Buch lesen: «3. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021»
3. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021 Hilfsmittel
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Herausgegeben von:
opta data Institut für Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen e. V.
Assmannweg 3
45141 Essen
Telefon: 0201 32068-647
E-Mail: info@optadata-institut.org
URL: www.optadata-institut.org
Redaktion:
Armin Keivandarian, Katharina Pohl, Nina Karbacher, Nina Poddig, Sebastian Schlüter
Beratung:
Bernhard Kötte, Mathias Felst
Satz, Grafik, Illustrationen:
büreau.de, Dennis Bügüs
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ISBN Print: 978-3-87468-444-6
ISBN ePub: 978-3-87468-445-3
ISBN mobi: 978-3-87468-446-0
ISBN pdf: 978-3-87468-447-7
© Verlag Karl Maria Laufen
Oberhausen 2021
1. Auflage 2021
E-Book-Herstellung:
Zeilenwert GmbH, Rudolstadt
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die opta data Gruppe sollte das Jahr 2020 ein ganz besonderes werden: die opta data Abrechnungs GmbH, mit der 1970 alles begann, feierte ihr 50-jähriges Jubiläum. Doch dann kam alles anders als gedacht: die Corona-Krise veränderte nicht nur unser Privatleben, auch beruflich waren wir – wie andere Unternehmen auch – vor große Herausforderungen gestellt. Sogar vor die bislang größte Herausforderung unserer Firmengeschichte.
Zu Beginn der Corona-Pandemie mussten wir uns einer nie dagewesenen Situation stellen. Schnell merkten wir jedoch, dass wir als opta data Gruppe diese schwierige Zeit gut bewältigen können – und zwar gemeinsam. Genau das haben wir getan: wir sind als familiengeführte Unternehmensgruppe noch enger zusammengerückt und haben es so nicht nur geschafft, die Krise mit dem geringstmöglichen Schaden für das Unternehmen zu meistern, sondern die Situation als Chance für unsere Weiterentwicklung zu begreifen.
Das ist uns nicht nur gelungen, weil wir früh auf die Situation reagiert haben, sondern auch, weil wir es als eingespielter Player im Gesundheitswesen gewohnt sind, uns stetig weiterzuentwickeln und auch auf schwierige Herausforderungen schnell und effizient zu reagieren. Nicht umsonst sind wir in der Branche Innovationsführer und Vorreiter in Sachen Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Auch das haben wir 2020 mehrfach bewiesen. Gerade beim Thema Telematikinfrastruktur (TI), das für die Digitalisierung des Gesundheitswesens große Chancen eröffnet. Dort wurden wir unserer Rolle als Innovationsführer einmal mehr gerecht, indem wir ein Pilotprojekt zur mobilen Anbindung von Hebammen an die TI gestartet haben. Das Ziel bis 2021 ist nicht nur die mobile Anbindung von Hebammen und weiteren Beteiligten an die TI, sondern auch eine gemeinsame Erarbeitung funktionierender Regelwerke und Abläufe, um die Anbindung zu vereinfachen.
Dieses permanente Streben nach Innovationen, um die Zukunft des Gesundheitswesens aktiv mitzugestalten, war auch der Grund, warum wir im Jahr 2018 das opta data Institut für Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen e. V. gegründet haben. Das autonom agierende opta data Institut beschäftigt sich seitdem mit der Einbindung der Gesundheitsfachberufe in das System, wobei deren Belange im Fokus der Institutsarbeit stehen.
Die Veröffentlichung der Ersten Statistischen Jahrbücher zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2018/2019 für die Versorgungsbereiche Heilmittel, Hilfsmittel und Pflege im Februar 2019 stellt eine der Erfolgsgeschichten des opta data Instituts dar. Die Idee, in einem Buch einen Überblick zum Aufbau und zur Funktionsweise der gesundheitsfachberuflichen Versorgungsbereiche zu liefern, war bis dahin einmalig – und die erste Auflage der Statistischen Jahrbücher daher ein Meilenstein. Das Feedback mehrerer Verbands-Akteure darauf war so gut, dass 2020 die zweite Auflage der Statistischen Jahrbücher erschien – diesmal vierteilig, ergänzt um den Bereich des Rettungswesens.
Dem Anspruch, der maßgeblich zu der Entwicklung der statistischen Jahrbuchsreihe 2019 führte: die Anliegen der Gesundheitsfachberufe in der politischen Diskussion sichtbarer zu machen, konnten wir bereits mit unseren Analysen zur Anbindung der Gesundheitsfachberufe an die TI im Rahmen des Jahrbuchs 2020 nachkommen. Faktisch wurden die wesentlichen Hürden für eine Teilnahme an der TI aus gesundheitsfachberuflicher Perspektive erstmals im Rahmen der Analyse des opta data Instituts im vergangenen Jahr herausgearbeitet, zusammengeführt und explizit gemacht. Weitere Initiativen des Instituts haben dann unterjährig dazu geführt, dass in wichtigen Pilotprojekten, gemeinsam mit den Leistungserbringern und ihren Berufsverbänden und in enger Abstimmung mit den gesetzlichen beauftragten Umsetzungsakteuren Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und gematik GmbH, genau diese organisatorischen und technischen Problemfelder adressiert wurden und in gezielten Arbeitspakten an vielversprechenden Lösungsstrategien gearbeitet wird. Im Fokus der diesjährigen Ausgabe steht die fortgesetzte Beobachtung der Digitalisierungsgesetzgebung. Denn es sind diese Normen, die in absehbarer Zeit maßgebliche Veränderungen der gesundheitsfachberuflichen Versorgungspraxis herbeiführen werden. Aus diesem Grund erachten wir die frühzeitige Analyse und Bewertung dieser Entwicklungen für ausgesprochen wichtig. Auch wenn zurecht die allgemeine Aufmerksamkeit im vergangenen Jahr 2020 auf der Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen lag, hat das opta data Institut in erster Linie die systemverändernde Gesetzgebung für die gesundheitsfachberuflichen Leistungserbringer im Blick behalten.
Unser Jubiläumsjahr ist leider anders verlaufen als geplant, aber wir haben dennoch 2020 viele wertvolle Erfahrungen gesammelt und sind stärker denn je aus der Krise hervorgegangen. Wir sind weiterhin tatkräftiger Gestalter am Markt und bestimmen die Zukunft der Branche aktiv mit.
Wir hoffen, dass auch Sie bestmöglich durch das Jahr 2020 gekommen sind und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und Arbeiten mit dem 3. Statistischen Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021.
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Grüßen
Andreas Fischer und Mark Steinbach
Geschäftsführung der opta data Gruppe
Inhalt
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
1 Einleitung
2 Telematikinfrastruktur
2.1 Digitalisierung im Policy-Pfad
2.2 Heuristische Einordnung und Beibehaltung der Perspektive
2.3 DVG-Folgegesetze
2.4 Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)
2.5 Telematikinfrastruktur aus gesundheitsfachberuflicher Sicht
2.6 Zusammenschau 2020
3 Ausblicke auf die e-Verordnung für Heil- und Hilfsmittel
4 Digitale Versorgung: Die Bedeutung der „Sonstigen Leistungserbringer“
5 Studium, Aus- und Weiterbildung
5.1 Orthopädietechnik
5.1.1 Medizintechnik
5.1.2 Rehatechnik
5.1.3 Homecare
5.2 Orthopädieschuhtechnik
5.3 Hörakustik
5.4 Augenoptik
5.5 Zweithaar-Spezialisten
5.6 Vergleich der Ausbildungszahlen
6 Basisdaten Gesundheitsberufe
6.1 Orthopädietechnik und Rehatechnik
6.1.1 Personalstruktur
6.1.2 Anzahl der Betriebe
6.1.3 Versorgungsdichte – Orthopädietechnik und Rehatechnik
6.2 Medizintechnik
6.2.1 Personalstruktur
6.2.2 Anzahl der Betriebe
6.2.3 Versorgungsdichte – Medizintechnik
6.3 Orthopädieschuhtechnik
6.3.1 Personalstruktur
6.3.2 Anzahl der Betriebe
6.3.3 Versorgungsdichte – Orthopädieschuhtechnik
6.4 Hörakustik
6.4.1 Personalstruktur
6.4.2 Anzahl der Betriebe
6.4.3 Versorgungsdichte – Hörakustik
6.5 Augenoptik
6.5.1 Personalstruktur
6.5.2 Anzahl der Betriebe
6.5.3 Versorgungsdichte – Augenoptik
6.6 Homecare
6.6.1 Versorgungsdichte – Homecare
6.7 Zweithaar-Spezialisten
6.7.1 Versorgungsdichte – Zweithaar-Spezialisten
7 Verbände, Innungen
7.1 Orthopädie- und Rehatechnik
7.2 Medizintechnik/Homecare
7.3 Orthopädieschuhtechnik
7.4 Hörakustik
7.5 Augenoptik
7.6 Zweithaar-Spezialisten
7.7 Herstellerverbände
8 Abrechnungsbarometer – Bewegungsdatenanalyse
9 Hilfsmittelverzeichnis
10 Abbildungsverzeichnis
Chronik der gesundheitsfachberuflichen Versorgung
1
Einleitung
Dr. Armin Keivandarian
Wissenschaftlicher Direktor am opta data Institut e. V.
Das vergangene Jahr 2020 war für alle Menschen und gesellschaftlichen Bereiche ein Jahr der besonderen Herausforderungen. Insbesondere das Gesundheitswesen wurde durch die COVID-19-Pandemie massiv auf die Probe gestellt und an die Grenzen der Belastbarkeit geführt. Seit dem ersten „Lock down“ im März bis über den Jahreswechsel hinaus blieb die Lage äußerst angespannt. In diesem Kontext ist aber auch deutlich geworden, dass unsere Versorgungsstrukturen robust aufgestellt und im internationalen Vergleich ausgesprochen leistungsfähig sind. Mehrfach konnte man erkennen, dass eine stärkere Einbindung digitaler Ansätze an vielen Stellen des Gesundheitssystems noch erhebliches Optimierungspotenzial im Hinblick auf Prozesse, Patientensicherheit, Ressourcenallokation und Versorgungsqualität bieten kann.
Vor diesem Hintergrund stellen sich die fortgesetzten Bemühungen der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitssystems auf unterschiedlichen Ebenen als konsequent dar. Denn im Hintergrund der Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen hat das Bundesgesundheitsministerium mit verschiedenen Ansätzen das Digitalisierungskarussell weitergedreht.
Im September 2020 konnte das Gesetzgebungsverfahren des Patientendatenschutzgesetzes erfolgreich abgeschlossen werden, so dass das PDSG nun gilt. Mit der Einführung des § 341 in das SGB V wird die Rechtsgrundlage für die elektronische Patientenakte gelegt, die künftig das Herzstück der Telematikinfrastruktur (TI) darstellen wird. Insofern können mittelfristig alle Leistungserbringer verpflichtet werden, auf Wunsch des Versicherten die Daten zu ihren erbrachten Leistungen in die elektronischen Patientenakte zu überführen. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte und anderen Regulierungsaspekten zur Digitalisierung setzt die Bundesregierung den Kurs des DVG weiter fort. Im November 2020 wurde dazu der erste Referentenentwurf des DVPMG (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz) vorgelegt, das weitere Berufsgruppen für die Teilnahme an der TI benennt. Dazu gehören auch die Leistungserbringer aus dem Hilfsmittel- und Homecare Bereich. Perspektivisch wird darauf hingedeutet, dass alle Leistungserbringer, also neben den Verordnern auch die Berufsgruppen der Gesundheitsfachberufe, mit einer digitalen Identität ausgestattet werden sollen, so dass künftig eine rechtssichere Signatur digitaler Dokumente von Patienten, wie Arztbriefe und andere Dokumentationsunterlagen, ausschließlich digital funktionieren können. Der Entwurf des DVPMG sieht darüber hinaus auch Regulierungen vor, mit denen die telemedizinischen Möglichkeiten in breiteren Zusammenhängen zum Einsatz kommen können. So sollen beispielsweise auch Hebammen und Heilmittelerbringer telemedizinische Leistungen oder Beratungen erbringen und abrechnen dürfen. Das sind erkennbare Veränderungen des Status quo, die mit der weiteren Verdichtung der Digitalisierungsgesetzgebung unser Gesundheitssystem an vielen Stellen effizienter machen können und für die Zukunft fit macht. Neben diesen sehr konkreten Innovationen hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 aber auch massive Instrumente in Stellung gebracht, um die Digitalisierung des Systems weiter zu befördern. Als ein solch starkes Instrument kann das noch im letzten Jahr in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verstanden werden, mit dem der Bund 3 Mrd. Euro und die Länder weitere 1,3 Mrd. Euro für Investitionen in die digitale Infrastruktur der deutschen Krankenhäuser bereitgestellt haben. Dabei handelt es sich zunächst um eine sehr konkrete Maßnahme zur Modernisierung der Soft- und Hardwarelandschaft im Krankenhausumfeld. Aus einer ganzheitlichen Perspektive zahlen diese Investitionshilfen aber auch auf die Verbesserung des Digitalisierungsgrades des Gesamtsystems ein, da die Krankenhäuser wichtige Knotenpunkte in der allgemeinen Versorgungsstruktur in Deutschland darstellen.
Auch die mit der Einführung der Telematikinfrastruktur beauftragten Institutionen, gematik GmbH und KBV, haben durch eine Vielzahl von Maßnahmen (Spezifikationen und Konzepten z. B. für die ersten Anwendungen der TI) die Gesamtumsetzung weiter vorangetrieben. Und auch auf der Landesebene wurden sichtbare Aktivitäten, z. B. hinsichtlich des Aufbaus eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters in NRW entfaltet. Auch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) konnte sehr erfolgreich Vorgaben aus dem DVG in die Praxis umsetzen, indem das angekündigte DiGA-Verzeichnis errichtet wurde und das „Fast-Track“-Verfahren zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen in Betrieb genommen wurde. Erste Anwendungen haben das Verfahren bereits erfolgreich absolviert. Die vorliegende Ausgabe der Statistischen Jahrbücher zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland greift in den folgenden Kapiteln diese Entwicklungen beschreibend auf und nimmt punktuelle Einordnungen und Bewertungen vor.
Für die Leser, denen das Jahrbuch in diesem Jahr zum ersten Mal vorliegt und die Ausführungen zur zugrunde gelegten Betrachtungslogik aus den ersten beiden Ausgaben des statistischen Jahrbuchs zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland nicht kennen, soll hier noch kurz eine Einordnung gegeben werden:
Die Gesundheitspolitik wird in Form der laufenden Gesetzgebung erfasst und unter Berücksichtigung bestehender Norm- und Kompetenzsysteme, institutionellen Akteurskonstellationen sowie dem Faktor Zeit, analysiert. Die Analyse fokussiert dabei in erster Linie die Frage, wie sich die fortlaufende Gesetzgebung in der Querschnittsbetrachtung (Zeitverlauf) auf die berufspolitischen Rahmenbedingungen des betrachteten Leistungsbereichs, also auf die Praxis der Leistungserbringung, auswirkt. In diesem Sinne werden die Gesetze vor allem in ihrer Umsetzungsphase, konkret im Umfeld des Adressatenkreises beobachtet (2. Kapitel: Telematikinfrastruktur). Die Jahrbücher verfolgen nun zum dritten Mal den Fortgang der Digitalisierungspolitik für das Gesundheitswesen. Die Beobachtung der Umsetzung von Digitalisierungsgesetzen, findet im Kontext mehrerer Pilotprojekte zur Anbindung der ersten Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur statt. Erste Ergebnisse daraus werden auch im Rahmen des folgenden Kapitels beschrieben (Aufbau eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters in NRW). Gleichzeitig werden folgende Indikatoren jährlich in qualitativer und quantitativer Hinsicht erhoben und dargestellt: die Ausbildung gesundheitsfachberuflicher Leistungserbringer (Kapitel 5), die Grundverteilungen der Anzahlen der Berufsgruppen (Kapitel 6), ihr regionalisiertes Verhältnis zur Bevölkerungsdichte zur Messung der Versorgungsdichte (Kapitel 6). Dann erfolgt regelmäßig ein kurzer Blick auf den dritten Sektor (relevante Berufsverbände, Innungen, Kammern, etc. in Kapitel 7). Darüber hinaus wird eine jährliche Auswertung des Rezeptaufkommens nach Berufsgruppen und nach Leistungs- bzw. Abrechnungsziffern und Produktgruppen z. B. des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses auf den Ebenen: Produktgruppe, Produktuntergruppe, Produktart, vorgenommen. Diese Auswertungen werden auf Postleitzahlengebieten regionalisiert dargestellt (Kapitel 8). Eine kleinteiligere räumliche Auflösung kann aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.
Vor diesem Hintergrund wollen die Statistischen Jahrbücher zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland als ein langfristig angelegtes Beobachtungsinstrument verstanden werden. Durch die konsequente Langzeitbeobachtung der politischen Steuerung, sowie der qualitativen und quantitativen Entwicklungen in diesen Versorgungsbereichen, soll ein kontrolliertes Instrument für die Bewertung staatlicher Eingriffe in das Feld der gesundheitsfachberuflichen Versorgung und die Einschätzung gesellschaftlicher Herausforderungen für das Feld der Gesundheitsfachberufe in Deutschland entstehen.
2
Telematikinfrastruktur
Dr. Armin Keivandarian
Leiter Stabsstelle Politik und Datenanalyse der opta data Gruppe
2.1 Digitalisierung im Policy-Pfad
2.2 Heuristische Einordnung und Beibehaltung der Perspektive
2.3 DVG-Folgegesetze
2.4 Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)
2.5 Telematikinfrastruktur aus gesundheitsfachberuflicher Sicht
2.6 Zusammenschau 2020
2.1 Digitalisierung im Policy-Pfad
Die COVID-19-Pandemie stand im vergangenen Jahr 2020 für alle gesellschaftlichen Bereiche und ganz besonders für Politik und Verwaltung im Zentrum der Aufmerksamkeit. Insofern überragten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen alle anderen Regulierungsinitiativen. Aus politisch-administrativer Perspektive waren Instanzen auf allen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) des Systems stark in die Entwicklung (Politik) und Umsetzung (öffentliche Verwaltung) der coronabezogenen Steuerungsmaßnahmen eingebunden.
Vor diesem Hintergrund ist das große Zukunftsprojekt der amtieren Bundesregierung, die „Digitalisierung des Gesundheitssystems“ spätestens ab März 2020 erkennbar in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung getreten. Im Rahmen der vorliegenden gesundheitspolitischen Bestandsaufnahme soll im Folgenden dennoch die Gesetzgebung zur Digitalisierung in den Fokus gestellt werden. Wie sich in der Krise gezeigt hat, können funktionierende digitale Systemstrukturen und Prozesse einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die wertvollen Systemressourcen effizient zu allokieren und dadurch unser Gesundheitssystem als Ganzes deutlich leistungsfähiger und robuster machen. Daher konnte im vergangenen Jahr trotz der außergewöhnlichen Umstände ebenfalls die kontinuierliche Fortsetzung der Regierungsarbeit durch das Bundesgesundheitsministerium an den Digitalisierungsthemen beobachtet werden. Den Auftakt bildete das „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG). Pünktlich zum Erscheinen des Statistischen Jahrbuchs zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2020 wurde dieses erste große Digitalisierungsgesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt. Wie wir daher im letzten Jahrbuch bereits ausführlich dargestellt haben, wurden mit dem DVG eine Vielzahl von systemischen Stellschrauben zu Gunsten der Digitalisierung gedreht. Neben der Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen wurden vor allem wichtige Aspekte für die fortgesetzte Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) geregelt, so wie die explizite Absichtserklärung zur Erweiterung des Teilnehmerkreises um erste gesundheitsfachberufliche Leistungserbringer formuliert.
Mit dem DVG wurden die GeburtshelferInnen, die PhysiotherapeutInnen und die Pflege als erste Berufsgruppen zur Teilnahme an der TI benannt. Im DVG wurden bereits erste Fristen definiert, zu denen die gematik die (zunächst) freiwillige Teilnahme für die genannten Berufsgruppen möglich machen sollte.
Die Abbildung 2a zeigt die Einordnung des DVG im Policy-Zyklus, wie sie an dieser Stelle im vorherigen Jahrbuch 2020 dargestellt wurde.