Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung

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Ausführung

Für die Ausführung von Dachabdichtungen gilt DIN

18531-3.

Zu beachten sind folgende Regeln:


Witterungsbedingungen
Anforderungen an den Untergrund und dessen Vorbereitung (siehe Abschnitt „Anforderungen an den Untergrund“)
Regeln zur Verarbeitung der Stoffe und Funktionsschichten des Dachaufbaus einschließlich der Abdichtungsschicht

Witterungsbedingungen

{Witterungsbedingungen}

Die Abdichtung darf nur bei geeigneten Witterungsbedingungen ausgeführt werden:


Temperaturen von mind. 5 °C
keine Nässe, Regen, Schnee, Eis
kein starker Wind

Bei Temperaturen unter 5 °C oder abweichenden Wetterbedingungen sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Abdichtung dennoch ausgeführt werden soll (z. B. durch Einhausung mit einem Zelt o. Ä. und Klimatisierung).

Ausführung einer Trennschicht/-lage

Eine Trennschicht bzw. Trennlage ist in folgenden Fällen erforderlich:


zwischen Stoffen, die untereinander unverträglich sind
wenn der Untergrund ein Perforationsrisiko darstellt
um Bewegungen des Untergrunds nicht auf die Abdichtung zu übertragen
aus Brandschutzgründen

Trennlagen werden lose verlegt oder teilflächig mit dem Untergrund verklebt.

Trägerlage

{Trägerlage}

Eine Trägerlage ist bei Abdichtungen aus Flüssigkunststoffen einzubauen, wenn im Untergrund Stoßfugen vorhanden sind (wie z. B. bei Wärmedämmstoffen, Holzschalungen).

Trägerlagen können auch bei chemischer Unverträglichkeit zwischen Abdichtung und Untergrund die Funktion einer Trennlage übernehmen.

Stoffe für Trägerlagen siehe Abschnitt „Trägerlagen“

Ausführung der Wärmedämmschicht

{Wärmedämmschicht}

Für Dächer geeignete Wärmedämmstoffe müssen den Anwendungstypen DAA (DAA: Dämmung unter der Abdichtung) und DUK (DUK: Umkehrdach) nach DIN 4108-10 entsprechen.


WärmedämmstoffAnwendungstyp nach DIN 4108-102)Druckbelastbarkeit nach DIN 4108-102)Anwendungsbereich
KurzzeichenBezeichnung
MWMineralwolledämmstoffe nach DIN EN 13162DAA60 kPa bei 10 % Stauchung1)nicht genutzte Dächer
EPSPolystyrol-Hartschaum nach DIN EN 13163DAAdmnicht genutzte Dächer
dhnicht genutzte Dächer, begehbare Flächen, z. B. Terrassen, intensive Dachbegrünung
ds
DUKkeine genormte Anwendung
XPSPolystyrol-Extruderschaum nach DIN EN 13164DAAdm/dh/ds/dxnicht genutzte Dächer, begehbare Flächen, z. B. Terrassen, intensive Dachbegrünung, Umkehrdächer
DUKdh/ds/dx
PURPolyurethan-Hartschaum nach DIN EN 13165DAAdh/dsnicht genutzte Dächer, begehbare Flächen, z. B. Terrassen, intensive Dachbegrünung
DUKkeine genormte AnwendungUmkehrdächer
CGSchaumglas-Dämmstoffe nach DIN EN 13167DAAdh/ds/dxnicht genutzte Dächer, begehbare Flächen, z. B. Terrassen, intensive Dachbegrünung
DUKkeine genormte AnwendungUmkehrdächer
1) nicht genutzte Dächer2) bzw. bauaufsichtlicher Zulassung
DAA: Dämmung unter der Abdichtung, vor Bewitterung geschütztDUK: Dämmung auf der Abdichtung, der Bewitterung ausgesetzt (Umkehrdach)
dm: mittlere Druckbelastbarkeitdh: hohe Druckbelastbarkeitds: sehr hohe Druckbelastbarkeitdx: extrem hohe Druckbelastbarkeit

Tab. 23: Geeignete Wärmedämmstoffe für Dächer

Bei genutzten Dächern mit Abdichtung aus FLK mit integrierter Nutzschicht und Wärmedämmung ist auf der Wärmedämmschicht eine lastverteilende Unterlage anzuordnen.

Ausführung der Dampfdruckausgleichsschicht

{Dampfdruckausgleichsschicht}

Eine Dampfdruckausgleichsschicht wird hergestellt, indem die Abdichtung punkt- oder unterbrochen streifenweise auf den Untergrund aufgeklebt oder lose verlegt wird.

Bei FLK kann eine ebenfalls punkt-/streifenförmig aufgeklebte oder lose verlegte Trägerlage die Funktion der Dampfdruckausgleichsschicht übernehmen.

Bei Abdichtungen, die auf einer Wärmedämmschicht aus Mineralwolle aufgebracht sind, ist keine Dampfdruckausgleichsschicht erforderlich, da der Druckausgleich in der Mineralwolle erfolgt.

Ausführung der Abdichtung

Der Abdichtung dürfen keine planmäßigen Kräfte, die parallel zur Abdichtungsebene wirken, zugewiesen werden.

Die Abdichtung kann nur flächige Druckkräfte aufnehmen, die senkrecht auf sie wirken. Insbesondere bei genutzten Dächern treten größere Lasten aus der Nutzung und Verkehr auf. Die Abdichtung ist für solche Druckbeanspruchungen nachzuweisen. Gegebenenfalls sind geeignete Konstruktionen zum Lastabtrag vorzusehen.

Je nach Stoffart ist die Abdichtung einlagig (bei Kunststoff- und Elastomerbahnen sowie bei flüssig zu verarbeitenden Stoffen) oder mehrlagig (bei Bitumen- und Polymerbitumenbahnen) auszuführen.

Ausführung der Abdichtung mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen

Allgemeine Regeln zur Ausführung

Bitumen- und Polymerbitumenbahnen werden i. d. R. mehrlagig ausgeführt.


Die Lagesicherung erfolgt durch Auflast, mechanische Befestigung, teilflächige oder vollflächige Verklebung mit dem Untergrund (nur bei geeignetem Untergrund: Beton, Schaumglas, kaschierter oder anderer geeigneter Wärmedämmstoff).
Die einzelnen Lagen sind parallel zueinander und überlappend (bei mehreren Lagen mit Versatz) zu verlegen.
Die einzelnen Lagen sind vollflächig miteinander zu verkleben.
Einzelne, geringfügige Hohlräume bei der Verklebung können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Auf den Untergrund ist ggf. ein Voranstrich aufzubringen.
Bei einer einlagigen Abdichtung sind die An- und Abschlüsse mehrlagig auszuführen.
Im Bereich von Kehlen ist die Abdichtung durch Zulagen zu verstärken.

Überlappung und Nahtverbindung

 

{Überlappung}

{Nahtverbindung}


AbdichtungÜberlappungsmaß an Längs- und Quernähten
einlagig100 mm
zweilagig80 mm

Tab. 24: Überlappungsmaß an Längs- und Quernähten bei Bitumen- und Polymerbitumenbahnen

Weitere Regeln:


Die Nahtverbindungen sind durch Verkleben herzustellen.
Die Überlappung ist in Richtung des Gefälles zu führen.
Kreuzstöße sind zu vermeiden (Bahnen versetzen).
Bei einlagiger Abdichtung mit Polymerbitumenbahnen sind die Nahtverbindungen mit dem Schweißverfahren (Flamme, Warmgas) auszuführen. Mindestfügebreite an der Längsnaht: 80 mm bei Herstellung mit Schweißverfahren, 60 mm beim Warmgasschweißen. Mindestfügebreite an Quernähten 100 mm und bei allen Nahtverbindungen auf beschieferten Bahnen.
Bei kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahnen (KSP) und Polymerbitumenbahnen für einlagige Verlegung ist am T-Stoß ein Schrägschnitt erforderlich.


Bild 10: Überlappungsmaß bei Bitumen- und Polymerbitumenbahnen (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)


Bild 11: Schrägschnitt am T-Stoß (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Verlegung von Bitumen- und Polymerbitumenbahnen


Verklebung (voll-/teilflächig)
lose Verlegung mit mechanischer Befestigung oder mit Auflast

Verklebung:

Für die Verklebung von Bitumen- und Polymerbitumenbahnen auf dem Untergrund, untereinander sowie für die Nahtverbindungen eignen sich die folgenden Verfahren:


1. Schweißverfahren (nur bei Schweißbahnen)
2. Gießverfahren (bei Bahnen mit Besandung oder Feinstbestreuung auf der Unterseite und im Nahtbereich)
3. Kaltselbstklebeverfahren (bei kaltselbstklebenden Bahnen)
4. Bürstenstreichverfahren (in Sonderfällen)

Für die Verklebung auf dem Untergrund dürfen auch Kaltklebestoffe verwendet werden.

Mindesteinbaumengen für Klebeschichten:


Bürstenstreichverfahren: 1,5 kg/m²
Gießverfahren: 1,3 kg/²

Beim Kaltselbstklebeverfahren muss ein geeigneter Untergrund vorhanden sein. Außerdem müssen die Nahtbereiche für Kaltselbstklebung geeignet sein. Auf die Untergrund-/Umgebungstemperatur ist zu achten (Herstellerangaben).

Bei Dachabdichtungen mit kaltselbstklebender Polymerbitumenbahn (KSP) als obere Lage ist bei Verlegung eine thermische Aktivierung erforderlich.

Lose Verlegung mit mechanischer Befestigung:


Bei loser Verlegung der Bahnen muss die Abdichtung gegen Windsog mechanisch befestigt werden.
Befestigungsmittel dürfen im Nahtbereich eingeklebt werden (bei mehrlagiger Abdichtung).
Der Abstand zwischen Haltetellerkante und Bahnenkante muss mind. 10 mm betragen.
Klemmwirkung muss ausreichend sein (hierfür ist ein ausreichend druckfester Untergrund erforderlich).
Hitzebeständigkeit des Befestigungsmittels ist zu beachten bei Verschweißen der Nähte mit Flamme.

Lose Verlegung mit Auflast:


Die lose auf dem Untergrund verlegten Bahnen sind durch eine ausreichende Auflast gegen Windsog zu sichern.

Ausführung der Abdichtung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen

Allgemeine Regeln zur Ausführung

Kunststoff- und Elastomerbahnen werden einlagig ausgeführt.


Die Lagesicherung erfolgt durch Auflast, mechanische Befestigung oder vollflächige Verklebung mit dem Untergrund.
In Abhängigkeit von der Untergrundbeschaffenheit sind Trenn-, Schutz- und/oder Brandschutzlagen unter der Kunststoff-/Elastomerbahn anzuordnen. Auch Kaschierungen können diese Funktion übernehmen.
Bei Verlegung auf Bitumenbahnen ohne Trenn-/Kaschierlagen dürfen nur bitumenverträgliche Kunststoff-/Elastomerbahnen verwendet werden. Verlegung auch voll-/teilflächig.

Überlappung und Fügetechnik

Überlappung von Kunststoff-/Elastomerbahnen bei Baustellennähten ≥ 40 mm


Bei mechanischer Befestigung ist die Überlappung in Abhängigkeit vom Befestigungsmittel zu erhöhen.
Kreuzstöße sind zu vermeiden (Bahnen versetzen).
Fügeverfahren und Mindestfügebreiten für die Herstellung von Nahtverbindungen auf der Baustelle siehe Tabelle 25:


FügeverfahrenBahnenartMindestfügebreite
QuellschweißenEVA30 mm
PIB30 mm
PVC-P30 mm
Warmgasschweißen oder HeizkeilschweißenECB20 mm
EVA20 mm
FPO20 mm
PIB20 mm
PVC-P20 mm
TPE20 mm
Elastomerea)30 mm
Dichtrand/AbdeckbandPIB40 mm
Elastomere40 mm
Heißvulkanisation(Hot Bonding)Elastomere20 mm
Warmgasschweißen mit PolymerbitumenElastomere40 mm
a)Thermoplastisch beschichtet oder mit vorkonfektioniertem thermoplastischen Dichtrand

Tab. 25: Fügeverfahren und Mindestfügebreite bei Nahtverbindungen von Kunststoff- und Elastomerbahnen

Herstellung der Nahtverbindung:


Fügeflächen müssen trocken und frei von Verunreinigungen sein (Herstellerangaben).
Quellschweißen: Fügeflächen werden mit Quellschweißmittel angelöst und anschließend durch Druck miteinander verbunden.
Warmgasschweißen: Fügeflächen werden durch Warmgas plastifiziert und durch Druck miteinander verbunden. Schweißung mit elektronisch regelbaren Schweißmaschinen oder Handschweißgeräten.
Heizkeilschweißen: Fügeflächen werden mit einem Heizkeil plastifiziert und durch Druck miteinander verbunden.
Elastomerbahnen lassen sich nur mit dem Warmgas- oder Heizkeilverfahren fügen, wenn die Fügeflächen werkseitig mit einer plastifizierbaren Beschichtung versehen sind.
Bahnen mit Dichtrand: Längsnähte werden mit der darunterliegenden Bahn verbunden. Quernähte müssen mit einem Abdeckband abgedichtet werden.
Werkseitig vorkonfektionierte Elastomerbahn mit Polymerbitumenbeschichtung an der Unterseite: Bahnenüberlappung wird durch Warmgas erhitzt und durch Druck miteinander verbunden. Breite der Überlappung mind. 50 mm.
Bei Elastomerbahnen kann die Nahtverbindung durch Hot Bonding zur Vorfertigung von Planen verwendet werden.

Verlegung von Kunststoff- und Elastomerbahnen


Verklebung oder
lose Verlegung mit mechanischer Befestigung oder mit Auflast.

Verklebung: {Verklebung}


Die Kunststoff-/Elastomerbahn ist auf den Untergrund zu kleben. Hierbei sind alle Lagen auf der Unterlage und/oder miteinander zu verkleben.
Nahtverbindungen müssen frei von Klebstoffen oder Heißbitumen bleiben.
Für die Verklebung sind geeignete, produktbezogene Systemklebstoffe zu verwenden.
Verarbeitungsvorschriften sind zu beachten (Herstellerangaben)

Verklebung mit Heißbitumen:

 

Bei Heißbitumen dürfen nur bitumenverträgliche Bahnen verwendet werden.
Die Verklebung erfolgt mit dem Gießverfahren oder Bürstenstreichverfahren.
Die aufgerollte Bahn ist in die Klebemasse einzurollen und flächig anzudrücken.

Verklebung mit dem Flämmverfahren:


Dieses Verfahren ist nur für bitumenverträgliche Bahnen geeignet.
Die Heißbitumenklebemasse ist in ausreichender Menge auf den Untergrund (fest, eben, staubfrei, trocken, bitumenverträglich) zu gießen und gleichmäßig zu verteilen.
Zum Verkleben wird die Klebemasse durch Wärmezufuhr wieder aufgeschmolzen.
Die Bahn wird in die Klebemasse eingerollt und flächig angedrückt.
Statt Bitumenklebemasse kann auch die Schweißmasse einer Polymerbitumenschweißbahn oder eine Bitumenschweißbahn aufgeschmolzen werden.

Verklebung mit dem Kaltselbstklebeverfahren:


Dieses Verfahren ist nur bei Bahnen mit Kaltselbstklebeschicht geeignet.
Der Untergrund muss geeignet und vorbereitet sein.
Temperatur des Untergrunds und der Umgebungsluft ist zu beachten (Herstellerangaben).
Zum Verlegen der Bahn wird ein Trennpapier/eine Trennfolie auf der Bahnenunterseite abgezogen und die Selbstklebebahn unter Druck auf den Untergrund aufgeklebt.

Es ist zu beachten, dass eine hohlraumfreie Verklebung unter Baustellenbedingungen nicht immer erreicht werden kann. Einzelne, geringfüge Hohlräume (z. B. durch Unebenheiten des Untergrunds) können daher vermieden werden.

Lose Verlegung mit mechanischer Befestigung:

Die lose verlegten Bahnen werden durch eine mechanische Befestigung (punktweise linear) gegen Windsog gesichert.


Befestigung in der Überlappung: – Die Befestigung erfolgt in der Überlappung der Bahnen im überdeckten Bahnenrand. – Abstand der Lastverteilteller der Befestigungen (Außenkante) bis zum Bahnenrand mind. 10 mm – Für die Klemmwirkung muss ein ausreichend druckfester Untergrund vorhanden sein.
Nahtunabhängige Befestigung: – Befestigung erfolgt durch nahtunabhängig angeordnete Einzelbefestigungen oder Befestigungsprofile mit Befestigungsmitteln. – Die Befestigungen sind durch Überschweißen mit Bahnenstreifen oder Bahnenzuschnitten abzudichten.

Lose Verlegung mit Auflast:

Die lose verlegten Bahnen sind mit einer Auflast gegen Windsog zu sichern.

Ausführung der Abdichtung mit FLK

Allgemeine Regeln zur Ausführung

Abdichtungen aus FLK gelten als einlagig.


FLK bestehen aus Stoffen auf Basis von UP, PUR oder PMMA.
FLK werden vor Ort in flüssiger Form in zwei Arbeitsgängen vollflächig auf dem Untergrund aufgetragen.
In die flüssige Abdichtungsschicht ist eine Einlage (z. B. Glasvlies, Flächengewicht mind. 110 g/m2) mit einzuarbeiten.
Für die Verarbeitung der Stoffe sind die in der Zulassung (ETA) angegebenen Hinweise zu beachten.

Besondere Anforderungen (Untergrund, Feuchtegehalt)


Grundsätzlich muss der Untergrund vor dem Auftragen des FLK vorbehandelt werden (Säubern, Trocknen, ggf. Auftragen eines Primers/einer Grundierung; siehe Herstellerangaben und ETA).
Besonders zu beachten ist, dass der Untergrund ausreichend trocken ist.
Der Feuchtegehalt des Untergrunds darf max. 6 Masse-% betragen (bzw. Wert in den Herstellerangaben), damit die chemische Reaktion (Aushärten) des Abdichtungsstoffs nicht beeinträchtigt wird.
Die Bestimmung des Feuchtegehalts erfolgt durch Messung (z. B. mit dem CM-Gerät).
Die Oberflächentemperatur des Untergrunds muss mind. 3 Kelvin über der Taupunkttemperatur der Umgebungsluft liegen, da sich ansonsten auf dem Untergrund ein trennend wirkender Feuchtigkeitsfilm (Kondensat) bilden kann.
Der Feuchtegehalt und die Temperaturen (Luft, Oberfläche) sowie die relative Luftfeuchte sind zu dokumentieren.

Abdichtungsstoff (FLK)


Der Abdichtungsstoff besteht i. d. R. aus zwei flüssigen Komponenten (Festlegung in der ETA).
Beide Komponenten werden vor der Verarbeitung gemischt und reagieren nach Aufbringen auf die abzudichtende Fläche aus, sodass sich die erhärtete Abdichtungsschicht ergibt.
Lediglich einkomponentige Systeme (PUR-1K) können direkt ohne Mischung verarbeitet werden. Sie reagieren mit der Luftfeuchtigkeit und erhärten.
Es ist zu beachten, dass die Verarbeitungszeit (Topfzeit) begrenzt ist.
Bei einigen Systemen sind auch die Zeiten zwischen dem Aufbringen der einzelnen Aufträge begrenzt (Intervallzeit).
Hohe Temperaturen beschleunigen den Erhärtungsvorgang. Niedrige Temperaturen verzögern die Reaktion.
Es sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten.

Auftrag des FLK


Der flüssige Abdichtungsstoff (FLK) ist in mind. zwei Aufträgen auf den Untergrund aufzutragen.
Der Auftrag erfolgt durch Streichen, Rollen oder Spritzen.
Die Einlage (mind. 110 g/m²) ist in das flüssige Material hohlraumfrei einzuarbeiten und frisch in frisch zu überarbeiten.

Mindesttrockenschichtdicke

{Mindesttrockenschichtdicke}

Die Abdichtungsschicht aus FLK muss an jeder Stelle der abgedichteten Fläche die geforderte Mindesttrockenschichtdicke dmin aufweisen.

Sicherstellung der Mindesttrockenschichtdicke:

Für die Sicherstellung und Prüfung der Mindesttrockenschichtdicke gilt DIN 18531-3, Abschnitt 5.7.4.1.3.

Wesentliche Punkte sind:

Schichtdickenzuschlag: {Schichtdickenzuschlag}

Zur Sicherstellung der Mindesttrockenschichtdicke dmin ist die Berücksichtigung eines Schichtdickenzuschlags (dZ) erforderlich. Der Schichtdickenzuschlag berücksichtigt verarbeitungsbedingte Schwankungen (dV) und den Mehrverbrauch für den Ausgleich des Untergrunds (dU).

Der Schichtdickenzuschlag erfolgt nach Herstellerangaben (abP) oder 25 % der Mindesttrockenschichtdicke (falls keine genauen Angaben vorliegen): dZ = 0,25 x dmin

Auftragsmenge und Nassschichtdicke:

Der flüssige Abdichtungsstoff ist mind. mit der Menge aufzubringen, dass sich als Dicke die Mindesttrockenschichtdicke plus Schichtdickenzuschlag ergibt (Nassschichtdicke).

Nassschichtdicke = dmin + dZ

Aus der Nassschichtdicke kann die erforderliche Auftragsmenge je m² abgeleitet werden (siehe Herstellerangaben).

Einhaltung der Schichtdickenanforderung:

Die Einhaltung der Anforderung an die Schichtdicke erfolgt durch Kontrolle der Auftragsmenge je m² und der Nassschichtdicke. Kontrolle nach DIN EN ISO 2808. Hinweise hierzu auch in DIN 18195 Beiblatt 2.

Bestätigungsprüfung:

Eine Bestätigungsprüfung ist nur in begründeten Fällen erforderlich (z. B. bei fehlender Ausführungsdokumentation oder Zweifeln an der ausgeführten Mindesttrockenschichtdicke). Die Prüfung erfolgt durch Messung der Trockenschichtdicke mit Verfahren nach DIN EN ISO 2808 und geeigneten Messgeräten.

Ablauf:


Es sollten mind. zehn Einzelmessungen gleichmäßig verteilt über eine repräsentative Fläche erfolgen. Einzelmesswerte sind auf 0,1 mm genau anzugeben.
Prüfung mind. einmal je 100 m² Fläche. An Ecken, Kanten, Durchdringungen, Anschlüssen können zusätzliche Messungen sinnvoll sein.
Bildung des Mittelwerts aus den Einzelmesswerten. Der Mittelwert darf die geforderte Mindesttrockenschichtdicke nicht unterschreiten.
Der kleinste Einzelmesswert darf max. 10 % unter der geforderten Mindesttrockenschichtdicke liegen.
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Bereiche mit zu geringer Mindesttrockenschichtdicke sind nachzuarbeiten.
Messstellen (bei Messung durch Perforation der Abdichtungsschicht) sind unverzüglich und fachgerecht zu verschließen.

Überlappungen der Einlage

{Überlappungen}

Die Bahnen der Einlage müssen mit mind. 50 mm Überlappung verlegt werden.

Bei längeren Arbeitsunterbrechungen: Überlappungsbereich ist auf einer Breite von mind. 50 mm vorzubehandeln (z. B. Anschleifen, Anlösen nach Herstellerangaben).

Übergänge von FLK auf Bahnen

Übergänge von FLK auf Abdichtungsbahnen sind mit mind. 100 mm Überlappungsbreite auszuführen.

Hierbei ist auf Materialverträglichkeit zwischen FLK und verwendeter Bahn zu achten (Herstellerangaben).

Ausführung nach Herstellerangaben.