Buch lesen: «Nachrichten für angehende Studierende in Berlin»

Schriftart:

Johann Christian Gädicke

Nachrichten für angehende Studirende in Berlin

1811

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Die in eckigen Klammern gesetzten Zahlen markieren die Seitenzahlen der historischen Vorlage von 1811; durch die Paginierung ist auch die digitale Version über die Referenz zur gedruckten Ausgabe zitierbar.

ISBN: 978-3-86408-038-8 (Buch) // 978-3-86408-038-8 (epub) // 978-3-86408-038-8 (pdf)

Bearbeitung: Alexander Schug/ Frank Petrasch

Vergangenheitsverlag, Berlin / 2011

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readbox publishing, Dortmund

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[III] Vorrede.

Gleich bei der ersten Vorbereitung zur Errichtung einer Universität in Berlin, wurden die Fragen aufgeworfen: sind auch Wohnungen für die Studenten vorhanden? Können Studenten sich unbedingt in jedes Haus einmiethen? Wer belehrt diejenigen über Wohnungen welche hier gar keine Bekanntschaft haben? Es war sehr nöthig, daß man diese Gegenstände zum Wohl der Studirenden in Betrachtung zog, denn Berlin ist zu groß, als daß ein fremder [IV] junger Mann nicht in mehrfache Verlegenheit gerathen sollte, wenn er hier nicht Jemand hat, welchen er über seine erste Einrichtung zu Rathe ziehen kann. Mehrere Tage in einem Wirthshause zu wohnen, und sich erst einige Bekanntschaften zu verschaffen, ist für die meisten zu kostspielig. Man forderte meine Meinung über die obigen Fragen, weil man voraussetzte, daß ichi hinlängliche Lokalkenntniß besitzen müsse, um Auskunft geben zu können.

Ich entwarf einen Plan über diesen Gegenstand, welchen das hochpreisliche Departement für den Cul[V]tus und den öffentlichen Unterricht im Ministerio des Innern, nicht allein vollkommen billigte, sondern mir auch das Amt eines Universitäts-Logis-Commissarius übertrug, und mich zugleich als Castellan des Universität-Gebäudes ansetzte. In beiden Verhältnissen verlangen hier ankommende Studirende und auswärtige Eltern und Vormünder, oder andere Fremde, vielerlei Auskunft von mir, nicht bloß über Wohnungen, sondern auch über allerlei ökonomische und andere Universitäts Angelegenheiten. Den Auswärtigen alles zu jeder Zeit, wo oft die Post eilt, umständlich schriftlich zu beantworten, ist nicht immer möglich, und deshalb erscheinen diese gedruckte Nachrichten, in welchen man über alle Gegenstände, nach welchen bis jetzt gewöhnlich gefragt worden ist, Auskunft finden wird. Es wäre für viele [VI] Familienväter wahrscheinlich gut, wenn diese kleine Schrift überall bekannt würde, und ich bitte daher die Herausgeber von öffentlichen Blättern selbige anzuzeigen, oder Auszüge daraus, durch ihre Schriften bekannt zu machen.

[VII] Inhalt

I. Pässe und Sicherheitskarten.

II. Universitäts-Revier.

III. Wohnung mit Möbeln und Aufwartung.

IV. Matricul und Signum Facultatis.

V. Anfang der Collegia und Ferien.

VI. Preise der Collegia und deren Bezahlung an den Quästor.

VII. Theurung überhaupt.

VIII. Essen und Trinken.

IX. Feurung, oder Holz und Licht.

X. Wäsche.

XI. Kleidungsstücke.

XII. Kleiderreinigen und Stiefelwichsen.

XIII. Das Universitätsgebäude.

XIV. Sittenlosigkeit.

XV. Zerstreuung, Geräusch.

XVI. Hülfsmittel zum Studium.

XVII. Verdienst durch Unterrichtgeben und Freitische.

XVIII. Geldcours.

XIX. Gelder oder Wechsel der Studirenden.

XX. Anhang.

[1]

I. Pässe und Sicherheitskarten.

Nach der Polizeiordnung muß jeder hier eintreffende Fremde mit einem Passe versehen seyn. Wer hier eine zeitlang bleiben will, muß sich im Fremden-Bureau eine Sicherheitskarte lösen, wovon aber jeder Student dispensiert ist. Dieser legitimirt sich bei seinem Wirthe oder bei Anfragen nach ihm, mit seiner Matricul und mit einer gestempelten Karte, welche ihm beim Immatrikuliren ertheilt wird, und worauf er seinen Namen selbst schreiben muß. Jeder ankommende Student, bringe also einen guten Paß mit, welcher ihm beim Einpassiren im Thore abgenommen wird, und versehe sich dann in den ersten drei Tagen seines Hierseyns mit der Matricul und der dazu gehörigen Karte. Dem Wirthe, bei welchem er eine Wohnung nimmt, gebe er Vor- und Zunahmen und Vaterland genau an, denn dieser hat die Verpflichtung auf sich, jeden Miethsmann dem Polizei-Commissair des Reviers sogleich zu melden. Ohne einen neuen Paß, welcher gegen ein Attestat des Rectors ertheilt [2] wird, kann keiner wieder von hier abreisen, und derselbe muß beim Einschreiben auf der Post oder bei Bestellung von Extrapostpferden, vorgezeigt werden.

Der kostenlose Auszug ist beendet.

Genres und Tags

Altersbeschränkung:
0+
Umfang:
23 S. 2 Illustrationen
ISBN:
9783864080388
Rechteinhaber:
Bookwire
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