Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung

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Abdichtung von Dächern nach DIN 18531

Für die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Dächern gilt DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“. Die Norm besteht aus folgenden Teilen:


Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
Teil 2: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung, Details
Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

Zu beachten:


Teile 1 bis 4 gelten für die Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dächern
Teil 5 gilt für die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen

Nicht genutzte Dächer:


flache und geneigte Dachflächen, die nur für Pflege, Wartung und Instandhaltung begangen werden
Dachflächen mit extensiver Begrünung

Genutzte Dächer:


begehbare Dachflächen (z. B. Dachterrassen, Gehwege in Dächern mit Begrünung)
Dachflächen mit intensiver Begrünung (auch mit Anstaubewässerung, Anstauhöhe ≤ 100 mm)
Dächer mit Solaranlagen (an der Tragkonstruktion befestigt oder ballastiert) und/oder haustechnischen Anlagen



Bild 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Die Abdichtung von Betonfertiggaragen nach DIN EN 13978-1 kann abweichend zu den Regeln der DIN 18531 ausgeführt sein.

Anwendungsbereich der DIN 18531

DIN 18531 (Teil 1 bis 4) gilt für


die Planung und Ausführung der Abdichtung von nicht genutzten und genutzten Dächern mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen bei – Neubauten, – Nutzungsänderungen (z. B. nachträglicher Einbau einer Begrünung, Aufstellen einer Solaranlage) und – Instandhaltung und Erneuerungen.
die Aufstellung, Konstruktion und Lagesicherung von Solaranlagen auf Dächern.

DIN 18531 (Teil 1 bis 4) gilt dagegen nicht für folgende Konstruktionen:


Dachdeckungen und Unterdächer
Beschichtungen, Versiegelungen und keramische Beläge
wasserundurchlässige Bauteile (z. B. Bauteile aus WU-Beton nach der DAfStb-Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton – „WU-Richtlinie“)

Für die Planung und Ausführung der Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen ist DIN 18531-5 anzuwenden.


Bild 2: Anwendungsbereich der DIN 18531 (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Einwirkungsklassen

{Einwirkungsklasse}

Für die Festlegung der Beanspruchung der Abdichtung werden Einwirkungsklassen definiert. Diese werden für die Wahl der Abdichtungsbauart und die Dimensionierung der Abdichtung herangezogen.


Mechanische Einwirkung
hoch/Stufe Imäßig/Stufe II
Thermische Einwirkunghoch/Stufe AIAIIA
mäßig/tufe BIBIIB

Tab. 1: Einwirkungsklassen für Abdichtungen von Dächern


EinwirkungsstufeBedeutungAnwendung
Stufe Ihohe mechanische Einwirkunggenutzte Dächer (ausgenommen Umkehrdächer)
nicht genutzte Dächer, wenn mind. eine der folgenden Einwirkungen vorhanden ist:a)Einwirkung aus dem Untergrund und/oder der Tragkonstruktion•element-/plattenförmige Untergründe (Betonfertigteile, Betondielen), die nicht schubfest miteinander verbunden sind•Abdichtung im direkten Verbund auf rissgefährdeten Untergründen•Untergründe aus harten Dämmstoffen (XPS) mit Fugen•Tragkonstruktion aus Stahltrapezprofilen•Schalungen aus Holz/Holzwerkstoffen•Altabdichtung als Untergrund für neue Abdichtungsschichtb)Einwirkung aus der Lagesicherung bei lose verlegten Bahnen durch mechanische Befestigungc)Einwirkungen, die durch eine weiche Unterlage verursacht werden (z. B. Dämmstoffe aus Mineralwolle)d)Einwirkungen, die durch Arbeiten auf der Abdichtung resultieren (wie z. B. bei Dachflächen oder -bereichen, die häufig zu Wartungs- oder Inspektionszwecken begangen werden)e)Extensivbegrünungf)sonstige mechanische Einwirkungen, die während der Nutzungsdauer auftreten können (z. B. in Gebieten mit größerer Hagelschlaggefahr).
Stufe IImäßige mechanische EinwirkungIst anzunehmen, wenn die unter Stufe I angegebenen hohen mechanischen Einwirkungen nicht vorliegen oder durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden können.
Stufe Ahohe thermische EinwirkungFür Dachabdichtungen, die starken thermischen Wechselwirkungen ausgesetzt sind:•nicht genutzte Dächer mit einer Abdichtung ohne Oberflächenschutz oder mit lediglich leichtem Oberflächenschutz•genutzte Dächer mit einer Abdichtung, die nicht durch eine wirksame Schutz- oder Nutzschicht (z. B. Belag) vor thermischen Einwirkungen geschützt ist•Abdichtung im Bereich von An- und Abschlüssen, die nur durch eine thermisch nicht wirksame Abdeckung (z. B. eine Metallabdeckung) geschützt wird
Stufe Bmäßige thermische EinwirkungIst anzunehmen, wenn•kein starkes Aufheizen,•keine schnellen Temperaturänderungen oder•keine direkten Witterungseinwirkungenauftreten.Beispiele:•Dächer mit schwerem Oberflächenschutz (Kiesschüttung)•Dächer mit ausreichend schützendem Belag (Nutzschicht)•Dächer, die mit Begrünung geschützt sind.•Umkehrdächer (Hinweis: Bei Umkehrdächern ist die Wärmedämmschicht auf der Dachabdichtung angeordnet.)

Tab. 2: Einwirkungsstufen


Bild 3: Beispiele für Einwirkungen (Quelle: Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Für weitere Einwirkungen: siehe Norm

Anwendungsklassen

{Anwendungsklasse}

Die Anwendungsklassen legen die Güte der Ausführung der Abdichtung fest. Unterschieden wird in


Anwendungsklasse K1 für die Standardausführung und
Anwendungsklasse K2 für eine höherwertige Ausführung

Grundsätzlich ist eine Abdichtung mind. der Anwendungsklasse K1 zuzuordnen.

Eine Zuordnung in die Klasse K2 kann in folgenden Fällen erfolgen:

 

erhöhte Zuverlässigkeit
längere Nutzungsdauer
für die Instandhaltung wird ein geringerer Aufwand gefordert

Beispiele für K2: Gebäude mit höherwertiger Nutzung (hochwertige Eigentumswohnanlagen), Hochhäuser, Dächer mit Solaranlagen oder haustechnischen Anlagen. Für Abdichtungen der Anwendungsklasse K2 gelten höhere Anforderungen (z. B. an die Stoffe, an den Systemaufbau, an die Planung des Gefälles und an die Gestaltung von Details). Die Anwendungsklasse hat einen Einfluss auf die Auswahl (Bemessung) der Abdichtung nach DIN 18531-3. Dabei ist zu beachten, dass die Anwendungsklasse der Details (An-/Abschlüsse, Durchdringungen, Bewegungsfugen usw.) mind. der Anwendungsklasse der Dachfläche entspricht.

Die Anwendungsklasse ist vom Planer in Abstimmung mit dem Bauherrn festzulegen.

Abdichtungsbauarten

Die Abdichtungsbauart (= konstruktiver und stofflicher Aufbau der Abdichtung) ist von folgenden Einflussgrößen abhängig:


Einwirkungen (Einwirkungsklassen)
Dachaufbau
Art der Tragkonstruktion
Nutzung der Dachfläche (nicht genutzt/genutzt)
Nutzung der unter dem Dach liegenden Räume (beheizt/nicht beheizt)
Anwendungsklasse der Abdichtung (Standardausführung/höherwertige Ausführung

Grundsätzlich ist bei der Planung und Ausführung der Abdichtung sowie bei der Auswahl der Stoffe die Wechselwirkung zwischen der Abdichtung und den darunter- bzw. darüberliegenden Schichten des Dachaufbaus zu berücksichtigen. Hierzu zählen:


Sicherstellung der Stoffverträglichkeit der im Dachaufbau direkt aneinandergrenzenden Schichten und Stoffe, indem verträgliche Stoffe verwendet oder Trennlagen zwischen unverträglichen Schichten sowie Materialien angeordnet werden.
Ermittlung der Verformungen (auch unter Berücksichtigung von Kriech- und Schwindvorgängen), die auf den Dachaufbau einwirken, und Überprüfung der möglichen Auswirkungen. Gegebenenfalls sind konstruktive Maßnahmen zu ergreifen, um die zu erwartenden Verformungen aufzunehmen.
Verwendung geeigneter und zugelassener Materialien und Stoffe für die Schichten des Dachaufbaus.

Es werden folgende Abdichtungsbauarten unterschieden:


Abdichtungsbauart mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen (Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- oder Elastomerbahnen)
Abdichtungsbauart mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen (Flüssigkunststoffe, Gussasphalt/Asphaltmastix)

Ausführungsgrundsätze

Für die Ausführung der Abdichtung sind folgende Regeln zu beachten:


zulässige Stoffe für die Abdichtung sowie Hilfsstoffe nach DIN 18531-2 (siehe Abschnitt „Abdichtungsstoffe“)
Planung und Ausführung der Dachabdichtung nach DIN 18531-3 (siehe Abschnitt „Wahl der Abdichtung“)
Für die weiteren Funktionsschichten des Dachaufbaus (Wärmedämmung, Dampfsperre, Luftdichtheitsschicht) sind die bauphysikalischen Anforderungen zu beachten (DIN 4108, EnEV).
Die Anforderungen an den Brandschutz für Bedachungen sind zu beachten (Landesbauordnungen). Die verwendeten Stoffe müssen darüber hinaus den Anforderungen an das Brandverhalten (DIN 4102) entsprechen.
Soll im Zuge einer Erneuerungsmaßnahme die Abdichtung auf eine bestehende Altabdichtung aufgebracht werden, ist das Altdach nach DIN 18531-4 (Instandhaltung) zu prüfen.
Abdichtungen, die im Haftverbund auf mineralische Untergründe (z. B. Beton) direkt aufgebracht werden, müssen zu erwartende Risse, die im abzudichtenden Bauteil entstehen können, überbrücken.

Dachneigung, Gefälle und Entwässerung

{Dachneigung}

{Gefälle}

{Entwässerung}

Forderung:


rasche Ableitung des Niederschlagswassers
Dazu ist in der Regel ein Mindestgefälle von 2 % erforderlich.
Ausgenommen von dieser Regelung sind intensiv begrünte Dächer mit Anstaubewässerung.

Zu beachten:


Vorübergehende Pfützenbildung ist auch auf Dachflächen mit einem Gefälle bis 5 % möglich.
Sollen Pfützen vollständig vermieden werden, ist die Entwässerungsebene mit einem Gefälle von mehr als 5 % auszuführen.

Weitere Regeln:


Dächer der Anwendungsklasse K1 (Standardausführung) können auch ohne Gefälle ausgeführt werden. In diesem Fall ist die Abdichtung so zu wählen, dass sie die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.
Dächer der Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung) sind grundsätzlich mit einem Gefälle von mind. 2 % auszuführen, im Bereich von Kehlen muss das Gefälle mind. 1 % betragen.
Die Dachentwässerung ist nach DIN 1986-100 auszuführen.

An- und Abschlüsse

Anschluss {Anschluss}: gesicherter Abdichtungsrand an aufgehenden Bauteilen (z. B. Wände), Anschluss der Abdichtung an Einbauteile

Abschluss: {Abschluss} gesichertes Ende/Rand einer Abdichtung (am Dachrand)


Kriteriumnicht genutzte Dächergenutzte Dächer
Dachneigung
bis 5°über 5°
Anschlusshöhe(an aufgehenden Bauteilen)150 mm100 mm150 mm
Abschlusshöhe(am Dachrand)100 mm50 mm100 mm
Gegebenenfalls sind die An-/Abschlusshöhen zu erhöhen (z. B. in schneereichen Gebieten, bei Anstaugefahr in Rinnen von Sheddächern).

Tab. 3: Anschlusshöhen an aufgehenden Bauteilen und Abschlusshöhen

Die An-/Abschlusshöhen beziehen sich auf die Oberkante der Abdichtung (bei nicht genutzten Dächern), des Belags (bei genutzten Dächern), der Begrünung oder des Oberflächenschutzes (Oberkante Kiesschicht).


Bild 4: Definition der Anschlusshöhe (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

An- und Abschlüsse sollten zugänglich sein (Instandhaltung).

Bei genutzten Dächern sind An- und Abschlüsse gegen mechanische Einwirkungen zu schützen, z. B. durch Bleche.

Türanschlüsse

{Türanschlüsse}

Die Anschlusshöhe sollte auch im Türbereich mind. 15 cm über Oberfläche des Belags betragen.

Eine Verringerung der Anschlusshöhe auf 5 cm ist möglich, wenn folgende Maßnahmen durchgeführt werden:


Einbau einer Entwässerungsrinne unmittelbar vor der Tür auf der gesamten Türbreite und Anschluss an die Entwässerung (Entwässerung auf die Dachfläche ist nicht zulässig); ggf. beheizbar
wasserdichter und abrutschsicherer Anschluss der Abdichtung an den Türrahmen und Hochführen der Abdichtung im Bereich der Leibungen (Türrahmen muss dabei von der Abdichtung hinterfahren werden.)
Ausführung eines Oberflächengefälles des Belags von der Tür weg
Anordnung von Notüberläufen bei Dachterrassen mit geschlossener Brüstung (Anordnung so tief, dass Türschwelle nicht überflutet werden kann)
ggf. Anordnung eines Vordachs zur Verringerung der Spritzwasserbeanspruchung.


Bild 5: Abdichtung im Bereich einer Tür (Türanschluss mit 5 cm Anschlusshöhe) (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Durchdringungen

{Durchdringungen}

Unter Durchdringungen sind Bauteile zu verstehen, die die Abdichtung durchdringen, wie z. B. Leitungen, Rohrdurchführungen usw.

Der Abstand von Durchdringungen zu anderen Bauteilen (z. B. zu An- und Abschlüssen, Bewegungsfugen) beträgt mind. 300 mm. Das Maß bezieht sich auf den Abstand zwischen Flanschaußenkante zu Flanschaußenkante.

 

Bild 6: Mindestabstände zu Durchdringungen (Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt)

Bewegungsfugen

{Bewegungsfugen}

Eine Bewegungsfuge ist der Zwischenraum zwischen zwei Bauteilen oder Bauwerken, der unterschiedliche Bewegungen zwischen diesen ermöglicht.

Regeln:


Für die Ausführung der Abdichtung über Bewegungsfugen müssen die zu erwartenden Fugenbewegungen vorliegen. Bewegungsfugen und Abdichtung müssen aufeinander abgestimmt sein.
Verlauf von Bewegungsfugen: – möglichst geradlinig – ohne Versprünge – nicht durch Gebäudeecken – der Schnittwinkel von Fugen untereinander sowie mit Kehlen und Kanten sollte möglichst 90° betragen.


FugentypBeschreibungForderung/Bemerkung
Fugentyp IFugentyp I beschreibt Fugen für Bewegungen, die langsam ablaufen und einmalig oder selten wiederholt auftreten. Beispiele sind Setzungsbewegungen, Schwindverformungen, Längenänderungen durch jahreszeitliche Temperaturänderungen.Bewegungen der Fugenflanken:
≤ 5 mm bei:•Bitumen-/Polymerbitumenbahnen,•verklebter Kunststoff-/Elastomerbahn,•Abdichtung aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen
≤ 10 mm bei:lose verlegter Kunststoff-/Elastomerbahn
Bei Überschreitung der max. Fugenbewegungen ist die Abdichtung der Fuge nach Fugentyp II auszuführen.
Fugentyp IIFugentyp II bezeichnet Fugen für Bewegungen, die schnell ablaufen oder sich häufig wiederholen. Beispiele hierfür sind Längenänderungen durch tageszeitliche Temperaturschwankungen.Fugentyp II ist auch bei oberseitig ungedämmten Dachflächen anzunehmen.

Tab. 4: Fugentypen bei Bewegungsfugen

Dachaufbauten

Dachaufbauten (Anlagen und Aggregate) einschließlich ihrer Zu- und Ableitungen sind so auf der Dachfläche aufzustellen, dass folgende Bedingungen eingehalten werden:


Zugänglichkeit der Abdichtung sowie der An- und Abschlüsse
Fachgerechte Ausführung der Abdichtung einschließlich erforderlicher Durchdringungen

Der Höhenabstand zwischen Abdichtung bzw. Belag oder Kiesschicht und Unterkante der Anlage sollte mind. 50 cm betragen. Bei größeren Anlagen ist dieser Abstand ggf. zu vergrößern, um Arbeiten an der Abdichtung (z. B. zum Zwecke der Instandhaltung) sicherzustellen.


Bild 7: Mindestabstand zwischen Abdichtung bzw. Belag und Dachaufbau ((Quelle: Prof. Dr.-Ing. Peter Schmidt))

Blitzschutzanlagen

{Blitzschutzanlagen}

Blitzschutzanlagen dürfen die Dichtigkeit des Dachs nicht beeinträchtigen.

Die Planung und Ausführung von Blitzschutzanlagen ist nach DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1) bis DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) durchzuführen.

Die Durchführungen von Halterungen und Fangleitungen durch die Dachabdichtung sind wie Durchdringungen abzudichten.

Bei Dachneigungen > 5 % sind die Dachleitungshalter für Blitzfangschutzleitungen gegen Verschieben zu sichern. Bei Kunststoff-/Elastomerbahnen können hierfür spezielle Formteile verwendet werden.

Windsogsicherung

{Windsogsicherung}

Für die Windsogsicherung von Dächern ist DIN 18531-3 zu beachten. Bei abweichender Ausführung ist ein Einzelnachweis (statische Berechnung) erforderlich.

Bei Abdichtungen der Anwendungsklasse K2 müssen korrosionsbeständige Schrauben für die Befestigung der Abdichtung verwendet werden, sofern die Windsogsicherung durch mechanische Befestigungsmittel erfolgt.

Begrenzung der Wasserunterläufigkeit

{Wasserunterläufigkeit}

Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit der Abdichtung können wie folgt ausgeführt werden:


vollflächige Verklebung aller Schichten untereinander und mit einem massiven Untergrund
Einteilung der Dachfläche in Felder mit Abschottungen der Dämmschicht

Dokumentation

Es wird empfohlen, die für die Abdichtung und den Dachaufbau verwendeten Stoffe und Materialien zu dokumentieren, um später eine ordnungsgemäße Instandhaltung gewährleisten zu können. Gegebenenfalls sind Proben der Dokumentation beizufügen. Die Unterlagen sind dem Bauherrn zu übergeben.