Katholiken in den Thüringer Kleinstaaten

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Aus der Reihe: Erfurter Theologische Studien #111
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215 Vgl. weiterführend: Wolf, Katholische Kirchengeschichte, S. 143-146.

216 Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 116. Trotz dieses Gegensatzes galt Deutschland für die römische Kurie vor dem Kulturkampf als verlässlicher Verhandlungspartner und wurde 1870 noch angefragt, ob ein mögliches Asyl des Papstes in Deutschland denkbar wäre: „Er (der Papst) hat bei uns schon gebeten, wir möchten bei Italien vermittelnd anfragen, ob man reisen lassen würde, und ob dies mit der ihm gebührenden Würde geschehen könnte. Wohin aber? Nach Frankreich kann er nicht, da ist Garibaldi. Nach Österreich mag er nicht. Nach Spanien?–Ich habe ihm Bayern vorgeschlagen […] Er hat in der Tat schon angefragt, ob wir ihm ein Asyl gewähren können. Ich habe nichts dagegen einzuwenden–Köln oder Fulda […] aber der König will nicht.“ Erklärung Bismarcks gegenüber einer Anfrage Kardinalstaatssekretärs Antonelli, Oktober 1870, hier zit. nach: W. Löhde, Das päpstliche Rom und das Deutsche Reich. Eine Dokumentation (Hintergrundanalysen 12), Hannover 1991, S. 26.

217 Vgl. zur Evangelischen Kirche im 19. Jahrhundert vgl. weiterführend: K. Nowak, Evangelische Kirchengeschichte von der Französischen Revolution bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, in: H. Wolf (Hg.), Ökumenische Kirchengeschichte, Bd. 3: Von der Französischen Revolution bis 1989, Darmstadt 2007, S. 19-90, bes. zum Thema Reich und Kulturkampf, S. 63-70.

218 Vgl. Besier, Kirche, Politik und Gesellschaft, S. 17.

219 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 154f. Zwar verstärkt diese protestantische Staatsauffassung den Gegensatz zum katholischen Anspruch, doch hatte der Liberalismus besonders in katholischen Ländern (Österreich) ein Staatskirchentum entstehen lassen, das weit schärfer war; „in katholischen Staaten hatte der kulturkämpferische und kirchenfeindliche Liberalismus seine eigentliche Heimstätte.“ G. Franz, Kulturkampf. Staat und katholische Kirche in Mitteleuropa von der Säkularisation bis zum Abschluss des preussischen Kulturkampfes, München 1954, S. 187. Zur inneren und äußeren Haltung der Deutschen Katholiken vgl. auch weiterführend: R. Schmidt, Gegen den Reiz der Neuheit. Katholische Restauration im 19. Jahrhundert: Heinrich Bone, Joseph Mohr, Guido Maria Dreves (Mainzer Hymnologische Studien 15), Tübingen 2005.

220 Vgl. Hürten, Kurze Geschichte des deutschen Katholizismus, S. 104-108; Besier, Kirche, Politik und Gesellschaft, S. 14 und Altermatt, Katholizismus und Nation, S. 20. Vgl. zum Vereinswesen weiterführend: O. Köhler, Die Ausbildung der Katholizismen in der modernen Gesellschaft, in: H. Jedin (Hg.), Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI, Die Kirche in der Gegenwart, II. Teil: Die Kirche zwischen Anpassung und Widerstand (1878 bis 1914), Freiburg u.a. 1985, S. 195-264, hier S. 220222.

221 Vgl. Besier, Kirche, Politik und Gesellschaft, S. 14.

222 Vgl. Hürten, Kirche auf dem Weg, S. 124-127.

223 Vgl. Rivinius, Der Weg des deutschen Katholizismus, S. 224. Diese erste Zusammenkunft bildet die Grundlage für die spätere Fuldaer Bischofskonferenz.

224 Vgl. Rivinius, Der Weg des deutschen Katholizismus, S. 224.

225 Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 176. Zum I. Vatikanum vgl. weiterführend: K. Schatz, Vaticanum I. Bd. 1-3 (Konziliengeschichte A), Paderborn 1992-1994.

226 Verwiesen sein soll explizit auf das katholisch geprägte Eichsfeld und die Stadt Erfurt. Vgl. weiterführend zu Eichsfeld: A. Dölle, Der Kulturkampf und seine Auswirkungen auf dem Eichsfeld und im Fuldaer Land von 1872 bis 1887. Dargestellt vornehmlich beim Obereichsfeld auf archivalischer Grundlage, Duderstadt 1987.

227 Vgl. weiterführend: Hürten, Kurze Geschichte des deutschen Katholizismus, S. 136-159.

228 Vgl. M. H. Jung, Der Protestantismus in Deutschland von 1870 bis 1945 (Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen III/5), Leipzig 2002, S. 45f.

229 Die Politik des Zentrums richtete sich konkret auch auf Fragen der Auslandspolitik. Das Zentrum wurde in gewissem Sinne zu einer päpstlichen Interessenspartei innerhalb des Reiches, da sie sich für eine Einmischung Deutschlands in Fragen der Wiederherstellung des 1870 in Italien aufgegangenen Kirchenstaates einsetzte. Vgl. Martin, Der katholische Weg ins Reich, S. 84. Einer der bedeutendsten Zentrumspolitiker und Gegenspieler Bismarcks im Kulturkampf war Ludwig Windthorst (1812-1891). Er selbst jedoch kämpfte bis zu seinem Lebensende gegen eine katholische Etikettierung des Zentrums, vgl. M. L. Anderson, Windthorst. Zentrumspolitiker und Gegenspieler Bismarcks (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 14), Düsseldorf 1988, S. 140.

230 Vgl. Besier, Kirche, Politik und Gesellschaft, S. 16.

231 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 198.

232 Der Sieg Preußens über Österreich im Krieg von 1866 wurde als Überlegenheit des protestantischliberalen Prinzips über einen überholten und rückständigen Katholizismus gewertet. Vgl. Hürten, Kirche auf dem Weg, S. 115f; Ders. Kurze Geschichte des deutschen Katholizismus, S. 152f; Besier, Kirche, Politik und Gesellschaft, S. 17 und R. Lill, Der Kulturkampf in Preußen und im Deutschen Reich (bis 1878), in: H. Jedin (Hg.), Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI, Die Kirche in der Gegenwart, II. Teil: Die Kirche zwischen Anpassung und Widerstand (1878 bis 1914), Freiburg u. a. 1985, S. 28-48, hier S. 29f.

233 Das Phänomen Kulturkampf ist dabei nicht ein allein preußisches, sondern ein kontinentaleuropäisches, in dem Weltanschauungsfragen, konfessionelle Abgrenzungen und politische Interessen ineinander greifen. Vgl. W. Becker, Religiös-politische Aspekte des Kulturkampfs im 19. Jahrhundert: Kontroversen um die staatliche Ordnung, in: A. Rauscher (Hg.), Probleme des Konfessionalismus in Deutschland seit 1800 (Beiträge zur Katholizismusforschung, Reihe B), Paderborn u.a. 1984, S. 49-69, hier S. 49.

234 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 206. Einen einheitlichen Kulturkampf in Deutschland gab es nicht, obschon Gesetze auch auf Reichsebene erlassen wurden. Vielmehr fiel Kirchenpolitik in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen deutschen Staaten. Zu unterscheiden sind demnach ein preußischer, bayrischer und ein badischer Kulturkampf. Um die Erscheinung Kulturkampf an sich darzustellen, wird insbesondere auf den preußischen Kulturkampf Bezug genommen, da er für einen größten Teil des Reiches Geltung hatte und direkten Einfluss auf die preußischen Teile Thüringens, und indirekt auf die Thüringer Kleinstaaten hatte, insbesondere über die vom Kulturkampf betroffenen Bischöfe von Paderborn. Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 211.

235 „Bereits am 24. October und wiederholt am 22. v. M. habe ich dem Herrn Erzbischof von Köln zu erkennen gegeben, daß seine Verhandlung mit den betheiligten Professoren das rein kirchliche Gebiet insofern überschirtten haben, als denselben, unter Androhung von Maßregeln, welche ihre lehramtliche Thätigkeit berühren, das Versprechen abgefordert worden ist, bei Ausübung ihres Lehramtes den auf dem Cocil zu Rom jüngst gefassten Beschlüssen treue Folge zu leisten. Dem gegenüber habe ich daran erinnert, daß durch den §26 der nach vorgängigem Benehmen mit der Kirche erlassenen Statuten der katholisch-theologischen Facultät der Universität Bonn, und durch die demgemäß von den Lehrern dieser Facultät geleistete professio fidei eine Norm für die Ausübung ihres Lehramtes gegeben ist, welche ohne Zustimmung des Staates nicht verändert werden kann. Ebenso habe ich erklärt, daran festhalten zu müssen, daß […] eine bischöfliche Zurechtweisung […] nur mit Vorwissen des Staates eintreten darf.“ Antwort des Ministers v. Mühler vom 30. Dezember 1870 auf eine Beschwerde des Senats der Universität Bonn betreffend die Bestrafung der dortigen Professoren von Seiten der kirchlichen Obern, zit. nach: N. Siegfried, Actenstücke betreffend den preußischen Culturkampf nebst einer geschichtlichen Einleitung, Freiburg 1882, S. 38. Der entsprechende Konflikt breitete sich über die universitäre Ebene auf die schulische aus. Beispielhaft sei dabei auf den Braunsberger Schulstreit verwiesen. Vgl dazu die Korrespondenz in: ebd., Nr. 16-33 und H. Brück, Geschichte der katholischen Kirche in Deutschland im neunzehnten Jahrhundert, Bd. IV/1: Vom Vatikanischen Konzil 1870 bis zur Gegenwart, Münster 21907, S. 158-174. Der kompromissbereite Kulturminister Mühler, der dem Kurs Bismarcks im Wege stand, wurde am 22. Januar 1872 entlassen und durch Kultusminister Falk ersetzt, der die Positionen Bismarcks noch an Schärfe übertraf. Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 226f. Nicht nur in Preußen kam es zu staatlichen Interventionen zum Schutz der Hochschulprofessoren. Nachdem am 17. April 1871 der Münchner Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger (1799-1890) exkommuniziert worden war, da er die Beschlüsse des Konzils zum Jurisdiktionsprimat und der päpstlichen Unfehlbarkeit entschieden ablehnte, hielt der Staat dennoch an ihm fest, da Döllinger im öffentlichen Dienst stehe. Das Königreich Bayern zeigte deutlich, dass es von kirchlicher Einflussnahme unabhängig war. 1872 wurde Döllinger Universitätspräsident in München und 1873 zum Präsidenten der Akademie der Wissenschaften ernannt. Er war Staatsdiener. Vgl. Martin, Der katholische Weg ins Reich, S. 85f. Vgl. zu seiner Person weiterführend: H. Fuhrmann, Ignaz von Döllinger. Ein exkommunizierter Theologe als Akademiepräsident und Historiker (Sitzungsberichte der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Philologisch-Historische Klasse 137/1), Stuttgart 1999; F. X. Bischof, Theologie und Geschichte, Ignaz von Döllinger (1799-1890) in der zweiten Hälfte seines Lebens. Ein Beitrag zu seiner Biographie (Münchener kirchenhistorische Studien 9), Stuttgart 1997.

 

236 „Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 30. d. Mts. will Ich genehmigen, daß die im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten jetzt bestehenden gesonderten Abtheilungen für die evangelischen Kirchen-Angelegenheiten und für die katholischen Kirchen-Angelengenheiten aufgehoben und deren Geschäfte Einer Abtheilung für die geistlichen Angelegenheiten übertragen werden.“ Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der katholischen Abtheilung im Cultusministerium, vom 8. Juli 1871, hier zit nach. Siegfried, Actenstücke, S. 92. Vgl. weiterhin Brück, Geschichte der katholischen Kirche, Bd. IV/1., S. 88-100 und Lill, Der Kulturkampf in Preußen, S. 35.

237 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 220f. Als offizielle Begründung wurde hingegen angeführt, dass die katholische Abteilung des Kulturministeriums in der Frage des Infallibilitätsdogmas nicht neutral geblieben wäre.

238 Vgl. Siegfried, Actenstücke, S. 93; Brück, Geschichte der katholischen Kirche, Bd. IV/1, S. 100-114 und Lill, Der Kulturkampf in Preußen, S. 36.

239 Der Religionsunterricht unterstand damit der staatlichen Aufsicht. Kirche wurde zum Ausführungsorgan staatlicher Anordnungen. „Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entgegenstehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten dem Staate zu.“ Gesetz, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- und Erziehungswesens, vom 11. März 1872, hier zit. nach: Siegfried, Actenstücke, S. 94f. Durch ein Ministerialerlass vom 15. Juni 1872 wurde das Gesetz dahingehend verschärft, dass es künftig Ordensgeistlichen oder Mitgliedern geistlicher Kongregationen untersagt blieb, an staatlichen Schulen Religionsunterricht zu erteilen; vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 233.

240 Vgl. Siegfried, Actenstücke, S. 104. Durch ein Ergänzungsgesetz wurde entsprechender Beschluss am 22. Februar 1873 auch auf die Redemptoristen, Lazaristen, die Priester vom Heiligen Geist und die Gesellschaft vom Heiligen Herzen Jesu erweitert. Vgl. umfassend zum Thema Verbot des Jesuitenordens: K. Schatz, Geschichte der deutschen Jesuiten (1814-1983), Bd. I: 1814-1872, Münster 2013, bes. S. 259-274.

241 11. Mai 1873: Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, 12. Mai 1873: Gesetz über die kirchliche Disziplinargewalt und die Errichtung des königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten, 13. Mai 1873: Gesetz über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf- und Zuchtmittel, 14. Mai 1873: Gesetz betreffend den Austritt aus der Kirche. Vgl. Brück, Geschichte der katholischen Kirche in Deutschland, Bd. IV/1, S. 253. Zum Wortlaut der Gesetzestexte vgl. weiterführend: Siegfried, Actenstücke, Nrn. 90-93, S. 177-188. Die Gesetze trafen auf heftigen Widerstand der Katholiken. Pius IX. machte diesen gleichsam zu einer religiösen Pflicht, vgl. Anderson, Windthorst, S. 176-183, hier S. 179.

242 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 253.

243 Zudem lehnten viele Katholiken eine kleindeutsche Einigung unter preußischer Führung ab. Ihnen wurde deshalb Reichsfeindschaft vorgeworfen. Vgl. Hürten, Kurze Geschichte des deutschen Katholizismus, S. 153.

244 Vgl. R. Morsey, Der Kulturkampf – Bismarcks Präventivkrieg gegen das Zentrum und die katholische Kirche, in: Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche 34 (2000), S. 5-28, hier S. 5.

245 Vgl. Siegfried, Actenstücke, S. 214; vgl. weiterführend Brück, Geschichte der katholischen Kirche, Bd. IV/1, S. 399-415.

246 Vgl. Siegfried, Actenstücke, Nr. 127, S. 240-243.

247 Vgl. ebd., Nr. 142, S. 277-279.

248 Vgl. ebd., Nr. 152, S. 298f.

249 Vgl. ebd., Nr. 144, S. 281-290.

250 Zwölf Diözesen befanden sich auf preußischem Staatsgebiet, wovon 1873 eine, das Bistum Fulda, vakant war. Demnach waren 11 Bischofsstühle besetzt. Von diesen wurden fünf Bischöfe zeitweise abgesetzt, angeklagt oder inhaftiert: Der Bischof von Posen-Gnesen, Mieczysław Halka v. Ledóchowski (2 Jahre); der Bischof von Paderborn, Konrad Martin (Exil in Belgien); der Fürstbischof von Breslau, Heinrich Förster (floh in den österreichischen Diözesanteil Breslaus); der Bischof von Limburg, Peter Joseph Blum (Exil in Böhmen); der Trierer Bischof Matthias Eberhard (starb bereits 1876, während der Prozess gegen ihn lief), vgl. Morsey, Der Kulturkampf, S. 14; zur Geschichte des Kulturkampfes im Bistum Trier vgl. weiterführend: Siegfried, Actenstücke, S. 408-428 und zur Beilegung des Kulturkampfes in Trier: C. Weber, Kirchliche Politik zwischen Rom, Berlin und Trier 1876-1888. Die Beilegung des preußischen Kulturkampfes (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B 7), Mainz 1970. Zum Kulturkampf im für Mitteldeutschland entscheidenden Bistum Paderborn vgl.: Brandt/Hengst, Geschichte des Erzbistums Paderborn, S. 94-105; bes. S. 99-105; und zur Haft Bischof Konrad Martins, S. 101f.

251 Neugegründete Vereine machten es sich zur Aufgabe katholische Geistliche zu schützen und zu unterstützen. Auch die Unterschiede innerhalb der katholischen Strömungen wurden sekundär, so dass liberaler und konservative Flügel des Katholizismus in Deutschland enger zusammen rückten. Vgl. ebd., S. 15. Gemeinden, die während des Kulturkampfes ohne Priester sein mussten, erhielten oftmals ihre Vitalität durch das Laienengagement, geprägt durch priesterlose Gottesdienste und Kinderkatechesen. Vgl. E. Gatz/H. Schmitz, Tendenzen der Pfarreientwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg, in: E. Gatz (Hg.), Geschichte des Kirchlichen Lebens in den deutschsprachigen Ländern seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. Die katholische Kirche, Bd. I: Die Bistümer und ihre Pfarreien, Freiburg 1991, S. 89-104, hier S. 96.

252 Vgl. dazu Brück, Geschichte der katholischen Kirche, Bd. IV/1, S. 521-545.

253 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 344. Ein erster Kontakt und zugleich ein Zeichen guten Willens zwischen Rom und Berlin setzte der neugewählte Papst durch die Anzeige seiner Thronbesteigung gegenüber dem Deutschen Kaiser am 20. Februar 1878: „Da Wir zu Unserem Bedauern die Beziehungen, welche in früherer Zeit so glücklich zwischen dem Heiligen Stuhl und Ew. Majestät bestanden, nicht mehr vorfinden, so wenden Wir Uns an Ihre Hochherzigkeit, um zu erlangen, daß der Friede und die Ruhe des Gewissens diesem beträchtlichen Theile Ihrer Unterthanen wiedergegeben werde. Und die katholischen Unterthanen Ew. Majestät werden nicht verfehlen, wie es ihnen ja auch der Glaube vorschreibt, zu dem sie sich bekennen, sich mit der gewissenshaftesten Ergebenheit achtungsvoll und treu gegen Ew. Majestät zu zeigen.“ Hier zit. nach: Siegfried, Actenstücke, S. 353. Der Kaiser griff die Initiative auf, wenn er auch der Kirche zunächst keinerlei Zusagen machte: „Gern entnehme Ich den freundlichen Worten Ew. Heiligkeit die Hoffnung, daß Sie geneigt sein werden, mit dem mächtigen Einfluß, welchen die Verfassung Ihrer Kirche Ew. Heiligkeit auf alle Diener derselben gewährt, dahin zu wirken, daß auch diejenigen unter den Letzteren, welche es bisher unterließen, nunmehr dem Beispiel der ihrer geistlichen Pflege befohlenen Bevölkerung folgend, den Gesetzen des Landes, in dem sie wohnen, sich fügen werden.“ Antwortbrief Kaiser Wilhelms I. vom 24. März 1878 an Leo XIII., hier zit. nach: ebd., S. 354. Vgl. dazu weiterhin H. Brück, Geschichte der katholischen Kirche in Deutschland im neunzehnten Jahrhundert, Bd. IV/2: Vom Vatikanischen Conzil bis zur Gegenwart, Münster 21908, S. 3f.; vgl. weiterhin: Freisen, Verfassungsgeschichte, S. 108-112.

254 Vgl. zu den politischen Entwicklungen ab 1877: Anderson, Windthorst, S. 206-226. Dazu zählen eine Umstrukturierung des Staatsministeriums und Verschiebungen innerhalb der Parteienbündnisse, aber auch eine Öffnung des Zentrums selbst, das nach dem Tod Pius’ IX. auch die eigenen Positionen öffnete. Die politischen und diplomatischen Zusammenhänge sind sehr komplex und bezogen das Zentrum und Windthorst nicht immer ein. So trug das Zentrum die Sozialistengesetze nicht mit, was den diplomatischen Bestrebungen des Vatikans nicht förderlich war; vgl. Anderson, Windthorst, S. 215 und 218.

255 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 353. Unter dem Titel: „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, trat am 22. Oktober 1878 ein Gesetz in Kraft, dass de facto sozialistische und sozialdemokratische Organisationen im Reich bis 1890 verbat. Vgl. dazu auch: H. Hürten, Vierter Teil: 19. und 20. Jahrhundert, in: R. Elze/K. Repgen, Studienbuch Geschichte. Eine europäische Weltgeschichte. Überarbeitete und ergänzte Auflage, Bd. 2: Frühe Neuzeit, 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 51999, S. 405.

256 Vgl. Brück, Geschichte der katholischen Kirche, Bd. IV/2, S. 176.

257 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, Teil 1, S. 452; vgl. weiterführend den Entwurf eines Gesetzes betreffend Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze vom Mai 1880, Nr. 195: Siegfried, Actenstücke, , S. 384-394 und Gesetz vom 14. Juli 1880, betreffend die Abänderungen der kirchenpolitischen Gesetze, Nr. 197 in ebd., S. 405-407.

258 Vgl. J. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich 1871 bis 1918. Strukturen eines problematischen Verhältnisses zwischen Widerstand und Integration. Teil 2: Wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg (1890-1918) (Studien zu Religionspädagogik und Pastoralgeschichte 6), Hamburg 2005, S. 44.

259 Vgl. ebd., S. 45f.

260 Vgl. Wolf, Katholische Kirchengeschichte, S. 159f. Papst Leo XIII. stellte sich mit seiner Enzyklika „Rerum Novarum“ (1891) zum ersten Mal dem Thema, der sich durch die Industrialisierung verändernden Gesellschaft und der Verantwortung der Kirche gegenüber den Arbeitern und der sozialen Frage. Besonders Thüringen bildete ein Zentrum der Sozialdemokratie, was auch die Gründung des Sozialdemokratischenarbeitervereins 1869 in Eisenach und der Erfurter Parteitag von 1890 belegen. Vgl. Raßloff, Geschichte Thüringens, S. 74.

261 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich, S. 47f.

262 Vgl. N. Busch, Katholische Frömmigkeit und Moderne. Die Sozial- und Mentalitätsgeschichte des Herz-Jesu-Kultes in Deutschland zwischen Kulturkampf und Erstem Weltkrieg (Religiöse Kulturen der Moderne 6), Gütersloh 1997, bes. S. 63-104, hier S. 72; zur Herz-Marien-Frömmigkeit, vgl. ebd., S. 105- 129. Und vgl. fernerhin: Wolf, Katholische Kirchengeschichte, S. 169f.

263 Vgl. Störtz, Der Katholizismus im deutschen Kaiserreich 1871 bis 1918, Teil 2, S. 52.

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