Kirchliches Leben im Wandel der Zeiten

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Aus der Reihe: Erfurter Theologische Studien #104
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67 Vgl. v. a. die Publikationen der Bochumer DFG-Forschergruppe „Transformation der Religion in der Moderne“, online unter: <http://www.fg-religion.de> (letzter Aufruf: 28. November 2012).

68 Vgl. B. Ziemann, Säkularisierung oder Neuformierung des Religiösen. Religion und Gesellschaft in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in: ASozG 51 (2011) 3-36.

69 Vgl. z. B. F. W. Graf, Wiederkehr; D. Pollack, Rückkehr des Religiösen? Studien zum religiösen Wandel in Deutschland und in Europa II, Tübingen 2009; Ch. Gärtner, Die Rückkehr der Religionen in der politischen und medialen Öffentlichkeit, in: Gabriel, K. / Höhn, H.-J. (Hg.), Religion heute – öffentlich und politisch. Provokationen, Kontroversen, Perspektiven, Paderborn u. a. 2008, 93-108.

70 Vgl. K. Gabriel / Ch. Gärtner / D. Pollack (Hg.), Umstrittene Säkularisierung. Soziologische und historische Analysen zur Differenzierung von Religion und Politik, Berlin 2012; O. Müller / G. Pickel / D. Pollack (Hg.), The Social Significance of Religion in the Enlarged Europe: Secularization, Individualization and Pluralization, Farnham u. a. 2012; M. Borutta, Genealogie der Säkularisierungstheorie. Zur Historisierung einer großen Erzählung der Moderne, in: GeGe 36 (2010) 347-376; H. Joas / K. Wiegandt, Säkularisierung und die Weltreligionen, Frankfurt a. M. 2007; mehrere Beiträge zum Rahmenthema „Säkularisierung und Neuformierung des Religiösen. Gesellschaft und Religion in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts“ in: ASozG 51 (2011); bald auch: U. Willems u. a. (Hg.), Kontroversen um die Moderne und die Rolle der Religion in modernen Gesellschaften, Bielefeld (2013).

71 Vgl. W. Reinhard / H. Schilling (Hg.), Konfessionalisierung; A. Holzem, Religion und Lebensformen. Katholische Konfessionalisierung im Sendgericht des Fürstbistums Münster 1570-1800 (Forschungen zur Regionalgeschichte), Paderborn 2000; A. Schindling / W. Ziegler (Hg.), Territorien.

72 P. T. Lang, Reform im Wandel. Die katholischen Visitationskategorien des 16. und 17. Jahrhunderts, in: ders. / Zeeden, E. W. (Hg.), Kirche und Visitation. Beiträge des frühneuzeitlichen Visitationswesens in Europa, Stuttgart 1984, 131-190.

73 Vgl. K. v. Greyerz u. a. (Hg.), Interkonfessionalität – Transkonfessionalität – binnenkonfessionelle Pluralität. Neue Forschungen zur Konfessionalisierungsthese (SVRG 201), Gütersloh 2003; demnächst auch: A. Pietsch / B. Stollberg-Rilinger, Konfessionelle Ambiguität. Uneindeutigkeit und Verstellung als religiöse Praxis in der Frühen Neuzeit (SVRG 214), Gütersloh (2013).

74 Vgl. K. Unterburger / H. Wolf, Einleitung, 64-72; K. Unterburger, Vom Lehramt der Theologen zum Lehramt der Päpste? Pius XI., die Apostolische Konstitution „Deus scientiarum Dominus“ und die Reform der Universitätstheologie, Freiburg 2010.

75 Vgl. M. Weitlauff (Hg.), Kirche im 19. Jahrhundert, Regensburg 1998; H. Wolf, Katholische Kirchengeschichte im „langen“ 19. Jahrhundert von 1789 bis 1918, in: Kaufmann, T. u.a. (Hg.), Ökumenische Kirchengeschichte, Bd. 3: Von der Französischen Revolution bis 1989, Darmstadt 2007, 91–177; P. Blickle / R. Schlögl (Hg.), Säkularisation im Prozess der Säkularisierung Europas (Oberschwaben – Geschichte und Kultur 13), Epfendorf 2005.

76 Vgl. H. Wolf, Der Kampf in den Kulturen. Katholizismus und Islamismen vor den Herausforderungen der Moderne, in: HJ 127 (2007) 521-553.

77 Vgl. H. Wolf: Mit diplomatischem Geschick und priesterlicher Frömmigkeit. Nuntius Eugenio Pacelli als politischer Kleriker, in: HJ 132 (2012) 92-109.

78 Vgl. u. a. die Beiträge zum Vatikan und den katholischen Parteien in Europa in H. Wolf (Hg.), Eugenio Pacelli als Nuntius in Deutschland. Forschungsperspektiven und Ansätze zu einem internationalen Vergleich (VKZG.F 121), Paderborn u. a. 2012.

79 J. Casanova, Religion und Öffentlichkeit. Ein Ost-/Westvergleich, in: Transit 8 (1994) 21-41, hier 28.

80 Vgl. allgemein zum Zusammenhang zwischen Religion und Gewalt z. B. M. Juergensmeyer, Die Globalisierung religiöser Gewalt. Von christlichen Milizen bis al-Qaida, Hamburg 2009; H. G. Kippenberg, Gewalt als Gottesdienst. Religionskriege im Zeitalter der Globalisierung, München 2008; K. Gabriel / Ch. Spieß / K. Winkler (Hg.), Religion – Gewalt – Terrorismus. Religionssoziologische und ethische Analysen (Katholizismus zwischen Religionsfreiheit und Gewalt 3), Paderborn 2010; J. Werbick / S. Kalisch / K. v. Stosch (Hg.), Glaubensgewissheit und Gewalt. Eschatologische Erkundungen in Islam und Christentum, Paderborn u. a. 2011; zum Christentum auch: A. Angenendt, Toleranz und Gewalt. Das Christentum zwischen Bibel und Schwert, Münster 52006, und für die katholische Kirche in der Moderne demnächst: S. Hensel / H. Wolf (Hg.), Die Katholische Kirche und Gewalt. Europa und Lateinamerika im 20. Jahrhundert, Köln (2013).

81 Vgl. exemplarisch die Beiträge in F. Brendle / A. Schindling (Hg.), Religionskriege im Alten Reich und in Alteuropa, Münster 2006.

82 Zu ihm L. Bily, Art. Tiso, Jozef, in: BBKL, Bd. 12 (1997) 183-188.

83 Vgl. immer noch L. Hory / M. Broszat, Der kroatische Ustascha-Staat, 1941-1945 (VZG.S 8), Stuttgart 1964.

84 Vgl. H. Wolf, Der deutsche Katholizismus als Kind der Revolution von 1848? Oder: Das ambivalente Verhältnis von katholischer Kirche und Freiheit, in: RoJKG 19 (2000) 13-30.

85 T. Rendtorff (Hg.), Protestantische Revolution? Kirche und Theologie in der DDR: Ekklesiologische Voraussetzungen, politischer Kontext, theologische und historische Kriterien, Göttingen 1993; dazu auch: J. Pilvousek, Im kirchenpolitischen „Korsett“ der Bischofskonferenz. Bischofskonferenz, Bischöfe und die friedliche Revolution von 1989, in: Brose, T. (Hg.), Glaube, Macht und Mauerfälle. Von der friedlichen Revolution ins Neuland, Würzburg 2009, 82-90.

86 Zum Katholizismus in Polen vgl. G. Baadtke, Katholischer Universalismus und nationaler Katholizismus im 1. Weltkrieg, in: Langner, A. (Hg.), Katholizismus, nationaler Gedanke und Europa seit 1800, Paderborn 1985; R. Benz, Religijność środowisk małomiasteczka Kielęcczyna w latach międzywojennych, in: dies. / Meducka, M., Społeczno-kulturalna działalność Kościoła katolickiego w Polsce w XIX i XX wieku, Kielce 1994, 107-120; B. Grott, Nacionalizm chrześcijański. Narodowokatolicka formacja ideowa Drugiej Rzeczypospolitej na tle porównawczym. Wyd. II., zmienione, Kraków 1996; P. Kriedte, Katholizismus, Nationsbildung und verzögerte Säkularisierung in Polen, in: Lehmann, H. (Hg.), Säkularisierung, Dechristianisierung, Rechristianisierung im neuzeitlichen Europa. Bilanz und Perspektiven der Forschung, Göttingen 1997, 249-274; S. Samerski, Priester im annektierten Polen. Die Seelsorge deutscher Geistlicher in den an das Deutsche Reich angeschlossenen polnischen Gebieten 1939-1945, Bonn 1997.

87 M. Wohlrab-Sahr / U. Karstein / T. Schmidt-Lux, Forcierte Säkularität. Religiöser Wandel und Generationendynamik im Osten Deutschlands, Frankfurt a. M. 2009, 117.

88 Vgl. zu Kirche und Religion in der DDR z. B. J. Pilvousek, Katholizismus und katholische Kirche in der DDR seit 1985, in: KZG 20 (2007) 47-65; ders., Die Katholische Kirche und die Anfänge einer historischen Aufarbeitung 1990 bis 1996. Anmerkungen zu einem fortwährenden Prozess, in: KZG 22 (2009) 633-654; ders., Die katholischen Bischöfe in der SBZ/DDR. Zentralisierte Kirchenführung im Horizont totalitärer Macht, in: HJ 126 (2006) 439-463; ders., Vatikanische Ostpolitik – Die Politik von Staat und Kirche in der DDR, in: Hummel, K.-J. (Hg.), Vatikanische Ostpolitik unter Johannes XXIII. und Paul VI. 1958-1978, Paderborn u. a. 1999, 113-134; Ch. Kösters / W. Tischner (Hg.), Kirche; K. Gabriel u. a., Religion und Kirchen in Ost(Mittel)Europa: Deutschland-Ost (Gott nach dem Kommunismus), Ostfildern 2003; H. Dähn / J. Heise (Hg.), Staat; M. Greschat, Protestantismus im Kalten Krieg. Kirche, Politik und Gesellschaft im geteilten Deutschland 1945-1963, Paderborn u. a. 2010; B. Schaefer, The East German State and the Catholic Church 1945-1989, New York / Oxford 2010; ein Überblick über neuere Forschungen zur katholischen Kirche bei: Ch. Kösters u. a., Milieu.

 

89 J. Casanova, Religion, 33; vgl. auch D. Pollack, Renaissance des Religiösen? Veränderungen auf dem religiösen Feld in ausgewählten Ländern Ost- und Ostmitteleuropas, in: ASozG 51 (2011) 109-140; M. Schulze Wessel, Nationalisierung der Religion und Sakralisierung der Nation im östlichen Europa, Stuttgart 2006; M. Tomka / P. M. Zulehner, Religion in den Reformländern Ost(Mittel)Europas, Ostfildern 1999; dies., Religion im gesellschaftlichen Kontext Ost(Mittel)Europas, Ostfildern 2000; vgl. außerdem die länderspezifischen weiteren Bände der Reihe „Gott nach dem Kommunismus“.

90 Mit diesem Thema hat sich Josef Pilvousek u. a. als Mitglied im „Beirat zur Erforschung der Katholischen Militärseelsorge“ beschäftigt. Vgl. neben anderen Beiträgen des Bandes J. Pilvousek, Nation und Reich, Krieg und Frieden. Diskussionsbericht, in: Hummel, K.-J. / Kösters, Ch. (Hg.), Kirchen im Krieg. Europa 1939-1945, 235-244; G. Krumeich / H. Lehmann (Hg.), „Gott mit uns“. Nation, Religion und Gewalt im 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen 2000; F. Brendle / A. Schindling (Hg.), Geistliche im Krieg, Münster 2009; A. Leugers, Jesuiten in Hitlers Wehrmacht. Kriegslegitimation und Kriegserfahrung (Krieg in der Geschichte 53), Paderborn u. a. 2009; A. Holzem (Hg.), Krieg und Christentum. Religiöse Gewalttheorien in der Kriegserfahrung des Westens, Paderborn u. a. 2009; zum mentalitätsgeschichtlichen Hintergrund auch: H. Arning, Von kleinen Lesern und großen Kriegern. Ein Plädoyer für die Diskursanalyse von Macht und Widerstand, in: Henkelmann, A. / Priesching, N. (Hg.), Widerstand? Forschungsperspektiven auf das Verhältnis von Katholizismus und Nationalsozialismus, Saarbrücken 2010, 285-334.

91 Vgl. S. Weichlein, Multifunktionäre und Parteieliten in Katholizismus und Sozialdemokratie zwischen Kaiserreich und Republik, in: Dowe, D. / Kocka, J. / Winkler, H. A. (Hg.), Parteien im Wandel vom Kaiserreich zur Weimarer Republik. Rekrutierung – Qualifizierung – Karrieren (Schriftenreihe der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte 7), München 1999, 183-209.

92 Einen Überblick über den Forschungsstand zum Thema Nation und Religion geben v. a. drei umfangreiche Sammelbände: H.-G. Haupt / D. Langewiesche (Hg.), Nation und Religion in der deutschen Geschichte, Frankfurt a. M. 2001; dies. (Hg.), Nation und Religion in Europa. Mehrkonfessionelle Gesellschaften im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt a. M. 2004; M. Geyer / H. Lehmann (Hg.), Religion und Nation. Nation und Religion. Beiträge zu einer unbewältigten Geschichte, Göttingen 2004. Vgl. ferner G. Krumeich / H. Lehmann (Hg.), „Gott mit uns“. Die Konfliktgeschichte zwischen katholischer Kirche und Nation im 19. Jh. schildert: M. Hänsel-Hohenhausen, Clemens August Freiherr Droste zu Vischering. Erzbischof von Köln 1773-1845. Die moderne Kirchenfreiheit im Konflikt mit dem Nationalstaat, 2 Bde., Egelsbach 1991. Auf Berührungspunkte weist indessen hin: B. Stambolis, Nation und Konfession im Spannungsfeld. Aspekte historischer Vereinsforschung am Beispiel des Schützenwesens, in: HJ 120 (2000) 199-226.

93 M. B. Gross, The War against Catholicism: Liberalism and the Anti-Catholic Imagination in Nineteenth-Century Germany, Ann Arbor 2004; R. Healy, The Jesuit Specter in Imperial Germany, Boston 2003; M. Borutta, Antikatholizismus: Deutschland und Italien im Zeitalter der europäischen Kulturkämpfe, Göttingen 22011.

94 Die Charakterisierung totalitärer Ideologien als „politischer Religionen“ geht zurück auf E. Voegelin, Die politischen Religionen, Wien 1938, und ist breit rezipiert worden. Vgl. auch E. Gentile, Poltical Religions in the 20th Century, in: Blickle, P. / Schlögl, R. (Hg.), Säkularisation, 551-562; kritisch zusammenfassend H. Arning, Die Macht des Heils und das Unheil der Macht. Diskurse von Katholizismus und Nationalsozialismus im Jahr 1934 – eine exemplarische Zeitschriftanalyse (Politik- und Kommunikationswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft 28), Paderborn u. a. 2008, 97-107.

95 E. Canetti, Masse und Macht, Hildesheim 1992 (zuerst Hamburg 1960), 192; Hervorhebung im Original.

96 B. Anderson, Die Erfindung der Nation, Frankfurt a. M. 21993 (engl. London 1983).

97 F. W. Graf, Wiederkehr, 119. Zum Nationalismus als „politischer Religion“ vgl. auch H.-U. Wehler, Nationalismus. Geschichte, Formen, Folgen, München 22004.

98 F. W. Graf, Wiederkehr, 115.

99 Vgl. R. Stauber, Nationalismus vor dem Nationalismus? „Nation“ und „Nationalismus“ in der Frühen Neuzeit, in: GWU 47 (1996) 139-165; C. Hirschi, Wettkampf der Nationen. Konstruktionen einer deutschen Ehrgemeinschaft an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, Göttingen 2005.

100 Dazu F. W. Graf, Art. Nation, in: RGG4 Bd. 6 (2003) 61-63. Vgl. für den Germanenmythos in der Anfangszeit des Nationalsozialismus außerdem H. Arning, Macht, 354-364.

101 H.-G. Haupt / D. Langewiesche (Hg.), Nation und Religion – zur Einführung, in: dies., Nation, 11-29, hier 28.

102 Zu Irland vgl. K. Collins, The Roman Catholic Church and the Revival in Ireland 1848-1916, Dublin 2002; P. Connell, Parson, Priest and Master. National Education in Co. Meath 1824-1841 (Maynooth Studies in Local History), Dublin 1995; S. J. Connolly, Priests and People in Pre-Famine Ireland 1780-1845, Dublin 1992; ders., Religion, Law and Power. The Making of Protestant Ireland 1660-1760, Oxford 1992; D. Kerr, Peel, Priests and Politics. Sir Robert Peel’s administration and the Roman Catholic Church in Ireland 1841-1846, Oxford 1982.; E. Larkin, The Making of the Roman Catholic Church in Ireland 1850-1860, Chapel Hill 1980.

103 E. Lamberts (Hg.), The Black International 1870-1878. The Holy See and Militant Catholicism in Europe, Leuven 2002.

104 Vgl. G. Pfeilschifter (Hg.), Deutsche Kultur, Katholizismus und Weltkrieg. Eine Abwehr des Buches „La Guerre Allemande et le Catholicisme“, Freiburg i. Br. 1915, 31916. Dazu auch C. Arnold, Katholizismus als Kulturmacht. Der Freiburger Theologe Joseph Sauer (1872-1949) und das Erbe des Franz Xaver Kraus (VKZG.F 86), Paderborn u. a. 1999, 309-327. Vgl. auch B. Stambolis, Nationalisierung trotz Ultramontanisierung, oder: „Alles für Deutschland, Deutschland aber für Christus“. Mentalitätsleitende Wertorientierung deutscher Katholiken im 19. und 20. Jahrhundert, in: HZ 269 (1999) 57-99. Zur Stellung der deutschen Katholiken zur „Volksgemeinschaft“: H. Arning, Macht, 248-269.

105 Ch. Clark / W. Kaiser (Hg.), Culture Wars. Secular-Catholic Conflict in Nineteenth-Century Europe, Cambridge 2003.

106 Gut herausgearbeitet hat diese Gemengelage für Mexiko: J. Meyer, The Cristero Rebellion. Mexican people between church and state 1926-1929 (Cambridge Latin American Studies 24), Cambridge 1976.

107 Vgl. beispielsweise T. Schulze, Universaler Anspruch und nationale Identitäten: Die Haltung des Vatikans zu Nationalitätenkonflikten in der Zwischenkriegszeit (1918-1939), in: JHF 2008 (Berichtsjahr) 81-89, online unter: <http://www.ahfmuenchen.de/ Forschungsberichte/ Jahrbuch2008/AHF_Jb2008_FB7_Schulze.pdf> (letzter Aufruf: 29. November 2012).

108 Vgl. L. Cole, „Für Gott, Kaiser und Vaterland!“ Nationale Identität der deutschsprachigen Bevölkerung Tirols 1860-1914, Frankfurt a. M. 2000; T. Götz, Nationale Identität eines „auserwählten Volkes“: zur Bedeutung des Herz-Jesu-Kultes unter der deutschsprachigen Bevölkerung Tirols 1859-1896, in: Haupt, H.-G. / Langewiesche, D. (Hg.), Nation, 480-515.

109 Vgl. M. Kasper, Baskische Geschichte in Grundzügen, Darmstadt 1997; J. P. Fusi, El País Vasco. Pluralismo y nacionalidad, Madrid 1984; R. P. Clark, The Basques. The Franco Years and beyond, Reno 1979; J. M. Garmendia, Historia de ETA, 2 Bde., San Sebastián 1979/80; J. E. Jacob, Hills of Conflicts. Basque Nationalism in France, Reno 1994; J. M. Lorenzo Espinosa, Historia de Euskal Herria. El nacimento de una nación, Tafalla 1995.

110 Vgl. A. Ara (Hg.), Grenzregionen im Zeitalter der Nationalismen. Elsaß-Lothringen / Trient-Triest, 1870-1914, Berlin 1998; M. Parisse, (Hg.), Histoire de la Lorraine, Toulouse 1978; M. Rehm, Reichsland Elsaß-Lothringen. Regierung und Verwaltung 1871 bis 1918, Bad Neustadt a. d. Saale 1991; B. Vogler, Histoire des chrétiens d’Alsace des origines à nos jours, Paris 1994.

Das „welfische Bischofsreich“
Hans-Georg Aschoff

Die geistlichen Territorien stellten durch die Vereinigung von geistlicher und weltlicher Gewalt in der Person des Fürstbischofs eine Sonderform im Verfassungsleben des Reiches dar. Aufgrund ihres Wahlcharakters waren sie in besonderem Maße Einwirkungen auswärtiger Dynastien ausgesetzt. Die Besetzung von Bischofsstühlen ermöglichte den fürstlichen Häusern die Versorgung nachgeborener Söhne, die Ausweitung ihrer Machtstellung im Reich, die Verfügung über die ökonomischen und militärischen Ressourcen des geistlichen Territoriums, im Zusammenhang mit dem Ausbau des landesherrlichen Kirchenregimentes die Kontrolle über die bischöfliche Jurisdiktion und seit der Reformationszeit die Stärkung des eigenen konfessionellen Lagers. Das Einwirken auf geistliche Territorien musste nicht immer die Wahl eigener Familienangehöriger zum Ziel haben; zuweilen wurden verwandte Häuser, politisch abhängige Familien oder Konfessionsangehörige unterstützt. Zu Beginn der Frühen Neuzeit wandten auch die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg den westfälischen und niedersächsischen Hochstiften in verstärktem Maße ihre Aufmerksamkeit zu. Dabei richteten sich ihre Bestrebungen auf die Bistümer Osnabrück, Minden, Bremen, Verden und Halberstadt. Insbesondere das Haus Wolfenbüttel betrieb seit Herzog Heinrich d. Ä. (1463-1514) eine systematische Bistumspolitik, die die Errichtung eines „welfischen Bischofsreiches“1 zum Ziel hatte.

Erich von Braunschweig-Grubenhagen

Die Reihe der welfischen Bischöfe in der Frühen Neuzeit begann mit Erich von Grubenhagen.2 Er war 1478 als Sohn Herzog Albrechts II. und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Gräfin von Waldeck geboren worden. Nach einem Studienaufenthalt in Rom, wo er die Gunst Papst Julius‘ II. gewann, wurde er Domherr in Münster und Paderborn. Am 6. März 1508 wählte ihn das Osnabrücker Domkapitel zum Bischof; am 17. November 1508 erfolgte seine Postulation in Paderborn. Trotz seiner Zusage in der Wahlkapitulation empfing er nie die bischöfliche Konsekration.

 

Während Erich anscheinend problemlos die päpstliche Genehmigung seiner Wahl bzw. Postulation (6. September 1508 für Osnabrück; 20. April 1509 für Paderborn) erhielt, verzögerte sich die Regalienverleihung durch den Kaiser. Der Grund lag in Erichs Weigerung, die vom Reichstag beschlossene Kontribution für den Reichskrieg gegen den Papst und Venedig zu zahlen. Er verfiel 1510 der Reichsacht; auch als er zwei Jahre später die Steuer abführte, blieb sein Verhältnis zu Kaiser Maximilian I. getrübt. Erst dessen Nachfolger Karl V. stellte ihm 1521 die Regalienurkunden aus.

Erich verstand sich in seinem Amt vor allem als Landesherr. Er verfolgte eine Politik der territorialen Arrondierung und Konsolidierung, was zu militärischen Auseinandersetzungen mit den Nachbarn seiner Hochstifte, insbesondere mit Ravensberg, Rheda, Münster, Tecklenburg und Lingen führte. Im Innern versuchte er, durch Verwaltungszentralisation seine Position gegen die Archidiakonalgewalt der Domherren zu stärken, geriet aber wegen seiner aufwändigen Lebensweise und deren Finanzierung in Konflikte mit den Domkapiteln.

Erich blieb bis zum Ende seines Lebens formal dem alten Glauben treu. Für seine Bistümer veranlasste er den Neudruck eines Breviers (1513 für Paderborn, 1516 für Osnabrück) und verpflichtete alle Geistlichen auf die gewissenhafte Verrichtung des Offiziums. Als eifriger Verehrer der hl. Anna nahm er deren Fest in den liturgischen Kalender seiner Bistümer auf und erklärte es zum gebotenen Feiertag. Dennoch unterblieben durchgreifende kirchliche Reformen. Gegenüber der reformatorischen Bewegung ließ Erich es an Eindeutigkeit und Konsequenz fehlen, wenn er auch das Wormser Edikt von 1521 in seinen Territorien energisch durchführte. Dabei schienen dogmatische Fragen eine untergeordnete Rolle zu spielen; Erich sah in den reformatorischen Bestrebungen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Während seine Hochstifte vorerst katholisch blieben, setzte sich die Reformation in den benachbarten Gebieten, die seiner bischöflichen Jurisdiktion unterstanden, infolge systematischer Förderung seitens der jeweiligen Landesherren durch. Auf der Reichsebene zeigte sich Erich in der Konfessionsfrage kompromissbereit; er lehnte ein entschiedenes Vorgehen gegen die evangelischen Reichsstände ab und unterhielt selbst engen Kontakt zu einer Reihe neugläubiger Landesherren, insbesondere zu Landgraf Philipp von Hessen. Dieser unterstützte Erichs Bemühungen um das Hochstift Münster, als sich die Resignation des dortigen Bischofs Friedrich zu Wied3, der mit dem Luthertum sympathisierte, andeutete. Aufgrund des Iburger Vertrages trat Wied Erich das Bistum ab; das münsterische Domkapitel postulierte ihn daraufhin am 27. März 1532 einstimmig zum Bischof. Vor seinem offiziellen Amtsantritt griff Erich wohl mehr aus politischen als religiösen Gründen entschlossen in die religiösen Auseinandersetzungen in der Stadt Münster ein, indem er die sofortige Entlassung des Anführers der Lutheraner, Bernhard Rothmann, und die Wiedereinführung der altkirchlichen Bräuche forderte. Erich trat die Regierung in Münster allerdings nicht mehr an; er starb am 14. Mai 1532 in Fürstenau an übermäßigem Alkoholgenuss beim Festschmaus anlässlich der für ihn erfolgreichen münsterischen Wahl.

Franz von Braunschweig-Wolfenbüttel

Seit Heinrich d. Ä. sah das Haus Braunschweig-Wolfenbüttel das Hochstift Minden4 als welfisches „Hausbistum“ an und konnte im 16. Jahrhundert hier vier Bischöfe stellen. Durch die Wahl der drei Nichtwelfen (Franz von Waldeck 1531-1553, Hermann von Schaumburg 1567-1582, Anton von Schaumburg 1587-1599) versuchte das Domkapitel, „das Hochstift dem Machtbereich der Wolfenbüttler zu entziehen“.5 Die Welfen zeigten deshalb ein besonderes Interesse an Minden, weil sein kirchlicher Sprengel weite Teile der benachbarten Territorien Braunschweig-Lüneburg und Braunschweig-Calenberg sowie die Grafschaften Hoya und Ravensberg umfasste. Die Sicherung der territorialen Integrität des schwachen Hochstiftes, das mit 22 Quadratmeilen das kleinste der westfälischen Fürstbistümer war, war ein wesentliches Motiv des Domkapitels bei der Bischofswahl. 1508 gelang es Heinrich d. Ä., das Hochstift für seinen dritten Sohn Franz (geb. 1492)6 zu erwerben. Am 14. Juli 1508 bestätigte Papst Julius II. dessen Wahl zum Bischof. Wegen mangelnder Volljährigkeit übernahm Franz erst 1512 die Regierung. Er hatte sich bis dahin meist am Wolfenbütteler Hof aufgehalten, besaß nur geringe theologische Kenntnisse und war in keiner Weise auf sein geistliches Amt vorbereitet. Er empfing weder die Priesternoch die Bischofsweihe. Seine Regierungszeit war durch eine beinahe ununterbrochene Folge von kriegerischen Auseinandersetzungen gekennzeichnet; diese erreichten ihren Höhepunkt in der Hildesheimer Stiftsfehde (1519-1523), in der sich Franz mit seinem Bruder Heinrich d. J. und Erich I. von Calenberg gegen Bischof Johann von Hildesheim und Herzog Heinrich von Lüneburg verbündete.

Bereits zu Beginn der Fehde ließ Franz, der sich nur sporadisch in seinem Bistum aufhielt, aus strategischen Gründen den Ort Petershagen mit Ausnahme der bischöflichen Residenz und die Vorstädte Mindens niederbrennen; ein Aufruhr der Mindener Bürger veranlasste ihn zur Flucht aus der Stadt. Trotz der militärischen Niederlage bei Soltau (28. Juni 1519) konnten er und seine Verbündeten mit Unterstützung Kaiser Karls V. ihre Stellung behaupten. Da man Franz für den desolaten Zustand des Stiftes verantwortlich machte, versuchte das Domkapitel, ihn bereits während der Hildesheimer Stiftsfehde, allerdings ohne Erfolg, durch eine Neuwahl aus seinem Amt zu entfernen. Die wachsende Opposition der Landstände gegen Franz wurde durch den Rezess von Wietersheim (11. August 1525) eingedämmt, den Erichs Bruder, Herzog Heinrich d. J., vermittelt hatte. Danach musste Franz bei Entscheidungen in Stiftsangelegenheiten eine landständische Kommission konsultieren; er sollte außerdem seine Hofhaltung einschränken und die Stiftsschulden abtragen.

Wie seine Familienangehörigen blieb Franz der alten Kirche verhaftet. Er unternahm aber nichts zur Behebung der kirchlichen Missstände und zur Intensivierung der Seelsorge. Auf dem Wormser Reichstag 1521 sprach er sich gegen Luther aus. Seine völlig verweltlichte Lebensführung und seine Misswirtschaft schwächten jedoch das Ansehen der Kirche und begünstigten neben den allgemeinen Beschwerden über den Klerus die Ausbreitung der Reformation. Diese nahm in der Stadt Minden ihren Ausgang und setzte sich nach Franz‘ Tod auch im Stift durch. Franz starb am 25. November 1529 in Wolfenbüttel und wurde in der Klosterkirche zu Riddagshausen bei Braunschweig beigesetzt.

Christoph von Braunschweig-Wolfenbüttel

Zur welfischen Interessenssphäre gehörten in der Frühen Neuzeit auch das Erzstift Bremen7 und das Hochstift Verden8. Die Erkenntnis, dass er wegen mangelnden dynastischen Rückhaltes zu schwach war, um die landesherrlichen Rechte gegenüber den lokalen Gewalten wirksam zur Geltung zu bringen und dem Einwirken der benachbarten Fürsten von Oldenburg, Sachsen-Lauenburg und Holstein entgegentreten zu können, veranlasste den Bremer Erzbischof Johann Rode (um 1445-1511)9, Christoph von Braunschweig-Wolfenbüttel10, den ältesten Sohn Heinrichs d. Ä., 1500 zum Koadjutor zu nehmen. 1502 wurde Christoph auch zum Bischof von Verden postuliert. Das Verdener Domkapitel hatte nach dem Tod des Bischofs Berthold von Landsberg erhebliche Vorbehalte gegen eine Wahl des Wolfenbüttelers gehabt und hätte sich lieber für seinen Senior, einen Vetter des verstorbenen Bischofs, entschieden. Dessen Ablehnung und das machtvolle Auftreten Heinrichs d. Ä., der in die Wahlhandlung eingriff und möglicherweise auch erhebliche Zugeständnisse machte, sicherten Christophs Wahl.11

1505 trat Christoph die Regierung in Verden an; in Bremen übte er nach dem Tod Rodes ab 1511 zunächst als Administrator und ab 1517 nach Vollendung des 30. Lebensjahres als Erzbischof die Regierung aus. Er empfing die bischöfliche Konsekration und war zeit seines Lebens eindeutig katholisch und loyal gegenüber dem Apostolischen Stuhl, wenn auch sein durch Prunk- und Verschwendungssucht sowie durch Konkubinate geprägter persönlicher Lebenswandel nicht tadelfrei war. Trotz Reformversuchen, wie die Stärkung der gottesdienstlichen Disziplin und die Disziplinierung seines Klerus, sowie seines Interesses an der Bursfelder Kongregation gelang es ihm nicht, der Reformation im Erzstift entschiedenen Widerstand entgegenzusetzen. Christophs schwache Stellung resultierte aus einer chronischen Finanznot, deren Ursachen wiederum in einer üppigen Hofhaltung, vor allem in einer Reihe militärischer Unternehmungen gegen nahezu alle auswärtigen Nachbarn lagen. Durch Verpfändung und Veräußerung von Stiftsgut wollte er den Mangel an Finanzmitteln beheben, geriet dadurch aber in scharfe Auseinandersetzungen mit den Landständen, die durch die religiöse Frage besondere Brisanz erhielten. Unter der Führung der Stadt Bremen, die einen quasi autonomen Status besaß, wandten sich die Stände der neuen Lehre zu. Um seine Schulden tilgen zu können, musste der Erzbischof u. a. im Rezess von Buxtehude 1525 und auf dem Landtag von 1534 den Ständen erhebliche Rechte einräumen. Während des Schmalkaldischen Krieges, als die Verteidigung des Stiftes durch den Erzbischof praktisch ausfiel, konnten diese ein förmliches Ständeregiment errichten und Christoph für abgesetzt erklären. Die Furcht vor einer Säkularisation des Stiftes durch Karl V. nach dem Vorbild Utrechts bewog sie, Christoph 1549 erneut als Landesherrn anzuerkennen. Allerdings übte der Erzbischof, der meist auf dem verdenschen Stiftsschloss Rotenburg residierte, bis zu seinem Tod keine effektive Herrschaft mehr aus.

Im Unterschied zum Erzstift Bremen gelang es Christoph in Verden, der reformatorischen Bewegung Widerstand entgegenzusetzen und das Stift wegen der Schwäche der Stände während seiner Regierung der alten Kirche zu erhalten.12 Der Bischof versuchte, mit Unterstützung des Dominikaners Augustin von Getelen durch Reformen und Disziplinierung seines Klerus den Beschwerden über kirchliche Missstände zu begegnen, ohne jedoch nachhaltige Unterstützung beim Domkapitel zu finden. Während sich im Hochstift Verden der Katholizismus einstweilen hielt, setzte sich die Reformation noch während Christophs Amtszeit in den lüneburgischen Teilen der Diözese unter Herzog Ernst dem Bekenner nach 1527 und in der Altmark unter Kurfürst Joachim II. nach 1535 durch. Christoph bemühte sich, vor allem die Klöster in diesen Gebieten in ihrem Kampf gegen die Reformation und die Gefahr der Säkularisation zu unterstützen.

Christoph starb am 22. Januar 1558. Um seine Nachfolge bewarben sich Vertreter fast aller benachbarter Fürstenhäuser – ein Zeichen dafür, dass vor allem Bremen „im Vergleich zu anderen norddeutschen Stiften immer noch trotz der Aushöhlung der zum Lande gehörenden Rechte [...] einen respektablen Faktor in den Auseinandersetzungen der Zeit“13 darstellte. Vor der Wahlentscheidung trafen sich die Domkapitel von Bremen und Verden in Zeven und einigten sich auf Christophs Bruder, Georg von Braunschweig-Wolfenbüttel, der seit 1553 Bischof von Minden war.

Georg von Braunschweig-Wolfenbüttel

Georg14 war am 22. November 1494 geboren worden. Eine Vielzahl geistlicher Pfründe sicherte ihm eine seiner fürstlichen Stellung angemessene Versorgung. Er war Domherr in Köln, Hildesheim und Straßburg und besaß u. a. ein Kanonikat an St. Gereon in Köln; außerdem war er Propst von St. Blasius in Braunschweig (1523) sowie von St. Mauritius und Heilig Kreuz in Hildesheim (1534-1558). 1530 erwarb er die Dompropstei in Köln und 1532 in Bremen. 1527 postulierte ihn das Domkapitel von Riga auf Empfehlung Karls V., der hier die Ausbreitung der Reformation aufhalten wollte, zum Erzbischof. Jedoch erreichte der Livländische Landmeister unter Hinweis auf das fehlende Indigenat des Wolfenbüttelers, dass das Domkapitel eine zweite Wahl „ex gremio“ durchführte, was Georgs Resignation zur Folge hatte. Seine vornehmlichen Aufenthaltsorte waren in der Folgezeit Köln und Straßburg, wo er in einem Konkubinat mit Ottilie Loxima lebte, dem seine beiden Söhne Wilhelm und Heinrich entstammten.15 Georg kam seinen Residenzpflichten an den verschiedenen Orten korrekt nach; dies trug dazu bei, dass er den Ruf der Weltläufigkeit, Gelehrsamkeit und Duldsamkeit erwarb und auf verschiedene Weise mit der reformatorischen Bewegung in Kontakt trat. Als Dompropst von Köln war er in die Konflikte um Hermann Graf zu Wied verwickelt, die 1546 zur Exkommunikation und Resignation des evangelisch gesinnten Kurfürsten führten. Trotz Sympathien für Wied und dessen Anhänger bezog Georg gegen die Reformationsbestrebungen in Köln Stellung.