Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung

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Ausführung der Abdichtung in Verbindung mit Gussasphalt

Für die Herstellung von Abdichtungen in Verbindung mit Gussasphalt gelten nachfolgende Regeln.

Variante A:


eine Lage Asphaltmastix (unten, mittlere Dicke 10 mm, mind. 7 mm, max. 15 mm)
im Verbund mit einer Lage Gussasphalt (oben, Mindestdicke 25 mm)

Variante B:


eine Lage Polymerbitumen-Schweißbahn (unten) und
eine Lage Gussasphalt (oben, Mindestdicke 25 mm)

Als Gussasphalt ist Gussasphaltestrich der Härteklasse AS IC 40 zu verwenden.

Vorbereitung des Untergrunds:


Vor dem Auftragen der Abdichtung muss der Betonuntergrund (Betonalter mind. 21 Tage) vorbereitet werden, sodass sich eine ausreichende Tragfähigkeit ergibt.
Die Untergrundvorbereitung ist durch mechanisch abtragende Verfahren vorzunehmen.
Vertiefungen, Risse usw. sind mit Mörtel zu verschließen.
Auf dem Betonuntergrund ist eine Versiegelung aus lösemittelfreiem Epoxidharz aufzutragen.
Bei Rautiefen von mehr als 1,5 mm ist der Betonuntergrund mit einer Kratzspachtelung vorzubereiten.

Bei Variante B ist die Polymerbitumen-Schweißbahn im Schweißverfahren auf den Untergrund aufzubringen.

Der Gussasphalt kann direkt genutzt werden. Eine zusätzliche Nutzschicht (Belag) ist nicht erforderlich, wird aber auf frei bewitterten Flächen mit mechanischer Beanspruchung empfohlen (z. B. bei Dachterrassen).

An- und Abschlüsse:

An- und Abschlüsse sind zweilagig aus Bitumendachdichtungs- oder Schweißbahnen und einer oberen Lage aus Polymerbitumenbahnen auszuführen.

Schutz der Abdichtung

Der Schutz der Abdichtung erfolgt durch Schutzlagen bzw. Schutzschichten, um diese vor Beschädigungen zu schützen. Schutzlagen und Schutzschichten sind möglichst unverzüglich nach Herstellung der Abdichtung aufzubringen.

Nicht genutzte Dächer:

Bei nicht genutzten Dächern ist eine Schutzlage nur erforderlich, wenn die Abdichtung mechanisch beansprucht wird, z.B.:


Dächer mit extensiver Begrünung
Wartungswege auf dem Dach

Die Schutzlage braucht in diesem Fall nur in den betroffenen Bereichen verlegt zu werden.

Genutzte Dächer:

Bei genutzten Dächern ist grundsätzlich eine Schutzlage bzw. Schutzschicht anzuordnen. Die Schutzfunktion kann in diesem Fall auch von der Nutzschicht (z. B. vom Belag) übernommen werden, wenn diese dafür geeignet ist.

Dächer mit besonderer Nutzung:

Bei Dächern mit besonderer Nutzung, z. B. Dächer mit Solaranlagen oder anderen haustechnischen Anlagen, ist im Bereich der Auflager bzw. Auflageflächen eine Schutzlage einzubauen.

Ausführung der Nutzschicht

Bei Ausführung der Nutzschicht (z. B. Belag aus Platten) darf die darunterbefindliche Abdichtung nicht beschädigt werden.

Gegebenenfalls ist eine Trennlage/-schicht zwischen der Abdichtung und der Nutzschicht anzuordnen.

Bei Abdichtungen aus bahnenförmigen Stoffen muss die Nutzschicht von der Abdichtungsschicht getrennt werden.

Stoffe für die Nutzschicht nach Abschnitt „Stoffe für Nutzschichten“

Oberflächenschutz

{Oberflächenschutz}

Der Oberflächenschutz dient als Schutz der Abdichtung vor mechanischen und thermischen Einwirkungen, UV-Strahlung, Flugfeuer und Strahlungswärme sowie zur Vermeidung von Ablagerungen und Verkrustungen.

Je nach Ausbildung wird zwischen leichtem und schwerem Oberflächenschutz unterschieden.


Bild 12: Leichter und schwerer Oberflächenschutz (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)


Leichter OberflächenschutzSchwerer Oberflächenschutz
Bitumenbahnen mit einer werkseitig aufgebrachten Bestreuung aus Schiefer oder GranulatEinstreuen von Schiefersplitt in eine Polymerbitumenkaltmasse auf der Abdichtung.Gesteinsschüttungen (Kiesschicht 16/32, 50 mm Dicke), Plattenbeläge (z. B. frostbeständige Betonplatten) oder Formsteine auf Kies- oder Splittbett, Begrünungen sowie Nutzschichten von befahrbaren Flächen

Tab. 26: Oberflächenschutz

Vorteile eines schweren Oberflächenschutzes:


Zuordnung der Abdichtung zur thermischen Einwirkungsstufe B („mäßige thermische Einwirkung“)
Bauaufsichtliche Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“) werden erfüllt.
Der schwere Oberflächenschutz dient als Auflast zur Sicherung des Dachaufbaus gegen Abheben infolge Windsogs bei loser Verlegung der Abdichtungsbahnen.

Ausführung eines schweren Oberflächenschutzes:


Kiesschicht aus Gesteinen der Korngruppe 16/32 mm; Dicke mind. 50 mm im Einbauzustand
Für Plattenbeläge sind Stoffe nach Abschnitt „Stoffe für den Oberflächenschutz nicht genutzter Dächer“ zu verwenden.
Bei einlagigen Abdichtungen (z. B. Kunststoff- und Elastomerbahnen, Abdichtungen aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen) sollte eine Schutzlage auf der Abdichtung angeordnet werden.
Bei pneumatischer Förderung der Gesteinskörnung auf die Dachfläche ist bei einlagigen Abdichtungen eine Schutzlage zwingend erforderlich.
Bei geneigten Dachflächen sind in Abhängigkeit von der Dachgröße und -neigung Maßnahmen gegen Abrutschen des Oberflächenschutzes erforderlich, z. B. durch Einbau von Konstruktionen, die das Abrutschen feldweise verhindern (z. B. auf der Abdichtung verlegte Rasengittersteine).
Bei größeren Neigungen (ca. 10°) kann ein schwerer Oberflächenschutz nicht mehr ausgeführt werden.

Dachbegrünung:


Die Eignung einer Begrünung als Auflast zur Sicherung gegen Windsog erfordert einen Nachweis.
Während der Anwuchsphase können Erosionsschutzmaßnahmen erforderlich sein (z. B. Erosionsschutzgewebe).
An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen müssen vom Bewuchs freigehalten werden.
Bei Begrünungen mit Anstaubewässerung dürfen nur Stoffe nach K2 verwendet werden.
Abdichtungen unter einer Begrünung erfüllen ohne Nachweis die bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz („harte Bedachung“).

Durchwurzelungsschutz

 

{Durchwurzelungsschutz}

Ein Durchwurzelungsschutz ist nur bei begrünten Dächern erforderlich.

Ausführung:


Die Abdichtung selbst muss geeignet sein und übernimmt den Schutz vor Durchwurzelung. Nachweis der Eignung nach DIN EN 13948 bzw. FLL-Verfahren („Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen“).
Bei einer mehrlagigen Abdichtung muss die oberste Lage durchwurzelungssicher sein.
Der Durchwurzelungsschutz wird von einer separaten Schutzlage sichergestellt, wenn die Abdichtung diese Funktion nicht übernehmen kann.

An- und Abschlüsse:

Ein ausreichender Durchwurzelungsschutz ist auch im Bereich von An- und Abschlüssen erforderlich. Geeignete Maßnahmen können größere An- und Abschlusshöhen und/oder die Anordnung von Abdeckungen (z. B. Bleche) im Bereich der An- und Abschlüsse sein.

Lagesicherung

{Lagesicherung}

Maßnahmen der Lagesicherung sind aus folgenden Gründen erforderlich:


beim Auftreten möglicher horizontaler Kräfte
Abgleiten des Dachaufbaus bei geneigten Dächern
zur Aufnahme von Windsogkräften

Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte

Erforderlich in folgenden Fällen:


bei lose verlegter Abdichtung
bei Unterkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen
bei Dachaufbau ohne schweren Oberflächenschutz und Wärmedämmstoffen aus Hartschaum (mit Kaltklebstoff verklebt)

Maßnahmen:


mechanische Verbindung der Abdichtung an den Rändern, allen aufgehenden Bauteilen, Rinnen, Bewegungsfugen, Lichtbändern und -kuppeln und ähnlichen Bauteilen mit der Tragkonstruktion
Befestigung durch eine Linienbefestigung mit Metallbändern, Metallprofilen oder Verbundblech
Alternativ ist auch eine lineare Befestigung mit punktweise angeordneten Einzelbefestigungselementen (mind. drei Stück je Meter) möglich.

Das Einbinden oder Einklemmen der Abdichtung in höher liegende Randprofile oder Randabdeckungen sowie Verklebungen mit diesen Bauteilen gelten nicht als Befestigung.

Lagesicherung bei Dächern mit einer Neigung über 3°

Bei Dächern mit einer Neigung > 3° können die Schichten des Dachaufbaus bei Erwärmung (Sonneneinstrahlung) in Richtung des Gefälles abrutschen.

Maßnahmen:


Befestigung der Dachbahnen am oberen Rand durch Nägel (versetzte Anordnung, Nagelabstand max. 100 mm)
Verlegung der Bahnen über den First und Fixierung
Befestigung der Schichten des Dachaufbaus mit Metallbändern bzw. Verbundblechen oder Sicherung durch Stützkonstruktionen
Bei Dächern mit einem Gefälle von mehr als 3° sollten Abdichtungsbahnen mit hoher Wärmestandfestigkeit und hoher Zugfestigkeit verwendet werden.


Bild 13: Lagesicherung der Bahnen (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte

Flachdächer sowie flach geneigte Dächer werden durch Windsogkräfte beansprucht, die insbesondere an den Dachrändern sowie im Eckbereich Maximalwerte erreichen.

Für geschlossene Gebäude bis zu einer Höhe von 25 m werden in der Norm (DIN 18531-3) sowie in der Flachdachrichtlinie verschiedene Maßnahmen zur Sicherung gegen Abheben durch Windsog angegeben:


Auflast (z. B. Gesteinsschüttung der Korngröße 16/32, Mindestdicke 50 mm)
Verkleben mit dem Untergrund
mechanische Befestigung (z. B. mit Breitkopfstiften)

Sicherung durch Auflast {Auflast}

Sicherung durch Auflast nur geeignet für Dächer mit einer Dachneigung bis 3°.

Geeignete Maßnahmen:


Schüttungen aus Kies (Korngröße 16/32 nach DIN EN 13242; Mindestdicke 50 mm)
Plattenbeläge aus Beton oder gleichwertig
Betonformsteine oder Vegetationssubstrate

Bemessung:


In der Norm (DIN 18531) finden sich keine Angaben.
Konkrete Angaben sind in der Flachdachrichtlinie enthalten.
Die Mindesthöhe der Kiesschüttung hängt u. a. von der Windzone, der Gebäudehöhe, der Ausbildung der Traufe (scharfkantig oder mit Attika) sowie dem Bereich auf dem Dach ab.
Insbesondere in den Rand- und Eckbereichen eines Flachdachs (Bereiche F und G) treten hohe Windsogspitzen auf. Hier ist daher eine entsprechend größere Auflast zur Windsogsicherung anzuordnen. Außerdem wird empfohlen, in den Rand- und Eckbereichen des Dachs Plattenbeläge als Auflast zu verwenden, da bei losen Kiesschüttungen Verwehungen auftreten können.


Bild 14: Bereiche auf einem Flachdach (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)


Gebäudehöhe < 10 m
Mindesthöhe der Kiesschüttung als Auflastcm
Windzone 1
BereichFGHI
scharfkantiger Traufbereich10,58,45,05,0
mit Attikahp/h = 0,0259,27,55,05,0
hp/h = 0,058,46,75,05,0
hp/h = 0,107,55,95,05,0
Windzone 2 (Binnenland)
BereichFGHI
scharfkantiger Traufbereich13,610,96,55,0
mit Attikahp/h = 0,02512,09,86,55,0
hp/h = 0,0510,98,76,55,0
hp/h = 0,109,87,66,55,0
Windzone 2 (Küste und Inseln der Ostsee)
scharfkantiger Traufbereich17,814,28,55,0
mit Attikahp/h = 0,02515,612,88,55,0
hp/h = 0,0514,211,48,55,0
hp/h = 0,1012,810,08,55,0
H: Gebäudehöhe über Grundhp: Höhe der Attika (bezogen auf Oberfläche Dach)F: Eckbereich; G: Randbereich; H und I: Innenbereich der Dachfläche

Tab. 27: Windsogsicherung von Dachabdichtungen mit einer Kiesschüttung für Gebäude mit einer Höhe < 10 m in den Windzonen 1 und 2 (Dachneigung < 5°) (Tabelle in Anlehnung an Flachdachrichtlinie, Tab. I.1; Auszug) (Hinweis: für die Windzonen 3 und 4 sowie Gebäudehöhen ≥ 10 m siehe Flachdachrichtlinie)


Bild 15: Kiesschüttung auf einem Flachdach (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Sicherung durch Verklebung

Bei Sicherung durch Verkleben müssen die Dachabdichtung sowie alle weiteren Schichten des Dachaufbaus untereinander sowie die unterste Schicht mit dem Untergrund mit geeigneten Klebstoffen dauerhaft verklebt werden.

Geeignete Klebstoffe sind z. B. Heißbitumen, Kaltbitumen oder PUR-Kleber.

Ausführung:


Der Untergrund muss für eine Verklebung geeignet sein, ggf. ist eine Haftbrücke aufzutragen.
Verklebung von Bitumen-/Polymerbitumenbahnen: Bei Gebäuden bis 25 m Höhe gelten nachfolgend angegebene Maßnahmen erfahrungsgemäß als ausreichende Sicherung gegen Windsog.
Verklebung von Kunststoff-/Elastomerbahnen: Hierfür sind keine Angaben in der Norm enthalten. Es sind die Herstellerangaben zu beachten.


KleberDachbereich
FGHI
Heißbitumen/Verschweißung/Kaltselbstverklebung40 % der Fläche30 % der Fläche20 % der Fläche10 % der Fläche
Kaltbitumena)4 Streifen/m23 Streifen/m23 Streifen/m22 Streifen/m2
Streifenbreite 40 mm
PUR-Klebera)(ca. 40 g/m und Streifen)8 Streifen/m26 Streifen/m25 Streifen/m24 Streifen/m2
a) Hinweis: Verbrauch ca. 100 g/m und Streifen. Bei Kaltverklebung sind die entsprechenden Angaben der Hersteller zu beachten.
Dachbereiche:F: Eckbereich; G: Randbereich; H und I: Innenbereich der Dachfläche

Tab. 28: Verklebung von Bitumen-/Polymerbitumenbahnen als Windsogsicherung bei geschlossenen Gebäuden bis 25 m Höhe

 

Sicherung durch mechanische Befestigung

Bevorzugt wird die Anwendung bei Abdichtungen auf Stahltrapezprofilen sowie auf Holzschalung.

Anwendungsregeln:


Es dürfen nur Befestiger-Bahn-Kombinationen mit einer europäisch technischen Zulassung oder Bewertung auf Grundlage der ETAG 006 verwendet werden.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die mechanische Befestigung von Bitumenbahnen mit Flachkopfstiften auf Schalung.

Ausführung:


Mechanische Befestigung der Abdichtung linear (d. h. punktweise mit Einzelbefestigungen) oder linienförmig (d. h. mit durchlaufenden Metallprofilen, Verbundblechen). Anordnung in der Überlappung, nahtunabhängig oder unterseitig.
Befestigung in der Überlappung: Die Bahnen werden punktweise durch Einzelbefestigungen im überdeckten (überlappten) Bahnenrand mit dem Untergrund befestigt. Im Regelfall werden die Bahnen quer zur Spannrichtung der Stahltrapezprofile bzw. der Holzschalung verlegt. Zwischen Bahnenrand und Lastverteilteller der Befestigung muss ein Mindestabstand von 10 mm eingehalten werden.
Nahtunabhängige Befestigung: Hierbei werden die linearen oder linienförmigen Befestigungen im erforderlichen Abstand angeordnet und mit zusätzlichen Dachbahnstreifen überdeckt.
Unterseitige Befestigung: Eine unterseitige Befestigung kann bei Kunststoff- oder Elastomerbahnen angewendet werden. Hierzu werden Streifen oder Teller (z. B. aus Bahnenmaterial) mit Einzelbefestigungen in der Unterkonstruktion fixiert. Anschließend wird darauf die Abdichtung befestigt.
Bei Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung) sind mechanische Befestigungen aus Edelstahl zu verwenden.
Mechanische Befestigungen müssen über die Fläche eines Dachbereichs (Bereiche F, G, H und I) gleichmäßig verteilt angeordnet werden.
Die Anzahl der erforderlichen Befestigungen ergibt sich aus den Windlasten; siehe exemplarisch nachfolgende Tabelle (Auszug aus der Flachdachrichtlinie; die Norm enthält keine Angaben hierzu).


Gebäudehöhe < 10 m
Windzone 1
Anzahl der Befestigerpro m2Anzahl der Stiftepro m2
BereichFGHIFGHI
scharfkantiger Traufbereich3,83,02,02,025201211
mit Attikahp/h = 0,0253,32,72,02,022181211
hp/h = 0,053,02,42,02,020161211
hp/h = 0,102,72,12,02,018141211
h: Gebäudehöhe über Grundhp: Höhe der Attika (bezogen auf Oberfläche Dach)F: Eckbereich; G: Randbereich; H und I: Innenbereich der Dachfläche

Tab. 29: Befestigungsmittel zur Windsogsicherung von Abdichtungen bei Gebäuden < 10 m in Windzone 1 (Tabelle in Anlehnung an Flachdachrichtlinie Tab. I.1; Auszug)

Detailausbildung


An- und Abschlüsse
Türanschlüsse
Durchdringungen
Bewegungsfugen
Lichtkuppeln/Lichtbänder, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Grundsätzliche Regeln

Dichtheit und Dauerhaftigkeit der abgedichteten Dachfläche sind im Wesentlichen von der zuverlässigen Ausbildung sowie von der Funktionsfähigkeit der Details abhängig.

Aus diesem Grund sind Details entsprechend sorgfältig zu planen und auszuführen.

Anwendungsklasse:

Die Ausführung der Details muss mind. der gleichen Anwendungsklasse (K1, K2) entsprechen wie die Flächenabdichtung.

Beispiele:


a) Die Ausführung der Abdichtung der Dachfläche soll für K1 (Standardausführung) erfolgen, Details müssen für K1 und dürfen für K2 (höherwertige Ausführung) ausgeführt werden.
b) Die Ausführung der Abdichtung der Dachfläche soll für K2 (höherwertige Ausführung) erfolgen, Details dürfen nur für K2 ausgeführt werden.

Voraussetzungen:

Planerische Voraussetzung siehe Norm.

Voraussetzung die Ausführung betreffend:


Auflager und Stützen von Anlagen und Aggregaten, die auf der Dachfläche aufgestellt werden, sollten auf der durchlaufenden Abdichtung positioniert werden und zu den Details (wie Durchdringungen, An- und Abschlüsse, Bewegungsfugen) einen ausreichenden Abstand halten.
An- und Abschlüsse von Dächern der Anwendungsklasse K1 (Standardausführung), die nur unter hohem Aufwand zugänglich sind (z. B. durch Zerstörung anderer Bauteilschichten), sind nach K2 (höherwertige Ausführung) auszuführen.

Anforderungen an Details:


Dichtheit: Alle An- und Abschlüsse, Übergänge und Durchdringungen müssen hinterlauf- und unterlaufsicher ausgeführt werden, ggf. mithilfe von Einbauteilen.
Oberer Abschluss: Der obere Rand der Abdichtung muss so fixiert werden, dass er weder abrutschen noch sich lösen kann. Hierzu sind i. d. R. Einbauteile vorzusehen. Ausgenommen sind Situationen, bei denen aufgrund des Haftverbunds oder besonderer konstruktiver Maßnahmen ein Abrutschen oder Lösen des Abdichtungsrands ausgeschlossen ist.
Bewegung der Unterkonstruktion: Sämtliche An- und Abschlüsse, Übergänge und Durchdringungen müssen auch bei den zu erwartenden Bewegungen des Untergrunds funktionsfähig bleiben und die Dichtheit sicherstellen.
Materialverträglichkeit: Für An- und Abschlüsse sollten die gleichen Stoffe verwendet werden wie für die Flächenabdichtung.
Zugänglichkeit: Bauteile, die im Rahmen der Instandhaltung in regelmäßigen Abständen inspiziert und gewartet werden müssen (wie z. B. Abläufe), müssen zugänglich sein.

Anschlüsse

{Anschlüsse}

Ein Anschluss stellt die Verbindung der Abdichtung mit Einbauteilen (z. B. Durchdringungen) sowie angrenzenden Bauteilen (z. B. aufgehende Wände) dar.

Ausführungsregeln:


gleiche Lagenzahl/Stoffart: Ausführung der Abdichtung von Anschlüssen mit gleicher Lagenzahl und Stoffart wie im Bereich der Dachfläche. Eine Verwendung unterschiedlicher Stoffe ist möglich. Diese müssen hierfür geeignet und miteinander dauerhaft verträglich sein.
Übergänge: Bei Übergängen einer Abdichtung aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen auf eine Bahnenabdichtung muss die Flüssigabdichtung mind. 100 mm auf die Bahn geführt werden.
Anschlüsse aus Bitumenbahnen müssen mind. aus zwei Lagen bestehen.
Dämmkeil bei Bitumenbahnen: An der Kante zwischen Dachfläche und aufgehenden Bauteilen ist bei Abdichtungen mit Bitumenbahnen ein Keil einzubauen.
Anschlüsse von Bitumenbahnen: Für die Herstellung von Anschlüssen mit Bitumenbahnen können auch eingeklebte Bleche verwendet werden. In diesem Fall ist die Anwendungsklasse auf K1 begrenzt. Klebefläche mind. 160 mm Breite, Verklebung im Lagenrückversatz.
Anschlüsse von Kunststoff-/Elastomerbahnen: Für die Herstellung von Anschlüssen mit Kunststoff- und Elastomerbahnen können Verbundbleche eingesetzt werden.
Wandbekleidungen: Bei Wänden mit einer Bekleidung ist der Anschluss hinter dieser an der Wand hochzuführen.
genutzte Dächer: Bei genutzten Dächern sind Anschlüsse so auszuführen, dass die planmäßigen Einwirkungen aus der Nutzung sowie aus Lage- und Formänderungen angrenzender Schutz-/Nutzschichten nicht zu Schäden führen. Anschlüsse bei genutzten Dächern sind mit Blechen oder ähnlichen Bauteilen abzudecken.


Bild 16: Keil am Übergang von Dachfläche und aufgehendem Bauteil bei Abdichtungen mit Bitumenbahnen sowie Definition der Anschlusshöhe (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Anschlusshöhen:


NutzungDachneigungAnschlusshöhe
nicht genutzte Dächerbis 5° (8,8 %)≥ 150 mm
über 5° (8,8 %)≥ 100 mm
genutzte Dächerunabhängig von der Dachneigung≥ 150 mm

Tab. 30: Anschlusshöhen


Die Anschlusshöhe bezieht sich auf Oberkante Abdichtung bzw. Belag, Kiesschicht oder Begrünung.
In schneereichen Gebieten bzw. bei besonderen Bedingungen (z. B. Anschlüsse in Sheddachrinnen) können größere Anschlusshöhen erforderlich sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen und entsprechend festzulegen.

Hinsichtlich der Ausführung wird in


Anschlüsse ohne Wassereinwirkung und
Anschlüsse mit Wassereinwirkung

unterschieden.

Anschlüsse ohne Wassereinwirkung

Anschlüsse ohne Wassereinwirkung sind vor Wasserbeanspruchung (Spritzwasser, Niederschlagswasser, herablaufendes Wasser an der Fassade) geschützt.

Beispiele:


Anschluss in einem Rücksprung
Anschluss hinter einer Wandbekleidung (z. B. WDVS)

Ausführung:


Der Abdichtungsrand wird gegen Abrutschen durch die Abdeckung oder eine Verklebung gesichert. Es sind i. d. R. keine weiteren Einbauteile erforderlich.
Anschlüsse aus FLK, die eine ausreichende Haftung am Untergrund aufweisen, brauchen am oberen Rand nicht mechanisch befestigt zu werden.

Anschlüsse mit Wassereinwirkung

Anschlüsse mit Wassereinwirkung sind frei der Witterung ausgesetzt und werden durch Spritzwasser oder an der Fassade herablaufendes Wasser unmittelbar beansprucht.

Ausführung:


Sicherung gegen Hinterlaufen erfolgt durch Klemmprofile, Klemmschienen oder angeschweißte Verbundbleche, die den Abdichtungsrand linienförmig an den Untergrund fixieren.
Die Befestigungen sind im Abstand von 200 mm anzuordnen.
Nagelbänder dürfen nicht eingesetzt werden, da sie die Abdichtung perforieren.
Bei FLK kann auf eine mechanische Befestigung am oberen Rand verzichtet werden, wenn eine ausreichende Haftung mit dem Untergrund dauerhaft gegeben ist.
Der Anschluss muss durch Überhangstreifen gegen Hinterlaufen gesichert werden.
Anschlüsse, die nur durch Dichtstofffasen gesichert werden, dürfen nur der Anwendungsklasse K1 zugeordnet werden. Dichtstofffasen müssen in regelmäßigen Abständen gewartet werden, d. h. der Dichtstoff ist zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Bei FLK kann auf eine zusätzliche Abdichtung des oberen Abdichtungsrands verzichtet werden, wenn der Untergrund ausreichend tragfähig und hinterlaufsicher ist, z. B. bei Metall und wasserundurchlässigem Beton.
Bei senkrechten Fugen im Anschlussbereich (z. B. Fugen von Betonfertigteilen oder Bauwerksfugen) muss der Anschluss so ausgeführt sein, dass Bewegungen über den Fugenbereich möglich sind.
Klemmprofile und -schienen dürfen über beweglichen Fugen nicht durchlaufen.

Abschlüsse

{Abschlüsse}

Abschlüsse bezeichnen das gesicherte Ende oder den gesicherten Rand einer Abdichtung. Abschlüsse kommen an den Dachrändern vor.