Die Zeit Constantins des Großen

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Ob am Hofe Diocletians die Sprache um einige Grade knechtischer und mehr mit Phrasen der Anbetung vermischt war, wissen wir nicht. Jedenfalls muss das Zeremonienverhältnis, soweit es die kaiserliche Person betraf, noch ziemlich unentwickelt und unschuldig gewesen sein; gewiss hielt es noch keinen Vergleich aus mit dem spätern byzantinischen Hofe, wo Kaiser Constantinus Porphyrogennetos im zehnten Jahrhundert in Person den Hofmarschall machen muss, um Mit- und Nachwelt durch ein systematisches Buch in jenes Labyrinth heiliger Bräuche einzuweihen, deren Knechtschaft die allerheiligsten und gottgeliebtesten Autokratoren sich allmählich hatten gefallen lassen, seitdem kirchliches und höfisches Zeremoniell sich gegenseitig durchdrungen und gesteigert hatten.

Wenn nun auch vom Throne abwärts das Titel- und Rangwesen allmählich die römische Gesellschaft überwältigte, so ist dies nicht notwendig die Schuld Diocletians. Der natürliche Erstarrungsprozess des antiken Lebens musste unvermeidlich diese Form annehmen; seit langer Zeit war die Regierung eine fast vollständige Soldatenherrschaft gewesen; eine solche aber wird jederzeit auch die ganze Staatsmaschine nach ihrem Bilde, das heisst mit strenger, äusserlich kennbarer Ordnung nach Graden und Würden umschaffen, weil die Subordination ihre Seele ist. Viele äussere Einrichtungen dieser Art, die man Diocletian beizulegen geneigt ist, können schon unter frühern Kaisern eingetreten sein; die definitive Umgestaltung des Staatswesens aber erfolgte erst unter Constantin.

Allerdings vermehrte schon Diocletian die Zahl der Beamten beträchtlich. Gewiss nicht so sehr die vier Höfe als die vier Verwaltungen haben damals die Lasten gesteigert. Wenn man den Lactantius De mort. persec. 7. anhört, so ergeben sich folgende schreckliche Klagpunkte gegen seine Regierung: »Jeder der vier Herrscher hielt für sich allein schon mehr Soldaten als frühere Kaiser überhaupt gehabt hatten. Die Steuern stiegen unerhört; die Zahl der Empfangenden übertraf so sehr die Zahl der Gebenden, dass die erschöpften Kolonen die Äcker verliessen und das angebaute Land zum Wald wurde. Um alles mit Schrecken zu erfüllen, wurden die Provinzen in Stücke zerschnitten und jedes Land, jede Stadt mit Beamtenscharen überlastet, mit Steuereinnehmern, Vikarien der Präfekten u. a., wovon das Ergebnis war, dass wenig Gemeinnütziges vorkam, vielmehr nichts als Verurteilungen, Ächtungen, Aussaugereien ohne Zahl und Ende, begleitet von unerträglichen Gewalttaten usw.« Ja, Diocletian wird eines ganz unmässigen Aufsammelns von Schätzen angeklagt.

Wir halten inne, um einen sonst nicht weniger parteiischen Christen zu Worte kommen zu lassen Euseb., Hist. eccl. VIII, 13.. »Welche Worte sollen genügen«, ruft Euseb, »um die Fülle der Güter und die gesegneten Zeiten zu schildern vor der Verfolgung, als die Kaiser noch mit uns in Frieden und Freundschaft lebten, als mit Festen, Schauspielen, Gastmählern und aller Fröhlichkeit ihre Vicennalien in tiefem Frieden gefeiert wurden!« – Was bleibt nun wohl von jenen Klagen mit einigem Rechte übrig?

Dass Diocletian die Truppenzahl vermehrte, war äusserst notwendig und zweckmässig, weil er, wie wir sehen werden, das halbe Reich den Usurpatoren und den Barbaren wieder aus den Händen reissen musste. Wie hoch er die Kriegsmacht zu bringen hatte, konnte niemand besser beurteilen als er selber. Über das Mass der Vermehrung haben wir keine nähere Kunde; dass sie im Verhältnis zu den Heeren eines Aurelian und Probus mehr als eine Vervierfachung gewesen sei, mag jenem Romanschreiber glauben wer will.

Dann die gewöhnliche Anklage wegen des Thesaurierens, welcher ein Fürst gar nicht entgehen kann. Viele Herrscher haben wirklich in einer falschen Ansicht vom Alleinwert des edeln Metalls grosse Schätze gesammelt und es im rechten Augenblick nicht übers Herz bringen können, sie zweckmässig auszugeben; der orientalische Despotismus ist sogar durchweg mit dieser Unsitte behaftet, und die Untertanen machen es dem Despoten nach und vergraben jedes Silberstück in die Erde. Allein bei Diocletian kann hievon schwerlich die Rede sein; die Ausgaben für die Wiedergewinnung und Herstellung des erschütterten Reiches waren zu enorm, als dass noch ein unverhältnismässig grosser Überschuss in der Kasse geblieben wäre. Schon die Grenzbefestigungen allein, jene Kastelle von den Niederlanden bis ans Rote Meer, samt ihren Besatzungen beseitigen jenen Gedanken selbst für die letzte, ruhigere Zeit seiner Regierung.

Das Reich musste sich allerdings recht sehr anstrengen, allein wo so grosse, meist glücklich erreichte Zwecke vorliegen wie hier, darf man wenigstens den Herrscher von der vulgären Beschuldigung entbinden, als hätte er die Menschen nur geplagt, um das Gold und Silber gleichsam allein aufzuessen. Wohl kann bei seinen vielen Bauten der Verdacht der Verschwendung entstehen, allein bei weitem das meiste waren (wie es scheint) politische Geschenke an bestimmte Städte, wodurch man mehr als eine Garnison ersparen konnte. Neben der Bauverschwendung Constantins kommen diese Ausgaben überdies kaum in Betracht. Der Palast von Spalatro war wohl ein grosses Viereck, die einzelnen Räume aber weder an Höhe noch an Grösse ausgezeichnet und mit den Riesenhallen der Thermen in Rom nicht zu vergleichen. Beim Umbau von Nikomedien mag es gewalttätig hergegangen sein, wie einst bei den Städtebauten der Diadochen und später bei der Neugründung von Byzanz, dass aber überall – ubicunque – wo Diocletian ein schönes Landgut, eine zierliche Wohnung sah, dem Eigentümer darob ein Kapitalprozess angehängt worden, mag glauben, wer da will. Traurig genug, dass schon um des Geldbedürfnisses willen mancher Wohlhabende ins Verderben gestürzt wurde, allein dies war ohne Zweifel das Werk schrecklicher Beamten, mit welchen das Imperium schon lange vor Diocletian heimgesucht war De mort. persec. 7: hoc enim usitatum et fere licitum consuetudine malorum..

Die neue Einteilung des Reiches in 101 Provinzen und 12 Diözesen wurde von einer Regierung wie diese gewiss nicht ohne guten und hinreichenden Grund eingeführt und auch die Beamtenzahl nicht ohne Not gesteigert. Diocletian selber war der emsigste Beamte seines Reiches; ausser seinen Feldzügen findet man ihn oft und viel auf rastlosen Reisen, immer regierend und entscheidend, so dass zum Beispiel sein Itinerarium in den Jahren 293 und 294 fast Woche für Woche, ja Tag für Tag in den Daten der Reskripte offen liegt; über 1200 (privatrechtliche) Reskripte von ihm finden sich in den Rechtsbüchern Vgl. über dies alles Preuss, a. a. O., S. 43. 47. 68. 85. 288 usw., zum Teil nach Mommsen: Über die Zeitfolge der in den Rechtsbüchern enthaltenen Verordnungen Diocletians (Abhandlungen der Berliner Akad. 1860). – Das genauere Verzeichnis der neuen Diözesen und Provinzen samt Rangordnung der Beamten bei Preuss, S. 91 ff.. Wenn nun für jene Neueinteilung des Reiches in kleinere Provinzen samt der Vermehrung der Beamten ein Grund namhaft gemacht werden soll, so kann es nur der gewesen sein, dass dem Kaiser die bisherigen Organe nicht genügten, und dass er eine schärfere Aufsicht und bessere Ausführung des Befohlenen für notwendig erachtete. Er musste freilich mit demjenigen Material arbeiten, das er vorfand, und dass dieses nicht das beste war, wird er selber am genauesten gewusst haben. Jedenfalls fielen nun die letzten provinzialen Unterschiede dahin, zugunsten einer gleichmässigen Administration. Was Diocletian begonnen, hat dann Constantin durchgeführt und vollendet.

Nun ist zwar jedermann darüber einverstanden, dass das römische Finanzsystem im ganzen ein schlechtes und drückendes war, und wir haben keinen Grund, bei Diocletian eine viel höhere staatsökonomische Einsicht oder eine Kraft zu Verbesserungen, die auch die tüchtigsten Kaiser nicht gehabt, vorauszusetzen; zudem lehrt der neueste Zustand grosser europäischer Staaten, wie weit selbst die gründlichste Erkenntnis in diesen Dingen von der wirklichen Abschaffung des Schlechten entfernt sein kann. Allein was Diocletian bei einem der billigsten Beurteiler, dem altern Aurelius Victor, speziell zum Vorwurf gemacht wird, könnte leicht zu seinem Lobe umschlagen. In einer leider unklaren und verdorbenen Stelle Aur. Vict., Caes. 39, § 31. – Es war die Grundsteuer, vgl. Preuss, S. 110 samt Anm. wird darüber geklagt, dass »ein Teil von Italien« zu gewissen allgemeinen Steuern und Lasten (pensiones) herbeigezogen worden sei, welche »bei der damaligen Mässigung« leidlich gewesen, im Verlauf des vierten Jahrhunderts aber zum Verderben des Landes geworden seien. Welcher Art diese Steuer auch gewesen sein mag, jedenfalls war es billig, dass Italien mitbezahlen half, seitdem es nicht mehr fähig war, das Reich zu retten und zu beherrschen. – Für die Beurteilung des römischen Finanzwesens im allgemeinen ist auf die besondern Forschungen über diesen Gegenstand, bei Hegewisch, Naudet, Dureau, Mommsen u. a. zu verweisen; nur ein spezieller Punkt muss hier noch berührt werden.

In verschiedenen Annalen findet sich zum Jahre 302 die Notiz: »Damals befahlen die Kaiser Wohlfeilheit«, das heisst: Diocletian stellte ein Maximum der Lebensmittelpreise fest. Keine Massregel wird von der jetzt herrschenden Ansicht stärker verdammt als die Maximumspreise, zu deren Behauptung bekanntlich der unausgesetzte Taktschlag der Guillotine gehört, wie das lehrreiche Beispiel des Nationalkonventes zeigt. Die Massregel setzt entweder die äusserste, verzweifeltste Not voraus, oder ein gänzliches Verkennen der wahren Begriffe von Wert und Preis. Die Folgen waren denn auch die unausbleiblichen De mort. persec. 7.: die Ware verbarg sich, wurde trotz dem Verbote teurer als zuvor und zog unzähligen Verkäufern die Todesstrafe zu, bis man das Gesetz aufhob.

Von dieser Massregel hat sich nun ein genaues Andenken erhalten in der berühmten Inschrift von Stratonicea Vollständig bei Haubold-Spangenberg, Antiq. Rom. monum. legalia, Nachtrag. – Erläutert u. a. bei Dureau de la Malle, Economie politique des Romains, vol. I, und seither in der Abhandlung Th. Mommsens: Das Edikt Diocletians de pretiis rerum venalium vom Jahre 301, abgesehen von spätem Ergänzungen durch neu entdeckte Fragmente, vgl. Preuss, a. a. O., S. 115, und Vogel, Der Kaiser Diocletian, S. 78 ff. – Das Edikt, im Namen aller vier Herrscher erlassen, war doch für den Orient bestimmt und wurde vielleicht nur dort (zwischen September 301 und März 302) publiziert., welche das ganze Edikt samt mehrern hundert Preisbestimmungen (zum Teil unleserlich und schwer erklärbar) wiedergibt. Die Imperatoren äussern sich im Eingang ungefähr wie folgt: Der Preis der Dinge, die man auf den Märkten kauft oder täglich in die Städte bringt, hat so sehr alle Grenzen überschritten, dass die zügellose Gewinnsucht weder durch reichliche Ernten noch durch Überfluss der Waren gemässigt wird . . . Die Raubsucht tritt überall auf, wo nach dem Gebot des öffentlichen Wohles unsere Heere hinziehen, nicht nur in Dörfern und Städten, sondern auf allen Strassen, so dass die Preise der Lebensmittel nicht bloss auf das Vierfache und Achtfache, sondern über jedes Mass steigen, öfter sogar ist durch Aufkauf (?) einer einzigen Ware der Krieger seines Soldes und unserer Geschenke beraubt worden . . . Diese Habsucht soll in unserm Gesetz Grenzen und Mass finden. (Worauf den Zuwiderhandelnden die schwersten Strafen angedroht werden.)

 

Die Erwägungsgründe sind an sich so rätselhaft als die Verfügung selber. Am ehesten lässt sich denken, dass im Orient eine Sippschaft von Spekulanten ziemlich rasch die Preise der unentbehrlichsten Mittel des Daseins in die Höhe getrieben hatte, dass jedermann darunter litt, das Leiden der Armee jedoch weit die grössten und nächsten Gefahren herbeizuführen drohte. Das Reich, dessen Haupteinnahmen bei weitem in Naturalien bestanden, konnte vielleicht nicht im gehörigen Augenblick bei jeder Garnison damit zur Stelle sein. Und da nun der Beschluss der Abhilfe, vielleicht in Eile und in heftiger Stimmung, gefasst war, dehnte man die Fürsorge gleich auf alle Menschenklassen und auf Werte jeder Art aus, um besonders auch für die städtischen Massen Hilfe zu schaffen.

Die Tabelle selbst ist ein Dokument ersten Ranges, weil sie die Werte der Gegenstände und der Arbeiten im Verhältnis zueinander für die damalige Zeit offiziell angibt. Viel schwieriger ist die Reduktion der einzelnen Werte auf unsern jetzigen Münzfuss. Man hat sich nämlich über die Einheit, welche im Edikt bloss mit einem * bezeichnet wird, noch nicht verständigen können, so dass die einen den damaligen Silberdenar (9 Sous), andere dagegen So Dureau de la Malle. Höher, doch noch ebenfalls niedrig, wird die Einheit taxiert von Mommsen (10 Cents) und von Waddington (6,2 Cents). den Kupferdenar (½ Sou) dafür annehmen; im erstern Fall entstehen ungeheure Preise, im letztern Fall solche, die von den unsrigen nicht sehr weit abweichen würden und gewiss die weit grössere Wahrscheinlichkeit für sich haben, das heisst soweit man wiederum über die vorausgesetzten Masse und Gewichte im klaren ist. Wäre wirklich der Kupferdenar gemeint, so wären die Hauptresultate folgende: die festgesetzten Arbeitslöhne erscheinen etwas niedriger als der vor etwa drei Jahrzehnten für Frankreich geltende Durchschnitt, diesen zu 1 Fr. 25 Cent. angenommen; der Ackerknecht erhielt täglich 65 Centimes, der Maurer, der Zimmermann, der Schmied, der Bäcker, der Kalkbrenner 1 Fr. 25 Cent., der Maultiertreiber, Schäfer, Wasserträger, Kloakenreiniger usw. die Nahrung und 50 bis 60 Cent.; von den Lehrern bekam der eigentliche Pädagog für jeden Zögling monatlich 1 Fr. 25 Cent., ebenso der Leselehrer und Schreiblehrer, dagegen der Rechnungslehrer und Schnellschreiblehrer 1 Fr. 90 Cent., der Grammatiker für griechische Sprache 5 Fr., ebenso der für lateinische Sprache und der Geometrielehrer. Ein Paar Schuhe sollte kosten: für Bauern und Tiertreiber 3 Fr., für Soldaten 2 Fr. 50 Cent., für Patrizier 3 Fr. 75 Cent., für Frauen 1 Fr. 50 Cent., wobei Gestalt und Arbeit natürlich ungleich war. Die Fleischpreise waren, in römischen Pfunden zu 24 Lot, für Rind- und Hammelfleisch etwa 28 Cent., für Lamm- und Schweinefleisch etwa 35 Cent.; der sehr umständlich aufgezählten Würste und der eigentlichen Leckerbissen nicht zu gedenken. Der gewöhnliche Wein, den Sextarius zu ½ Liter gerechnet, wurde etwas wohlfeiler angesetzt, als er jetzt gilt, nämlich zu 20 Cent., der bessere alte Wein zu 60 Cent., die edlen italienischen Weine, auch Sabiner und Falerner, zu 75 Cent., das Bier (cervesia cami?) zu 10 Cent., eine geringere Art (zythum) zu 5 Cent. Wir haben diese wahrscheinlich zu niedrig berechneten Preise (aus Dureau de la Malle) beibehalten, weil sie den einstweilen einzig möglichen Zweck, das Proportionale in den Werten zu veranschaulichen, genügend erreichen. Leider fehlt völlig der Preis des Weizens, welcher entscheiden würde. Die Preise sind im Edikt selbst ohne Zweifel hoch genommen, weil mit niedrigen von vornherein nichts wäre zu erreichen gewesen, und man darf sich nicht durch jenes Wort der Idatianischen Jahrbücher irren lassen: »Die Kaiser befahlen, dass Wohlfeilheit sei«.

Von allem, was Diocletian je getan hat, wird man diese Einführung des Maximums vielleicht am schärfsten tadeln können. Hier hatte sich einmal der absolute Staat im Vertrauen auf seine Zwangsmittel vollständig verrechnet; doch wird man die gute Absicht auch nicht ganz verkennen dürfen. Dieselbe tritt auch in dem neuen Kataster deutlich hervor, welchen Diocletian im letzten Jahre seiner Regierung (305) durch das ganze Reich hindurch aufnehmen liess. Wohl heisst Ioh. Lydus, De magistrat. Rom. I, 4. es »er liess das Land vermessen und beschwerte es mit Abgaben« – allein es war dabei sicher nicht bloss auf die Erhöhung, sondern auch auf die billigere Verteilung der Steuern abgesehen.

Überhaupt möchte seine Regierung alles in allem genommen eine der besten und wohlwollendsten gewesen sein, welche das Reich je gehabt hat. Sobald man den Blick freihält von dem schrecklichen Bilde der Christenverfolgung Von deren wahrscheinlichen Ursachen im achten Abschnitt die Rede sein wird. und von den Entstellungen und Übertreibungen bei Lactantius, so nehmen die Züge des grossen Fürsten einen ganz andern Ausdruck an. Man wird vielleicht einen Zeitgenossen, welcher ihm ein Werk dedizierte, nicht als gültigen Zeugen anerkennen; immerhin darf es nicht übergangen werden, dass laut dem Biographen des Marc Aurel in der Historia Augusta (Kap. 19) dieser edle Fürst in Sitte und Wandel sowohl als in der Milde das Vorbild Diocletians war und in dessen Hauskult eine der vornehmsten Stellen einnahm. Hören wir jedoch einen Spätern. Der ältere Aurelius Victor, welcher auch für die Schattenseiten keineswegs blind und, wo Italien in Frage kommt, sogar ein Gegner ist, sagt von ihm: »Er liess sich den Herrn nennen, benahm sich aber als Vater; der kluge Mann wollte ohne Zweifel zeigen, dass nicht schlimme Namen, sondern schlimme Taten entschieden.« Und weiter nach Aufzählung der Kriege: »Auch die Einrichtungen des Friedens wurden durch gerechte Gesetze befestigt; . . . für die Verproviantierung, für Rom, für das Wohl der Beamten wurde eifrig und emsig gesorgt, überhaupt durch Beförderung der Wackern und Bestrafung der Missetäter der Trieb zum Guten gesteigert . . .«. Endlich bei Anlass der Abdankung schliesst Victor:

»Bei dem Widerstreit der Meinungen ist der Sinn für den wahren Sachverhalt verlorengegangen; unsere Ansicht aber geht dahin, dass es einer hohen Anlage excellens natura. – Das äussere Aussehen, freilich nach einer sehr späten Quelle: eine lange, hagere Gestalt, ein blasses Antlitz mit starker Nase, das graue Auge ernst blickend (Preuss, a. a. O., S. 128). bedurfte, um mit Verachtung alles Pompes wieder in das gemeine Leben herabzusteigen.«

Und dieser absolute Herrscher, der sein Land schrittweise der Usurpation hatte abkämpfen müssen, war auch grossgesinnt genug, um die politische Spionage abzuschaffen Aurel. Vict., Caes., ibid. c. 39.. Wahrscheinlich fand er seine Macht gerade durch die Teilung so vollständig gesichert, dass es dessen nicht mehr bedurfte. Allerdings war das Späheramt in die Hände einer Korporation geraten, welche der Regierung selber gefährlich werden konnte; es waren die Frumentarier, ursprünglich die den Armeen vorausgesandten Proviantmacher, später als Ordonnanzen und endlich als Träger und Vollstrecker bedenklicher Befehle gebraucht; ausgeartet zu einer Clique, welche durch falsche Anklagen und durch den Schrecken davor namentlich in entlegenen Provinzen die angesehenen Leute auf das schändlichste brandschatzte. Viel mehr ist nicht davon bekannt Aus Hist. Aug., Hadr. 10. Commod. 4. Max. et Balb. 10. Claud. Goth. 17 geht hervor, dass schon Hadrian die Frumentarier zum Spionieren brauchte, und dass sie nachher vielfach zu Botschaften und selbst zu Exekutionen gebraucht werden konnten, weil sie überall hinkamen. – Vgl. Preuss, S. 111 ff., aber man darf sich den Missbrauch wohl sehr furchtbar ausmalen; eine Bande böser Menschen, unter hoher Protektion, gegenseitig sich stützend und haltend, alle Stimmungen des Misstrauens in der Seele der Herrscher erlauschend und benutzend, und diesen hilflos gegenüber die reichen, altangesehenen Familien in Gallien, Hispanien oder Syrien, geängstigt und zu den grössten Opfern genötigt, um nicht als Teilnehmer an erdichteten Verschwörungen denunziert zu werden. Später, seit Constantin, der sonst die Angeber hasste Aur. Vict., Epit. 41. Das Gesetz gegen Delatoren v. J. 319, Cod. Theodos. X, 10. – Die Ergänzung zum Gesetz über Majestätsverbrechen, vom J. 314: ibid. IX, 5., kam die Sache wieder, nur unter anderm Namen; abermals waren es die Unternehmer des kaiserlichen Fuhrwesens, welche als agentes in rebus, als veredarii, jene schmähliche Rolle weiterspielten.

Sonst ist der Despotismus der römischen Kaiser überhaupt nicht mit der peinlichen Aufsicht über alle Kleinigkeiten, mit dem Hineinregieren in alles und jedes, namentlich nicht mit dem Diktieren und Kontrollieren geistiger Richtungen behaftet, die dem modernen Staat ankleben. Diese verrufene Kaiserherrschaft, welche das Leben des einzelnen so wenig achtete, so drückende Steuern eintrieb, für die öffentliche Sicherheit so schlecht sorgte – sie begnügte sich doch mit ihren nötigsten Zwecken und überliess sonst die einst mit Strömen Blutes unterworfenen Provinzen ungehemmt ihrem lokalen Leben. Auch sonst sah sie zu da, wo sie hätte eingreifen können. Dies zeigt sich nicht nur an den örtlichen, sondern auch an den Standesunterschieden, die sie bestehen und neu aufkommen liess. Es bildet sich zum Beispiel eine Aristokratie der Steuerfreiheit für die senatorischen Familien, die vom Staat angestellten Lehrer und Ärzte nebst einigen andern Kategorien, wozu in der Folge auch die christlichen Priester kamen. Von einer lebendigen neuen Gliederung des Staatswesens konnte allerdings nicht mehr die Rede sein; das Höchste, was selbst ein Regent wie Diocletian zu erreichen hoffen durfte, war die Erhaltung des Reiches in seinem Umfang und eine leidliche Ausbesserung der Schäden im Innern Über die Verbesserungen im Münzwesen s. Preuss (nach Mommsen), S. 112. – Das Verzeichnis sämtlicher bekannter Bauten dieser Regierung S. 117 ff..