Das deutsche Fußballjahr 1973 / 1974

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Das deutsche Fußballjahr 1973 / 1974
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Werner Balhauff



Das deutsche Fußballjahr 1973 / 1974



Von Bundesliga, Auf- und Abstiegen bis DFB-Pokal - Tore, Statistiken, Wissen und Legenden einer besonderen Saison





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Inhaltsverzeichnis





Titel







DER DEUTSCHE FUSSBALL-BUND - DER DFB







DIE 1. BUNDESLIGA







Die 1. Fußball-Bundesliga 1973/74







DEUTSCHE AMATEURMEISTERSCHAFT







Fußball-Regionalliga







DFB-POKAL







Frauenfußball







TOR DES MONATS







TOR DES JAHRES







FUSSBALLER DES JAHRES







RECHTLICHER HINWEIS







Impressum neobooks







DER DEUTSCHE FUSSBALL-BUND - DER DFB



Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist der Dachverband von 27 deutschen Fußballverbänden, denen wiederum mehr als 25.000 Fußballvereine angehören. Seinen Sitz hat der gemeinnützige Verein in Frankfurt am Main. Ordentliche DFB-Mitglieder sind der Ligaverband, die fünf Regional- und 21 Landesverbände. Mit fast 7 Millionen Mitgliedern der angeschlossenen Vereine ist der DFB der größte nationale Sport-Fachverband der Welt.




Gegründet wurde der DFB am 28. Januar 1900 in Leipzig. Er richtet seit 1903 die Deutsche Fußballmeisterschaft aus und trat dem Fußball-Weltverband FIFA bei dessen Gründung 1904 bei. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde auch der DFB gleichgeschaltet und löste sich 1940 auf. Anfang 1950 gründeten die westdeutschen Verbände den DFB in Stuttgart neu, seit September 1950 gehört er wieder dem Fußball-Weltverband FIFA an, seit 1954 auch dem europäischen Fußballverband UEFA. 1957 trat der Saarländische Fußballverband dem DFB bei, 1990 der Verband der DDR als fünfter Regionalverband unter dem Namen Nordostdeutscher Fußballverband. Als nationaler Fußballverband organisiert der DFB die deutschen Fußballnationalmannschaften, die man daher auch DFB-Auswahl nennt, und bestimmt die Bundestrainer.




Mitglieder des DFB sind – abgesehen von Ehrenmitgliedschaften beispielsweise für ausscheidende DFB-Präsidenten – ausschließlich die deutschen Regional- und Landesverbände sowie der den Spielbetrieb der Bundesliga und der 2. Bundesliga organisierende Ligaverband. Die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sind hingegen in den jeweils für sie geographisch zuständigen Landesverbänden zusammengeschlossen und somit indirekt dem DFB angeschlossen. Dem DFB so angeschlossen sind mehr als 25.000 Vereine mit etwa 6,8 Millionen Mitgliedern. Sie bilden fast 165.000 am Spielbetrieb aller Altersklassen teilnehmende Männer- und Frauen-Mannschaften. Während die Zahl der Vereinsmitglieder in den letzten Jahren weiter gestiegen ist, ist die Zahl der dem DFB angeschlossenen Vereine seit dem Maximum im Jahr 1997 rückläufig.




Präsidenten






 Ferdinand Hueppe (1900–1904)



 Friedrich Wilhelm Nohe (1904–1905)



 Gottfried Hinze (1905–1925)



 Felix Linnemann (1925–1945) *



 Peco Bauwens (1949–1962)



 Hermann Gösmann (1962–1975)



 Hermann Neuberger (1975–1992)



 Egidius Braun (1992–2001)



 Gerhard Mayer-Vorfelder (2001–2006) **



 Theo Zwanziger (2004–2012) **



 Wolfgang Niersbach (seit 2012)






* 1940–1945 als Leiter des Fachamts Fußball, der Nachfolgeorganisation in der Zeit des Nationalsozialismus, als der DFB aufgelöst war.



** 2004–2006 als Doppelspitze mit Mayer-Vorfelder als Präsidenten und Zwanziger als geschäftsführendem Präsidenten. Ab September 2006 war Zwanziger alleiniger Präsident.




Gremien bzw. Ausschüsse des DFB






 Präsidium und Vorstand



 Bundesgericht



 Sportgericht des DFB



 Ligaausschuss



 Spielausschuss



 Schiedsrichterausschuss



 Jugendausschuss



 Schulfußballausschuss



 Mädchenfußballausschuss



 Kontrollausschuss



 Steuer- und Wirtschaftsausschuss



 Ausschuss für Frauen-Fußball



 Zentralverwaltung







DIE 1. BUNDESLIGA



Die Bundesliga ist die höchste Spielklasse im deutschen Fußball. Sie wurde nach dem Beschluss des Deutschen Fußball-Bundes am 28. Juli 1962 in Dortmund zur Saison 1963/64 eingeführt.




In der Bundesliga werden im Ligasystem, bei dem jeder Verein in Hin- und Rückspielen gegen jeden anderen Verein antritt, der deutsche Fußballmeister sowie die Teilnehmer der Europapokalwettbewerbe ausgespielt. Die letzten beiden Mannschaften steigen in die 2. Bundesliga ab, die seit 1974 die zweithöchste Spielklasse unterhalb der Bundesliga bildet. Die drittletzte Mannschaft bestreitet Relegationsspiele gegen den Zweitliga-Dritten.




Austragungsmodus




Während eines Meisterschaftsjahres, das sich in eine Hin- und Rückrunde unterteilt, treffen alle 18 Vereine der Bundesliga anhand eines vor der Saison festgelegten Spielplans zweimal aufeinander; je einmal im eigenen Stadion und einmal im Stadion des Gegners. Eine Bundesligaspielzeit mit ihren (derzeit) 34 Spieltagen erstreckt sich in der Regel von August bis Mai oder Juni. In Jahren, in denen eine Welt- oder Europameisterschaft stattfindet, endet die Spielzeit zum Teil bereits im April. Im Winter wurde bis Mitte der 1980er bis auf eine kurze Unterbrechung durchgespielt. Dabei fand mit dem Spiel des 1. FC Nürnberg gegen den VfB Stuttgart (1:1) am 31. Dezember 1964 auch eine Partie am Silvestertag statt. Eine von Anfang Dezember bis Ende Februar dauernde Winterpause wurde erstmals zur Saison 1986/87 eingeführt, aktuell werden üblicherweise drei Wochen im Dezember und Januar pausiert. Die einzelnen Spieltage werden traditionell samstags um 15:30 Uhr, in den letzten Jahren jedoch auch freitags und/oder sonntags angepfiffen. In Englischen Wochen gibt es zudem auch Dienstag- und Mittwochspiele.




Der Spielplan wird mit Hilfe einer jede Saison wechselnden Schlüsselzahl festgelegt, die bestimmt, in welcher Systematik bzw. Reihenfolge die Vereine innerhalb einer Saison gegeneinander antreten. Die Schlüsselzahl und damit der Spielplan wird unter Zuhilfenahme eines Computerprogramms unter Berücksichtigung relevanter Parameter wie anderer Großereignisse vorgeschlagen. Die Terminfestsetzung der Spiele richtet sich nach dem Rahmenterminkalender der FIFA und UEFA. Zudem wird die Zentrale Informationsstelle für Sicherheit (ZIS) frühzeitig in die Spieltagsplanung einbezogen, um ihn abzusegnen und sogenannte Doppler auszuschließen. So sollen beispielsweise zeitgleiche Heimspiele von Borussia Dortmund und dem FC Schalke 04 vermieden werden.




Die Mannschaft, die nach dieser doppelten Punktrunde den ersten Platz belegt, erhält für ein Jahr den Titel „Deutscher Fußballmeister". Die zwei letztplatzierten Mannschaften müssen in die 2. Bundesliga absteigen, deren zwei erstplatzierte Mannschaften im Gegenzug direkt in die Bundesliga aufsteigen. Darüber hinaus finden seit der Saison 2008/09 (wieder) Relegationsspiele zwischen dem Drittletzten der Bundesliga und dem Drittplatzierten der 2. Bundesliga statt. Neben dem Deutschen Meister und den Absteigern werden über die Bundesliga auch die Teilnehmer an den europäischen Vereinswettbewerben ermittelt. Dabei bestimmt die UEFA-Fünfjahreswertung, welcher nationale Verband mit wie vielen Vereinen in der Champions League bzw. früher im Europapokal der Landesmeister und in der UEFA Europa League bzw. früher im UEFA-Pokal, UEFA Intertoto Cup und Europapokal der Pokalsieger vertreten ist und zu welcher Phase die Klubs in die Wettbewerbe einsteigen. Je höher eine Liga in der UEFA-Fünfjahreswertung steht, desto mehr Vereine aus dieser Spielklasse haben die Möglichkeit, am internationalen Wettbewerb teilzunehmen. Aufgrund der gegenwärtigen Platzierung Deutschlands in der Fünfjahreswertung nehmen Meister, Vizemeister und der Drittplatzierte der Bundesliga an der Champions League teil. Der vierte Platz berechtigt zur Teilnahme an den Play-offs zur Champions League. Der Meisterschaftsfünfte und -sechste sind ebenso wie der DFB-Pokalsieger für die Europa League qualifiziert. Sind beide Endspielteilnehmer des DFB-Pokals bereits über die Bundesliga für die Champions League oder die Europa League qualifiziert, nimmt der Tabellensiebte an der Europa League teil. Zusätzlich können sich weitere Mannschaften über die Fair-Play-Wertung qualifizieren. Dies gelang 2005 dem 1. FSV Mainz 05 und 2008 Hertha BSC für den UEFA-Pokal.




Nach jeder Partie erhält die siegreiche Mannschaft drei Punkte und die besiegte keinen Punkt, bei einem Unentschieden jede Mannschaft einen Punkt. Die erreichten Punkte einer Spielzeit werden addiert und ergeben so für jeden Spieltag eine aktuelle Rangliste der Vereine. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Tordifferenz über die Reihenfolge der Platzierung, bei gleicher Differenz die Anzahl der erzielten Tore. Sollten danach zwei Mannschaften immer noch gleichplatziert sein, entscheidet das Gesamtergebnis aus den Partien gegeneinander, wobei die auswärts erzielten Tore stärker zählen. Falls auch die erzielten Auswärtstore in allen Spielen gleich sind, wird auf neutralem Platz ein Entscheidungsspiel ausgetragen. Dies war bisher in der Bundesliga jedoch noch nie der Fall.

 




Der Modus der Bundesliga ist seit der Erstaustragung nahezu unverändert. Es schwankte nur die Zahl der teilnehmenden Vereine (16, 18, 20) sowie die Anzahl der Abstiegsplätze (2 bis 4). Zeitweilig wurden wie auch aktuell Relegationsspiele zur Ermittlung eines Auf- und Absteigers ausgetragen, vgl. dazu Relegation zur deutschen Fußball-Bundesliga. Bis 1969 wurde bei Punktgleichheit nicht die Tordifferenz, sondern der Torquotient herangezogen. Die Drei-Punkte-Regel gilt seit der Saison 1995/96. Davor gab es für einen Sieg zwei Punkte und für ein Unentschieden einen Punkt. Gleichzeitig wurden für eine Niederlage zwei und für ein Unentschieden ein „Minuspunkt" vergeben.




Ausrichter (DFB/DFL)




Bis ins Jahr 2001 wurde die Bundesliga direkt unter dem Dach des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ausgetragen. Seitdem sind der DFB und der als Zusammenschluss der 36 Lizenzvereine der Bundesliga und 2. Bundesliga gegründete Ligaverband (offiziell: Die Liga – Fußballverband e. V.) gemeinsame Veranstalter. Ein Grundlagenvertrag regelt das Verhältnis zwischen DFB und Ligaverband. Die operativen Aufgaben hat der Ligaverband an seine hundertprozentige Tochter, die Deutsche Fußball-Liga GmbH (DFL), übertragen.




Ziel der Deutschen Fußball-Liga ist der Erhalt und die Stärkung des professionell betriebenen Fußballs in Deutschland. Die DFL sieht sich dabei als Dienstleister für alle Mitglieder der beiden Ligen, und vertritt die Vereine gegenüber Medien und Öffentlichkeit. Grundsätzlich ist das Aufgabengebiet der DFL in die drei Hauptzweige Spielbetrieb, Lizenzierung und Vermarktung gegliedert. Neben der Organisation des Profifußballs, bei denen die DFL für die Ansetzung aller 612 Saisonspiele in der Bundesliga und 2. Bundesliga zuständig ist, vergibt sie die Übertragungsrechte an den Spielen der Lizenzligen für Fernseh- und Hörfunkübertragungen sowie im Internet. Außerdem betreibt die DFL nationale sowie internationale Markenbildung und ist für die Lizenzierung der 36 Profiklubs sowie der Vereine in den Regionalligen zuständig.



Lizenzierung




Zur Teilnahme an der Bundesliga benötigt jede Mannschaft eine Lizenz von der DFL bzw. früher vom DFB. Die Lizenz wird aufgrund sportlicher, rechtlicher, personell-administrativer, infrastruktureller und sicherheitstechnischer, medientechnischer sowie finanzieller Kriterien vergeben. Hierbei stehen die genannten Voraussetzungen gleichgewichtig nebeneinander, jedoch entscheidet sich die Vergabe einer Lizenz regelmäßig an den finanziellen Kriterien, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine sicherstellen sollen.




Nachdem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Klubs bis 2007 lediglich im Frühjahr überprüft wurde, wird ab der Saison 2007/08 eine sogenannte „Lizenzierungsnachschau" eingeführt. Hierbei wird die Finanzlage wirtschaftlich schwächerer Klubs, die ihre Lizenz nur mit Auflagen erhalten, im Herbst erneut geprüft. Auf der Basis der Bilanz zum 30. Juni eines Jahres und aktualisierter Planrechnungen müssen die betroffenen Vereine den Nachweis der Liquidität bis zum Saisonende erbringen. Wenn dies nicht gelingt, können weitere Auflagen festgelegt werden. Bei deren Nichterfüllung drohen Sanktionen bis hin zum Punktabzug während der laufenden Saison.




Das Lizenzierungsverfahren im deutschen Fußball gilt als eines der strengsten der Welt. Aufgrund des besonderen Augenmerks auf die Prüfung der Liquidität, also der Betrachtung, ob die Vereine in der Lage sind den Spielbetrieb für die kommende Saison aufrechtzuerhalten, musste seit der Gründung der Bundesliga noch nie ein Verein während der laufenden Spielzeit Insolvenz anmelden oder seine Mannschaft aus finanziellen Gründen vom Spielbetrieb zurückziehen.




Erhält ein Verein keine Bundesligalizenz, so gilt er vorbehaltlich der dort gültigen Zulassungsvoraussetzungen als Absteiger in die 3. Liga und rückt somit an den Schluss der Tabelle der 2. Bundesliga der vorangegangenen Spielzeit. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Mannschaften verringert sich entsprechend. Mit Dynamo Dresden wurde in der Spielzeit 1994/95 das bislang einzige Mal einem Erstligisten die Lizenz für die Folgesaison aus wirtschaftlichen Gründen verweigert. Wegen Verstößen gegen Lizenzauflagen wurden jedoch mehrere Vereine mit Punktabzügen und Geldstrafen belegt.




Vorgeschichte (1932–1962)




Im Spieljahr 1932/33 existierten deutschlandweit noch 55 regionale Ligen unter verschiedenen Namen – wie beispielsweise Bezirksliga und Gauliga – mit Erstligastatus. Bereits 1932 forderte der damalige DFB-Präsident Felix Linnemann die Einführung einer „Reichsliga", in der die besten Vereine den Deutschen Meister ausspielen sollten. Auf der nationalen DFB-Tagung am 16. Oktober 1932 wurden entsprechende Pläne vorgelegt, aber die Regionalverbände wiesen das Vorhaben ab. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde aber zum Beginn des Spieljahres 1933/34 eine Straffung auf 16 Gauligen durchgesetzt, die bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges – mit einigen vornehmlich kriegsbedingten Variationen – die höchste Leistungsstufe im deutschen Fußball darstellten.




Während der Fußball in anderen bedeutenden europäischen Fußballnationen bereits vor dem Zweiten Weltkrieg in nationalen Profiligen organisiert war, wie beispielsweise seit 1888 in England und seit dem Ende der 1920er Jahre auch in Spanien und Italien, gab es in Deutschland in den bundesweit verstreuten Oberligen als höchste Spielklasse große Leistungsunterschiede zwischen einigen Spitzenmannschaften und dem Rest der Liga. Dies führte dazu, dass die in Ligaspielen oftmals zu wenig geforderten Spieler international nicht mehr konkurrenzfähig waren, und spanische oder italienische Vereine den Europapokal dominierten. Durch die Schaffung der Bundesliga als landesweit höchster Spielklasse mit einer deutlich gleichmäßiger starken Besetzung sollte das allgemeine Leistungsniveau erhöht werden.




In Westdeutschland diskutierte man nach dem Zweiten Weltkrieg erneut über die Einführung einer landesweiten Profiliga. Ein starker Befürworter dieser Idee war Franz Kremer, der damalige Präsident des 1. FC Köln, welcher 1949 Vorsitzender der Interessengemeinschaft Bundesliga und Berufs-Fußball wurde. Wie bereits vor dem Krieg waren die Landesverbände gegen die Idee einer Bundesliga. Auch der DFB hatte große Bedenken, ob sich sportlicher Wettstreit und Marktwirtschaft vereinbaren ließen. Viele Kritiker befürchteten, dass die Vereine zahlungsunfähig würden. Somit scheiterte auch ein erster Versuch zur Gründung der Bundesliga auf dem außerordentlichen DFB-Bundestag 1958 in Frankfurt. In der Folgezeit fand Kremer jedoch in dem Bundestrainer Sepp Herberger und dem späteren DFB-Präsidenten Hermann Neuberger wichtige Befürworter. Neuberger schlug 1962, wenige Wochen, nachdem die deutsche Nationalmannschaft bei der WM in Chile im Viertelfinale ausgeschieden war, erneut die Schaffung einer einheitlichen höchsten Spielklasse vor. Am 28. Juli 1962 beschlossen die Delegierten der einzelnen Landesverbände auf dem DFB-Bundestag im Goldsaal der Dortmunder Westfalenhalle schließlich mit 103:26 Stimmen die Einführung der Bundesliga zur Saison 1963/64.




In der neu geschaffenen Liga sollten 16 Mannschaften spielen, von denen je fünf aus der Oberliga Süd und der Oberliga West, drei aus der Oberliga Nord, zwei aus der Oberliga Südwest und eine aus der Berliner Stadtliga kommen sollten.




Für die Qualifikation der Mannschaften sollten sportliche und wirtschaftliche Kriterien bestimmend sein, wobei nur ein Verein pro Stadt infrage kam. Das schließlich angewandte Auswahlverfahren bei der Suche nach den 16 Gründungsmitgliedern der Bundesliga war äußerst kompliziert. Der DFB beschloss einen Schlüssel, nachdem die Abschlusspositionen der Vereine in den Oberligen aus den Spielzeiten 1951/52 bis 1954/55 einfach, von 1955/56 bis 1958/59 zweifach und von 1959/60 bis 1962/63 dreifach gewertet wurden. Für das Erreichen von Meisterschafts-Endrunden und Pokalfinals gab es Zusatzpunkte. Zudem mussten infrastrukturelle Rahmenbedingungen vorhanden sein. So musste ein Verein zum Beispiel ein Stadion mit mindestens 35.000 Plätzen und einer Flutlichtanlage vorweisen. Die Details zu der sogenannten Zwölfjahreswertung wurden am 6. Oktober 1962 vom DFB-Beirat festgelegt.




Von den 74 Oberligavereinen bewarben sich 46 für die erste Bundesligasaison. 15 Bewerber wurden jedoch sofort abgelehnt, darunter Borussia Mönchengladbach, Hessen Kassel und Bayer 04 Leverkusen. Am 11. Januar 1963 wurden mit dem 1. FC Köln, Borussia Dortmund, dem FC Schalke 04, Werder Bremen, Eintracht Frankfurt, dem 1. FC Nürnberg, dem 1. FC Saarbrücken, dem Hamburger SV und Hertha BSC die ersten neun Teilnehmer festgelegt. Für die restlichen sieben Plätze verblieben somit noch 20 Vereine, welche unterdessen vergeblich versuchten, eine Aufstockung der Liga auf 18 oder

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