Nackte Frauen aus dem Orient: Eine Reise durch das koloniale Nordafrika

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Nackte Frauen aus dem Orient

Eine Reise durch das koloniale Nordafrika

Jürgen Prommersberger: Nackte Frauen aus dem Orient –

Eine Reise durch das koloniale Nordafrika

Regenstauf , Januar 2016

Alle Rechte am Werk liegen beim Autor:

Jürgen Prommersberger

Händelstr 17

93128 Regenstauf

Vorbemerkung

Sklaverei und „Ehre“ in islamischen Gesellschaften

Sklaven, auch königliche Sklaven, besaßen in islamisch geprägten Gesellschaften offiziell keine Ehre. Ihr Status als Sklave bedeutete, dass sie abgetrennt vom allgemeinen Kodex lebten, der das Leben und den Status eines Freien bestimmte im Rahmen von Verwandtschaft, Familie und Religion. Einmal in der Versklavung, konnten gesellschaftliche Normen, die sich aus Verwandtschaft oder Religion ergaben, vollständig ignoriert werden. Alle Sklaven, ob nun königlich oder nicht, waren von sämtlichen sozialen Rechten ausgenommen, einschließlich des Rechtes über den eigenen Körper und der eigenen Sexualität, aber sie waren auch ausgenommen von Pflichten, Zwängen und Verantwortlichkeiten, denen die freien Individuen in der sozialen Gemeinschaft unterlagen. Dies kommt insbesondere in der sozialen Wertkomponente „Ehre“ zum Ausdruck, die formell jedes freie Individuum besaß, das sich nicht etwas besonders Verachtungswürdiges zuschulden hatte kommen lassen. Die Existenz eines Begriffs wie „Ehre“ setzt aber auch voraus, dass es etwas wie „Schande“ geben muss. Eine Schande entsteht dabei immer aus der Verletzung einer allgemeingültigen, sozialen Norm. Dabei ist es weniger von Belang, ob diese Norm als Gesetz kodifiziert ist oder ob es sich bei dieser Norm um eine „gute Sitte“ handelt. Da ein Sklave offiziell keine Ehre besaß, gab es auch nichts, für das sich ein Sklave hätte schämen müssen (oder können). Wo keine Ehre ist, ist auch keine Scham, so war die allgemeine Sicht. Während beispielsweise eine freie Muslimin sich schämen musste, das Haus zu verlassen, ohne dass ihr Körper dabei vollständig bedeckt war, so war das öffentliche, leichtbekleidete oder nackte Auftreten für Sklavinnen vollkommen legitim, „da sie sich ja dafür nicht zu schämen braucht“. Das Gleiche gilt z. B. für Feldarbeit, für die sich eine muslimische „Frau von Ehre“ in der Vergangenheit allerdings hätte schämen müssen.

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