Unterrichten an Berufsfachschulen

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Die Lernorte

Der enge Bezug der beruflichen Grundbildung zur Arbeitswelt zeigt sich durch die drei Lernorte (wobei es neben der hier skizzierten «trialen Berufsbildung» zahlreiche weitere Varianten gibt, z.B. schulisch organisierte Grundbildungen oder Grundbildungen in öffentlichen Lehrwerkstätten; vgl. Wettstein/Gonon/Schmid i.V. [2014]).

•Betrieb: Die klassische berufliche Grundbildung (Lehre) findet in einem Betrieb statt, wo den Lernenden die berufspraktischen Fähigkeiten vermittelt werden. Kleinere Betriebe können sich auch zu einem Lehrbetriebsverbund zusammenschliessen. Solche Verbünde eignen sich für Unternehmungen, die nur über beschränkte personelle Kapazitäten verfügen oder aufgrund ihrer Spezialisierung nur einen Teil der Ausbildung anbieten können.

•Berufsfachschule: Sie vermittelt die schulische Bildung. Diese besteht aus beruflichem und allgemeinbildendem Unterricht. Es gibt mehrere Formen, den Verlauf der beruflichen Grundbildung zu organisieren: klassische Organisationsform mit ein bis zwei Tagen Schule und drei bis vier Tagen Betriebsphase über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung, degressives Schulmodell (zu Beginn mehr Schultage, im Verlauf nimmt der Schulanteil sukzessive ab), Basislehrjahre usw. Zu den Berufsfachschulen zählen auch schulische Vollzeitangebote (Lehrwerkstätten, Handelsmittelschulen usw.).

•Überbetriebliche Kurse: Sie dienen – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten. Die überbetrieblichen Kurse finden häufig in brancheneigenen Lernzentren statt.

Die Berufsmaturität im System der Berufsbildung
Vorteile der Berufsmaturität aus der Sicht der Berufsbildung

•Bildungsangebot: Mit der Einführung der Berufsmatura ab 1993 (➔ Zur Geschichte der Berufsmaturität) hat die Berufsbildung ihr Angebot inhaltlich umfassend und auf hohem Niveau vervollständigt. Mit dem prüfungsfreien Zutritt zur Hochschulbildung ist die allgemeine Anerkennung der beruflichen Grundbildung gestiegen.

•Praxis und anspruchsvolle Bildung: Mit der Berufsmaturität wird eine ­anspruchsvolle Bildung auf Stufe der beruflichen Grundbildung angeboten, ohne dass der wertvolle Aspekt der Ausbildung in der Praxis verloren geht.

•Brachliegende Potenziale: Die Berufsmaturität kann während der beruf­lichen Grundbildung, aber auch später erworben werden. Mit der Berufsmaturität haben auch «Spätzünder/innen» die Möglichkeit, diese Chance wahrzunehmen.

•Weiterbildung: Je höher das Bildungsniveau, desto höher die Teilnahme an Weiterbildung. Berufsmaturität und Fachhochschule fördern grundsätzlich die Bereitschaft zur Weiterbildung.

•Berufsbildung als Tätigkeitsgebiet: Die Berufsmaturität trägt dazu bei, die Berufsbildung selbst als Tätigkeitsgebiet attraktiv zu machen.

•Verschiedene Organisationsformen: Der Berufsmaturitätsunterricht kann während der beruflichen Grundbildung besucht werden (BM 1) – oder auch nach deren Abschluss (BM 2), dann entweder berufsbegleitend oder im Vollzeitunterricht.

•Eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung: Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, die keinen anerkannten Bildungsgang absolviert haben, können sich autodidaktisch vorbereiten und die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung ablegen.

Warum wählen Jugendliche eine Berufslehre mit ­Berufsmaturität?

Junge Menschen wählen aus ganz unterschiedlichen Gründen den anspruchsvollen Ausbildungsweg einer Berufslehre mit gleichzeitiger oder anschlies­sender Berufsmaturität:

•Fachhochschulstudium: Das Berufsmaturitätszeugnis in Kombination mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine Fachhochschule. Die berufliche Grundbildung stellt dadurch – derzeit v.a. noch für junge Männer – eine praxisorientierte Alternative zum Gymnasium dar.

•Berufschancen und materielle Vorteile: Mit der Berufsmaturität steigen die Chancen im Berufsleben generell, und es werden anspruchsvolle, interessante berufliche Tätigkeiten in höheren Positionen erreichbar. Damit sind auch materielle Vorteile verbunden.

•Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschulen: Wer eine Berufsmaturität absolviert hat, kann anschliessend eine Ergänzungsprüfung («Passerelle») ablegen, bei der die lokale Landessprache, die zweite Landessprache oder Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik) sowie Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geografie) geprüft werden. Die Passerelle-Prüfung öffnet den Zugang zu sämtlichen schweizerischen Universitäten inkl. ETH und zu allen Studienrichtungen.8 Zugang zu ausländischen Hochschulen verschafft sie nur dort, wo diese freiwillig das Zeugnis zur bestandenen Ergänzungsprüfung anerkennen.

Mit einem BM-Abschluss kann übrigens in vielen Kantonen auch die gymnasiale Matura in einem verkürzten Ausbildungsgang erworben ­werden.

•Andere Hochschulstudiengänge: Neben den Studiengängen an Fachhochschulen, die auf der beruflichen Grundbildung aufbauen, sind unter gewissen Bedingungen auch andere Studienrichtungen erreichbar.

Zusammen mit einer Ergänzungsprüfung (Äquivalenznachweis zur Fach­maturität für das Berufsfeld Pädagogik) berechtigt der Berufsmaturitätsausweis auch zum Studium an einer pädagogischen Hochschule.

Fazit

Die Berufsmaturität (BM) ist ein moderner und eigenständiger Bildungsabschluss, der die Vorteile einer praxisorientierten Ausbildung der beruflichen Grundbildung mit einer breiten Allgemeinbildung kombiniert. Die BM fördert wichtige Kompetenzen wie Selbst-, Sozial- und Methodenkom­petenz. Die BM hat aber nicht nur einen eigenständigen Bildungswert, sie gewährleistet auch den Zugang zu den Fachhochschulen und öffnet über eine Ergänzungsprüfung sogar den Weg an die Universitäten oder an die ETH.

Damit die Lernenden die anspruchsvollen Ziele der Berufsmaturität erreichen können, müssen BM-Lehrpersonen jederzeit imstande sein, zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu unterscheiden, zwischen Gründlichkeit und Vollständigkeit abzuwägen. Nur dank wohlüberlegter didaktischer Reduktion kann es gelingen, den verlangten Stoff in einer derart begrenzten Unterrichtszeit erfolgreich zu vermitteln und fruchtbare Lernsituationen zu gestalten.

Literatur

Bauder, Tibor/Osterwalder, Fritz (Hrsg.) (2008): 75 Jahre eidgenössisches Berufsbildungsgesetz. Politische, pädagogische, ökonomische Perspektiven. Bern: hep.

Lehner, Martin (2013): Viel Stoff – wenig Zeit. Wege aus der Vollständigkeitsfalle (4. Auflage). Bern: Haupt.

Maurer, Markus/Gonon, Philipp (2013): Herausforderungen für die Berufsbildung in der Schweiz. Bestandesaufnahme und Perspektiven. Bern: hep.

Wettstein, Emil/Gonon, Philipp (2009): Berufsbildung in der Schweiz. Bern: hep.Eine Neubearbeitung dieses Buches mit Evi Schmid als Ko-Autorin erscheint im Herbst 2014 bei hep.

Links

www.berufsbildung.ch: Web-Portal zur Berufsbildung. Dort findet sich auch ein Merkblatt zur Berufsmaturität.

www.lex.dbk.ch: Lexikon der Berufsbildung, publiziert von der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz.

www.sbfi.admin.ch ➔ Themen ➔ Berufsbildung ➔ Dokumente ➔ Berufsbildung in der Schweiz 2013 – Fakten und Zahlen.

Elisabeth Zillig9
Zur Geschichte der Berufsmaturität


Vorläufer: Die Berufsmittelschulen 1970–1990

Ende der 1960er-Jahre entstanden im gewerblich-industriellen Bereich die ersten Berufsmittelschulen. Sie hatten das Ziel, Lernenden einer dualen Berufslehre eine erweiterte Allgemeinbildung zu vermitteln.

Die erste Berufsmittelschule wurde 1968 in Aarau gegründet und der dortigen Gewerbeschule angegliedert. 1970 erliess das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, danach Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT, und heute Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI) die «Wegleitung für die Errichtung und die Organisation von Berufsmittelschulen und deren Subventionierung durch den Bund». Im selben Jahr entstand eine Berufsmittelschule in Lausanne. 1972 und 1973 folgten Gründungen in Bern und Zürich.

Mit diesen Angeboten sollte die Attraktivität der Berufslehre gesteigert und der Zustrom zu den Gymnasien vermindert werden. Bei einer Quote von kaum mehr als drei Prozent war allerdings der Anteil der Lernenden, die eine Berufsmittelschule besuchten, bis zum Jahre 1991 gering.

Obwohl ab 1983 eine eidgenössische Verordnung über «die Organisation, Zulassungsbedingungen, die Promotion und die Abschlussprüfung der Berufsmittelschule» existierte, waren die Inhalte und Niveaus der Angebote von Schule zu Schule sehr unterschiedlich. So variierten die Lektionenzahlen zwischen 600 und 1100. Eine generelle Übertrittsberechtigung in die höheren Berufs- und Fachschulen gab es nicht. Die Verordnung sah je einen Fächerkanon für gewerblich-industrielle und für kaufmännische Berufs­mittelschulen vor.

Von der Berufsmittelschule zur Berufsmaturitätsschule 1990–1998

Nicht zuletzt aufgrund der OECD-Expertise «Bildungspolitik in der Schweiz» aus dem Jahre 1990 begann man auch in der Schweiz, die internationale Kompatibilität unseres Bildungswesens zu hinterfragen. So wurde von Ingenieurschulen die Forderung erhoben, die höheren technischen Lehranstalten (HTL) zu Fachhochschulen aufzuwerten. Gleichzeitig wurde die Anhebung des Niveaus der Berufsmittelschulen und damit verbunden die generelle Zutrittsberechtigung zu den Ingenieurschulen (HTL) und den höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) verlangt. Diese Entwicklung wurde vom BIGA und von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterstützt.

 

Im Jahre 1993 wurde die Berufsmittelschulverordnung revidiert, dabei wurde auch der Begriff Berufsmaturität offizialisiert. Artikel 14a dieser Verordnung besagte:

Mit Zustimmung des Bundesamtes können Berufsmittelschulen auf eine Berufsmaturität vorbereiten. Diese besteht aus der abgeschlossenen Berufslehre und der erweiterten Allgemeinbildung im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen. Sie bescheinigt, dass der Inhaber fähig ist, die Ausbildung an einer höheren Fachschule fortzusetzen.

Es wurden vier Berufsmaturitäten unterschieden:

•die technische,

•die kaufmännische,

•die gestalterische,

•die gewerbliche.

Erst drei Jahre nach Inkraftsetzung dieser Verordnung wurde 1995 das erste Fachhochschulgesetz erlassen. In dieses Regelwerk wurde für Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität die prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium auf Bachelorstufe als Grundsatz aufgenommen. Prüfungsfrei zugelassen wurden auch Absolventinnen und Absolventen einer gymnasialen Maturität mit mindestens einjähriger, berufsqualifizierender Arbeitswelterfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf.

Die Berufsmittelschulverordnung (BMV) aus dem Jahre 1993 liess weiterhin unterschiedliche Ausformungen der Berufsmaturität zu. Das vermochte auf die Dauer nicht zu befriedigen; so wurde vermehrt geltend gemacht, dass der prüfungsfreie Zugang zu den mittlerweile neu geschaffenen Fachhochschulen ein einheitliches Niveau erfordere. 1998 wurde die Berufsmittelschulverordnung durch die Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) abgelöst. Diese legte Mindestanforderungen fest – u.a. zur Ausbildungsdauer, zu Lektionenzahlen und den Anforderungen an die BM-Lehrpersonen. Die Aufgaben der im Jahre 1994 eingesetzten Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) wurden genauer umschrieben.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Berufsmaturität und die Anpassungen an die neue Berufsbildungsgesetzgebung 1998–2006

Die Berufsmaturitätsverordnung von 1998 sah für alle Richtungen und sämtliche Fächer Rahmenlehrpläne vor. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Dozierenden der Fachhochschulen und der Berufsmaturitätsschulen sowie Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern erarbeitet. Im Jahre 2001 wurden die Rahmenlehrpläne für die technische, gestalterische und gewerbliche Richtung in Kraft gesetzt. Später folgten diejenigen für die kaufmännische und die naturwissenschaftliche Richtung. Im Jahre 2005 wurde als letzter der Rahmenlehrplan für die gesundheitliche und soziale Richtung erlassen.

Ausgangspunkt für die neuen Rahmenlehrpläne der technischen, gestalterischen und gewerblichen Richtung waren die entsprechenden Lehrpläne aus den 1990er-Jahren. Die kaufmännische Berufsmittelschule hatte seit 1994 ein eigenes Konzept.

Mit den Rahmenlehrplänen sollten ein möglichst grosser tronc commun geschaffen und ein Maximum an Gemeinsamkeiten festgelegt werden. Es sollten auch Anschlussmöglichkeiten für diejenigen Berufe gewährleistet werden, die ab 2003 neu dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) unterstellt waren.

Zentral für die inhaltliche Ausgestaltung der Berufsmaturität wurde die verstärkte Orientierung an Handlungskompetenzen und am interdisziplinären Arbeiten. Dieser Ansatz sollte nicht nur in der interdisziplinären Projekt­arbeit (IDPA) zum Tragen kommen, sondern generell in den Unterricht ­einfliessen. Die Umsetzung der Rahmenlehrpläne stiess in den Berufsmaturitätsschulen einen beachtlichen Entwicklungsprozess an und wurde von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) eng begleitet.

Bei der Entwicklung der Berufsmaturität wurde stets eine Symmetrie zur gymnasialen Maturität angestrebt. 2004 wurde deshalb mit der Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen die «Passerelle» geschaffen, die Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätszeugnisses auch den Zugang zu einem universitären Studium ermöglicht (➔ hier).

Die Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung und der neue Rahmenlehrplan 2006–2009

Im Jahre 2006 leitete das BBT die Arbeiten für eine Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung ein. Nach einem langwierigen und teilweise kontrovers verlaufenen Vorbereitungsprozess wurde die revidierte Verordnung am 1. August 2009 in Kraft gesetzt. In den Erläuterungen hielt das zuständige Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) fest, dass im Interesse von vermehrter Flexibilität die sechs Berufsmaturitätsrichtungen zugunsten einer Schwerpunktsetzung aufgegeben würden. Beibehalten wurden der Fokus auf die Fachhochschulreife und die Verbindung einer beruflichen Grundbildung und einer darauf aufbauenden erweiterten Allgemeinbildung.

Ende 2012 setzte das damals noch zuständige BBT den neuen Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (RLP-BM 2012)per 1. Januar 2013 in Kraft. Die Umsetzung des Rahmenlehrplans erfolgt ab 2014.10

Der neue Rahmenlehrplan definiert sowohl für den fachlichen als auch den überfachlichen Bereich Mindestkompetenzen, die in der Ausbildung zu erreichen sind. Von zentraler Bedeutung bleibt das interdisziplinäre Arbeiten in allen Unterrichtsbereichen und die interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA).

Es bestehen fünf Ausrichtungen, die einen Bezug haben zu den mit dem Beruf (bzw. dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis) verwandten FH-Fachbereichen:

•Technik, Architektur, Life Sciences

für Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences;

•Natur, Landschaft und Lebensmittel

für Land- und Forstwirtschaft;

•Wirtschaft und Dienstleistungen

für Wirtschaft und Dienstleistungen;

•Gestaltung und Kunst

für Design;

•Gesundheit und Soziales

für Gesundheit und Soziale Arbeit.

Für alle Ausrichtungen sind ein Grundlagenbereich, ein Schwerpunktbereich und ein Ergänzungsbereich definiert, wobei fachinterne Differenzierungen vorgesehen sind.

Auch nach der Totalrevision bestehen weiterhin Bildungsgänge, die während der beruflichen Grundbildung besucht werden (BM 1), und solche, die nach Abschluss der beruflichen Grundbildung absolviert werden können, entweder berufsbegleitend oder in einem Vollzeitangebot (BM 2).

Die Entwicklung der Berufsmaturität in Zahlen

In der allgemeinen Einschätzung ist die Berufsmaturität eine bildungspolitische Erfolgsgeschichte. Dies ist nicht zuletzt auf die Entwicklung der Anzahl der Berufsmaturitätsabschlüsse zurückzuführen. Die beiden nachfolgenden Tabellen geben die eindrückliche Zunahme in den vergangenen Jahren wieder.

Die Zahlen in ➔ Tabelle 1 sind dem erläuternden Bericht zur Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (April 2008) sowie der Statistik der Bildungsabschlüsse des Bundesamtes für Statistik entnommen.

Die Zahlen in ➔ Tabelle 2 stammen vom Bundesamt für Statistik (wobei die Zahlen der früheren Jahre gegenüber denjenigen, die seinerzeit vom BBT publiziert worden sind, teilweise abweichen). Die Tabelle schlüsselt die Zahlen nach Berufsmaturitätsrichtung sowie nach BM 1 (integriert in der beruflichen Grundbildung) und BM 2 (nach der beruflichen Grundbildung) auf. Ausserdem enthalten sie die Zahlen zum Frauenanteil.

In der Periode 1996 bis 2003 nahmen die Berufsmaturitätsabschlüsse von 2 278 auf 9 027 zu und haben sich somit beinahe vervierfacht. In den Jahren 2003 bis 2013 stieg die Kurve flacher an: Die Abschlüsse erhöhten sich von 9027 auf 13 871. In diesem Zeitraum betrug die Zunahme somit aber immer noch rund 50 Prozent.

In den Anfängen der Berufsmaturität hatte die technische Richtung den grössten Anteil. 1999 wurde sie von der kaufmännischen Berufsmaturität überholt, die seither am meisten Abschlüsse aufweist. Die kaufmännische Richtung verzeichnete in den letzten elf Jahren eine markante Zunahme von 4 852 im Jahre 2003 auf 6 902 im Jahre 2013. Ein starkes Wachstum ist auch in der gesundheitlichen und sozialen Richtung zu verzeichnen. 2003 gab es in dieser Richtung erst 80 Abschlüsse, im Jahr 2013 bereits 2 016. Ein wesentlich geringeres Wachstum ist bei der gestalterischen, gewerblichen und naturwissenschaftlichen Berufsmaturität festzustellen.

Bemerkenswert sind die Unterschiede bei den Anteilen der BM 2. 2013 betrug diese Quote 89 Prozent in der naturwissenschaftlichen, 71 Prozent in der gesundheitlichen und sozialen, 73 Prozent in der gewerblichen, 57 Prozent in der gestalterischen Richtung. In der technischen und der kaufmännischen Richtung wird die Berufsmaturität nach wie vor mehrheitlich während der beruflichen Grundbildung erlangt. Am geringsten ist der Anteil der BM 2 mit 35 Prozent im kaufmännischen Bereich, in der technischen Richtung beträgt er auch schon 47 Prozent. Insgesamt hat sich der Anteil der BM 2 im letzten Jahrzehnt von 33 auf 47 Prozent erhöht. In der technischen Richtung ist dieser Anteil bis 2012 um 7 Prozent gestiegen, in der kaufmännischen um 3, in der gestalterischen um 12, in der naturwissenschaftlichen um 19 Prozent. In der gewerblichen und in der gesundheitlichen und sozialen Richtung ist der Anteil leicht gesunken (zum Thema BM 2 vgl. auch Gonon 2013, S. 126).

Tabelle 1 Berufsmaturitätsabschlüsse nach Richtungen (1996–2013)


Tabelle 2 Zahlen für BM 1 und BM 2 davon jeweils Frauen (1996–2013)


Fortsetzung Tabelle 2

Zahlen für BM 1 und BM 2 davon jeweils Frauen (1996–2013)


Fortsetzung Tabelle 2

Zahlen für BM 1 und BM 2 davon jeweils Frauen (1996–2013)


Fortsetzung Tabelle 2

Zahlen für BM 1 und BM 2 davon jeweils Frauen (1996–2013)


Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Berufsmaturitätsabschlüsse in den nächsten Jahren nur noch in geringem Umfang zunehmen wird. Mit der Umsetzung der revidierten Berufsmaturitätsverordnung und dem neuen Rahmenlehrplan wird der Erhalt und die Entwicklung der Qualität im Vordergrund stehen. Dies stellt Herausforderungen an alle beteiligten Akteure, insbesondere an die Lehrpersonen, Berufsbildungsverantwortlichen und – last but not least – die Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden selbst.