Prüfungswissen Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit Band 2

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Prüfungswissen Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit Band 2
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Prüfungswissen Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Band 2

Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste

Torsten Katschemba

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)

Master of Business Law


Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-06877-3

E-ISBN 978-3-415-06879-7

© 2020 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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Der Autor


Torsten Katschemba

geb. 1962, Master of Business Law und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen; Diplom-Wirtschaftsjurist (FH); Weiterbildungsstudium im Compliancemanagement. Seit 1996 in der Sicherheitswirtschaft tätig; zuvor in der behördlichen Sicherheit. Daneben seit 2002 Lehrer in der Landesfachklasse Schutz und Sicherheit (Bundesland Brandenburg) am Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland in Strausberg und seit 2008 Lehrbeauftragter im Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Darüber hinaus arbeitet der Autor für die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS GmbH) als Fach- und Systembegutachter mit den Schwerpunkten berufliche Weiterbildung und Sicherungsdienstleistungen. Er war als Sachverständiger an der Entwicklung der Berufsbilder Schutz und Sicherheit beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beteiligt, ist im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) sowie im fachlichen Lektorat der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA Nord West) aktiv und leitet die zentrale Prüfungskommission Schutz und Sicherheit bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg.

Der Fachbeirat

Bundesweiter Arbeitskreis der Lehrer/innen an beruflichen Schulen für Schutz und Sicherheit zur Lernfeldumsetzung der Berufe in der Sicherheitswirtschaft (nachfolgend als „Bundesarbeitskreis Lehrer Schutz und Sicherheit“ bezeichnet).

Inhalt

1 Einleitung

2 Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen

2.1 Anforderungen

2.2 Auswertung bisheriger Prüfungen

3 Lösungsstrategien bei der Anwendung von Rechtsgrundlagen

3.1 Allgemeine Hinweise

3.2 Rechtsoperatoren

3.3 Strafrechtliche Fallbearbeitung

3.3.1 Merkmale einer Straftat

3.3.2 Prüfschema

3.4 Zivilrechtliche Fallbearbeitung

3.4.1 Allgemeines Prüfschema

3.4.2 Prüfschema Schadenersatzansprüche

3.5 Fallbearbeitung Jedermannsrechte

3.5.1 Begriffsbestimmung

3.5.2 Prüfschema

3.6 Bearbeitung sonstiger Aufgabenstellungen

4 Fallbeispiele Anwendung von Rechtsgrundlagen bei Sicherheitsdiensten

4.1 Prüfungsfall „Jagd“

4.1.1 Sachverhalt „Jagdausstatter“

4.1.2 Sachverhalt „Lagerhalle“

4.2 Prüfungsfall „Golf“

4.2.1 Sachverhalt „Golfplatz“

4.2.2 Sachverhalt „Golfshop“

4.3 Prüfungsfall „Objektschutz“

4.3.1 Sachverhalt „Volkshaus“

4.3.2 Sachverhalt „Zementwerk“

4.4 Prüfungsfall „OSZ“

4.4.1 Sachverhalt „Tag der offenen Tür“

4.4.2 Sachverhalt „Public Viewing“

5 Zwischenprüfung Servicekraft für Schutz und Sicherheit

5.1 Anforderungen

5.2 Auswertung bisheriger Prüfungen

5.3 Lösungsstrategien

5.3.1 Allgemeine Hinweise

5.3.2 Mehrfachwahlaufgaben

6 Fallbeispiele Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste

6.1 Beispielprüfung I

6.2 Beispielprüfung II

6.3 Lösungen

Stichwortverzeichnis

1 Einleitung

Die Veröffentlichung ist vorrangig zur Unterstützung der Berufsausbildung in den Berufen „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ gedacht. Die Idee zu diesem Werk entstand nach Befragungen von Absolventen beider Berufsausbildungen sowie nach einschlägiger Literaturrecherche. Diese ergaben, dass es zwar umfangreiche Literatur zu den von der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West vorgegebenen Inhalten1 des Prüfungsbereiches „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ gibt, es fehlt jedoch in allen Werken eine direkte Heranführung des Lesers an die konkreten, komplexen Prüfungsanforderungen. Diese Lücke soll durch diese Veröffentlichung geschlossen werden. Sie soll zudem weiteren Nutzern die Möglichkeit bieten, sicherheitsrelevante und berufstypische Rechtsaufgaben im geforderten Umfang zu bearbeiten.

Nachfolgend wird auf die Gesamtprüfungsregelungen der beiden Berufsbilder Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit eingegangen. Beide Berufe sind dem kaufmännischen Teil der Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammern zugeordnet. Auf den entsprechenden Kammerseiten sind Termine dann auch zu finden.

Die vier schriftlichen Prüfungsteile in der Berufsausbildung zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ werden in der Regel während des zweiten Ausbildungsjahres, im Zeitraum von Mitte des Monats April bis Mitte des Monats Mai, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bundeseinheitlich abgelegt. Das fallbezogene Fachgespräch erfolgt dann im Anschluss, je nach Festlegung der prüfenden Industrie- und Handelskammer, in der Regel in den Monaten Juni/Juli.


Abschlussprüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS)
PrüfungsteileZeitGewichtungBestehensregelungen
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln60 Min.20 %Kein ungenügend (6)Mindestens ausreichend (4)
Anwendung von Rechtsgrundlagen90 Min.30 %Mindestens ausreichend (4)
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)45 Min.10 %Kein ungenügend (6)
Durchführung von Schutz u. Sicherheitsmaßnahmen45 Min.30 %40 %Kein ungenügend (6)
Fallbezogenes Fachgespräch20 Min70 %Kein ungenügend (6)
Mindestens zwei weitere Fächer (außer Recht) ausreichend (4)
Darstellung 1: Gewichtungs- und Bestehensregelungen SKSS

Entscheidend und spezifisch bei der „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ ist, dass der Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ ein sogenanntes Sperrfach darstellt. Das heißt, sobald die Prüflinge nicht die für die Note „Ausreichend“ notwendigen fünfzig Prozent der Prüfungsleistung erreichen, ist die Gesamtprüfung nicht bestanden. Bedenkt man dabei, dass gerade die Ausbildungsberufe mit einer zweijährigen Ausbildungszeit auch für Bewerber mit geringeren schulischen Vorleistungen die Chance eines vollwertigen Anschlusses eröffnen sollen2, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Regelung. Gerade die Anforderungen in Recht stellen für viele Auszubildende eine große Hürde dar.

 

In der zweigeteilten Abschlussprüfung der dreijährigen Berufsausbildung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ findet im ersten Teil die schriftliche Prüfung im Bereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ statt. Dies erfolgt parallel zur „Servicekraft“ und mit gleichem Inhalt sowie gleichem Bewertungsmodus. Allerdings sind Gewichtung und Einfluss auf das Gesamtprüfungsergebnis hier vollkommen anders. „Fachkraft“ könnte man daher auch mit weit weniger als fünfzig von hundert Punkten bei der „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ werden. Geschuldet ist diese Tatsache wohl in erster Linie berufsbildungsrechtlicher Regelungen aufgrund der Besonderheit der zweigeteilten Prüfung.


Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS)
PrüfungsteileZeitGewichtungBestehensregelungen
Teil I
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln60 Min.20 %Keine spezielle NotenregelungTeil I und II: Mindestens ausreichend (4)
Anwendung von Rechtsgrundlagen90 Min.20 %
Teil II
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)60 Min.10 %Kein Ungenügend (6)Mind. ausreichend (4)
Konzepte für Schutz und Sicherheit90 Min.30 %Mindestens Ausreichend (4)
Sicherheitsorientiertes Kundengespräch30 Min.20 %Kein Ungenügend (6)
Zusätzlich im Teil II: WiSo oder Sicherheitsorientiertes Kundengespräch = ausreichend (4)
Darstellung 2: Gewichtungs- und Bestehensregelungen FKSS

Abschließend zu den Übersichten der Gewichtungs- und Bestehensregelungen für beide Berufsbilder ist zu erwähnen, dass bei der zweijährigen Berufsausbildung zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ nach wie vor eine Zwischenprüfung vorgesehen und durchgeführt wird. Diese findet in der Regel im Monat März des ersten Ausbildungsjahres statt und beinhaltet ebenfalls rechtliche Thematiken. Anforderungsniveau und Inhalte unterscheiden sich hier wesentlich von denen der Abschlussprüfung. Auf diesen Prüfungsteil wird in den Kapiteln 5 und 6 des vorliegenden Werkes eingegangen. Bei der Ausbildung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ entfällt seit der neuen Verordnung über die Berufsausbildung aus 2008 die Zwischenprüfung aufgrund der Zweiteiligkeit der Abschlussprüfung.

Neben den Verordnungen über die Berufsausbildungen zur „Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“3 bietet der Prüfungskatalog der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern Nord-West (ZPA Nord-West), der ebenfalls 2009 herausgegeben wurde, wichtige Hinweise.

Des Weiteren wurden im Folgenden die Prüfungsergebnisse für die „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ der Abschlussprüfungen Sommer 2010 bis Sommer 2020 ausgewertet.


Darstellung 3: Ergebnisse der Prüfungen Sommer 2010 bis Sommer 2020 nach der Prüfungsstatistik der IHK

Die Auswertung von neunzehn Abschlussprüfungen auf Grundlage der im Internet verfügbaren Prüfungsstatistik der Industrie- und Handelskammern ergab im Prüfungsbereich Rechtsgrundlagen mit Abstand die schwächsten Leistungen. Über die tatsächlichen Ursachen dieser Entwicklung kann nur gemutmaßt werden, da es dazu bisher keine belastbaren Unterlagen gibt.

Ziel dieses Werkes ist es daher unter anderem, den Lesern eine einheitliche und übersichtliche Gesamtdarstellung an die Hand zu geben, um den Prüfungsbereich Rechtsgrundlagen sicher und umfassend zu bearbeiten. Ausgehend von den Ausführungen zu den „Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ im Fachkompetenzbuch4, wird die fachkompetente Bearbeitung komplexer Prüfungssachverhalte erläutert. Schwerpunkte stellen dabei die verschiedenen Herangehensweisen zur Fallbearbeitung dar. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungsaufgaben werden abschließend Beispielsachverhalte bearbeitet, die den Prüflingen als Muster dienen sollen. Ziel ist es, die Leser in die Lage zu versetzen, komplexe Prüfungssachverhalte erfolgreich zu bearbeiten. Das vorliegende Werk versteht sich daher in erster Linie als eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Literatur.

Der bundesweite Arbeitskreis der Berufsschullehrer Schutz und Sicherheit hat einen aktiven Beitrag an der Entstehung des Werkes geleistet. Seitens des Arbeitskreises gab es für diese Veröffentlichung eine Reihe von Hinweisen zu Aufgabenstellung und Herangehensweise in der Erarbeitung der Prüfungsaufgaben sowie deren Bewertung. Hierfür gilt dem Arbeitskreis ein ganz besonderer Dank. Die konstruktiven Hilfen wurden aufgegriffen, an geeigneter Stelle in diesem Werk eingebracht und für die Leser optisch hervorgehoben.

Gegliedert ist die vorliegende Veröffentlichung in sechs Teile. Zuerst wird ein Einblick in die Anforderungen des Prüfungsbereiches „Anwendung von Rechtsgrundlagen“ gegeben. Danach erfolgt eine Darstellung der Inhalte bisheriger Prüfungen bis zur Sommerprüfung 2020. Im Hauptteil erfolgen ausgehend von den Darstellungen im Fachkompetenzbuch Hinweise für die Fallbearbeitung. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungsaufgaben werden anschließend Beispielfälle bearbeitet, die den Lesern als Muster dienen. Darüber hinaus wird den zukünftigen „Servicekräften für Schutz und Sicherheit“ ein Einblick in die ausschließlich für sie erforderliche Zwischenprüfung gegeben.


Darstellung 4: Aufbau des Werkes

Zielgruppe des vorliegenden Werkes sind in erster Linie Auszubildende, Umschüler und Weiterbildende zur „Fachkraft bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“, die sich auf den Prüfungsbereich „Rechtsgrundlagen für Schutz und Sicherheit“ bzw. die Zwischenprüfung vorbereiten wollen. Des Weiteren sind Lehrer, Ausbilder und Prüfer angesprochen, um den vorgenannten Personenkreis zielsicher durch die Prüfung führen sowie sachgerecht bewerten zu können. An Stellen im Buch, wo geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unterbleiben, sind ausdrücklich stets alle Geschlechter angesprochen.

2 Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen
2.1 Anforderungen

Der Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ ist Bestandteil der schriftlichen Abschlussprüfung der Berufe „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“. Um die Aufgabenstellungen im Recht entsprechend lösen zu können, ist zunächst das Anforderungsprofil an die Prüfung zu analysieren. Die „Verordnungen über die Berufsausbildung zur Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ vom 21. Mai 2008 enthalten dazu folgende Vorgaben5:

„Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Gefährdungssituationen und Rechtsverstöße erkennen und rechtlich bewerten sowie

b) Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellen kann; …“

In beiden Prüfungsverordnungen befindet sich der wortgleiche Text, weshalb es bisher auch typisch war, dass die Prüfungsaufgaben für beide Berufe identisch ausfielen. In der jeweils 90 Minuten andauernden Prüfung sollen berufstypische Rechtsaufgaben bearbeitet werden Der Prüfungsbereich hat allerdings jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis. Bei der „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ wird er zum einem mit 30 Prozent von 100 gewichtet und zum anderen müssen zum Bestehen mindestens ausreichende Ergebnisse (50 Punkte von 100) erzielt werden.6

Bei der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ beträgt die Wichtung 20 Prozent von 100. Weitere Einschränkungen gibt es hier nicht.7 Dies ist wohl insbesondere dem Umstand geschuldet, dass der rechtliche Prüfungsbereich im ersten Teil der zweigeteilten Abschlussprüfung zur Fachkraft stattfindet. Das führt in der Praxis hin und wieder zu erklärungsbedürftigen Nachfragen von Ausbildenden, die beide Berufe anbieten.


Fachkraftfür Schutz und SicherheitServicekraftfür Schutz und Sicherheit
Teil 1 der AbschlussprüfungAbschlussprüfung
Gewichtung: 20 ProzentGewichtung: 30 Prozent
Mindestanforderung: KeineMindestanforderung: Ausreichend (4)
Darstellung 5: Unterschiede in den Anforderungen im Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“

Neben den genannten Unterschieden gibt es natürlich in erster Linie eine Menge von Gemeinsamkeiten in den Anforderungen. Die Prüfungen beinhalten grundsätzlich zwei Sachverhalte mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Jeder Sachverhalt ist auf fünfzig Punkte angelegt, so dass jede Prüfung einhundert erreichbare Punkte beinhaltet.


Fachkraftfür Schutz und SicherheitServicekraftfür Schutz und Sicherheit
– 90 Minuten Bearbeitungszeit– Zwei Fälle, die sich inhaltlich nach jeder Frage fortführen– Je Fall drei bis sechs Aufgabenstellungen/Fragen– Je Aufgabenstellung 6 bis 30 Punkte– 100 erreichbare Punkte (50 Punkte je Fall)
Darstellung 6: Gemeinsamkeiten in den Anforderungen im Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“

Wer sich ernsthaft mit den Prüfungsanforderungen auseinandersetzen möchte, kommt nicht um die Literatur der „Prüfungskataloge für die IHK-Abschlussprüfungen“ herum. Durch die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern (ZPA Nord-West) wurden für jeden der beiden Ausbildungsberufe Schutz und Sicherheit solche Kataloge erstellt und herausgegeben. Die Inhalte konkretisieren die Themenkreise und sind in Hinblick auf eine gezielte Prüfungsvorbereitung von besonderer Bedeutung.


LernfeldbezugThemenbereiche
Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden.Lernfelder 3,5Gewerbeordnung, BewachungsverordnungBerufsgenossenschaftliche VorschriftenStrafgesetzbuch
Rechte von Personen und Institutionen beachten.Lernfeld 5GrundgesetzKunsturhebergesetzArbeitsschutzgesetzeSelbsthilferechteBürgerliches Gesetzbuch
Gefährdungssituationen rechtlich bewerten.Lernfeld 5Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Rechtsverstöße erkennen und beurteilen.Lernfeld 5Rechtsgrundlagen des Straf- und StrafverfahrensrechtsVorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
Darstellung 7: Inhalte des Prüfungskataloges des ZPA Nord-West

Die Themenkreise ergeben sich aus der Interpretation des Ausbildungsrahmenplans sowie der Zuordnung der Inhalte durch den zuständigen Fachausschuss. Die genannten Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstigen Regelungen sind jeweils in der zum Prüfungstermin gültigen Fassung anzuwenden. Sie sind auch dann zu beachten, wenn dies nicht ausdrücklich vermerkt ist. Fragenkomplexe, die auf Arbeitsvorgänge in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben abstellen sind nur insofern für den schriftlichen Teil der Prüfung relevant, als es sich um allgemein gültige Zusammenhänge handelt.8

 

Der Prüfungskatalog ist nach einem bestimmten Schema aufgebaut. Er unterscheidet nach Fragenkomplex, Themenkreis/Inhalte/Erläuterungen und gibt Beispiele für betriebliche Handlungen. Der Aufbau soll an dem nachfolgenden Auszug aus dem Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ visualisiert werden.


FragenkomplexThemenkreis, Inhalte, ErläuterungenBeispiele für betriebliche Handlungen
Rechtsverstöße erkennen und beurteilenLF 5Rechtsgrundlagen des Straf- und Strafverfahrensrechts und ergänzende Vorschriften des bürgerlichen RechtsSachverhalt auf– tatbestandsmäßiges,– rechtswidriges und– schuldhaftesVerhalten prüfen.Des Weiteren:– Begehungs- und Unterlassungstatbestände kennen– Straftaten, rechtswidrige Taten und unerlaubte Handlungen rechtlich bewerten– Detaillierte Beschreibung der Tatbestandsmerkmale.…
Darstellung 8: Beispieltext aus dem Prüfungskatalog für die IHK-Abschlussprüfung FKSS

Bereits der Blick auf diese grobe Übersicht lässt die mögliche Vielfalt von Sachverhalten und Aufgabenstellungen für einen solchen Prüfungssachverhalt erahnen. Bei jeder Prüfung erhält der Prüfling einen Aufgabenbogen mit zwei sich fortschreibenden Sachverhalten, die in der Prüfung vollständig zu bearbeiten sind. Zu jedem Sachverhalt gibt es bis zu sechs Fragestellungen in unterschiedlichen Anforderungsbereichen.


BezeichnungInhaltUmfang
AufgabenbogenZwei sich fortschreibende SachverhalteJe 3–4 Seiten DIN A4
Je Sachverhalt und nach jeder Fortschreibung erfolgt eine Aufgabenstellung.Je 3–6 Aufgaben
Darstellung 9: Inhalt und Umfang der Prüfungsfälle

Der zur Verfügung stehende Zeitrahmen zur Erarbeitung der Sachverhaltslösungen wird unterschiedlich gesehen. Den Prüfungsteilnehmern stehen 90 Minuten Gesamtbearbeitungszeit zur Verfügung. Die Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben schwankt zwar; jedoch hat dies keinen wesentlichen Einfluss, da beide Sachverhalte mit 50 Punkten angesetzt sind. Anstelle von mehr Aufgaben sind manche Aufgaben umfangreicher und/oder nochmals unterteilt.

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