abgeschlossen. Der Gesetzgeber selbst hat Anreize für Internal Investigations bei der Novellierung des Außenwirtschaftsrechts (2013) gesetzt und Vorgaben für Risikomanagementsysteme, Compliance-Management, und die Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in allen Sparten der Finanz- Versicherungs- und Wertpapieraufsicht verschärft. Durch intensivierte Berichtspflichten, Abschlussprüfungen und Bilanzkontrollen werden Unternehmen zudem stärker kontrolliert und – bei Verstößen - sanktioniert. Hinzu kommen die Handlungs- und Organisationspflichten der gewerblichen Unternehmen für eine wirksame Wettbewerbscompliance angesichts des mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz v. 20.11.2015 ausgeweiteten Strafanwendungsbereichs. Gerichte befassen sich schließlich mit der Abgrenzung der persönlichen Handlungsfreiheit von Arbeitnehmern mit den Pflichten des Arbeitgebers, auf Fehlverhalten angemessen zu reagieren. Durch das offenbar am Horizont der deutschen Rechtsordnung heraufziehende „Unternehmensstrafrecht“ bzw. „Unternehmenssanktionsrecht“ wird die interne Aufarbeitung verdächtiger Sachverhalte als Voraussetzung sowohl kompetenter Unternehmensverteidigung als auch kooperativer, auf Sanktionsmilderung zielender Strategien in den kommenden Jahren voraussichtlich massiv weiter an Bedeutung gewinnen.
Diese Entwicklungen haben die Autoren veranlasst, ihre Beiträge anhand Gesetzgebung und Rechtsprechung weiter zu entwickeln und anzupassen. Neu in das Handbuch aufgenommen wurde ein Kapitel zur Personenüberwachung sowie zwei Kapitel zu den kommunikativen Herausforderungen bei einer Internal Investigations und den geeigneten presserechtlichen Vorgaben für Compliance-Krisen.
Dem Verlag und insbesondere Frau Lektorin Annette Steffenkock danken wir – erneut – für die hilfreiche und motivierende Unterstützung bei der Zusammenstellung und Drucklegung dieses Handbuchs. Auch sind wir den Autorinnen und Autorinnen zu einem tief empfundenen Dank verpflichtet dafür, dass sie uns an ihren Erfahrungen und Ratschlägen teilhaben lassen.
Mainz/Köln, im August 2016
Thomas C. Knierim
Markus Rübenstahl
Michael Tsambikakis
Bearbeiterverzeichnis
Dr. Markus Adick Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Rettenmaier & Adick, Bonn | 25. Kapitel Rn. 85–98 |
Philipp Beckers Rechtsanwalt, Ashurst LLP, München | 11. Kapitel |
Folker Bittmann Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau | 34. Kapitel (zusammen mit Püschel) |
Florian Block Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, München | 2. Kapitel (zusammen mit Potinecke) |
Prof. Dr. Dennis Bock Universität Kiel | 5. Kapitel (zusammen mit Gerhold) |
Dr. Matthias Brockhaus Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, VBB Rechtsanwälte, Essen | 29. Kapitel |
Dr. Rainer Buchert Rechtsanwalt, Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main | 9. Kapitel (zusammen mit Jacob-Hofbauer) |
Herrn Dr. Matthias Dann, LL.M. Rechtsanwalt, Wessing & Partner, Düsseldorf | 28. Kapitel |
Lucian E. Dervan Assistant Professor of Law, Universität Carbondale, USA | 24. Kapitel Rn. 291–349 (zusammen mit Piel und Rübenstahl) |
Björn Fiedler, LL.M. Rechtsanwalt, Fiedler Cryns-Moll Jüngel FCMJ Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln | 3. Kapitel |
Dirk Fleischer, M.A. Geschäftsführer, System 360 Deutschland GmbH | 8. Kapitel (zusammen mit Krüger) |
Cornelia Gädigk Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltsschaft Hamburg | 19. Kapitel |
Prof. Dr. Söhnke Gerhold Universität Bremen | 5. Kapitel (zusammen mit Bock) |
Felix A. Gloeckner, LL.M. Rechtsanwalt (Syndikusanwalt), Siemens AG, München | 20. Kapitel (zusammen mit Racky) |
Dr. Gina Greeve, Rechtsanwältin, MGR Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 18. Kapitel (zusammen mit Tsambikakis) |
Dr. Sebastian Hölscher, M.I.Tax Steuerberater, Ebner Stolz, Köln | 24. Kapitel Rn. 450–465, Rn. 498–517, Rn. 641–664; 25. Kapitel Rn. 99–129 |
Dipl.-Kfm. Jesco Idler Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Bonn | 4. Kapitel (zusammen mit Knierim und Waeber); 21. Kapitel (zusammen mit Waeber) |
Dr. Caroline Jacob-Hofbauer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main | 9. Kapitel (zusammen mit Buchert) |
Dr. Gerwin Janke, LL.M. Rechtsanwalt, Janke & Reinsch, Frankfurt am Main | 17. Kapitel (zusammen mit Schilling) |
Antje Klötzer-Assion Rechtsanwältin, Dipl.-Finanzw.(FH), Livonius Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 35. Kapitel (zusammen mit Rosiuns) |
Dr. Oliver K.-F. Klug Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Bochum | 7. Kapitel (zusammen mit Knierim und Tsambikakis) |
Thomas C. Knierim Rechtsanwalt, Knierim & Krug Rechtsanwälte, Mainz | 4. Kapitel (zusammen mit Idler und Waeber); 7. Kapitel (zusammen mit Klug und Tsambikakis); 16. Kapitel (zusammen mit Schröder) |
Sven Köhnen Rechtsanwalt, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln | 27. Kapitel Rn. 43–103 |
Dr. Oliver Kraft Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Kapellmann und Partner, Mönchengladbach | 32. Kapitel |
Helmut Kranzmaier Managing Partner, Bernstein Communications GmbH, Frankfurt am Main | 22. Kapitel |
Lutz Krüger Chief Operating Officer, System 360 Deutschland GmbH | 8. Kapitel (zusammen mit Fleischer) |
Carsten Laschet Rechtsanwalt, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln | 30. Kapitel |
Jan Olaf Leisner Rechtsanwalt, Leisner Rechtsanwälte, München | 10. Kapitel |
Dr. Anja Mengel, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Altenburg, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Berlin | 14. Kapitel |
Ole Mückenberger Rechtsanwalt, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 26. Kapitel (zusammen mit Sättele) |
Prof. Dr. Nina Nestler Universität Bayreuth | 1. Kapitel; 24. Kapitel Rn. 350–379 |
Dr. Christian Pelz Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht, Noerr LLP, München | 31. Kapitel |
Hannah Milena Piel Rechtsanwältin, Albert & Piel Rechtsanwälte, Düsseldorf | 24. Kapitel Rn. 1–218 (zusammen mit Rübenstahl), Rn. 291–349 (zusammen mit Dervan und Rübenstahl) |
Dr. Harald W. Potinecke Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, München | 2. Kapitel (zusammen mit Block) |
Dr. Martin Pröpper Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ulrich Weber & Partner mbB, Köln | 15. Kapitel |
Christof Püschel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, strafverteidiger | büro, Köln | 34. Kapitel (zusammen mit Bittmann) |
Dr. Michael Racky Rechtsanwalt, Compliance Officer, Deutsche Bank, Frankfurt am Main | 20. Kapitel (zusammen mit Gloeckner) |
Frank Reutter Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, CISA, Flick Gocke Schaumburg, Bonn | 6. Kapitel (zusammen mit Strecker) |
Dr. Christian Rosinus Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, AC Tischendorf Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 35. Kapitel (zusammen mit Klötzer-Assion) |
Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur. Rechtsanwalt, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Köln | 24. Kapitel Rn. 1–218 (zusammen mit Piel), Rn. 219–290, Rn. 291–349 (zusammen mit Dervan und Piel), Rn. 380–449, 466–497, Rn. 518–640; 25. Kapitel Rn. 1–84 |
Prof. Dr. Markus Ruttig Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Köln | 23. Kapitel |
Alexander Sättele Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Danckert Huber Bärlein GbR, Berlin | 26. Kapitel (zusammen mit Mückenberger) |
Dr. Hellen Schilling Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, kempf schilling Rechtsanwälte, Frankfurt am Main | 17. Kapitel (zusammen mit Janke) |
Kathie Schröder Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Schröder | Rechtsanwaltskanzlei, Frankfurt am Main | 16. Kapitel (zusammen mit Knierim) |
Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur. Universität Würzburg | 12. Kapitel Rn. 128–186 |
Dipl.-Kfm. André Strecker Wirtschaftsprüfer, Flick Gocke Schaumburg, Bonn | 6. Kapitel (zusammen mit Reutter) |
Dr. André-M. Szesny, LL.M. Rechtsanwalt, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf | 33. Kapitel |
Prof. Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte, Köln | 7. Kapitel (zusammen mit Klug und Knierim); 18. Kapitel (zusammen mit Greeve) |
Dipl.-Betriebsw. Marc J. Waeber, MBA Krailling | 4. Kapitel (zusammen mit Idler und Knierim); 21. Kapitel (zusammen mit Idler) |
Dr. Sebastian Wollschläger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Gercke | Wollschläger, Köln | 27. Kapitel Rn. 1–42 |
Tim Wybitul Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hogan Lovells International LLP, Frankfurt am Main | 12. Kapitel Rn. 1–127 |
Dr. Silvia Ziebell Abteilungsleiterin Konzernrevision, REWE Group-Zentrale, Köln | 13. Kapitel |
Zitierhinweis: Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis/Adick Internal Investigations, 25. Kap. Rn. 5
Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 2. Auflage
Bearbeiterverzeichnis
Inhaltsübersicht
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. TeilErmittlungen im Unternehmen
1. KapitelInternal Investigations: Definition und rechtstatsächliche Erkenntnisse zu internen Ermittlungen in Unternehmen
I.Einführung
II.Trendsetter und Early Follower
1.Der Boom unternehmensinterner Ermittlungen in den USA
a)Die Rolle der SEC
b)Bedeutung interner Ermittlungen bei der Strafverfolgung
2.Bedeutung in Deutschland
a)Gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung interner Ermittlungen?
b)Die Katalysator-Funktion des Siemens-Skandals
c)Privatisierungstendenzen im Strafverfahren und Schaffung eines Unternehmensstrafrechts
III.Begriffsbestimmung „Internal Investigation“
1.Definitionsansätze der Literatur
a)Definition nach einem „Drei-Kriterien-Modell“
aa)Repressive Zweckrichtung/Ahndung von Fehlverhalten
bb)Hinzuziehung externer Berater
cc)Zusammenhang mit staatlichem Verfahren
b)Begriffsbestimmung durch Klassifizierung
2.Historische Herleitung der Definition
3.Einordnung in verwandte Bereiche
a)Internal Investigations als Bestandteil von Corporate Governance
b)Internal Investigations als Gegenstück zur Compliance
aa)Begriff der Compliance
bb)Maßnahmenkongruenz
cc)Compliance durch Internal Investigations
4.Zwischenergebnis
IV.Kriminologisch-rechtstatsächliche Erkenntnisse
1.Häufigkeit und Vorkommen
a)Vorhandener Datenbestand
b)Statistischer Umfang
c)Deliktsspektrum
2.Gründe für und Funktionen von Internal Investigations
a)Funktion im Rahmen behördlicher Verfahren
b)Funktion im Rahmen der Corporate Governance
aa)Effekte innerhalb des Unternehmens
bb)Außenwirkung
c)Kosten und Nutzen unternehmensinterner Ermittlungen
3.Ablauf der Ermittlungen
a)Interviews
b)Sichtung von Dokumenten
4.Auswirkungen
a)„Vertikale“ Auswirkungen in Über-unter-Ordnungsverhältnissen
b)„Horizontale“ Auswirkungen in Gleichordnungsverhältnissen
c)Konsequenzen und Außenwirkung
2. KapitelGesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen und Beratung der Unternehmensführung
I.Einleitung
II.Recht und Pflicht zur Durchführung von unternehmensinternen Untersuchungen
1.Einleitung
2.Die AG
a)Der Vorstand
aa)§§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG: Leitungssorgfalt des Vorstands
bb)§ 130 OWiG: Aufsichtspflicht
cc)§ 91 Abs. 2 AktG: Einrichtung eines Überwachungssystems
dd)Allgemeine Compliance-Verantwortung des Vorstands
(1)Allgemeine Compliance-Verantwortung
(2)Unternehmensinterne Untersuchungen als Teil der Compliance
ee)Recht zur Delegation auf untere Ebenen
ff)Gesamtvorstand oder einzelnes Vorstandsmitglied
b)Der Aufsichtsrat
aa)§ 111 Abs. 1 AktG: Überwachung der Geschäftsführung
(1)Was wird überwacht?
(2)Anwendbarkeit der Business Judgement Rule, § 116 S. 1 i.V.m. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
bb)Instrumente zur Überwachung des Vorstands
(1)§ 90 Abs. 1 S. 3, Abs. 3 S. 2 AktG: Sonderberichtspflicht des Vorstands
(2)§ 111 Abs. 2 AktG: Einsichts- und Prüfungsrechte
cc)Untersuchungen am Vorstand vorbei
dd)Ausmaß der Überwachung durch den Aufsichtsrat
ee)Delegation an Prüfungsausschuss
c)Aktionäre
aa)Sonderprüfung, § 142 Abs. 1 AktG
bb)Minderheitenantrag, § 142 Abs. 2 AktG
cc)§ 131 Abs. 1 AktG: Auskunftsrecht
3.Die GmbH
a)Geschäftsführer
aa)§ 43 Abs. 1 GmbH-Gesetz: Sorgfaltspflicht der Geschäftsführer
bb)Analoge Anwendbarkeit des § 91 Abs. 2 AktG
cc)§ 130 OWiG
b)Aufsichtsrat
c)Gesellschafter
aa)Informations- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbHG
bb)§ 46 Nr. 6 GmbHG: Überwachung der Geschäftsführung
cc)Weisungsrecht nach § 37 Abs. 1 GmbHG
4.Die GmbH & Co. KG
a)Geschäftsführung der GmbH & Co. KG
aa)§ 708 BGB, § 43 Abs. 1 GmbHG: Sorgfaltspflicht der Geschäftsführer
bb)§ 116 HGB: Umfang der Geschäftsführungsbefugnis
cc)Regelungen im Gesellschaftsvertrag
dd)§ 130 OWiG
b)Beirat
aa)Fakultativer Beirat
(1)Beirat mit bloßer Beratungsfunktion
(2)Beirat mit Überwachungsfunktion
bb)Obligatorischer Aufsichtsrat
c)Gesellschafter
aa)Zustimmungserfordernisse und Weisungsrecht
bb)Auskunfts- und Informationsrechte
5.Im Konzern
a)Generelle Verpflichtung zur Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen im Konzern
aa)Konzernspezifische Vorschriften
bb)§ 130 OWiG
cc)Gesamtschau der Normen
b)Konkrete Pflicht zur Durchführung konzernweiter unternehmensinterner Untersuchungen
aa)Vertragskonzern
bb)Faktischer Konzern
c)Die Rolle des Aufsichtsrats im Konzern
III.Inhalt und Umfang der Untersuchungen
1.Einschaltung externer Ermittler
2.Einrichtung einer ständigen Untersuchungsabteilung oder anlassbezogener Kommissionen
3.Sonderproblem: Schutz vor Beschlagnahme bei Einschaltung Dritter
4.Konkrete Maßnahmen zur Informationsgewinnung
a)Anwendbarkeit der Business Judgement Rule
b)Konkrete Maßnahmen
5.Faktoren für Umfang der Ermittlungen
6.Besonderheiten bei behördlichen Ermittlungen
7.Besonderheiten für börsennotierte Unternehmen
IV.Amnestieprogramme und unternehmensinterne Untersuchungen
1.Grund für die Einführung von Amnestieprogrammen
2.Umfang und Inhalt der Amnestieregelungen
3.Gesellschaftsrechtliche Grenzen von Amnestieprogrammen
V.Verwendung der gewonnenen Ergebnisse
1.Unternehmensinterne Verwendung
2.Einschaltung staatlicher Behörden
a)Keine Verpflichtung zur Meldung
b)Laufendes Ermittlungsverfahren
c)Freiwillige Meldung von Verstößen durch Unternehmensleitung
3.Weitergabe an Geschäftspartner
VI.Haftung im Rahmen von unternehmensinternen Untersuchungen
1.Haftung der Unternehmensleitung
a)Haftung der Unternehmensleitung gegenüber der Gesellschaft
aa)Anspruchsgrundlagen
bb)Pflichtverletzung
cc)Schaden
b)Haftung der Unternehmensleitung gegenüber Aktionären bzw. Gesellschaftern
2.Haftung des Aufsichtsrats
3.Haftung der Gesellschafter/Aktionäre
4.Haftung im Konzern
a)Haftung im Vertragskonzern
b)Haftung im faktischen AG-Konzern
c)Haftung im faktischen GmbH-Konzern
5.Ergebnis
3. KapitelVersicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
I.Vorbemerkung
II.Das Deckungskonzept der D&O-Versicherung
1.Haftpflichtversicherung und Versicherung für fremde Rechnung
2.Wirtschaftliches Eigeninteresse des Unternehmens im Rahmen der Innenhaftung und Abgrenzung zur Eigenschadenversicherung
3.Mittelbarer Schutz der Gläubigerinteressen durch die in § 93 AktG/§ 43 GmbHG normierte Innenhaftung
4.Innenhaftung als Reflex der Außenhaftung
5.Zwischenergebnis – Die Innenhaftung als maßgeblich versichertes Risiko der D&O-Versicherung
III.Deckungsrechtliche Fragen im Rahmen der Durchführung von „Internal Investigations“
1.Die Situation vor und anlässlich des Abschlusses einer D&O-Versicherung
a)Vorvertragliche Anzeigepflichten – § 19 VVG
b)Mögliche Anfechtungsrechte – § 22 VVG
c)Ausschluss von Gestaltungsrechten auf Grundlage der Versicherungsbedingungen
2.Die Situation während der Laufzeit einer D&O-Versicherung
a)Kritik an dem Claims-Made-Prinzip – Mögliche Unangemessenheit im Rahmen von § 307 BGB
b)Konsequenzen bei Vorliegen interner Untersuchungsergebnisse
c)Der von der Gesellschaft durchzuführende Abwägungsprozess
d)Nachhaftungsklauseln
e)Umstandsmeldung
IV.Zusammenfassung
4. KapitelProjektorganisation, Projektplanung, Projektsteuerung und Reporting
I.Einführung
1.Internal Investigation als Projekt
a)Zweck, Prinzipien, Leitlinien
b)Erfolgsfaktoren
c)Information und Kommunikation
2.Ausgangssituation und Projektziele
a)Steuern und planen vom Ziel her – Was soll erreicht werden?
b)Herausforderungen meistern
3.Rechtliche Einflussfaktoren
a)Identifikation der rechtlichen Anforderungen
b)Festlegung des Referenzrahmens für das Projekt
c)Verwertung der Ergebnisse
II.Projektorganisation
1.Grundsätzliches zur Projektorganisation
a)Definition und Ziele einer Projektorganisation
b)Formen der Projektorganisation
aa)Überblick
bb)Die Einfluss-Projektorganisation
cc)Die autonome Projektorganisation
dd)Die Matrix-Projektorganisation
ee)Überlegungen zur Wahl der Organisationsform einer Internal Investigation
2.Aufbauorganisation
a)Gegenstand der Aufbauorganisation, Vorgehensweise
b)Einzelne Aufgabenträger
aa)Auftraggeber des Projektes
bb)Projektlenkungsausschuss
cc)Projektleiter
dd)Projektteam
ee)Arbeitskreise und Fachausschüsse
ff)Einzelpersonen mit besonderen Aufgaben
3.Ablauforganisation
a)Gegenstand der Ablauforganisation, Ausgangspunkt
b)Ablauf- und Terminplanung
c)Gestaltung des Informationsflusses
4.Sonderaspekte zur Verzahnung von Projekt und Unternehmensorganisation
III.Projektplanung und -steuerung
1.Untersuchungskonzeption
a)Analyseobjekte
b)Vorgehensweise in sachlicher/fachlicher Hinsicht
c)Aufgabenplanung
2.Ablauf- und Terminplanung
3.Ressourcen-/Kapazitätsplanung
4.Termin- und Kostenüberwachung
a)Terminüberwachung
b)Kostencontrolling
5.Qualitätssicherung
6.Projektsteuerung
IV.Reporting
1.Grundlegendes zur Projektberichterstattung
a)Notwendigkeit eines Informations- und Kommunikationssystems
b)Interne und externe Information
c)Informationsgrundsätze
d)Gestaltung des Informations- und Datenaustauschs
2.Berichterstattung an das Projektteam
a)Transparenz als zentrale Forderung
b)Fortschrittsberichte für Mikromanagement
c)Protokolle, Aufgaben- und Beschlusslisten, Risikoregister
3.Berichterstattung an Auftraggeber
a)Projektberichterstattung und Ergebnisbericht
b)Detailberichte, Spontanberichte
c)Abgleich mit Unternehmensberichten (Pressemitteilungen, Geschäftsberichte etc.)
d)Rechtswirkungen der Berichterstattung
e)Geheimnisse und andere Verwertungsprobleme in der Berichterstattung
4.Berichterstattung an Behörden
a)Pflichtberichte und freiwillige Berichte
b)Berichtsinhalt, Berichtsformat
5.Projektabschluss
a)Abschlussbericht; typische Inhalte
b)Abnahme der Projektergebnisse durch den Auftraggeber
c)Abschlussgespräch
d)Aufbewahrungspflichten für die Projektdokumentation
5. KapitelDie Rechtsstellung der internen Ermittler
I.Allgemeines
II.Anwendbarkeit des § 53 StPO
1.Allgemeines
2.Zeugnisverweigerungsberechtigte Personen
a)Verteidiger i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StPO
b)Rechtsanwälte und sonstige Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO
3.In dieser Eigenschaft anvertraute oder bekanntgewordene Tatsachen
4.Keine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht gem. § 53 Abs. 2 S. 1 StPO
a)Grundlagen