Buch lesen: «BGB Allgemeiner Teil II»

Schriftart:

BGB Allgemeiner Teil II

Stellvertretung; Nichtigkeitsgründe für Rechtsgeschäfte

von

Achim Bönninghaus

4., neu bearbeitete Auflage


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Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9176-2

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch


ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre zivilrechtlichen Kenntnisse!


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Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Dieses Skript ist der zweite Teil von zwei Bänden, die dem Allgemeinen Teil des BGB gewidmet sind. Der Allgemeine Teil des BGB beschäftigt sich mit einer Fülle zivilrechtlicher Grundfragen, denen im Examen wie in der Praxis überragende Bedeutung zukommt. Allerdings hat der Gesetzgeber den Stoff nicht unter Examensgesichtspunkten geordnet, sondern andere Gliederungsprinzipien walten lassen. Aber welche Vorschrift des Allgemeinen Teils muss denn nun in einer Klausur wo angesprochen und geprüft werden? Aufbaufragen bei der Bearbeitung und Darstellung von Themen des Allgemeinen Teils bereiten nicht nur den Anfängern – mit Recht! – großes Kopfzerbrechen. Das Anliegen dieser Skriptenreihe besteht deshalb darin, den Stoff möglichst so aufzubereiten, wie er in einer Klausur, deren Lösung sich an der Begutachtung von Anspruchsbeziehungen orientiert, gedanklich abzuarbeiten ist. Die Darstellung folgt daher den gedanklichen Schritten im Rahmen einer Klausurprüfung und nicht der Gliederung des Gesetzgebers. Das Skript will kein Lehrbuch sein: Die einzelnen Rechtsinstitute werden stets von den Tatbeständen aus behandelt, die in der Klausur den Einstieg bilden. Erläuternde Einführungen erleichtern naturgemäß das Verständnis, doch sind sie auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. Zu diesem Ansatz gehört es auch, viele Regeln des Allgemeinen Teils anderen Sachzusammenhängen zuzuordnen, in denen sie sich besser erfassen lassen und in der Klausur behandelt werden. So werden zum Beispiel die Bestimmungen zu Verbrauchern und Unternehmern (§§ 13, 14) im Allgemeinen Schuldrecht im Zusammenhang mit den Regelungen über Verbraucherverträge behandelt, die Regeln über Verein und Stiftung in den §§ 21 ff. BGB gehören in die Darstellung des Gesellschaftsrechts und die Regeln über Sachen und Tiere in den §§ 90–103 BGB sowie die §§ 135–137 BGB in die Skripte zum Sachenrecht. Während wir uns im ersten Band ausführlich mit der Willenserklärung, dem Vertragsschluss und der Geschäftsfähigkeit beschäftigt haben, widmen wir uns in diesem Skript den übrigen Tatbeständen des Allgemeinen Teils zur Wirksamkeit von Rechtsgeschäften.

Viele dieser Normen sind aufgrund ihrer abstrakten Darstellung offenbar nicht so fest im Gedächtnis verwurzelt, so dass sie häufig übersehen werden. Deshalb werde ich die Nichtigkeit nach §§ 134, 138 in diesem Band im Überblick behandeln und in den anderen Bänden – immer wieder – bei der Darstellung der Rechtsgeschäfte erörtern, bei denen die Themen im Examen typischerweise auftauchen (z. B. Missbrauch der Vertretungsmacht, Kauf, Miete, Darlehen, Bürgschaft, verlängerter Eigentumsvorbehalt und kollidierende Globalzession sowie im Bereicherungsrecht).

Dieses Skript richtet sich an Anfänger, Fortgeschrittene und Examenskandidaten. Dies liegt in der Natur des Themas, das vom ersten Semester an Bestandteil des zivilrechtlichen Lehrstoffs ist. Die Brisanz der „Allgemeinen Themen“ bleibt bis zum Examen erhalten und hat sich keineswegs in den unteren Semestern „erledigt“.

Zu den Fußnoten: Sie werden feststellen, dass Literaturverzeichnis und Fußnotenapparat „übersichtlich“ gehalten sind. Das Skript will gar nicht den Anspruch erheben, das Schrifttum auch nur annähernd vollständig zu belegen. Das kann ein Skript auch gar nicht leisten. Betrachten Sie die Literaturangaben eher als persönliche Leseempfehlungen. Oft wird auf „den Palandt“ verwiesen, da er in Referendariat und Praxis eine überragende Bedeutung hat. Ich empfehle Ihnen daher, dieses Werk frühzeitig zu nutzen und sich an die abgekürzte Schreibweise zu gewöhnen. Das gilt übrigens auch für die zitierte BGH-Rechtsprechung.[1] Ich würde mich freuen, wenn Sie möglichst viele der zitierten Entscheidungen durcharbeiten. Urteile gehören in vielen Bereich faktisch zu den Primärquellen unserer Rechtsordnung, so dass Sie sich möglichst frühzeitig an Stil und Aufbereitung des Stoffes im Urteil gewöhnen sollten. Außerdem sind die Darstellungen meistens so gut aufbereitet, dass sie zugleich der Wiederholung von bestimmten Themen dienen können.

Bei der Neuauflage habe ich viele Zuschriften verarbeiten können, für die ich mich herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte. Weitere Anregungen sind immer willkommen.

Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an den Verfasser unter ra@boenninghaus.de.

Frankfurt am Main, im Juli 2019 Achim Bönninghaus

Anmerkungen

[1]

Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de (Rubrik: „Entscheidungen“) abrufen.

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?


Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
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Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

zurück zu Rn. 198, 277, 451

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Einführung

A.Funktion und Struktur von Rechtsgeschäften

B.Das Zustandekommen von Rechtsgeschäften

C.Die Wirksamkeitserfordernisse

D.Die Wirksamkeitshindernisse

2. Teil Die Stellvertretung

A.Einführung

I.Aktive und passive Vertretung

II.Prüfungsreihenfolge und Aufbau in der Klausur

1.Unterscheidung zwischen Vertretung und Vertretungsmacht

2.Aufbaufragen

B.Offenkundigkeitsprinzip

I.Grundregel beim Vertretergeschäft

II.Handeln unter fremdem Namen

1.Eigengeschäft

2.Vertretergeschäft

III.Unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft

IV.Geschäft für den, den es angeht

V.Übungsfall Nr. 1

C.Vertretungsmacht

I.Gesetzliche Vertretungsmacht/Organstellung des Vertreters

1.Funktion der gesetzlich angeordneten Stellvertretung

2.Gesetzliche Vertretung nicht voll geschäftsfähiger Personen

3.Organe

II.Vertretungsmacht durch Vollmacht

1.Erteilung der Vollmacht (§ 167)

2.Erlöschen der Vollmacht

a)Erlöschen nach Maßgabe des Grundverhältnisses (§ 168 S. 1)

b)Bedingung, Befristung

c)Tod des Bevollmächtigten

d)Widerruf (§ 168 S. 2, 3)

e)Anfechtung, § 142 Abs. 1

f)Verzicht des Bevollmächtigten

3.Umfang

III.Verbot des Insichgeschäfts, § 181

1.Insichgeschäft

2.Analoge Anwendung bei Umgehungsgeschäften

3.Ausnahmen

a)Gestattung durch Einwilligung

b)Gestattung durch Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag

c)Gestattung kraft Gesetzes

d)Ungeschriebene Ausnahme

IV.Missbrauch der Vertretungsmacht

1.Grundsatz

2.Ausnahmen

a)Evidenter Missbrauch ohne Schädigungsabsicht

b)Kollusion

V.Vertretungsmacht aufgrund entstandenen Rechtsscheins

1.Wirkung der Rechtsscheinstatbestände

2.Grundstruktur der Rechtsscheinstatbestände

3.Fiktion einer fortbestehenden Außenvollmacht (§§ 170, 173)

a)Wirksam erteilte Außenvollmacht vor Vornahme des Vertretergeschäfts

b)Erlöschen der Außenvollmacht vor Vornahme des Vertretergeschäfts

c)Keine Nachricht über Erlöschen der Vollmacht

d)Gutgläubigkeit des Dritten bei Vornahme des Rechtsgeschäfts, § 173

e)Übungsfall Nr. 2

4.Fiktion einer kundgegebenen Innenvollmacht (§§ 171, 173)

a)Kundgabe einer so nicht bestehenden Innenvollmacht

b)Kein Widerruf der Kundgabe vor Vornahme des Vertretergeschäfts, § 171 Abs. 2

c)Gutgläubigkeit des Dritten bei Vornahme des Rechtsgeschäfts mit dem Vertreter, § 173

5.Fiktion einer durch Urkunde belegten Innenvollmacht (§§ 172, 173)

a)Vorlage einer Vollmachtsurkunde durch den Vertreter vor oder bei Vornahme des Rechtsgeschäfts

b)Keine Rückgabe oder Kraftloserklärung der Urkunde vor Vornahme des Vertretergeschäfts, § 172 Abs. 2

c)Aushändigung der Vollmachtsurkunde an Vertreter

d)Gutgläubigkeit des Dritten bei Vornahme des Rechtsgeschäfts mit dem Vertreter, § 173

6.Duldungs- und Anscheinsvollmacht

a)Auftreten als bevollmächtigter Vertreter („Rechtsscheinstatbestand“)

b)Alternativ: Rechtsschein auch aus anderen Gründen („Rechtsscheinstatbestand“)

c)Verantwortlichkeit des Vertretenen für rechtsscheinbegründendes Vertreterhandeln („Zurechenbarkeit“)

d)Gutgläubigkeit des Dritten bei Vornahme des Rechtsgeschäfts mit dem Vertreter, § 173 analog („schutzwürdiges Vertrauen“)

D.Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht, § 177

I.Art und Wirkung der Genehmigung

II.Reaktionsmöglichkeiten des Vertragspartners

1.Aufforderung nach § 177 Abs. 2

2.Widerruf nach § 178

E.Einseitiges Rechtsgeschäft mit Vertreter ohne Vertretungsmacht

I.Einseitiges Rechtsgeschäft durch Vertreter

1.Wirkung der §§ 164 Abs. 1, 180

2.Sonderfall des § 174

II.Einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Vertreter, §§ 164 Abs. 3, 180

F.Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht, § 179

I.Einführung

II.Anspruchsentstehung

1.Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

a)Vertragsschluss und keine Unwirksamkeit aus sonstigen Gründen

b)Ohne Vertretungsmacht

2.Verweigerung der Genehmigung i.S.d. § 177 Abs. 1

3.(Kein) Ausschluss nach § 179 Abs. 3

a)Kenntnis oder Kennenmüssen des anderen Teils vom Mangel der Vertretungsmacht, § 179 Abs. 3 S. 1

b)Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Vertreters und Handeln ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, § 179 Abs. 3 S. 2

4.Anspruchsinhalt

a)Kenntnis des Vertreters vom Mangel der Vertretungsmacht, § 179 Abs. 1

b)Keine Kenntnis des Vertreters vom Mangel der Vertretungsmacht, § 179 Abs. 2

III.Weitere Prüfung

IV.Weitere Anwendungsfälle

3. Teil Allgemeine Wirksamkeitshindernisse von Rechtsgeschäften

A.Verletzung eines gesetzlichen Formgebots, § 125 S. 1

I.Gesetzliche Formgebote

II.Folgen bei Verletzung der Form

1.Grundsatz der Nichtigkeit

2.Sonderfall: Unwirksamkeit einer Befristung

3.Heilung des Formmangels

4.Treuwidrige Berufung auf den Formmangel

III.Formzwecke

1.Informations-, Klarstellungs- und Beweisfunktion

2.Warnfunktion

3.Beratungsfunktion

IV.Art der vorgeschriebenen Form

1.„Ausdrückliche Form“

2.Textform (§ 126b)

a)Lesbare Erklärung

b)Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger

c)Nennung des Erklärenden

d)Erkennbarkeit des Erklärungsabschlusses

3.Schriftform (§ 126)

a)Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers

b)Einheitliche Urkunde

4.Elektronische Form (§ 126a)

a)Elektronisches Dokument unter Hinzufügung des Namens

b)Qualifizierte elektronische Signatur

c)Einverständnis des anderen Teils?

5.Öffentliche Form

a)Notarielle Beurkundung

b)Öffentliche Beglaubigung (§ 129)

V.Maßgeblicher Zeitpunkt

VI.Umfang des Formerfordernisses

1.Bestimmung der formbedürftigen Willenserklärungen bei Verträgen

2.Grundsatz der umfassenden Formbedürftigkeit

3.Ausnahmen

4.Erweiterungen auf andere Rechtsgeschäfte

5.Übungsfall Nr. 3

VII.Bestimmtheit des Urkundeninhalts

1.„Andeutungsformel“

2.Form und falsa demonstratio–Regel

B.Verletzung einer vertraglich vereinbarten Form

I.Wirkung einer Formklausel

II.Aufhebung der rechtsgeschäftlich bestimmten Form

1.Formularmäßige Formklausel

2.Individualvertraglich vereinbarte Formklausel

C.Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen Verbotsgesetz, § 134

I.Subsidiarität des § 134

II.Voraussetzungen eines Verbotsgesetzes

1.Rechtsnorm (Art. 2 EGBGB)

2.Verbotscharakter

3.Verbot bestimmter Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts

4.Adressatenkreis

5.Subjektiver Tatbestand

III.Umfang der Nichtigkeit

D.Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten, § 138

I.Einleitung zur Systematik des § 138

1.Generalklausel

2.Subsidiarität

3.Objektiver und subjektiver Tatbestand

II.Wucher, § 138 Abs. 2

1.Objektiver Tatbestand

a)Gegenseitiger Vertrag

b)Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

c)Weitere objektive Umstände auf Seiten des Bewucherten

2.Subjektiver Tatbestand

3.Umfang der Nichtigkeitsfolge

III.Wucherähnliches Rechtsgeschäft, § 138 Abs. 1

1.Kein Fall des § 138 Abs. 2

2.Auffälliges Missverhältnis bei einem gegenseitigen Vertrag

3.Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten

4.Umfang der Nichtigkeitsfolge

IV.Weitere wichtige Fallgruppen des § 138 Abs. 1

1.„Kriminelle“ Verträge

2.„Knebelungswirkung“

3.Überforderung eines Teils aufgrund strukturellen Ungleichgewichts

E.Nichtigkeit wegen Anfechtung, § 142 Abs. 1

I.Einführung

II.Die Anfechtungswirkungen

1.Regelfall (§ 142 Abs. 1)

2.Ausnahmen von der Rückwirkung

3.Anfechtung nichtiger Geschäfte

III.Anfechtungserklärung

1.Inhalt der Anfechtungserklärung

a)Anfechtungswille und angefochtenes Rechtsgeschäft

b)Begründung

c)Bedingungs- und Befristungsfeindlichkeit

2.Erklärungsempfänger

a)Anfechtungsgegner bei Verträgen

b)Anfechtungsgegner bei einseitigen Rechtsgeschäften

IV.Allgemeine Wirksamkeitshindernisse

V.Anfechtungsrecht nach § 119 Abs. 1 wegen Irrtums

1.Irrtum

2.Ausdrucksfehler bei Abgabe („Erklärungsirrtum“, § 119 Abs. 1 Fall 2)

a)„Technische“ Ausdrucksfehler

b)Fehlendes Erklärungsbewusstsein

3.Fehler bei Vollzug der Übermittlung, § 120

a)Bedeutung des § 120

b)Einschaltung eines Übermittlers

c)Unrichtige Übermittlung

4.Fehlerhafte Wahl des richtigen Ausdrucksmittels (Inhaltsirrtum), § 119 Abs. 1 Fall 1

5.Sonderfall Rechtsfolgeirrtum

6.Sonderfall Kalkulationsirrtum

a)verdeckter Kalkulationsirrtum

b)offener Kalkulationsirrtum

7.Erheblichkeit des Irrtums

8.Beschränkung des Anfechtungsrechts nach § 242

9.Ausschlussfrist (§ 121)

a)Regelfrist (§ 121 Abs. 1)

b)Höchstfrist (§ 121 Abs. 2)

10.Abgrenzungen

a)Verhältnis zu §§ 116-118

b)Verhältnis zur falsa demonstratio

VI.Fehlerhafte Vorstellung über verkehrswesentliche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes (Eigenschaftsirrtum), § 119 Abs. 2

1.Überblick

2.Eigenschaften einer Person oder Sache

3.Verkehrswesentlichkeit

4.Erheblichkeit des Irrtums und Ausschlussfrist

5.Abgrenzung zu besonderen Gewährleistungsregeln

6.Übungsfall Nr. 8

VII.Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 Var. 1)

1.Überblick

2.Irrtum und arglistige Täuschung

a)Täuschung durch aktives Tun

b)Täuschen durch Unterlassen

3.Rechtswidrigkeit

4.Kausalität

5.Arglist

6.Person des Täuschenden

a)Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen

b)Empfangsbedürftige Willenserklärungen

7.Beschränkungen des Anfechtungsrechts nach § 242

8.Ausschlussfrist

a)Regelfrist (§ 124 Abs. 1)

b)Höchstfrist (§ 124 Abs. 3)

VIII.Anfechtung nach § 123 Abs. 1 Var. 2

1.Drohung

2.Kausalität

3.Widerrechtlichkeit

4.Subjektiver Tatbestand

5.Ausschluss des Anfechtungsrechts

6.Konkurrenzen

a)Anfechtung nach § 119

b)Verhältnis zu § 138

c)Gewährleistungsansprüche

d)Haftung aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2)

e)Haftung aus unerlaubter Handlung

7.Inhaber des Anfechtungsrechts

IX.Die Bestätigung (§ 144)

X.Schadensersatz aus § 122

1.Einführung

2.Anspruchsentstehung

a)Nichtige Willenserklärung nach § 118 oder Nichtigkeit wegen Anfechtung nach §§ 119, 120 (§ 142 Abs. 1)

b)Anspruchsberechtigung und -verpflichtung

c)(Kein) Ausschluss nach § 122 Abs. 2

d)Vertrauensschaden i.S.d. § 122 Abs. 1

e)Art und Umfang des Schadensersatzes

f)Kappungsgrenze des § 122 Abs. 1 a.E.

3.Weitere Prüfung

4.Analoge Anwendung?

4. Teil (Teil-)Verwirklichung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

A.Aufrechterhaltung eines wirksamen Teils, § 139

I.Subsidiarität des § 139

1.Verdrängende Spezialnorm

2.Verdrängende Auslegung einer anderen Norm

3.Verdrängende Vereinbarung

II.Teilnichtigkeit eines einheitlichen Rechtsgeschäfts

1.Nichtigkeit

2.Betroffenheit eines Teils eines ganzen Rechtsgeschäfts

III.Folgen

B.Umdeutung (§ 140)

I.Funktion

II.Objektive Voraussetzungen

1.Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts

2.Erfüllung der Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Ersatzgeschäfts

3.Keine weiterreichenden Wirkungen des Ersatzgeschäfts

III.Subjektive Voraussetzungen

C.Bestätigung (§ 141)

I.Tatbestand

II.Wegfall des Nichtigkeitsgrundes

Sachverzeichnis

€19,99

Genres und Tags

Altersbeschränkung:
0+
Umfang:
480 S. 34 Illustrationen
ISBN:
9783811491762
Verleger:
Rechteinhaber:
Bookwire
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