Buch lesen: «Die Wiederaufnahme in Strafsachen»

Schriftart:

Die Wiederaufnahme in Strafsachen

von

Dr. Klaus Marxen

Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin

Richter am Kammergericht Berlin i. R.

und

Dr. Frank Tiemann

Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam

Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin

3., neu bearbeitete Auflage


eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH

www.cfmueller.de

Die Wiederaufnahme in Strafsachen › Herausgeber


Praxis der Strafverteidigung
Begründet von
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)
Herausgegeben von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin
Schriftleitung

Anmerkungen

[1]

RAK OLG-Bezirk München

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

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ISBN 978-3-8114-5465-1

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Telefon: +49 6221/489-555

Telefax: +49 6221/489-410

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Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg

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Vorwort der Herausgeber

Anliegen des Wiederaufnahmerechts ist es, einen angemessenen Ausgleich zwischen materieller Gerechtigkeit einerseits und Rechtssicherheit andererseits herbeizuführen. Die in den §§ 359 ff. StPO verwirklichte, gesetzgeberische Konzeption misst dabei Aspekten der Rechtssicherheit tendenziell höheres Gewicht bei, indem einer Korrektur rechtskräftiger Fehlurteile enge Grenzen gesetzt werden. Hinzu kommt eine äußerst restriktive Auslegung der einschlägigen Vorschriften durch die Rechtsprechung. Beides stieß in jüngerer Vergangenheit aus Anlass spektakulärer, medienwirksamer Fälle – wie etwa dem von Gustl Mollath – auch jenseits der Fachöffentlichkeit vermehrt auf Kritik. Gleichwohl ist ein Tätigwerden des Gesetzgebers derzeit ebenso wenig in Sicht wie eine wachsende Bereitschaft der Rechtsprechung, eigene Fehler trotz bereits eingetretener Rechtskraft zu korrigieren. Nach wie vor befindet sich daher der Verurteilte, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu seinen Gunsten anstrebt, in einer ungünstigen Ausgangslage. Sein Verteidiger wird deshalb sein gesamtes anwaltliches Können in die Waagschale werfen müssen, um die Beachtung der rechtsstaatlichen Garantien zu gewährleisten, die der Beschuldigte auch in diesem Verfahrensabschnitt beanspruchen kann. Bei der Mehrzahl der Verteidiger gehört das Wiederaufnahmerecht indes nicht zum täglich Brot. Hinzu kommt die erhebliche Komplexität der Materie. Ohne sachkundige Anleitung wird eine erfolgversprechende anwaltliche Vertretung des Verurteilten daher in der Regel nicht gelingen. Dem trägt das vorliegende Werk Rechnung. In bewährter Manier bieten die Autoren Marxen und Tiemann dem Leser eine systematische, problemorientiere Darstellung des gesamten Wiederaufnahmerechts und erteilen überdies wertvolle Praxishinweise, wobei sie auf ihre langjährige richterliche Erfahrung zurückgreifen können. Dabei beschränken sie sich nicht etwa auf eine bloße Wiedergabe des wiederaufnahmerechtlichen Status quo, sondern hinterfragen diesen kritisch, um auf diese Weise zu einer – zweifelsohne wünschenswerten – Veränderung der diesbezüglichen Rechtsanwendungspraxis beizutragen.

Acht Jahre nach Erscheinen der zweiten Auflage war eine Neuauflage dringend geboten, um die zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen, die in den letzten Jahren im Bereich des Wiederaufnahmerechts ergangen sind, angemessen berücksichtigen zu können. Auch neuere, einschlägige Publikationen wurden von den Autoren selbstverständlich ausgewertet. Am Ende des Buches finden sich – ebenso wie in anderen Bänden der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ – Muster von Verteidigerschriftsätzen, welche nicht nur weniger erfahrenen Mitgliedern der Zunft die Arbeit erleichtern sollen.

Im November 2013

Passau Werner Beulke

Berlin Alexander Ignor

Vorwort der Autoren

Das Wiederaufnahmerecht hat in jüngster Zeit mit spektakulären Fällen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Auf heftige öffentliche Kritik ist die restriktive Praxis der Wiederaufnahmegerichte gestoßen. Mehrfach bedurfte es einer obergerichtlichen Korrektur. Bestätigt sehen wir uns dadurch in dem Anliegen, zu einer sachgerechten Anwendung des Wiederaufnahmerechts beizutragen. Der Sache gerecht wird eine Praxis, in der die Verfahrensbeteiligten mit den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets vertraut sind und allseits ein Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass auch rechtskräftige strafrechtliche Entscheidungen, weil von Menschen gemacht, fehleranfällig sind. Dem entspricht die Konzeption dieses Buches, an der auch in der Neuauflage festgehalten wird. Eine eingehende Systematisierung soll einen Überblick verschaffen, das rasche Auffinden rechtlicher Probleme ermöglichen und die in der Praxis, gerade auch in der Praxis der Strafverteidigung, einzuhaltenden Arbeitsschritte kenntlich machen. Ferner wird durchgängig die restriktive Justizpraxis kritisch überprüft.

Für die Neuauflage sind die erforderlichen Aktualisierungen mit einem Schwerpunkt bei der Rechtsprechung vorgenommen worden. Der erheblichen Zunahme an Literatur, insbesondere an kommentierender Strafprozessrechtsliteratur, haben wir Rechnung getragen, soweit das im Rahmen einer auf das Wesentliche konzentrierten Darstellung möglich und angebracht war.

Berlin, im November 2013 Klaus Marxen Frank Tiemann

Inhaltsverzeichnis

Vorwort der Herausgeber

Vorwort der Autoren

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A.Zur Praxis der Wiederaufnahme in Strafsachen und zugleich zur Konzeption des Buches

B.Einführung in das Recht der Wiederaufnahme in Strafsachen

Teil 1 Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags

A.Zulässigkeitsvoraussetzungen

I.Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

1.Allgemeine Prozessvoraussetzungen

a)Antrag

b)Sonstige allgemeine Prozessvoraussetzungen

2.Statthaftigkeit

a)Rechtskräftige Urteile

aa)Vollrechtskräftige Sachurteile

bb)Prozessurteile, insbesondere Einstellungsurteile

cc)Teilrechtskräftige Urteile

b)Rechtskräftige Strafbefehle

c)Beschlüsse

3.Antragsberechtigung

4.Beschwer

5.Zuständigkeit des Gerichts

a)Örtliche Zuständigkeit

b)Sachliche Zuständigkeit

II.Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen

1.Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten

a)Zulässige Antragsziele

aa)Allgemein zulässige Antragsziele

(1)Freisprechung und vergleichbare Entscheidungen

(2)Strafmilderung

(3)Andere Maßregelentscheidung

bb)Speziell zulässiges Antragsziel in Fällen des § 359 Nr. 1 bis 4 und 6 StPO: Schuldspruchänderung

b)Form und Frist

c)Vorbringen eines Wiederaufnahmegrundes

aa)Allgemeine Anforderungen

(1)Geltendmachen eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes

(a)Angabe eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes

(b)Schlüssiger Sachvortrag

(2)Anführen eines geeigneten Beweismittels

(a)Beweismittel

(b)Geeignetheit

bb)Die Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO

(1)Unechte oder verfälschte Urkunden, Nr. 1

(a)Gesetzliche Voraussetzungen

(b)Schlüssiger Sachvortrag

(c)Geeignete Beweismittel

(2)Falsche Aussagen oder Gutachten, Nr. 2

(a)Gesetzliche Voraussetzungen

(b)Schlüssiger Sachvortrag

(c)Geeignete Beweismittel

(3)Strafbare Amtspflichtverletzung, Nr. 3

(a)Gesetzliche Voraussetzungen

(b)Schlüssiger Sachvortrag

(c)Geeignete Beweismittel

(4)Aufhebung eines zivilgerichtlichen Urteils, Nr. 4

(a)Gesetzliche Voraussetzungen

(b)Schlüssiger Sachvortrag

(c)Geeignete Beweismittel

(5)Neue Tatsachen oder Beweismittel, Nr. 5

(a)Gesetzliche Voraussetzungen

(aa)Tatsachen oder Beweismittel

(bb)Neuheit von Tatsachen oder Beweismitteln

(aaa)Neuheit von Tatsachen

(bbb)Neuheit von Beweismitteln

(cc)Geeignetheit

(aaa)Erheblichkeit

(bbb)Hinreichende Erfolgsaussicht

(b)Schlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel

(aa)Tatsachen

(bb)Beweismittel

(cc)Neuheit

(dd)Geeignetheit

(aaa)Erheblichkeit

(bbb)Hinreichende Erfolgsaussicht

(6)Festgestellte Verletzung der Menschenrechtskonvention, Nr. 6

(a)Bedeutung des § 359 Nr. 6 StPO

(b)Gesetzliche Voraussetzungen

(c)Schlüssiger Sachvortrag

(d)Geeignete Beweismittel

(e)Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag

d)Kein Ausschluss nach § 364 StPO

e)Kein Verbrauch des Vorbringens

2.Wiederaufnahmeantrag zuungunsten des Angeklagten

a)Zulässige Antragsziele

b)Form und Frist

c)Vorbringen eines Wiederaufnahmegrundes

aa)Allgemeine Anforderungen

bb)Die Wiederaufnahmegründe nach § 362 StPO

(1)§ 362 Nr. 1 bis 3 StPO

(2)Geständnis des Freigesprochenen, Nr. 4

(a)Gesetzliche Voraussetzungen

(b)Schlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel

d)Kein Ausschluss nach § 364 StPO

e)Kein Verbrauch des Vorbringens

B.Zulässigkeitsverfahren

C.Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts

D.Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen

Teil 2 Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags

A.Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes

B.Begründetheitsverfahren

I.Erforderlichkeit der Beweisaufnahme

II.Anordnung der Beweisaufnahme

III.Durchführung der Beweisaufnahme

IV.Schlussanhörung

C.Entscheidungsmöglichkeiten des Wiederaufnahmegerichts

I.Verwerfung des Wiederaufnahmeantrags

II. Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens und Entscheidung über die Erneuerung der Hauptverhandlung

1.Wirkungen der Wiederaufnahmeanordnung

2.Erneuerung der Hauptverhandlung und weiteres Verfahren

a)Das für die neue Hauptverhandlung zuständige Gericht

b)Verfahren in der neuen Hauptverhandlung

c)Entscheidungsmöglichkeiten des neu erkennenden Gerichts

3.Entscheidung ohne neue Hauptverhandlung, § 371 Abs. 2 StPO

D.Rechtsbehelf und weitere Entscheidungen

Teil 3 Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags zugunsten des Verurteilten

A.Weitere Aufklärung des Sachverhalts

B.Antrag auf Bestellung eines Verteidigers

I.Antrag auf Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren, § 364a StPO

1.Voraussetzungen der Verteidigerbestellung

a)Fehlende Verteidigung

b)Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

c)Keine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Wiederaufnahmeantrags

d)Antragstellung

2.Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf

II. Antrag auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens, § 364b StPO

1.Voraussetzungen der Verteidigerbestellung

a)Fehlende Verteidigung

b)Erfolgsaussicht des Wiederaufnahmeantrags

c)Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

d)Mittellosigkeit des Verurteilten

e)Antragstellung

2.Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf

Teil 4 Vollstreckungsaufschub oder -unterbrechung

Teil 5 Besonderheiten der Wiederaufnahme zugunsten eines Verstorbenen

Teil 6 Besonderheiten der Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

A.Bedeutung des § 79 Abs. 1 BVerfGG

B.Zulässige Antragsziele

C.Gesetzliche Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 BVerfGG

D.Schlüssiger Sachvortrag

E.Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag

Teil 7 Besonderheiten der Wiederaufnahme in Bußgeldsachen

A.Anfechtbare Bußgeldentscheidungen

B.Antragsberechtigung

C.Zuständigkeit des Gerichts

D.Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

E.Wiederaufnahme zuungunsten des Betroffenen

F.Wiederaufnahmeverfahren, Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag und weiteres Verfahren

Teil 8 Entschädigung des Verurteilten nach erfolgreicher Wiederaufnahme

A.Der Entschädigungsanspruch

I.Voraussetzungen einer Entschädigung dem Grunde nach

II.Umfang des Entschädigungsanspruchs

B.Das Entschädigungsverfahren

I.Grundverfahren

II.Betragsverfahren

Teil 9 Muster von Verteidigerschriftsätzen

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetzesstellen

1.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

2.Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

3.Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

4.Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

5.Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

6.Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

7.Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

8.Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

9.Grundgesetz (GG)

10.Jugendgerichtsgesetz (JGG)

11.Menschenrechtskonvention (MRK)

12.Rechtspflegergesetz (RPflG)

13.Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)

14.Strafgesetzbuch (StGB)

15.Strafprozessordnung (StPO)

16.Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)

17.Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

18.Zivilprozessordnung (ZPO)

19.Zuständigkeitsergänzungsgesetz (ZEG)

Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis


a.A. anderer Ansicht
a.a.O. am angegebenen Ort
abl. Anm. ablehnende Anmerkung
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
a.E. am Ende
a.F. alte Fassung
AG Amtsgericht
AK Alternativkommentar
allg. allgemein
Alsb. E 1 Die strafprozessualen Entscheidungen der Oberlandesgerichte, herausgegeben von Alsberg und Friedrich (1927), 1. Band
Alt. Alternative
Anm. Anmerkung
AnwBl. Anwaltsblatt
AnwK Anwaltkommentar
AöR Archiv des öffentlichen Rechts
Art. Artikel
AT Allgemeiner Teil
Aufl. Auflage
Az. Aktenzeichen
BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht
BayObLGSt Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Strafsachen
BayVerfGH Bayerischer Verfassungsgerichtshof
BB Betriebsberater
Bd. Band
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
BGHSt Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
BT-Drucks. Bundestags-Drucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BZRG Bundeszentralregistergesetz
bzw. beziehungsweise
DAR Deutsches Autorecht
ders. derselbe
DRiZ Deutsche Richterzeitung
DRZ Deutsche Rechtszeitschrift
EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Einl. Einleitung
EuGRZ Europäische Grundrechte-Zeitschrift
f. folgende(r)
ff. folgende
Fn. Fußnote(n)
FS Festschrift
GA Goltdammerʼs Archiv für Strafrecht
GG Grundgesetz
GKG Gerichtskostengesetz
GS Der Gerichtssaal
GVG Gerichtsverfassungsgesetz
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
HK Heidelberger Kommentar
h.M. herrschende Meinung
HRRS Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht (Online-Zeitschrift)
hrsg. v. herausgegeben von
insb. insbesondere
i.V.m. in Verbindung mit
JA Juristische Arbeitsblätter
JGG Jugendgerichtsgesetz
JMBl. NW Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
JR Juristische Rundschau
Jura Juristische Ausbildung
JuS Juristische Schulung
Justiz Die Justiz, Amtsblatt des Justizministeriums Baden-Württemberg
JZ Juristenzeitung
KG Kammergericht
KK Karlsruher Kommentar
KK-OWiG Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
KMR Kleinknecht/Müller/Reitberger
krit. kritisch
LG Landgericht
LK Leipziger Kommentar
LR Löwe-Rosenberg
Ls. Leitsatz
m. abl. Anm. mit ablehnender Anmerkung
m. Anm. mit Anmerkung
MDR Monatsschrift für Deutsches Recht
M.-G. Meyer-Goßner, Lutz
MRK Menschenrechtskonvention
m.w.N. mit weiteren Nachweisen
m. zust. Anm. mit zustimmender Anmerkung
Nds. Rpfl. Niedersächsische Rechtspflege
NJW Neue Juristische Wochenschrift
Nr. Nummer(n)
NStE Neue Entscheidungssammlung für Strafrecht
NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht
NStZ-RR NStZ-Rechtsprechungs-Report
OLG Oberlandesgericht
OLGSt Entscheidungen der Oberlandesgerichte zum Straf- und Strafverfahrensrecht
OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
RGSt Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen
RiStBV Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
Rn. Randnummer(n)
Rpfleger Rechtspfleger
RPflG Rechtspflegergesetz
RRH Rebmann, Kurt/Roth, Werner/Herrmann, Siegfried
RVG Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
S. Seite(n)
s. siehe
SchlHA Schleswig-Holsteinische Anzeigen
SK Systematischer Kommentar
sog. sogenannt(e/er/es)
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozessordnung
StraFo Strafverteidiger-Forum
StrEG Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
StV Strafverteidiger
StVollstrO Strafvollstreckungsordnung
u. und
v. von/vom
vgl. vergleiche
Voraufl. Vorauflage
VRS Verkehrsrechts-Sammlung
wistra Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
WuW/E Wirtschaft und Wettbewerb/Entscheidungssammlung zum Kartellrecht
z.B. zum Beispiel
ZIS Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (Online-Zeitschrift)
ZPO Zivilprozessordnung
ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik
ZStW Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
zust. Anm. zustimmende Anmerkung

Genres und Tags

Altersbeschränkung:
0+
Umfang:
550 S. 1 Illustration
ISBN:
9783811454651
Verleger:
Rechteinhaber:
Bookwire
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