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Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Eine kriminologische und juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Cybergrooming
ISBN 978-3-86676-593-1
Thomas-Gabriel Rüdiger
Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
–
Eine kriminologische und juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Cybergrooming
ISBN 978-3-86676-593-1
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Vorwort
Cybergrooming ist ein noch recht junges, doch gesellschaftlich zunehmend relevantes Phänomen. Zwar sind verschiedene Formen des sexuellen Missbrauchs vermutlich so alt wie die Menschheit selbst – und nicht auf diese beschränkt. Doch kommen mit dem „Tatmittel Internet“ neuartige Kommunikationsmechanismen ins Spiel, die einen zeitlich wie räumlich freieren Zugang von angehenden Tätern zu ihren potentiellen Opfern ermöglichen, aber zugleich die Bedingungen des Zustandekommens dieser Kommunikation verschleiern. Mit wem führe ich hier ein Gespräch? Wie alt, welchen Geschlechts ist mein Gegenüber? Wo befindet es sich überhaupt? Was sind dessen Absichten? Und wer kann uns beobachten, mich vielleicht beschützen? Solche Fragen können wir im Internet mit weitaus weniger Gewissheit beantworten als in realweltlichen Kommunikationszusammenhängen, und dies gilt für Kinder und Jugendliche in verstärktem Maße. An Schulen, auf Spielplätzen oder auf offener Straße greifen andere, und zwar bislang offenbar wirksamere Schutzmechanismen gegen unerwünschte, unerlaubte Annäherungen. Unsere Gesellschaft hat Routinen ausgeprägt, zum Teil auch Normen geschaffen, die beschreiben was schützenswert ist und wie es zu schützen ist. Doch unsere Orientierungsmittel in diesen Feldern – und vielleicht auch unsere Normen – verlieren ihren Halt in den noch nicht in allgemein zustimmungsfähige Routinen übersetzten Eigenschaften und Nutzungspraktiken des Internet.
Vor diesem Hintergrund widmet sich das nun vorliegende Buch des Cyber-Kriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger primär der Frage, ob die kriminalpolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Cybergrooming ausreichend sind und wie sie angepasst werden sollten. Die Aktualität des Themas wird an Gesetzesänderungen sichtbar, denen u.a. die Arbeit von Herrn Rüdiger in den vergangenen Jahren voraus ging.
Dieses Buch hat einen ausgeprägten interdisziplinären Charakter. Es verbindet die Felder Online-Medien und Recht anhand einer kriminologischen Analyse und zieht dafür Methoden der empirischen Sozialforschung heran. Trotz dieses fachlichen Brückenschlags bleiben die Darlegungen verständlich, was ich als nicht zu unterschätzende Leistung des Autors einstufen möchte. Das hohe Innovationspotential der Arbeit liegt in der Verbindung einer theoriegeleiteten Analyse des Strafrechts mit praxisgeleiteten Erkenntnissen der kriminalpolizeilichen Realität, die über umfassende empirische Untersuchungen belegt, differenziert und zueinander in Bezug gesetzt werden. Dies alles erfolgt vor dem Hintergrund der sich schnell entwickelnden medialen Ökosysteme des Internets. Die als Ergebnis formulierten kriminalpolitischen Empfehlungen bringen den gleichermaßen überfachlichen (d.h. Recht, Kriminologie und Medien betreffenden) sowie Theorie und Praxis zusammenführenden (dabei auf Justiz, Polizeiarbeit und Politik ebenso wie auf Schule und Elternhäuser ausgerichteten) Charakter dieser Arbeit eindrucksvoll zum Ausdruck.
Besonders hinweisen möchte ich auf eine der von Herrn Rüdiger formulierten Empfehlungen zum Aufbau von Medienkompetenz bei Schülern, und dafür auch bei deren Eltern und Lehrern. Damit greift er nicht nur eine von Fachexperten seit langem ausgedrückte Forderung auf, sondern untersetzt diese zugleich mit neuen Inhalten, Vermittlungselementen (z.B. der „Broken Web“ Theorie) und mit einer neuen, außerordentlich hohen gesellschaftlichen Relevanz. Es bleibt für nachfolgende Generationen zu hoffen, dass dies Früchte tragen wird.
Ulrike Lucke
Potsdam, im März 2020
Danksagung
Wenn eine solche Arbeit fertiggestellt wird, haben letztendlich wesentlich mehr Menschen zum Erfolg beigetragen als nur der Autor selbst. Zuerst muss da an die eigene Familie gedacht werden. An die Kinder und die Ehefrau, die mir den Rücken freihielten und akzeptieren mussten, wenn der Vater und Ehemann wieder am Computer oder vor Büchern seine Zeit verbringen musste. Daher gilt mein Dank zuerst meiner Frau Ines, die mir stets mit Rat und Tat zur Seite stand und sich geduldig meine unzähligen Theorien und Ideen angehört und mit mir diskutiert hat. Aber auch meinen beiden Töchtern, für die ich jetzt wieder viel mehr Zeit haben werde, um mit ihnen die Spielplätze in Brandenburg unsicher zu machen. Zudem meiner eigenen Familie wie auch der meiner Ehefrau, die mir mit vielen Ratschlägen, Tipps und der einen oder anderen moralischen Unterstützung zur Seite gestanden haben. Ohne Euch hätte ich weder den Willen, die Kraft noch die Zeit gefunden, um diese Arbeit fertigzustellen. Es müssen aber auch die Personen bedacht werden, die diese Arbeit fachlich begleitet und stets mit Rat und Tat unterstützt haben. Ich hatte hierbei das seltene Glück, dass mich zwei Fachleute aus gänzlich unterschiedlichen Disziplinen betreut haben. Herrn Prof. Dr. Mitsch danke ich v. a. für die Bereitschaft und die Geduld, einen Promotionsstudenten aus der eher sozialwissenschaftlich orientierten Kriminologie anzunehmen und zu begleiten. Dies ist nicht selbstverständlich. Gerade hier kann die Unterstützung und Begleitung von Frau Prof. Dr. Ulrike Lucke nicht hoch genug angerechnet werden, die mich bereits seit Beginn meiner Auseinandersetzung mit den digitalen Risiken begleitet und mich auch bei Durststrecken ermuntert hat weiterzumachen. Sie war letztlich der Anker, der mich stets auch animiert hat neue Fragen aufzuwerfen und die Thematik weiterzuentwickeln. Vielen Dank. Ein weiterer Dank gilt zudem dem Ersteller des Zweitgutachten, Herrn Prof. Dr. Steinberg. Daneben gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Menschen, die auf die ein oder andere Art und Weise die Erstellung dieser Arbeit unterstützt haben. All diese Menschen haben dazu beigetragen, dass die vorliegende Arbeit durch die Juristische Fakultät der Universität Potsdam im Juni 2019 angenommen und im April 2020 erfolgreich verteidigt werden konnte.
In Erinnerung an meinen guten Freund Bastian Maaß.
Thomas-Gabriel Rüdiger
Potsdam, im März 2020
Über den Autor
Thomas-Gabriel Rüdiger ist ehemaliger Polizeihauptkommissar und studierter Kriminologe. Er arbeitet und forscht als Akademischer Rat am Institut für Polizeiwissenschaft an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg und gilt als einer der ersten Vertreter einer deutschsprachigen Cyberkriminologie. Diese vertritt er im In- und Ausland als Speaker auf unterschiedlichsten Fachveranstaltungen und Podiumsdebatten, als häufig angefragter Interviewpartner für Medien und als Autor einer Vielzahl an Fachpublikationen. Für seine Masterarbeit zu Kriminalität in Onlinegames wurde er mit dem ersten Zukunftspreis der Polizeiarbeit ausgezeichnet.
Der Autor in den Sozialen Medien:
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Twitter → @TGRuediger
LinkedIn → @TGRuediger
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
I. Einführung
I.1 Das Internet als Viktimisierungsort des sexuellen Kindesmissbrauchs
I.2 Cybergrooming als akzeptierte Normalität
I.3 Politische Forderung nach der Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für Cbergrooming
I.4 Fragestellung
II. Der sexuelle Kindesmissbrauch im physischen Raum
II.1 Sexuelle Gewalt – altes Phänomen im neuen Gewand
II.2 Sexueller Missbrauch als kriminologisches Phänomen
II.3 Der Grooming-Prozess
III. Der Cybergrooming-Prozess
III.1 1 Cybergrooming als kriminologisches Phänomen
III.2 Begriffsauseinandersetzung
III.3 Abgeleitete Definition von Cybergrooming
III.4 Täterprofile und Modi Operandi
III.5 Opferprofile und Auswirkungen der Viktimisierung durch Cybergrooming
IV. Der digitale Raum
IV.1 Entwicklung des digitalen Raumes
IV.1.1 Soziale Netzwerke
IV.1.2 Messenger und Chat-Räume
IV.1.3 Video- und Bildplattformen
IV.1.4 Onlinespiele und andere virtuelle Welten
IV.1.5 Zwischenfazit
IV.2 Mediennutzung in Deutschland
IV.2.1 Mediennutzung von Jugendlichen und Erwachsenen
IV.2.2 Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen
IV.2.3 Frühkindliche Internet- und Mediennutzung
IV.2.4 Digitale Spiele als Spielsphäre von Kindern
IV.2.5 Zwischenfazit
IV.3 Digitaler Narzissmus als Risikofaktor für Cybergrooming
IV.4 Relevanz der Anonymität im digitalen Raum für Cybergrooming
IV.5 Schlussfolgerung
V. Hell- und Dunkelfeldbetrachtung
V.1 Relevanz der Polizeilichen Kriminalstatistik bei der Analyse von Cybergrooming
V.2 Aussagewert der PKS für Cybergrooming
V.3 Methodik der PKS-Analyse
V.4 Hellfeldbetrachtung
V.4.1 Abgrenzung der Tatschlüssel
V.4.2 Auswertung Grundtabelle 01 § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
V.4.3 Auswertung Grundtabelle 05 § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
V.4.3.1 Allgemeine Tatentwicklung
V.4.3.2 Tatentwicklung in Brandenburg
V.4.3.3 Tatentwicklung in Österreich
V.4.4 Auswertung der Tatverdächtigenstruktur
V.4.4.1 Geschlechtsstruktur der Tatverdächtigen
V.4.4.1.1 Weibliche Tatverdächtige
V.4.4.1.2 Erklärungsansatz für weibliche Tatverdächtige
V.4.4.1.3 Vergleich mit dem Land Brandenburg
V.4.4.2 Altersstruktur der Tatverdächtigen
V.4.4.2.1 Verhältnis minderjähriger zu erwachsenen Tatverdächtigen
V.4.4.2.2 Altersstruktur der männlichen Tatverdächtigen
V.4.4.2.3 Altersstruktur der weiblichen Tatverdächtigen
V.4.4.2.4 Vergleich mit dem Land Brandenburg
V.4.4.3 Besondere Tatmerkmale der Tatverdächtigen
V.4.4.3.1 Relevante besondere Merkmale der Tatverdächtigen
V.4.4.3.2 Vergleich mit dem Land Brandenburg
V.4.4.5 Zwischenfazit Tatverdächtige
V.4.5 Auswertung der Opferstruktur
V.4.5.1 Altersstruktur der Opfer
V.4.5.2 Geschlechtsstruktur der Opfer
V.4.5.3 Vergleich der Opferstruktur mit dem Land Brandenburg
V.4.5.4 Zwischenfazit Opferstruktur
V.4.6 Täter-Opfer-Verhältnis
V.4.6.1 Soziales Beziehungsverhältnis zwischen Täter und Opfer
V.4.6.2 Räumliches Beziehungsverhältnis zwischen Täter und Opfer
V.4.6.3 Vergleich mit dem Land Brandenburg
V.4.7 Aufklärungsquote
V.4.7.1 Allgemeines
V.4.7.2 Aufklärungsquote § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
V.4.7.3 Vergleich mit dem Land Brandenburg
V.4.7.4 Schlussfolgerung
V.5 Dunkelfeldbetrachtung
V.5.1 Einteilung des Dunkelfelds
V.5.2 Aussagewert von Dunkelfelduntersuchungen
V.5.3 Analyse des Dunkelfelds
V.5.3.1 Katzers Studie
V.5.3.2 Partner 4 Studie
V.5.3.3 Mikado Studie
V.5.3.4 Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN)
V.5.3.5 JIM, KIM und miniKIM
V.5.3.6 Speak Studie
V.5.3.7 Studie „Mediatisierung Mobil“
V.5.3.8 MIKE- und JAMES-Studienreihe
V.5.3.9 Studie „SOS Kinderdorf“
V.5.3.10 Internationale englischsprachige Studien
V.5.3.11 Schlussfolgerungen der Dunkelfeldanalysen
V.6 Gesamtergebnis der Hell- und Dunkelfeldanalyse
V.6.1 Erkenntnisse zu den Opfern
V.6.2 Erkenntnissen zu den Tätern
V.6.3 Täter-Opfer-Beziehungen
V.6.4 Schlussfolgerung
VI. Juristische Betrachtung 277
VI.1 Entstehung der Strafbarkeit
VI.1.1 Einführung des § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB
VI.1.2 Verhältnis von § 176 Abs. 4 Nr. 3 zu § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB
VI.1.3 Reform des § 176 StGB im Jahr 2015
VI.1.4 Internationale Bestimmungen
VI.2 Materielle Betrachtung von § 176 Abs. 4 Nr. 3 und Nr. 4 StGB
VI.2.1 Schutzzweck § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
VI.2.2 Strafrahmen § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
VI.2.3 § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB – Einordnung als unechte Unternehmensdelikte?
VI.2.4 Gemeinsame Tatbestandsmerkmale von § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
VI.2.4.1 Definition Kind gemäß § 176 Abs. 4 StGB
VI.2.4.2 Einwirken auf ein Kind im Sinne von § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
VI.2.4.2.1 Einwirken auf ein Kind nach § 176Abs. 4 Nr. 3 StGB
VI.2.4.2.2. Einwirken auf ein Kind nach § 176Abs. 4 Nr. 4 StGB
VI.2.4.2.3 Bedarf die Einwirkung stets einer sexuellen Komponente bei § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB?
VI.2.4.2.4 Zwischenergebnis
VI.2.5 Individuelle Tatbestandsmerkmale gem. § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB
VI.2.5.1 Tatbestandsmerkmale gem. § 176 Abs. 4 Nr. 3 a StGB
VI.2.5.1.1 Tatbestandsmerkmal der sexuellen Handlung gem. § 176 Abs. 4 Nr. 3 a StGB
VI.2.5.1.2 Tatbestandsmerkmal der sexuellen Handlungen vor einer anderen Person gem. § 184 h Nr. 1 StGB
VI.2.5.2 Erheblichkeitsschwelle der sexuellen Handlungen gem. § 176 Abs. 4 Nr. 3 a StGB
VI.2.5.3 Tatmittel des § 176 Abs. 4 Nr. 3 STGB
VI.2.5.4 Tatbestandsmerkmale § 176 Abs. 4 Nr. 3 b StGB
VI.2.5.4.1 Kinderpornografische Schrift nach § 184 b Abs. 1 Nr. 3 StGB 326
VI.2.5.4.2 Die Tatbestandsvariante gem. § 184 b Abs. 1 Nr. 3 StGB
VI.2.5.4.3 Die Tatbestandsvariante gem. § 184 b Abs. 3 StGB
VI.2.5.4.4 Zwischenfazit
VI.2.6 Individuelle Tatbestandsmerkmale § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB
VI.2.6.1 Tatmittel und Modi Operandi gem. § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB
VI.2.6.2 Erheblichkeitsschwelle bei § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB
VI.3 Versuchsstrafbarkeit für § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
VI.3.1 Versuchsstrafbarkeit für § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB
VI.3.2 Strafbarkeit des untauglichen Versuchs im Sinne des § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB
VI.3.3 Relevanz des § 176 Abs. 5 StGB für die Betrachtung
VI.3.4 Mögliche Auswirkungen der Einführung einer Versuchsstrafbarkeit
VI.3.5 Zwischenfazit
VI.4 Juristische Handlungsmöglichkeiten
VI.4.1 Ausweitung des Schutzalters auf Jugendliche?
VI.4.2 Vorschlag zur Einführung eines Tatbestandes der digitalen sexuellen Belästigung
VI.4.3 Sollten Grooming-Handlungen auch im physischen Raum unter Strafe stehen?
VI.4.4 Weltweit gültiges Normenverständnis
VII. Kriminologische und kriminalpolitische Betrachtung
VII.1 Vorbemerkung
VII.2 Das digitale Dunkelfeld
VII.3 Broken Web als Erklärungsansatz für Cybergrooming
VII.4 Präventionsmöglichkeiten auf Grundlage des Broken-Web-Ansatzes
VII.4.1 Einflussnahme auf die Tätermotivation durch digitale Bildung
VII.4.2 Resilienzetablierung bei potentiellen Opfern durch Medienkompetenz
VII.4.3 Erhöhung der Risiken für potentielle Täter
VII.4.3.1 Community
VII.4.3.2 Wirtschaft
VII.4.3.2.1 Alters- und Personenverifikationen
VII.4.3.2.2 Alterseinstufungen und Jugendmedienschutz
VII.4.3.2.3 Einsatz von technischen Filtermechanismen
VII.4.3.2.4 Community-Manager
VII.4.3.2.5 Mechanismen zur Täteridentifikation
VII.4.3.2.6 Versicherungen gegen Cybergrooming?
VII.4.3.3 Rechtsstaat
VII.4.3.3.1 Erhöhung der Strafverfolgungswahrscheinlichkeit
VII.4.3.3.2 Erhöhung der digitalen Polizeipräsenz
VII.5 Abschließende kriminalpolitische Betrachtung
VIII. Kriminalpolitische Forderungen
IX. Schlussbetrachtung
X. Literatur
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Grooming-Prozess nach Bullens
Abbildung 2 Fünf-Phasen-Modell des Grooming-Prozesses nach Bullens
Abbildung 3 Vier-Phasen-Grooming-Modell nach Berson
Abbildung 4 Täter-Typologien nach Webster et al.
Abbildung 5 Auszug zur Mediennutzung ab 14 Jahren in Prozent. Quelle: Heintze 2017, Nutzer-Erosion – Facebook hat ein Generationen-Problem
Abbildung 6 Entwicklung kindlicher Internetnutzung von 2008–2016. Quelle: KIM Studien 2008, 2012, 2016.
Abbildung 7 Übersicht der genutzten Falltabellen der PKS. Quelle: BMI 2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2018
Abbildung 8 Auswertungsprozess Grundtabelle 01, Grundtabelle 05 und Eingrenzung Tatmittel Internet.
Abbildung 9 Entwicklung der Gesamtfallzahlen. Quelle: BMI 2004–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2003–2018, Grundtabelle 01, Tatschlüssel 131400
Abbildung 10 Prozentuale Steigerung des Tatschlüssels 131400 Tatmittel Internet bezogen auf das Ausgangsjahr 2009 (156 Anzeigen). Quelle: BMI 2010–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2018, Grundtabelle 05 Tatschlüssel 131400
Abbildung 11 Vergleich prozentuale und absolute Steigerung Grundtabelle 01 zu Grundtabelle 05. Quelle: BMI 2010–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2018, Grundtabelle 01, Grundtabelle 05, Tatschlüssel 131400
Abbildung 12 Vergleich Fallzahlen in absoluten Zahlen. Quelle: BMI 2010–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2018, Grundtabelle 01, Grundtabelle 05 Tatschlüssel 131400
Abbildung 13 Prozentuales Verhältnis Anzeigeraten Grundtabelle 01 zu Grundtabelle 05. Quelle: BMI 2010–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2018, Grundtabelle 01, Grundtabelle 05 Tatschlüssel 131400
Abbildung 14 Vergleich der Häufigkeitsziffer zwischen Grunddelikt und Delikt unter Begehung Tatmittel Internet. Quelle: BMI 2010–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2018, Grundtabelle 01, Grundtabelle 05, Tatschlüssel 131400
Abbildung 15 Fallzahlen Land Brandenburg. Quelle: PKSBB 2003–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 16 Erfasste Anzeigen Österreich. Quelle: BK 2013–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2013–2017, § 208a öStGB
Abbildung 17 Entwicklung Tatverdächtige in absolute Zahlen. Quelle: BMI 2010–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2018, Grundtabelle 05, Tatschlüssel
Abbildung 18 Prozentuale Verteilung der Geschlechtsstruktur der Tatverdächtigen. Quelle: BMI 2010–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2018, TM Internet, Tatschlüssel
Abbildung 19 Verhältnis Geschlechtsstruktur Grundtabelle 01 und Grundtabelle 05. Quelle: BMI 2010–2019, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2018, TM Internet, Tatschlüssel
Abbildung 20 Vergleich Entwicklung Internetnutzung Geschlecht zu TV Geschlecht 2009–2016. Quelle: ARD/ZDF 2017, Entwicklung der Onlinenutzung in Deutschland 1997 bis 2017; BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Grundtabelle 05, Tatschlüssel 131400.
Abbildung 21 Geschlechtsstruktur TV Land Brandenburg. Quelle: PKSBB 2009–2016, TM Internet, Tatschlüssel
Abbildung 22 Prozentuale Entwicklung Kinder/Jugendliche zu Erwachsenen als Tatverdächtige. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 23 Altersstruktur der Tatverdächtigen in absoluten Zahlen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatschlüssel 131400
Abbildung 24 Prozentualer Vergleich ü21 und u21 Bundesebene TM Internet. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 25 Tatverdächtigen-Altersstruktur Gesamt Internet in Prozent. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 26 Zuwachsraten gegenüber Basisjahr 2009 n Nichterwachsene und Erwachsene Tatverdächtige. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 27 Absoluter Anstieg der kindlichen und jugendlichen Tatverdächtigen im Vergleich zur prozentualen Abdeckung des Besitzes eines Smartphones von 2009–2016. Quellen BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400; Mediendaten JIM/KIM-Studie 2009–2016.
Abbildung 28 Prozentualer Anteil der 18- bis 30-Jähriger und älteren Tatverdächtigen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 29 Durchschnittsalter aller Tatverdächtigen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 30 Prozentualer Anteil von Minderjährigen an der Gesamtkriminalität in Deutschland, Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatschlüssel Straftaten insgesamt.
Abbildung 31 Verteilung erwachsener Tatverdächtige in absoluten Zahlen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 32 Altersstruktur männlicher TV in absoluten Zahlen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 33 Altersstruktur männlicher TV prozentualer Anteil. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 34 Altersstruktur weiblicher TV in absoluten Zahlen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 35 Altersstruktur weiblicher TV prozentualer Anteil. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 20, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 36 Altersstruktur weiblicher minderjähriger und erwachsener TV, 2009–2016. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 37 Altersstruktur der Tatverdächtigen im Land Brandenburg im prozentualen Vergleich. Quelle: PKSBB 2009–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 38 Altersstruktur der Tatverdächtigen im Land Brandenburg in absoluten Zahlen. Quelle: PKSBB 2009–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400.
Abbildung 39 Altersstruktur der tatverdächtigen Minderjährigen und Heranwachsenden im Land Brandenburg in absoluten Zahlen. Quelle: PKSBB 2009–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 40 Altersstruktur weibliche Tatverdächtige in Brandenburg. Quelle: PKSBB 2009–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 41 Verteilung besondere Tatmerkmale im prozentualen Vergleich. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 22, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 42 Anzahl Tatverdächtige Brandenburg. Quelle: PKSBB 2003–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 43 Verteilung Tatmerkmale Tatverdächtige Brandenburg. Quelle: PKSBB 2003–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 44 Schematische Darstellung der Altersstufen von Opfern geordnet nach möglichen Modi Operandi
Abbildung 45 Altersstruktur der Opfer in absoluten Zahlen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 91, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 46 Altersstruktur der Opfer im prozentualen Vergleich. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 91, TM Internet, Tatschlüssel
Abbildung 47 Geschlechtsverteilung Opfer unter 6 Jahren. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 91, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 48 Geschlechtsverteilung Opfer von 6–14 Jahren. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 91, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 49 Geschlechtsverteilung Opfer von 6–14 Jahre im prozentualen Vergleich. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 91, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 50 Geschlechtsstruktur Opfer in absoluten Zahlen. Quelle: PKSBB 2009–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 51 Geschlechtsstruktur Opfer im prozentualen Vergleich. Quelle: PKSBB 2009–2016, TM Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 52 Täter-Opfer-Beziehung in absoluten Zahlen, 2009–2016.
Abbildung 53 Täter-Opfer-Beziehung im prozentualen Vergleich. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 54 Beziehungsstatus zwischen männlichen Opfern und Tatverdächtigen in absoluten Zahlen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 55 Prozentualer durchschnittlicher Anteil naher Tatverdächtiger bei männlichen Opfern. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 56 Beziehungsstatus zwischen weiblichen Opfern und Tatverdächtigen in absoluten Zahlen. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 57 Prozentualer durchschnittlicher Anteil naher Tatverdächtiger bei weiblichen Opfern. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 58 Beziehungsstatus zu Tatverdächtigen bei männlichen Opfern prozentuale Verteilung. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 59 Beziehungsstatus zu Tatverdächtigen bei weiblichen Opfern prozentuale Verteilung. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 60 Prozentuale Entwicklung der Täter-Opfer-Beziehung bei weiblichen Opfern. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400
Abbildung 61 Prozentuale Entwicklung der Täter-Opfer-Beziehung bei männlichen Opfern. Quelle: BMI 2010–2017, Polizeiliche Kriminalstatistik 2009–2016, Tabelle 92, Tatmittel Internet, Tatschlüssel 131400