Gute Nachricht Bibel - Leseausgabe

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Der Besuch des midianitischen Priesters

Ex 18

Jitro, der Priester von Midian, der Schwiegervater von Mose, erfuhr, was Gott alles für Mose und für sein Volk Israel getan und dass er die Israeliten aus Ägypten herausgeführt hatte.

2Da machte er sich mit seiner Tochter Zippora auf den Weg. Mose hatte nämlich seine Frau Zippora vorsichtshalber zu ihrem Vater zurückgeschickt. 3Jitro nahm auch die beiden Söhne Zipporas mit. Der ältere hieß Gerschom (Gast-dort), weil Mose bei seiner Geburt gesagt hatte: »Ich bin Gast in einem fremden Land geworden«; 4der jüngere hieß Eliëser (Gott hilft), denn Mose hatte gesagt: »Der Gott meines Vaters hilft mir, er hat mich vor dem Schwert des Pharaos gerettet.«

5Moses Schwiegervater kam also mit den Familienangehörigen Moses zu ihm an den Lagerplatz in der Wüste, zum Gottesberg. 6Er ließ Mose ausrichten: »Dein Schwiegervater Jitro ist gekommen! Auch deine Frau ist da und bringt deine beiden Söhne mit!«

7Da ging Mose seinem Schwiegervater entgegen, beugte sich nieder und küsste ihn. Nachdem sie einander begrüßt hatten, gingen sie in Moses Zelt. 8Mose berichtete seinem Schwiegervater, was der HERR alles gegen den Pharao und die Ägypter getan hatte, um das Volk Israel zu befreien, und wie er sie unterwegs in allen Nöten und Gefahren beschützt hatte.

9-10Jitro freute sich, dass der HERR den Israeliten so viel Gutes erwiesen hatte, und sagte: »Gepriesen sei der HERR, der euch aus der Gewalt des Pharaos und der Ägypter gerettet und das Volk von der Unterdrückung befreit hat! 11Jetzt weiß ich: Der HERR ist größer als alle anderen Götter; denn er hat sich als stärker erwiesen als die Ägypter in ihrer Vermessenheit.«

12Dann opferte er Gott Tiere als Brand- und Mahlopfer, und Aaron und alle Ältesten Israels kamen dazu und hielten mit ihm das Opfermahl vor Gott.

Einsetzung von Schiedsleuten als Helfer Moses

13Am nächsten Tag setzte sich Mose hin, um in Streitfällen Recht zu sprechen. Die Leute drängten sich vor ihm vom Morgen bis zum Abend.

14Als sein Schwiegervater sah, wie viel Arbeit Mose damit hatte, fragte er ihn: »Was machst du dir da für eine Mühe? Die Leute drängen sich vor dir vom Morgen bis zum Abend. Musst du das alles alleine tun?«

15Mose sagte: »Was soll ich machen? Sie wollen eine Entscheidung von Gott haben. 16Wenn zwei von ihnen Streit haben, kommen sie zu mir. Ich entscheide ihren Fall und sage ihnen die Gesetze und Weisungen Gottes.«

17Sein Schwiegervater erwiderte: »Du musst das anders anfassen. 18Es ist einfach zu viel für dich; du kannst nicht alles alleine tun. Du reibst dich sonst noch auf, und auch für die Leute ist es viel zu anstrengend. 19Pass auf, was ich dir rate – Gott möge seinen Segen dazu geben!

Deine Aufgabe soll es sein, in schwierigen Rechtsfällen die Entscheidung Gottes einzuholen. 20Du sollst ihnen auch die Gebote und Anordnungen Gottes erklären und ihnen sagen, welche Regeln für das Zusammenleben des Volkes gelten sollen.

21Für die leichteren Streitfälle aber wählst du angesehene Männer aus, die nach Gottes Geboten leben, zuverlässig und unbestechlich sind. Setze sie ein als Verantwortliche für jeweils tausend, hundert, fünfzig und zehn. 22Sie sollen dem Volk jederzeit als Schiedsleute zur Verfügung stehen und die gewöhnlichen Rechtsfälle entscheiden; nur mit den schwierigeren Fällen kommen sie zu dir. Mach dir die Last leichter, lass sie daran mittragen!

23Wenn Gott damit einverstanden ist und du so verfährst, wirst du unter der Last deines Amtes nicht zusammenbrechen, und die Leute werden immer zufrieden nach Hause gehen.«

24Mose nahm den Rat seines Schwiegervaters an und handelte danach. 25Er wählte aus allen Stämmen Israels angesehene Männer aus und setzte sie als Verantwortliche über je tausend, hundert, fünfzig und zehn. 26Sie entschieden von nun an die einfacheren Streitfälle und legten Mose nur die schwierigen Fälle zur Entscheidung vor.

27Darauf verabschiedete Mose seinen Schwiegervater, und Jitro kehrte wieder in sein Land zurück.

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DER BUNDESSCHLUSS AM BERG SINAI (19,1–24,11)
Vorbereitung auf die Begegnung mit Gott

Ex 19

Am dritten Neumondstag nach dem Auszug der Israeliten aus Ägypten kamen sie in die Wüste Sinai. 2Sie waren von ihrem Lagerplatz bei Refidim dorthin aufgebrochen und schlugen nun ihr Lager vor dem Berg Sinai auf. 3Mose stieg zu Gott auf den Berg.

Der HERR rief ihm vom Berg aus zu: »Sag dem Volk Israel, den Nachkommen Jakobs: 4›Ihr habt gesehen, wie ich an den Ägyptern meine Macht erwiesen habe. Und ihr habt erlebt, dass ich euch getragen habe wie ein Adler seine Jungen; ich habe euch wohlbehalten hierher zu mir gebracht.

5Wenn ihr mir nun treu bleibt und auf mich hört, sollt ihr mein ganz persönliches Eigentum sein unter allen Völkern. Die ganze Erde gehört mir; 6aber ihr sollt ein Volk von Priestern sein, das mir ganz zur Verfügung steht und mir ungeteilt dient.‹ Das sollst du den Leuten von Israel sagen.«

7Als Mose zurückkam, rief er die Ältesten des Volkes zusammen und richtete ihnen aus, was der HERR ihm aufgetragen hatte. 8Das ganze Volk stimmte zu: »Wir wollen alles tun, was der HERR gesagt hat!«

Mose überbrachte dem HERRN die Antwort des Volkes, 9und der HERR sagte zu ihm: »Ich werde in einer dunklen Wolke zu dir kommen, damit das Volk hören kann, wie ich mit dir rede, und damit es nie mehr daran zweifelt, dass ich dich beauftragt habe.«

10Weiter sagte der HERR: »Geh zum Volk und sorge dafür, dass sie sich heute und morgen auf die Begegnung mit mir vorbereiten. Sie sollen alles meiden, was unrein macht, und sollen ihre Kleider waschen. 11Übermorgen sollen sie bereit sein. Denn an diesem Tag werde ich vor den Augen des ganzen Volkes auf den Berg Sinai herabkommen.

12Du musst rings um den Berg eine Grenze ziehen und zu ihnen sagen: ›Nehmt euch in Acht! Steigt nicht auf den Berg, berührt auch nicht seinen Fuß! Wer es tut, ist dem Tod verfallen. 13Er muss gesteinigt oder mit Speeren und Pfeilen umgebracht werden. Das gilt für Mensch und Tier in gleicher Weise. Erst wenn die Posaune ertönt, dürfen die, die ich dafür bestimmen werde, auf den Berg steigen.‹«

14Mose stieg wieder hinab zum Volk. Er befahl den Israeliten, sich auf die Begegnung mit dem HERRN vorzubereiten und ihre Kleider zu waschen. 15Er sagte zu ihnen: »Macht euch für übermorgen bereit. Kein Mann darf in der Zwischenzeit mit einer Frau Verkehr haben.«

Gott kommt auf den Berg Sinai

16Am Morgen des dritten Tages, als es gerade hell wurde, begann es zu donnern und zu blitzen, eine dichte Wolke bedeckte den Berg und mächtiger Posaunenschall war zu hören. Das Volk im Lager zitterte vor Angst. 17Da führte Mose das Volk aus dem Lager heraus, Gott entgegen. Am Fuß des Berges stellten sie sich auf.

18Der ganze Berg Sinai war in Rauch gehüllt, weil der HERR im Feuer auf ihn herabgekommen war. Der Rauch stieg auf wie der Rauch eines Schmelzofens und der ganze Berg bebte. 19Der Posaunenschall wurde immer lauter. Mose rief und Gott antwortete ihm mit einer Stimme, die wie Donner klang.

20Nachdem der HERR auf den Gipfel des Berges herabgekommen war, rief er Mose zu sich und der stieg hinauf. 21Doch der HERR sagte zu ihm: »Geh noch einmal zurück und warne das Volk! Schärfe ihnen ein, dass sie auf keinen Fall die Grenze überschreiten, um mich zu sehen. Sonst werden viele von ihnen den Tod finden. 22Auch die Priester, die beim Opferdienst in meine Nähe kommen, müssen sich durch besondere Handlungen darauf vorbereiten, sonst ist es um ihr Leben geschehen.«

23Mose erwiderte: »Das Volk kann gar nicht heraufkommen, denn du selbst hast uns befohlen, eine Grenze um den Berg zu ziehen und ihn damit für heilig und unbetretbar zu erklären.«

24Doch der HERR sagte zu ihm: »Geh hinunter! Und dann komm mit Aaron wieder herauf. Die Priester aber und das Volk dürfen die Grenze nicht überschreiten, um zu mir heraufzusteigen. Sonst richte ich ein Blutbad unter ihnen an.« 25So ging Mose noch einmal hinunter und warnte das Volk.

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Die Zehn Gebote Gottes für sein Volk

Ex 20

Dann gab Gott dem Volk seine Gebote. Er sagte:

[1]

2»Ich bin der HERR, dein Gott! Ich habe dich aus Ägypten herausgeführt, ich habe dich aus der Sklaverei befreit. 3Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.

[-/2]

4Du sollst dir kein Gottesbild anfertigen. Mach dir überhaupt kein Abbild von irgendetwas im Himmel, auf der Erde oder im Meer.

5Wirf dich nicht vor fremden Göttern nieder und diene ihnen nicht. Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein leidenschaftlich liebender Gott und erwarte auch von dir ungeteilte Liebe. Wenn sich jemand von mir abwendet, dann ziehe ich dafür noch seine Nachkommen zur Rechenschaft bis in die dritte und vierte Generation. 6Wenn mich aber jemand liebt und meine Gebote befolgt, dann erweise ich auch noch seinen Nachkommen Liebe und Treue, und das über Tausende von Generationen hin.

[2/3]

 

7Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der HERR wird jeden bestrafen, der das tut.

[3/4]

8Halte den Ruhetag in Ehren, den siebten Tag der Woche! Er ist ein heiliger Tag, der dem HERRN gehört. 9Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Tätigkeiten verrichten; 10aber der siebte Tag ist der Ruhetag des HERRN, deines Gottes. An diesem Tag sollst du nicht arbeiten, auch nicht dein Sohn oder deine Tochter, dein Sklave oder deine Sklavin, dein Vieh oder der Fremde, der bei dir lebt. 11Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel, Erde und Meer mit allem, was lebt, geschaffen. Am siebten Tag aber ruhte er. Deshalb hat er den siebten Tag der Woche gesegnet und zu einem heiligen Tag erklärt, der ihm gehört.

[4/5]

12Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren. Dann wirst du lange in dem Land leben, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

[5/6]

13Du sollst nicht morden.

[6/7]

14Du sollst nicht die Ehe brechen.

[7/8]

15Du sollst nicht stehlen.

[8/9]

16Du sollst nichts Unwahres über deinen Mitmenschen sagen.

[9-10/10]

17Du sollst nicht versuchen, etwas an dich zu bringen, das deinem Mitmenschen gehört, weder seine Frau noch seinen Sklaven oder seine Sklavin, sein Rind oder seinen Esel noch irgendetwas anderes, das ihm gehört.«

Mose als Mittler zwischen Gott und Volk

18Als das ganze Volk erlebte, wie es blitzte und donnerte, Posaunenschall ertönte und der Berg rauchte, bekam es große Angst und blieb zitternd in weiter Ferne stehen. 19Die Leute sagten zu Mose: »Wir haben Angst, wenn Gott so mit uns redet. Wir werden noch alle umkommen! Sprich du an seiner Stelle zu uns, wir wollen auf dich hören.«

20Da sagte Mose zum Volk: »Ihr müsst keine Angst haben. Gott ist nur gekommen, um euch auf die Probe zu stellen. Er will, dass ihr ihn ehrt und euch davor hütet, ihm ungehorsam zu sein.«

21Das Volk blieb also in der Ferne stehen. Mose aber näherte sich der dunklen Wolke, in der Gott war.

Anweisung für den Altarbau

22Der HERR sagte zu Mose: »Richte den Israeliten aus: ›Ihr habt erlebt, wie ich vom Himmel her mit euch gesprochen habe. 23Darum sollt ihr keine anderen Götter neben mir haben. Macht euch keine silbernen und goldenen Götzenbilder!

24Macht mir einen Altar aus aufgeschütteter Erde! Darauf sollt ihr mir eure Opfer darbringen, die Brand- und Mahlopfer von euren Schafen, Ziegen und Rindern. Ihr könnt das an jedem Ort tun, den ich zum Heiligtum für mich bestimmen werde. Überall dort werde ich euch nahe sein und werde euch Glück und Segen schenken.

25Wenn ihr aber einen Altar aus Steinen für mich bauen wollt, dürft ihr nur unbehauene Steine verwenden. Wenn der Stein mit dem Meißel in Berührung gekommen ist, ist er entweiht.

26Baut mir keine hohen Altäre mit Stufen, damit der Priester nicht hinaufsteigen muss und dabei seine Scham entblößt.‹«

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GESETZE FÜR DAS LEBEN DES VOLKES (Kapitel 21–23)

Ex 21

Der HERR gab Mose für das Zusammenleben der Israeliten die folgenden Gesetze:

Schutzbestimmungen für Sklaven

2Wenn ein Israelit einen hebräischen Sklaven kauft, darf er ihn höchstens sechs Jahre lang für sich arbeiten lassen. Im siebten Jahr muss er ihn freilassen und darf kein Lösegeld verlangen.

3War er verheiratet, als er Sklave wurde, so wird seine Frau mit ihm freigelassen. War er unverheiratet, so wird er allein freigelassen. 4Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum des Herrn; nur er selbst wird frei.

5Wenn aber der Sklave ausdrücklich erklärt: »Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden«, 6dann soll in der Gegenwart Gottes ein neues Rechtsverhältnis begründet werden. Sein Herr stellt ihn an die Tür oder an den Türpfosten und bohrt eine Ahle durch sein Ohrläppchen ins Holz. Der Mann ist dann für immer ein Glied der Hausgemeinschaft und Sklave seines Herrn.

Schutzbestimmungen für Sklavinnen

7Verkauft ein Israelit seine Tochter als Sklavin, so darf sie nicht wie ein Sklave im siebten Jahr einfach freigelassen werden.

8Hatte der Käufer sie als Frau für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, so muss er ihrer Familie Gelegenheit geben, sie zurückzukaufen. Er darf sie nicht an Ausländer weiterverkaufen, weil er seine Zusage ihr gegenüber nicht gehalten hat.

9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, so muss er ihr die gleichen Rechte gewähren wie einer eigenen Tochter.

10Heiratet er selbst sie und nimmt später noch eine zweite Frau, so darf er ihr die Versorgung mit Nahrung und Kleidung und den ehelichen Umgang nicht verkürzen.

11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, so muss er sie ohne Lösegeld freilassen.

Gesetze über todeswürdige Vergehen

12Wer einen anderen so schwer schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft.

13Hat er ihn nicht vorsätzlich getötet, sondern die Hand ist ihm ausgeglitten, weil Gott es so zugelassen hat, so kann er an einen Ort fliehen, den der HERR dafür bestimmen wird.

14Wenn er aber seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig getötet hat, kann er auch am Altar des HERRN keinen Schutz finden; ihr müsst ihn von dort wegholen und hinrichten.

15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.

16Wer einen Menschen geraubt hat, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.

17Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.

Gesetze über Körperverletzung

18Wenn Männer sich streiten und einer verletzt dabei den andern mit einem Stein oder einer Hacke, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, dann wird der Täter nur zu einer Ersatzleistung verurteilt. Er muss dem Verletzten ein Entgelt für die Arbeitsunfähigkeit geben und ihm die Heilungskosten erstatten.

20-21Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock schlägt und er auf der Stelle stirbt, verfällt er der Blutrache. Wenn jedoch der Geschlagene noch ein oder zwei Tage am Leben bleibt, geht der Besitzer straffrei aus; es handelt sich ja um sein Eigentum. Diese Regelung gilt genauso bei einer Sklavin.

22Wenn Männer sich streiten und sie stoßen dabei eine schwangere Frau und sie hat eine Fehlgeburt, es ist aber kein weiterer Schaden entstanden, dann soll der Schuldige eine Geldstrafe zahlen, die der Mann der betreffenden Frau festlegen kann. Die Zahlung der Ersatzsumme muss gerichtlich bestätigt werden.

23Trägt jedoch die Frau einen Schaden davon, so gilt für das Strafmaß der Grundsatz: Leben für Leben, 24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandwunde für Brandwunde, Verletzung für Verletzung, Strieme für Strieme.

26-27Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge ausschlägt, soll er ihn zur Entschädigung freilassen. Auch wenn er ihm einen Zahn ausschlägt, soll er ihn dafür freilassen. Diese Regelung gilt genauso bei einer Sklavin.

28Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, sein Besitzer aber bleibt straffrei. Das Fleisch des Tieres darf nicht gegessen werden.

29War jedoch das Rind schon längere Zeit stößig und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn darauf aufmerksam gemacht hat, so muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 30Wenn ihm die Zahlung eines Sühnegeldes erlaubt wird, kann er sich damit freikaufen, aber er muss den vollen Betrag zahlen, der ihm auferlegt wird.

31Stößt das Rind einen Jungen oder ein Mädchen zu Tode, muss genauso verfahren werden. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin soll der Besitzer des Rindes dem Besitzer des Sklaven dreißig Silberstücke zahlen. Das Rind muss auch in diesem Fall gesteinigt werden.

Schaden an fremdem Vieh

33Wenn jemand eine Zisterne oder Vorratsgrube offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein und verendet, 34dann muss er das Tier seinem Eigentümer in Geld ersetzen; den Kadaver kann er behalten.

35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es eingeht, sollen die Besitzer der beiden Tiere das lebende verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie teilen.

36War es jedoch bekannt, dass das Rind schon längere Zeit stößig war, und sein Besitzer hat es trotzdem nicht eingesperrt, so soll er vollen Ersatz leisten, und zwar ein lebendes Rind für das tote. Das tote darf er behalten.

Gesetze über Eigentumsvergehen

37Wenn jemand ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege stiehlt und das Tier schlachtet oder verkauft, muss er für das Rind fünffachen Ersatz geben und vierfachen für das Schaf oder die Ziege.

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Ex 22

Wenn ein Dieb bei einem nächtlichen Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann gilt der, der ihn geschlagen hat, nicht als Mörder. 2War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord.

Ein Dieb muss für das Gestohlene vollen Ersatz leisten. Falls er dazu nicht imstande ist, muss er selbst als Sklave verkauft werden. 3Hat er ein Stück Vieh – Rind, Esel, Schaf oder Ziege – gestohlen und es wird noch lebend bei ihm gefunden, muss er doppelten Ersatz leisten.

4Wenn ein Mann sein Vieh auf seine Felder oder in seinen Weinberg treibt und es nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er Ersatz leisten. Er muss dem Geschädigten das Beste vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs geben.

5Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf ein Getreidefeld oder aufgestellte Garben über oder vernichtet irgendetwas anderes auf dem Feld, dann muss er für den Schaden vollen Ersatz leisten.

Haftung für fremdes Eigentum

6Wenn ein Mann einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung anvertraut und etwas davon wird aus dem Haus dieses anderen gestohlen, dann muss der Dieb, wenn er gefasst wird, den doppelten Betrag erstatten. 7Kann er nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses einen Eid vor Gott schwören, dass er nicht selbst das Eigentum des anderen an sich genommen hat.

8Immer wenn zwei Männer sich um etwas streiten, um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, ein Kleidungsstück oder irgendetwas sonst, und jeder behauptet, es sei sein Eigentum, dann sollen sie sich einem Gottesurteil unterwerfen. Wer als schuldig daraus hervorgeht, muss dem anderen das Doppelte erstatten.

9Wenn ein Mann einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier zur Aufsicht übergibt und es stirbt, bricht sich ein Bein oder wird von Feinden weggetrieben, ohne dass er einen Zeugen dafür hat, 10dann muss der, dem das Tier anvertraut wurde, dem anderen einen Eid beim HERRN schwören, dass er sich nicht am fremden Eigentum vergriffen hat. Der andere muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern.

11Ist es dagegen nachweislich gestohlen worden, so muss der, dem es anvertraut war, dafür Ersatz leisten. 12Ist es von wilden Tieren gerissen worden und er kann es beweisen, muss er keinen Ersatz leisten.

13Leiht sich ein Mann von einem anderen ein Tier und es bricht sich ein Bein oder stirbt, während der Eigentümer nicht zugegen ist, so muss er vollen Ersatz leisten. 14War jedoch der Eigentümer zugegen, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Verlust durch den Mietpreis abgegolten.