Buch lesen: «Die Wiederaufnahme in Strafsachen»
Die Wiederaufnahme in Strafsachen
von
Dr. Klaus Marxen
Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin
Richter am Kammergericht Berlin i. R.
und
Dr. Frank Tiemann
Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam
Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin
3., neu bearbeitete Auflage
eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
Die Wiederaufnahme in Strafsachen › Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung |
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Rechtsanwalt[1] Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Anmerkungen
[1]
RAK OLG-Bezirk München
Impressum
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ISBN 978-3-8114-5465-1
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Vorwort der Herausgeber
Anliegen des Wiederaufnahmerechts ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen materieller Gerechtigkeit einerseits und Rechtssicherheit andererseits herbeizuführen. Die in den §§ 359 ff. StPO verwirklichte, gesetzgeberische Konzeption misst dabei Aspekten der Rechtssicherheit tendenziell höheres Gewicht bei, indem einer Korrektur rechtskräftiger Fehlurteile enge Grenzen gesetzt werden. Hinzu kommt eine äußerst restriktive Auslegung der einschlägigen Vorschriften durch die Rechtsprechung. Beides stieß in jüngerer Vergangenheit aus Anlass spektakulärer, medienwirksamer Fälle – wie etwa dem von Gustl Mollath – auch jenseits der Fachöffentlichkeit vermehrt auf Kritik. Gleichwohl ist ein Tätigwerden des Gesetzgebers derzeit ebenso wenig in Sicht wie eine wachsende Bereitschaft der Rechtsprechung, eigene Fehler trotz bereits eingetretener Rechtskraft zu korrigieren. Nach wie vor befindet sich daher der Verurteilte, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu seinen Gunsten anstrebt, in einer ungünstigen Ausgangslage. Sein Verteidiger wird deshalb sein gesamtes anwaltliches Können in die Waagschale werfen müssen, um die Beachtung der rechtsstaatlichen Garantien zu gewährleisten, die der Beschuldigte auch in diesem Verfahrensabschnitt beanspruchen kann. Bei der Mehrzahl der Verteidiger gehört das Wiederaufnahmerecht indes nicht zum täglich Brot. Hinzu kommt die erhebliche Komplexität der Materie. Ohne sachkundige Anleitung wird eine erfolgversprechende anwaltliche Vertretung des Verurteilten daher in der Regel nicht gelingen. Dem trägt das vorliegende Werk Rechnung. In bewährter Manier bieten die Autoren Marxen und Tiemann dem Leser eine systematische, problemorientiere Darstellung des gesamten Wiederaufnahmerechts und erteilen überdies wertvolle Praxishinweise, wobei sie auf ihre langjährige richterliche Erfahrung zurückgreifen können. Dabei beschränken sie sich nicht etwa auf eine bloße Wiedergabe des wiederaufnahmerechtlichen Status quo, sondern hinterfragen diesen kritisch, um auf diese Weise zu einer – zweifelsohne wünschenswerten – Veränderung der diesbezüglichen Rechtsanwendungspraxis beizutragen.
Acht Jahre nach Erscheinen der zweiten Auflage war eine Neuauflage dringend geboten, um die zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen, die in den letzten Jahren im Bereich des Wiederaufnahmerechts ergangen sind, angemessen berücksichtigen zu können. Auch neuere, einschlägige Publikationen wurden von den Autoren selbstverständlich ausgewertet. Am Ende des Buches finden sich – ebenso wie in anderen Bänden der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ – Muster von Verteidigerschriftsätzen, welche nicht nur weniger erfahrenen Mitgliedern der Zunft die Arbeit erleichtern sollen.
Im November 2013
Passau Werner Beulke
Berlin Alexander Ignor
Vorwort der Autoren
Das Wiederaufnahmerecht hat in jüngster Zeit mit spektakulären Fällen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Auf heftige öffentliche Kritik ist die restriktive Praxis der Wiederaufnahmegerichte gestoßen. Mehrfach bedurfte es einer obergerichtlichen Korrektur. Bestätigt sehen wir uns dadurch in dem Anliegen, zu einer sachgerechten Anwendung des Wiederaufnahmerechts beizutragen. Der Sache gerecht wird eine Praxis, in der die Verfahrensbeteiligten mit den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets vertraut sind und allseits ein Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass auch rechtskräftige strafrechtliche Entscheidungen, weil von Menschen gemacht, fehleranfällig sind. Dem entspricht die Konzeption dieses Buches, an der auch in der Neuauflage festgehalten wird. Eine eingehende Systematisierung soll einen Überblick verschaffen, das rasche Auffinden rechtlicher Probleme ermöglichen und die in der Praxis, gerade auch in der Praxis der Strafverteidigung, einzuhaltenden Arbeitsschritte kenntlich machen. Ferner wird durchgängig die restriktive Justizpraxis kritisch überprüft.
Für die Neuauflage sind die erforderlichen Aktualisierungen mit einem Schwerpunkt bei der Rechtsprechung vorgenommen worden. Der erheblichen Zunahme an Literatur, insbesondere an kommentierender Strafprozessrechtsliteratur, haben wir Rechnung getragen, soweit das im Rahmen einer auf das Wesentliche konzentrierten Darstellung möglich und angebracht war.
Berlin, im November 2013 Klaus Marxen Frank Tiemann
Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Herausgeber
Vorwort der Autoren
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
A.Zur Praxis der Wiederaufnahme in Strafsachen und zugleich zur Konzeption des Buches
B.Einführung in das Recht der Wiederaufnahme in Strafsachen
Teil 1 Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags
A.Zulässigkeitsvoraussetzungen
I.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
1.Allgemeine Prozessvoraussetzungen
a)Antrag
b)Sonstige allgemeine Prozessvoraussetzungen
2.Statthaftigkeit
a)Rechtskräftige Urteile
aa)Vollrechtskräftige Sachurteile
bb)Prozessurteile, insbesondere Einstellungsurteile
cc)Teilrechtskräftige Urteile
b)Rechtskräftige Strafbefehle
c)Beschlüsse
3.Antragsberechtigung
4.Beschwer
5.Zuständigkeit des Gerichts
a)Örtliche Zuständigkeit
b)Sachliche Zuständigkeit
II.Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen
1.Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten
a)Zulässige Antragsziele
aa)Allgemein zulässige Antragsziele
(1)Freisprechung und vergleichbare Entscheidungen
(2)Strafmilderung
(3)Andere Maßregelentscheidung
bb)Speziell zulässiges Antragsziel in Fällen des § 359 Nr. 1 bis 4 und 6 StPO: Schuldspruchänderung
b)Form und Frist
c)Vorbringen eines Wiederaufnahmegrundes
aa)Allgemeine Anforderungen
(1)Geltendmachen eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
(a)Angabe eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes
(b)Schlüssiger Sachvortrag
(2)Anführen eines geeigneten Beweismittels
(a)Beweismittel
(b)Geeignetheit
bb)Die Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO
(1)Unechte oder verfälschte Urkunden, Nr. 1
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(b)Schlüssiger Sachvortrag
(c)Geeignete Beweismittel
(2)Falsche Aussagen oder Gutachten, Nr. 2
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(b)Schlüssiger Sachvortrag
(c)Geeignete Beweismittel
(3)Strafbare Amtspflichtverletzung, Nr. 3
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(b)Schlüssiger Sachvortrag
(c)Geeignete Beweismittel
(4)Aufhebung eines zivilgerichtlichen Urteils, Nr. 4
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(b)Schlüssiger Sachvortrag
(c)Geeignete Beweismittel
(5)Neue Tatsachen oder Beweismittel, Nr. 5
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(aa)Tatsachen oder Beweismittel
(bb)Neuheit von Tatsachen oder Beweismitteln
(aaa)Neuheit von Tatsachen
(bbb)Neuheit von Beweismitteln
(cc)Geeignetheit
(aaa)Erheblichkeit
(bbb)Hinreichende Erfolgsaussicht
(b)Schlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel
(aa)Tatsachen
(bb)Beweismittel
(cc)Neuheit
(dd)Geeignetheit
(aaa)Erheblichkeit
(bbb)Hinreichende Erfolgsaussicht
(6)Festgestellte Verletzung der Menschenrechtskonvention, Nr. 6
(a)Bedeutung des § 359 Nr. 6 StPO
(b)Gesetzliche Voraussetzungen
(c)Schlüssiger Sachvortrag
(d)Geeignete Beweismittel
(e)Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
d)Kein Ausschluss nach § 364 StPO
e)Kein Verbrauch des Vorbringens
2.Wiederaufnahmeantrag zuungunsten des Angeklagten
a)Zulässige Antragsziele
b)Form und Frist
c)Vorbringen eines Wiederaufnahmegrundes
aa)Allgemeine Anforderungen
bb)Die Wiederaufnahmegründe nach § 362 StPO
(1)§ 362 Nr. 1 bis 3 StPO
(2)Geständnis des Freigesprochenen, Nr. 4
(a)Gesetzliche Voraussetzungen
(b)Schlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel
d)Kein Ausschluss nach § 364 StPO
e)Kein Verbrauch des Vorbringens
B.Zulässigkeitsverfahren
C.Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts
D.Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen
Teil 2 Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags
A.Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes
B.Begründetheitsverfahren
I.Erforderlichkeit der Beweisaufnahme
II.Anordnung der Beweisaufnahme
III.Durchführung der Beweisaufnahme
IV.Schlussanhörung
C.Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts
I.Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags
II. Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens und Entscheidung über die Erneuerung der Hauptverhandlung
1.Wirkungen der Wiederaufnahmeanordnung
2.Erneuerung der Hauptverhandlung und weiteres Verfahren
a)Das für die neue Hauptverhandlung zuständige Gericht
b)Verfahren in der neuen Hauptverhandlung
c)Entscheidungsmöglichkeiten des neu erkennenden Gerichts
3.Entscheidung ohne neue Hauptverhandlung, § 371 Abs. 2 StPO
D.Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen
Teil 3 Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags zugunsten des Verurteilten
A.Weitere Aufklärung des Sachverhalts
B.Antrag auf Bestellung eines Verteidigers
I.Antrag auf Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren, § 364a StPO
1.Voraussetzungen der Verteidigerbestellung
a)Fehlende Verteidigung
b)Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage
c)Keine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Wiederaufnahmeantrags
d)Antragstellung
2.Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf
II. Antrag auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens, § 364b StPO
1.Voraussetzungen der Verteidigerbestellung
a)Fehlende Verteidigung
b)Erfolgsaussicht des Wiederaufnahmeantrags
c)Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage
d)Mittellosigkeit des Verurteilten
e)Antragstellung
2.Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf
Teil 4 Vollstreckungsaufschub oder -unterbrechung
Teil 5 Besonderheiten der Wiederaufnahme zugunsten eines Verstorbenen
Teil 6 Besonderheiten der Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
A.Bedeutung des § 79 Abs. 1 BVerfGG
B.Zulässige Antragsziele
C.Gesetzliche Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 BVerfGG
D.Schlüssiger Sachvortrag
E.Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag
Teil 7 Besonderheiten der Wiederaufnahme in Bußgeldsachen
A.Anfechtbare Bußgeldentscheidungen
B.Antragsberechtigung
C.Zuständigkeit des Gerichts
D.Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
E.Wiederaufnahme zuungunsten des Betroffenen
F.Wiederaufnahmeverfahren, Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag und weiteres Verfahren
Teil 8 Entschädigung des Verurteilten nach erfolgreicher Wiederaufnahme
A.Der Entschädigungsanspruch
I.Voraussetzungen einer Entschädigung dem Grunde nach
II.Umfang des Entschädigungsanspruchs
B.Das Entschädigungsverfahren
I.Grundverfahren
II.Betragsverfahren
Teil 9 Muster von Verteidigerschriftsätzen
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Gesetzesstellen
1.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
2.Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
3.Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
4.Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
5.Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
6.Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
7.Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
8.Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
9.Grundgesetz (GG)
10.Jugendgerichtsgesetz (JGG)
11.Menschenrechtskonvention (MRK)
12.Rechtspflegergesetz (RPflG)
13.Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
14.Strafgesetzbuch (StGB)
15.Strafprozessordnung (StPO)
16.Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
17.Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
18.Zivilprozessordnung (ZPO)
19.Zuständigkeitsergänzungsgesetz (ZEG)
Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a.A. | anderer Ansicht |
a.a.O. | am angegebenen Ort |
abl. Anm. | ablehnende Anmerkung |
Abs. | Absatz |
Abschn. | Abschnitt |
a.E. | am Ende |
a.F. | alte Fassung |
AG | Amtsgericht |
AK | Alternativkommentar |
allg. | allgemein |
Alsb. E 1 | Die strafprozessualen Entscheidungen der Oberlandesgerichte, herausgegeben von Alsberg und Friedrich (1927), 1. Band |
Alt. | Alternative |
Anm. | Anmerkung |
AnwBl. | Anwaltsblatt |
AnwK | Anwaltkommentar |
AöR | Archiv des öffentlichen Rechts |
Art. | Artikel |
AT | Allgemeiner Teil |
Aufl. | Auflage |
Az. | Aktenzeichen |
BayObLG | Bayerisches Oberstes Landesgericht |
BayObLGSt | Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Strafsachen |
BayVerfGH | Bayerischer Verfassungsgerichtshof |
BB | Betriebsberater |
Bd. | Band |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl. | Bundesgesetzblatt |
BGH | Bundesgerichtshof |
BGHSt | Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen |
BT-Drucks. | Bundestags-Drucksache |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE | Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts |
BVerfGG | Bundesverfassungsgerichtsgesetz |
BZRG | Bundeszentralregistergesetz |
bzw. | beziehungsweise |
DAR | Deutsches Autorecht |
ders. | derselbe |
DRiZ | Deutsche Richterzeitung |
DRZ | Deutsche Rechtszeitschrift |
EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
Einl. | Einleitung |
EuGRZ | Europäische Grundrechte-Zeitschrift |
f. | folgende(r) |
ff. | folgende |
Fn. | Fußnote(n) |
FS | Festschrift |
GA | Goltdammerʼs Archiv für Strafrecht |
GG | Grundgesetz |
GKG | Gerichtskostengesetz |
GS | Der Gerichtssaal |
GVG | Gerichtsverfassungsgesetz |
GWB | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen |
HK | Heidelberger Kommentar |
h.M. | herrschende Meinung |
HRRS | Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht (Online-Zeitschrift) |
hrsg. v. | herausgegeben von |
insb. | insbesondere |
i.V.m. | in Verbindung mit |
JA | Juristische Arbeitsblätter |
JGG | Jugendgerichtsgesetz |
JMBl. NW | Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen |
JR | Juristische Rundschau |
Jura | Juristische Ausbildung |
JuS | Juristische Schulung |
Justiz | Die Justiz, Amtsblatt des Justizministeriums Baden-Württemberg |
JZ | Juristenzeitung |
KG | Kammergericht |
KK | Karlsruher Kommentar |
KK-OWiG | Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten |
KMR | Kleinknecht/Müller/Reitberger |
krit. | kritisch |
LG | Landgericht |
LK | Leipziger Kommentar |
LR | Löwe-Rosenberg |
Ls. | Leitsatz |
m. abl. Anm. | mit ablehnender Anmerkung |
m. Anm. | mit Anmerkung |
MDR | Monatsschrift für Deutsches Recht |
M.-G. | Meyer-Goßner, Lutz |
MRK | Menschenrechtskonvention |
m.w.N. | mit weiteren Nachweisen |
m. zust. Anm. | mit zustimmender Anmerkung |
Nds. Rpfl. | Niedersächsische Rechtspflege |
NJW | Neue Juristische Wochenschrift |
Nr. | Nummer(n) |
NStE | Neue Entscheidungssammlung für Strafrecht |
NStZ | Neue Zeitschrift für Strafrecht |
NStZ-RR | NStZ-Rechtsprechungs-Report |
OLG | Oberlandesgericht |
OLGSt | Entscheidungen der Oberlandesgerichte zum Straf- und Strafverfahrensrecht |
OWiG | Gesetz über Ordnungswidrigkeiten |
RGSt | Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen |
RiStBV | Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren |
Rn. | Randnummer(n) |
Rpfleger | Rechtspfleger |
RPflG | Rechtspflegergesetz |
RRH | Rebmann, Kurt/Roth, Werner/Herrmann, Siegfried |
RVG | Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte |
S. | Seite(n) |
s. | siehe |
SchlHA | Schleswig-Holsteinische Anzeigen |
SK | Systematischer Kommentar |
sog. | sogenannt(e/er/es) |
StGB | Strafgesetzbuch |
StPO | Strafprozessordnung |
StraFo | Strafverteidiger-Forum |
StrEG | Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen |
StrRehaG | Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz |
StV | Strafverteidiger |
StVollstrO | Strafvollstreckungsordnung |
u. | und |
v. | von/vom |
vgl. | vergleiche |
Voraufl. | Vorauflage |
VRS | Verkehrsrechts-Sammlung |
wistra | Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht |
WuW/E | Wirtschaft und Wettbewerb/Entscheidungssammlung zum Kartellrecht |
z.B. | zum Beispiel |
ZIS | Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (Online-Zeitschrift) |
ZPO | Zivilprozessordnung |
ZRP | Zeitschrift für Rechtspolitik |
ZStW | Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft |
zust. Anm. | zustimmende Anmerkung |