Buch lesen: «Barrierefrei und selbstbestimmt Wohnen»
Claudia Karell & Eberhard Tölke
Barrierefrei und selbstbestimmt Wohnen
Engelsdorfer Verlag
Leipzig
2016
Liste der Krankheiten/Personengruppen
Nummer | Krankheit |
1 | Alzheimer-Krankheit |
2 | Arm-(Hand)-Erkrankungen |
3 | Bein-Erkrankungen (Einsatz von Gehhilfen) |
4 | Blasen-Inkontinenz |
5 | Blindheit |
6 | Darm-Inkontinenz |
7 | Demenz |
8 | Gehörlosigkeit |
9 | Gleichgewichtsstörungen |
10 | Hausstaubmilben-Allergien |
11 | Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzschrittmacher) |
12 | Hörsehbehinderung |
13 | Hüft- und Knie-Erkrankungen |
14 | Kinder |
15 | Kleinwuchs |
16 | Menschen mit Großwuchs |
17 | Multiple Sklerose |
18 | Pollen-Allergie |
19 | Progressive Muskeldystrophie |
20 | Rollatornutzer |
21 | Rollstuhlnutzer |
22 | (Schimmelpilz)-Allergien |
23 | Schlaganfall |
24 | Schwerhörigkeit |
25 | Sehbehinderung |
26 | Taubblindheit |
27 | Wirbelsäulen-Erkrankungen |
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Copyright (2016) Engelsdorfer Verlag Leipzig
Alle Rechte beim Autor
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Inhaltsverzeichnis
Cover
Titel
Liste der Krankheiten / Personengruppen
Impressum
Vorwort
1. Barrierefreiheit
1.1 Übernahme des Begriffs „Barrierefreiheit“ durch die Bundesländer – Beispiel Thüringen
1.2 Kernpunkte der Barrierefreiheit
1.3 „10 Gebote der Barrierefreiheit“
1.4 „Post-Fall-Syndrom“ als Ursache mangelhafter Barrierefreiheit
1.4.1 Sturzursachen
1.4.2 Personengruppen mit besonderem Sturzrisiko
1.4.3 Maßnahmen zur Reduzierung von Stürzen
1.5 Was bringt die Barrierefreiheit der Gesellschaft?
2. Behinderung
3. Mobilität – Definition
3.1 Physisch-räumliche Mobilität
3.1.1 Wer ist in seiner „physisch-räumlichen“ Mobilität eingeschränkt?
3.1.2 Sind blinde Menschen in ihrer physisch-räumlichen Mobilität eingeschränkt?
4. Wohnen
4.1 Selbstbestimmt Wohnen
4.2 Nachhaltiges Wohnen
4.3 Wohnung
4.3.1 Entwicklungsskizze des Wohnens
4.3.2 Wohnquartier
4.3.3 Hausrecht
4.3.4 Funktionen der Wohnung
4.3.5 Wohnbauformen
4.3.6 Wohnungseinteilung nach ihrem Alter
4.3.7 Wohnungsgröße
4.3.8 Kriterien für die Wahl einer Wohnung
5. Baukultur – die Verantwortung der Gesellschaft für die gebaute Umwelt
6. Barrierefreies Bauen
6.1 Gibt es einen Unterschied zwischen behindertengerechtem und barrierefreiem Bauen?
6.2 Spezifische Bauweisen oder barrierefreies Bauen?
6.3 Planungsebenen des barrierefreien Bauens
6.4 Behinderungsbedingter Mehrbedarf (BMB)
6.5 Unverhältnismäßiger Mehraufwand
7. Gesetzliche und normative Vorgaben zum barrierefreien Wohnen
7.1 Gesetzliche Bestimmungen zu den Belangen von Menschen mit Behinderung
7.1.1 Grundgesetz – GG
7.1.2 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
7.1.3 Gleichstellungsgesetze der Bundesländer für Menschen mit Behinderung
7.1.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
7.1.5 Sozialgesetzbuch IX
7.1.6 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 (Behindertenrechtskonvention – BRK) und sein Fakultativprotokoll vom 13.12.2006
7.1.7 Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung Behindertenrechtskonvention
7.1.8 Aktions- und Maßnahmepläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Bundesländern
7.2 Vorgaben und gesetzliche Bestimmungen zum Baurecht
7.2.1 Musterbauordnung
7.2.2 Landesbauordnungen
7.2.3 Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MLTB)
7.2.4 Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) der Bundesländer
7.3 Normen
7.3.1 Zielstellung der Normung
7.3.2 Wissenswertes über Normen
7.3.3 Aufbau einer Norm
7.3.4 Akronym – Kurzzeichen
7.3.5 Lesebeispiel für eine Norm
7.3.6 Normungs-Organisationen
7.3.7 Übersicht – Normen zum barrierefreien Bauen und Gestalten
8. Behinderungen, Erkrankungen und Personengruppen mit Wohnraumanpassungsbedarf
8.1 Was versteht man unter der Beratung zur barrierefreien Wohnraumanpassung?
8.1.1 Ziele der barrierefreien Wohnraumanpassung
8.1.2 Zu beratende Personengruppen und Beratungsgegenstände
8.2 Personengruppen mit Beeinträchtigungen
8.2.1 Schutzziele – allgemein
8.2.2 Allergien
8.2.3 Alterserkrankungen–Krankheiten im Alter
8.2.4 Alzheimer Krankheit
8.2.5 Arm-Erkrankungen
8.2.6 Bein-Erkrankungen
8.2.7 Blasen-Inkontinenz
8.2.8 Blindheit
8.2.9 Darm-Inkontinenz
8.2.10 Demenz
8.2.11 Gehörlosigkeit
8.2.12 Gleichgewichtsstörungen
8.2.13 Herz-Kreislauf-Erkrankungen
8.2.14 Hüft- und Knie-Erkrankungen
8.2.15 Kleinwuchs – Mikrosomie
8.2.16 Multiple Sklerose (MS)
8.2.17 Progressive Muskeldystrophie (MD)
8.2.18 Schlaganfall
8.2.19 Schwerhörigkeit
8.2.20 Sehbehinderung
8.2.21 Taubblindheit / Hörsehbehinderung
8.2.22 Wirbelsäulen-Erkrankungen
9. Wohnraumanpassung und -ausstattung
9.1 Äußere Erschließung der Wohngebäude
9.1.1 Gehwege, Verkehrsflächen
9.1.2 Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung
9.1.3 Treppen im Außenbereich
9.1.4 Rettungstreppen im Außenbereich
9.1.5 Müllbehälter und -plätze
9.2 Zu- und Eingangsbereiche der Wohngebäude
9.2.1 Visuelle und taktile Kennzeichnung
9.2.2 Eingangstüren
9.2.3 Bewegungsflächen
9.2.4 Rampen
9.2.5 Personenaufzüge zur äußeren Wohngebäudeerschließung
9.3 Innere Wohngebäudeerschließung
9.3.1 Informationsgestaltung zur Wohngebäudenutzung
9.3.2 Flure und Verkehrsflächen
9.3.3 Gemeinschaftsräume
9.3.4 Türen
9.3.5 Fenster
9.3.6 Treppen
9.3.7 Rampen
9.3.8 Personenaufzüge
9.3.9. Bewegungsflächen
9.3.10 Rollstuhlabstellplätze
9.3.11 Bauteile
9.4 Wohnung – Räume und Erschließung
9.4.1 Raumstruktur (Grundrisse)
9.4.2 Raumakustik
9.4.3 Raumklima
9.4.4 Unfall- und Verletzungsprävention
9.4.5 Eingangstür
9.4.6 Türen innerhalb der Wohnungen
9.4.7 Fenster
9.4.8 Treppen
9.5 Flure
9.6 Küchen
9.7 Schlafräume
9.8 Sanitärräume
9.9 Wohnräume
9.10 Balkon, Loggia, Terrasse
9.11 Abstellräume
9.12 Kellerräume
9.13 Ausstattung von Wohngebäuden und Wohnungen
9.13.1 Elektrosmog
9.13.2 AAL-Systeme
9.13.3 Bedienelemente
9.13.4 Beleuchtung
9.13.5 Bodenbeläge
9.13.6 Brand- und Rauchmelder
9.13.7 Briefkästen
9.13.8 Fernbedienungen
9.13.9 Feuerlöscher
9.13.10 Gardinen
9.13.11 Gegensprechanlagen (Wechselsprechanlagen)
9.13.12 Geschirr und Küchenhilfen
9.13.13 Handläufe
9.13.14 Hausnotrufsysteme
9.13.15 Hausnummern
9.13.16 Informationsaushänge
9.13.17 Kleiderhaken und – stangen
9.13.18 Klimaanlagen
9.13.19 Klingelanlagen
9.13.20 Lichtschalter
9.13.21 Möbel
9.13.22 Pflanzen
9.13.23 Schilder
9.13.24 Schriften
9.13.25 Stützgriffe
9.13.26 Telefon (Festnetz)
9.13.27 Türöffneranlagen
9.13.28 Türschwellen
9.13.29 Waschmaschine / Trockner
10. Umgangsformen
10.1 Umgang mit Sozialleistungsträgern
10.2 Umgang mit behinderten Menschen
10.2.1 Umgang mit autistischen Menschen
10.2.2 Umgang mit geistig behinderten Menschen (kognitive Beeinträchtigung)
10.2.3 Umgang mit schwerhörigen bzw. gehörlosen Menschen
10.2.4 Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen
10.2.5 Umgang mit hörsehbehinderten und taubblinden Menschen
11. Kommunikation
11.1 Leichte Sprache?
11.2 Lormen
11.3 Gebärdensprachen
11.4 Haptische Kommunikation
11.5 Daktylieren
11.6 Blindenschrift
11.7 Profilschrift
11.8 Relief
11.9 Basale Kommunikation
11.10 Unterstützte Kommunikation (UK)
Nachwort
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Begriffserklärungen
Literaturhinweise
Internetseitenangaben
DIN Normen
Fußnoten
Vorwort
Bei näherer Betrachtung stellen die Begriffe „barrierefrei“ und „selbstbestimmt“ – jeder für sich – zwei recht komplexe Themen dar.
Während „selbstbestimmt“ das persönliche Handeln eines Menschen zum Ausdruck bringt, beschreibt „barrierefrei“ das Verhältnis zwischen der Umweltgestaltung und den Menschen. Dabei schließen sie sich gegenseitig ein und sind untrennbar miteinander verbunden. Beide Faktoren entscheiden, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht, maßgeblich über unsere Lebensqualität.
Ein selbstbestimmtes Leben bringt für jeden Menschen das Recht zum Ausdruck, persönlich, ohne Einschränkungen, Bevormundungen oder Mobbing, in vollem Umfang über seine eigene Lebensführung selbst entscheiden zu können. Jeder Mensch hat das Recht seinen Wohnort selbst zu wählen. Er bestimmt, wie er wohnen möchte und mit wem er seine Wohnung teilt. Dies schließt für Menschen mit Handicap die Nutzung von Hilfsmitteln und Assistenzen ein.
Die „Barrierefreiheit“ ist mehr als nur ein modernes Schlagwort, was sich in aller Munde befindet. Viele Mitbürger glauben zu wissen, was Barrierefreiheit ist, wie sie aussieht und was getan werden muss um diese zu schaffen. Sie handeln im guten Glauben. Dies macht es dem Außenstehenden sehr schwierig, sich einen Überblick zu Angeboten und Dienstleistungen zu verschaffen, die den tatsächlichen Ansprüchen der gesetzlich definierten Barrierefreiheit gerecht werden. Auf eine gründliche Recherche sollte nicht verzichtet werden.
Die Barrierefreiheit und die Selbstbestimmung erstrecken sich auf alle Lebensbereiche. Kernpunkt bildet dabei jedoch das Wohnen als zentraler Ort für ein selbstbestimmtes Leben. Dabei stellen sie zugleich hohe Ansprüche an die Gesellschaft und an jeden Einzelnen. Alle Beteiligten müssen die Bereitschaft zu schmerzhaften Kompromissen aufbringen. Die zu tragende Last darf nicht nur auf den Schultern von Menschen mit Handicap ruhen. Hier sollte bedacht werden, dass die von ihnen geforderte Barrierefreiheit kein Luxus darstellt, sondern eine elementare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben ist.
Dieser Leitfaden möchte sich tiefer mit diesen Themenkomplexen auseinandersetzen. Dabei sollen nicht nur Hintergründe und bestehende Zusammenhänge beleuchtet, sondern auch Tipps und Anregungen für ein barrierefreies und selbstbestimmtes Leben gegeben werden.
Er wendet sich an alle Interessenten, die ihr Leben barrierefrei und weitestgehend selbstbestimmt gestalten möchten. Dabei bietet er gleichzeitig Fachkräften, wie Architekten, Pflegekräften, Behörden und Vermietern, einen umfassenden Einblick in diese Themen. Neben Hinweisen zu den Rechtsgrundlagen zur Schaffung der Barrierefreiheit, wird auf das barrierefreie Bauen eingegangen und es werden Tipps zum Umgang und zur Kommunikation mit behinderten Menschen gegeben.
Dazu wurden zahlreiche bestehende Möglichkeiten für das barrierefreie Bauen zusammengetragen. Eine Bewertung dieser erfolgte nur im Hinblick auf die allgemeine Nutzungsmöglichkeit. Jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden, was für ihn das Richtige ist. Diese Verantwortung möchten Ihnen die Autoren nicht abnehmen, da dies ein Teil des selbstbestimmten Lebens ist.
Eine abschließende Behandlung der Thematik zum barrierefreien und selbstbestimmten Wohnen kann mit diesem Leitfaden nicht erreicht werden. Die Komplexität des Themas, aber auch die stetige Fortschreibung rechtlicher Vorgaben und die rasche Weiterentwicklung von Produkten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit, stehen diesem Anliegen im Weg. Daher ist es unser Ziel, Ihnen einen Einblick in diese Thematik zu geben und Sie zu ermutigen, sich weitere Informationen zum barrierefreien und selbstbestimmten Wohnen einzuholen. Die Mühe lohnt sich!
Die Autoren
Claudia Karell & Eberhard Tölke
1. Barrierefreiheit
In Ergänzung des Grundgesetzes (GG)1 hat der Bund für seinen Zuständigkeitsbereich, mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG)2 am 1. Mai 2002, die Begrifflichkeit „Barrierefreiheit“ rechtlich verbindlich eingeführt und definiert.3
Somit wurde eine verpflichtende Grundlage zur Schaffung der Barrierefreiheit in Deutschland gelegt.
Die dort im § 4 definierte Barrierefreiheit gilt im gleichen Maße für alle Menschen mit Handicap. Eine differenzierte Barrierefreiheit für einzelne Handicapgruppen sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Der Gesetzgeber trifft hier eine klare Abgrenzung zwischen „barrierefrei“ und „nicht barrierefrei“. Dies wird deutlich, indem er Begriffe wie barrierearm, teilweise barrierefrei, behindertenfreundlich, behindertengerecht usw. nicht formuliert und grundsätzlich nicht definiert.
Die nationalen und europäischen anzuwendenden Regelwerke (z. Bsp.: TSI PRM4, DIN5 usw.) sowie die geltenden gesetzlichen Vorschriften (z. Bsp.: BGG, BRK usw.) kennen die Begrifflichkeiten wie „barrierearm“, „behindertengerecht“ oder ähnliche Begriffe nicht. Eine anderweitig verbindlich anzuwendende Definition der Begrifflichkeit „Barrierefreiheit“ ist nicht bekannt. Auf der Basis dieser Definition zur „Barrierefreiheit“ haben die Kernpunkte der Barrierefreiheit eine fundamentale Bedeutung.
Sie müssen das Denken und Handeln aller Akteure prägen.
Darüber hinaus sollen die 10 Gebote für die Barrierefreiheit, aufgestellt von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR6), Berücksichtigung finden.
1.1 Übernahme des Begriffs „Barrierefreiheit“ durch die Bundesländer – Beispiel Thüringen
Die Bundesländer haben die Definition der Begrifflichkeit „Barrierefreiheit“, in ihre Gesetze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ebenfalls aufgenommen. Dabei haben sie die Definition „Barrierefreiheit“ des „Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG) des Bundes weitestgehend übernommen.
Die Definition „Barrierefreiheit“ in den Gesetzen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung der Bundesländer gilt für ihren jeweiligen Zuständigkeits- bzw. Geltungsbereich (vgl. beispielsweise ThürGlG7 § 5 „Geltungsbereich“).
Beispiel:
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen vom 16.Dezember 2005
§ 5 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
1.2 Kernpunkte der Barrierefreiheit
Was bedeutet Barrierefreiheit? Und was bewirkt sie?
Bauen und gestalten für ALLE
Übernahme sozialer Verantwortung
Bereitschaft zur flexiblen und dynamischen Planung
„Nicht mehr als nötig“ aber auch nicht „weniger als möglich“
Zukunftsorientierung ohne Insellösungen
selbständige Mobilität
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für ALLE
1.3 „10 Gebote der Barrierefreiheit“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. sieht in der Realisierung der Barrierefreiheit nicht in erster Linie eine technische Herausforderung. Die Schaffung der Barrierefreiheit beginnt, ihres Erachtens, vielmehr mit der Bewusstseinsbildung einer entsprechenden Gestaltung des Lebensraumes, damit dieser auch für Menschen mit Handicap zugänglich und nutzbar ist.
Vor diesem Hintergrund hat die BAR-Arbeitsgruppe „Barrierefreie Umweltgestaltung“ die „10 Gebote der Barrierefreiheit“ zusammengestellt.
1. Gebot
Die Barrierefreiheit bildet die Grundlage der Umweltgestaltung für ALLE. Die Anforderungen, welche behinderte Menschen stellen müssen, benötigen die Aufmerksamkeit und das Engagement aller Mitbürger.
2. Gebot
Wir müssen uns bewusst machen, dass die Barrierefreiheit alle Lebensbereiche betrifft:
Information und Kommunikation
Bauen und Wohnen,
Mobilität und Verkehr,
Bildung und Kultur,
Arbeit, Erholung und Gesundheitswesen.
3. Gebot
Es ist zu berücksichtigen, dass die Barrierefreiheit für alle Menschen in gleichem Maße wichtig ist. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit motorischen, sensorischen oder mit kognitiven Handicaps.
4. Gebot
Das Ziel unseres Handelns ist daran auszurichten, dass die Nutzungsobjekte von ALLEN eigenständig
wahrnehmbar,
erreichbar,
begreifbar (verständlich),
erkennbar und
bedienbar sind.
5. Gebot
Bei der Planung sollte man sich von 5 Maximen leiten lassen:
der ergonomischen Gestaltung,
dem Zwei-Sinne-Prinzip,
der Verwendung visueller, akustischer und taktiler Kontraste,
dem Fuß-und-Roll-Prinzip sowie
der Anwendung leichter Sprache.
6. Gebot
Menschen mit Behinderung bzw. ihre Vertreter sind frühzeitig in alle Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit einzubinden. Dies verbessert die Chance sachgerechte Lösungen zu finden und erhöht gleichzeitig deren Akzeptanz.
7. Gebot
Es sollten die
Technischen Regelwerke,
die Erkenntnisse der Forschung und
die Erfahrungen der Praxis genutzt werden.
Barrierefreiheit braucht Qualität!
8. Gebot
Es ist die objektive und subjektive Sicherheit für ALLE herzustellen. Dabei sind vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen besonders wichtig.
Die Möglichkeit einer Selbstrettung im Notfall muss auch für Menschen mit Behinderung gegeben sein.
9. Gebot
Die Erfüllung des Nachholbedarfs ist systematisch anzugehen. Ziel muss es sein, mit der Barrierefreiheit eine größtmögliche Nutzung und damit eine Nachhaltigkeit für ALLE zu erreichen.
10. Gebot
Die Schaffung der Barrierefreiheit ist ein zukunftsorientiertes Handeln, da im Zuge des demographischen Wandels die Bedeutung der Barrierefreiheit deutlich zunehmen wird.
Die „10 Gebote der Barrierefreiheit“ sind im Internet sowie in einer Broschüre (in leichter Sprache) nachzulesen.8