Unternehmer in Not

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Warum geht der Staat und die Banken so
schlecht mit unseren Unternehmern um?

Diese Frage hat mich inspiriert, diese Unternehmer-Fibeln zu

schreiben.

Die Systeme sind erbarmungslos.

Selbst verschuldet oder unschuldig?

Wenn Sie nach den Regeln dieser Systeme nicht

mehr funktionieren, wird von meist unfähigen Menschen

Ihre Vernichtung angeordnet.

Ohne Unternehmer würde es keine Wirtschaft und keine

soziale Gesellschaft geben.

Viele von ihnen bringen jahrelang große Opfer für sich und

ihre Familien.

Sie kämpfen um die eigene Existenz und die ihrer Mitarbeiter.

Oft ein verlorener Kampf.

Sie kennen alle den Spruch:„Selbst und Ständig“

Oder Sie haben einen Halbtagsjob: 12 Stunden.

Wer von ihnen hat schon einen 8 Stundentag oder eine

5-Tagewoche?

Ihr Risiko wird mit dem abfälligen Wort „Unternehmerrisiko“

abgetan.

Die Politik versagt auf ganzer Linie.

Unfähige haben alles getan, den Unternehmern das Leben

schwer zu machen.

Misstrauen, Überwachung und Existenzzerstörungen gehören

zum Alltag dieser Systeme.

Raffinierte Systeme finanzieren den Start ins Hamsterrad,

aus dem man nicht mehr herauskommt. Finanz,

Rechts-und Steuersysteme saugen und beuten sie aus.

Was geschieht, wenn Ihre Firma Probleme bekommt?

Sind Sie sicher, dass es Sie nicht treffen kann?

Was geschieht, wenn Sie Pech haben, einen Fehler machen

oder sogar krank werden?

Was, wenn ein Corona-Virus Ihre Firma zum erliegen bringt?

Zahlungsunfähig, nicht kreditwürdig, Inkasso, Mahnbescheid,

Rechtsabteilung, Insolvenz, Insolvenzverwalter,

Insolvenzverschleppung, Zwangsverwaltung,

Zwangsversteigerung, Gericht, Vorstrafe, Privatinsolvenz usw.

Viele dieser Worte werden auf Sie zukommen.

Wenn Sie jetzt kein verfügbares Geld haben sind Sie verloren.

Inhaltsverzeichnis

Pit legt eine Kriegskasse an!!!

Jede Firma, die in massive Probleme gerät, braucht Geld.

Geld das man ihr nicht sperren oder beschlagnahmen

kann.

Sparkassen, Banken und auch der Staat weiß, dass Sie ohne

Geld, kein Gegner sind.

Sie können dann ihre erbarmungslosen Systeme gegen

Sie zur Anwendung bringen.

Jeder große Feldherr hatte sich eine Kriegskasse zugelegt,

bevor er in den Krieg zog.

Wenn Sie Probleme haben, sperrt die Bank ganz schnell und

ohne Vorwarnung Ihre Firmenkonten und auch Ihr Privatkonto.

Es interessiert sie nicht, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt

bezahlen.

Wenn Sie jetzt kein Geld haben, sind Sie verloren.

Pit legt sich seine Kriegskasse in guten Zeiten an.

Pit steckt seine Kriegskasse auf keinen Fall in den Versuch

seine Firma zu retten oder bezahlt Verbindlichkeiten.

Pit ist klug, er weiß, dass nur das Geld, das auf keinem

Konto zu finden ist, für seine Kriegskasse geeignet ist.

Inhaltsverzeichnis

Privatinsolvenz- wann ist sie sinnvoll?

Wer auf längere Sicht keinen Weg findet, seine Schulden zu

begleichen und sich mit den Gläubigern nicht einigen kann,

sollte in die Privatinsolvenz gehen.

Normalerweise dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland

mindestens 7 bis 8 Jahre.

Die Verfahrenskosten betragen ca. 2.000 bis 3.000 Euro.

Diese können Sie sich vom Gericht stunden lassen.

Sie müssen Ihre Vermögensverhältnisse offen legen und

Ihr pfändbares Vermögen wird Ihnen gepfändet,

um Anteile Ihrer Schulden zu begleichen.

Auch der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird bis zu

Ihrer Restschuldbefreiung gepfändet.

Hier gibt es eine Pfändungstabelle, nach der Ihnen

ein nichtpfändbarer Betrag Ihres Einkommens zusteht.

Ihr Verdienst darüber hinaus wird Ihnen abgezogen.

Arbeitgeber und Vermieter werden vom Gericht

über Ihre Privatinsolvenz informiert.

Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Arbeitgeber und Vermieter

zu reden, bevor die behördlichen Systeme das tun.

Wandeln Sie schnellstmöglich Ihr Girokonto in ein

Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um.

Sie zahlen dafür keine Mehrkosten.

Das P-Konto ist genauso leistungsfähig wie ein normales

Girokonto, hat aber im Fall einer Kontopfändung erhebliche

Vorteile.

Ihr Kontoguthaben ist dann in der Höhe eines festgesetzten

Freibetrages geschützt.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das

Insolvenzgericht für ein Pfändungsschutzkonto, auf das

nur unpfändbare Bezüge des Schuldners eingehen,

anordnen, dass diese Bezüge Ihnen uneingeschränkt

zur Verfügung stehen.

In der P-Konto-Bescheinigung berücksichtigt der Aussteller

die Zahl der Unterhaltspflichten und sonstige monatliche

Freibeträge wie z.B. Kindergeld.

Mit der Insolvenzeröffnung beginnt auch Ihre

Wohlverhaltensphase.

Diese dauert bei einer normalen Privatinsolvenz 6 Jahre.

In diesen Jahren müssen Sie sich redlich verhalten und

erst danach wird das Insolvenzgericht Ihre

Restschuldbefreiung anordnen.

Nach der Restschuldbefreiung sind Ihnen Ihre Schulden

erlassen.

Sie können wieder uneingeschränkt am Wirtschaftsleben

teilnehmen und sich frei am Markt entfalten.

Ihre negativen Einträge in Auskunftsdateien werden gelöscht.

Ihr Score-Wert wird bei der Schufa auf unverschuldete Person

gesetzt.

Sie können wieder ein Auto leasen und Sie bekommen auch

wieder einen Handyvertrag.

Leider interessiert das viele Anbieter solcher Verträge nicht.

Trotz Ihrer Restschuldbefreiung werden Sie keinen Vertrag bekommen.

Versuchen Sie auf „diese Systeme“ zu verzichten.

Inhaltsverzeichnis

Privatinsolvenz- was spricht dagegen?

Eine Privatinsolvenz ist ein gravierender Einschnitt in Ihr

zukünftiges Leben.

Wenn Sie Möglichkeiten sehen, dass Sie Ihre Schulden

zahlen können, sollten Sie den Weg in die Privatinsolvenz

vermeiden.

Viele Unannehmlichkeiten kommen auf Sie zu.

Arbeitgeber und Vermieter werden informiert und man wird

Ihnen Ihr Einkommen bis auf den gesetzlich

vorgeschriebenen Freibetrag pfänden.

Hier gibt es eine aktuelle Pfändungstabelle, auf dieser ist

aufgelistet, wie viel Geld Sie monatlich behalten dürfen.

Ist abzusehen, dass Sie in den kommenden Jahren mehr Geld

zur Verfügung haben, sollten Sie unbedingt überlegen, was

für Sie der bessere Weg ist.

Überstunden oder Mehrarbeit machen auch mehr Spaß wenn

man das Geld behalten darf.

Ob Sie Ihre Schulden zahlen oder ob man Ihnen das Geld

pfändet, bleibt für Sie das Gleiche.

Sie sollten sich aber ganz sicher sein, dass Sie es schaffen

können, sonst verlieren Sie wertvolle Zeit.

Lassen Sie sich von Schuldnerberatungsstellen beraten.

Reden Sie mit Ihren Gläubigern.

Sie sollten versuchen, eine Schuldenreduzierung zu erreichen.

Ihr Gläubiger weiß auch, wenn Sie in eine Privatinsolvenz

gehen, bekommt er wahrscheinlich weniger Geld von Ihnen

zurück, als wenn Sie Ihre Schulden reduziert oder in kleineren

Raten abzahlen.

Ich werde Ihnen in den folgenden Kapitel zeigen, welche

Wege es gibt, wesentlich schneller restschuldbefreit zu sein

und das europaweit.

Diesen Weg sollten Sie auch bedenken.

Auch bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern kann dieses

Wissen von Vorteil sein.

Ihre Gläubiger hoffen darauf, dass Sie in den vielen Jahren der

Wohlverhaltensphase Ihrer Insolvenz, in der Lage sein

werden, die gesamte Schuld zu begleichen.

Ihre Gläubiger wollen nicht, dass Sie in wenigen Monaten

restschuldbefreit sind und Sie Ihre Schulden nicht mehr zu

zahlen brauchen.

Inhaltsverzeichnis

Privatinsolvenzverfahren in Deutschland

Laut dem deutschen Staat dauert eine normale

Privatinsolvenz 6 Jahre???

Dieses Procedere wird insgesamt 7 bis 8 Jahre dauern

und Sie laufen immer noch Gefahr, dass Ihnen die

Restschuldbefreiung versagt wird.

Wenn z. B. ein Gläubiger Ihnen Fehlverhalten nachweisen

kann, kann die Restschuldbefreiung verwehrt werden.

 

Vor Antragstellung auf Eröffnung eines

Verbraucherinsolvenzverfahrens und auf Erteilung der

Restschuldbefreiung gibt es einige Bedingungen, die Sie

erfüllen müssen.

Sie müssen versuchen, sich mit Ihren Gläubigern über eine

außergerichtliche Schuldenrückführung zu einigen.

An diesem Einigungsversuch muss eine geeignete

Insolvenzberatungsstelle oder eine geeignete Person,

meistens ein Rechtsanwalt, mitwirken.

Bei der Antragstellung beim Insolvenzgericht müssen Sie eine

Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen

Einigungsversuches vorlegen.

Außerdem muss eine persönliche Beratung mit Prüfung Ihrer

Einkommens- und Vermögensverhältnisse stattgefunden

haben.

Es können auch noch pfändbare Vermögenswerte verwertet

werden und der Erlös wird an die Gläubiger gezahlt.

Erst danach können Sie einen Insolvenzantrag stellen.

Wenn das Gericht Ihrem Antrag zustimmt, beginnt

jetzt Ihr Insolvenzverfahren mit einer 6 jährigen

Wohlverhaltensphase.

Laut Gesetzgeber ist es unter bestimmten Voraussetzungen

möglich, die Wohlverhaltensphase Ihrer Insolvenz

auf 3 oder 5 Jahre zu verkürzen.

Bei einer reduzierten Wohlverhaltensphase von 3 Jahren

gibt der Gesetzgeber vor, dass Sie mindestens 35% der

Gesamtschuld, sowie die Verfahrenskosten gezahlt haben.

Die Reform 2014 hat die Vergütung des Insolvenzverfahrens

in Verbraucherinsolvenzsachen stark angehoben.

Jetzt sind bei diesem Verfahren regelmäßig weit mehr als

35 % der Schuldsumme zu zahlen.

So wäre bei einer Schuldensumme von 35.000 Euro ein

Betrag von fast 19.000 Euro zu zahlen.

Das sind über 50%.

Von diesen 19.000 Euro kassiert schon der

Insolvenzverwalter ca. 6.000 Euro.

Vor der Reform 2014 war es die Ausnahme, dass Ansprüche

aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen sowie

Steuerschulden oder Ordnungsgelder von der

Restschuldbefreiung ausgeschlossen wurden.

Durch die neue Reform sind diese Forderungen von

Restschuldbefreiung immer ausgeschlossen.

Das heißt, dass Sie diese auch nach der Restschuldbefreiung

zahlen müssen.

Bei einer Wohlverhaltensphase von 5 Jahren gibt der

Gesetzgeber vor, dass Sie mindestens die Verfahrenskosten

begleichen.

Die vorläufige Erteilung der Restschuldbefreiung müssen Sie

beim Insolvenzgericht beantragen.

Den Antrag sollten Sie stellen, wenn Sie die Verfahrenskosten

vollständig bezahlt haben und die 5 Jahre noch nicht

abgelaufen sind.

Wenn sich der Schuldner während des gesamten Verfahrens

redlich verhalten hat, erteilt das Insolvenzgericht die

Restschuldbefreiung.

Inhaltsverzeichnis

Privatinsolvenz im europäischen Ausland

In wenigen Monaten europaweit schuldenfrei!

Es gibt mehrere europäische Mitgliedstaaten, in denen ein

Insolvenzverfahren vorteilhafter abläuft als in Deutschland.

Um einen Insolvenzantrag zu stellen ist es egal, welche

Nationalität Sie haben.

Sie müssen 6 Monate in diesem Land wohnen und Ihren

Lebensmittelpunkt dort haben.

Schon der Schritt über die Grenze erschwert jedem Gläubiger

den Zugriff auf Sie.

In verschiedenen Ländern haben sich Rechtsanwälte darauf

spezialisiert, Ihnen zu helfen.

So zum Beispiel in Lettland.

Das eigentliche Insolvenzverfahren ist nach der Verteilung

der Masse durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und

sollte nicht länger als 6 Monate dauern.

Die Dauer der Wohlverhaltensphase bis zur

Restschuldbefreiung richtet sich nach der Höhe Ihrer

Schulden und dem prozentualen Anteil der bezahlten

Forderungen.

Die Gläubiger müssen beim lettischen Gericht ihre

Forderungen anmelden.

Nur angemeldete Forderungen werden bei der Bewertung

berücksichtigt.

Diese Forderungsanmeldung kostet den Gläubiger

erfahrungsgemäß ca.1500 Euro.

Viele Gläubiger verzichten in Lettland wegen der hohen

Anmeldekosten auf die Anmeldung ihrer Forderungen, was

natürlich ein großer Vorteil für den Schuldner ist.

Die Wohlverhaltensphase beträgt:

6 Monate, wenn mindestens 50% der Forderungen bezahlt

sind.

12 Monate, wenn mindestens 35% der Forderungen bezahlt

sind.

8 Monate, wenn mindestens 20% der Forderungen bezahlt

sind.

Wenn Sie weniger als 20% zahlen können, sind folgende

Fristen:

12 Monate, wenn die angemeldeten Forderungen kleiner sind

als 30.000 Euro.

24 Monate, bei Forderungen von 30.001 Euro bis 150.000 Euro.

36 Monate, wenn die Forderungen grösser als 150.000 Euro

sind.

Das größte Problem für viele Deutsche, ist die Sprache.

Hier wird Lettisch oder Russisch gesprochen.

Es gibt keine Grenze zu Deutschland und Sie müssen in dem

Land leben.

Verfahrenskosten und Lebenshaltungskosten sind in Lettland

sehr günstig.

Meine Empfehlung ist Frankreich!

Grenznah mit der deutschen Sprache in 9 bis 18 Monaten

restschuldbefreit und das europaweit.

Das funktioniert aber nur in den französischen Departements

Elsass und Lothringen.

Wissen muss man haben,

bevor man Wissen braucht!

Inhaltsverzeichnis

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